Schlagwort: Rotlicht-Milieu

  • Prostitution – Aktuelle Lage Juli 2020 – RedlightON und weitere Aktionen

    Prostitution – Aktuelle Lage Juli 2020 – RedlightON und weitere Aktionen

    Prostitution – Aktuelle Lage Juli 2020 – RedlightON und weitere AktionenProstitution – Aktuelle Lage Juli 2020 – RedlightON und weitere Aktionen

    Die vergangenen Wochen waren im Rotlicht-Gewerbe sehr strapaziös! Es gab seit März 2020 bundesweit zahlreiche Klagen im Eilverfahren, mit denen die sofortige Öffnung der Bordell-Betriebe eingefordert wurde. Bis zum heutigen Tag hatte keins dieser Eilverfahren Erfolg, obwohl die Corona-Infektionszahlen immer weiter gefallen sind und wir in einigen Regionen des Landes sogar keine neuen Fälle mehr haben!

    Die Ausübung der Prostitution und hier muss man „drastisch formulieren“: die Ausübung der Prostitution in dafür vorgesehenen Räumen (Prostitutionsstätten) ist unerwünscht, während man die prostitutive Arbeit im Graubereich (Straße, Haus, Hotel) in mindestens 10 von 16 Bundesländern duldet oder sogar indirekt „fördert“ und damit nach meinem Empfinden das Infektionsrisiko erhöht, da Hygienemaßnahmen und Kontakt-Nachverfolgung in der Grauzone kaum möglich erscheinen. Selbst in den Bundesländern, wo es momentan eindeutige Prostitutionsverbote gibt, wird „gearbeitet“, weil es für Sexworker(innen) einfach dringend notwendig ist, Umsätze zu erzielen!

    Klar, es stehen mitunter Bußgelder im Raum, aber die wirtschaftliche Not zwingt zu „flexiblem Handeln“. Wenn man kein Geld zum Leben hat, wird man erfinderisch und geht dabei schon mal ein hohes persönliches Risiko ein! Weil? Ja, weil es nicht anders geht und schlimmer noch: der Staat verursacht dieses Risiko, da er die geprüften und überwachbaren Prostitutionsstätten geschlossen hält, dabei das Prostituiertenschutzgesetz quasi ad absurdum führt und zudem im Blick auf Corona völlig kontraproduktiv agiert! Wie lange soll das so weitergehen? Ich schütze die Bevölkerung vor Corona, indem ich Sexarbeiter(innen) einem deutlich erhöhten Risiko aussetze und die Betriebe der Branche in ihrer Existenz gefährde? Zutiefst unlogisch und womöglich gar nicht durch „Corona“ motiviert?

    Fazit: Ich treibe den Teufel durch Belzebub aus oder fördere das riskante Schwimmen im offenen Meer, weil geschützte Schwimmbäder mit Bademeister zu gefährlich sind? Grotesk!

    Die momentan vorliegenden „Corona-Verordnungen“ der 16 Bundesländer beinhalten nach wie vor bundesweit das Verbot zum Betreiben von Prostitutionsstätten, wobei die Verordnungen sehr unterschiedliche Laufzeiten haben und immer wieder „erneuert“ werden. Im Monat Juli erwarten wir in 7 Bundesländern „neue“ Verordnungen: Bremen (Ablauf alte Verordnung 10.7.), Niedersachsen und Saarland (12.7.), NRW und Thüringen (15.7.), Sachsen (17.7.) und Bayern (19.7.). Im August enden in weiteren 7 Bundesländern die Verordnungen und zwar in Schleswig-Holstein (9.8.), Meck-Pom (10.8.), Hessen und Brandenburg (16.8.) und in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hamburg (31.8.). Dass Schlusslicht machen Sachsen-Anhalt (Ablauf 16.9.) und Berlin, wo die Verordnung tatsächlich bis zum 24.10.2020 gilt!

    Prinzipiell soll in allen Bundesländern eine „ständige Evaluierung“ stattfinden, wobei Lockerungen und die schrittweise Rückkehr zum „Normalzustand“ das Ziel sein müssen, um der Bevölkerung die gewohnte Lebensqualität zurück zu geben. In vielen Bereichen erleben wir das bereits, nicht aber im Bereich der Sexarbeit. Bis jetzt!

    Wenn man bedenkt, dass sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierungen und natürlich auch die Parlamente jetzt in die parlamentarische Sommerpause gehen, dass die Gerichte bis September wegen „Gerichtsferien“ auch nur eingeschränkt arbeiten, so muss man kein Prophet sein, um zu erkennen, dass man sehr wahrscheinlich im Bereich der Prostitution noch Geduld brauchen wird, bis maßgebliche Änderungen eintreten werden! Zwar ist der Umgangston nicht mehr so rau, aber es fehlt an einem „Durchbruch“, der „Steine ins Rollen“ bringen würde. Sobald ein größeres Bundesland „Prostitutionsstätten“ wieder erlaubt, werden die anderen nachziehen müssen; sobald ein Oberverwaltungsgericht die „Verhältnismäßigkeit“ neu bewertet, würden wir uns in einer hoffnungsvolleren Position befinden!

    Kein Bundesland und kein Gericht will „Vorreiter“ sein! Klar zu erkennen, wenn man die vorliegenden Dokumente auswertet. Abwarten bis zum „Sankt-Nimmerleins-Tag“? Anwendung des „Prinzips Helmut Kohl“, wo „Aussitzen“ oft zum Erfolg führte? Nein! Es reicht! Wir müssen aktiv werden und den Druck im Kessel gerade jetzt deutlich erhöhen!

    Die Fraktion der „Abwartenden“, die in unserer Facebook-Gruppe ja auch vorhanden ist, unterstützt letztendlich unsere Gegner und beim Nachdenken, wie genau man handeln könnte, bleibt die Energie auf der Strecke! Man kann die Art und Weise von Demonstrationen, Kundgebungen und Postings eigentlich nur dann kritisieren, wenn man selbst aktiv ist und Alternativen am Start hat. Meckern um des Meckerns willen, ist eine zutiefst nervige Praktik, mit der man aber keinen Schritt vorankommt! Auch das „Unken“ und die Veröffentlichung von Falschmeldungen, macht keinen Sinn! Dann hält man besser mal die „Klappe“, um sich nicht gänzlich unglaubwürdig zu machen!

    Zeit für „RedlightON“ und viele weitere Aktionen! Es ist Zeit und wir haben viel zu verlieren! Die Branche wir aktiv und diese Aktivitäten müssen wir intensivieren!

    In der vergangenen Woche gab es die Aktion des Liberty Berlin in Zusammenarbeit mit dem UEGD, wobei es die Betreiberin Kerstin sogar mit einem Live-Interview in Bild-TV schaffte, was einem breiten Publikum die Problematik vor Augen führte. Einige Tage später dann die von Stephanie Klee organisierte gemeinsame Aktion von BSD und BesD vor dem Bundesrat in Berlin, eine Aktion, die im DPA-Ticker landete und damit von von allen führenden Medien der Republik veröffentlicht wurde. Im RBB-Fernsehen dann ein Video-Bericht von der Demonstration und ein Interview mit Johanna Weber, dass hohe Aufmerksamkeit erregte!

