Schlagwort: Sexworker

  • Prostitution – Karaoke Special – Neue schräge Geschäftsmodelle!

    Prostitution – Karaoke Special – Neue schräge Geschäftsmodelle!

    Prostitution - Karaoke Special - Neue schräge Geschäftsmodelle!
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    Prostitution – Karaoke Special – Neue schräge Geschäftsmodelle!

    Es gibt Menschen, die gerne zu kunstvollen „Playbacks“ singen und damit auch noch öffentlich auftreten und „Gesellschaften“ erfreuen: „Karaoke“ heißt das Zauberwort und Karaoke entstand in den 1970er Jahren im fernen Japan als vermeintlich unterhaltsames Partyspiel für den besonderen Geschmack. Nun können die meisten Mitmenschen nicht wirklich super und auch sauber singen. Je schwieriger der Song, desto schräger der Gesang. Was beim japanischen „Capri-Fischer“ noch erträglich sein mag, landet bei hohen Pavarotti-Arien im Kopfschmerzbereich. Mut zum falschen Ton gehört dazu und mit ein paar Bierchen zuviel grölt es sich dann doch ganz besonders gut.

    Inzwischen ist die besondere japanische (Un-)Kultur (man verzeihe meine Arroganz) auch in deutschen Großstädten angekommen und in Städten mit einem hohen Anteil von asiatischen Mitbürgern, gibt es schicke Karaoke-Bars, wo man leckere Cocktails bekommt, wo man kollektiv im „Rudel“ singt oder sich mit Freundinnen und Freunden zu einem privaten „Karaoke-Event“ in einen separaten Raum zurückzieht. Auf Wunsch gibt es auch mehr oder weniger professionelle Karaoke-Sängerinnen und -Sänger, die auf Wunsch für Stimmung sorgen. Ein Gaudi, zumindest wenn man darauf steht. Die Geschmäcker sind verschieden!

    Jetzt werden sich einige Blogleser(innen) sicher wundern, warum sich der gute Howard plötzlich so über Karaoke ereifert, aber wer die Überschrift des Beitrags gelesen hat, kann es sich vielleicht schon denken! Denn „Karaoke“ ist in einigen Lokalen inzwischen der äußerlich schmückene  Rahmen für eine neue Form der (illegalen) Prostitution! Unglaublich, aber wahr! Doch einfach mal der Reihe nach:

    Ich habe ja schon oft über die „chinesischen Massagetempel“ berichtet, die vor einigen Jahren wie Pilze aus dem Boden schossen. Plötzlich waren sie da: die jungen und sehr attraktiven Chinesinnen, die mit Touristenvisum oder Asylpapieren „bewaffnet“ zur erweiterten erotischen Massage antraten und für gutes Geld „herausragende“ Leistungen vollbrachten, die oft auch mit „Gummi-Allergien“ zu tun hatten.

    Nun ist die Luft in diesem speziellen Bereich inzwischen sehr dünn geworden. In fast allen Bundesländern gab es Razzien, nicht wenige Vermittler und „Manager“ kamen in Haft und in vielen Fällen traten die „Massage-Girls“ eine unfreiwillige Heimreise an. Doch wenn 100 Damen abgeschoben wurden, waren nur wenig später wieder neue Fachkräfte im Anflug. Eine Art „Ping-Pong“, bei dem inzwischen aber der deutsche Staat die effektiveren Bälle spielt! Was nützt es, wenn ständig zweckentfremdete Wohnungen geschlossen werden und das Personal im Flieger landet, bevor es ein wenig „heimisch“ werden konnte.

    So suchten einige „Manager“ in den vergangenen Monaten nach neuen Wegen, um das „Geschäft“ irgendwie zu erhalten. Der Tipp eines guten Freundes brachte mich kürzlich mit dem neuen Geschäftsmodell in Kontakt:

    Großstadt, Freitagabend, Karaoke-Bar! Nicht wirklich gut besucht, in einem Kellerlokal gelegen und mit einer Türklingel nebst asiatischen Türsteher bestückt, um den Club-Charakter zu betonen. Kein Einlass ohne die Klingel und im Zweifelsfall eine geschlossene Gesellschaft, die kollektiv fröhlich singt. Members only! Auch ich kam nur rein, weil mich ein bekannter asiatischer Geschäftsmann angemeldet hatte und mich an diesem Abend auch begleitete!

    Eine „frohe Runde“ im Gemeinschaftsraum, dazu einige Separées, die man stundenweise mieten kann und in denen auch eine Getränke-Flatrate enthalten ist. Professionelle Sängerinnen konnte man in einer Fotomappe auswählen, wobei die Art der Fotos schon etwas merkwürdig war: Mädels im Geisha-Kostüm und in Posen, die nicht so ganz nach Gesang aussahen. Aber egal: das muss sicher so und entstammt sicher der japanischen Tradition! Oder etwa nicht?

    Nun, eine Stunde Gesang für 50 € kann man(n) sich ja mal leisten und die Separée-Gebühr von weiteren 50 € schreckte uns auch nicht ab. Also ab in die plüschige schallgedämmte Kammer, die man zum einen abschließen kann und die dann zur Krönung auch noch einen Hintereingang besitzt! 10 qm und 2 Ein- bzw. Ausgänge. Hintergrund-Musik ab, Getränke auf den Tisch und das „Private“ begann. Die „Sängerin“ kam durch die Hintertür, war der deutschen Sprache nicht mächtig und beeindruckte mit einem ostasiatischen Hirtentanz, bei dem schnell der Kimono fiel. Singen im Bikini! Ein undefinierbarer Song, der eindeutig inklusiv Singstimme vom Band kam! Real „Playback“! Genauso überraschend der Auftritt einer zweiten Tempeltänzerin, die mit eindeutigen Gesten versuchte uns zu betören.

