Schlagwort: Sexworker

  • Prostitution 2017 – Terminlage – Letzte Wochen Dezember 2017

    Prostitution 2017 – Terminlage – Letzte Wochen Dezember 2017

    Prostitution 2017 - Terminlage - Letzte Wochen Dezember 2017

    Prostitution 2017 – Terminlage – Letzte Wochen Dezember 2017

    Updated 19.12.2017 by Howard Chance

    Ein aktueller Hinweis auf meine „restlichen“ Termine in 2017, bei denen der Schwerpunkt eindeutig in den „Büros“ liegt! Ich werde auch noch einmal reisen, um Konzepte abschließend zu erstellen, allerdings ist die Terminlage mehr als schwierig momentan! Wenn wundert es? Durch die sehr späten Verordnungen in den meisten Bundesländern, war das Chaos ja vorprogrammiert und es ist bereits eingetreten!

    Viele Kundinnen und Kunden schimpfen, weil ich momentan nur sehr schwer zu erreichen bin, aber wenn ich an Konzepten arbeite, muss ich mich zwangsläufig konzentrieren, um keinen Mist zu bauen! Ich bitte daher um Nachricht per Mail, da ich diese natürlich stündlich lese und dann auch kurz antworte. Die zu erstellenden Konzepte sind „Terminsachen“ und bis zum 31. Dezember 2017 gibt es viel zu wenig reine Arbeitstage.

    In einigen Bundesländern, vor allem im Osten, gibt es Fristverlängerungen: Betriebskonzepte können dort noch nach dem 31. Dezember 2017 eingereicht werden und ich stelle gerne im Auftrag Anträge auf Fristverlängerung! Dann ist die Erstellung von Konzepten im Januar / Februar ganz entspannt möglich!

    Ich spüre täglich den „Zugzwang“ und die Nervosität der Betreiberinnen und Betreiber, muss in dieser Situation aber einen kühlen Kopf bewahren und meine Termine und Aufgaben wie ein Uhrwerk abarbeiten. Anders geht es nicht! Auch an Weihnachten werde ich das Büro aufsuchen und an den Unterlagen arbeiten. Statt Glühwein und Spekulatius eben ein wenig Word, Acrobat und Excel! Was soll´s!

    Die Termine tagaktuell gelistet:

     

  • Prostitution 2017 – Presseschau aktuell – Deutschland divers

    Prostitution 2017 – Presseschau aktuell – Deutschland divers

    Prostitution 2017 - Presseschau aktuell - Deutschland divers
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Presseschau aktuell – Deutschland divers

    Die Presse überschlägt sich seit einigen Wochen mit Meldungen zum Thema „Prostitution in Deutschland“ und „Prostituiertenschutzgesetz“. Darum nachfolgend mal eine bunte Mischung, was so alles berichtet wird. Einfach ein simpler Zusammentrag ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne die sonst übliche Kommentierung:

    03.12.2017 – Frankfurter Rundschau: Kriminalisierung statt Schutz

    Kurz bevor die Stadt Frankfurt am Montag mit der Registrierung von Sexarbeiterinnen nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz beginnt, fordert die Organisation Doña Carmen die Aussetzung des Gesetzes. Als „Affront“ bezeichnet Doña Carmen die Tatsache, dass die Registrierung in Frankfurt bei der Behörde „Akute Gefahrenabwehr“ angesiedelt sein werde. Damit würden die Prostituierten stigmatisiert. Kritisiert wird auch, dass vom zuständigen Ordnungsamt angeblich keine Dolmetscher für die vorgeschriebenen Informations- und Beratungsgespräche sowie für die Gesundheitsberatung vorgesehen seien – obwohl dies im seit 1. Juli dieses Jahres geltenden Gesetz erwähnt sei.

    http://www.fr.de/rhein-main/kriminalitaet/prostitution-in-frankfurt-kriminalisierung-statt-schutz-a-1399901



    03.12.2017 – Die Zeit: Jeder, der arbeitet, verkauft seinen Körper

    Ich war zwei Jahre lang Prostituierte. Nicht der Verkehr mit Fremden machte mir zu schaffen – sondern wie die Gesellschaft Sexarbeit stigmatisiert. Nach dem ersten Mal, als ich Sex mit einem Freier hatte, schaute ich lange in den Spiegel. Ich dachte: Etwas müsste jetzt doch anders sein. Mein Gesichtsausdruck vielleicht oder etwas in meinem Blick. Aber alles war wie immer. Mein erster Kunde war sehr unauffällig gewesen. Um die 40, weder dick noch dünn, ich sah solche Männer jeden Tag Hunderte Male auf der Straße. Der Sex war okay. Dass dieser Sex Arbeit war, auch.

    http://www.zeit.de/arbeit/2017-11/prostitution-arbeit-sexarbeit-gesellschaft


    04.12.2017 – FNP: Stadt Frankfurt startet mit Anmeldung von Prostituierten

    Seit Montag können sich Prostituierte in Frankfurt registrieren lassen. Das teilte das Ordnungsamt auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Damit setzt die Stadt einen weiteren Teil des neuen Prostituiertenschutzgesetzes um. Bis zum 31. Dezember haben Prostituierte nun Zeit, sich anzumelden – solange gelte die Übergangsfrist, sagt Andrea Brandl vom Ordnungsdezernat Frankfurt. Wer neu in das Geschäft einsteige, müsse sich direkt melden. Neben der Anmeldebescheinigung ist auch eine Alias-Bescheinigung mit Pseudonym möglich.

    http://www.fnp.de/rhein-main/Frankfurt-startet-mit-Anmeldung-von-Prostituierten;art1491,2844093


    05.12.2017 – Wilhelmshavener Zeitung: Prostituierte sollen registriert werden

    Das neue Gesetz ist schwer umzusetzen: Die Prostituierten müssen einen Ausweis beantragen. Wie die Kontrollen bei der hohen Fluktuation im Gewerbe aussehen sollen, ist unklar. Das Ziel ist klar definiert: Durch ein neues Gesetz sollen Sexarbeiter besser geschützt werden. Fraglich ist jedoch, ob das mit den vorgegebenen Instrumenten des so genannten Prostitutionsschutzgesetzes möglich ist. Da wäre beispielsweise die darin enthaltene Kondompflicht für Freier – und die Frage, wie die kontrolliert werden soll.

    http://www.wzonline.de/nachrichten/aktuelles/artikel/prostituierte-sollen-registriert-werden.html


    05.12.2017 – Trierer Volksfreund: Abdrängen von Prostitution in die Illegalität befürchtet

    Mit der Umsetzung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes könnten bestimmte Formen von käuflichem Sex künftig in die Illegalität gedrängt werden – diese Befürchtung gibt es auch in Kaiserslautern. Es zeige sich „bereits jetzt, dass versucht wird, die Bestimmungen des Prostituiertenschutzgesetz zu umgehen“, teilte ein Sprecher der Stadtverwaltung am Dienstag mit. „Es muss damit gerechnet werden, dass bestimmte Formen der Prostitution, die nach dem Prostituiertenschutzgesetz verboten sind, im Verborgenen durchgeführt werden.“ Inwieweit diese entdeckt und unterbunden werden könnten, bleibe abzuwarten.

    https://www.volksfreund.de/nachrichten/rheinland-pfalz/abdraengen-von-prostitution-in-die-illegalitaet-befuerchtet_aid-6912181


    05.12.2017 – L´essentiel: Rheinland-Pfalz: Städte setzen Regeln für käuflichen Sex um