    Ob man nun einen Stufenplan über Massagen und dann späteren Verkehr propagiert oder ob man mit markanten Sprüchen wie „Der Staat fickt uns, aber zahlt uns nicht“ auftritt und dabei nicht in Kostüm und Anzug auftritt, ist erst einmal völlig egal! Es geht in erster Linie darum aus dem Schatten zu treten und eben Aufmerksamkeit zu erregen! Das Rotlicht ist ein breites Feld und es geht dabei von Armut bis Luxus, von rudimentärer Existenz bis Lifestyle, wobei die gemeinsame Botschaft lautet:

    Wir wollen arbeiten; wir wollen aufmachen! Nicht mehr, aber auch nicht weniger!“

    Die Aktionen werden jetzt über die neue Plattform „RedlightON“ gebündelt, wo als nächste Aktion der bundesweite „Tag der Offenen Türe“ am 16.07.2020 propagiert wird. Bitte nehmt an dieser wichtigen Aktion teil! Die Zeit drängt nun natürlich und die Liste der teilnehmenden Betriebe sollte sich unbedingt noch weiter füllen, um ein deutliches politisches Signal zu setzen!

    https://www.redlight-on.de/

    Zusätzlich wird gerade noch eine „Sternfahrt nach Berlin“ für den 25. Juli 2020 geplant, wo an diesem Tag der reale und virtuelle „CSD“ stattfinden wird. Die Sternfahrt wird in Kooperation mit den Berliner Betreibern und über unsere Facebook-Gruppe organisiert! Wir stehen hier noch am Anfang, aber im Laufe der Woche werde ich hierzu noch intensiv berichten und posten! Den Termin bitte schon einmal vormerken!

    Für heute erst einmal „genug“ … ich wünsche frohes und konstruktiven „Schaffen“!

    Euer Howard Chance

    https://www.facebook.com/groups/zukunftrotlicht/

    https://www.mhconsulting.online

    https://prostitution2017.de

  • Eine Aktionsidee – Der Rote Bus – 30 Tage – 30 Städte

    Eine Aktionsidee – Der Rote Bus – 30 Tage – 30 Städte

    Eine Aktionsidee - Der Rote Bus - 30 Tage - 30 StädteEine Aktionsidee – Der Rote Bus – 30 Tage – 30 Städte

    Die Erotikbranche ist durchaus inovativ und so greife ich heute eine Idee auf, die ein mir bekannter Erotikunternehmer in den vergangenen Tagen ergänzend zur Aktion „RedlightON“ entwickelt und mit mir gemeinsam ein wenig „gestormt“ hat:

    Im Grundzug geht es darum in der „Saure-Gurken-Zeit“, also den Sommerferien,ein möglichst auffälliges „rotes Gefährt“ quer durch die Republik zu schicken. Jeden Tag wird ein Bordell-Betrieb besucht, die lokale Presse informiert und ein Livestream vor Ort erstellt, der natürlich dann auch als Video verfügbar ist.

    Die Bordbesatzung kümmert sich um Video/Streaming, die ausgewählten Teilnehmer vor Ort organisieren den entsprechenden „Meeting-Point“. So entsteht eine durchgängige Story, die man natürlich personalisieren kann! Jeden Tag eine Story mit entsprechenden Verteilern.

    Man kann natürlich auch Verbände und Politiker besuchen, bei Karl Lauterbach klingeln oder Leute befragen … eine 30-tägige „Show“? Natürlich „positiv“: offene und freundliche Leute aus dem „Milieu“ … Imageförderung! … Natürlich ohne die üblichen „Knallbohnen“!

    Die Sache kann recht kostengünstig gestaltet werden: das Busteam (2-3 Personen), das natürlich wechseln kann, braucht im Prinzip nur Unterkunft und Verpflegung; das Mobil kann organisiert und gemietet werden. Kosten pro „Betriebstag“ geschätzte 200 €? – Freue mich über Rückmeldungen!

    Unsere Gruppe:

    Euer Howard

  • Prostitution2020 – Informationsupdate – 18.06.2020

    Prostitution2020 – Informationsupdate – 18.06.2020

    Informationsupdate – 18.06.2020 – Anhaltende Bordellschließungen – Gerichtsurteile – Maßnahmen und Offener Brief

    Liebe Kundinnen und Kunden, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde!

    Die Woche hatte es in sich! Die Bund-Länder-Konferenz brachte eine erneute Solidarisierung der Länder und die Erkenntnis, dass die Regierung die Corona-Situation erst einmal „konservieren“ möchte! Es sind ja ohnehin bald Parlamentsferien … und im Herbst kann man dann „weiterschauen“. Als Folge daraus werden wohl Großveranstaltungen und auch das Thema „Prostitutionsstätten“ und deren Öffnung „verschoben“, so zumindest mein Eindruck von gestern, als man Angela Merkel und Co. lächelnd im TV sah.

    Nun, die Länder könnten eigene Wege gehen, ob sie dies tun ist aber ungewiss und das Beispiel „Rheinland-Pfalz“ ist sicher noch allen im Sinn. Sind neue Klagen mit verändertem Sinn jetzt sinnvoll oder muss man sich damit abfinden weiter zu warten? Es sind zwar neue „Überbrückungsgelder“ beschlossen, ob diese aber grundsätzlich helfen, möchte ich bezweifeln!

    Füsse still halten oder kämpfen? Kopf in den Sand oder Flagge zeigen? – Unsere Aktionsgemeinschaft ist weiter aktiv und wir planen vielfältige Aktionen, um auf das Problem aufmerksam zu machen.

    Mein „Offener Brief“, den ich als Link nochmals anfüge, wurde inzwischen deutschlandweit an die Politik versandt. Auch die Medien wurden informiert, zeigten auch Interesse, wenn auch mit sehr gebremsten Schaum. Dank bislang eingegangener Unterstützungsgelder konnte die Aktion „fast“ finanziert werden. Herzlichen Dank an alle Unterstützerinnen und Unterstützer! Wer sich abschließend noch beteiligen möchte, die/der kann diese gerne noch tun:

    M. Heinbach – Postbank – DE46 1001 0010 0487 5641 13 – BIC PBNKDEFF

    Den „Offenen Brief“ online findet sich unter: https://zukunft-rotlicht.info, dort ist auch die Unterstützerliste verlinkt, beides auch als PDF zum Download.

    Gleichzeitig lade ich für morgen, Freitag, den 19.06.2020, 20.00 bis 22.00 Uhr zum nächsten Zoom-Meeting „Zukunft Rotlicht“ ein, wo der Kollege Christoph Rohr und ich folgende Themen auf der Agenda haben:

    – Die Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz vom 17.06.

    – Stern.TV eine „Reportage“ der Sonderklasse?

    – Bericht „Offener Brief“ / PR und Resonanz darauf

    – Machen „neue Klagen“ jetzt überhaupt Sinn?

    – Thema „Datenklau“ bei der Kontaktverfolgung

    – Die neuen „Überbrückungshilfen“ des Bundes

    – Neue Betriebsformen: Puff-Gastronomie, Privat, Escort

    – Aktion „Tag der offenen Bordelltür“

    – Offene Diskussion zum Abschluss

    Der Zugang zu Zoom erfolgt über folgenden Link:

    https://us02web.zoom.us/j/82994839870?pwd=SU8xaUIyTjdiZnVGRi9UTW9FTHMvQT09

    Meeting-ID: 829 9483 9870
    Passwort: 997515

    Die zentrale Kommunikation erfolgt momentan über die Facebook-Gruppe, wo man als Betreiberin oder Betreiber gerne noch Mitglied werden kann:

    Facebook-Gruppe „Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise“

    Alle Infos natürlich wie immer auch aktuell unter:
    https://www.prostitution2017.de

    Ihr / Euer

    Howard Chance – Consultant

    Phone: 0151-71885164
    howard.chance@t-online.de

  • Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise – Offener Brief – 15.06.2020

    Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise – Offener Brief – 15.06.2020

    Offener Brief an die Mandatsträger des Deutschen Bundestages, die Abgeordneten der Landtage, an die Bundes- und Landesregierungen und an die Medienvertreterinnen und -vertreter der Bundesrepublik Deutschland

    Die gegenwärtige Situation der deutschen Prostitutionsbetriebe – Perspektivlos in die Grauzone? – Eine Branche kämpft akut um das Überleben – Gleichbehandlung und Dialog sind erforderlich!