    Die gehobene „5“ links plus „3“ rechts war eine Preisansage für weitere „Dienstleistungen“, wobei man die Wahl zwischen „Body to Body“ und „Blasen“ hatte. Überraschung! Statt der „Roten Sonne von Barbados“ aufregende Erotik aus dem Reich der Mitte. Bingo! Wer kommt auf sowas? Da man sich mit dem neuen Konzept auf ausländische Messegäste spezialisiert hat, wie auch immer man diese „anwerben“ mag, entgeht man den üblichen Freier-Foren-Berichten, die ja auch bei amtlichen Stellen selten „ungelesen“ bleiben. Ich habe jedenfalls noch keinen Beitrag zu diesem Thema gelesen!

    Ein „Nischengeschäft“ nach dem im kleinen Rahmen wahrscheinlich kein (amtlicher) Hahn kräht. Jedenfalls hat sich der asiatische Betreiber Mühe gegeben, um das Risiko zu minimieren. Ein Etiketten-Schwindel, den man ganz sicher nicht erwartet und der ein wenig an die diskreten thailändischen Blow-Job-Bars erinnert, bei denen während des Essens diskret unter dem Tisch „geflötet“ wird.

    Bekommen jetzt demnächst alle deutschen China-Restaurants „Gesellschaftsräume“, bei denen die Peking-Ente von nackten Kellnerinnen serviert wird oder erwarten uns womöglich Toiletten mit doppeltem Boden im Sushi-Tempel?

  • Prostitution 2017 – Portal-Beta-Tester(innen) gesucht – 11./12.09.2017

    Prostitution 2017 – Portal-Beta-Tester(innen) gesucht – 11./12.09.2017

    Prostitution 2017 - Portal-Beta-Tester(innen) gesucht - 11./12.09.2017
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    Prostitution 2017 – Portal-Beta-Tester(innen) gesucht – 11./12.09.2017

    Ja, der liebe Howard ist ja sehr umtriebig und nach wie vor auch als Publizist und Content-Entwickler tätig! Den ganzen Tag immer wieder das gleiche zu machen, ist ja langweilig und ist nicht wirklich kreativ! Daher arbeite ich gerade mit einem großen Medienunternehmer an der Weiterentwicklung und „Evolution“ eines Lifestyle-Portals im Bereich Erotik und Erotikkontakte. In der zweiten September-Woche steht eine erste umfangreiche Beta-Version bereit, die von „fiktiven“ Kundinnen und Kunden getestet werden soll.

    Welche Optik gefällt? Wie lässt sich die Oberfläche bedienen? Welche Funktionen sind gut und welche sollten verbessert werden? Gibt es denkbare Funktionen, die das Entwicklerteam möglicherweise vergessen hat? Laufen die Online-Tools sicher und zügig auf diversen Kunden-Plattformen oder gibt es hier womöglich „Bugs“?

    Was in der Theorie und im Testlabor gut funktioniert, kann in der Praxis vor Ort (also am heimischen PC oder Pad) doch noch Tücken haben und was für den Programmierer intuitiv erscheint, kann beim User ganz anders „ankommen“. Daher sind umfangreiche Tests vor einem Relaunch absolute Pflicht!

    Für einen solchen Test reisen wir am Montag, dem 11. September 2017 nach Köln und Düsseldorf und am Dienstag, dem 12. September 2017 durchs Rhein-Main-Gebiet, um persönlich ins Gespräch zu kommen. In etwa 30 – 45 minütigen „Interviews“ wollen wir dies ermitteln und daraus viele hilfreiche Schlüsse ziehen!

    Wir suchen primär Sexworkerinnen und Erotikbetriebe, die Online-Annoncen selbst erstellen und gestalten und auch Erfahrungen mit „Online-Tools“ haben, mit denen man Annoncen aufgibt und Bilder hoch lädt. Für die Teilnahme am „Beta-Test“ gibt es eine kleine Aufwandsentschädigung und einige „Gimmicks“ für die persönliche Online-Werbung. Ob die „Interviews“ an zentralen Orten oder aber in Betrieben stattfinden, steht noch nicht fest, sondern wird im Sinne der Praktikabilität kurzfristig abgesprochen.

    Ich würde mich freuen, wenn Kundinnen und Kunden von MH-Consulting, gerne aber auch interessierte Blog-Leserinnen und Leser von Prostitution 2017 mitwirken würden. Wer Zeit und Interesse hat, möge mir doch eine Email oder eine WhatsApp-Nachricht senden. Merci!

    Mailkontakt: howard.chance@t-online.de   WhatsApp: 0177-2727897

     

  • Prostitution 2017 – Der bayerische Hurenausweis mit Überraschungen!

    Prostitution 2017 – Der bayerische Hurenausweis mit Überraschungen!

    Prostitution 2017 - Der bayerische Hurenausweis mit Überraschungen!Prostitution 2017 – Der bayerische Hurenausweis mit Überraschungen!

    Bislang galt ja der „Hurenausweis“ als „Phantomdokument“, da man ihn im Original noch nicht gesehen hatte! Mal gab es das bedruckbare Papier der Bundesdruckerei angeblich noch nicht, dann wurde in NRW von fehlenden Druckern gesprochen. Nun gibt es aber „ausgestellte Exemplare“, wie auf dem Beitragsfoto zu erkennen ist. Eine liebe Kollegin hat das „Außenblatt“ fotografiert und mir das Foto per Mail gesendet! Merci dafür!