    Schon seit fünf Monaten ist das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Jetzt werden die neuen Regeln vor Ort umgesetzt. Im Zentrum steht die Anmeldepflicht. Straßenstrich, Laufhaus, Tantra-Massagen oder Escort-Service – das Geschäft mit käuflichem Sex hat viele Formen. Seit Juli regelt ein neues Bundesgesetz die Prostitution. Die Anwendung der Bestimmungen hat sich in fast allen Bundesländern verzögert, kommt nun aber auch in Rheinland-Pfalz in Gang, wobei es etliche skeptische Stimmen gibt. «Es bleibt abzuwarten, wie schnell eine reibungslose Umsetzung des Gesetzes zu verwirklichen sein wird», heißt es im rheinland-pfälzischen Frauenministerium.

    http://www.lessentiel.lu/de/news/grossregion/story/Staedte-setzen-neue-Regeln-fuer-kaeuflichen-Sex-um-29501579


    06.12.2017 – Regio News: Schärfere Gesetze: Prostitution in Karlsruhe nur noch mit Gewerbe-Erlaubnis

    Die Stadt Karlsruhe weist alle Betreiber von Prostitutionsstätten eindringlich daraufhin, dass ab dem 1. Januar ein Erlaubnisantrag für ein solches Gewerbe vorliegen muss. Wer die Frist zum Jahresende verpasst, muss sein Bordell zumindest solange schließen, bis die Erlaubnis vorliegt. Schärfere Gesetze in Sachen Prostitution. Seit dem 1. November ist das städtische Ordnungsamt für das Prostitutionsgewerbe in Karlsruhe zuständig. Zuvor regelte dies das baden-württembergische Sozialministerium. „Wir führen die nach den Vorschriften des Prostituiertenschutzgesetzes notwendigen Anmelde- und Erlaubnisverfahren durch und stehen für alle Fragen im Zusammenhang mit diesem neuen Gesetz den Betroffenen zur Verfügung“, fasst Amtsleiter Björn Weiße den Aufgabenbereich des Ordnungsamts zusammen.

    https://www.regio-news.de/ka/nachrichten/regionale-nachrichten-karlsruhe/444167-schaerfere-gesetze-prostitution-in-karlsruhe-nur-noch-mit-gewerbe-erlaubnis.html


    08.12.2017 – Die Welt: Was Dominas gegen den Hurenausweis haben

    Das neue Prostituiertenschutzgesetz verpflichtet nicht nur zu regelmäßigen Untersuchungen, sondern verlangt von Sexarbeiterinnen, sich registrieren zu lassen. Die protestierten gegen Zwangs-Outing. Der Himmel über dem Rathaus-Schöneberg ist knallblau. Rosa Luftballons blinken in der Dezembersonne. Die Hochzeitsgesellschaft vor dem Standesamt guckt nach oben. Strahlende Gesichter. Zwischen den Gästen flattert ein weißer Schleier. Der schönste Tag im Leben. Die Frauen, die sich um die Ecke, ein paar Schritte weiter, vor dem Haupteingang des Rathauses aufgestellt haben, sehen sie nicht. Kein Schleier, kein Rosa. Johanna Weber trägt rote Overknees. Sie machen ihre Beine noch länger und passen perfekt zu dem roten Spitzenbody, den sie über das schwarze langärmelige Top gezogen hat. Der Wind, der um das Rathaus pfeift, ist kühl. Bei der Arbeit zeigt sie mehr Haut.

    https://www.welt.de/vermischtes/article171411572/Was-Dominas-gegen-den-Huren-Ausweis-haben.html


    08.12.2017 – Nordwest Zeitung: Kreis zieht Lovemobile aus dem Verkehr

    Der Landkreis Cloppenburg hatte vor einigen Wochen angekündigt, die vier Lovemobile auf den Parkplätzen an der B 72 und an der B 401 entfernen zu lassen. Bislang stehen die Mobile in Petersfeld in der Gemeinde Garrel und in Sedelsberg in der Gemeinde Saterland aber noch immer auf den Parkplätzen. Am vergangenen Freitag hatte der Landkreis Cloppenburg Verfügungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz an die Halterin der vier Lovemobile und den zu vermutenden Eigentümer der Fahrzeuge zugestellt, informierte Kreissprecherin Sabine Uchtmann auf NWZ-Nachfrage.

    https://www.nwzonline.de/garrel/petersfeld-prostitution-kreis-zieht-lovemobile-aus-dem-verkehr_a_50,0,1347741783.html


    08.12.2017 – Rheinische Post: Neues Gesetz schützt Prostituierte nicht

    Ein knappes halbes Jahr nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes haben sich nach Angaben der Landesregierung in NRW erst rund 650 Sexarbeiter bei den Behörden angemeldet. Dafür gibt es wohl verschiedene Gründe. Das neue Gesetz zum Schutz von Prostituierten droht seine Wirkung zu verfehlen. Bis Mitte Oktober hatten in Nordrhein-Westfalen nach Angaben der Landesregierung erst 525 Frauen und zwölf Männer eine Tätigkeit als Prostituierte angemeldet. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Josefine Paul hervor. Gut einen Monat später waren es nach Angaben des NRW-Gleichstellungsministeriums rund 650. Allein die Zahl der weiblichen Prostituierten in NRW wird aber auf 25.000 bis 45.000 geschätzt.

    http://www.rp-online.de/panorama/neues-prostitutionsgesetz-schuetzt-prostituierte-nicht-aid-1.7253017

    Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/12/08/prostitution-2017-mentaler-overkill-chaos-pur-last-minute/

     

     

     

  • Prostitution 2017 – Mentaler Overkill? – Chaos pur – Last minute!

    Prostitution 2017 – Mentaler Overkill? – Chaos pur – Last minute!

    Prostitution 2017 - Mentaler Overkill? - Chaos pur - Last minute!Prostitution 2017 – Mentaler Overkill? – Chaos pur – Last minute!

    Ich hatte mich ja schon in meinem letzten Newsletter mit „weihnachtlicher Romantik“ beschäftigt und der Feststellung, dass diese in diesem Jahr bei mir völlig ausbleibt. Zwar habe ich im Vorbeigehen schon die Weihnachtsmärkte in Speyer, Köln, Düsseldorf, Essen und Frankfurt/Main gesehen und war sogar live vor Ort, als in Baden-Baden die mondäne Weihnachtshütte vor dem „Löwenbräu“ in Baden-Baden errichtet wurde (an dieser Stelle nochmals ein Gruß an den lieben Jürgen, der zum festlichen Braten geladen hatte!).

    Bei den Meldungen, die ich momentan aus vielen Regionen der Republik erhalte, vergeht einem allerdings der kindliche Blick, weil sich das erwartete Chaos bestätigt! Nachfolgend einmal aktuelle „News“ und „Merkwürdigkeiten“, natürlich nur als „Appetitanreger“ ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit:

    Das Land Niedersachsen denkt angeblich darüber nach bei „Handentspannung“ eine Kondompflicht zu verordnen. Begründung: Infektionsgefahr (Bundesinfektionsschutzgesetz)!
    Kann man Dienstleisterinnen und Kunden nicht komplett in Gummi einschweissen?

    Einige Gesundheitsämter in NRW verlangen bei der Beratung die Vorlage von Krankenkassen-Karten. Ohne Mitgliedschaft in einer deutschen Krankenkasse keine Beratung, keine Bescheinigung, kein Ausweis! Und zusätzlich Drohung mit Meldung an die Sozialversicherungsträger! Krankenkassenpflicht!