    Das Dokument wurde jetzt als zentrale Seite neu angelegt. Bitte gehen Sie zu folgender stets aktualisierter URL:

    https://zukunft-rotlicht.info/zukunft-rotlicht-in-der-corona-krise-offener-brief-15-06-2020/

  • Prostitution – Aktionspläne zur Wiederöffnung der Prostitutionsbetriebe

    Prostitution – Aktionspläne zur Wiederöffnung der Prostitutionsbetriebe

    Prostitution 2020 - Aktionspläne zur Wiederöffnung der ProstitutionsbetriebeProstitution – Aktionspläne zur Wiederöffnung der Prostitutionsbetriebe

    Der gestrige Tag war geprägt vom „Sexkaufverbot“, mit dem eine kleine Gruppe von Bundestagsabgeordneten für „Furore“ sorgte. Frei nach dem Motto „wenn die sündigen Buden schon mal zu sind, kann man die Gunst der Stunde nutzen und dem Gewerbe mal fix den Garaus machen“. Sehr unsportlich, wenn man es sehr freundlich formulieren möchte. Der Brief der 16 Parlamentarier aus dem Deutschen Bundestag und dessen genauer Inhalt sind im Web bislang leider nicht zu finden, aber der Verteiler „DPA“ hat dafür gesorgt, dass in- und ausländische Medien umfangreich berichten. Die neuerliche Kampagne bietet wenig neue Inhalte, arbeitet mit wüsten Behauptungen und ist ein krasser Angriff auf die gerade stark gebeutelte Branche. Macht man so etwas? Ja! Macht man, weil der Zeitpunkt günstig erscheint und die „Gegenwehr“ eingeschränkt erscheint! Ein Trugschluss! Ein Verbot ist rechtlich kaum zu rechtfertigen und schon gar nicht mit „Corona“. Wir werden sehen, was passiert. Wahrscheinlich und hoffentlich wenig! Denn: das Bundesfamilienministerium und auch die CDU/CSU-Fraktion äußern sich kritisch, wie ein Pressebericht der Oldenburger Onlinezeitung verdeutlicht.

    Die Branche muss sich mit dem eigentlichen Problem befassen, nämlich mit der Notwendigkeit einer baldigen Öffnung!

    Über 2 Monate Shutdown haben der Branche schwerstens zugesetzt. Während die Kleinbetriebe mit den hoffentlich erhaltenen Soforthilfen womöglich ihre Kosten bis Mitte Juni 2020 noch decken können, hat es bei den Großbetrieben noch nicht mal für den ersten Monat gereicht. Ohne zeitliche Perspektive für eine Öffnung, sind Finanzierungsmodelle schwer darstellbar. Wo bekommt man für das Rotlicht einen Kredit, wenn in den Medien ein „Sexkaufverbot“ gefordert wird? Wohl dem, der frühzeitig KfW-Mittel beantragt und erhalten hat. Ob Anträge in dieser Richtung nun noch Sinn machen, ist eine berechtigte Frage.

    Je länger die Schließung andauert, desto leerer werden die „Kriegskassen“ und nicht wenige Betreiberinnen und Betreiber werden in den kommenden Wochen „die Flügel strecken“ (müssen). Es ist dramatisch und es hat nun über 8 Wochen gedauert, bis sich der Widerstand massiv formierte.

    Der UEGD, der BSD, der BesD, Dona Carmen und auch die großen Erotik-Werbeportale sind aktiv geworden! Neben der politischen Arbeit sind „Hygiene-Konzepte“ ein großes Thema. Man will in den verschiedenen Bundesländern mit den zuständigen Ministerien in Kontakt treten, diesen eigenentwickelte Hygiene-Konzepte für die Branche präsentieren und so verdeutlichen, wie man trotz „Corona“ sicher gewerblich „sexeln“ kann. Ich habe die Webseiten der Verbände verlinkt und jede bzw. jeder kann sich so einen Eindruck verschaffen, wer was fordert und was wie umgesetzt werden soll.

    Ich habe mich natürlich mit den unterschiedlichen Konzepten und Vorschlägen befasst und auch mit Kollegen, Portalen und Anwälten darüber intensiv diskutiert. Lobbyarbeit ist sehr wichtig, dauert aber in der gegenwärtigen Lage viel zu lang, um kurzfristig zum Erfolg zu führen.

    Große Hoffnung setze ich hingegen auf Klagen mit Eilantrag vor den Verwaltungsgerichten, bei denen es darum geht eine „Gleichbehandlung“ mit anderen zugelassenen „körpernahen Dienstleistungen“ zu erreichen. In den Klagen muss dargelegt werden, warum es bezogen auf mögliche Infektionen mit dem „Corona-Virus“ bei der „geschützten Sexarbeit“ keine Unterschiede zu Massage- oder Kosmetikbehandlungen gibt, die bereits wieder erlaubt sind. Im Fall eines Tattoo-Studios, das in Niedersachsen verboten war, war eine solche Klage in der vergangenen Woche erfolgreich und das Urteil „wirkt“ dabei für alle anderen Tattoo-Studios. Im Fall des „Obsiegens“ ist eine solche Klage übrigens kostenfrei, da der Antragsgegner die Kosten zu tragen hat.

    Vor den Verwaltungsgerichten ist man übrigens theoretisch auch ohne anwaltliche Vertretung als Privatperson oder Betreiber(in) klageberechtigt, aber ohne Einhalten der Formalien und ohne eine präzise Klageschrift sind die Erfolgsaussichten eher unterirdisch. Vor Gericht sind theoretisch alle gleich, Juristen aber in der Regel „gleicher“!

    Unser Ansatz: Regionale Klagepools gründen und dann Eilverfahren zügig einleiten!

    Hier ist zunächst einmal zu klären, ob Klagen vor den Verwaltungsgerichten in Form von Streitgenossenschaft möglich sind oder ob eine „Klagegemeinschaft“ einen „Präzedenz-Fall“ schafft, in dem Kläger mit dem exakt gleichem Begehren einen aus der „Gruppe“ klagen lassen und die Klage mitfinanzieren. Wenn die Situation eines Mitbewerbers „gleich“ ist, wirkt die möglich Aufhebung der Beschränkung auch für diesen.

    Die mitunter komplizierten Fragen des Vorgehens lassen wir durch unsere Anwälte prüfen, damit alles Hand und Fuß hat. Hier möchte ich auch ausdrücklich die gute Zusammenarbeit mit RA Andreas-Oliver Meyer loben, der rotlichtretten.de  ins Leben gerufen hat und dem ich im ständigen Austausch stehe.

    Die Gründung der „Regionalpools“ als kleine Interessengemeinschaften ist im Gange und soll ausdrücklich nicht als Konkurrenz zu den Verbandsangeboten verstanden werden. Sich mit 10 Leuten regional gemäß den Corona-Regeln an Tische mit Sicherheitsabstand zu setzen, ist für die direkte Diskussion erheblich einfacher und zudem viel schneller zielführend, erst recht, wenn es sich um Leute handelt, die sich kennen und im selben Gewerbezweig tätig sind.

