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  • Aktuelle Meldung – RBB – Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz in Berlin

    Aktuelle Meldung – RBB – Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz in Berlin

    Aktuelle Meldung - RBB - Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz in BerlinAktuelle Meldung – RBB – Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz in Berlin

    RBB.24 berichtet am 11.04.2018 zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Berlin, dass 145 Betriebe nach Auskunft der Senatsverwaltung in Berlin bislang zur Konzessionierung „angemeldet“ worden, wobei allerdings die Frage offen bleibt, ob es sich dabei ausschließlich um „Bestand“ handelt, also Unternehmen, die sich durch die Bestimmungen des Prostituiertenschutzgesetzes zu einer notwendigen „Konzessionierung“ bis zum 31.12.2017 melden mussten oder ob auch Neugründungen dabei waren. Die Zahl 145 erscheint verschwindend gering, wenn man die wahren Verhältnisse in der Hauptstadt kennt! Ich würde die Gesamtzahl der vorhandenen Betriebe, zu denen ja auch Hostessenwohnungen und erotische Massagestudios zählen, auf deutlich über 500 schätzen!
    Hat etwa nur ein Drittel oder Viertel der Betriebe eine Meldung eingereicht?

    Während die „Bordell-Konzessionen“ von den Ordnungsämtern der jeweiligen Bezirke bearbeitet werden, haben sich inzwischen 1.200 Sexworker(innen) (von angeblich 8.000 Personen) bei der zentralen Sexworker-Stelle in Tempelhof – Schöneberg „gemeldet“ und haben vom dortigen Amt eine bis Oktober 2018 befristete „Zulassung“ bekommen. Dabei wird es sich wohl um eine sogenannte „Übergangsbescheinigung“ handeln, die schlicht dokumentiert, dass die Pflicht-Gesundheitsberatung und die abschließende Registrierung (zum Huren-Ausweis) noch nicht möglich war! Das für die Sexworkerinnen zuständige „Team“ hat angeblich momentan noch keine Büroräume oder keine Büroräume mehr? Wo und wie werden die Damen denn dann vorstellig? Klingt nach „Chaos pur auf dem Flur“!

    Die Senatsinformationen sind auf der Seite von rbb24 mit zwei Schaubildern zu bewundern und ich frage mich, ob diese Art der Informationsvermittlung nicht einmal mehr beweist, dass die Berliner Behörden mit so ziemlich allen Aufgaben total überlastet sind? Dass Ordnungsämter wegen Personalknappheit nur bis nachmittags Kontrollen durchführen können, hat die BILD ja neulich schon berichtet. Dass ein neuer Personalausweis Monate dauert  und dass selbst die Anmeldung von Fahrzeugen einen wochenlangen Vorlauf benötigt, ist auch kein Geheimnis. Das „Milieu“ muss sich in Berlin beim Thema „Prostitutionsgesetz“ nicht wirklich fürchten: die Beamten sind so umfangreich beschäftigt, dass nur in schwerwiegenden Einzelfällen mit „Besuchen“ zu rechnen ist?

    Aber lesen Sie doch bitte selbst, was rrb24 berichtet:
    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/04/berlin-umsetzung-prostituiertenschutzgesetz-hinkt.html

  • Prostitution 2018 – Berlin – Wer will schon Sex auf dem Dixi-Klo?

    Prostitution 2018 – Berlin – Wer will schon Sex auf dem Dixi-Klo?

    Prostitution 2018 - Berlin - Wer will schon Sex auf dem Dixi-Klo?Prostitution 2018 – Berlin – Wer will schon Sex auf dem Dixi-Klo?

    In dieser Woche befassen sich wieder jede Menge Presseberichte mit den merkwürdigen Zuständen in der Berliner Kurfürstenstraße. Die Stadt Berlin will nach Jahren der sehr fragwürdigen Tolerierung den völlig ausgeuferten Straßenstrich in halbwegs „normale“ Bahnen lenken und denkt dabei sogar über die Aufstellung von „Verrichtungsboxen“ nach. Nun fand auch eine Bürgerbefragung im betroffenen Bezirk statt, deren Ergebnisse nun intensiv diskutiert werden. Ist es dort auf dem Straßenstrich wirklich so schlimm oder übertreiben die Anwohner bei ihren Schilderungen?

    Im Rahmen einer Recherche, habe ich mir die „Kurfürstenstraße“ im vergangenen Jahr mal für einen Tag „gegeben“: ich habe mich nachmittags in ein Café gesetzt und dann einmal beobachtet, was sich in der Gegend abspielt. Ein emsiges Treiben von anzüglich gekleideten Damen, die zwischen Cafés, Geschäften und Wohnhäusern nach Kundschaft suchen. Dei Akquise findet nicht etwa, wie sonst üblich, an einer Ausfallstraße statt, sondern mitten im Wohn- und Geschäftsbezirk, wo Bürgerinnen und Bürger, Rentner und Kinder leben und natürlich auch auf der Strasse unterwegs sind. Ja, das gibt es in Berlin auch in der Oranienburger Strasse, allerdings wirkt die Szenerie dort etwas „dezenter“.

    Die „Stiefeldamen“ in der Oranienburger haben es vornehmlich auf „Touris“ abgesehen und die Preise, die dort aufgerufen werden, sind beträchtlich! In der Kurfürstenstrasse riecht es eher nach „Armutsprostitution“, zumal man in den Cafés jede Menge von „Managern“ antrifft, die so tun, als würde ihnen der Bezirk gehören! Unangenehme Zeitgenossen mit schlechtem Benehmen, die einen Kaffee nach dem anderen trinken und darauf warten, dass die „Pferdchen“ das Geld für die nächste Tankfüllung „erwirtschaften“. Allein die Anwesenheit dieser Herren verursacht ein mulmiges Gefühl und von entspannter „Sexarbeit“ kann keine Rede sein!

    Für mich persönlich steht außer Frage, dass wir es in der Kürfürstenstrasse oft mit organisierter „Prostitutionskriminalität“ zu tun haben, Kriminalität die sich gegen die Sexworkerinnen richtet, Kriminalität die man nicht tolerieren kann! Der Gedanke, dass sich hier Anwohner, Politik und „Milieu“ an einen Tisch setzen, wie es momentan von engagierten
    Aktivistinnen gefordert wird, erscheint mir total abwegig! In einem gefühlten „Wohnbezirk“ die Sexarbeit in ihrer rudimentärsten Form zu „integrieren“ und dafür „Verrichtungsboxen“ aufzustellen, klingt doch reichlich irre! Das „Strassenmanagement“ lacht sich wahrscheinlich bereits kaputt!

    Nun ist die Strasse sehr lang und sicher wird nicht in jedem Gebüsch „gepimpert“, aber wenn man es genau nimmt, hat Strassenprostitution, zumindest in den Strassenbereichen, wo das öffentliche Leben intensiv stattfindet, nach meiner Auffassung einfach nichts zu suchen! Es gibt Dinge, die einfach nicht zueinander passen und daran ändern „Dialoge“ und politische Arbeitskreise nun mal nichts! Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich nen Arbeitskreis!

    Wenn ich dann heute bei „Sputniknews“ lese, dass Sexarbeitsaktivistinnen den „öffentlichen Sex“ auch für Kinder in der Großstadt nicht für so schlimm erachten und so tun, als wenn hier niemand geschützt werden müsste, platzt mir aber gewaltig der Kragen! Was kippt Ihre Euch denn in die Bluna? Alles gar nicht so schlimm?

    Ein Sichtschutz ist nicht nötig, weil: „Dass es Sex gibt, wissen Kinder, auch aus dem Internet. Das ist eine völlig falsche, paternalistische Haltung.“ Und: „Berliner Kinder haben schlimmere Probleme, als ein Kondom auf dem Bürgersteig zu finden.“ Geht es noch? Ich empfinde solche Zustände als groben Verstoß gegen den Jugendschutz und was da stattfindet ist die ständige „Erregung von öffentlichen Ärgernissen“. Dabei spielt die genaue Anzahl von Häufchen und benutzten Kondomen eine untergeordnete Rolle! Punkt! Da braucht man keinen „Dialog“, sondern klare Regeln! Und dass „uniformierte Präsenz“ die Kunden der Sexarbeiterinnen vertreibt, ist für diese zwar „geschäftsschädigend“, tut der Bevölkerung aber möglicherweise einen Gefallen? Paternalismus? Ja, zum Schutze der Allgemeinheit!

