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  • Corona 2020 – Maskerade – Alles neu macht der Mai?

    Corona 2020 – Maskerade – Alles neu macht der Mai?

    Corona 2020 - Maskerade - Alles neu macht der Mai?Corona 2020 – Maskerade – Alles neu macht der Mai?

    Ohne das neue „Lieblingswort“ geht es in diesen Tagen einfach nicht! „Corona“ krönt uns merklich und verleitet dabei allenthalben zu sehendem oder blindem Aktivismus. Auflockern und verschärfen möglichst gleichzeitig? Maßnahmen mit Sinn oder Maßnahmen ohne Sinn und Verstand?

    Meine aktuellen Beobachtungen

    Seit heute morgen 0 Uhr gibt es die bundesweite Maskenpflicht. Nach 6 Wochen Pandemie ohne diesen Schutz, wird jetzt, nachdem immer mehr Läden und Geschäfte wieder öffnen dürfen, Wert darauf gelegt, dass man nicht „mehr“ ungeschützt in die Gegend atmet. Da man in den vergangenen Wochen nicht genug Masken hatte, hätte eine früher verordnete „staatliche Maskenpflicht“ wegen „Nichtdurchführbarkeit“ ja auch keinen Sinn gemacht. Jetzt wird die Maske zum notwendigen Übel und womöglich zum temporären „Lifestyle-Artikel“, wie diverse „Contests“ zeigen, bei denen man aus Stringtangas, zerschnittenen Schalen-BHs oder umfunktionierten Schaubsauger-Beuteln „Schutzschilde“ gegen das Virus bastelt und dies dann in den sozialen Medien postet.

    In dunklen Hinterzimmern und schummrigen Kellern werden derzeit Großposten von begehrten medizinischen Masken gehortet. Es werden unglaubliche Preise aufgerufen, wobei gleichzeitig die Zeit drängt, da aus China Frachtflugzeuge und Eurasie-Züge mit Millionen von frischen Schutzprodukten unterwegs sind. Die „heiße Ware“ muss unters Volk, bevor alle Supermärkte, Apotheken und Drogerien mit dem Zeug bestückt sind. Sonst ist der Preis im Eimer und der Gewinn dahin!

    In Köln wurde am vergangenen Freitag ein „Untergrund-Bordell“ hochgenommen. Zufällig! Die Polizei suchte einen verdächtigen Bürger, der im Zusammenhang mit einem Kapitalverbrechen befragt werden sollte und stieß an dessen vermeintlichem Wohnsitz auf eine Ansammlung von „willigen Damen“, die über spezielle Hotline zu buchen waren und für die ein 28-jähriger „Geschäftsmann“ in seinem Haus „Separées“ eingerichtet hatte. Ich kenne die Bude sogar, da dort seit vielen Jahren diskrete Hostessenwohnungen in Betrieb waren, die vor einigen Wochen „offiziell“ geschlossen wurden. Aber man kann ja mal was anderes probieren! Grob schief gegangen und nach Ablauf der Corona-Krise sicher ein Problem, da die „Zuverlässigkeit“ des Betreibers für die Ordnungsbehörden sicher nicht mehr gegeben ist! Artikel von Express.de zum Thema

    Die „Zahlenwerke“ verwirren! Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht täglich Zahlen und erzeugt durch die ständige „Addition“ von gemeldeten Infektionsfällen den Eindruck, dass es immer mehr „Kranke“ gibt! Stand 27.04.2020 wurden 155.193 Infektionsfälle gemeldet und es gab bedauerlicherweise 5.750 Todesfälle, die in Zusammenhang mit Corona gebracht werden. An Corona oder mit Corona gestorben, wird dabei nicht differenziert. Von den 155.193 Fällen sind aber um die 110.000 Personen bereits wieder „genesen“! Überraschung! Nach Abzug der „Genesenen“ und der Toten bleiben gerade einmal aktuell 40.000 „Kranke“ übrig, von denen aber angeblich 80% (32.000 Personen) nur milde Verläufe haben oder die Infektion gar nicht bemerken? Bei 20% (8.000 Personen?) ist erweiterte medizinische Behandlung indiziert und bei 50% von 20% (4.000 Personen?) ist Krankenhaus unvermeidlich. Es ist also kein Wunder, dass man „aktive Corona- Erkrankungen“ kaum wahrnimmt und die Krankenhäuser ziemlich leer sind!

