Schlagwort: Umsetzungsverordnung

  • Prostitution 2017 – Niedersachsen beschließt Umsetzungsverordnung!

    Prostitution 2017 – Niedersachsen beschließt Umsetzungsverordnung!

    Prostitution 2017 – Niedersachsen beschließt Umsetzungsverordnung!

    Am 26.09.2017 hat die Niedersächsische Landesregierung „endlich“ eine wenig überraschende Umsetzungsverordnung zum „neuen“ Prostituiertenschutzgesetz erlassen, dass die Kommunen nun in die Pflicht nimmt. Details und Fristen sucht man vergeblich in dem knapp bis abstrakt verfassten Text der Landesregierung, den ich nachfolgend 1:1 veröffentliche (Quelle: Presseportal der Landesregierung Niedersachsen):

    Niedersachsen: Prostituierte erhalten in den Kommunen eine Gesundheitsberatung – Bordelle benötigen künftig Zulassung

    Die Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen sind Anlaufstellen für Prostituierte, die sich künftig anmelden müssen und eine Gesundheitsberatung erhalten. Eine entspre­chende Verordnung, mit der diese Zuständigkeit auf die Kommunen übertragen wird, hat die niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag beschlossen. Die Kommunen werden demnach in Zukunft auch die Konzessionen für Bordellbetriebe erteilen. Für die Prü­fung und Erteilung einer Betriebserlaubnis können sie Gebühren erheben. Niedersachsen setzt damit das neue Prostituiertenschutzgesetz um. Sozialministerin Cornelia Rundt begrün­dete das Gesetz damit, dass Prostituierte allzu oft Opfer von Gewalt, Ausbeutung und Men­schenhandel seien. Ziel sei es, den Schutz, die Arbeitsbedingungen und die Selbstbestim­mung von Prostituierten deutlich zu verbessern und kriminellen Organisationen wie beispiels­weise Rockerbanden das Handwerk zu legen.

    Das Bundesgesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen („ProstSchG„) ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Der nieder­sächsischen Verordnung waren intensive Gespräche mit den Kommunen vorausgegangen. Mit dem Gesetz sollen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten gestärkt und Grundlagen für bessere Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Es soll dazu beitragen, ge­fährliche Erscheinungsformen der Prostitution zu verdrängen und Kriminalität in der Prostitu­tion (wie Menschenhandel oder Gewalt und Ausbeutung von Prostituierten) zu bekämpfen.

    Das Gesetz enthält verschiedene Meldepflichten. So werden Bordell-Betreiber stärker in die Verantwortung genommen, eine behördliche Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe wird vorge­schrieben. In diesem Zusammenhang wird auch die „Zuverlässigkeit“ der Betreiber überprüft, vorherige Verurteilungen können einer Zulassung im Wege stehen. Zudem müssen laut §10 des Gesetzes alle Prostituierten eine Gesundheitsberatung erhalten. Diese persönliche und verpflichtende Gesundheitsberatung wird von den Gesundheitsämtern vorgenommen. Sie ist die Voraussetzung für die Anmeldung der oder des Prostituierten und wird kostenfrei ange­boten. Lediglich für die Anmeldebescheinigung selbst und künftige Verlängerungen werden moderate Gebühren in Höhe von jeweils 15 Euro erhoben. Die umfassende Beratung im Rahmen des Anmeldeverfahrens dient dem Schutz der Prostituierten – gerade auch derer, die möglicherweise nicht selbst in der Lage sind, selbstbestimmt für ihre Rechte einzutreten.

    Mit der Übertragung der Zuständigkeit auf die Landkreise und kreisfreien Städte in Nieder­sachsen wird auf deren themenübergreifende Kompetenz in den Bereichen Gesundheitsbe­ratung, Gewerberecht und Ordnungsrecht zurückgegriffen. Zudem wurde so – aufgrund der Präsenz der Kommunen in der Fläche – eine bürgerfreundliche Regelung gewählt. Zu den konkreten Aufgaben gehören unter anderem

    • die Prüfung der Anmeldungen der Prostituierten samt Ausstellung bzw. Versagung einer entsprechenden Bescheinigung,
    • Information, allgemeine sowie gesundheitliche Beratung der Prostituierten,
    • Prüfung und Erlaubnis von Prostitutionsgewerben sowie
    • Überwachung des Prostitutionsgewerbes

    https://www.stk.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/niedersachsen-prostituierte-erhalten-in-den-kommunen-eine-gesundheitsberatung–bordelle-benoetigen-kuenftig-zulassung-158172.html

  • Prostitution 2017 – Neuwahl Niedersachsen bremst Gesetzesumsetzung!

    Prostitution 2017 – Neuwahl Niedersachsen bremst Gesetzesumsetzung!

    Prostitution 2017 - Neuwahl Niedersachsen bremst Gesetzesumsetzung!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Neuwahl Niedersachsen bremst Gesetzesumsetzung!

    Eine „Grüne“ mit Eigeninteressen und die Landespolitik wackelt sofort! – Wenn man mit einer Stimme Mehrheit regiert und dann eine Stimme das politische Lager wechselt, helfen nur noch Neuwahlen. So ist es in der vergangenen Woche in Niedersachsen passiert und in einigen Tagen löst sich der niedersächsische Landtag auf. Neuwahl wird dann im Oktober sein und der dann neu gewählte Landtag wird dann wohl erst Ende Oktober oder Anfang November zusammentreten.

    Für den noch notwendigen Beschluss einer „Umsetzungsverordnung“ für das neue Prostituiertenschutzgesetz in Niedersachsen bedeutet dies konkret „Vollbremsung“: kein amtierendes Landesparlament gleich kein Beschluss! Und da die Landesregierung im Oktober wechseln kann und die Gremien anders besetzt sein können, bleibt die „Vorlage“ sicher längere Zeit liegen. Es ist fraglich, ob die Umsetzung dann, wie angedacht, im Januar 2018 überhaupt beginnen kann oder ob aus vorliegendem wichtigen Grund eine weitere Verzögerung eintreten wird.

    Durch die entstandenen politischen Umstände gibt es nun eine weitere „Gnadenfrist“ im Land der Welfen und der Löwen, wenn man nicht gerade mit baurechtlichen Verfahren angegangen wird, die unabhängig vom neuen Gesetz natürlich bereits jetzt jederzeit möglich sind. Bei einer Reise nach Braunschweig wurde ich mit entsprechenden Entwicklungen „hautnah“ konfrontiert und in der Region wurden ja auch bereits Bußgelder wegen „Verstössen“ gegen die Kondompflicht verhangen, die wahrscheinlich keinen rechtlichen Bestand haben werden.

    In der Bibel finden wir die  aussagestarke Warnung:

    „Haltet Euch bereit, der Herr kann stündlich kommen!“

    Die Bibel bezieht dies auf das „Jüngste Gericht“, beim Baurecht und beim Prostituiertenschutzgesetz haben wir es zum Glück „nur“ mit dem Verwaltungsgericht zu tun, bei dem zumindest Rechtsmittel möglich sind. ich weiß, dass manche meine merkwürdigen Späße nicht verstehen, aber ich mag eben anschauliche verbale Bilder, die Umstände verdeutlichen!

    Trotz der diversen „Bremsungen“ bei der Umsetzung, wird lediglich Zeit gewonnen bzw. verloren, aber an den grundsätzlichen gesetzlichen Bestimmungen ändert sich natürlich gar nichts. Punkt! Oder irre ich mich?

    Update: 11.08.2017- Amtliche Post in Niedersachsen eingetroffen?

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/08/12/prostitution-post-vom-amt/