Schlagwort: Stuttgarter Zeitung

  • Prostituiertenschutzgesetz in Baden-Württemberg – Ernüchternde Bilanz

    Prostituiertenschutzgesetz in Baden-Württemberg – Ernüchternde Bilanz

    Prostituiertenschutzgesetz in Baden-Württemberg - Ernüchternde BilanzProstituiertenschutzgesetz in Baden-Württemberg – Ernüchternde Bilanz

    Bericht des Schwäbischen Tageblatts und Beobachtungen von Howard Chance

    Das „Schwäbische Tageblatt“ hat am 19.06.2018 einen Artikel unter der Überschrift „Prostituiertenschutzgesetz kommt nur langsam im Rotlicht-Milieu an“ veröffentlicht, der deutlich zeigt, dass die Umsetzung des Gesetzes im „Ländle“ noch Stückwerk ist und die abschließende Bearbeitung womöglich noch Jahre in Anspruch nehmen wird!

    Der Start der Umsetzung war recht ungewöhnlich: nach dem 1. Juli 2017 gab es lediglich eine zentrale Stelle im Stuttgarter Sozialministerium, wo sich Sexworker(innen) und auch Betreiber(innen) von Prostitutionsbetrieben „melden“ konnten. Diese Meldung war aber nicht viel mehr als ein „Hallo, es gibt mich!“ und der zuständige Sachbearbeiter ging, nachdem sein Telefon 200 Mal geklingelt hatte, schon bald nicht mehr an den Hörer, sondern schaltete einfach den Anrufbeantworter ein. Zusätzlich war es möglich per E-Mail Kontakt zur Behörde aufzunehmen, wobei viele der Anfragen dann doch nicht schlüssig beantwortet werden konnten! Schließlich war die „Kontaktstelle“ beim Ministerium von Anfang an nur als „Übergangslösung“ gedacht! Denn die Zuständigkeit verlagerte sich durch den Erlass der baden-württembergische Ausführungsverordnung (November 2017) auf die Städte und Kreise.

    Die Landesstelle, die eher symbolischen Charakter hatte, nahm laut „Schwäbischem Tageblatt“ von Juli bis Oktober 2017 „Anmeldungen von Prostituierten“ entgegen, „Huren-Pässe“ konnten aber „damals“ noch nicht ausgestellt werden. Wie viele Betriebe sich meldeten, ist nicht bekannt (bzw. wurde nicht veröffentlicht!), aber da es sich ja in den meisten Fällen um „Bestands-Betriebe“ handelte, denen Übergangsfristen zugebilligt wurden, war dieses Thema auch eher zu vernachlässigen!

    Wenn nun die Landeshauptstadt Stuttgart im Juni 2018 vermeldet, erst ein „einstellige Anzahl“ von „Huren-Ausweisen“ ausgestellt zu haben, obwohl es in der Stadt sicher mehrere Hundert Sexarbeiterinnen gibt, wird deutlich, wie weit die Behörden voran gekommen sind. Die Ausweis-Ausstellung ist ja auch erst seit Anfang Juni möglich? Wie kann das sein? Fehlende Drucker, fehlende Formulare? So etwas hörte man vor 10 Monaten aus NRW! Oder fehlt es einfach an (geschulten) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?

    Auch bei den „Erlaubnis-Anträgen“ und deren Bearbeitung, sieht es momentan nicht besser aus! Aus meiner beraterlichen Tätigkeit kenne ich noch keinen Betrieb in Baden-Württemberg, der bislang eine abschließende Genehmigung erhalten hat! Ja, gut Ding will Weile haben, aber das ständige Warten ist für die Betreiberinnen und Betreiber doch äußerst nervig!

    Die erlassene „Verwaltungsvorschrift“ ist wohl die umfangreichste ihrer Art in der Bundesrepublik. Theoretisch liegt alles auf dem Tisch! Die praktische Umsetzung ist aber eben eine ganz andere Sache und diese erfolgt auch alles andere als „einheitlich“: während Freiburg die Umsetzung immer wieder verzögert und man hinter verschlossenen Türen davon spricht erst in 2020 wirklich „umsetzen“ zu können, spricht man in Stuttgart davon, „Übergangsbescheinigungen von Sexworkern“ in Kürze nicht mehr zu akzeptieren! Auf dem einen Seite war man ein Jahr lang nicht in der Lage zu beraten, zu registrieren und „Ausweise“ auszustellen. Nun, wo der Andrang zunimmt, setzt man die Sexarbeiterinnen und damit auch die Betreiberinnen und Betreiber zusätzlich unter Druck? Wenn das so ist, benutzt das Land Baden-Württemberg das ProstSchGesetz wohl wirklich als „Prostitutionsverhinderungsgesetz“! Allerdings werden die zuständigen Verwaltungsgerichte Schwierigkeiten haben, eine solche behördliche Praxis für rechtskonform zu erachten! Ob man die „gängige Praxis“ als „seriös“ bezeichnen kann, stelle ich hier einmal in Frage!