    Über was wird hier eigentlich debattiert? Über das angebliche Recht einiger weniger, die breite Öffentlichkeit und darunter viele Kinder massiv zu belästigen und das möglicherweise noch als „urbane Notwendigkeit“ oder „Großstadt-Charmanz“ zu verkaufen? Berlin ist die einzige wirklich Großstadt in Deutschland und nach meiner Auffassung gibt es genügend geeignete Flächen, wo man mit Straßenprostitution kaum jemanden belästigt. Im belebten Kurfürstenkiez hat sie, in der Form, wie sie momentan praktiziert wird, für mich nichts zu suchen! Sorry!

    Den Artikel, der meinen erweiterten Unmut erregte, finden Sie unter:

    https://de.sputniknews.com/panorama/20180411320293644-sexarbeit-prostitution-hygiene/

  • Prostitution 2018 – Beratung – Es kommt knüppeldick – Hilfe!

    Prostitution 2018 – Beratung – Es kommt knüppeldick – Hilfe!

    Prostitution 2018 - Beratung - Es kommt knüppeldick - Hilfe!Prostitution 2018 – Beratung – Es kommt knüppeldick – Hilfe!

    In den vergangenen Wochen hatte ich mich schon gewundert, dass mein Telefon deutlich weniger läutete, als es zum Jahresende 2017 und Jahresanfang 2018 der Fall war. Klar, viele Betriebskonzepte wurden (zumindest in NRW) fristgemäß eingereicht und bis auf einige „Nachzügler“ und „Neugründer“, die ich ja auch gerne betreue, wurde der Aktenberg stetig niedriger. Endlich einmal Zeit ein wenig zu verschnaufen! Hurra!

    Doch seit letzter Woche ist es mit der Ruhe dahin! Auf vielen Ämtern haben die Akten scheinbar 3 Monate gelegen, die Behörden haben sich selbst geschult und nun wird (und hier beziehe ich mich wieder primär auf NRW) der vorhandene Berg „abgetragen“. Ein normaler Vorgang, der aber nun in der „Nachbetreuung“ für erheblichen Arbeitsaufwand sorgt. Dabei ist es absolut erstaunlich, welche Rückfragen von Behörden kommen und welche Vorschriften angeblich im Gesetz stehen!

    Gibt es irgendwo eine Bestimmung, die es vorschreibt, dass alle selbständigen Prostituierten zusätzlich zum „Huren-Ausweis“ ein „Führungszeugnis“ beibringen müssen und dieses dem Bordellbetreiber in Kopie überlassen müssen? Habe ich heute einem amtlichen Schreiben so entnommen! Auch die amtliche Forderung, dass die Vermieterin einer „Modellwohnung“ vorsorglich für sich selbst einen „Huren-Ausweis“ beantragen solle, kam schon auf den Tisch und das bei einer rüstigen 80-jährigen Beamtenwitwe, die niemals Strapse trug und eine späte Karriere als Sexworkerin auch überhaupt nicht im Sinn hatte! Ich glaube der Dame!

    Nun, bis hierher klingt das ja lustig, aber bei der Überprüfung von Betriebskonzepten kommt es momentan immer wieder vor, dass „Theorie“ und „Praxis“ deutlich voneinander abweichen! Klartext: was man zu Papier gebracht hat, sollte vor Ort auch genauso gehandhabt werden, wie man es dem Amt präsentiert hat!

    Wenn ich beispielsweise nach meinem Konzept mit jeder Dame schriftliche Mietverträge oder Vereinbarungen abschließe, ist es ziemlich tödlich, wenn es in meinem Betrieb nicht ein solches Schriftstück gibt, im Haus aber alle Hostessen-Appartements belegt sind! Wenn ich mich hinter „Strohleuten“ verstecke, sollten diese auch real vorhanden sein!

    Auch eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Liebesdamen, die in ihrem gemieteten Einzimmer-Eros-Appartement nicht nur arbeiten, sondern des nachts auch kollektiv schnarchen, kann man bei einer Kontrolle schwer erklären, wenn man im Konzept ausdrücklich versichert hat, dass ab 1 Uhr nachts niemand mehr im Haus verweilt und Schlafen generell nicht stattfindet!

    Gerade in einer Phase, wo die amtliche Erlaubnis noch nicht erteilt wurde, braucht man nicht viel Fantasie um zu erkennen, dass man selbst ein „Hemmnis“ geschaffen hat! Der notwendige Stempel kommt so nicht besonders schnell auf´s Papier!

    Aber auch Leute, die sich mit ihrem Konzept viel Mühe gegeben haben, werden oft von Abteilung zu Abteilung geschickt, erhalten von Sachbearbeitern unterschiedliche Auskünfte oder landen auf Bauämtern, die vom neuen Gesetz noch nie etwas gehört haben oder nicht wissen, welche neuen Aufgaben auf sie zukommen!

    Ist das Bauplanungsamt zuständig, das Bauordnungsamt oder eine ganz Stelle? In Großstädten ist man, wie ich zum Beispiel heute, 5 Stunden mit Mandanten in Ämtern und kommt genauso schlau heraus, wie man hinein gekommen ist. Gut, das ist nicht immer so, aber eben doch sehr oft! Abläufe müssen sich einspielen, aber es mutet doch seltsam an, wenn eine Bauvoranfrage ein gutes halbes Jahr dauern soll, weil es halt an Sachbearbeitern fehlt. Der federführende Beamte macht Druck, weiß aber möglicherweise nicht, dass sein Kollege in der anderen Dienststelle völlig überlastet ist. Auch den Griff zum Telefon gibt es selten! Man wird aufgefordert überall selbst vorzusprechen oder „eine Mail zu senden!“

    Das alles treibt der Kundschaft durchaus den Schweiß auf die Stirn und ich muss oft beruhigend einwirken, damit es nicht zur „realen Explosion“ kommt! Glücklicherweise gibt es aber auch Erfolgserlebnisse, wo man es mit strukturiert arbeitenden Sachbearbeitern zu tun hat, die auch komplexe Zusammenhänge verstehen und eben nicht auf andere Dienststellen verweisen! Ich habe jedenfalls wenig Lust ganze Tage in Fluren zu sitzen und dann ohne Ergebnis vertröstet zu werden!

    Parallel zu Ordnungsamt und Bauamt, bekommen es die Betreiber auch schnell mit den Finanzbehörden zu tun, die gerade Morgenluft und „Taler“ wittern und zu völlig unpassender Zeit mit „Sonderprüfungen“ beginnen oder den Zoll entsenden, um einmal nach dem Rechten zu sehen. Von Zufällen kann kaum die Rede sein, zumal sich die Finanzämter auch sehr für den Inhalt der Konzepte interessieren! Und dann sind da ja noch die städtischen Steuerämter, die ihre „Sexsteuer“ neu berechnen möchten und vom vermeintlich großen Kuchen ihr angestammtes „Bürgermeisterstück“ abbekommen möchten.

    Viele Bordellbetreiberinnen und -betreiber sind momentan so richtig genervt und berichten mir dann von ihrem Leid und dies in der Hoffnung auf eine pragmatische Lösung! Die Sache mit dem „Zaubern“ beherrsche ich (noch) nicht, aber ich gebe mir alle Mühe positive Ergebnisse zu erreichen! Dass der Jahresurlaub 2018, in dem Jahr wo ich tatsächlich 50 Jahre alt werde, wieder ausfallen wird, ist offensichtlich! Selbstgewähltes Schicksal! Glück auf!

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de


    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/09/02/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

  • Prostitution 2018 – Überraschung im Fall „Artemis“ – Anklage in Vorbereitung?