    Vor diesem Hintergrund beginnt das Volk zu zweifeln und auch die Politik hat inzwischen begriffen, dass es „gärt“! 6 Wochen Kontaktsperren und Herunterfahren der Wirtschaft haben deutliche Spuren hinterlassen! Zigtausende Betriebe sind von Pleite bedroht und die gesamte Republik ist aus dem Takt. Angela Merkel regiert geradezu „stoisch“ und vertraut ihrem wissenschaftlichem Geist mit Analyse und stetiger Prüfung. „Aussitzen“ in der Tradition von Helmut Kohl? „Zeit“ ist der entscheidende Faktor und „Zeit kostet viel Geld!“

    Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, der ja nun wirklich als konservativer Vertreter seiner Zunft gilt, findet am Wochenende sehr mahnende Worte und betont, dass dem „Schutz von Leben nicht alles andere untergeordnet werden könne“. Die Schutzmaßnahmen müssen „verhältnismäßig“ sein und dürfen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger nicht für eine langen Zeitraum einschränken. Außerdem muss  der Staat wirtschaftlich überleben und dies geht nur, wenn die Produktivität zurückkehrt! Bericht Bild.de zu Schäuble

    Wir befinden uns in einer Situation, in der ständig abgewägt werden muss, was zu tun ist! Dass alle führenden Politiker eigene Thesen entwickeln und eigene Experten befragen, ist gut und richtig und unbedingtes demokratisches Prinzip! Dass diese Thesen aber 24-Stunden kontrovers in den Medien und sozialen Netzwerken verbreitet werden, führt beim Betrachter zum „Overkill“: man kann die Flut der Informationen nicht mehr verarbeiten, ohnehin nur sehr eingeschränkt überprüfen und somit kaum bewerten.

    Meine Prognose

    Also weiter im „Blindflug“? Die kommenden Wochen werden in jeglicher Hinsicht entscheidend sein. Inzwischen wird ja bereits von existenten regionalen Unterschieden gesprochen und daraufhin wird mal wohl auch möglichen „Lockerungen“ der nächsten Wochen untersuchen müssen. Am 30.04., also am kommenden Donnerstag, findet die nächste Konferenz von Bundeskanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer statt. Ab 4. Mai soll es weitere „Lockerungen“ geben, wenn die positiven Zahlen denn anhalten. Womöglich gibt es Zugeständnisse an die Gastronomie? Dass die „Maskerade“ noch eine ganze Zeit lang anhalten wird, dürfte sicher sein. Ein Zitat möchte ich abschließend noch anführen:

    „Die Virologen müssen gehört werden … aber sie dürfen letztendlich nicht das Land regieren!“

    In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Euch eine angenehme Woche!

    Ihr / Euer Howard Chance

     

    Howard´s aktueller Leitartikel zum Thema:Sexarbeit, Bordelle und Corona

    Howard´s Infoticker zur Corona-Krise

     

  • Prostitution 2017 – Finanzminister Schäuble befreit Stundenhotels von Umsatzsteuer!

    Prostitution 2017 – Finanzminister Schäuble befreit Stundenhotels von Umsatzsteuer!

    Prostitution 2017 - Finanzminister Schäuble befreit Stundenhotels von Umsatzsteuer!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Finanzminister Schäuble befreit Stundenhotels von Umsatzsteuer!

    Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ist ein Mann der Zahlen und steuerlichen Erträge und hat es mit seiner ergebnisorientierten Steuerpolitik geschafft, beachtliche Überschüsse zu erzielen, über deren Verwendung die Regierungskoalition in Berlin gerade trefflich streitet: soll man alte Schulden tilgen oder verwendet man die unerwarteten Milliarden für Investitionen in Bildung, Infrastruktur und ähnliches? Das wollen wir jetzt hier nicht diskutieren, da wir auf die kommenden Entscheidungen in dieser Sache eh keinen Einfluss haben, sondern unsere Volksvertreter dies im Rahmen ihres Mandats entscheiden werden.

    Interessant war eine Meldung der Bild-Zeitung aus den vergangenen Tagen, wo mal wieder plakativ und geradezu schreiend getitelt wurde:

    SCHÄUBLE-ENTSCHEIDUNG – Warum Sex-Hotels jetzt steuerfrei sind

    Der Bundesfinanzminister hat sein Herz für die Sex-Hotels entdeckt? Das klingt nun reichlich merkwürdig, zumal der Normalbürger sich unter dem Begriff „Sex-Hotel“ so recht nichts vorstellen kann. Sind damit etwa Eros-Center und ähnliches gemeint? Wenn man den Begriff googelt, wird man auch nicht viel schlauer und den Bild-Artikel kann man online nur lesen, wenn man ein kostenpflichtiges Abo für Plus-Inhalte erworben hat oder erwirbt. Doch wenn es einen solchen Schäuble-Erlass wirklich gibt, muss es doch auch andere Quellen geben, die darüber berichten und das Ministerium selbst kann sicher auch Informationen liefern.

    Und in der Tat: In einer internen Mail an die Obersten Finanzbehörden der Länder vom 17. Januar 2017, fand ich die notwendigen Informationen:

    Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG bei stundenweiser Überlassung von Hotelzimmern

    Das klingt doch gleich anders als der Bild-Titel und im Ergebnis haben wir es mit einem Erlass zu tun, der eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs von 2015 in die amtliche Praxis umsetzt! Da die halbstündliche oder stündliche Überlassung von Hotelzimmern für spezielle Zwecke (Seitensprung, Beischlaf, Prostitution) nicht als „Beherbergung“ zu betrachten ist (so das Gericht), ist keine Umsatzsteuer zu erheben, da ohne vorliegend Beherbergung eine steuerfreie Vermietungsleistung vorliege. Das ist dann in der Handhabung so wie bei einer privaten Mietwohnung, wo ja auch prinzipiell keine Umsatzsteuer fällig wird.

