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  • Prostitution 2020 – Corona – Soforthilfen – Aktuelle Lage

    Prostitution 2020 – Corona – Soforthilfen – Aktuelle Lage

    Prostitution 2020 – Corona – Soforthilfen – Aktuelle Lage

    Guten Morgen aus Düsseldorf. Meine Arbeitswoche stand ganz im Zeichen von „Corona“ und den damit verbundenen Problemen in der Wirtschaft. Ich arbeite ja nicht nur für das „Rotlicht“, sondern auch für andere Wirtschaftszweige, die ebenfalls „schlagartig“ in Not geraten sind. Gastronomen, Dienstleister und Händler, die ihre Geschäfte momentan nicht öffnen können oder dürfen. Viele Einzelschicksale und der gemeinsame Ruf nach staatlichen Hilfen, um die Situation irgendwie zu „überbrücken“. Wie lange die „Brücke“ halten muss, ist dabei allerdings noch völlig unbekannt.

    Die Situation in der „Rotlicht-Branche“ … Betrachtet von groß bis klein

    Großbordelle, Laufhäuser und Saunaclubs haben bekanntermaßen sehr hohe Fixkosten und durch das staatliche Verbot von „Prostitutionsstätten“ sind Umsätze nun nicht mehr vorhanden! Ich kenne große Betriebe, die zwischen 30.000 und 100.000 € monatliche Miete zu zahlen haben und die zudem Mitarbeiter beschäftigen, die momentan natürlich nicht benötigt werden. Selbst betuchte Rotlicht-Unternehmer können vorhandene Fixkosten in dieser Höhe nicht schultern. Ein bis zwei Monate können womöglich hier und da noch überbrückt werden und für die Mitarbeiter gibt es ja das „Kurzarbeiter-Geld“ des Staates. Parallel gibt es ja durch eine neue gesetzliche Regelung, die am gestrigen Freitag auf den Weg gebracht wurde, die Möglichkeit Mieten vorübergehend „auszusetzen“, ohne dafür eine Kündigung zu riskieren. Was „Adidas“ kann, kann der Rotlicht-Unternehmer auch!

    Dies gilt natürlich auch für Terminwohnungen und kleinere Betriebe, die ja in unserem Gewerbe überwiegend vertreten sind. Auch hier gibt es momentan keine Anmietungen von Dienstleisterinnen, mit Ausnahme einiger Orte, wo die Ordnungsbehörden dem vorübergehenden „Wohnen“ ohne „Gewerbeausübung“ zugestimmt haben, damit die Damen nicht auf der Strasse stehen. Allerdings bringt das „Wohnen“ für die Vermieter meist keinen Ertrag, da die Dienstleisterinnen in der Regel nicht mehr zahlungsfähig sind. Außerdem birgt diese Art der Unterbringung die Gefahr, dass heimlich doch gearbeitet werden könnte und dass man dem „Betreiber“ hier eine Duldung oder gar Mitwirkung unterstellen könnte. Eine gefährliche Sache, die zu Lasten der „Zuverlässigkeit“ gehen kann und sich auch in Bußgeldern niederschlagen kann! Obacht!

    Auch „niedergelassene Damen“, die von der eigenen Wohnung aus „werkeln“, sind vor amtlichem Zorn nicht gefeiht! Stammkunde Horst und Lieblingsfreier Werner werden schon kein Corona haben? Man schaltet die Werbung ab, hat aber die „Liebsten“ ohnehin in WhatsApp oder sonstigen Messenger-Diensten. Wenn die Ordnungsämter davon, wie auch immer, Wind bekommen, kann es zu heftigen Bußgeldern kommen, wie unlängst aus Bonn berichtet wurde. Ob das Bußgeld am Ende rechtens ist, da ja in NRW Prostitution nicht generell verboten ist, bleibt abzuwarten. In der Corona-Krise als „Anordnungs-Brecher“ erkannt zu werden, ist, mit Verlaub, zumindest uncharmant.

