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  • Zukunft Rotlicht? Das Prostituiertenschutzgesetz und seine Folgen!

    Zukunft Rotlicht? Das Prostituiertenschutzgesetz und seine Folgen!

    Zukunft Rotlicht? Das Prostituiertenschutzgesetz und seine Folgen!Zukunft Rotlicht? Das Prostituiertenschutzgesetz und seine Folgen!

    Das Editorial von Howard Chance zur Prostitution in Deutschland

    Informationsstand: 24. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Regulierung oder Schutz? Die entscheidende Frage!

    Seit 1. Juli 2017 ist im deutschen Rotlicht-Milieu nichts mehr, wie es war. Mit der Einführung des bundesweit geltenden Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchGesetz), dass statt wirksamem Schutz für Sexworkerinnen und Sexworkern vielmehr umfassende Regulierung eines ausgeuferten Gewerbes zum Inhalt hat, setzte ein Paradigmenwechsel ein, der zwar zögerlich begann, nun aber, im Frühjahr 2018, seine Wirkung entfaltet. Waren die Behörden im Jahr 2017 eigentlich nur in Nordrhein-Westfalen und Bayern wirklich aktiv, so kommt seit dem Jahreswechsel auch in den 14 weiteren Bundesländern etwas Bewegung in die Sache. In vielen Bundesländern wird die Umsetzung des Gesetzes nach wie vor als lästige Pflicht betrachtet: die Formalitäten und der Aufbau von geeigneten Strukturen sind personal- und zeit-intensiv, es entstehen Kosten und der wahre Nutzen ist in vielen Städten und Gemeinden, die letztendlich an der Front stehen, kaum erkennbar!

    Ein guter Leumund allein nützt wenig gegen die ganze Härte des Gesetzes!

    Paradoxerweise fallen Betriebe, die über Jahrzehnte vorbildlich geführt wurden, beispielsweise dem Baurecht zum Opfer und selbst die regelmäßige Zahlung von “Sexsteuer” als besondere Form der Vergnügungssteuer, befreit nicht von der baurechtlichen Prüfung. In NRW sind die Ausführungsbestimmungen eindeutig und jede “Prostitutionsstätte” benötigt den Segen des zuständigen Bauamtes. Die Zeiten, wo man gegen eine Spende oder durch gute Worte eine “Duldung” erlangen konnte, sind wohl vorbei, denn bei den vorgeschriebenen Konzessionierungsverfahren sind immer mehrere Dienststellen involviert, die zum Teil unterschiedliche Interessen verfolgen oder einfach emotionslos Dienst nach Vorschrift machen. Wenn das Bauamt nicht stempelt weil beispielsweise der Brandschutz in einem Objekt nicht den aktuellen Anforderungen entspricht, kann die rote Lampe schnell erlöschen und dass in einer Zeit, wo die Geschäfte eher mäßig laufen und umfangreiche Investitionen in ein Objekt kaum lohnen. Die einen nennen es “Marktbereinigung”, die anderen sehen im neuen Gesetz Hunderte von Schikanen, die den Zweck verfolgen, Prostitution und Rotlicht möglichst komplett zu vertreiben. Wenig Schutz, viel Regulierung und wirksame Waffen in den Händen von Behörden, die mit ein wenig List einen “politischen Willen” durch die Hintertür durchsetzen können, wollen oder sollen! Ausgang ungewiss! Nun gehörten Bordellbetriebe und ähnliches für den Staat noch nie zu förderungswürdigen Unternehmungen, dass jedoch ein Bedarf nach käuflicher Lust bestand und besteht, wurde nie geleugnet. Man duldete die anrüchigen Betriebe, versuchte diese in städtebaulich zu vernachlässigende Bezirke zu konzentrieren und schaute bei den “Modellwohnungen” und “Kleinbordellen”, die sich in Misch- und Wohngebieten befanden, nicht so genau hin, wenn es dort keine Auffälligkeiten, Belästigungen oder Begleitkriminalität gab. Wer eine gewisse Unauffälligkeit zeigte, hatte selten etwas zu befürchten: mal ein informativer Besuch der Sittenpolizei, mahnende Worte des Ordnungsamtes und ein Besuch von Streetworkern, die neue Broschüren für die Damen ablieferten. Der Staat hielt sich zurück und die Selbstregulierung wurde fast zur Regel. Aus und vorbei! Selbst wenn der Ordnungsamtsleiter nur positive Dinge zum “Bordell XY” zu vermelden weiß, kann er die Bestimmungen des Prostituiertenschutzgesetzes auf Dauer nicht ignorieren und ich weiß aus vielen  intimen vertraulichen Gesprächen, dass man in manchen Amtsstuben mit dem Gesetz hadert und sich daher auch mit der Umsetzung gerne Zeit lässt!