    Ein Ordnungsamt in NRW schreibt „deutschen Wohnsitz“ vor! Sonst kein Huren-Ausweis! Steht im Gesetz zwar anders, aber scheinbar egal! Das Amt hat immer recht?

    In ländlichen Distrikten von Rheinland-Pfalz will man auf den Ämtern keine „Meldungen“ haben und schickt Leute weg, die alle Unterlagen beisammen haben!

    Mir wurde gestern das Foto eines Huren-Ausweises geschickt, wo die Gültigkeit für Deutschland, Österreich und die Schweiz bescheinigt wird. Diplomatische Verwicklungen? Auch die fiktive Gültigkeit „Wuppertal und Deutschland“ klingt merkwürdig: demnach gehört Wuppertal nicht (mehr) zu Deutschland?

    In einer Landesmetropole „müssen“ alle Konzepte „persönlich“ zur Amtleitung gebracht werden und ausserdem will die Amtsleitung alle „Prostituierten“ kennenlernen und aushorchen, bevor der Antrag bearbeitet wird.

    Eine andere Fachkraft macht Hausbesuche in Bordellbetrieben und rät den Hausdamen sich schnell einen neuen Job zu suchen! Heftig!

    In Baden-Württemberg nimmt man bei ordnungsamtlichen Kontrollen jetzt schon mal ein SEK mit und simuliert eine Terrorübung, in dem man halbnackte Damen mit der Flinte bedroht! Cobra 6 – Die Helden schlagen zu!

    Man wirft dort auch Leute aus Mietwohnungen, die seit Jahren mit Meldeanschrift bewohnt werden und überwiegend dem „Wohnen“ dienen: Koffer packen und raus!

    Die Frage eines Ordnungsamtsmannes über meine Hotline, ob man unter „Laufhäusern“ die amerikanischen Lovemobile bzw. Mobilhomes versteht, war dann mal ebenso lustig, wie die
    Frage eines Betreibers, der ein Open-Air-Kondom ohne Spitze entwickelt hat und darauf besteht, dass nirgendwo im Gesetz definiert ist, dass ein „intaktes“ Verhüterli verwendet werden muss!

    Was ist überhaupt mit „Schlucken“? Auch nicht verboten! Genau wie „Kondome aussaugen“! Ja, sehr lecker! Such die Lücke und Du findest sie! Garantiert! Applaus!

    Wenn sich die Massage-Fachkraft bei der Massage in den Kunden verliebt, was ja scheinbar täglich vorkommt, und die Beiden „nach“ der gewerblichen Massage Sex ohne Kondom haben, kann das Amt doch nichts sagen? Da spielt dann sicher auch keine Rolle, dass die
    Fachkraft mit Asylpapieren unterwegs ist! Wann kommt schon mal der Zoll? Egal!

    Dass in den großen Anzeigeportalen die „Adressen“ häufig nicht mehr benannt sind und man die Dienstleisterinnen dann an Bushaltestellen vor der Tür kennen lernt, ist auch ein absolutes Erfolgsmodell! Kreativität wird es richten!

    Die Liste könnte noch viel länger werden, aber meine Birne ist mit anderen Sachen gefüllt und ich bin um seriöse wie sichere Lösungen bemüht und habe sicher nicht die Absicht im Kundenauftrag Behörden zu verladen. Mag zwar lustig sein, aber im Ergebnis kassiert man damit als Betreiber irgendwann die rote Karte! In den Abgrund mit Ansage, ist nicht mein Ding!

    Ich werde die kommenden zwei Wochen intensiv für die Erstellung von Betriebskonzepten nutzen und dabei hauptsächlich auf dem Düsseldorfer und Oberhausener Bürostuhl sitzen! Für umfangreiche Reisen bleibt momentan kein Zeit: es gilt Papier zu fressen und Inhalte zu produzieren!

    Natürlich gönne ich allen Glühwein und Naschwerk, kann mich aber in diesem Jahr daran absolut nicht beteiligen! 100% Voll-Last! Ausgebucht sowieso!

    Liebe Grüße heute aus Frankfurt/Main

    Howard

    Kontext-Artikel:

    Prostitution 2017 – Presseschau aktuell – Deutschland divers

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/12/08/prostitution-2017-presseschau-aktuell-deutschland-divers/

  • Prostitution 2017 – Bussgeldvermeidung für Betreiberinnen & Betreiber

    Prostitution 2017 – Bussgeldvermeidung für Betreiberinnen & Betreiber

    Prostitution 2017 - Bussgeldvermeidung für Betreiberinnen & BetreiberProstitution 2017 – Bussgeldvermeidung für Betreiberinnen & Betreiber

    Bei nahezu allen Beratungsterminen der jüngeren Zeit, werde ich von Kundinnen und Kunden gefragt, was passiert, wenn ab dem 1. Januar 2018 in den sogenannten „Prostitutionsstätten“ Sexworker(innen) tätig werden, die (noch) nicht im Besitz einer „Anmeldebestätigung“ (Huren-Ausweis) sind. Wenn man den Gesetzestext liest, ist diese Frage schnell und präzise zu beantworten:

    Sexworker(innen) dürfen ohne vorhandene „Anmeldebestätigung“ ab dem 1. Januar 2018 nicht tätig werden. Betreiberinnen und Betreiber dürfen Sexworker(innen) nicht „beschäftigen“, was sie ohnehin in den seltensten Fällen tun, dürfen aber auch deren selbständige Arbeit in der Prostitutionsstätte nicht gestatten und auch keine Wohnungen zum ausdrücklichen Zweck der Prostitution vermieten oder zur Verfügung stellen.

    Beide Personengruppen begehen hier eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie gegen diese Bestimmung verstoßen, wobei man Sexworker(innen) beim „Erstverstoß“ angeblich lediglich ermahnen will. Betreibern wird man aber womöglich sofort eine Bußgeld auferlegen und das macht sich mitten im „amtlichen Erlaubnisprozess“ nicht so gut, da man ja seine „Unzuverlässigkeit“ geradezu markant zu Markte trägt!

    Doch bei allem guten Willen, wird es in vielen deutschen Städten und Kreisen überhaupt nicht möglich sein, bis zum 1. Januar 2018 noch in den Besitz eines Ausweises zu kommen und wir müssen zwischen unterschiedlichen Personengruppen innerhalb der Prostitution unterscheiden, da die Realität nicht immer zur amtlichen Handhabung passt:

    Nicola ist eine sogenannte „reisende Dame“, die oft über Monate von Stadt zu Stadt reist und sich in Bordellen oder bei Wohnobjekten zeitweilig einmietet. Sie hat für Januar Termine in 4 deutschen Großstädten gemacht und hat geplant in jeder Stadt eine Woche zu bleiben. Momentan ist sie in ihrer rumänischen Heimat und hat nun vom „Chef“ in Baden-Württemberg erfahren, dass sie am 3. Januar 2018 bei ihm nur „einchecken“ kann, wenn sie den berüchtigten „Hurenpass“ besitzt.

    Wie soll sie nun in den hinteren Karpaten an das Dokument kommen? Es gibt den Ausweis in keiner deutschen Botschaft im Ausland und da Beratungen stattfinden müssen, ist natürlich kein rein schriftliches Verfahren möglich!