  • Prostitution 2018 – Verwirrender Bericht – Stuttgarter Zeitung

    Prostitution 2018 – Verwirrender Bericht – Stuttgarter Zeitung

    Prostitution 2018 – Verwirrender Bericht – Stuttgarter Zeitung

    Informationsstand: 26. Februar 2018 – Autor: Howard Chance

    Die Stuttgarter Zeitung hat gestern (25.02.2018) unter der Headline „Rotlicht in Stuttgart – Prostituierte warten noch auf einen besseren Schutz“ einen umfangreichen Artikel zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in der Landeshauptstadt Stuttgart veröffentlicht, der bei Fachleuten nun für recht große Verwirrung sorgt.

    Die Stadt Stuttgart „plagen“ offene Rechtsfragen und daher hat man mit der „Umsetzung“ des Gesetzes noch gewartet! Im April 2018 will man starten, allerdings sind die festgelegten „Planstellen“ noch nicht besetzt bzw. beim Ordnungsamt, wo die Betriebsgenehmigungen erteilt werden müssen, noch gar nicht ausgeschrieben! Das hieraus erst einmal weiterer „Stillstand“ resultieren wird, ist zu vermuten.

    Nicht vorhandenes Personal kann ja nicht arbeiten und neues Personal, wenn es denn einmal vorhanden ist, erst für das neue Tätigkeitsgebiet geschult werden! Die „Ei-und-Henne-Frage“ stellt sich also erst einmal gar nicht! Den ein oder anderen „Betreiber“ wird dies sicher freuen! Erst mal noch ein bisschen Frieden in den erotischen Wänden.

    Der stellvertretende Leiter der Gewerbe- und Gaststättenbehörde der Stadt Stuttgart stellt sich nach dem Zeitungsbericht die Frage, ob das Ordnungsamt Stuttgart die Landesverordnung Baden-Württemberg zum ProstSchGesetz umsetzen muss, nach  der eine Baugenehmigung für eine „Prostitutionsstätte“ im Land obligatorisch, also notwendig, ist oder ob man es nicht wie in anderen Großstädten außerhalb des „Ländles“ handhaben kann, wo man die „Baugenehmigung“ angeblich ingnoriert.

    Tja, die Umsetzung des Bundesgesetzes ist, so steht es nun mal im ProstSchGesetz „Ländersache“ und die Verordnungen, die das Land trifft, hat der kommunale Beamte, der in diesem Land tätig ist, umzusetzen. Er ist die „Exekutive“ und hat mit dem „legislativen Prozess“ überhaupt nichts zu tun! Setzt er die Verordnung nicht um, begeht er sogar Rechtsbeugung und kann dafür richtig eins auf´s Dach bekommen!

    Daher kann auch eine scheinbar geplante „Zusammenkunft“ von „Landeshauptstädten“ aus der gesamten Republik in Düsseldorf, zu der ich leider noch keine Informationen habe, lediglich dem „Austausch“ von Meinungen dienen. Es steht der Versammlung nämlich nicht zu „Landesverordnungen“ zu verändern oder von einem Bundesland ins andere zu übertragen.

    Auch wenn es der Stuttgarter Beamte womöglich „gut“ für das Gewerbe gemeint hat, kann er die Gesetze seines Bundeslandes nicht ignorieren und das Verhältnis zwischen „Prostituiertenschutzgesetz“ und dem „Baurecht“ ist klar geregelt, denn im ProstSchGesetz ist eindeutig zu lesen, dass das Baurecht „unberührt“ bleibt! Wo also liegt bei der Stadt Stuttgart die Unklarheit? Ich sehe keine!

    Rotlicht in Stuttgart Prostituierte warten noch auf einen besseren Schutz



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de