    Ein Bundesgesetz und unterschiedlichste Umsetzung? Kann das sein?

    Ja, der Föderalismus macht es möglich! Bundestag und Bundesrat beraten und beschließen ein Gesetz, dessen Umsetzung dann auf Länderebene erfolgt und bei der die Länder die Möglichkeit haben das Gesetz zu “verfeinern”! Man entschuldige die Begrifflichkeit, denn ich erinnere mich hier an das alte deutsche Sprichwort “Viele Köche verderben den Brei!”. Beim “verfeinern” kann es ja nur darum gehen, Dinge zu “verschärfen”, denn der “Tenor” des Gesetzes muss ja unbedingt eingehalten werden! Ein Land kann so nicht sagen: “Paragraph YZ” gefällt uns nicht, den streichen wir durch eine Landesverordnung!” Aber es besteht die Möglichkeit “schwammige Paragraphen”, von denen es im Gesetz so einige gibt, in einer Landesverordnung zu “präzisieren” oder zu erweitern! Exemplarisch sei hier das Bundesland Baden-Württemberg genannt, wo die ergänzende Umsetzungsverordnung den ursprünglichen Gesetzestext inhaltlich nahezu verdoppelt. Je nachdem, in welchem Bundesland mein Betrieb sitzt, habe ich es mit einigen wenigen Auflagen zu tun oder aber mit einer kaum zu bewältigten Fülle! Wer meint, mit der Lektüre des Bundesgesetzes schon alles zu wissen, der wird sich wundern, welche Zusatzvorschriften einige Bundesländern “erfunden” haben! Wir haben es mit einer Art “Baukasten-System” zu tun, bei dem man höllisch aufpassen muss, wo und an welchem Ort welche Zusatzbestimmungen gelten. Was in Rheinland-Pfalz belanglos ist, kann in Nordrhein-Westfalen das Ende bedeuten! Wer kann sich damit wirklich auskennen? Wie ist überhaupt der Informationsstand bei den Ämtern?

    Prostitution 2018 – Eine Situationsbeschreibung

     

    Das Jahr 2018 wird ein Jahr der Unruhe im “Milieu” werden und dies betrifft natürlich auch die Sexworkerinnen und Sexworker, die ja das “Kapital der Branche” sind! Vielen Damen und auch Herren ist nämlich die Lust vergangen, seit der sogenannte “Huren-Ausweis” Pflicht wurde, ohne den man in Deutschland nicht mehr legal als Prostituierte bzw. Prostiutierter arbeiten darf! Dieser Ausweis schützt nämlich nicht, sondern beschert dem deutschen Staat ein umfangreiches praktisches “Huren-Register”, das es den Finanzbehörden ermöglicht Steuern zu erheben und Steuerhinterziehungen auch rückwirkend zu untersuchen. Wer einen “Huren-Ausweis” beantragt, bekommt in der Regel wenige Wochen später einen steuerlichen Erfassungsbogen und wenn man diesen nicht schlüssig ausfüllt und zurücksendet, gerät man schnell in einen Prüfmechanismus, der oft Unheil bedeutet. Die Finanzämter bauen zwar manchmal “Brücken”, sind aber generell nicht “Freund und Helfer”, sondern eben die “Finanzierer” des Staatshaushaltes. Der Staat braucht Geld und die romantische Meinung, dass Prostitution eben etwas anderes sei als normale Arbeit und das man für “unmoralische Tätigkeiten” doch eigentlich nicht steuerlich zur Kasse gebeten werden kann, lässt den Bundesfinanzminister allenfalls grinsen. Selbst Drogenhandel oder die Erträge aus Banküberfällen sind nach der Abgabenordnung steuerpflichtig, ohne wenn und aber! Regulierung bedeutet also auch im Bereich der Prostitution Gewinnoptimierung für die Staatskasse. Ein Großteil der “Normalbürger” wird dies ganz sicher befürworten! Wer seine Lohnsteuer automatisch abgezogen bekommt, hat sicher kein Verständnis, wenn besondere Berufsgruppen täglich Bargeld kassieren und der “Brutto-gleich-Netto-Regel” folgen und einfach kein Kassenbuch führen. Besonders prekär wird es auch bei der Umsatzsteuer, die ja die Haupt-Einnahmequelle des deutschen Staates ist! Bei jedem gewerblichen Verkauf und bei jeder gewerblichen Dienstleistung fällt in Deutschland Umsatzsteuer an und von den 100 € Liebeslohn, die im Bordell gezahlt wird, sind, vereinfacht dargestellt, 19% sofort an den Staat zu zahlen, während der Restbetrag dann bei einer Einkommensteuererklärung zu versteuern ist. Doch, ganz ehrlich, welche Liebesdame zahlt Umsatzsteuer? Viele werden den Begriff im Zusammenhang mit Prostitution noch nie vernommen haben. Da das Eintreiben bei den bislang eher unbekannten Damen schwierig und aussichtslos ist, versuchen die Finanzbehörden mitunter die Bordellbetreiber in Haftung zu nehmen. Beim bekannten 50/50-Modell, wo für die Dienstleisterin kein unternehmerisches Risiko besteht, kann man die “Selbständigkeit” der Dame in Abrede stellen und den Betreiber heranziehen? Kann man dann sogar ein “Beschäftigungsverhältnis” annehmen oder unterstellen? Renten-, Kranken- und Sozialversicherungen wären dann auch schnell mit Forderungen zur Stelle!