    Das fotografierte Dokument wurde in München ausgestellt und die Sachbearbeiter haben als geplante Tätigkeitsorte die Stadt München und alle Bundesländer namentlich aufgeführt. Dies ist nach den Diskussionen und Erlassen, die es im Sommer 2017 gab, doch sehr überraschend, da man diese „Vereinfachung“ des Verfahrens so eigentlich nicht wollte! Alle Orte sollten namentlich aufgeführt werden und eben nicht pauschal alle Bundesländer!

    Doch die Handhabung in der Praxis ist nun zumindest in München, wo man ja eigentlich sehr gründlich arbeitet, eine andere. Zum einen würden geschätzte 11.000 Gemeinden gar nicht auf das Papier passen, das die Größe eines KFZ-Scheins hat, zum anderen würden Weitermeldungen an alle Gemeinden die digitale Infrastruktur gänzlich zum erliegen bringen.

    Ist die Münchener Vorgehensweise eventuell eine Reaktion auf die „Sabotage-Vorschläge“ von Dona Camen e.V. oder ist der Ausweis möglicherweise nicht rechts-konform? Ich weiß es nicht, um ehrlich zu sein!

    Wird das Dokument in Baden-Württemberg anerkannt? Dort will man ja eine Bescheinigung ausstellen, die ausschließlich im „Ländle“ gilt! Hat das Bayern-Papier dort eine Chance oder muss man sich zusätzlich den „Hurenpass BaWü“ organisieren, wenn man dort arbeiten will?

    Was ist, wenn Orte angegeben sind, wo Prostitution wegen geringer Einwohnerzahl generell nicht erlaubt ist? Diese Orte gehören ja zwangsläufig immer zu einem Bundesland!

    Das gesamte „Verfahren“ wirkt recht absurd und nicht wirklich durchdacht und man hat den Eindruck, dass die Behörden nach dem beliebten Motto

    „Was nicht passt, wird passend gemacht!“

    verfahren und dabei viel flexibler ist, als man denkt! Warum sollte man sich auch unnötige Arbeit machen! Übrigens: Wenn die Behörde eine Bescheinigung „falsch“ oder zumindest „fehlerhaft“ ausstellt, ist dies der Beantragerin und dem Beantrager nicht zuzurechnen!

  • Prostitution – Macht es Coco immer noch ohne? – Aufwind im AO-Forum!

    Prostitution – Macht es Coco immer noch ohne? – Aufwind im AO-Forum!

    Prostitution - Macht es Coco immer noch ohne? - Aufwind im AO-Forum!
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    Prostitution – Macht es Coco immer noch ohne? – Aufwind im AO-Forum!

    Mein Artikel „Coco macht es für 80 € ohne“ gehört zu denen am meisten gelesenen Artikeln in meinem Blog. Er wurde über 9.000 mal gelesen und in verbundenen Foren auch divers kommentiert. Was einige als Ausnahme oder Missstand verstanden, war im letzten Winter in Großstädten schon näher an der Regel, als an der Ausnahme. Zusatzleistung für zusätzliches Geld oder eben ein eher „ungesundes“ Alleinstellungs-Merkmal! Nicht unbedingt ideal für die Volksgesundheit und die damit verbundene Denke!

    Wenn gegen Geld „erlaubt ist, was gefällt“, wird es schwierig und hier setzt der Gesetzgeber ja auch mit der Kondompflicht an, die aber nicht zu überprüfen sein wird.

    Da ja wohl nichts zu überprüfen ist, scheint das „tabulose Angebot“ weiter im Angebot zu sein. Lediglich die offensive Werbung scheint weitestgehend verschwunden zu sein. Logisch: es gibt ja seit dem 1. Juli 2017 ein gesetzliches Werbeverbot, für das es (ausnahmsweise) keine Übergangsfristen gibt. Da könnt schnell das Bußgeld nahen!

    Aufschlussreich sind hier die „geheimen“ Tabulos-Foren, die eben nicht geheim sind, sondern intensiv genutzt werden. Deutsche Domain oder deutsches Impressum sind natürlich selten vorhanden, dafür ist der „Surf-Verkehr“ recht intensiv. Und momentan ist besagter „Verkehr“ und vor allem die Anzahl der neuen „Postings“ überraschend.

    Wo geht noch AO? Wo gibt es „Einschränkungen“? Wo gibt es neue „Stars am AO-Himmel“?

    Die Freier sind gewohnt schmerzfrei und posten frei von der Leber über die AZFs und die Premium-Anbieterinnen, die nach wie vor „stark katholisch“ unterwegs sind. Damit haben die Ämter, die u.U. auch in den Foren unterwegs sind, schon mal Denkansätze und Inhalte für die Akte. Auch wenn Forenberichte nicht zum gerichtlichen Beweis taugen, liegen aber doch starke Indizien vor, um einmal eine intensive Untersuchung zu starten.

    Ticken die Huren jetzt anders? Ich habe da so meine Zweifel … Bei den Freiern stelle ich die Frage erst gar nicht!

    Nenne wir es doch einfach „sexuelle Marktwirtschaft“: Angebot und Nachfrage regeln das Geschäft und das neue Gesetz kann im Bereich der „tabulosen Praktiken“ nicht effektiv beißen, wenn im stillen Kämmerlein nur zwei Personen anwesend sind, die einvernehmlich eine Ordnungswidrigkeit begehen.

    Der „Schutzgedanke“ des neuen Gesetzes bleibt „blanke“ Theorie (man beachte hier das Wortspiel).

     

  • Prostitution – Steuerliche Beratung tut Not – Gerade im Rotlicht-Bereich!

    Prostitution – Steuerliche Beratung tut Not – Gerade im Rotlicht-Bereich!

    Prostitution - Steuerliche Beratung tut Not - Gerade im Rotlicht-Bereich!
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    Prostitution – Steuerliche Beratung tut Not – Gerade im Rotlicht-Bereich!