    Prostitution 2018 – Überraschung im Fall „Artemis“ – Anklage in Vorbereitung?

    Prostitution 2018 - Überraschung im Fall "Artemis" - Anklage in Vorbereitung?Prostitution 2018 – Überraschung im Fall „Artemis“ – Anklage in Vorbereitung?

    Der Fall des Berliner Bordells „Artemis“ sorgte vor 2 Jahren für heftige Schlagzeilen: Fast Tausend Ermittler von Polizei und Zoll hatten das bekannte Großbordell vornehmlich wegen des Verdachts der Ausbeutung von Prostituierten und wegen Verdacht des Menschenhandels gestürmt. Es sollte eine Zusammenarbeit mit den „Hells Angels“ gegeben haben und man fuhr personell die ganz großen Geschütze auf. Die Staatsanwaltschaft wurde stark kritisiert und das Berliner Kammergericht setzte die festgenommenen Betreiber des „Artemis“ wegen nicht vorliegendem „dringenden Tatverdacht“ auf freien Fuß.

    Das war im April 2016. Seitdem hörte man, dass die Betreiber erwägten,die Staatsanwaltschaft zu verklagen. Die Staatsanwaltschaft selbst ermittelte weiter und zeigte sich von der Meinung des Berliner Kammergerichtes unbeeindruckt. Auch das allgemeine Gelächter der Rotlicht-Branche zeigte keine Wirkung!

    Nun berichtet das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ aktuell, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin so gut wie abgeschlossen sind und dass eine Anklage gegen die Betreiber bald erfolgen soll! Dabei geht es allerdings nicht mehr um Ausbeutung und Zuhälterei, sondern, wie in vielen ähnlichen „deutschen Fällen“ um Steuerhinterziehung und vorenthaltene Beiträge zur Sozialversicherung. Bei der Steuerhinterziehung soll es um 80 Fälle gehen, bei der Sozialversicherung sogar um über 100.

    Starker Tobak, denn wenn die Vorwürfe stichhaltig sind, geht es schnell um Millionen und bei Millionen landet man im Fall einer Verurteilung in Steuersachen inzwischen grundsätzlich im Knast.

    Die Systematik ist durchaus mit dem Fall „Hermann Pascha Müller“ vergleichbar, dem auch „Beschäftigungsverhältnisse“ unterstellt wurden und wo ihn das Gericht in Bayern auch deswegen verurteilte. Insider sprechen gerne vom „Al-Capone-Effekt“: wenn man es nicht schafft kapitale Verbrechen nachzuweisen, gibt es oft die Hintertür über die „Steuer“ und deren Nebenschauplätze!

    Die Staatsanwaltschaft Berlin wollte sich zu den „Gerüchten“ nicht äußern; der Verteidiger der „Artemis“-Betreiber teilte mit, dass es in der Sache keine Neuigkeiten gebe, sondern das ständig die gleichen Behauptungen wiederholt würden! Doch wenn der „Spiegel“ berichtet, kann man davon ausgehen, dass an der „Sache“ etwas dran sein könnte! Wie immer habe ich die Angelegenheit auf „Beobachtung“! Ehrensache!

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018: Buenos Aires – Frohe Ostern gehabt zu haben!

    Prostitution 2018: Buenos Aires – Frohe Ostern gehabt zu haben!

    Prostitution 2018: Buenos Aires - Frohe Ostern gehabt zu haben!Prostitution 2018: Buenos Aires – Frohe Ostern gehabt zu haben!

    Liebe Freundinnen und Freunde, sehr geehrte Damen und Herren,

    wenn sich Ostern und der 1. April terminlich vereinen, hat man die Qual der Wahl, was man zuerst veröffentlicht: den Aprilscherz oder den Ostergruß „Buenos Aires“! Ich habe mich in diesem Jahr für „Scherz“ vor „Ostergruß“ entschieden!

    Die gestrige Meldung „Sex-Maut soll Prostitutionsbesteuerung revolutionieren“, war eine klassische „Ente“ zum 1. April, allerdings könnte das vorgestellte „Steuer-Modell“ durchaus eine Lösung der Besteuerungs-Problematik sein: quasi ein „Update“ des „Düsseldorfer Verfahrens“, wenn da nicht das Problem mit der „Steuergerechtigkeit“ wäre, die besagt,

    dass sich die Steuer an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers orientiert (Leistungsfähigkeitsprinzip) und dass sie in sich schlüssig ausgestaltet ist (Folgerichtigkeitsprinzip).

    Wirkliche „Gerechtigkeit“ kann es aber nicht geben, weil ja schon die Festlegung einer Progression hinterfragt werden kann. Ob eine „Solidargemeinschaft“ als „gerecht“ zu bezeichnen ist, hängt stark davon ab, auf welcher Seite vom Tisch man gerade sitzt!

    Wenn man aber einen Bereich wie das „Rotlicht-Geschäft“ mit klaren steuerlichen Regeln belegt und dabei im Auge hat, dass wegen der Unkontrollierbarkeit der „wirklichen Umsätze und Erträge“ weiterhin umfangreiche Steuerverkürzungen möglich sind, könnte eine „Pauschalierung“ durchaus Sinn machen? Dazu mal wieder das bekannte „Howardsche Fragezeichen“, weil die Konsequenz „staatstragend“ wie „revolutionär“ sein könnte. Aber so weit sind wir im Moment noch nicht! Momentan ist klassischer „Pragmatismus“ angesagt!

    Vielleicht werden wir das Thema auch in Frankfurt am Main beim „Rotlicht-Kongress“ am 23. April 2018 diskutieren, wo ja Steuerfachleute anwesend sind, die sich auch zur Historie des „Düsseldorfer Verfahrens“ bewertend äußern können und dürfen!

    Hier bin ich schon bei einem weiteren Thema, das mit dem Zukunft-Rotlicht Kongress in engem Zusammenhang steht: Frauenverbände, die sich den „Kampf gegen jegliche Form der Prostitution“ auf die Fahne geschrieben haben, attackieren den „Kongress“ ideologisch per offenem Brief und verstecken sich hinter Ghostwritern und Pseudonymen. Dabei gilt wohl das Motto: „Werfe mit Dreck und es bleibt sicher etwas hängen!“

    In der kommenden Woche wird es zu diesem unerfreulichen Thema eine Stellungnahme der Kongress- Referenten geben! An dieser Stelle geht mein ausdrücklicher Dank an Dona Carmen e.V., die dem Kongress, trotz einer vorhandenen anderen politischen Ausrichtung, bereits helfend zur Seite gesprungen ist! Mehr zu Thema in der kommenden Woche!

    Also: Buenos Aires – Frohe Ostern gehabt zu haben! Alles Gute!“

  • Prostitution 2018: Sex-Maut soll Prostitutions-Besteuerung revolutionieren!

    Prostitution 2018: Sex-Maut soll Prostitutions-Besteuerung revolutionieren!

    Prostitution 2018: Sex-Maut soll Prostitutions-Besteuerung revolutionieren!

    Wichtiger Hinweis: April, April! – Der diesjährige Beitrag von Howard Chance zum 1. April!

    Die neue Bundesregierung und der Bundesrat haben sich auf einen „Aktionsplan Prostitution 2018“ verständigt, der die Besteuerung von sexuellen Dienstleistungen noch in diesem Jahr revolutionieren und vereinfachen soll! Man hat sich weitreichende Gedanken gemacht!

    Da die Besteuerung im sogenannten „Düsseldorfer Verfahren“ aufwendig ist, zudem nur in einigen wenigen Bundesländern praktiziert wird und die „Steuergerechtigkeit“ dadurch nicht gegeben ist, ist es an der Zeit, ein Besteuerungssystem zu schaffen, dass jede Form von Steuerhinterziehung weitestgehend ausschließt und einfach zu handhaben ist.