    Mal wieder viel Lärm um fast nichts und keine einsame verwegen Ministerentscheidung mit reformatorischem Charakter, aus der sich generelle Zugeständnisse an das deutsche Rotlicht-Gewerbe ableiten lassen. Bei der Besteuerung der „Proschtitution“ (so würde es wohl verbal bei Schäuble klingen) bleibt der Bundesfinanzminister hart und der Bekämpfung der Steuerhinterziehung verbunden.

    Wer sich für den Stundenhotel-Erlass dennoch interessiert, der wird unter folgendem Link beim Bundesfinanzministerium fündig:

    Link zum Erlass – Bundesfinanzministerium

  • Prostitution 2017 – Rotlicht-Milieu, Prostitution und Finanzamt

    Prostitution 2017 – Rotlicht-Milieu, Prostitution und Finanzamt

    Gewaltige Steuerhinterziehung im deutschen Rotlicht-Gewerbe
    Bildquelle: Pixabay

    Gewaltige Steuerhinterziehung im deutschen Rotlicht-Gewerbe?

    Zum Thema Steuern gibt es viel Sprengstoff im neuen Gesetz! – Der Bundesfinanzminister sitzt beim neuen Prostitutionsgesetz natürlich einnehmend mit im Boot, denn nach unserer Abgabenordnung sind für alle Umsätze und Gewinne Steuern zu entrichten und auch viele Gemeinden sind bereits seit längerem mit lokalen „Sex-Steuern“ am Start, mit denen sie auch ein Stück vom erotischen Kuchen abbekommen möchten. Auch wenn der Kuchen in den letzten Jahren immer kleiner geworden ist, soll dieser möglichst „gerecht“ geteilt werden, damit all satt werden. Bei Geld hört bekanntlich die Moral auf!

    Gib dem Schäuble, was des Schäubles ist!

    Die deutschen Finanzbehörden werden auf sehr geschickte Art und Weise ins neue Gesetz mit integriert, indem sie über die Anmeldungen der Sexworker(innen)  und auch über die Erlaubnisanträge der Betreiber von Prostitutionsstätten automatisch und damit sehr schnell per elektronischem Datenaustausch informiert werden. Während die Betreiber in den meisten Fällen sicher bereits ein angemeldetes Gewerbe besitzen und dementsprechend steuerlich erfasst sein dürften, ist die Lage bei den Prostituierten und speziell bei den Gelegenheits-Prostituierten vermutlich eine ganz andere:

    Eine Neuanmeldung löst zwar zunächst einmal „nur“ die mögliche Steuerpflicht für die Zukunft aus, weil die Tätigkeit ja erst nach der Anmeldung aufgenommen wird und  somit steuerpflichtige Einnahmen logischerweise erst nach einer Aufnahme der Tätigkeit entstehen können. Soweit richtig! – Aber eine Neuanmeldung muss ja gar nicht bedeuten, dass man „neu“ in der Prostitution unterwegs ist, sondern, dass man vielleicht nach vielen Jahren des „Schaffens“ nun gezwungen ist, sich „ordnungsrechtlich“ anzumelden.

    Das Finanzamt interessiert sich aber nicht nur für die Einnahmen, die nach dem Datum der Prostitutions-Anmeldung entstehen, sondern kann auch gezielt die Frage stellen, was denn in den vorherigen Jahren so verdient wurde. Bei einer Steuerhinterziehung kann man im schlimmsten Fall über 10 Jahre zurück belangt werden, was stets mit einer Nachzahlung der nichtgezahlten Steuer verbunden ist, zu der sich noch eine zusätzliche empfindlichen Strafe hinzugesellen kann.

    Wird die amtliche Anmeldung also für manche zum fiesen Fallstrick?

    Das „Anschaffen“ ist ja einer der wenigen Geschäftsbereiche, wo das Bargeld dominiert und wo die Kunden keinen Wert auf eine ordnungsgemäße Quittung legen, weil diese zu Hause bei „Mutti“ aufgefunden werden könnte und auch die Höhe des gezahlten „Hurenlohns“ ist im nachhinein kaum feststellbar. Dies eröffnet natürlich „Gestaltungsmöglichkeiten“ und zwar gerade dann, wenn noch nicht einmal die Identität der Sexworkerin zu ermitteln ist. Eine Steueroase, die ausnahmsweise mal nicht in Liechtenstein oder Panama liegt, sondern in privaten deutschen Schlafzimmern, wo gegen Bares ein bisschen „private Sünde“ angeboten und über kostenfreie Anzeigen propagiert wird.


    Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/03/was-bringt-eigentlich-die-sexsteuer-ein-die-bilanz-in-nrw-fuer-2015/