    Fast jeder Handwerksbetrieb hat einen Steuerberater, da das deutsche Steuerrecht im Detail recht kompliziert ist und man sich das nötige Fachwissen um steuerliche Zusammenhänge kaum selbst aneignen kann und man zudem oft einfach nicht die Zeit hat mögliche Strategien intensiv zu überdenken! Ständige neue Erlasse, Änderungen im Steuerrecht, unterschiedliche Betriebsformen, ausländische Gesellschaften, Unternehmensnachfolge, Ausschüttungen: hier können nur spezialisierte Steuerberater den Überblick behalten!

    Gerade in der Rotlicht-Branche, wo die Finanzbehörden durch das vornehmlich fließende Bargeld eine geradezu unglaubliche „Steuerhinterziehung“ vermuten und wo Sexworkerinnen gerne ohne „Steuernummer“ arbeiten, sind durch das neue Gesetz, das „Regulierung“ vorsieht, die auch steuerliche Erfassung beinhaltet, steuerliche Aspekte und eine entsprechende „Aufstellung“ mehr als nötig!

    Da man als Sexworkerin und als Betreiber(in) immer ein Stück weit unter „Generalverdacht“ steht, sollte man nicht „unberaten“ in den Ring steigen! Das kann einfach nur schiefgehen!

    In der Praxis stellt man aber immer wieder fest, dass viele Steuerberater „Rotlicht“ nicht wirklich mögen oder von diesem speziellen Bereich wenig Ahnung haben. Nicht etwa, weil die Berater schlicht zu dumm sind, sondern weil einfach die Bereitschaft fehlt, sich mit den Problemstellungen des Rotlichts intensiv zu beschäftigen!

    Stiefmütterlich behandelte Mandate taugen auch nichts und wenn dann auch noch wegen des vermeintlichen Schmuddelfaktors „Mondpreise“ aufgerufen werden, hat man Klarheit!

    Zum Glück gibt es Steuerberater, die nicht primär durch die pseudo-moralische Brille blicken, sondern einfach eine gute Arbeit machen und einen erotischen Betrieb genauso seriös beraten, wie jeden anderen „normalen“ Betrieb auch.

    Ich bin sehr froh mit den Kollegen aus Oberhausen Partner gefunden zu haben, die keine Vorbehalte haben und „auch“ rote Mandate übernehmen, ohne dabei Goldkettchen anzulegen und „Stullen-Manni“ zu imitieren.

    Da die Kollegen, die übrigens für alle „Steuerpflichtigen“ arbeiten und sich nicht als „Rotlicht-Kanzlei“ verstehen, gerade eine neue Webpräsenz veröffentlicht haben, möchte ich diese heute gerne vorstellen und Ihrem Vertrauen empfehlen! Ich kooperiere nun mit dem engagierten Geschäftsführer seit gut einem halben Jahr und bin immer wieder erfreut, wenn
    wie im Sinne der Kundschaft gemeinsam Erfolge erzielen!

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  • Prostitution 2017 – Asiatinnen werkeln in Bonner Wohngebiet – Erlaubt?

    Prostitution 2017 – Asiatinnen werkeln in Bonner Wohngebiet – Erlaubt?

    Prostitution 2017 - Asiatinnen werkeln in Bonner Wohngebiet - Erlaubt?
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    Prostitution 2017 – Asiatinnen werkeln in Bonner Wohngebiet – Erlaubt?

    Der Bonner General-Anzeiger berichtet am 8. August von großem Ärger, der sich in einem kinderreichen Bonner Wohngebiet entwickelt hat. Ein „Escort-Service“ wirbt dort für asiatische Erotik, die in einer ganz normalen Mietwohnung stattfinden soll. Da sind Bordelle und bordellartige Betriebe aber ordnungsrechtlich nicht erlaubt!

    Doch die Behörden tun sich schwer, die „Zweckentfremdung“ der Wohnung nachzuweisen. Die Polizei konnte bei einer Kontrolle keine Hinweise auf „illegale Prostitution“ finden, obwohl nach Auskunft der Mitbewohner seit einem Jahr Freier ein- und ausgehen und dabei auch schon einmal die Klingel verwechseln!

    Auch das Ordnungsamt wirkt recht hilflos und überprüft nun nach weiteren Anzeigen von Bürgern, ob sich hinter der asiatischen Wohnungstür ein erlaubnispflichtiges Prostitutionsgewerbe verbirgt oder ob dort „nur“ der Wohnungsprostitution nachgegangen wird, wogegen es angeblich keine Handhabe gibt!

    Nun ja, da befinden wir uns eben in der Grauzone, an der auch das neue Prostitutionsgesetz erstmal wenig ändert: wenn ich in meiner eigenen Wohnung, also da, wo ich wirklich wohne und gemeldet bin, „auch“ der Prostitution nachgehe, ist dies nur dann zu verbieten, wenn das Umfeld massiv belästigt und gestört wird, wenn z.B. die Jugend gefährdet wird.

    Der Nachweis, dass eine solche erhebliche „Störung“ vorliegt, gelingt nur selten, da man bei der Wohnungsprostitution in der Regel „diskret“ arbeitet und es unbedingt vermeidet, öffentliches Aufsehen zu erregen! Klar ist die Nachbarschaft stets alarmiert, wenn ein solches „Business“ neu eröffnet.

    In vielen Fällen arrangiert man sich aber, wenn keine besonderen Vorkommnisse zu vermelden sind.

    Sexworkerinnen, die selbst mieten, haben eher wenig zu befürchten. Allerdings sind viele normale Mietwohnungen jedoch seit Jahren „zweckentfremdet“ in Betrieb und über Untermietverträge wochenweise gegen gutes Geld an reisende Damen vermietet, an Damen, die dort keinen Wohnsitz angemeldet haben und die eine gewerbliche Nutzung vornehmen.