    Zum 1. Juli 2018 wird daher eine „Sex-Maut“ für gewerbliche Dienstleistungen eingeführt, die Sexworkerinnen dazu verpflichtet eine Vignette zu erwerben, die in den neu eingeführten Huren-Ausweis eingeklebt werden kann. Es wird wahlweise Tages- und Monatsvignetten geben, die 25 € pro Arbeitstag oder kostenreduziert (rabattiert) 650 € pro Monat kosten.

    Mit den „Flats“ sollen sowohl die Umsatz- wie die Einkommensteuer abgedeckt werden, was zu einer wesentlichen Vereinfahrung des Verfahrens führt! Eine einzige zentrale Stelle der Finanzbehörde soll für „steuerliche Ordnung“ im Rotlicht-Gewerbe sorgen!

    Bei der Überprüfung der Huren-Ausweise können alle deutschen Behörden direkt mit überprüfen, ob die Steuer vorab entrichtet wurde! Die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten werden in einem Ergänzungs-Erlass zum Prostitutiertenschutzgesetz dazu verpflichtet, die Steuermarken auf Gültigkeit zu überprüfen. Ohne „Steuer-Vignette“ darf die Arbeit in Prostitutionsbetrieben nicht gestattet werden! Erst Vignette kaufen, dann arbeiten! So ist die Devise!

    Momentan wird noch überlegt, ob Prostitutionsbetriebe die Maut-Marken selbst verkaufen und die Erträge dann an die Finanzbehörden abführen oder ob man den Verkauf über das Toll-Collect-System abwickelt. Momentan werden zudem die Vignetten-Drucker getestet. Zudem ist eine innovative Online-App-Lösung im Test, die an ein bundeseigenes Shop-System angeschlossen werden soll!

    Der Staat, der von 400.000 gewerblichen Sexworkerinnen in Deutschland ausgeht, will mit dem neuen System im Idealfall 10 Millionen Euro pro Tag einnehmen. Im Jahr wären es dann 3.650.0000 €: eine gewaltige Summe, mit der man einiges bewegen kann! Ob die geschätzte Zahl auch nur annähernd stimmt und wie viele Sexworkerinnen „freiwillig“ mitmachen, steht natürlich in den Sternen!

  • Prostitution 2018: Betriebskonzepte, Beratung, Kongress, Kooperationen

    Prostitution 2018: Betriebskonzepte, Beratung, Kongress, Kooperationen

    Prostitution 2018: Betriebskonzepte, Beratung, Kongress, KooperationenProstitution 2018: Betriebskonzepte, Beratung, Kongress, Kooperationen

    Von Zeit zu Zeit veröffentliche ich bekanntlich meine temporären Aktionspläne: Themen und Aufgaben, die gerade „akut“ sind oder demnächst „akut“ werden können! In der Regel ergeben sich die Schwerpunkt bei meinen Reisen, durch Gespräche und Schriftwechsel mit Ämtern oder durch (anonyme) Hinweise von Sympathisanten oder Kritikern. Jetzt, in der Woche vor Ostern, fasse ich meine Beobachtungen relativ kurz zusammen, berichte, natürlich ohne Nennung von Namen, über unsere auf dem Tisch liegenden Mandate und veröffentliche später auch meinen Reiseplan und die Hinweise auf besondere Aktivitäten für die kommenden Wochen.

    Betreiber-Konflikte, Gespräche und Lösungen mit Ämtern und Behörden

    „Viele Köche verderben den Brei!“ – An der Redewendung, die inzwischen ein wenig aus der Mode gekommen ist, ist etwas dran! Basta! – Auch beim Prostituiertenschutzgesetz und dessen Umsetzung ist es nicht anders. Ordnungsamt, Gesundheitsamt, Bauamt, Polizei, Finanzamt, Steuerfahndung und Zoll sind irgendwie mit „an Bord“ und streiten sich gerne über die „Hoheit“ über dem jeweiligen Verfahren. Aber auch einige Stadtsteuerämter (Stichwort Vergnügungssteuer) und Kranken- wie Rentenkassen sind am Start, um Steuer- bzw. Beitragszahler zu ermitteln.  Ein unbeschreibliches Chaos, wenn die staatlichen und halbstaatlichen Stellen unterschiedliche Interessen entwickeln und dabei unterschiedliche Auskünfte erteilen!

    Bauämter – Baurechtliche Betrachtungen

    Das „Baurecht“, dass ja durch das neue Prostitutionsgesetz nicht verändert wurde, sondern „fortbesteht“, verursacht in den Bundesländern, wo es nun angewendet wird oder besser formuliert angewendet werden muss (?), die größten Schwierigkeiten. Die „Prostitutionsstätte“ kann vorbildlich ausgestattet sein und mustergültig betrieben werden: wenn sie in einem reinen „Wohngebiet“ liegt, kann das Bauamt der Nutzung dennoch nicht zustimmen und „Sperrgebiete“ beziehen sich leider oft nicht nur auf die Straßenprostitution! Es gibt nun Fälle, wo die Bauämter eine stillschweigende Duldung fortsetzen und damit indirekt ihren Segen geben. Hieraus einen allgemeinen „Rechtsanspruch“ abzuleiten, wäre aber verwegen! Wenn eine Stadt „Vergnügungssteuern“ erhoben hat oder weiter erhebt, und die lokalen Ämter untereinander vernetzt sind, steigen die Chancen auf „Auge zu“ nach meiner Beobachtung ein wenig! Aber dieses „Auge zu“ schafft am Ende des Tages auch keine Sicherheit, da die Genehmigungen ja auch zeitlich befristet sind und „Konzessionen“ immer wieder verlängert werden müssen! Ein sehr umfangreiches Thema, bei dem Experten äußerst rar sind!

    Sind Massagestudios jetzt automatisch „Bordelle“?

    Eine Frage, die in den vergangenen Wochen oft kam und die aus pauschalen amtlichen Beurteilungen entstand! Ist jetzt wirklich alles „Puff“, was mit erotischen Dienstleistungen zu tun hat? Nö! Überraschenderweise gab es hier in NRW eine Reihe von Bauämtern, die auf Nutzungsänderungen in dieser Richtung verzichteten und eine Nutzungserweiterung für ausreichend hielten! Das Baurecht sei gepriesen? Die Denkweise erläutere ich auf Anfrage gerne! Hier gibt es interessante Ansätze, die man recht gut vermitteln kann, wenn man zugängliche Beamtinnen und Beamten findet!

    Ordnungsämter – Definition Betreiber einer Prostitutionsstätte versus „normaler“ Vermieter!

    Wer Wohnungen und sonstige Objekte an Sexworker(innen) vermietet, kann ja nicht „normal“ sein! So erklärte es mir ein Sachbearbeiter eines Ordnungsamtes und folgerte daraus, dass die Vermietung von Wohnungen und „Objekten“ immer „Betreibung“ einer Prostitutionsstätte wäre! Dass steht aber so nicht im Gesetz! Sonst wären Hunderte von deutschen Wohnungsbaugesellschaften jetzt auch „Betreiber“ von „Prostitutionsstätten. Ich empfehle hier den Gesetzestext einmal genau zu lesen und sich von Ämtern als Vermieter nicht zum „Betreiber einer Prostitutionsstätte stempeln zu lassen! Natürlich kommt es hier auf viele Details an und ähnliches gilt auch für „Seitensprung-Zimmer“ und die Vermieter(innen) von erotischen Themenräumen, bei denen nicht nur „gewerbliche Anbieter(innen)“ verkehren! Wenn Sie Fragen zu diesem Komplex haben, sprechen Sie mich bitte an! MH-Consulting by Howard Chance