    Anna-Maria wohnt in der Stadt, wo sie auch als Sexworkerin in einem Laufhaus tätig ist, hat vor 14 Tagen ihr Beratungsgespräch in ihrer Heimatstadt absolviert und hat in der Woche vor Weihnachten den Termin beim Ordnungsamt, wo sie ihrer „Prostitutionspapiere“ noch vor dem Jahreswechsel erhalten wird. Der Betreiber des Laufhauses setzt auf „lokales Personal“ und hat alle Damen sogar persönlich zu Amt gefahren.

    Warum bloß? Na, damit sich der Puff nicht am 1. Januar 2018 in ein reines Möbelparadies verwandelt und die Gäste vergeblich nach Damen Ausschau halten!

    Hätte Anna-Maria ihren „Huren-Ausweis“ z.B. in Köln beantragt, hätte sie bis Jahresende zwar keinen realen Ausweis, aber eine „Übergangsbescheinigung“, die quasi die Frist verlängert. Aber eben nur im regionalen Bereich und ganz sicher nicht in anderen Regionen und Bundesländern, wo der Erhalt der Papiere beispielsweise zeitgleich möglich gewesen wäre.

    Wenn ich rein „stationär“ arbeite, habe ich also deutliche Vorteile! Wenn ich hingegen „reise“, lande ich in den meisten Fällen im Chaos und stürze die Betreiberinnnen und Betreiber auch noch in einen „Gewissenkonflikt“?

    Zurück zu Nicola, die ihr Flugticket nach Baden schon vor einem Monat gebucht hat und nach der persönlichen „Auszeit“ ab 1. Januar 2018 wieder dringend Geld verdienen möchte. Wenn sie am 1. Januar 2018 in Baden landet, hat die zuständige Behörde, die den Ausweis theoretisch ausstellen, wegen Feiertag geschlossen. Auch am 2. Januar 2018 wird Nicola bei der Vorsprache nicht viel Glück haben, da man dem „Chef“ telefonisch bereits mitgeteilt hat, dass alle Beratungstermine bis Ende Januar vergeben sind.

    Nicola kann also vor Ort nichts tun, um an den notwendigen „Pass“ zu kommen und der Chef darf ihr die Arbeit in seinem Betrieb nicht erlauben, weil er damit kräftig gegen das neue Gesetz verstoßen würde!

    Muss Nicola jetzt nach Neumünster oder in eine andere „flexible Region“ reisen, um dort möglichst schnell einen Huren-Ausweis zu erhalten oder reicht es die Behörde vor Ort auf die Unmöglichkeit der Umsetzung hinzuweisen?

    Können Behörden Zugeständnisse machen und dies gegenüber den Betreibern schriftlich bestätigen? Oder sollte man es einfach darauf ankommen lassen und in einem möglichen Bußgeld-Verfahren seine Argumente vorbringen?

    Eine Fragestellung, die ich im Moment mit Fachleuten untersuche, und eine Fragestellung, mit der ich mich auch schon an Behörden gewandt habe! Die Antworten stehen noch aus und ich weiß auch warum: weil sich bislang niemand intensive Gedanken dazu gemacht hat! Klar, es bestand ja auch kein Bedarf und manchmal entstehen Probleme halt erst in der Praxis!

    Sobald ich amtliche Post zu meinen Fragen im Kasten habe, werde ich natürlich hier berichten. In einigen konkreten Fällen, bin ich ja bereits im Mandantenauftrag tätig und dabei läuft auch mehr und mehr die Zeit ab. Kann man auf telefonische Auskünfte vertrauen, wo man später den Namen des Sachbearbeiters nicht mehr erinnert?

    Wie halten Sie es? Gibt es weitere Problemstellungen, zu denen ich noch nicht berichtet habe? Dann freue ich mich über Ihre Rückmeldungen! Ich werde interessante Aspekte natürlich gerne in meinem Blog veröffentlichen! Versprochen!

    Einen frohen ersten Advent wünscht Howard!

  • Howard´s Advents-News – Aktenberg versus Adventskalender

    Howard´s Advents-News – Aktenberg versus Adventskalender

    Howard´s Advents-News - Aktenberg versus Adventskalender
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    Howard´s Advents-News – Aktenberg versus Adventskalender

    Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Freundinnen und Freunde!

    Was waren das doch für schöne Zeiten, als man mit kindlicher Freude jeden Dezember auf´s Neue ein mit Schokolade geladenes Fenster im Adventskalender öffnete und das große Stück vom 24.12. bereits vorzeitig von hinten „entfernte“. Doch in diesem Jahr ist die Erotikbranche in Deutschland nicht ganz so romantisch gestimmt, da ja am 31. Dezember 2017 die Übergangsfristen ablaufen und bis zu diesem Datum die „Betriebskonzepte“ eingereicht sein müssen. Wer als Betreiberin oder Betreiber hier zu spät ist, hat im Januar 2018 möglicherweise ein ernstes Problem, zumindest wenn sie oder er in Nordrhein-Westfalen oder Bayern beheimatet ist!

    Während 14 Bundesländer noch am Gesetz „üben“ und nicht alles termingerecht auf die Kette bekommen, ist NRW das Vorzeigeland bei der Umsetzung des Gesetzes. In Düsseldorf und Dortmund sind für Januar bereits Kontrollen angekündigt und ich nehme diese Ankündigungen sehr ernst, da ich die dortigen Protagonistinnen kenne. Null Toleranz!

    In Baden-Württemberg gibt man auch Gas, hat aber das Problem, dass bis Jahresende nicht mehr genug Ausweise ausgestellt werden können! Kontrollen wären daher eine reine Provokation, die aber im Verwaltungsverfahren niedergeschlagen werden dürften! Die Städte und Kreise in Hessen streiten sich nach wie vor mit dem Land und hier ist die Verzögerung greifbar. In Hamburg wiederum hat man den längsten Fragebogen zum notwendigen Konzept entwickelt, kann hingegen noch nicht genügend Ausweise ausstellen. Darum reisen die „Hamburger“ just nach Neumünster in Schleswig-Holstein, wo es die „Happy-Hour-Ausstellung“ gibt!

    Auf Huren-Ausweisen steht „Wuppertal und Deutschland“, obwohl dies eigentlich so nicht eingetragen werden darf und die Frage, was man unter „geeigneten Waschgelegenheiten oder Alarmsystemen“ versteht, können Ämter im Hinblick auf diverse DIN-Normen nicht beantworten. Ich erspare mir an dieser Stelle weitere Ausführungen, da sich hier ein Roman bilden würde, den wohl niemand lesen möchte!

    Gleichzeitig warne ich nochmals vor Nachlässigkeit und rufe dringend dazu auf, den amtlichen Notwendigkeiten zu begegnen und sich entsprechend zu präparieren. Auch wenn alles nach mächtig Chaos klingt, können im Einzelfall dennoch gewaltige Konsequenzen drohen, wenn man Fristen missachtet und stattdessen lieber Weihnachtskekse futtert.

    Ich selbst werde „bis zum letzten Tag“ aktiv sein und meine Kunden auf den „letzten Schritten“ begleiten. Es ist Stress, aber wir sind gemeinsam auf einem guten Weg! Wo ich im Dezember sein werde, ist meinem Terminkalender zu entnehmen und ich gebe mir viel Mühe diesen „Fahrplan“ einzuhalten:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/27/termine-howard-chance/

    Wer mich allerdings an Heiligabend anruft und fragt, ob wir bis Jahresende noch fix ein Betriebskonzept erstellen können, der oder die wird mit Pfeffernüssen beworfen!