    Escort-Agenturen stehen vor dem Problem, dass es durchaus noch einige (verantwortungslose) Kunden gibt, die gerne buchen möchten und dass einige Landesanordnungen zwar den Betrieb von Prostitutionsstätten verbieten, aber nicht explizit die Prostitution als solches. Vermittlung ist nicht „Stätte“, aber die meisten über Agentur vermittelten Escort-Damen stehen ohnehin nicht zur Verfügung, da Corona und direkter Körperkontakt nicht in Einklang zu bringen sind! Hier stellt sich dann natürlich auch die Frage der Moral. Sucht man die gesetzliche Lücke oder lässt man den Vermittlungsbetrieb lieber ruhen?

    Kommen wir nun zum schwächsten Glied in der Kette, nämlich zu den Damen, die es ja nun einmal von „Luxus“ bis „Armut“ gibt. Gefragten Escort-Damen, die Overnights ab 1.000 € im Programm haben bzw. hatten, kann man eine gewisse vorhandene „Reserve“ unterstellen. Ladies vom Straßenstrich, die womöglich noch einen „Manager“ im Hintergrund unterhalten, sind oft „dauerpleite“ und hangeln sich schon in normalen Zeiten von Tag zu Tag. Am Ende der Woche ist genauso viel Geld in der Tasche wie am Wochenanfang. Die Existenz ist ständig gefährdet und nun in der „Corona-Krise“ schlagartig vernichtet. Im Überlebenskampf wird wahrscheinlich die Angst vor Corona von der Notwendigkeit Geld zu verdienen übertroffen. Es geht nicht ans „Eingemachte“, es geht deutlich darüber hinaus.

    Staatliche Hilfen – Existenzsicherung und Co. – Probleme divers

    Gut, dass es „Mutti Merkel“ und den deutschen Staat gibt! Die Medien waren voll mit den Zusicherungen von Milliarden für die Wirtschaft. Kleine und große Unternehmen sollen gerettet werden! Niemand soll Pleite gehen! Der Staat sorgt für Euch, der Staat sorgt für uns! Alles gut … zumindest in der Theorie!

    Es ist bisweilen der Eindruck entstanden, dass es jetzt „Geschenke“ für alle gibt! Doch man beachte bitte unbedingt das „Kleingedruckte“:

    Die Soforthilfen für die Wirtschaft sollen verhindern, dass Unternehmen zahlungsunfähig werden und das damit selbständige Existenzen verloren gehen. Wenn man verursacht durch „Corona“ seinen Betrieb wegen staatlicher Vorgaben schließen musste, wie es ja bei Prostitutionsstätten der Fall war, wenn man in der Gastronomie tätig ist und nicht mehr öffnen darf, ist die Ursache klar! Aber wenn geöffnete Autowerkstätten und Kioske, deren Geschäft kaum beeinträchtigt ist, „vorsorglich“ Hilfen beantragen, ist der „Subventionsbetrug“ nicht weit! Aber wer liest schon die Bedingungen für die Staatshilfen, wenn die Taler locken? Erst mal her mit dem Zaster, alles andere kann man später „richten“?

    Immer wieder wird mir in den vergangenen Tagen die Frage gestellt, ob die „Mädels“ der Branche in den Genuss staatlicher Soforthilfen kommen können. Ich habe, wie immer, dazu systematisch nachgedacht: Sexarbeiter(innen) werden vom Finanzamt wie Gewerbetreibende behandelt und entsprechend steuerlich erfasst und veranlagt; im Sinne der Gewerbeordnung ist „Prostitution“ aber nach wie vor kein Gewerbe! Sind Sexarbeiterinnen nun Unternehmer, Freiberufler oder eine spezifische Sonderform? Die Berechtigung zur Antragstellung kann man m.E. aus der fiskalischen Behandlung ableiten und ich halte das Stellen von Anträgen daher für „statthaft“. Auch die regelmäßige Zahlung von pauschalen Vorauszahlungen auf eine eventuell entstehende Steuer (Düsseldorfer Verfahren) ist ein starkes Indiz „gewerblich“ tätig zu sein!

    Doch „wo“ stellt man als Dienstleisterin den Antrag? Den „Sitz des Gewerbes“ gibt es meistens nicht, weil es eben kein Gewerbe und keinen deutschen Wohnsitz gibt. Hier könnte dann der Sitz des Finanzamtes, das mir eine Steuernummer zugeteilt hat oder meine Zustelladresse ein Hinweis sein, um bei einer Antragsstellung die richtige Stelle zu wählen. Spekulation. Und da haben wir dann auch noch das Problem der deutschen „Steuer-ID“, die in den Antragsformularen abgefragt wird. Welche ausländische Dame hat eine solche?Im standardisierten Online-Verfahren wird es sehr schwierig werden an staatliche Förderung zu kommen!