    Ordnungsämter – Verständnisprobleme Konzepte – Nachbesserungen

    Viele „Betriebskonzepte“ wurden Ende vergangenen Jahres mit „heisser Nadel“ gestrickt oder von Leuten erstellt, die etwas zu oberflächlich gedacht haben und nun von den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Ämter zu „Nachbesserungen“ aufgefordert werden! Oftmals entspricht das Konzept nicht der gelebten Praxis. Man hat also etwas eingereicht, was gar nichts mit der tatsächlichen Betriebsführung zu tun hat und wundert sich dann, dass beim Termin vor Ort sogar von „Täuschung“ gesprochen wird! Fühlen sich die Beamtinnen und Beamten massiv „verarscht“ (man entschuldige bitte dieses harte Wort), sieht es für eine Genehmigung nicht mehr so gut aus! Dass ist dann vergleichbar mit der Einreichung einer „Fantasie-Steuererklärung“, die vom Finanzamt auch nicht gelobt wird! Wenn man nach verrauchtem Ärger die Chance zu einer „Nachbesserung“ bekommt, hat man wirklich Glück gehabt! Ein einmal eingereichtes und unterschriebenes Konzept ist rechtsverbindlich und eben kein beim Bier fix gekritzelter Groschenroman! Natürlich gibt es auch den Fall, dass Behörden Konzepte nicht verstehen, weil sie in diesem Metier bislang keine Erfahrungen sammeln konnten und nun wie der „Ochse vor dem Berg“ stehen. Hier kann ein konstruktiver Dialog zu guten Ergebnissen führen und ich habe in solchen Gesprächen schon viel für die Kundschaft erreichen können! Kommunikation ist hier das Mittel der Wahl! Dabei helfe ich als Berater und Vermittler natürlich jederzeit gerne! Mein Job! Gleiches gilt auch für die Korrektur und/oder Ergänzung von Betriebskonzepten! Jederzeit dienstbereit! MH-Consulting by Howard Chance

    Finanzämter – Handhabungsfragen – Durcheinander

    Die Finanzbehörden haben ein reges Interesse an Prostitution und allem, was damit zusammenhängt. Ist ja auch logisch, da der Hurenlohn in bar entrichtet wird und es dafür auch keine Quittungen gibt, von Registrierkassen neben dem Lotterbett mal ganz zu schweigen! Regulierung des Prostitutionsgewerbes zielt eindeutig auf die geheimen „schwarzen Groschen“, die nach der deutschen Abgabenordnung eben kein „Menschenrecht“ sind! Interessant ist auch, dass die „normalen“ Finanzämter und die Stellen der Steuerfahndung, die mit dem „Düsseldorfer Verfahren“ betraut sind, eigenständige Behörden sind, die scheinbar „wetteifern“ und sich oft nicht austauschen. Zudem unterscheiden sich die Handhabung der Steuererhebung nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Ort zu Ort in ein und demselben Bundesland. Je nach Sachbearbeiter kriegt man Zugeständnisse und vereinfachte Lösungen oder aber die ganz große Keule! Oder beides einfach im Wechsel? In Regionen, wo die Finanzämter überlastet sind, kommt auch schon mal der Zoll vorbei, der wieder eine eigene Behörde ist und den eigenen verordneten Schwerpunkt auf „Schwarzarbeitskontrolle“ legt. Mit ganz viel Pech, hat man die Finanzbehörden im „fliegenden Wechsel“ und erhält drei unterschiedliche Auskünfte! So lässt sich in der Praxis kaum arbeiten und die einzige Möglichkeit scheint eine „Verbindliche Auskunft“ des Finanzamtes zu sein, wobei es sich um eine Auskunftsart handelt, die selbst einigen Steuerberatern unbekannt zu sein scheint! Wenn man eine solche kostenpflichtige Auskunft beantragt, um beispielsweise ein bestimmtes Geschäftsmodell prüfen zu lassen, ist das auskunftserteilende Finanzamt an den Inhalt der Auskunft weitreichend gebunden und man ist bei späteren Betriebsprüfungen vor Überraschungen sicher! Man spricht also gewissermaßen die steuerliche Handhabung ab und hält sich, vereinbart dargestellt, an die getroffene Vereinbarung. Gerade bei komplexen Konstellationen mit Subunternehmern, Zurechnungen und Umsatzsteuer-Fragen kann es nicht schaden über die „Verbindliche Auskunft“ nachzudenken, wenn man sich , und dies bitte ich unbedingt zu beachten, nicht durch die Art der Fragestellung dem Risiko aussetzt, rückwirkend auseinander genommen zu werden! Ohnehin kriegt man eine solche Auskunft selbst nicht ohne weiteres hin, sondern ist auf einen sachkundigen Steuerberater angewiesen, der das Anliegen fundiert vorträgt! Solche Experten gibt es natürlich und ich stelle hier gerne einen Kontakt her!

    Sexworker-Themen aktuell

    Heimatpost oder Zustellanschrift?

    Viele ausländische Sexworkerinnen, die keinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland besitzen, haben bei der amtlichen Registrierung eine Clubanschrift oder eine Anschrift bei „Freunden“ angegeben, an der sie sich aber Wochen später nicht mehr aufhalten! Wenn dann, was jetzt die Regel ist, drei bis vier Wochen später ein Erfassungsbogen des Finanzamtes eintrifft, kann und will der Club oder Freund diese Post nicht weiterleiten und das Finanzamt erhält die erforderlichen Auskünfte nicht! Irgendwann wird die Ausfüllung des Erfassungsbogens mit Fristsetzung angemahnt und wenn dann weiterhin nichts geschieht, weil die Post an falscher Stelle liegen bleibt, hat das Finanzamt einen Trumpf im Ärmel: denn bei der amtlichen Registrierung wurde ja die Heimatanschrift vom Pass ermittelt und so ist es bereits mehrfach vorgekommen, dass Hilfeersuchen ins europäische Ausland gingen! Sehr unangenehm, wenn in dem angeschriebenen Land die Prostitution generell verboten ist und die Behörden dort durch die Kollegen in Deutschland auf Dinge aufmerksam gemacht werden, die sonst verborgen geblieben wären! Wenn man statt einer postalischen Fake-Adresse die Dienstleistung von www.zustellanschrift.de genutzt hätte, könnte man deutlich ruhiger schlafen, da man ja dort beim Eingang von amtlicher Post umgehend per E-Mail, SMS oder WhatsApp informiert wird und dies unabhängig davon, wo man sich gerade aufhält! Hier sollten die Clubs die Sexworkerinnen informieren, damit Unannehmlichkeiten erst gar nicht entstehen! Im Rahmen des Kongresses „Zukunft Rotlicht“ wird mein Kollege Christoph Rohr sein Produkt „Zustellanschrift“ natürlich vorstellen und alle damit verbundenen Fragen sehr gerne beantworten! https://zustellanschrift.de

    Steuerfahndung – Aktenauswertung – Heilung – Selbstanzeige?

    Das klingt kompliziert und ist es leider auch! Sexworkerinnen werden gerade zunehmend mit steuerlichen Nachforschungen konfrontiert! Kein Wunder, wenn man bei der amtlichen Registrierung angibt, seit Jahren in Deutschland „in der Branche“ tätig zu sein, es dann aber gar keine Steuernummer, keine Steuererklärung und auch keine Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren gibt! Da kann ja dann zwangsläufig etwas nicht stimmen und wenn dann seit Jahren teure Annoncen bei großen Erotikportalen geschaltet waren, fragen sich die Ämter, warum so viel eigentlich nicht vorhandenes Geld in Werbung investiert wurde. 10.000 Euro Werbung im Jahr, aber keine Umsätze? Merkwürdig und dann eine Anlass Prüfungen zu veranlassen! Hier ist man unter Umständen gut beraten, wenn man vor „Entdeckung“ einer umfangreichen Steuerhinterziehung eine „Nacherklärung“ überdenkt und dies mit Steuerrechtsexperten diskutiert! Wenn das Kind erst einmal ganz tief im Brunnen liegt, ist es dafür dann zu spät! Ob eine „Nacherklärung“ oder „Selbstanzeige“ wirklich Sinn macht, findet nur der Experte heraus, zu dem ich natürlich auch gerne Kontakt herstelle! Die Zahl der Verfahren nimmt momentan erheblich zu und ich werde beim Rotlicht-Kongress in Frankfurt am Main in einem Seminarblock berichten, wie die Steuerbehörden im Bereich der Prostitution ermitteln und warum diese Arbeit so erfolgreich ist! Hier sind wir auch ganz nah am Thema „künstliche Intelligenz“, die unser Leben angeblich erleichtert, aber reziprok betrachtet auch große Gefahren birgt! Zahl ich keine Steuer, wird es schnell mal teuer!