    Für solche Wohnungen ist eine entsprechende bauliche Nutzungsgenehmigung erforderlich, die in reinen Wohngebieten „eigentlich“ nicht erteilt werden kann. Trotzdem wurden solche Betriebe jahrelang geduldet … aus welchem Grund auch immer!

    Nun kratzt man sich in vielen deutschen Ämtern am Kopf und hat die schwierige Aufgabe, die wahren Hintergründe un Verhältnisse zu ermitteln. Wie man in Bonn sieht, ist dies nicht so ganz einfach und wenn schon die Polizei nicht „fündig“ wird, werden sich auch die städtischen Ordnungsdiener schwer tun! So ist das nun einmal!

    Was nicht kategorisch verboten ist, ist also erlaubt?

    Nein, nicht wirklich! Grauzone halt! Mit geschicktem Taktieren ist hier nach wie vor einiges möglich und die Behörden haben nicht das Personal täglich zu kontrollieren. Wenn der Nachweis der gewerblichen Zweckentfremdung nicht gelingt, passiert womöglich nichts!

    Den Artikel des General-Anzeigers finden Sie unter:
    http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/%C3%84rger-um-Prostitution-in-Bonner-Wohngebiet-article3623541.html

  • Prostitution – Horrormeldung Niedersachsen – 2.000 € Bußgeld für Lady

    Prostitution – Horrormeldung Niedersachsen – 2.000 € Bußgeld für Lady

    Prostitution - Horrormeldung Niedersachsen - 2.000 € Bußgeld für Lady
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    Prostitution – Horrormeldung Niedersachsen – 2.000 € Bußgeld für Lady

    Bei meinem gestrigen Termin in Braunschweig (Niedersachsen) erfuhr ich von einem heftigen Bußgeld, das vor 14 Tagen gegen eine „reisende Dame“ verhängt wurde, die einem Polizisten
    im stillen Kämmerlein „französisch ohne“, also Oralverkehr unter Vermeidung des Kondoms, angeboten hatte. Die „Tat“ ereignete sich nach 1. Juli 2017 und da gibt es eben die „Kondompflicht“ bei der gewerblichen Sexarbeit! Keine Frage!

    Der Polizist, der das fragwürdige Angebot möglicherweise provoziert hat, meldete die Dame beim örtlichen Ordnungsamt, das dann ein Bußgeld von 2.000 € festsetzte und einen entsprechenden Bescheid zustellte! Innerhalb weniger Stunden ging die Meldung über WhatsApp und Facetime in die erotische Welt und viele Damen, die zumindest bei Stammgästen nach wie vor mit gummifreiem Vergnügen punkten, gerieten schlagartig in Panik! Normal, wenn man von solchen Summen hört!

    Nun sieht das Gesetz bei Erstverstössen gegen die Kondompflicht eigentlich eine Ermahnung vor und im vorliegenden Fall war es noch nicht einmal der „Vollzug der verbotenen Handlung“, sondern lediglich ein Angebot. Der zuständige Beamte hat hier womöglich ein „Phantasie-Bußgeld“ erlassen, was im Widerspruchsverfahren sicher „wegfliegt“, wenn man denn fristgemäß Einspruch einlegt! Die Dame, die den Bescheid kassierte, ist jedenfalls erst mal in die osteuropäische Heimat geflohen. Sicher ist sicher! Denn das Amt hatte etwa von Gefängnis gemurmelt, wenn das Bußgeld nicht bezahlt würde!

    Gerade bei „Fremdbürgerinnen“, die in der Heimat bereits unangenehme Kontakte mit Ordnungshütern hatten, ist dass, was die Polizei sagt Gesetz und damit eine unmittelbare Katastrophe. Selbst böse Zuhälter haben hier einen besseren Ruf als die Ordnungshüter! Was „Rechtsmittel“ sind, weiß fast niemand und Rechtsanwälte, die auch fremdsprachlich beraten, sind rechts rar!

    Daraus resultieren dann bei „Flucht“ und mangels „Einspruch“ rechtskräftige Forderungen, die in Akten landen und nach Möglichkeit beigetrieben werden. Und Verjährung ist dabei nicht das Zauberwort, da die Fristen eben lang sind!

    Ich bemühe mich gerade darum, den Bußgeld-Bescheid zu erhalten, um einmal schwarz auf weiß zu sehen, wie das Bußgeld konkret begründet wird. Ob mir das zeitnah oder überhaupt gelingt, ist fraglich, da die Dame eben „abgängig“ ist.

    Sollten Besucherinnen und Besucher meiner Webseite ähnliches erlebt haben oder erleben, bitte ich um Nachricht. Mein Justiziar wird wenn nötig handeln und dieser Willkür entschieden begegnen! So kann und darf es nicht gehen? Oder?

    Ähnliche „Merkwürdigkeiten“ gab bereits Anfang Juli 2017 im Ruhrgebiet, wo bei einer Polizeirazzia in einem Großbordell die Vorlage von Huren-Ausweisen eingefordert wurde! Der Polizei war, aus welchen Gründen auch immer, nicht bekannt, dass solche Ausweise noch gar nicht existieren! Die große Welle wurde hier zur großen Peinlichkeit!