    Update – 31.03.2020 – 08:54 Uhr – Wichtige Zusatzinformation des Autors: Die Soforthilfen dürfen dem Grundsatz nach nur für betriebliche Aufwendungen wie Mieten, Leasing, Kosten für Angestellte etc. eingesetzt werden! Es ist nicht für „Privatbedarf“ gedacht, wie sich aus mir vorliegenden Bewilligungsbescheiden aus NRW ergibt. Die Aussagen zu diesem Thema ändern sich täglich und werden von den Behörden unterschiedlich beantwortet. Vorsicht! Die Verwendung kann später geprüft werden!

    Wenn nichts mehr geht … gibt es doch ALGII genannt „Hartz4“? Im Gesetz lesen wird, dass „Personen zwischen 15 Jahren und dem Renteneintrittsalter, die erwerbsfähig, hilfebedürftig und in Deutschland ansässig sind, Anspruch auf Hartz 4 haben“. Dies gilt auch für EU-Ausländer, die ja durch Ausübung der Prostitution einer „selbständigen Erwerbstätigkeit“ nachgehen. Ohne dies hier weiter ausführen zu wollen, kann ein Antrag durchaus Erfolg haben, wenn eben diverse Parameter passen und beispielsweise der „regelmäßige Aufenthalt in der Bundesrepublik“ nachgewiesen werden kann.

    Howard´s Ausblick zu „Corona 2020“

    Ich tauge in der gegenwärtigen Situation nicht wirklich als „Prophet“. Zu vielfältig sind die Informationen, die täglich aus den Medien auf uns einstürmen. Auf der einen Seite die Bild-Zeitung mit den „Panik-Berichten“ und Titelfotos mit italienischen Särgen, der stoische Herr Wieler vom Robert-Koch-Institut, der „Zahlen“ verkündet, die lediglich auf „erkannten Fällen“ beruhen. Angela Merkel mit Audio-Botschaften, die wie aus dem Bunker klingen. Die „Klopapier-Krise“, die keine ist; Untergangsprediger und Verschwörungs-Theoretiker, die eine viralen 3. Weltkrieg verkünden und eine Sekte, die vom einem „Göttlichen Regen“ berichtet, der uns zu Ostern säubern wird. Der Papst betet am Pestkreuz und Donald Trump macht auf „America is great“, während in New York die Lage völlig eskaliert. Der Verkauf von Schußwaffen in den USA floriert, während in Afrika und Indien keine „Notfall-Pläne“ existieren, um mit einer „Pandemie“ umzugehen. Jugendliche feiern Corona-Party, derweil anderenorts ein halbes Altenheim verstirbt! Bekloppte „Freier“ rappeln an Bordelltüren, um irgendwie zum „Stich“ zu kommen oder suchen auf dem Straßenstrich nach notleidendem Volk, um den elenden Riemen möglichst tabulos zu versenken oder um sich zumindest „einen blasen zu lassen“, was ja „gänzlich ungefährlich“ ist? Ohne Worte! Geilheit frisst Hirn? Darüber hinaus ist Facebook inzwischen die Plattform Nr. 1 für „Selbstbedauerer“. Vermeintlich „elitäre Dienstleisterinnen“ rufen sogar zu „Spenden“ auf, weil sie es wohl versäumt haben von den üppigen Honoraren Rücklagen zu bilden? Der Trend zur Egomanie ist erkennbar, psychische Erkrankungen brechen aus, gleichzeitig wird davon berichtet, dass in deutschen Schlafzimmern die Betten erotisch wackeln, andererseits aber häusliche Gewalt zunimmt und nach der Krise mit einer deutlichen Zunahme von Scheidungen gerechnet wird? Ganz Deutschland guckt jetzt Pornos, Einsamen wird tägliche Masturbation empfohlen? Gibt es bald die Gründung einer „Corona-Partei“?