    Zukunft Rotlicht? Eine sehr ungewisse Situation!


    In der täglichen Arbeit als Berater erlebe ich fast täglich neue Überraschungen und ich stelle fest, dass eine Karriere im Rotlicht-Gewerbe momentan und wohl auch in Zukunft nicht mehr so ertragreich sein wird, wie sie einmal war. Betreiberinnen und Betreiber von Rotlicht-Unternehmen wissen dies längst, aber nicht wenige Damen des Gewerbes empfinden die neuen Gegebenheiten als “Ungerechtigkeit” und weigern sich nach wie vor wie “normale Kaufleute” zu arbeiten. “Republikflucht” ist gerade bei osteuropäischen Sexworkerinnen ein Weg, um dem einnehmenden deutschen Staat zu entkommen! Angeblich soll es in anderen EU-Ländern jetzt besser sein, weil die Bürokratie nicht so wirksam arbeiten soll, wie in der Bundesrepublik? Einen Versuch ist es wohl wert? Die deutschen Bordelle haben jedenfalls momentan erhebliche “Personalprobleme” und suchen händeringend nach Fachkräften, die jetzt aber anscheinend nach anderen Wegen suchen, um das persönliche Problem zu lösen!

    Hartes Durchgreifen der Staatsmacht? Die jüngste Aktion der Bundespolizei

    Der Staat ist gerüstet und geht mit der „0-Toleranz-Strategie“ des Heimat-Innenministers Horst Seehofer gegen „Verbrecher“ effizient vor? So geschehen bei der deutschlandweiten „Thai-Razzia“, bei der die Presse genauso schnell vor Ort war wie die „GSG 9“. Was dann so aussah wie ein Dreh zu „Cobra 11“, war eine „Polizeiübung“ ungeahnten Ausmasses. Am Ende saß ein drahtziehendes Rentnerpaar im Polizeibus und eine recht große Anzahl von thailändischen Prostituierten wurde festgenommen, um mögliche Visa-Vergehen zu überprüfen! Ob der Einsatz von 1.500 Bundespolizisten hier wirklich erforderlich war? Jedenfalls wurde der „Einsatz gegen die Thaibestie von Siegen“ zum medialen Hit und gleichzeitig kamen natürlich alle Prostitutionsgegner flugs aus dem Gebüsch, um zu betonen, dass es im deutschen Rotlicht eben kriminell zugehe! Neuer Beweis liegt vor und so muss das neue Prostituiertenschutzgesetz ja gepriesen werden, auch wenn es natürlich viel zu schwach erscheint! Am besten legt man den ganzen „Rotlicht-Sumpf“ gleich komplett trocken! Weg mit den ganzen Verbrechern!  Dass es aber in fast allen Bereichen des deutschen Prostitutionsgewerbes eher geordnet und „anständig“ zugeht, kann und will ja niemand glauben! Eine solche Meldung, würde ja auch niemanden interessieren! Der Beweis eines Klischees, bestätigt abstruse Meinungen und fertig ist die Suppe! Die Branche bedankt sich mit zynischem Stirnrunzeln! Was bleibt denn auch anderes übrig?