    Eine einheitliche Klage für alle, also quasi eine Sammelklage, ist in Deutschland nicht möglich und auch Musterklagen, wie im VW-Abgasskandal, sind in unserer Branche nicht möglich! Zudem gibt es im Klageaufbau erhebliche Unterschiede bei der Betrachtung von Großbetrieben und Kleinbetrieben. Je größer der Laden, desto komplizierter dürfte die Argumentation werden. Ein „Klagemuster“ taugt daher nur sehr bedingt.

    Wir bereiten momentan in folgenden Bundesländern Klagen vor: Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Weitere werden folgen, wenn entsprechendes Interesse besteht und bekundet wird.

    Ein erstes Koordinationstreffen findet am kommenden Samstag, 23.05.2020, in Rheinland-Pfalz statt. Die Teilnehmerliste ist allerdings schon voll! (Corona) Über die Ergebnisse der Zusammenkunft werde ich dann natürlich berichten.

    Wer, in welchem Bundesland auch immer, „mitmachen“ möchte, kann mich gerne kontaktieren: howard.chance@t-online.de oder eben per Telefon / WhatsApp unter 0151-71885164. Kontakt ist natürlich auch über die Facebook-Gruppe möglich.

  • Prostitution 2020 – Ermöglichen Hygienepläne eine Bordell-Öffnung?

    Prostitution 2020 – Ermöglichen Hygienepläne eine Bordell-Öffnung?

    Prostitution 2020 - Ermöglichen Hygienepläne eine Bordell-Öffnung?Prostitution 2020 – Ermöglichen Hygienepläne eine Bordell-Öffnung?

    Eine ganze Reihe von Bundesländern haben inzwischen sogenannte „körpernahe Dienstleistungen“ wie Friseure, Wellness-Massage und Kosmetikbehandlungen wieder erlaubt, wenn dabei strenge Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Interessant ist, dass der übliche „Sicherheitsabstand“ von 1,5 oder 2 m bei diesen Dienstleistungen nicht eingehalten werden kann und nicht eingehalten werden muss, weil Arme nun mal nicht 1,5 m lang sind! Logisch!

    Während in einigen Bundesländern die „Erarbeitung von  Hygieneplänen“ nur gefordert wird, hat das Land Nordrhein-Westfalen solche Pläne selbst entwickelt und „online“ gestellt. Das Land NRW fordert für „Wellness-Massagen“, die den engsten Zusammenhang zu „Prostitution“ haben folgende Maßnahmen:

    Hygienevorgaben Land NRW für Wellness-Massagen – Stand 08.05.2020

    1. Gesichtsnahe Dienstleistungen wie Gesichtsmassagen und ähnliche Behandlungen dürfen derzeit nicht ausgeführt werden. Ausschließlich medizinisch notwendige gesichtsnahe Behandlungen sind möglich.

    2. Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigten mit Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zutritt zu den Geschäftsräumen zu verweigern; Ausnahmen bei Beschäftigten sind nach ärztlicher Abklärung möglich; Ausnahmen für Kunden sind nur bei zwingenden medizinischen Gründen und unter Beachtung besonderer zusätzlicher Schutzmaßnahmen zulässig.

    3. Kunden und Kundinnen müssen sich nach Betreten des Massagestudios die Hände waschen oder desinfizieren (Desinfektionsmittel mind. „begrenzt viruzid“). Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten. Kundinnen und Kunden, die nicht zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren.

    4. Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Massagestudios bzw. der Geschäftsräume sind nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren.

    5. Beschäftigte und Kundschaft müssen in den Geschäftsräumen – soweit keine medizinischen Gründe entgegenstehen – eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Die Beschäftigten müssen die Mund-Nase-Bedeckung grds. nach dem Abschluss einer Dienstleistung an einer Kundin/einem Kunden wechseln. Bei ausnahmsweise paralleler Kundenbetreuung und generell muss eine Maske bei Durchfeuchtung gewechselt werden, mind. aber alle 60 Minuten. Wiederverwendbare Mund-Nase-Masken müssen vor der nächsten Benutzung bei mind. 60 Grad Celsius oder mit einem desinfizierenden Waschmittel bei 40 Grad Celsius gewaschen werden.

    6. In Sanitärräumen sind Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen. Sanitärräume sind in kurzen Intervallen (mind. zweimal täglich) zu reinigen.

    7. Die Beschäftigten müssen vor jedem Kundenwechsel die Hände waschen oder desinfizieren. Das gilt auch während einer möglichen parallelen Betreuung mehrerer Kunden.

    8. Für die Behandlung genutzte Textilien und ähnliches, sofern es sich nicht um Einmalartikel handelt, dürfen erst nach einer 60 Grad Celsius-Wäsche oder einer Wäsche mit desinfizierendem Waschmittel bei 40 Grad Celsius erneut benutzt werden.

    9. Der Abstand zwischen zwei gleichzeitig mit Kunden besetzten Arbeitsplätzen muss grds. mindestens 3 Meter betragen (gesicherter Mindestabstand 1,5 m zzgl. Bewegungsraum).

    10. Die Bewegungsräume zur Einhaltung des 1,5 m – Abstandes sollen markiert oder abgesperrt werden.

    11. Die gleichzeitige Anwesenheit von Kunden in Wartebereichen ist zu vermeiden; Mindestabstände von 1,5 m zwischen Kundinnen und Kunden sind einzuhalten. Durch Terminvereinbarung ist ein Rückstau von Kunden in Wartebereichen zu vermeiden.

    12. Zeitschriftenauslagen, Bewirtung etc. für die Kundinnen und Kunden sind unzulässig.

    13. Alle Kontaktflächen wie Stühle, Liegen und Ablagen sind nach jedem Gebrauch mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem geeigneten (mind. „begrenzt viruziden“) Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Bei der Behandlung entstandene Abfälle sind nach jeder Leistungserbringung ordnungsgemäß zu entfernen.

    14. Alle Materialien und Arbeitsgeräte sind nach jedem Kunden bzw. jeder Kundin ordnungsgemäß zu reinigen und zu desinfizieren.

    15. Die Geschäftsräume müssen ausreichend belüftet sein. Abfälle sind mind. zweimal täglich zu entsorgen. Das Personal wird zu den vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) unterwiesen. Kunden werden durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Regeln informiert.

    Die kompletten Informationen gibt es auf dem Landesserver NRW zum Download:
    https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-08_anlage_hygiene-_und_infektionsschutzstandards_zur_coronaschvo_vom_8._mai_2020_0.pdf?fbclid=IwAR3mNLemdE8IgnGzRRJUSjIt6A5rennaXdl0m2yRjIVzTc1ey0JuimO2U28

    Hygieneergänzungen für den Bereich „Prostitution“ by Howard Chance

    Geschlechtsverkehr, der nach dem ProstSchG ohnehin nur mit Kondom angeboten werden darf, kann nur in „Positionen“ angeboten werden, bei denen sich die Köpfe der „Akteure“ nicht zu nahe kommen. Es empfiehlt sich „a-tergo“ (Hündchen-Stellung); Missionarsstellung nicht zu empfehlen; Reiter „falschrum“ möglich.

    Oralverkehr ausschließlich Frau bei Mann mit Kondom unter Abstandseinhaltung zum Kopf. Dazu kann Maske verschoben bzw. kurzzeitig abgenommen werden.

    Körperreinigung besonders der Geschlechtsorgane hat grundsätzlich zu erfolgen. Dafür müssen Duschen nach jeder Benutzung und vor jeder Benutzung gründlich gereinigt und desinfiziert werden.