    In der Krise erkennt man die Moral eines Volkes? Ein interessanter Ansatz. Moral muss man sich leisten können? Dient die finanzielle Aufrüstung des Volkes durch die Regierung dem Ziel eine gewisse Beruhigung zu erreichen? Wenn man nichts oder wenig zu tun hat, hat man viel Zeit zum Nachdenken. Siegt die Vernunft? Landen wir im Chaos? Überstehen wir die Zeit? Oder haben wir es nach Corona, wann immer das sein mag, mit einer völlig veränderten Gesellschaft zu tun? Wenn jeder an sich denkt, dann ist an alle gedacht? Die Menschen verändern sich, wenn Bedrohungen real werden und wenn ein „unsichtbarer Feind“ das eigene Leben bedroht. Ein „Krieg“ gegen einen Feind, den man nicht sieht, der sich tarnt, der mich als „Wirt“ benutzt, um dann zeitlich versetzt andere „Organismen“ befällt und zerstört. Horror! Ich kann bei einer solchen Betrachtung dann auch mein eigener Feind werden und zu Handlungen neigen, die rational nicht erklärbar sind, sondern dem Instinkt folgen, der lediglich das eigene Überleben im Blick hat.

    Was hat es mit dem Faktor „Zeit“ auf sich? Zeit heilt Wunden? Im vorliegenden Fall schürt Zeit Ängste, da man auf Fortschritte wartet, die so schnell nicht eintreten können. Alle starren auf die täglich Corona-Kurve und warten auf eine „Trendwende“. An welchem Punkt nimmt die Gefahr ab? Sind wir „sicher“, wenn die Zahl der Neuerkrankungen unter ein gewisses „Level“ sinkt? Ist das wie beim „Dax“? Was taugt Statistik im Einzelfall? Nichts! Hier ist wohl eher nach „Glück“ oder „Pech“ zu fragen. Und die Frage nach „Schuld“ ist ebenfalls unsinnig!

    Was bleibt „uns“ nun übrig? Das Risiko minimieren, in dem wir uns und andere schützen! Ja, die Masken sehen blöd aus, machen aber einen gewissen Sinn: wenn ich krank bin schütze ich andere vor meinen „Auswürfen“. Mir selbst bringt das Ding eher wenig, aber egal! „Durchhalten“ ist das Gebot der Stunde und eine „andere Wahl“ gibt es momentan eh nicht! Risiko vermeiden, bis es hoffentlich zu einer „Entspannung“ kommt. Ich bin nicht krank! Werden statistisch betrachtet die meisten von uns sagen! Aber: ich könne trotzdem infektiös sein, ohne es zu wissen! Erkennbare Kranke kann man „meiden“, Infizierte ohne Symptome sind aber die Risikoquelle Nr.1! Bleibt gesund! Mehr als ein frommer Wunsch! Lebensnotwendig für andere!

    Was macht ein Unternehmensberater in der Corona-Zeit?

    Ich kann mich über mangelnde Arbeit momentan nicht beklagen. Zwar sind fast alle Genehmigungsverfahren nach dem ProstSchG, die ich betreue, auf zunächst unbestimmte Zeit „auf Eis“ gelegt und ich befinde mich momentan zwangsläufig in „Kasernierung“, will sagen: ich reise momentan natürlich nicht und meine Kundinnen und Kunden haben auch keinen Bedarf an persönlichen Treffen. Dennoch laufen die virtuellen Drähte heiß un ich muss mein Smartphone täglich mehrfach laden. Fragen über Fragen zu den Staatshilfe-Themen, aber auch Betreuung von Projekten, die nach „Corona“ wieder in Angriff genommen werden sollen.

    Vielleicht bleibt in den kommenden Wochen dann auch die Zeit an meinem Buchprojekt „Prostitution 2020“ weiter zu arbeiten, da sich hier ja durch die neue Lage auch Aspekte ergeben haben, an die vor einem Monat noch niemand ernsthaft gedacht hat! Außerdem habe ich mir vorgenommen in diesem Blog täglich einen Artikel zu veröffentlichen, wenn mich die Muße ausreichend küsst! Ob dies so ist, bleibt natürlich abzuwarten!