  • Prostitution 2018 – Das plötzliche Ende der „Thai-Connection“ – Razzia Bundespolizei

    Prostitution 2018 – Das plötzliche Ende der „Thai-Connection“ – Razzia Bundespolizei

    Prostitution 2018 - Das plötzliche Ende der "Thai-Connection" - Razzia Bundespolizei

    Prostitution 2018 – Das plötzliche Ende der „Thai-Connection“ – Razzia Bundespolizei

    Die „größte Aktion der Bundespolizei“ seit ihrer Gründung war gestern Anlass für umfangreichste Berichterstattung auf allen Kanälen. 1.500 Bundespolizisten durchsuchten am frühen Morgen bundesweit 62 Bordellbetriebe, in denen thailändische Sexworkerinnen tätig waren. Es soll konkret um Menschenhandel und Ausbeutung von Prostituierten gehen und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die die Ermittlungen leitet, spricht von einer organisierten Bande, die Siam-Damen mit „erschlichenen Visas“ in die Bundesrepublik eingeschleust hat, um sie der Prostitution zuzuführen.

    In Siegen, meiner Heimatstadt, klickten gestern morgen die Handschellen für die vermeintlichen Rädelführer, eine 59-jährige Thailänderin und ihren 67-jährigen Partner, die in einem „Thaihaus“ in der Eiserfelder Straße angetroffen und festgenommen wurden! Das beschauliche Siegen als Sitz einer bundesweit agierenden „Verbrecher-Bande“? Heftig! Sogar die GSG 9 war mit martialischer Ausrüstung vor Ort, da man ja „milieutypisch“ mit eventueller Gegenwehr rechnen muss? Express.de berichtet spektakulär von der Siegener „Thai-Bestie“, weniger ging wohl nicht?

    Nun ja, wahrscheinlich hätte ein Anruf bei der Siegener Kreispolizeibehörde ausgereicht, um die Gefährlichkeit der „Haupttäter“ zu überprüfen. Als „Alt-Siegener“ kenne ich die Protagonisten, nämlich die Thaidame und ihren Mann, aus meiner langjährigen Siegener Zeit. Unauffällige Leute, die seit bestimmt 20 Jahren in Siegen tätig sind und ihre „Betriebe“ in den vergangenen Jahren im Stadtgebiet ausgeweitet haben: neben der Eiserfelder Straße gab es noch „Niederlassungen“ in der Friedrichstraße. Es dürften regelmäßig um die 10 wechselnde Damen gewesen sein, die über Jahre hinweg in Siegen der Prostitution nachgingen.

    Auffallend war dabei, dass es sich bei den Siegener Thailadies vornehmlich um junge und sehr attraktive Damen handelte, die nach diversen Forenberichten einen recht tabulosen Service anboten. Die Gäste reisten oft von weit her an, da es besondere „katholische Angebote“ gab, die man sich auch etwas mehr kosten ließ. Angebot und Nachfrage?

    Die deutsche „Thai-Gemeinde“ besteht grundsätzlich aus zwei sehr unterschiedlichen Fraktionen: zum einen sind es die Damen, die in den 80-er und 90-er Jahren nach Deutschland kamen, oft deutsche Männer heirateten und heute „Massage-Institute“ betreiben oder aber durch legal erworbene Aufenthaltspapiere nach wie vor in Eroscentern und Terminwohnungen aktiv sind; zum anderen sind es eben Damen, die mit „familiären Einladungen“ oder über fingierte „Touristen-Visas“ nach Deutschland einreisen und dann in Bordellbetrieben tätig werden. Die erste Gruppe (die eingedeutschten Thai-Damen) sind meistens deutlich über 40 Jahre alt, während die „Touristinnen“ zwischen 20 und 30 Jahren alt sind!

    Das „System“ ist den deutschen Behörden eigentlich bekannt und ich stelle mir die Frage, wie es möglich war, dass diese offensichtlichen Missstände über viele Jahre nicht entdeckt wurden. Kontrollen sind auch in Siegen üblich und es bedurfte nicht des neuen Gesetzes, um „Touristinnen“ zu entdecken! Und spätestens seit der „Huren-Pass-Pflicht“ hätte eigentlich Schluss sein müssen mit der „Illegalen Arbeit“! Denn: mit einem Touristen-Visum bekommt man den „Huren-Ausweis“ nicht!