    Gretchenfrage: Ermöglichen Hygienepläne eine zeitnahe Öffnung von Bordell-Betrieben?

    Ich habe ja in meiner neuen Facebook-Gruppe gepostet, dass es keinen Sinn macht einen Führerschein zu machen, wenn Autofahren komplett verboten ist! Die Politik befasst sich nicht mal im Ansatz mit „Zulassen“ von Prostitutionsbetrieben und verlangt dementsprechend auch keine „Hygienepläne“. Es gibt keine Bedingung, weil über die Öffnung überhaupt nicht nachgedacht wird! So hart es auch klingen mag! Es ist nicht verkehrt sich Gedanken zu machen, aber hier ein „Heilmittel“ oder einen „Beschleuniger“ zu erkennen, ist meiner Meinung nach deutlich zu optimistisch! Dass ist ein wenig so, als wenn man einen Wiederaufbau-Plan für die Zeit nach der Apokalypse entwickelt … etwas spitz formuliert.

    Meine „Ideen“ für ein mögliches gemeinschaftliches „Vorgehen“ werde ich morgen in einem „Ideenpapier“ präsentieren.

    Einstweilen „Glück auf!“

    Ihr/Euer Howard Chance

    „Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise“

    Corona: Prostitution bis 01.09.20 verboten? – Stufenpläne der Länder

     

  • Corona aktuell! Es verrutscht total! Bundesländer im Chaos-Modus

    Corona aktuell! Es verrutscht total! Bundesländer im Chaos-Modus

    Corona aktuell! Es verrutscht total! Bundesländer im Chaos-Modus

    Der heutige Tag hat es in sich! Ich hatte gedacht, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentin der 16 Bundesländer an einer gemeinsamen Strategie festhalten und ein gemeinsames Ziel verfolgen! Flöte gepfiffen! Inzwischen gehen viele Bundesländer eigene Wege und übertrumpfen sich dabei mit eiligen Ankündigungen, Verlautbarungen und Beschlüssen.

    Was gelten Verabredungen? Wozu Koordination? Eigene Profilierung scheint wichtiger zu sein als ein vernünftiges Gesamtbild! Niedersachsen prescht vor, das Saarland folgt mit sofortiger Öffnung von Spielhallen, Tattoo-Studios und Massagen. Hessen hat auch plötzlich einen eigenen Weg und heute wird Markus Söder auch zum „Relativierer“, bevor dann morgen mit Angela Merkel diskutiert wird. Die Bundeskanzlerin hat die Fäden nicht mehr in der Hand und kann ohnehin nur „beraten“ und „empfehlen“! Wo ist eigentlich Armin Laschet, der in der jüngeren Vergangenheit ja auch für intensives „Vorpreschen“ bekannt war?

    Das gemeinsame „Konzept“ scheint es nicht mehr zu geben! Die Disziplin ist verloren gegangen und „Mutti Merkel“ wird derweil sicher nicht schlecht staunen. „Aus dem Ruder“ … könnte das neue Motto lauten. Die Bundesregierung wird dabei leider zur Lachnummer und das Sendungsbewusstsein der „Landesfürsten“ scheint unerschöpflich zu sein.

    Darauf deutet auch eine „Tischvorlage“ hin, die ich heute am frühen Morgen zur vertraulichen Verwendung erhalten habe. In dieser wird „vorgeschlagen“, dass die Lockerungen in die verantwortlichen Hände der jeweiligen Landesregierungen und Landesfachministerien gelegt werden sollen. Die Vereinbarung kommt also, nachdem vorherige Verabredungen immer wieder nicht eingehalten wurden. Der Trend war erkennbar und wird sich nun fortsetzen! Dass daraus eine „Ungleichbehandlung“ resultieren kann und wird, ist offensichtlich! Je nachdem, wo ich lebe und wohne, können unterschiedliche Regeln gelten!

    Um zu meinem „Kerngebiet“, der Prostitution, zu kommen, stelle ich fest, dass diese bundesweit zum jetzigen Zeitpunkt noch verboten ist! Ob man die persönliche Prostitution zu den „Dienstleistungen mit Körperkontakt“ rechnet, was beispielsweise Wellness-Massagen, Tattoo-Studios, Kosmetikbehandlungen sind, ist nicht klar definiert. Gerade bei Wellness-Massagen gibt es ja den bekannten Graubereich und letztendlich ist geschützter Sex, der in Deutschland ohnehin zwingend zu praktizieren ist, bezogen auf „Corona“ nicht „gefährlicher“ als Wellness-Massage, wo man sich ja über einen längeren Zeitraum recht nah kommt!

    Wird es schon bald die Möglichkeit zur Prostitution „im kleinen“ geben? Werden Terminwohnungen und Kleinbetriebe erlaubt? Was ist mit großen Laufhäusern und FKK-Clubs, bei denen ja schnell größere Personen-Ansammlungen entstehen können?

    In den letzten Tagen wurde wieder deutlich, dass das „erotische Deutschland“ nicht mit einer Stimme spricht und dass die existenten Verbände alle ihre eigene Suppe kochen. So gibt es leider keine gemeinsames Nachfragen und jede Betreiberin und jeder Betreiber ist auf sich selbst gestellt! Viel sinnvoller wäre es gerade jetzt gemeinsam aktiv zu werden!

    Ich habe dies bereits mit einer Reihe von Betreibern, aber natürlich auch mit meinem Kollegen Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie diskutiert. Wie immer werden wir natürlich nichts über das Knie brechen, sondern besonnen handeln, wenn uns nicht äußere Umstände zu schnellem Handeln zwingen: dann nämlich, wenn sich Ungleichbehandlung zu anderen Branchen zeigen sollte und wenn möglicherweise Klagen notwendig werden sollten, um „gleiches Recht“ zu bekommen.

    Die nächsten Tage werden sehr spannend, da die Bundesländer dann ihre individuellen Pläne und die dazu gehörenden Zeitachsen präsentieren werden. Bis Freitag wird sich bei „Corona“ einiges tun! Halten wir die Augen offen!

    Herzliche Grüße von

    Howard Chance

  • Corona 2020 – Maskerade – Alles neu macht der Mai?

    Corona 2020 – Maskerade – Alles neu macht der Mai?

    Corona 2020 - Maskerade - Alles neu macht der Mai?Corona 2020 – Maskerade – Alles neu macht der Mai?

    Ohne das neue „Lieblingswort“ geht es in diesen Tagen einfach nicht! „Corona“ krönt uns merklich und verleitet dabei allenthalben zu sehendem oder blindem Aktivismus. Auflockern und verschärfen möglichst gleichzeitig? Maßnahmen mit Sinn oder Maßnahmen ohne Sinn und Verstand?

    Meine aktuellen Beobachtungen

    Seit heute morgen 0 Uhr gibt es die bundesweite Maskenpflicht. Nach 6 Wochen Pandemie ohne diesen Schutz, wird jetzt, nachdem immer mehr Läden und Geschäfte wieder öffnen dürfen, Wert darauf gelegt, dass man nicht „mehr“ ungeschützt in die Gegend atmet. Da man in den vergangenen Wochen nicht genug Masken hatte, hätte eine früher verordnete „staatliche Maskenpflicht“ wegen „Nichtdurchführbarkeit“ ja auch keinen Sinn gemacht. Jetzt wird die Maske zum notwendigen Übel und womöglich zum temporären „Lifestyle-Artikel“, wie diverse „Contests“ zeigen, bei denen man aus Stringtangas, zerschnittenen Schalen-BHs oder umfunktionierten Schaubsauger-Beuteln „Schutzschilde“ gegen das Virus bastelt und dies dann in den sozialen Medien postet.