    Für heute verbleibe ich mit den besten Wünschen für alle und einem besonders herzlichen

    „Bleibt gesund und haltet durch“

    Ihr / Euer

    Howard Chance

  • Prostitution 2017 – Asiatinnen werkeln in Bonner Wohngebiet – Erlaubt?

    Prostitution 2017 – Asiatinnen werkeln in Bonner Wohngebiet – Erlaubt?

    Prostitution 2017 - Asiatinnen werkeln in Bonner Wohngebiet - Erlaubt?
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Asiatinnen werkeln in Bonner Wohngebiet – Erlaubt?

    Der Bonner General-Anzeiger berichtet am 8. August von großem Ärger, der sich in einem kinderreichen Bonner Wohngebiet entwickelt hat. Ein „Escort-Service“ wirbt dort für asiatische Erotik, die in einer ganz normalen Mietwohnung stattfinden soll. Da sind Bordelle und bordellartige Betriebe aber ordnungsrechtlich nicht erlaubt!

    Doch die Behörden tun sich schwer, die „Zweckentfremdung“ der Wohnung nachzuweisen. Die Polizei konnte bei einer Kontrolle keine Hinweise auf „illegale Prostitution“ finden, obwohl nach Auskunft der Mitbewohner seit einem Jahr Freier ein- und ausgehen und dabei auch schon einmal die Klingel verwechseln!

    Auch das Ordnungsamt wirkt recht hilflos und überprüft nun nach weiteren Anzeigen von Bürgern, ob sich hinter der asiatischen Wohnungstür ein erlaubnispflichtiges Prostitutionsgewerbe verbirgt oder ob dort „nur“ der Wohnungsprostitution nachgegangen wird, wogegen es angeblich keine Handhabe gibt!

    Nun ja, da befinden wir uns eben in der Grauzone, an der auch das neue Prostitutionsgesetz erstmal wenig ändert: wenn ich in meiner eigenen Wohnung, also da, wo ich wirklich wohne und gemeldet bin, „auch“ der Prostitution nachgehe, ist dies nur dann zu verbieten, wenn das Umfeld massiv belästigt und gestört wird, wenn z.B. die Jugend gefährdet wird.

    Der Nachweis, dass eine solche erhebliche „Störung“ vorliegt, gelingt nur selten, da man bei der Wohnungsprostitution in der Regel „diskret“ arbeitet und es unbedingt vermeidet, öffentliches Aufsehen zu erregen! Klar ist die Nachbarschaft stets alarmiert, wenn ein solches „Business“ neu eröffnet.

    In vielen Fällen arrangiert man sich aber, wenn keine besonderen Vorkommnisse zu vermelden sind.

    Sexworkerinnen, die selbst mieten, haben eher wenig zu befürchten. Allerdings sind viele normale Mietwohnungen jedoch seit Jahren „zweckentfremdet“ in Betrieb und über Untermietverträge wochenweise gegen gutes Geld an reisende Damen vermietet, an Damen, die dort keinen Wohnsitz angemeldet haben und die eine gewerbliche Nutzung vornehmen.

    Für solche Wohnungen ist eine entsprechende bauliche Nutzungsgenehmigung erforderlich, die in reinen Wohngebieten „eigentlich“ nicht erteilt werden kann. Trotzdem wurden solche Betriebe jahrelang geduldet … aus welchem Grund auch immer!

    Nun kratzt man sich in vielen deutschen Ämtern am Kopf und hat die schwierige Aufgabe, die wahren Hintergründe un Verhältnisse zu ermitteln. Wie man in Bonn sieht, ist dies nicht so ganz einfach und wenn schon die Polizei nicht „fündig“ wird, werden sich auch die städtischen Ordnungsdiener schwer tun! So ist das nun einmal!

    Was nicht kategorisch verboten ist, ist also erlaubt?

    Nein, nicht wirklich! Grauzone halt! Mit geschicktem Taktieren ist hier nach wie vor einiges möglich und die Behörden haben nicht das Personal täglich zu kontrollieren. Wenn der Nachweis der gewerblichen Zweckentfremdung nicht gelingt, passiert womöglich nichts!

    Den Artikel des General-Anzeigers finden Sie unter:
    http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/%C3%84rger-um-Prostitution-in-Bonner-Wohngebiet-article3623541.html