     

  • Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 13. August 2017

    Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 13. August 2017

    Prostitution 2017 - Newsletter Howard Chance - 13. August 2017
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    Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 13. August 2017

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde, geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

    Langsam kommt etwas Bewegung in die Umsetzung des Prostitutionsgesetzes:

    in Neumünster (Schleswig-Holstein) gibt es scheinbar die ersten Prostitutionsausweise, in München sind die Gesundheits- und Anmeldeberatungen „recht locker“ angelaufen, in NRW haben einige Kreise und Städte zuständige Sachbearbeiter eingesetzt und selbst in Niedersachsen, wo die notwendige Landesverordnung durch Auflösung des Landtages wohl erst Ende des Jahres verabschiedet werden kann, schreibt die Landeshauptstadt Hannover existierende Betriebe vorsorglich an!

    Die Sommerferien sind in einigen Bundesländern bereits beendet und auf den Amtsstuben hat man wohl das Bedürfnis, etwas in Sachen Prostitution zu tun! Nun denn: war ja auch nicht anders zu erwarten!

    Neben der Vorbereitung von erforderlichen Betriebskonzepten, von denen ich im Kundenauftrag eine große Anzahl „produzieren“ und mit den Ämtern abstimmen werde, befasse ich mich in Kooperation mit meinem Steuerberatungspartner in Oberhausen, bei dem ich auch „temporäres Quartier“ bezogen habe, mit der steuerlichen Optimierung von Prostitutionsbetrieben.

    Durch die Meldepflicht der Sexworkerinnen, erhalten die Finanzämter noch in diesem, spätestens aber Anfang nächsten Jahres umfangreiche Informationen zum betrieblichen „Alltag“ und es ist nicht ausgeschlossen, dass einige Betriebe rückwirkend für entstandene Steuern der vermeintlich selbständigen Dienstleisterinnen in Haftung genommen werden, wenn nämlich die Geschäftsmodelle darauf hindeuten, dass „Anstellungsverhältnisse“ vorliegen könnten! Auch die Einforderung von Sozialabgaben ist denkbar und dies natürlich viele Jahre zurück!

    Wenn man ein fragwürdiges „Steuer-Modell“ nun auch noch im Rahmen eines Betriebskonzepts „amtlich“ dokumentiert, unterschreibt man dem Finanzamt womöglich einen „Freibrief“. Um dies zu verhindern, finden momentan viel Beratungstermine unter Einbeziehung des Steuerberaters statt, der sich in den letzten Monaten intensiv mit den „Rotlicht-Themen“ befasst hat und durch entsprechende Mandantschaft auch im stetigen Kontakt mit unterschiedlichen Finanzbehörden steht.

    Momentan ist diesbezüglich auch ein „Schwerpunkt-Workshop“ parallel zur Venus Erotikmesse in Berlin geplant, bei dem sich ausgewiesene Experten aus dem Steuer-, Verwaltungs- und Strafrecht einfinden werden, um gangbare Wege aufzuzeigen. Informationen dazu in einem der nächsten Newsletter!

    Morgen werde ich meinen gegenwärtigen Standort Dortmund verlassen und in der Woche Hannover, Magdeburg, Köln und Düsseldorf besuchen, bevor es zu einem 2-tägigen Zwischenstopp in die Niederlassung Frankfurt am Main geht, wo u.a. die Bahnhofsviertelnacht auf dem Programm steht!

    Mein Terminkalender für August / September 2017 ist prall gefüllt und wer bislang noch keinen Beratungstermin hat, möge sich bitte bald melden, wenn es um die rechtzeitige Vorbereitung oder die Überprüfung von Betriebskonzepten geht. Ich tue, was ich kann, habe aber wie jeder andere Bürger auch nur 24 Stunden am Tag zur Verfügung! Und schlafen muss „meinereiner“ ja auch einmal!

    Einen herzlichen Gruß in die Republik von

    Howard Chance

    Kontakt-Informationen Howard Chance / MH-Consulting

  • Prostitution – Howard´s Regionen – Tätigkeitsgebiete Herbst 2017

    Prostitution – Howard´s Regionen – Tätigkeitsgebiete Herbst 2017

    Prostitution - Howard´s Regionen - Tätigkeitsgebiete Herbst 2017
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    Prostitution – Howard´s Regionen – Tätigkeitsgebiete Herbst 2017

    Ich werde in den letzten Wochen vermehrt gefragt, in welchen Regionen unseres Landes ich im Bereich der Unternehmensberatung meine Schwerpunkte habe. Man(n) kann zwar rein theoretisch überall sein, aber dann landet man(n) schnell mit Herzinfarkt auf der Intensivstation. Außerdem gibt es natürlich Bundesländer, in denen es (schon) brennt und andere, in denen noch „geschlafen“ wird!

    Der momentan zu erwähnende Tätigkeitsschwerpunkt, wo bereits „Betriebskonzepte“ für unterschiedliche Betriebsformen (Escort-Service, Bordellbetriebe, Massage-Institute, Wohnungsvermietung) in Vorbereitung sind und wo bereits intensive Kontakte zu Genehmigungsbehörden bestehen, ist eindeutig Nordrhein-Westfalen, was ja, nebenbei bemerkt auch mein „Heimatland“ ist und wo ich selbst „Stätten“ geleitet und betrieben habe.

    Aktiv bin ich im Gebiet NRW in Köln, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Siegen, Oberhausen, Essen, Dinslaken, Neuss, Kaarst, Duisburg, Dortmund, Schwerte, Recklinghausen und Münster.

    In Hessen, wo es mit der „Umsetzung“ noch leicht „klemmt“ konzentriert sich meine vorbereitende Arbeit auf das Gebiet Frankfurt am Main, was ja als eine der Hochburgen der Prostitution in Deutschland gilt!

    Auch in Baden-Württemberg bin ich aktiv und zwar vorwiegend in Karlsruhe, Baden-Baden, Offenburg und in Stuttgart, wo sich ja momentan die „Zentralstelle des Bundeslandes“ befindet, die „zukünftig“ Ordnung ins herrschende Chaos bringen soll.

