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  • Prostitution 2018 – Howard, was machst Du eigentlich alles? – Dolce vita?

    Prostitution 2018 – Howard, was machst Du eigentlich alles? – Dolce vita?

    Prostitution 2018 - Howard, was machst Du eigentlich alles? - Dolce vita?Prostitution 2018 – Howard, was machst Du eigentlich alles? – Dolce vita?

    Howard Chance – Bohemien oder Multitasker? Eine kurze Beschreibung!

    Bei Symposien und sonstigen Zusammenkünften werde ich immer wieder gefragt, wie ich so meinen Tag verbringe und welche Aufgaben ich als Publizist und Unternehmensberater habe. Die einen vermuten, dass ich den halben Tag in Turbo-Whirlpools verbringe und dabei attraktive Damen aus dem Rotlicht-Gewerbe im Arm habe; andere denken, dass ich dringend Aufträge suche, um mich im Rotlicht weiter zu etablieren oder um Chef-Lobbyist der deutschen Bordellwirtschaft zu werden. Beide Vermutungen sind falsch und ich möchte heute einmal versuchen, damit aufzuräumen!

    Am Anfang der „Howard-Story“ stand im September 2016 das prophetische Buch „Das neue Prostitutionsgesetz 2017: Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe“, das ich im Eigenverlag bei BoD veröffentlicht habe und das sich trotz eines relativ hohen Preises erfreulich gut verkaufte. Das Buch war pünktlich zur Gesetzesverabschiedung im Handel, viele Prognosen traten ein, einige aber natürlich auch nicht, da meine „Kugel“ natürlich nicht in die Zukunft schauen konnte! Ein Buch mit veraltetem Inhalt zu verkaufen, entspricht nicht meinen Vorstellungen und deswegen wurde die Promotion Anfang des Jahres eingestellt:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/15/prostitution-2018-warum-ist-howards-buch-aus-dem-handel/

    Gleichzeitig zur Veröffentlichung des Buches startete ich mit meinem Blog Prostitution 2017 und mit der Unternehmensberatung MH-Consulting. Ich bereiste von Januar bis Dezember 2017 fast die gesamte Bundesrepublik und veröffentlichte bis heute um die 500 Artikel zum neuen Prostituierten(schutz)gesetz. Ich klärte Rotlicht-Unternehmen über die Inhalte des neuen Gesetzes auf und unterstützte dann immer umfangreicher bei der Entwicklung und Erstellung von notwendigen Betriebskonzepten. Der Dezember wurde stressig, da ja der 31. Dezember 2017, zumindest in NRW, verbindlicher Abgabetermin war. Aber auch in anderen Bundesländern wurde ich aktiv und ich veranlasste auch „pünktliche Einreichungen“ in Gegenden, wo man es mit der Frist des Bundesgesetzes „nicht so ernst“ nahm, weil einfach Umsetzungsverordnungen gänzlich fehlten. Ohne Verordnung keine Umsetzung! Da hatten die zuständigen Behörden, die rein formal noch gar nicht zuständig waren, natürlich recht!

    Ich hatte vermutet, dass es nun, also im Januar 2018, deutlich ruhiger werden würde! Aber da sollte ich mich täuschen: nicht wenige Betreiberinnen und Betreiber hatten die Frist völlig übersehen, bekamen nun Anfang 2018 von Behörden den „diskreten Hinweis“ doch mal an die Unterlagen zu denken! Diese „Aufmunterungen“ halten bis heute an und ich bin ehrlich gesagt sehr erstaunt, wie kulant die meisten Behörden sind! So fertige ich nach wie vor noch Betriebskonzepte, überarbeite aber auch „Eigenproduktionen“, die bei den Ämtern keinen Gefallen fanden! Regelmässig bin ich auch mit Mandanten bei Behörden oder mache im Auftrag ein wenig „Dampf“, wenn bewusst verzögert oder „verweigert“ wird!

    Mir ist gerade alles andere als langweilig, da ich mich ja gemeinsam mit dem Kollegen Rohr auch um die Problematiken der Postzustellung kümmere und mit Fachanwälten und Steuerberatern diverse entstehende Problematiken diskutiere, für die wir Lösungen entwickeln werden! Die Rotlicht-Akademie und MH-Consulting arbeiten bei diese Projekten eng zusammen und wir suchen weitere sinnvolle  „Allianzen“! Egal, worum es geht: wir haben schon sehr viele spezielle Fragen gehört: sei es Finanzierung, Versicherung, Investment, Unternehmensverkauf oder Interims-Geschäftsführung. Auch Ersteller von Fachgutachten und erfahrene Bauexperten vermitteln wir gerne. Und wenn ein Anwalt nötig wird, haben wir kompetente Partner an Bord oder im Verteiler!

    Das nahezu komplette Leistungsspektrum ist der Seite von MH-Consulting zu entnehmen. wobei sich gerade immer wieder neue Fragen ergeben, mit denen wir uns gerne beschäftigen:

    http://mhconsulting.online

    Und nicht zuletzt arbeiten wir an bundesweiten „Runden Tischen“, die für die Branche einen großen Nutzen haben könnten!