    Marktbereinigung durch Abschreckung?

    Es ist ziemlich leer auf den Fluren der Eroscenter und in den Terminwohnungen! Langjährige treue Mieterinnen haben die Strapse zum Jahresende an den Nagel gehängt, weil sie sich aus den verschiedensten nicht registrieren wollen. Die vermutete Rückkehr nach einigen Wochen blieb bisher größtenteils aus! Und wir haben ja fast schon Ostern! Scheinbar sind Ankündigungen und Berichte zu abschreckend und so setzt eine willkürliche Marktbereinigung ein, die niemand in der Branche so erwartet hatte! Neues „Personal“ zu finden, ist ein gewaltiges Problem, zumal auch die Anzahl der „Freier“ deutlich geringer geworden ist. Es knirscht im System und nicht alle deutschen Erotikunternehmen werden die Krise schadlos überstehen! Mit einem teuren Mietobjekt und mässigen Rücklagen, kann man schnell in eine sehr unerotische Schieflage geraten! Wer dann auf seine Hausbank hofft, kann dann direkt die nächste Überraschung erleben, zu der ich im nächsten Punkt komme!

    Probleme bei  Rotlicht-Finanzierungen / Bankgeschäften / Existenzgründungen

    Finanzierungen für Rotlicht-Objekte sind sehr kompliziert geworden, da sich die deutsche Kreditwirtschaft fast vollständig aus dem Milieu zurückgezogen hat und sogar Guthaben-Konten kündigt, um nicht etwa „schmutziges Geld“ zu verwalten. Wenn man keine Gelder mehr einzahlen kann, erschwert dies die tägliche Praxis immens und man kann hier nicht von Einzelfällen sprechen oder der Ausnahme, die die Regel bestätigt! Pustekuchen! Ist es Zeit für eine Rotlicht-Bank als Genossenschaftsmodell? Lesen Sie bei Interesse doch meinen Artikel zu diesem vielfältigen Thema, dass auch bei Facebook gerade intensiv diskutiert wird!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/03/21/rotlicht-bank-banken-kuendigen-konten-von-rotlicht-betrieben/

    Zukunft Rotlicht! Der Kongress in Frankfurt am Main – 23. April 2018

    Wann zieht das deutsche Rotlicht endlich an einem Strang? Die Aufgaben sind groß und vielfältig und bedürfen der gemeinsamen Anstrengung und einem gewissen Maß von Koordination!  Warum dies so ist, wird der großangelegte Kongress in Frankfurt am Main zeigen, zu dem Expertinnen und Experten aus der ganzen Republik in den Saalbau Gallus reisen werden. Akzente setzen, Informationen austauschen und diskutieren! Netzwerke schaffen, Netzwerke pflegen! Kein Selbstzweck, sondern eine Veranstaltung, die uns alle nach vorne bringen soll!

    https://zukunft-rotlicht.de

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018: Paradise-Mammut-Prozess hat begonnen!

    Prostitution 2018: Paradise-Mammut-Prozess hat begonnen!

    Prostitution 2018: Paradise-Mammut-Prozess hat begonnen!

    Prostitution 2018: Paradise-Mammut-Prozess hat begonnen!

    Am vergangenen Freitag, dem 23.März 2018, hat vor dem Landgericht Stuttgart der „Paradise-Prozess“ begonnen, dem mehr als 3 Jahre staatsanwaltliche Ermittlungen voraus gegangen sind. Es geht um Menschenhandel, Zuhälterei und Betrugsdelikte, mit denen der Gründer der „Paradise-Gruppe“ Jürgen Rudloff und einige seiner engsten Mitarbeiter in Verbindung gebracht werden.

    Zwar steht bezogen auf Menschenhandel und Zuhälterei „nur“ Beihilfe im Raum, doch dies kann schon reichen, um mit empfindlichen Freiheitsstrafen belegt zu werden. Im Prozess, der bereits bis März 2019 terminiert ist, soll u.a. geklärt werden, ob Jürgen Rudloff und sein Team Menschenhandel und Zuhälterei durch Rocker-Gruppierungen geduldet haben, um gut im Geschäft zu bleiben oder eben noch besser ins Geschäft zu kommen.

    Es ist ja ein offenes Geheimnis, dass diverse Rockerclubs in Prostitution aktiv sind und ihre Premium-Freundinnen in die Bordellbetriebe „entsenden“, wo gute Umsätze zu erwarten sind! Dass dabei die „Paradise-Betriebe“ erste Wahl waren, ist nicht verwunderlich und auch noch kein Verbrechen! Aber einige Rocker waren wohl nicht zimperlich und haben „ihre Damen“ wohl radikal abkassiert, misshandelt und vielfältig unter Druck gesetzt! Sicher nicht nur im „Paradise“, aber das steht vor dem Landgericht Stuttgart ja nun nicht zur Debatte!

    Über 80 Verhandlungstage, eine lange Liste von Zeugen und dann eben die entscheidende Frage, ob die Geschäftsleitung wirklich die Hintergründe genau kannte, ob Wissen oder Teilwissen letztendlich als „Beihilfe“ gewertet werden kann oder ob die Angelegenheit möglicherweise auch „politische Signale“ senden soll? Je größer der Betrieb, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit „schwarze Schafe“ zu beherbergen oder eben Opfer von Straftaten!

    In solchen „Mammut-Verfahren“, die jede Menge Zeit, Energie und Geld kosten, sind die Gerichte stets bemüht die Angeklagten zu „Geständnissen“ zu bewegen, was die Prozessdauer erheblich verkürzt und wo es dann quasi als „Deal“ mildere Strafen gibt! Mir wurde aber berichtet, dass Jürgen Rudloff die schweren Vorwürfe nicht auf sich sitzen lassen will und dass er an „Deals“ momentan kein Interesse hat!

    Der Druck von über 80 Verhandlungstagen ist immens, die weiter andauernde Haft ist für einen Mann Mitte 60, der als Freigeist lebte, alles andere als lustig und der Eifer der Staatsanwaltschaft, der sicher darauf abzielt ein Exempel zu statuieren, beweist, dass es hier um „alles“ oder „nichts“ gehen kann? Die Bewertung ist schwierig und selbst wenn die „Beihilfe“ in nur einigen wenigen Fällen nachgewiesen kann, ist ein böser Ausgang für die Angeklagten denkbar!

    Der Prozess in Stuttgart hat für die gesamte Bordell-Branche Bedeutung, da ja sicher in vielen deutschen Clubs einige Damen arbeiten, die auf unlautere Art und Weise in Arbeit gekommen sind und wo man jedem Clubbetreiber unterstellen kann, von den „Hintergründen“ gewusst zu haben! Und so ein Verdacht kann ja schon ausreichen, um in ernste Schwierigkeiten zu geraten!

    Pressemeldung „Schwäbisches Tageblatt“

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Rotlicht-Bank? – Banken kündigen Konten von Rotlicht-Betrieben!

    Rotlicht-Bank? – Banken kündigen Konten von Rotlicht-Betrieben!

    Rotlicht-Bank? - Banken kündigen Konten von Rotlicht-Betrieben!Rotlicht-Bank? – Banken kündigen Konten von Rotlicht-Betrieben!

    Ich habe kürzlich bereits über die erheblichen Schwierigkeiten bei der Kreditaufnahme für Rotlicht-Immobilien berichtet! Nun haben mich Meldungen erreicht, die exakt in den Kontext passen und die für Rotlicht-Betriebe in Deutschland sehr bedrohlich sein können, denn: aus heiterem Himmel und nach Jahren von guten Geschäftsbeziehungen, werden Girokonten von Bordellbetreibern, Erotikclubs, Escort-Agenturen und Werbeportalen gekündigt! Und dies ohne Schulden bei der Bank, ohne Kontopfändungen oder sonstige schwerwiegende Gründe, die solche Maßnahmen rechtfertigen würden!