    In Niedersachsen betreue ich Betriebe in Hannover, Celle und Braunschweig; in Hamburg habe ich einige Großkunden; in Berlin, wo ich „familiär bedingt“ öfter verweile, ist es ähnlich.

    Bayern: Kunden werden in Nürnberg, Fürth, Schweinfurt, Regensburg und München betreut; in Rheinland-Pfalz stehen Koblenz, Mainz und Trier im Kalender.

    In Sachsen gibt es Beratungsbedarf in Dresden. Leipzig und Chemnitz; in Sachsen-Anhalt geht es nach Magdeburg und Umgebung, während in Schleswig-Holstein Kiel und Lübeck angesteuert werden. Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg,Thüringen und das Saarland, sind momentan noch „weiße Flecken“ auf meiner Landkarte.

    Ich muss im Prinzip den Bundesländern für die bewusste oder unbewusste regulative Verzögerungstaktik dankbar sein, da eine gleichzeitige Bearbeitung von „Konzepten“ gar nicht möglich wäre! Wenn man „nach und nach“ arbeiten kann, werden die einzelnen Konzepte zwangsläufig besser und ich komme zwischendurch auch immer mal wieder zum durchatmen!

  • Prostitution 2017 – Schon Post vom Amt? – Unterschiedliche Handhabung!

    Prostitution 2017 – Schon Post vom Amt? – Unterschiedliche Handhabung!

    Prostitution 2017 - Schon Post vom Amt? - Unterschiedliche Handhabung!
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    Prostitution 2017 – Schon Post vom Amt? – Unterschiedliche Handhabung!

    Ich bekomme fast täglich Screenshots von amtlichen Schreiben, die mir meine Mandaten informativ zusenden. In Bayern und Nordrhein-Westfalen gab es diese Briefe schon vor den Sommerferien, in der Landeshauptstadt Hannover „passierte“ es in dieser Woche. Dies widerspricht auf den ersten Blick der Information, dass Niedersachsen noch keine konkrete Umsetzungsverordnung beschlossen hat.

    Aber diese Briefe, die nach meinen Informationen in Niedersachsen bislang lediglich in der Landeshauptstadt verschickt wurden, weisen im Tenor nur auf die Einhaltung der gesetzlichen Fristen hin und sollen nur verdeutlichen, dass man (also die Stadt) die Umsetzung im Blick hat und gesetzeskonform arbeiten will.

    Wie die Bearbeitung dann aber „bewältigt“ werden soll, ist in Niedersachsen nach wie vor offen, in Bayern und NRW ist man da einen entscheidenden Schritt weiter! Nordrhein-Westfalen hat sich frühzeitig präpariert und die Kreise und kreisfreien Städte auch ein Stück weit geschult, um dem erwarteten „Andrang“ gerecht werden zu können.

    In Schleswig-Holstein (Zentralstelle in Neumünster) soll es bereits erste „Huren-Ausweise“ geben: aber diese Info gebe ich unter Vorbehalt, da ich hier quasi aus „zweiter Hand“ berichte. Die Nachricht bedarf also der Überprüfung!

    Es gibt übrigens bundesweit für die Ämter keine gesetzliche Pflicht die Betreiberinnen und Betreiber von Amts wegen anzuschreiben! Man macht dies also lediglich aus reiner Freundlichkeit, um Dialogbereitschaft zu dokumentieren und um den „Delinquenten“ die Chance zu geben, Fristen einzuhalten!

    Denn ich schreibe es nochmal: wer es als „Alt-Betreiber“ versäumt bis zum 1. Oktober 2017 anzuzeigen, dass sie oder er ein erlaubnispflichtiges Prostitutionsgewerbe betreibt, verliert den Anspruch das Gewerbe bis zur Erteilung der Erlaubnis fortzuführen. Eine vorübergehende Schließung ist dann für das Amt problemlos möglich! Gefährlich! Die Entstehung einer solchen Situation sollte man unbedingt vermeiden!

    Meine anstehenden Büro-Termine und meine September-Reisen sind ganz eng mit diesem Thema verbunden und von Oktober bis Dezember werden dann die Unterlagen gefertigt, die schnell zu einer fetten 100-Seiten-Akte anwachsen können. Wenn nicht jetzt, wann dann? Es ist jetzt an der Zeit die Unterlagen zu sortieren und zu besorgen, da der Countdown läuft und weil 3 Monate sehr schnell vergehen!

    Wer auf Post vom Amt wartet und keine bekommt, steht nicht auf der sicheren Seite, sondern ist womöglich einfach (z. B. als Vermieter ohne Gewerbeanmeldung) nirgendwo amtlich erfasst. Und viele Städte und Gemeinden verschicken einfach keine Post, weil es dazu eben keine gesetzliche Notwendigkeit gibt. Glück auf!

  • Prostitution 2017 – Neuwahl Niedersachsen bremst Gesetzesumsetzung!

    Prostitution 2017 – Neuwahl Niedersachsen bremst Gesetzesumsetzung!

    Prostitution 2017 - Neuwahl Niedersachsen bremst Gesetzesumsetzung!
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    Prostitution 2017 – Neuwahl Niedersachsen bremst Gesetzesumsetzung!

    Eine „Grüne“ mit Eigeninteressen und die Landespolitik wackelt sofort! – Wenn man mit einer Stimme Mehrheit regiert und dann eine Stimme das politische Lager wechselt, helfen nur noch Neuwahlen. So ist es in der vergangenen Woche in Niedersachsen passiert und in einigen Tagen löst sich der niedersächsische Landtag auf. Neuwahl wird dann im Oktober sein und der dann neu gewählte Landtag wird dann wohl erst Ende Oktober oder Anfang November zusammentreten.