    Der Whirlpool (natürlich sittenstreng!) bleibt weiter die Ausnahme, zumal ich ja heute ein neues Buchprojekt durchdacht und bereits in Angriff genommen habe:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/06/09/neues-buchprojekt-prostitution-2018-by-howard-chance/

    Wer mich faul nennt, könnte sich irren! In diesem Sinne eine gute Zeit und viele Grüße aus dem sommerlichen Dortmund! Die Sonnencreme sei mit Euch! So, die Arbeit ruft auch am Sonntag und in der kommenden Woche komme ich wieder „auf Touren“!

  • Aufgepasst! – Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!

    Aufgepasst! – Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!

    Aufgepasst! - Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!
    Bildquelle: Pixabay

    Aufgepasst! – Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!

    Da es ja im Bundesland Nordrhein-Westfalen bereits „Formularsätze“ für die Erstellung von Betriebskonzepten gibt, haben sich eine Reihe von Betreiberinnen und Betreibern in der Region bereits daran gemacht, die Formulare vorbereitend auszufüllen und ich hatte in der vergangenen Woche die ehrenwerte wie anspruchsvolle Aufgabe, dabei unterstützende Hilfe zu leisten.

    Bei der Arbeit mit den Formularen fielen mir sofort verschiedene „Fallstricke“ auf, die bei der Einreichung zu Problemen führen können: es werden verbindliche Angaben zu Umständen eingefordert, Angaben, die man aber mangels Kenntnis überhaupt nicht machen kann, die aber Grundlage der Genehmigung sind?

    Wie lange hält sich ein Kunde durchschnittlich im Betrieb auf? – Wie lange hält sich eine Prostituierte durchschnittlich während der Öffnungszeiten im Betrieb auf? – Wie hoch ist die maximale Anzahl der Kunden, die sich gleichzeitig im Betrieb aufhalten?

    Wie soll man solche Werte überhaupt ermitteln und welchen Einfluss hat dies auf die amtliche Bewertung? Mir scheint, dass die Beamten, die den Formularsatz hier alle möglichen Betriebsformen in einen Topf geworfen haben, ohne auf die Unterschiedlichkeiten Rücksicht genommen zu haben. Wie soll der Vermieter einer Hostessenwohnung, der womöglich eine Erlaubnis benötigt, solche Fragen beantworten? Wenn es nämlich keine umfangreiche Einlasskontrolle gibt, was in den deutschen Erotik-Laufhäusern die Regel ist, kann man die verlangten „statistischen Werte“ noch nicht einmal schätzen.

    Dass vom Wirtschafter bis zur Putzfrau alle „Beschäftigten“ gelistet werden sollen bzw. müssen, deutet auf starke „Prüfung und Überwachung“ hin und unterstützt den „Big Brother“-Gedanken, der sich förmlich aufdrängt.

    Welche Anweisungen müssen von den Prostituierten beachtet werden im Bezug auf Kleidung und Verhalten gegenüber den Kunden? – Wer ist für die Abwicklungen der Zahlungen verantwortlich etc.?

    Fangfragen, die dazu führen kann, dass man wohl durch die Prüfung fällt, wenn man sich hier nämlich bei der Beschreibung als „Dirigistiker“ zu erkennen gibt, der gegen das Weisungsverbot des Gesetzes massiv verstößt. Faktischer Selbstmord und Ablehnung des Antrags bei falscher Antwort?

    Auch die „Beschreibung“ der „Schlaf- und Wohnräume“ im Betrieb, birgt erhebliches Gefahrenpotenzial, da man z.B. in gewerblichen Objekten in der Regel weder wohnen noch schlafen darf. Falsche Antwort=Platzverweis?

    Seltsam und auch sehr fragwürdig erscheint mir die konkrete amtliche Aufforderung, alle Werbemaßnahmen detailliert aufzulisten und mitzuteilen, auf welchen Internetplattformen geworben wird und wie die Sexworker daran beteiligt sind! Wirbt man für diese und wie ist die Kostenverteilung!

    Man kann durch „Eintragungen“ hier „Vorlagen“ geben und Dinge manifestieren, die auch das Finanzamt prüfend auf den Plan rufen kann! Plötzlich ist man „Bordellbetrieb“ und wird für die Umsatzsteuer der selbständig tätigen Sexworkerinnen in Haftung genommen?

    Die Liste der markanten und riskanten Punkte, könnte man fortsetzen, was aber heute gar nicht mein Ansatz ist. Ich möchte vielmehr darauf aufmerksam machen, welche Gefahren für die Branche bestehen und rate dazu nicht voreilig Dokumente einzureichen, die dann später als scharfer Boomerang zurück kommen.

    Eine intensive Prüfung sollte hier immer an erster und vor der Einreichung an letzter Stelle stehen und in diesem Zusammenhang verweise ich ausdrücklich auf unsere neue „Allianz“ aus Rechtsanwalt – Steuerberater – Unternehmensberater, eine Allianz, die Probleme sachorientiert angeht und Sie im Verfahren in jeglich denkbarer Weise unterstützt. Den gesamten Sommer über, sind wir sicher im Dauereinsatz.

    Sprechen Sie mich jederzeit gerne an! Auch wenn es momentan nicht von heute auf morgen geht, versuche ich Hilfe und Unterstützung zeitnah zu koordinieren! Jederzeit dienstbereit!

    Howard Chance – Tel. 0177-2727897 – howard.chance@t-online.de