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  • Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Prostitution 2020 - Lockdown - 16 Verordnungen, Rechtsfragen, EthischesProstitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Grundrechte außer Kraft? – Parlamentsvorbehalt missachtet? – Massive Klagewelle und massive Corona-Welle – Die Stunde der vermeintlichen Schlauberger – Ethische und soziale Fragen – Wo liegt die „Wahrheit“ und wer interpretiert sie?

    Am Tag 2 des sogenannten „Teil-Lockdowns“ versuche ich mit meinem heutigen Blog eine Situationsbeschreibung vorzunehmen, was mir unter den gegebenen Umständen nicht leicht fällt. Zuvor hatte ich ja in meinem Blog-Beitrag „Gib dem Affen Zucker“ eine erste Einordnung vorgenommen.

    Wenn man die Facebook-Gruppen betrachtet, wird einem mitunter komisch: so las ich gestern am Rande, dass der Tod von SPD-Politiker Thomas Oppermann und der von Mittelstands-Präsident Marion Ohoven kein Zufall, sondern „politisch motivierter Mord“ sein könnte, da sowohl Oppermann wie Ohoven die Corona-Maßnahmen der Regierung kritisiert hätten. Quasi Todesurteile, die man Im ZDF-Studio vor wichtigen Aussagen Oppermanns mit geheimen Substanzen vollstreckte und bei denen man vermutlich Ohovens Bentley so manipulierte, dass er auf der Autobahn mit einem Pfeiler kollidierte. Auch den FDP-Politiker Wolfgang Kubicki wähnt man in Gefahr, da dieser zuletzt deutliche Worte fand und die Art und Weise, wie die „Corona-Beschlüsse“ entstanden, juristisch rügte!

    Soll ich das kommentieren oder macht sich jeder selbst ein Bild, wo die Grenzen zwischen Vernunft und Wahn liegen? Je mehr Zeit man hat, desto verwegener werden offensichtlich die Gedanken und diese sind ja zum Glück „frei“ und selbst die Verbreitung abstrusester „Meinungen“ ist bei uns in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt. So kann man Angela Merkel für eine Reptiloidin halten und die Erde für eine Scheibe halten, solange man nicht andere Menschen beleidigt oder verunglimpft!

    Das Problem mit der „Verunglimpfung“ haben wir in der Version „light“ in den vergangenen Tagen ja auch in unseren Facebook-Gruppen bemerkt, wobei die dortigen Umtriebe doch vergleichsweise harmlos waren. Gerade in diesen Tagen wird gerne übereilt gepostet und dabei kommt es dann schnell zu Konflikten, die sich steigern und unserer gemeinsamen Sache dann schon einmal schaden! Es gibt Leute, die nach eigener Einschätzung keine bekennenden „Aluhüte“ sind, aber trotzdem deren Thesen verbreiten. Es ist die Stunde der vermeintlichen  „Experten“, die die Wahrheit kennen, aber trotzdem nichts ändern können. Man schmeißt Äpfel und Birnen in den selben Korb und stellt Zusammenhänge her, die ich oft nicht einmal ansatzweise nachvollziehen kann, weil mir dafür wohl die „Empathie“ fehlt? Egal, kommen wir zu den Fakten:

    Situationsbeschreibung am Dienstag, dem 03.11.2020

    Gestern übler Terroranschlag in Wien, heute die US-Wahl, bei der man auch mit Ausschreitungen rechnen muss, falls der „richtige Mann“ nicht gewinnt! Dazu im Inland unglaubliche hohe „Corona-Zahlen“, die aus der gesamten Bundesrepublik ein einziges Risikogebiet machen. Das Gesundheitssystem geht mehr und mehr in den Alarmzustand, das gesellschaftliche Leben kommt zum Erliegen. Gleichzeitig regt sich der Prostest derer, die sich durch den Lockdown benachteiligt fühlen.

    Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Ausrufung des Lockdowns in der Form, wie er erfolgte, nicht ganz dem entspricht, was unser Grundgesetz eigentlich fordert!

    Bei so einschneidenden Maßnahmen, wie wir sie jetzt haben, hätte man unbedingt die Parlamente beteiligen sollen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Und auch die Frage nach Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung steht erneut auf dem Prüfstand. Stand gestern Abend waren laut Tagesschau bereits 116 Klagen bei den Verwaltungsgerichten anhängig, die das Ziel haben „Normen zu kontrollieren“. Auch im Bereich der Prostitutionsstätten gibt es schon gerichtliche Aktivitäten beispielsweise in NRW, von denen ich persönlich erfahren habe. Der Schwerpunkt der Klagen soll im Bereich der Gastronomie liegen, wo ja die meisten Betroffenen zu lokalisieren sind.