    Einen herzlichen Gruß aus dem vorweihnachtlichen Karlsruhe sendet Ihnen / Euch

    Howard Chance

    http://www.prostitution2017.de

    howard.chance@t-online.de

  • Prostitution 2017 – Seminarrückblick II – Zustellanschrift und Neumünster!

    Prostitution 2017 – Seminarrückblick II – Zustellanschrift und Neumünster!

    Prostitution 2017 – Seminarrückblick II – Zustellanschrift und Neumünster!

    Ich habe am Sonntag im Teil I meines Seminarrückblicks ja ein wenig „geunkt“, wie es so meine Art ist und einige Themen angedeutet, zu denen ich nun im zweiten Teil meiner Zusammenfassung Stellung nehmen möchte.

    1. Warum Christoph Rohr Gerichtsvollzieherinnen zum Kasten führt?

    Zustellanschrift.de – Die intelligente Lösung für Sexworkerinnen

    Schon seit Mitte des Jahres besteht ein intensiver Kontakt mit Christoph Rohr, der im Süden der Republik die Rotlicht-Akademie betreibt und dabei ein ähnliches Programm wie meine Unternehmensberatung MH-Consulting „fährt“. Nun denken viele in der Branche, dass wir um Kunden wetteifern und versuchen uns gegenseitig die Butter vom Brot zu nehmen! Konkurrenz halt! Aber weit gefehlt: wir tauschen uns regelmässig aus und unterstützen uns bei unseren Projekten. Was der eine nicht kann oder schafft, kann vielleicht der andere schneller und besser!

    Während Christoph nicht so gerne reist wie ich, bin ich im Orgabereich viel schlechter und gerade was das neue Produkt „Zustellanschrift.de“ anbelangt, muss ich passen und freue mich auf Christoph zu verweisen, der die intelligente digitale „Postfach-Lösung“ auch bei seinem Besuch am Samstag in Essen präsentiert hat.

    Vielen Sexworkerinnen fehlt es an einer Zustellanschrift für Behördenpost und Erotikbetriebe sollten sehr vorsichtig sein, wenn sie einfach Namensschilder an den Briefkasten kleben! Wenn die jeweilige Dame abreist oder sonstwie „verschwindet“, suchen die Behörden gerne an Ort und Stelle nach Zustellungsbevollmächtigten oder unterstellen düstere Machenschaften. Ich selbst hatte auch schon die Freude in den Fokus von Strafverfolgern zu geraten, weil ich unter meiner Kanzleianschrift Post für „Damen“ angenommen habe. Meine Vollmacht dazu wurde einfach angezweifelt!

    Mit der Zustellanschrift sind „alle“ auf der sicheren Seite und Christoph Rohr hat das System aufwendig durchdacht. Einfach, funktionell und rechtskonform und das ganze jetzt mit Übersetzungstool und zum Pauschalpreis von 99 € pro Jahr! Ich empfehle allen Betreiberinnen und Betreibern die Webseite zu besuchen und meine Empfehlungen an die Damen vor Ort weiter zu geben.

    Übrigens werden wir unsere Zusammenarbeit in den „letzten Wochen“ weiter intensivieren. Zwar ist Christoph ähnlich ausgebucht wie ich, aber wir werden versuchen weiteren Fach- und Sachverstand auch kurzfristig zu organisieren, wenn es denn plötzlich brennt. Unser Netzwerk wird täglich größer und im Januar wird es sicher an vielen Orten der Republik krachen, wenn die Behörden „endlich“ in die Pötte kommen! Man gebe obacht!

    2. Warum Neumünster in Schleswig-Holstein die Pilgerstätte für Sexworkerinnen ist

    Huren-Ausweise in Rekordzeit – Im hohen Norden geht was ab!

    Während in Köln, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Hamburg die grünen Huren-Ausweis mehr oder weniger im Keller verschimmeln, gibt es das amtliche Dokument inklusiv Gesundheitsberatung und Beratungsgespräch im „Happy-Hour-Verfahren“. Innerhalb einer knappen Stunde ist angeblich alles erledigt und man fragt in der schleswig-holsteinischen Zentralstelle für das neue Prostitutionsgesetz auch nicht weiter nach, wo denn die Damen wirklich arbeiten. Wurde am Samstag jedenfalls so von Seminarteilnehmern berichtet!

    Kein Wunder, dass inzwischen Autokolonnen aus Hamburg gen Neumünster reisen und das die Deutsche Bahn überlegt zwischen Weihnachten und Neujahr Sonderzüge einzusetzen!

    Geht doch! Wenn man will und den Gesetzestext etwas „freizügig“ interpretiert, kommt Lulu auch noch kurzfristig an den unbeliebten Pass und die Clubbetreiber schlafen etwas ruhiger! Ich verlinke die Anschrift der Behörde in Neumünster hier nicht, um nicht wieder irgend eine böse Absicht unterstellt zu bekommen, bin mir aber sicher, dass Google stets hilft, wenn man etwas bestimmtes sucht! Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie bitte nicht mich!

    Übrigens bin ich gerade im vorweihnachtlichen Karlsruhe und nein: ich bin nicht zum Verfassungsgericht gereist, um mich nach dem Verfahrensstand der Verfassungsbeschwerde von Dona Carmen e.V. zu erkundigen! Ich habe hier vielmehr Termine und bin am heutigen Abend im „Aposto“ eingekehrt, wo es lecker Food and Wine gibt. Und „Tannenzäpfle“ …

    Vom Seminar berichtete auch Kaufmich.com:

    https://www.kaufmich.com/magazin/mit-einem-bein-im-knast/

     

  • Sexworker-Anmeldung – Nichtigkeit des Verwaltungsaktes – Wichtig!

    Sexworker-Anmeldung – Nichtigkeit des Verwaltungsaktes – Wichtig!

    Sexworker-Anmeldung - Nichtigkeit des Verwaltungsaktes - Wichtig!
    Bildquelle: Pixabay

    Sexworker-Anmeldung – Nichtigkeit des Verwaltungsaktes – Wichtig!

    Wenn eine Verwaltung oder eine Behörde etwas fordert, was faktisch nicht einhaltbar oder umsetzbar ist, führt dies unter Umständen zur „Nichtigkeit des Verwaltungsaktes“! Schwere juristische Kost, die ich heute am aktuellen Beispiel erläutern möchte.

    Wie wir alle wissen, müssen Sexworkerinnen in Deutschland ab dem 1. Januar 2018 den berüchtigten „Huren-Ausweis“ besitzen, um weiter legal arbeiten zu dürfen! Die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten dürfen ab 1. Januar 2018 nur Personen „arbeiten lassen“, die den Huren-Ausweis besitzen und vorlegen!

    Nun haben wir aber die unerfreuliche Situation, dass es vielerorts viel zu wenig Beratungstermine bei den Gesundheitsämtern gibt und dass man in einigen Landstrichen erst vor wenigen Tagen überhaupt mit Beratung und Anmeldung von Sexworkern begonnen hat.

    Wenn nun innerhalb von gerade einmal 6 Wochen etwa 200 Sexworkerinnen ihre zuständige  Behörde aufsuchen und nur noch 50 Beratungstermine angeboten werden, steht fest, dass 150 Personen am 1. Januar 2018 nicht im Besitz des notwendigen Dokuments sein können!

    Wer ist nun daran schuld? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Es kann ja nicht sein, dass Sexworkerinnen bereit sind, den gesetzlichen Pflichten nachzukommen und dann am schlecht geplanten Terminplan der Behörden scheitern! Oder etwa doch?