    Für den noch notwendigen Beschluss einer „Umsetzungsverordnung“ für das neue Prostituiertenschutzgesetz in Niedersachsen bedeutet dies konkret „Vollbremsung“: kein amtierendes Landesparlament gleich kein Beschluss! Und da die Landesregierung im Oktober wechseln kann und die Gremien anders besetzt sein können, bleibt die „Vorlage“ sicher längere Zeit liegen. Es ist fraglich, ob die Umsetzung dann, wie angedacht, im Januar 2018 überhaupt beginnen kann oder ob aus vorliegendem wichtigen Grund eine weitere Verzögerung eintreten wird.

    Durch die entstandenen politischen Umstände gibt es nun eine weitere „Gnadenfrist“ im Land der Welfen und der Löwen, wenn man nicht gerade mit baurechtlichen Verfahren angegangen wird, die unabhängig vom neuen Gesetz natürlich bereits jetzt jederzeit möglich sind. Bei einer Reise nach Braunschweig wurde ich mit entsprechenden Entwicklungen „hautnah“ konfrontiert und in der Region wurden ja auch bereits Bußgelder wegen „Verstössen“ gegen die Kondompflicht verhangen, die wahrscheinlich keinen rechtlichen Bestand haben werden.

    In der Bibel finden wir die  aussagestarke Warnung:

    „Haltet Euch bereit, der Herr kann stündlich kommen!“

    Die Bibel bezieht dies auf das „Jüngste Gericht“, beim Baurecht und beim Prostituiertenschutzgesetz haben wir es zum Glück „nur“ mit dem Verwaltungsgericht zu tun, bei dem zumindest Rechtsmittel möglich sind. ich weiß, dass manche meine merkwürdigen Späße nicht verstehen, aber ich mag eben anschauliche verbale Bilder, die Umstände verdeutlichen!

    Trotz der diversen „Bremsungen“ bei der Umsetzung, wird lediglich Zeit gewonnen bzw. verloren, aber an den grundsätzlichen gesetzlichen Bestimmungen ändert sich natürlich gar nichts. Punkt! Oder irre ich mich?

    Update: 11.08.2017- Amtliche Post in Niedersachsen eingetroffen?

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/08/12/prostitution-post-vom-amt/

  • Howard Chance bezieht Büro in Steuerkanzlei Oberhausen!

    Howard Chance bezieht Büro in Steuerkanzlei Oberhausen!

    Howard Chance bezieht Büro in Steuerkanzlei Oberhausen!
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    Howard Chance bezieht Büro in Steuerkanzlei Oberhausen!

    Besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen! Daher werde ich Mitte September 2017 „temporär sesshaft“ und beziehe ein Büro in der Kanzlei meines Beratungspartners in Oberhausen. Howard Chance in der Steuerkanzlei, um Beratungsleistungen zu zentralisieren und um im engen Austausch mit dem gewieften Partner eine „ganzheitliche Versorgung“ für die erotische Branche zu gewährleisten.

    Im Beratungsalltag hat sich gezeigt, dass steuerliche Fragen für die Erstellung von Betriebskonzepten geklärt werden müssen und dass sich diese „Entscheidungen“ und „Anpassungen“ auch auf die Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden auswirken.

    Ist das in NRW übliche „Düsseldorfer Verfahren“ weiter das „Modell der Wahl“ oder gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, die das Risiko der „steuerlichen Verfolgung“ minimieren? Was passiert, wenn mein Betriebskonzept in 2018 in Kopie beim Finanzamt landet? Leiste ich womöglich Beihilfe zu Steuerstraftaten und dokumentiere ich dies möglicherweise sogar im Rahmen meiner Aufzeichnungspflichten?

    Fragen, die nur der Fachmann beantworten kann und die beim Consulting aus rechtlichen Gründen des zugelassenen Fachmanns bedürfen! Natürlich bin ich selbst weitreichend im Thema, aber die Feinheiten des Steuerrechts und dessen Handhabung hat sind Themen, mit denen sich mein spezialisierter Partner tagtäglich befasst! Hier entstehen wechselseitig Synergien, die der Kundschaft ganz sicher erweiterten Nutzen bringen!

    Beratungsleistungen sind sowohl für Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten, aber natürlich auch für Sexworkerinnen vorgesehen, die durch die neuen gesetzlichen Vorschriften zwangsläufig mit Themen wie Steuernummer, Steuererklärungen und Kassenbuch-Führung konfrontiert werden!

    Auch die Bearbeitung von notwendigen Konzeptunterlagen für „Prostitutionsgewerbe“ wird nach meiner gegenwärtigen Planung hauptsächlich in der neuen Dependance in Oberhausen stattfinden. Hier stehen Besprechungsräume, ein Sekretariat und diverse moderne Kommunikationsmittel zur Verfügung, mit denen auch Video-Konferenzen und Skype-Events möglich sind.

    Howard Chance 4.0? Innovativ und erfolgsorientiert! Lassen Sie sich überraschen! MH-Consulting in neuem Gewand und mit klarem Konzept für die Zukunft des „Gewerbes“!

    Sobald die Büro-Organisation abgeschlossen ist, was natürlich einige Wochen in Anspruch nehmen wird, werde ich zum Thema noch im Detail berichten und dann auch darstellen, welche partnerschaftlichen Leistungen zu welchen Tarifen angeboten werden.

    Aber, Howard wäre nicht Howard, wenn er nicht auch reisen würde: die Republik ist groß und nicht jeder kann und will in die neue „Zentrale“ nah Oberhausen kommen. So sind nach wie vor bundesweit Termine vor Ort möglich und weitere wichtige temporäre „Standorte“ sind in Frankfurt/Main, Hannover und Berlin vorgesehen!