    Aber das scheint ja in den Siegener Thaiclubs und in 60 weiteren Betrieben bundesweit nicht aufgefallen zu sein? Oder haben die Behörden im Hintergrund Material gesammelt, um dann eben in der „Riesen-Razzia“ zuzuschlagen? Das ist durchaus denkbar! So entsteht dann auch
    der Aktionserfolg von „100 Festnahmen“, wovon die meisten sicher dem Zweck der Abschiebung von Sexworkerinnen in die thailändische Heimat dienen! Interessant ist in diesem Zusammenhang der aktuelle Bericht von n-tv.de, der davon berichtet das heute (also am 19.04.2018) lediglich 3 Personen in Untersuchungshaft sind! Also doch keine Riesen-Bande? Gegen 81 Personen wird wegen Verstössen gegen das Aufenthaltsrecht ermittelt, berichtet das Portal TAG24 und das sind dann wohl die vorübergehend festgenommen Sexworkerinnen!

    Hätten sich die Siegener „Organisatoren“ mit dem neuen Prostitutionsgesetz beschäftigt, so hätten sie schnell erkannt, dass ihr „Geschäft“ so nicht weiter „gut gehen“ konnte. Schon die Einschleusung hätte ausgereicht, um empfindlich bestraft zu werden! Dies dann noch, wie behauptet, mit massivster Ausbeutung zu verbinden, ist natürlich hochkriminell und nicht zu beschönigen! Das „Einschleusungs-Gebühren“ von 10.000 Euro für Papiere und Flug nicht ungewöhnlich sind, ist in der Branche bekannt; die Einbehaltung von 100% des „Hurenlohns“
    gehört aber nicht zum Geschäftsprinzip! Dann hat man nämlich äußerst „unmotivierte“ Mitarbeiterinnen“, die bei den Gästen nicht „ankommen“!

    Ähnlich wie bei den „China-Connections“ profitieren zwar die „Organisatoren“ und deren Netzwerk mehr von der Prostitution, als die Damen selbst, aber in der Regel sind die „Konditionen“ vor der Anreise aus fernen Ländern bereits „vereinbart“ und die Sexworkerinnen haben, aus welchen Gründen auch immer, eingewilligt! Besser schlechte Konditionen als kein Verdienst in der Heimat, könnte die Devise sein! Dass keine Steuern bezahlt werden, gehört auch zum „Geschäftsprinzip“ und schädigt natürlich uns alle! Ein Schlag ins Gesicht für jeden ehrlichen Betreiber!

    Im vorliegenden Fall reden wir ja nicht von einigen wenigen Damen, sondern wohl von Hunderten, die über die Jahre im Netzwerk tätig waren! Haben die deutschen Behörden wirklich über Jahre davor die Augen verschlossen? Oder wollte man den medienwirksamen „Hammer“ produzieren? Letzteres ist ja nun gelungen und Horst Seehofer konnte einen ersten „großen Erfolg“ als Bundesinnenminister feiern! Hurra! Keine Toleranz! Passt scho!

    Mandanten, die völlig legale „Thaibetriebe“ unterhalten, die ihre „Erlaubnis“ beantragt haben und nur Sexworkerinnen mit „Huren-Ausweis“ beschäftigen, riefen mich gestern an und berichteten von „0 Kunden“! Klar, wenn man im Fernsehen, bei Facebook und in den Zeitungen von der „Thai-Razzia“ liest, kommt man schnell zur „Verallgemeinerung“: das ist in allen Thai-Betrieben so und da sollte ich besser nicht mehr hingehen, denn wenn ich als Gast dort bei einer Razzia angetroffen werde, werde ich womöglich noch mit Zwangsprostitution in Zusammenhang gebracht und bekomme vielleicht unangenehme Post nach Hause, die meine unwissende Ehefrau in Empfang nimmt? Bingo!

    Das Verhalten großer schwarzer Schafe schädigt die gesamte Branche und selbst in Bordellen, in denen keine „Thais“ tätig sind, war gestern „tote Hose“! Das Thema „Prostitution“ kam schlagartig wieder in das Bewusstsein der Öffentlichkeit und die „Notwendigkeit“ des neuen Gesetzes wird durch die Aktion und deren „Erfolg“ massivst untermauert! Der Staat liefert ein überzeugendes Argument durch eigenes Handeln!