    Landkreise und kreisfreie Städte müssten nach meiner Auffassung die Kontrollen der ortsansässigen Ordnungsämter so lange aussetzen, bis eine Ausstattung der Sexworker mit den Dokumenten überhaupt gewährleistet ist! Gleichzeitig müssten die Behörden den Prostitutionsbetrieben vor Ort schriftlich mitteilen, dass gesetzliche Regelungen einstweilig „ruhen“ und dass es nicht verpflichtend sein kann Papiere einzufordern, die es nicht gibt!

    Wir haben es hier mit einem schwerwiegenden Rechtsmangel zu tun, der landauf und landab für große Aufregung sorgt! Zwar haben in NRW einige Städte und Kreise „Übergangsbescheinigungen“ für Sexworkerinnen ausgestellt, die aber eben nur lokal gelten und „reisenden Damen“ wenig bringen!

    MH-Consulting arbeitet gerade an „rechtlichen Dokumenten“, mit denen wir Behörden im Kundenauftrag auffordern, gangbare Wege aufzuzeigen. Wenn man dabei die mögliche Nichtigkeit von „kommenden“ Verwaltungsakten vorab dokumentiert, sollte man auf der sicheren Seite sein. Unsere Anwälte machen sich in dieser Richtung gerade intensive Gedanken und bereiten entsprechende „Munition“ vor!

    Wer von Ihnen nun wissen möchte, wie das Verfahren in Ihrem Fall funktionieren könnte, der möge uns bitte ansprechen:heinbach@mhconsulting.online

  • Prostitution 2017 – Akten und Fakten? – Widersprüchlicher Umgang!

    Prostitution 2017 – Akten und Fakten? – Widersprüchlicher Umgang!

    Prostitution 2017 - Akten und Fakten? - Widersprüchlicher Umgang!
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    Prostitution 2017 – Akten und Fakten? – Widersprüchlicher Umgang!

    Als recht spezialisiertes Beratungsunternehmen bearbeitet MH-Consulting momentan Betriebskonzepte in einer ganzen Reihe von Bundesländern: Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern und Berlin sind bei uns auf „aktiv“ geschaltet, da es in diesen Gebieten Ansprechpartner für die Betreiberinnen und Betreiber gibt und wo wir zumindest in Nordrhein-Westfalen bereits Betriebskonzepte eingereicht haben, die sich nun in Prüfung befinden!

    Das Land Nordrhein-Westfalen bleibt der „Vorreiter“ und hat die umfangreichsten Antragsformulare im Angebot. In Niedersachsen sind die Materialien schon deutlich abgespeckt und in der hessischen Metropole Frankfurt/Main geht der Streit mit dem Land Hessen fröhlich weiter: man verdrängt bzw. verschiebt das Thema wohl ins neue Jahr!

    In Rheinland-Pfalz zeigen sich die Behörden entspannt und man signalisiert, dass ja noch viel Zeit ist, bis man da etwas tun kann und will. Im gesamten „Osten“ (also in den sogenannten neuen Bundesländern) herrscht ebenfalls das „Schweigen“ vor dem wahrscheinlich nicht aufkommenden Sturm. Kommt was, kommt nichts und vor allem wann?

    Die bundesweite „Uneinheitlichkeit“ könnte für den Gesetzgeber zum Problem werden, da die „Gleichbehandlung“ bislang nicht praktiziert wird. Je nachdem, in welchem Bundesland man seinen Betrieb hat, wird geltendes Bundesrecht angewendet oder eben nicht! Dies verstößt, wenn man es zu Ende denkt, gegen das „Gleichheitsgebot“ in Artikel 3 des Grundgesetzes.

    Gewerbetreibende, die ja als natürliche Personen Menschen sind, erhalten „Recht“, ob nun im positiven oder negativen Sinn, oder sie erhalten es durch Untätigkeit und Duldung eben nicht!

    Gerade in „Grenzgebieten“, wo also Bundesländer aneinander angrenzen, wird beispielsweise in Nordrhein-Westfalen jedes Kondom im Betrieb akribisch geprüft, während 5 km weiter der „Schorsch vom Amt“ in Rheinland-Pfalz den Antragsteller nach Hause schickt und deutlich macht, dass man in der Pfalz nach wie vor die 5 gerade sein lassen wird. Wenig Akten, wenig Arbeit!

    „Deutschland einig Vaterland“ ist beim neuen Prostituiertenschutzgesetz überhaupt nicht erkennbar und dies gipfelt in Umständen, bei denen man nur noch intensiv den Kopf schütteln kann.

    Betrachten wir die „Zustände“ einmal nur auf Nordrhein-Westfalen bezogen:

    In Dortmund gibt es schon seit längerem Huren-Ausweise, in Köln und Düsseldorf werden „erfundene“ Übergangsbescheinigungen ausgestellt, die eine erneute Wiedervorstellung der Sexworkerin notwendig machen. In Düsseldorf und Dortmund werden alle erkennbaren Erotik-Institute schon jetzt regelmäßig vom Ordnungsamt „heimgesucht“, während man in Köln eine ruhige Kugel schiebt. In Aachen hat man letzte Woche (!!!) ein Rundschreiben verschickt und mitgeteilt, dass sich nächstes Jahr etwas tut!

    Die Liste könnte ich weiter fortsetzen, aber dazu fehlt mir einfach die Lust! Die Ursache für all diese Umstände ist die auf Föderalismus programmierte Gesetzgebung, bei der klare zeitliche Linien fehlten und wo zuviel „Umsetzung“ auf die Länder abgewälzt wurde. Der Bund hat mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen und verkündet, die Länder haben die Umsetzung missmutig übernommen und diese ihrerseits auf Städte und Kreise abgewälzt. Bei jeder „Weitergabe“ ging mehr  oder mehr Motivation verloren!

    Im Ergebnis betrachtet, könnte die „Ungleichbehandlung“ ein Fall für das Verfassungsgericht werden, wie mir ein erfahrener Verfassungsrichter unlängst erklärte. Und die Aussichten könnten viel erfolgsversprechender sein als das „Verfahren“ von Dona Carmen e.V., von dem man seit dem Briefkasten-Einwurf nichts mehr gehört hat! Oder habe ich da was verpasst?

    Es hilft nichts: wir als Beratungsunternehmen müssen mit den Umständen arbeiten, die nun einmal vorliegen und können nicht auf „Entscheidungen“ warten, die irgendwann einmal eintreffen oder eben nicht! Also geht der Weg zügig weiter … heute übrigens nach Baden-Baden, wo es heute eine verspätete „Weihnachts-Gans“ gibt!

  • Prostitution – Es brennt! – Hektik, endlose Bürotage – Tickende Uhr!

    Prostitution – Es brennt! – Hektik, endlose Bürotage – Tickende Uhr!

    Prostitution - Es brennt! - Hektik, endlose Bürotage - Tickende Uhr!
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    Prostitution – Es brennt! – Hektik, endlose Bürotage – Tickende Uhr!

    Je näher das Jahresende rückt, desto hektischer werden die Sexworkerinnen und die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten! Verständlich, denn schließlich laufen am 31. Dezember 2017 wichtige Fristen ab! In vielen Fällen ist die Unterlagenlage noch unklar oder es fehlen Stellungnahmen von Architekten, Steuerberatern oder Ämtern!

    Mein Telefon spielt seit Wochen verrückt und es ist nicht so ganz einfach die Büroarbeit mit Reisen, Telefonaten und notwendigen Krisen-Terminen in Einklang zu bringen!