    Ohne Geschäfts-Girokonto kann man keine Bar-Einnahmen aus dem Betrieb einzahlen, keine Überweisungen tätigen oder empfangen und Lastschriften von Versorgern etc. funktionieren natürlich auch nicht mehr. Selbst Bareinzahlungen auf fremde Konten werden von vielen Banken nicht mehr angenommen, wenn man nicht Kunde des jeweiligen Instituts ist. Und ein „EC-Karten-Terminal“ geht ohne Kontoverbindung auch nicht!

    Alles in „bar“ zu erledigen, war im Rotlicht zwar mal „hipp“, aber in der digitalen Welt der Neuzeit ist der aufgezwungene Verzicht auf ein Girokonto ein „Mega-Gau“!

    Gibt es möglicherweise eine geheime Vereinbarung der deutschen Bankenwirtschaft „Agenda Anti-Rotlicht 2018“? Nach dem „Zahlungskontengesetz“ (ZKG) hat jede Bürgerin und jeder Bürger einen Anspruch auf die Einrichtung eines sogenannten „Basiskontos“, aber dies bezieht sich lediglich auf „Privatpersonen“ und nicht auf „Betriebe“, wobei man bei „Einzelunternehmen“ möglicherweise bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Beschwerde führen könnte? Ich werde dazu entsprechend anfragen und weiter recherchieren!

    Muss man also jetzt oder demnächst den geschäftlichen Geldverkehr über eine eingeklagtes „Basis-Konto“ abwickeln und gerät dann in den Verdacht der Geldwäsche? Man würde dann ein privates Konto nicht „auf eigene Rechnung“ führen und müsste dann auch noch damit rechnen Probleme mit dem Finanzamt oder sonstigen Ermittlungsstelle zu bekommen? Alles sehr unerfreulich!

    Die Banken, die Geschäftsbeziehungen mit „Rotlicht“ ablehnen, nennen übrigens keine greifbaren Gründe, sondern verweisen auf „allgemeine unspezifische Gründe“, die aber scheinbar doch so spezifisch sind, dass die gesamte Kreditbranche an einem Strang zieht! Ohne interne Vereinbarung oder Vorgaben kann eine solche gemeinschaftliche „Praxis“ kaum entstehen!

    Nun weiß ich natürlich nicht, wie viel der geschätzten 20.000 Betriebe in Deutschland solche Probleme haben, aber durch die bei mir eingegangenen Anfragen, werde ich mich der Thematik in jedem Fall einmal annehmen und bin auch für diskrete Rückmeldungen zum Thema dankbar! Eine Mail an howard.chance@t-online.de kommt immer an!

    Über die Ergebnisse werde ich dann auch beim Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main berichten! Versprochen! Und vielleicht ist die Eröffnung einer „Deutschen Rotlicht-Bank“ mit einem Genossenschaftsmodell gar nicht so abwegig? Und der Ort „Frankfurt“ passt ja auch durchaus zum Thema!

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

  • Prostitution 2018 – Überraschung? – Stadt Duisburg schließt illegalen Bordellbetrieb!

    Prostitution 2018 – Überraschung? – Stadt Duisburg schließt illegalen Bordellbetrieb!

    Prostitution 2018 - Überraschung? - Stadt Duisburg schließt illegalen Bordellbetrieb!Prostitution 2018 – Überraschung? – Stadt Duisburg schließt illegalen Bordellbetrieb!

    Mit großen Lettern verkündet „Der Westen“ am 14.03.2018 die amtliche Schließung eines illegalen Bordellbetriebs in Duisburg-Meiderich. Dem Amt lag kein Erlaubnisantrag für die dortige Prostitutionsstätte vor und bei einer Kontrolle vor Ort wurde zudem auch noch eine Sexworkerin angetroffen, die keine Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland hatte. Die „Betriebsstätte“ wurde amtlich versiegelt und die Sexworkerin vorläufig festgenommen!

    Was nun recht radikal klingt, kann so oder so ähnlich jederzeit in Tausenden von bordellartigen Betrieben bundesweit geschehen. Selbst wenn keine Sexworkerinnen ohne Aufenthaltstitel angetroffen werden, erlangt man die „Illegalität“ ja bereits, wenn man keinen Erlaubnisantrag bei der zuständigen Behörde gestellt hat! Zwar waren und sind die Behörden in vielen Bundesländern noch „tolerant“, da die eigene Struktur noch nicht steht oder aber klare Rechtsverordnungen noch fehl(t)en, aber es ist nur eine Frage der Zeit, bis wir aus allen Ecken der Republik von „Maßnahmen“ hören, die dem NRW-Beispiel aus NRW entsprechen werden!

    Die trügerische Ruhe hat dazu geführt, dass einige Betreiberinnen und Betreiber einfach davon ausgehen, vergessen worden zu sein! Die Aussage: „das Amt wird sich schon melden, wenn es etwas von mir will!“, habe ich in den letzten Monaten sehr oft gehört! Umso erstaunter werden die Gesichter sein, wenn ein Betrieb dann ohne Vorankündigung geschlossen wird und ein fieses amtliches Siegel auf der Tür landet!

    Die abwartende Handlung hat weniger mit „Gottvertrauen“, sondern vielmehr mit jeder Menge angewandter Dummheit zu tun! Hat man sich weder gemeldet, noch einen Erlaubnisantrag gestellt, ist man zu 100% in der Defensive und hat auch mit Rechtsmitteln kaum Chancen gegen die jeweilige Behörde! Und wie man zumindest in NRW landauf und landab hört, haben sich noch nicht einmal ein Drittel der vorhandenen Betriebe gemeldet und folglich auch keine Erlaubnis beantragt. Eine Steilvorlage für die Behörden!

    In diesem Kontext werde ich gerade immer wieder gefragt, ob man einen solchen Zustand irgendwie noch „nachträglich heilen“ kann. Tja, das hängt dann sehr stark davon ab, wie ich gegenüber dem Amt argumentiere: wenn ich meine Unwissenheit bekenne und dann gleichzeitig einen Erlaubnisantrag einreiche, liegt es im Ermessen der Behörde, ob man dies als eigentlich verspäteten „Bestands-Antrag“ betrachtet, Milde walten lässt und den Betrieb „duldend“ bis zum Abschluss des Erlaubnisverfahrens offen lässt oder ob man es als „Neu-Antrag“ wertet, bei dem der Betrieb erst wieder öffnen darf, wenn die Erlaubnis erteilt wurde. Im ersten geschilderten Fall hat man dann „Glück“, im zweiten Fall „Pech“ und eine Betriebsunterbrechung, die einige Monate anhalten kann! Eventuell kann man ja in begründeten Einzelfällen auch die „Bordelleigenschaft“ des eigenen Betriebes bestreiten, aber das ist wieder ein anderes sehr komplexes Thema!

    im übrigen muss man zwingend zwischen „genehmigungsfähigen Betrieben“ und „nicht-genehmigungsfähigen Betrieben“ unterscheiden! Vielen Betreibern war und ist klar, dass der eigene Betrieb absolut keine Genehmigung erhalten kann. „Bordell im reinen Wohngebiet“ ist beispielsweise ein solches Ausschlusskriterium und da hat man sich in vielen Fällen wohl den Antrag „einfach“ gespart. Dies natürlich in der Hoffnung noch möglichst lange den Zustand aufrecht erhalten zu können. Das ist dann ein klassisches „Endspiel“, bei dem die abschließende Niederlage sehr wahrscheinlich ist! Kein „Spiel mit dem Feuer“, sondern ein „kalkuliertes Ende“!

    Was man auch nicht vergessen darf: wenn man als Betreiberin oder Betreiber eines „illegalen Bordells“ amtlich enttarnt wurde, hat man seine „Unzuverlässigkeit“ zum Betrieb eines „Prostitutionsgewerbes“ hinlänglich bewiesen und hat zukünftig kaum eine Chance einen neuen Betrieb im eigenen Namen zu eröffnen! Game over!