    Unser Branchen-Anwälte, haben sich in der vergangenen Woche zu „neuen Klagen“ dahingehend geäußert, dass es zwar den „verfassungsrechtlichen Ansatz“ und den sogenannten „Parlamentsvorbehalt“ gibt, dass es aber schwierig sein wird mit einer diesbezüglichen Klage „zeitnah“ ans Ziel zu kommen! -Diese Ansatz ist also alles andere als neu, keine zu erwartende Sensation und nicht die sofortige Lösung der gegenwärtigen Probleme! „Manches“ erscheint mir in diesem Zusammenhang sehr fragwürdig!

    Da die zuständigen Gerichte schon jetzt überlastet sind und mit „eiligen Urteilen“ eher nicht zu rechnen ist, sind 4 Wochen schnell vergangen und der Klagegrund, bzw. die angegriffene Verordnung kann schon abgelaufen sein, bevor das Gericht diese in Augenschein nimmt. Dieses Problem gab es im Sommer schon öfters und die Situation und die Prognosen sind gerade nicht wirklich besser! Recht haben und recht bekommen ist von jetzt auf gleich unglaublich schwierig geworden!

    16 Landesverordnungen – Der Kurzüberblick

    Ich habe in den vergangenen Tagen alle 16 Landesverordnungen intensiv studiert und das Ergebnis in der obigen Tabelle zusammengefasst. Prostitutionsstätten sind bundesweit verboten, aber was die Ausübung der persönlichen Prostitution anbelangt, gibt es mal wieder Unterschiede und selbst die Unterschiede unterscheiden sich im Detail. Hurra, Föderalismus!

    In 6 Bundesländern ist die Prostitution und deren Ausübung nicht untersagt. So sind hier die berühmten Hausbesuche oder der Empfang in der eigenen Wohnung denkbar. Bei Hotel-Dates wird es schon wieder etwas schwieriger, weil den Hotels auch strenge Auflagen gemacht wurden und diese dokumentieren müssen, an wen
    „nicht touristisch“ vermietet wird.

    „Wer sucht, der findet!“, wird mal wieder das Fazit sein und im übrigen muss ich darauf hinweisen, dass nicht alles „erlaubt“ ist, was „nicht verboten“ ist. Da bei den Ordnungsämtern und Ministerien täglich Anfragen bezüglich „Lücken“ auftauchen, gibt es auch die Möglichkeit des „Lückenschließens“. Auch dies haben wir im Sommer 2020 erlebt.

    „Geh nur zum Fürsten, wenn er Dich ruft!“, lautet das Bon mot für den Augenblick! (Zitat von Tina T.)

    Das Suchen der Lücken erzürnt nicht wenige Betreiberinnen und Betreiber und führt mit Sicherheit zu weiteren Konflikten. Klar, die Damen wollen und müssen Geld verdienen. Tun sie dies in vermeintlich provokanter Art und Weise, wird es manchmal eng.

    Der Ton wurde in den vergangenen Wochen und gerade in den letzten Tagen bereits deutlich aggressiver und ich war heute auch schon zweimal in „Pöbeleien“ mit „Bürgern“ verwickelt, die „Abstand“ einforderten, obwohl dieser im Überfluss vorhanden war! Die aufgezwungene Änderung der Lebensweise macht scheinbar „aggro“ und dies in einem Maß, wie ich es im Sommer nicht erlebt habe.

    Ich bekomme in den vergangenen Tagen deutlich mehr Anfragen von Sexworkerinnen, die von mir den ultimativen Tipp wollen und natürlich auch die Zusicherung, dass es für den Tipp später kein Bußgeld gibt. Solche „Dienste“ erbringe ich natürlich nicht und auch die mir bekannten Anwälte lassen sich nicht aufs „Glatteis“ führen.