    Wenn ich nicht gestört werde, benötige ich für die Endausarbeitung eines Betriebskonzepts zwischen 7 und 10 Stunden, je nach Größe des Betriebs und Umfang der Unterlagen. Bei großen Betrieben müssen die Baupläne mit den Nutzungsarten der Räume verglichen und gelistet werden. Gibt es viele Mitarbeiter, so müssen auch deren Arbeitsbereiche zugeordnet werden. Bei Escort-Agenturen sind es die AGBs und Verträge, die man genau studieren muss! Sorgfalt ist hier erste Bürgerpflicht und man reicht ja beim Amt ein, wo die Bürokratie erfunden wurde! Wer will schon durch Nachlässigkeit aus der Kurve fliegen?

    Hin und wieder gibt es jetzt Beschwerden von „Wartenden“, die meinen, ich hätte die Flucht ergriffen und mich abgesetzt! Weit gefehlt!

    Alle angenommenen Mandate werde ich fristgemäß „abwickeln“ können, zumal meine Kooperationspartner Herr Steuerberater Deák und Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Timo Eckardt „Gewehr bei Fuß“ stehen und in ihren Fachbereichen inzwischen auch regelmäßig Überstunden schieben, um Dinge noch rechtzeitig auf den Weg zu bringen!

    Mit dem Thema Steuern befassen wir uns ja am kommenden Samstag, dem 25. November 2017 beim Intensiv-Steuerseminar in Essen und Herr Prof. Dr. Eckardt prüft gerade im Kundenauftrag verscheiden verwaltungsrechtliche Tücken mit Bauämtern in NRW und hat im Dezember ausnahmsweise noch Termine frei, wenn etwas akut klemmen sollte!

    Wir werden in der bewährten Dreier-Konstellation versuchen die verbleibende Zeit intensiv zu nutzen und mir obliegt es die notwendigen Aufgaben zeitnah zu koordinieren!

    Sollten sich Problemstellungen ergeben, bitte ich um eine kurze schriftliche Nachricht an meine Mailadresse howard.chance@t-online.de, da ich telefonisch oft nur schwer zu erreichen bin, wenn ich über Akten sitze! Allen soll geholfen werden, wobei natürlich die Bestandskunden jetzt oberste Priorität haben!

    Meine Arbeits-Regionen der kommenden Woche(n) finden Sie in der stets aktualisierten Terminübersicht in meiner hiesigen Internet-Präsenz:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/27/termine-howard-chance/

    Packen wir es an! Wie immer mit Schwung und Elan!

    Howard Chance

  • Prostitution – Genehmigungsfiktion – Wie lange laufen Erlaubnisanträge?

    Prostitution – Genehmigungsfiktion – Wie lange laufen Erlaubnisanträge?

    Prostitution - Genehmigungsfiktion - Wie lange laufen Erlaubnisanträge?
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    Prostitution – Genehmigungsfiktion – Wie lange laufen Erlaubnisanträge?

    Durch aktuelle Projektarbeit und durch die Vorbereitung von „Neu-Anträgen“ für Prostitutionsstätten, bin ich momentan immer wieder mit der Frage konfrontiert, wie lange die amtliche Bearbeitung dauern kann bzw. dauern darf. Bei Neugründungen ist diese Frage ja durchaus entscheidend, da man vor abschließender amtlicher Genehmigung den Geschäftsbetrieb nicht aufnehmen darf. Dies gilt übrigens für alle Arten von Prostitutionsgewerben, also Betriebe mit Immobilie (Prostitutionsstätten), Betriebe mit sogenannten Prostitutionsfahrzeugen (Love-Mobile etc.) und auch für Betriebe, die Prostitutionsvermittlung (Escort-Services etc.) betreiben.

    Bei der Prostitutionsvermittlung sind in den meisten Fällen keine „Geschäftsräume“ vorhanden sind, in denen erotische Dienstleistungen erbracht werden. So entfallen hier die durchaus aufwendige Prüfung von Bauunterlagen und Nutzungsgenehmigungen. Auch bei den Prostitutionsfahrzeugen, hält sich der „amtliche Aufwand“ in Grenzen. Bei Bordellen, bordellartigen Betrieben, Zimmervermietungen und ähnlichen Prostitutionsstätten, wird der Konzeptantragsordner, wie ich durch die Praxis weiß, schnell 100-Seiten dick und mehrere Ämter müssen Prüfungen und Stellungnahmen abgeben!

    Da es im neuen Prostituiertenschutzgesetz keine „vorläufigen Genehmigungen“ gibt, wie es beispielsweise bei Gastronomie-Konzessionen gängige Praxis ist, kommt man nicht von heute auf morgen zu seiner Genehmigung, zudem viele Ämter, mangels Erfahrung, im Moment noch gar nicht wissen, wie das Prüf- und Genehmigungsverfahren standardisiert werden kann. Dies wird sich dann erst in der Praxis ergeben und Wartezeiten werden leider die Regel sein, bis sich Abläufe eingespielt haben werden.

    Durch zunehmenden „Bürokratie-Abbau“ ist es in vielen deutschen Großstädten inzwischen zu „Auflösungserscheinungen“ gekommen: wenn alte Behörden-Experten in Rente gehen, wird die Stelle nicht mehr gleichwertig besetzt und Aktenberge erhöhen sich, statt zügig abgebaut zu werden. Die Anmeldung von Fahrzeugen in Berlin ist mit Wartezeiten von mehreren Wochen verbunden und eine Baugenehmigung bekommt man auch selten unter 6 Monaten!

    Wenn man nun ein „Erotikgewerbe“ gründet, ist Zeit immer ein wichtiger Faktor! Mal hat man das passende Objekt, ein anderes Mal „fähige Mitarbeiterinnen“, die aber nicht monatelang auf einen neuen „Arbeitsplatz“ warten können. Das Geschäft ist schnellebig und die Karten werden immer wieder neu gemischt! Doch nun zurück zur Anfangsfrage und zum ungewohnten Begriff:

    Genehmigungsfiktion nach § 42 a VwVfG – Eine Rechtsfigur!

    Grob zusammengefasst gilt bei bestimmte Verwaltungsakte, zu denen ich auch den Genehmigungsantrag für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes zähle, dass bei EInreichung eines vollständigen Antrags, also eines Antrags, der alle notwendigen Unterlagen enthält, eine Frist von 3 Monaten. In diesem Zeitraum muss die Behörde eine Entscheidung treffen. Trifft sie diese nicht, so gilt der Antrag durch „Genehmigungsfiktion“ als genehmigt!

    Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Behörden gerade beim Thema „Prostitution“ sehr ungern in eine solche Falle laufen werden. Wenn aber akuter Personalmangel herrscht, können solche „Fallen“ schon mal eintreten! Peng! Im Umkehrschluss wage ich heute zu behaupten, dass man eher bei der Sorgfältigkeit der Antragsbearbeitung „spart“, statt einem Antrag durch Fristablauf unfreiwillig „zuzustimmen“.

    Wer sich mit dem Thema „Genehmigungsfiktion“ näher befassen möchte, dem empfehle ich an dieser Stelle den Wikipedia-Artikel zum Thema, der auch weitere Links enthält. Dabei spielt das Thema „Prostitutionsgewerbe“ keine Rolle, da es Verwaltungsakte nach dem neuen Gesetz wohl noch nicht gibt: Ich habe jedenfalls keine Informationen über Präzedenzfälle.