    In dunklen Hinterzimmern und schummrigen Kellern werden derzeit Großposten von begehrten medizinischen Masken gehortet. Es werden unglaubliche Preise aufgerufen, wobei gleichzeitig die Zeit drängt, da aus China Frachtflugzeuge und Eurasie-Züge mit Millionen von frischen Schutzprodukten unterwegs sind. Die „heiße Ware“ muss unters Volk, bevor alle Supermärkte, Apotheken und Drogerien mit dem Zeug bestückt sind. Sonst ist der Preis im Eimer und der Gewinn dahin!

    In Köln wurde am vergangenen Freitag ein „Untergrund-Bordell“ hochgenommen. Zufällig! Die Polizei suchte einen verdächtigen Bürger, der im Zusammenhang mit einem Kapitalverbrechen befragt werden sollte und stieß an dessen vermeintlichem Wohnsitz auf eine Ansammlung von „willigen Damen“, die über spezielle Hotline zu buchen waren und für die ein 28-jähriger „Geschäftsmann“ in seinem Haus „Separées“ eingerichtet hatte. Ich kenne die Bude sogar, da dort seit vielen Jahren diskrete Hostessenwohnungen in Betrieb waren, die vor einigen Wochen „offiziell“ geschlossen wurden. Aber man kann ja mal was anderes probieren! Grob schief gegangen und nach Ablauf der Corona-Krise sicher ein Problem, da die „Zuverlässigkeit“ des Betreibers für die Ordnungsbehörden sicher nicht mehr gegeben ist! Artikel von Express.de zum Thema

    Die „Zahlenwerke“ verwirren! Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht täglich Zahlen und erzeugt durch die ständige „Addition“ von gemeldeten Infektionsfällen den Eindruck, dass es immer mehr „Kranke“ gibt! Stand 27.04.2020 wurden 155.193 Infektionsfälle gemeldet und es gab bedauerlicherweise 5.750 Todesfälle, die in Zusammenhang mit Corona gebracht werden. An Corona oder mit Corona gestorben, wird dabei nicht differenziert. Von den 155.193 Fällen sind aber um die 110.000 Personen bereits wieder „genesen“! Überraschung! Nach Abzug der „Genesenen“ und der Toten bleiben gerade einmal aktuell 40.000 „Kranke“ übrig, von denen aber angeblich 80% (32.000 Personen) nur milde Verläufe haben oder die Infektion gar nicht bemerken? Bei 20% (8.000 Personen?) ist erweiterte medizinische Behandlung indiziert und bei 50% von 20% (4.000 Personen?) ist Krankenhaus unvermeidlich. Es ist also kein Wunder, dass man „aktive Corona- Erkrankungen“ kaum wahrnimmt und die Krankenhäuser ziemlich leer sind!

    Vor diesem Hintergrund beginnt das Volk zu zweifeln und auch die Politik hat inzwischen begriffen, dass es „gärt“! 6 Wochen Kontaktsperren und Herunterfahren der Wirtschaft haben deutliche Spuren hinterlassen! Zigtausende Betriebe sind von Pleite bedroht und die gesamte Republik ist aus dem Takt. Angela Merkel regiert geradezu „stoisch“ und vertraut ihrem wissenschaftlichem Geist mit Analyse und stetiger Prüfung. „Aussitzen“ in der Tradition von Helmut Kohl? „Zeit“ ist der entscheidende Faktor und „Zeit kostet viel Geld!“

    Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, der ja nun wirklich als konservativer Vertreter seiner Zunft gilt, findet am Wochenende sehr mahnende Worte und betont, dass dem „Schutz von Leben nicht alles andere untergeordnet werden könne“. Die Schutzmaßnahmen müssen „verhältnismäßig“ sein und dürfen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger nicht für eine langen Zeitraum einschränken. Außerdem muss  der Staat wirtschaftlich überleben und dies geht nur, wenn die Produktivität zurückkehrt! Bericht Bild.de zu Schäuble

    Wir befinden uns in einer Situation, in der ständig abgewägt werden muss, was zu tun ist! Dass alle führenden Politiker eigene Thesen entwickeln und eigene Experten befragen, ist gut und richtig und unbedingtes demokratisches Prinzip! Dass diese Thesen aber 24-Stunden kontrovers in den Medien und sozialen Netzwerken verbreitet werden, führt beim Betrachter zum „Overkill“: man kann die Flut der Informationen nicht mehr verarbeiten, ohnehin nur sehr eingeschränkt überprüfen und somit kaum bewerten.

    Meine Prognose

    Also weiter im „Blindflug“? Die kommenden Wochen werden in jeglicher Hinsicht entscheidend sein. Inzwischen wird ja bereits von existenten regionalen Unterschieden gesprochen und daraufhin wird mal wohl auch möglichen „Lockerungen“ der nächsten Wochen untersuchen müssen. Am 30.04., also am kommenden Donnerstag, findet die nächste Konferenz von Bundeskanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer statt. Ab 4. Mai soll es weitere „Lockerungen“ geben, wenn die positiven Zahlen denn anhalten. Womöglich gibt es Zugeständnisse an die Gastronomie? Dass die „Maskerade“ noch eine ganze Zeit lang anhalten wird, dürfte sicher sein. Ein Zitat möchte ich abschließend noch anführen:

    „Die Virologen müssen gehört werden … aber sie dürfen letztendlich nicht das Land regieren!“

    In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Euch eine angenehme Woche!

    Ihr / Euer Howard Chance

     

    Howard´s aktueller Leitartikel zum Thema:Sexarbeit, Bordelle und Corona

    Howard´s Infoticker zur Corona-Krise

     

  • News by Howard Chance – MH-Consulting – 30. März 2020

    News by Howard Chance – MH-Consulting – 30. März 2020

    News by Howard Chance – MH-Consulting – 30. März 2020

    Liebe Kundinnen und Kunden, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde!

    Wir erleben gerade schwere Zeiten! Unsere Branche gehört zu denen, bei denen von jetzt auf gleich die Umsätze auf Null fielen und wo momentan noch überhaupt nicht abzusehen ist, wohin die Reise in den kommenden Wochen und Monaten gehen wird!

    Gibt es eine (baldige) Entspannung? Gibt es womöglich sogar eine Verschärfung der Umstände oder der staatlichen Anordnungen? Ist „Normalität“ wieder denkbar oder versinken wir zunächst in Stillstand und Chaos? Antwort: offen!

    Ich habe meine Gedanken dazu heute in einem recht umfangreichen Blogartikel auf meinen Webseite veröffentlicht und danke Ihnen/Euch herzlich für das Interesse an meinen Publikationen.

    Die „Welt“ ist plötzlich klein und digital geworden. Für sesshaft gewordene „Streuner“ wie mich ist das dauerhafte Verweilen in einer Behausung ein ziemlicher Horror. Mir fehlen die Begegnungen und Termine. Alles per Telefon und Internet, weil es anders nun mal nicht geht!

    Zum Glück gibt es, trotz der inzwischen „vorübergehend gestoppten“ Genehmigungsverfahren nach dem ProstSchG und ausfallenden Gerichtsterminen noch Arbeit, die auf die Zukunft ausgerichtet ist. Wäre ja auch schlimm, wenn es anders wäre!

    Wo ich aus der „Ferne“ unterstützen und helfen kann, tue ich dies natürlich gerne. Die letzten Tage waren etwas stressig … aber langsam komme ich in den neuen ungewohnten Takt.