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    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Der WDR unterwegs im Bordell – Enthüllungen?

    Prostitution 2018 – Der WDR unterwegs im Bordell – Enthüllungen?

    Prostitution 2018 - Der WDR unterwegs im Bordell - Enthüllungen?Prostitution 2018 – Der WDR unterwegs im Bordell – Enthüllungen?

    Unterwegs im Bordell: „Kein Nischenphänomen“. So titel der WDR und fügt dann als Untertitel hinzu: „Für die Reportage „Sex gegen Geld?“ hat WDR-Reporterin Donya Farahani als Putz- und Thekenkraft in einem Bordell angeheuert. Ein Gespräch über eine intensive Milieu-Erfahrung.“ Nun ja! Der öffentlich-rechtliche Sender versucht es nun einmal mit einem Format, dass man ja eher von den privaten Sendern kennt, die „explosiv“ berichten und Umstände gerne drastisch darstellen, aber eben so, dass man seine Chips noch mag und das einem vor Schreck nicht gleich die Budget-Bierdose runterfällt.

    Ich habe den Beitrag gestern Abend versäumt, wollte ihn eben in der Mediathek laden, wurde dann aber darauf hingewiesen, dass der Inhalt für „Jugendliche unter 16 Jahren“ nicht geeignet ist und daher nur zwischen 22 und 6 Uhr zur Verfügung steht. So schreibt es das öffentlich-rechtliche Medienrecht wohl vor und so muss ich mich bis zum Abend gedulden und konnte bislang nur das Interview auf der Webseite lesen, wobei mir beim Titelbild gleich Ulla Oberender ins Auge fiel, die den Saunaclub „Van Gogh“ betreibt und als Bordelltesterin gemeinsam mit Michael Beretin im Privatfernsehen unterwegs war („Die Rotlicht-Experten“).

    Offensichtlich wurde im Club live gefilmt, was bei den „Mitarbeiterinnen“ und vor allem bei den um Diskretion bemühten Gästen wohl nicht so gut ankam. Wer will schon beim Puffbesuch interviewt werden und wer will sich als Dame öffentlich outen? Bei den „Privaten“ gibt es in der Regel bezahlte Statisten, die sich gegen einen Obolus dazu bekennen Sex mit einem Pferd zu haben oder sich in den Eiffelturm verliebt zu haben! Aber bei „öffentlich-rechtlich“ macht man das nicht! Oder?

    In der deutschen Betreiberszene hat es sich inzwischen herumgesprochen, dass man seine Nase besser aus dem Fernsehen lässt! Szene-Größen wie Hermann Müller und Jürgen Rudloff, aber auch der allerseits bekannte „Prinz Marcus“ traten im TV auf und bekamen nicht viel später eine irgendwie geartete behördliche „Quittung“. Mit „Rotlicht“ im Fernsehen zu kokettieren, spornt einige Beamte offensichtlich an und die Puff-Testerin Ulla O., die ihren Club in einer amtlich-konservativen Gegend betreibt, hatte auch einmal schon Besuch von Steuerfahndung und vom emsigen Staatsanwalt!

    Doch bekanntlich muss ja jede und jeder selbst wissen, was man tut oder besser lässt. Ich werde mir die Reportage später ansehen, um zu sehen, ob es in der „Darstellung“ wirklich Unterschiede zu den privaten Formaten gibt oder ob auch hier gewohnte Klischees bedient werden.

    Interview und Link zur Mediathek gibt es unter:

    https://www1.wdr.de/nachrichten/interview-farahani-prostitution-unterwegs-im-westen-100.html


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  • Prostitution 2018 – Intensive Fahndungsmaßnahmen der Steuerbehörden

    Prostitution 2018 – Intensive Fahndungsmaßnahmen der Steuerbehörden

    Prostitution 2018 - Intensive Fahndungsmaßnahmen der SteuerbehördenProstitution 2018 – Intensive Fahndungsmaßnahmen der Steuerbehörden

    Informationsstand: 09. März 2018 – Autor: Howard Chance

    Es kommt, wie es kommen musste: durch die Registrierung der in Deutschland tätigen Sexworkerinnen haben die lokalen Finanzbehörden jede Menge verwertbares „Futter“ bekommen, um Daten abzugleichen und neue „Steuerbürgerinnen“ anzulegen. Logisch, wenn ich einen „Huren-Ausweis“ beantrage, habe ich zumindest die Absicht im Rotlicht-Gewerbe tätig zu werden. Aber möglicherweise habe ich auf dem Ordnungsamt auch „erzählt“, dass ich schon einige Jahre Sexarbeiterin bin? Der zuständige Mitarbeiter hat das dann notiert und diese Notiz landete dann beim Finanzamt?

    Eine von vielen Geschichten, die ich momentan so höre! Wenn der Finanzbeamte beim Stöbern im Finanzamtsrechner keine Steuerzahlung finden kann und auch die Nachfrage bei der für das „Düsseldorfer Verfahren“ zuständigen Steuerfahndung kein „Material“ bringt, so ist in der Regel ein Anfangsverdacht auf „Steuerhinterziehung“ gegeben, dem man dann, wenn es die amtliche Anspannung zulässt, nachgehen muss. Das ist Pflicht, wenn der Beamte Missstände erkennt, die unsere Staatskasse schmälern oder bereits geschmälert haben und so ist es eigentlich nicht verwunderlich, dass schriftliche Anfragen im Postkasten landen. Überraschung? Ne, nur logische Konsequenz!

    Doch einige Finanzbehörden haben sogar noch ganz andere Tricks im Repertoire: so werden momentan Escort-Agenturen angeschrieben und ebenso freundlich wie konsequent gebeten eine Aufstellung der „Geschäftspartnerinnen“ der letzten 4 Jahre zu fertigen und dabei auch im Detail mitzuteilen, welche Provisionen an die Agentur gezahlt wurden! Wenn man den Prozentsatz der Provisionen kennt, kann man im „Dreisatz“ die Umsätze der jeweiligen Dame problemlos „hochrechnen“. Während „Gelegenheitsdamen“ hier nur wenige Tausender auf dem Buchungsdeckel haben, sind die „Profis“ schnell in der Umsatzsteuerfalle, wenn nämlich mehr als 17.500 € in einem Kalenderjahr erwirtschaftet wurden!

    Die Pflicht zur Mitwirkung der Agenturen bei den finanzamtlichen Ermittlungen, ergibt sich aus § 93 der Abgabenordnung und es macht überhaupt keinen Sinn dagegen zu rebellieren! Nach kaufmännischen Grundsätzen sind für Provisionen Rechnungen zu legen und diese müssen natürlich einen Adressaten haben! Hat man hier „Schmuh“ gemacht, wird man womöglich selbst in Haftung genommen! Ein Besuch der Damen und Herren mit den prüfenden Blicken mit Beschlagnahmung sämtlicher Unterlagen, kann die Folge sein, wenn man nicht „kooperiert“!

    Durch die neuen „Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten“, wird die Zahl der sogenannten „Sammelauskünfte“ exponential zunehmen, da sich die Finanzbehörden damit viel Ermittlungsarbeit bei Einzelfällen ersparen können! Die Behörden arbeiten hier mit steigender Effizienz und ausgeklügelten Computersystemen, die quasi von selbst Zusammenhänge ermitteln und in einer Art „Mind Map“ zusammenfassen. Was bei George Orwell „1984“ noch Fiktion war, hat inzwischen den Alltag erreicht!

    Zu diesem Thema, was einen Großteil der Sexworkerinnen und Betreiber betreffen dürfte, werde ich auch bei Zukunft Rotlicht – 1. Deutscher Rotlicht-Kongress am 23. April 2018 in Frankfurt am Main facettenreich referieren!

    „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß?“ – Was aber das Finanzamt über mich weiß oder bald weiß, sollte mich „richtig heiß“ machen, bevor so manches persönliches Unglück seinen willkürlichen Lauf nimmt!



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de