    Im Ergebnis haben wir es bei der Neugründung von „erotischen Unternehmen“ also mit einer Wartezeit von 3 Monaten zu tun, wenn denn alle Unterlagen nachweislich eingereicht sind!

    Unternehmen, die bereits vor dem 1. Juli 2017 bestanden, bis zum 1. Oktober 2017 eine diesbezügliche Meldung abgegeben haben und bis spätestens 31. Dezember 2017 den Erlaubnisantrag stellen und ein vollständiges Betriebskonzept einreichen, müssen sich mit der Frage nach der Bearbeitungs- und Genehmigungszeit nicht befassen:

    Das Gewerbe darf in diesem Fall bis zur amtlichen Entscheidung fortgeführt werden!

    Allerdings könnte man einen erfahrenen deutschen Verwaltungsrechtler durchaus fragen, ob die Genehmigungsfiktion auch hier eintreten könnte oder ob die zugesicherte „Duldung“ hier die Frist bricht. Aber das ist ein Thema für juristische Fetischisten. Solche soll es ja geben!

  • Prostitution 201: News, Infos und Termine November 2017

    Prostitution 201: News, Infos und Termine November 2017

    Prostitution 201: News, Infos und Termine November 2017
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    Prostitution 201: News, Infos und Termine November 2017

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Freunde!

    „Wo isser denn?“, lautet gerade eine häufig gestellte Frage, wenn ich mal nicht an mein Handy gehe oder die Beantwortung von Mails einmal länger als gewohnt dauert. Tja, es ist „Saison“ und ich bin wechselweise bei Kundenbesuchen oder aber in meinem Büro, um Betriebskonzepte rechtzeitig zu Papier zu bringen. Knappe 8 Wochen ist dafür noch Zeit und angesichts der Vielzahl von Unterlagen, die auf meinem Tisch liegen, werde ich bis zum Weihnachtsfest kräftig zu tun haben.

    In meinem „Statusbericht“ von letzter Woche, habe ich ja bereits um Verständnis gebeten, dass ich „Neu-Mandate“ momentan nur noch in „Notfällen“ annehme, da es mir einfach an Zeit fehlt. Zum Glück hat jedoch mein anwaltlicher Partner, Herr Prof. Dr. Timo Eckardt, signalisiert, für möglicherweise anstehende oder bereits existierende „Streitfälle“ gut gerüstet zu sein. Wenn Bedarf besteht oder entsteht: bitte bei mir melden! Ich stelle gerne den Kontakt her!

    Auch im Bereich „Steuerberatung“ sind wir sehr aktiv: Herr Steuerberater Christian Deák, mit dem ich ja schon seit Jahresbeginn intensiv und kreativ kooperiere, bereit gerade das große Steuerseminar „Prostitutionsstätten in der betrieblichen Praxis“ vor, dass am Samstag, dem 25. November 2017 in Essen stattfinden wird und wo noch Restplätze verfügbar sind. Gerade in der Konzeptphase muss man sich mit steuerlichen Fragen nochmals intensiv befassen, da die steuerliche „Aufstellung“ ja Bestandteil des Konzepts sein wird!

    Das „amtliche Chaos“ hat sich leider noch nicht gelichtet und vielerorts fehlt es nach wie vor an klaren Vorgaben! Wer daran „Schuld“ hat, ist nicht sicher zu sagen! Die jährliche Weihnachtsbäckerei wird davon überschattet sein, mit „ernsten Maßnahmen“ wird aber erfahrungsgemäß erst im neuen Jahr 2018 zu rechnen sein!

    Ich mache mich jetzt wieder an die Arbeit, verweise für meine Kundinnen und Kunden auf meinen aktuellen „Reiseplan“ und grüße herzlich in die Runde!

    Wir hören, lesen, sehen uns!

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Prostitution 2017 – Statusmeldung – MH-Consulting – 2. November 2017

    Prostitution 2017 – Statusmeldung – MH-Consulting – 2. November 2017

    Prostitution 2017 - Statusmeldung - MH-Consulting - 2. November 2017Prostitution 2017 – Statusmeldung – MH-Consulting – 2. November 2017

    Regelmäßige Besucherinnen und Besucher unseres Blogs haben wahrscheinlich schon festgestellt, dass die Anzahl der neuen Themen momentan etwas stagniert. Dies ist das Resultat der momentanen Arbeitsbelastung, die mit der Erstellung und Bearbeitung der „Betriebskonzepte“ verbunden ist. In 8 Wochen müssen die entsprechenden Dokumente fertig sein und der Eingangsstempel muss zwangsläufig vor dem 1. Januar 2018 liegen.

    Nur mit der Konzentration auf die jetzt „wichtigen Dinge“, können wir unseren Zeitplan einhalten und die anstehenden Aufgaben bewältigen! Unsere selbstauferlegte „Informationspflicht“ für die Branche werden wir natürlich aufrecht erhalten, aber in etwas eingeschränktem Umfang. Dafür danken wir für Ihr Verständnis!

    Alle Kundinnen und Kunden von MH-Consulting, die uns mit der Erstellung von Unterlagen beauftragt haben, und die bislang keine neuen Terminvorschläge für November und Dezember erhalten haben, werden in den kommenden Tagen garantiert noch per Mail kontaktiert!

    Ein wichtiges Thema ist für uns intern in diesem Monat die steuerrechtliche Bewertung von diversen Geschäftsmodellen, da die bundesdeutschen Steuerfahndungen gerade in Bayern und Nordrhein-Westfalen ja in der jüngsten Vergangenheit recht aktiv waren und die momentane „Handhabung“ von Kassen- und Kassenbuch-Führung auch bei „normalen“ Betriebsprüfungen diverse Gefahren birgt. Die Finanzbehörden und auch der Zahl (Stichwort Schwarzarbeitskontrolle) haben scheinbar ihr Herz für die „roten Betriebe“ neu entdeckt?

    Unser Kollege aus Süddeutschland, Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie, hat das Thema ja in seinem jüngsten Seminar am 30.10.2017 in Baden-Baden bereits aufgegriffen und wir werden bei unserem Seminar in Essen am 25 November 2017, das von meinem Steuerberatungs-Kollegen Christian Deák geleitet wird, ebenfalls intensiv auf die Thematik eingehen. Schließlich ist die Klärung des sicheren steuerlichen Konzepts und dessen Darlegung auch Gegenstand der zu erstellenden Betriebskonzepte!

    Wir haben momentan für die zeitnahe Aufnahme von „Neu-Mandaten“ eine einstweilige Aufnahmesperre, da unsere Kräfte beschränkt sind und wir nicht mit mangelhafter Arbeit glänzen möchten! In dringenden Fällen, wo beispielsweise amtliche Maßnahmen erfolgt sind und eiliger juristischer Rat erforderlich wird, vermitteln wir aber sehr gerne Partner aus unserem erweiterten Netzwerk!

    Wir bitten darum, Anfragen nach Möglichkeit per Mail zu senden, da wir während der Büroarbeit unsere telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt haben! Ein Anruf mit einer komplexen Frage, bringt einen schnell aus dem Konzept und das können wir momentan nicht brauchen!

    Auch themenfremde Anfragen und Kooperations-Ersuchen können wir momentan weder überdenken noch bearbeiten. Auch dafür wird natürlich wieder eine Zeit kommen, aber gegenwärtig sind wir einfach im „Stress“, der natürlich (noch) positiv wirkt und ungeahnte Energien freisetzt!