    Neben den Fragen nach den „Soforthilfen“ gibt es ja auch bei den Damen des Gewerbes Handlungsbedarf, wobei diese gerade besondere Probleme haben, da das staatliche Sicherungsnetz durchaus markante Lücken hat.

    Ich werde zu diesem und vielen weiteren Themen in den kommenden Tagen posten und auch an meinem Buch „Prostitution 2020“ arbeiten, das ja noch „auf Halde“ liegt.

    Ein herzlicher Gruß von PC und PC … Alles Gute und bleibt gesund!

    Ihr / Euer Howard Chance

    Howard Chance – Consultant
    Phone: 0151-71885164
    howard.chance@t-online.de

    Hier die Links zu meinen aktuellen Themen:

    Prostitution 2020 – Corona – Soforthilfen- Aktuelle Lage

    Howard Chance – MH-Consulting – Arbeitsplan

    Homepage Prostitution 2017

    Howard Chance bei Facebook

    Facebook-Gruppe Soforthilfe für Selbständige

     

  • Prostitution 2020 – Neue Investorenmodelle – Bedarf steigt!

    Prostitution 2020 – Neue Investorenmodelle – Bedarf steigt!

    Prostitution 2020 – Neue Investorenmodelle – Bedarf steigt!

    Ich habe ja kürzlich bereits von den zunehmend schwierigen Umständen im Bereich von „bordellartigen Betrieben“ in „Mischgebieten“ berichtet. Nach dem sehr einschlägigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das „bordellartige Betriebe“ in Mischgebieten faktisch „ausschließt“, wird dieses Urteil in anhängigen Bauordnungs-Verfahren in vielen Bundesländern bereits zitiert und „überreicht“. Die Genehmigungschancen haben sich somit minimiert und viele Betriebe wird es wohl in der kommen Zeit „erwischen“.

    Umso wertvoller sind jetzt Betriebe, die in Mischgebieten liegen und bauordnungsrechtlich bereits als „Bordell“ genehmigt sind oder wo zumindest eine solche Nutzung in Aussicht gestellt worden ist. Denn: der Bedarf an „Modellwohnungen“ und sonstigen erotischen „Betätigungsstätten“ ist enorm.

    Ich stehe momentan in NRW mit Bauherren und Betreibern im Kontakt, die neue Betriebsstätten errichtet haben oder diese im Lauf des kommenden Jahrs errichten werden. Dabei geht es um 3 Objekte, die nach den Vorgaben des ProstSchG errichtet werden und die natürlich voll nutzbar sein werden. Ähnliche Projekte sind auch in Hessen und Rheinland-Pfalz geplant, wobei in diesen Fällen der zeitliche Rahmen noch nicht abschätzbar ist.

    Meine Aufgabe wird es sein bei diesen Projekten Angebot und Nachfrage zusammen zu führen, also die Bauherren mit Investoren und später mit Mieterinnen in Kontakt zu bringen. Welche Geschäftsmodelle es hier geben wird,bleibt abzuwarten. Erste „Basis-Exposes“ werde ich bereits Anfang März veröffentlichen und ich bin natürlich bereits jetzt für Anfragen „empfänglich“und zwar sowohl was Investition als auch Miete anbelangt.

    Ich bitte an dieser Stelle bereits schon um Verständnis, dass ich „Ross und Reiter“ vorerst nur sehr eingeschränkt nennen kann, da sich im Bereich der Rotlicht-Immobilien einfach zu viele Glücksritter tummeln, die im AMG-Mercedes vorfahren, dann aber beim Kapitalnachweis regelmäßig scheitern. Dies kostet Zeit und Geld und ist daher nicht zielführend! Die Branche ist massiv in Bewegung … ich bewege mich natürlich stets mit!

    Eine gute Zeit wünscht

    Howard Chance

     

  • Baurechtliche Katastrophenmeldung – Urteil Oberverwaltungsgericht Berlin

    Baurechtliche Katastrophenmeldung – Urteil Oberverwaltungsgericht Berlin

    Bildquelle. Pixabay

    Baurechtliche Katastrophenmeldung – Urteil Oberverwaltungsgericht Berlin

    Bundesweit wartet man seit gut einem Jahr auf „erste Urteile“ zu der Frage in welchen baurechtlich definierten „Gebieten“ Bordelle und bordellartige Betriebe zulässig sind. Viele Städte und Gemeinden haben Genehmigungsverfahren ausgesetzt, um abzuwarten, wie Gerichte generell entscheiden. Nun gibt es eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, die klare Definitionen findet und dabei mit dem Baugesetzbuch (BauGB) argumentiert.

    Nach Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sind Bordelle und bordellartige Betriebe im Mischgebiet generell nicht zulässig! Ausnahmefälle gibt es nicht! Prostitutionsbetriebe sind nach Gerichtsmeinung nach wie vor grundsätzlich „störend“ und das „negative Milieu“ wird fortlaufend unterstellt. Das Gericht klammert im Urteil lediglich „Wohnungsprostitution“ als Ausnahmefall aus, wenn diese nicht „prägend“ ist, der Wohncharakter gegeben ist und in der Wohnung maximal 2 Personen wohnen und „untergeordnet werkeln“. So die Kurzzusammenfassung des Urteils-Tenors.

    Von diesem Urteil dürften nun etliche anhängende Verfahren betroffen sein, bei denen mit „Sonderfall“, „nicht störendem Gewerbe“ und „überwiegend gewerbliche Nutzung“ argumentiert wird. Baugenehmigungen und Nutzungsänderungen im Mischgebiet können die Behörden nun leicht verweigern und auf die eindeutige Entscheidung des höchsten Verwaltungsgerichts in Berlin-Brandenburg verweisen.

    Das heute als informative „Kurzmeldung“. Ich werde den Urteilsinhalt in den kommenden Tagen noch präzise aufbereiten und dazu einen umfangreichen Artikel verfassen. Für Rückfragen stehe ich natürlich jederzeit gerne zur Verfügung! Auch die juristische Fachwelt zeigt sich sehr überrascht und es sind bereits Diskussionen darüber entbrannt, ob das Urteil der erwartete „Meilenstein“ ist!

    Es grüßt für heute herzlich

    Howard Chance

    howard.chance@t-online.de

  • Howard Chance – Bericht – Aktuelle Projekte – In eigener Sache

    Howard Chance – Bericht – Aktuelle Projekte – In eigener Sache

    Howard Chance – Bericht – Aktuelle Projekte – In eigener Sache

    ProstSchG – Kongress – Buchprojekte – Visionen

    2. September 2019: Mit cooler Sonnenbrille in einem Café in der Düsseldorfer Altstadt – So lässt es sich leben, denkt der geneigte Betrachter. Eierschaukeln deluxe? Der Anblick täuscht, denn meine aktuellen Aufgaben sind sehr vielfältig und auch sehr anstrengend. In den vergangenen Monaten konnte ich mich wegen umfangreicher Arbeitsbelastung kaum um meine Webseite kümmern.

    ProstSchG und Genehmigungen für Prostitutionsstätten

    Das ProstSchG hat mittlerweile umfangreich zugeschlagen und die Anzahl der zu bearbeitenden Akten hat sich geradezu vervielfacht. Etwa die Hälfte meiner Antragsverfahren im Kundenauftrag sind inzwischen „positiv beschieden“ worden, es gab also tatsächlich Genehmigungen nach dem ProstSchG, wobei diese bis zum Teil eine Verfahrensdauer von über 18 Monaten hatten! Weitere abschließende Genehmigungen stehen im Raum, es gibt aber leider auch viele Verfahren, die momentan durch baurechtliche Schwierigkeiten vor den Verwaltungsgerichten landen werden und wo der Ausgang mangels Grundsatzurteilen unbekannt ist! Ablehnungen wegen Unzuverlässigkeit von Betreibern gibt es selten! Nachfristen für nachträgliche Genehmigungen gibt es sehr oft, allerdings auch deren Widerruf durch behördliche Anordnungen. Einheitliche Handhabungen gibt es nicht und ich habe es oft mit echten „Wundertüten“ zu tun! In den kommenden Monaten werden einige meine Kunden erste „Urteile“ haben und ich werden diesbezüglich natürlich berichten!

    ProstSchG und die betriebliche Praxis

    Betriebskonzepte müssen gelebt werden! Dieses „Leben“ besteht darin, dass man in seinem Betrieb das „praktiziert“, was man in seinem Konzept zu Papier gebracht hat. Tut man dies nicht, ist die Zuverlässigkeit und damit letztendlich auch der Betrieb gefährdet! Verstösse gegen die Aufzeichnungspflicht werden inzwischen geahndet und zwar mit Bußgeld und Einträgen ins Gewerbezentralregister! Dieses Register ist eine Art „Sünderdatei“ und man sammelt wie in Flensburg Punkte. Zuviele Punkte: Zuverlässigkeit erloschen und damit wird dann das Recht verwirkt einen Prostitutionsbetrieb zu führen! Ich habe Fälle, wo es ausreichte eine abgelaufene Gesundheitsbescheinigung nicht zu erkennen oder aber eine Dokumentations-Durchschrift zu verweigern, um ernste Schwierigkeiten mit der Behörde zu bekommen. Wenn man nicht katholischer wie der Papst arbeitet, finden die Ämter sehr schnell Möglichkeiten um Verstösse zu unterstellen und zu beweisen. Auch die „Nichtanwesenheit“ von Betreibern während der Öffnungszeiten kann problematisch werden, ebenso die Beauftragung von nicht befugten Mitarbeitern, die intern „hoheitliche“ Aufgaben wahrnehmen, aber vom zuständigen Amt nicht überprüft wurden. Die Einschläge nehmen zu und mit den Behörden ist nicht zu spaßen! Ich werde aus diesem Grund zum Kongress Zukunft Rotlicht in Frankfurt am Main eine Publikation mit dem Titel „Das ProstSchG in der betrieblichen Praxis“ ein Handbuch herausbringen, dass die Problemstellung exakt beschreiben und die sinnvolle Handhabung erläutern wird. Hierzu gibt es dann in Frankfurt auch mein Seminar und einen Workshop und ich berate Betriebe natürlich auch jederzeit individuell und vor Ort.

    ProstSchG und Steuern

    Wenn es um oder ans Geld geht, versteht im Rotlicht-Gewerbe niemand Spaß! Wie viele von uns gemerkt haben, sind die Finanzbehörden in letzter Zeit sehr emsig geworden und haben die Prostitution und die Erträge daraus massiv im Fokus! Besonders die Umsatzsteuer hat es dem Fiskus angetan, da diese die Haupteinnahmequelle des deutschen Staates ist! Doch mal ganz ehrlich: wie viele Damen aus dem Gewerbe zahlen Umsatzsteuer für ihre erotische Tätigkeit? Dazu die zweite Frage: Sind unter 17.500 € Umsatz im Jahr realistisch, wenn man für Werbung und Zimmermiete im gleichen Zeitraum über 25.000 € ausgibt? Zwar ist das horizontale Gewerbe ein Gewerbe, wo man beim „drauflegen“ durchaus Geld verdient, aber eben nicht im monetären Sinn! Ich halte es, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, für sehr unrealistisch, als erotische Dienstleisterin nicht umsatzsteuerpflichtig zu werden. Im Ergebnis muss ja dabei keine hohe Steuerlast entstehen, aber es muss zumindest „etwas“ erklärt werden, um den deutschen Fiskus nicht unnötig zu reizen. Dieser, der Fiskus, kommt nämlich dann gerne auf die Idee den Betreibern von Bordellbetrieben die entgangene Umsatzsteuer „hinzuzurechnen“. Sprich: ich soll für Damen, die in meinem Betrieb ihrer Tätigkeit nachgingen, zahlen, obwohl ich deren Umsatz gar nicht gemacht habe! Je grösser der Betrieb, desto bedenklicher der mögliche „Deckel“. Ob die „Hinzurechnung“ immer rechtens ist, lassen wir einmal dahingestellt, aber es reicht ja schon aus, wenn das zuständige Finanzamt eine „dingliche Beschlagnahme“ anordnet, Vermögen einfriert und es unter Umständen Jahre dauert, bis die Angelegenheit gerichtlich geklärt ist. Eine solche „Phase“ zu überleben, erfordert eine üppige Kriegskasse, deren Existenz dann möglicherweise weitere „Überprüfungen“ auslöst. Ein Teufelskreis! An dieser Stelle denke ich immer an Al Capone, den man nicht wegen Morden und ähnlicher böser Dinge ins Gefängnis brachte, sondern wegen Steuerdelikten! Überraschung! – Bei unsrem Kongress in Frankfurt stehen daher Steuerthematiken sehr markant auf der Tagesordnung, da hier sehr großes Unheil droht, wenn man sich nicht richtig aufstellt und nicht dafür sorgt, dass der Staat zumindest einen schmackhaften Teil des Kuchens erhält. Außerdem geht es auch um die Frage, wie sich Dienstleisterinnen steuerlich erfassen können, welche Auswirkungen dies hat und ob das sogenannte „Düsseldorfer Verfahren“ womöglich die beste Lösung ist, um Ungemach zu vermeiden. Ein sehr komplexes wie anspruchsvolles Thema, das äußerster Beachtung bedarf.

    Prostitution 2019 – Mein neues Buch

    Neben den üblichen Beratertätigkeiten, liegt mein neues Buch „Prostitution 2019“ noch unvollendet auf dem vollen Schreibtisch. Ich habe es bereits vor einem Jahr begonnen und immer wieder festgestellt, dass sich innerhalb der Zeit vielfältigste Veränderungen ergeben haben, die natürlich ihren Einfluss auf die Publikation haben müssen. Ich werde den gesamten Monat September am „Finish“ arbeiten und hoffe mit dem Buch dann im Oktober am Start zu sein und dieses dann auch beim Kongress präsentieren zu können. Insgesamt hat jedoch die Herausgabe des Handbuchs für die betriebliche Praxis jetzt erste Priorität, da dies für die Branche momentan notwendiger ist, als das „Sittengemälde“, das informativen Charakter hat und dabei auf eine breite Öffentlichkeit abzielt.

    ProstSchG und der Kongress in Frankfurt

    Gebündelte Ergebnisse der Arbeit werden wir beim 2. Rotlicht-Kongress unter dem Motto „Zukunft Rotlicht“ erleben, wo meine Kollegen und ich zu allen relevanten Themen referieren und berichten werden. Der 28. Oktober 2019 wird für die Branche ein sehr wichtiger Tag sein und gerade im Austausch werden wir sicher viele neue Impulse erhalten! Netzwerken und am Puls der Zeit bleiben! An dieser Stelle verweise ich auch auf die noch laufende Rabattaktion, mit der es noch möglich ist vergünstigte Tickets zu erhalten:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2019/08/02/tickets-zum-vorzugspreis-kongress-zukunft-rotlicht-frankfurt-main/

    Sehen wir uns in Frankfurt? Ich würde mich freuen!

    Für heute herzliche Grüße aus Düsseldorf von

    Howard Chance