    Die Füße stillhalten … ist mein Vorschlag. Zumindest für den Moment! Morgen ist ein neuer Tag und morgen gibt es sicher wieder neue Infos! In diesem Sinn noch einen „schönen“ Tag und heute speziell:

    „God save America!“

    Ihr / Euer

    Howard

     

  • Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Prostitution 2020 - Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Überraschende Öffnung der Bordellbetriebe in Rheinland-Pfalz zum 01. Oktober 2020

    Die Nachrichten des gestrigen Tages haben sich wieder einmal überschlagen: zwar hatte sich schon in der vergangenen Woche das Gerücht gehalten, dass die Landesregierung Rheinland-Pfalz eine Öffnung zum 04.10.2020 auf der Agenda haben sollte, es gab dann aber keine offizielle Bestätigung und bezogen auf Rheinland-Pfalz gab es ja bereits zweimal Fehlalarm! Also haben wir uns erst einmal zurückgehalten und den Plan auch angezweifelt!

    Nun ist es soweit! Am vergangenen Donnerstag, dem 01.10.2020, durftenn Prostitutionsstätten endlich wieder öffnen, allerdings unter strengen Auflagen, die einigen Fällen sicher sehr schädlich für das Geschäft sein werden!

    Für die Wiederaufnahme des Betriebs wurden vom Land Rheinland-Pfalz zwei „Regelwerke“ erstellt, die, unbedingte Beachtung finden müssen. Dabei handelt es sich konkret um

    1. die Vorschriften der aktuellen Änderungsverordnung zur 11. Corona-Schutz-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 30.09.2020 und

    2. um die expliziten Hygienevorschriften einhalten, die das Land Rheinland-Pfalz ergänzend definiert hat!

    Ich erspare mir an dieser Stelle den kompletten Katalog zu listen, sondern begnüge mich zunächst damit auf die wesentlichen Pflichten hinzuweisen, die für die Wiederaufnahme zwingend erforderlich sind. Details können dann nachgelesen oder im persönlichen Gespräch erfragt werden. Mir geht es hier erst einmal um die Erstellung einer Übersicht, mit deren Hilfe man sich auf eine baldige Öffnung vorbereiten kann. Da die Vorwarnzeit sehr kurz war, stehen viele Betreiberinnen und Betreiber unter Zugzwang.

    Hier die wichtigsten konkludierten Regeln für die Wiedereröffnung von Prostitutionsstätten und Prostitutionsvermittlungen in Rheinland-Pfalz:

    • Die allgemeinen Corona-Schutz-Regeln nach der Landesverordnung Rheinland-Pfalz sind grundsätzlich einzuhalten. Dies bedeutet, dass grundsätzlich Abstand zu halten ist und dass Schutzmasken zu tragen sind, wie dies bei allen körpernahen Dienstleistungen der Fall ist. In den Hygieneregeln für Prostitutionsstätten / Prostitutionsvermittlung Rheinland-Pfalz ist es sogar vorgeschrieben beim Vollzug der sexuellen Handlung ständig Maske zu tragen. Küssen und Französisch in jeglicher Form scheiden somit völlig aus und sollten daher auch von den Sexworkern nicht beworben werden! Der Austausch von Aerosolen und Körperflüssigkeiten aller Art soll unbedingt vermieden werden!
    • Prostitutive Handlungen dürfen immer nur zwischen maximal 2 Personen stattfinden und die Dienstleistungs-Räume dürfen dementsprechend auch immer nur von 2 Personen genutzt werden. Dreier und Orgien mit mehreren Personen sind untersagt!
    • In der jeweiligen Prostitutionsstätte dürfen keine Aufenthalts- oder Anbahnungsräume zur Verfügung gestellt werden, wo sich mehr als 2 Personen aufhalten können. Solche Räume sind geschlossen zu halten! Also sind Barbetriebe mit erotischem Angebot nicht möglich und auch Clubs und Laufhäuser werden, wenn überhaupt, nur mit Kompromissen betrieben werden können. Hier habe ich diverse Erfahrungen in den Bundesländern Bayern, Saarland und Niedersachsen, wo ich in den vergangenen Monaten intensiv beraten habe. Hier muss unter Umständen dann geprüft werden, ob es Parallelgewerbe geben kann und man die Gastronomie von der Prostitution so separieren kann, dass die Ordnungsbehörden einverstanden sind.
    • Es gibt die Pflicht zur Terminvereinbarung in telefonischer oder digitaler Form! – Bevor ich ein Prostitutionsstätte betrete, muss vorab ein Termin vereinbart werden! – Laufkundschaft ist dabei auf den ersten Blick ausgeschlossen, aber in der Beratung haben wir Ideen entwickelt, wie man diesem Dilemma begegnen kann. Im „Nähkästchen“ gibt es durchaus „Ideen“ und darüber kann man dann gerne unter 4 Augen reden.
    • Die höchste Hürde: Rheinland-Pfalz schreibt die Erhebung von Kontaktdaten vor und verlangt einen Abgleich mit Ausweisdaten! – Dies zu umgehen, ist momentan nicht möglich! – Es gibt zwar in Niedersachsen, wo es die gleiche Pflicht gibt, diesbezüglich ein Klageverfahren, aber wer momentan in Rheinland-Pfalz öffnen möchte, kann sich der Pflicht nicht entziehen! Es ist sogar vorgeschrieben eine verantwortliche Person für die Kontaktdaten-Nachverfolgung zu benennen. Auch für die Aufbewahrung der sensiblen Daten und deren Vernichtung gibt es klare Regeln!
    • Es gibt die Pflicht zur Erstellung eines individuellen Hygiene-Konzepts und selbstverständlich müssen alle Mitarbeiter(innen) und alle anreisenden Dienstleisterinnen darüber informiert werden. Dabei ist dann auch zu prüfen, ob die Umsetzung zentral über die Betreibung gewährleistet werden kann oder ob man die Pflichten (wie bei vermieteten Terminwohnungen ohne direkte Betreibung) vertraglich an die Mieterinnen übertragen kann oder sogar muss. Es fällt in jedem Fall jede Menge „Papierkram“ an. Das persönliche Hygienekonzept muss zwar nicht „vorab“ beim Ordnungsamt oder beim Gesundheitsamt eingereicht werden, es muss aber bei einer Kontrolle vorliegen und natürlich vor Ort auch „gelebt“ werden.
    • In der Prostitutionsstätte ist eine Beschilderung mit diversen Hinweisschildern (Maskenpflicht,– Abstand, Desinfektion) vorzunehmen, es müssen viruzide Desinfektionsmittel und Einweg-Masken zur Verfügung stehen. Nach jeder Raumbenutzung sind die Auflagen zu wechseln, alle berührbaren Flächen und auch die Sanitärbereiche sind zu reinigen, es hat eine Lüftung zur Aerosol-Vertreibung zu erfolgen. Begegnungen zwischen mehr als 2 Personen sind zu vermeiden.

    Dies nur eine Übersicht der wichtigsten Regeln, die ich den neuen Vorschriften entnommen habe. Ich habe mich im Kundenauftrag bereits mit „schnellen“ Individualkonzepten befasst und werde an diesem Wochenende möglicherweise noch in die Pfalz reisen. Die Öffnung ist in vielen Fällen zu bewerkstelligen, allerdings werden viele Betriebe erst am kommenden Montag startklar sein, da die Ankündigung der Landes leider (wieder) auf letzte Minute erfolgte.

    Für Rückfragen und kurzfristige Beratungen stehe ich wie immer gerne zur Verfügung! – Mit meinen Kunden in der Pfalz bin ich bereits intensiv im Kontakt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Howard Chance

  • Prostitution 2020 – Der 01.09. – Gesamtöffnung gescheitert! – Was nun?

    Prostitution 2020 – Der 01.09. – Gesamtöffnung gescheitert! – Was nun?

    Prostitution 2020 - Der 01.09. - Gesamtöffnung gescheitert! - Was nun? Prostitution 2020 – Der 01.09. – Gesamtöffnung gescheitert! – Was nun?

    Die einen lachen, die anderen weinen! – Der gelebte Föderalismus spaltet das Land! Corona zeigt im Bereich der Prostitution die Schwächen unseres Systems auf! – Wie lange geht das noch gut? – Was können die tun, die vom Staat benachteiligt werden?

    Es ist kaum zu glauben: wir haben den 1. September 2020 und die Lage im Land ist auf den Bereich der Prostitution bezogen verwirrender denn je! In Bundesländern, wo wir nie damit gerechnet hätten, z.B. in Bayern und im Saarland, sind Prostitutionsstätten bereits wieder „irgendwie“ zulässig, obwohl in den aktuellen Landesverordnungen steht, dass „Bordellbetriebe geschlossen zu halten sind“. In Bundesländern, wo „Öffnungen“ von der Politik „versprochen“ wurden, so beispielsweise in Hamburg, wurden die Verordnungen verlängert ohne dem Prostitutionswesen eine zeitliche Perspektive zu geben.

    Die Oberverwaltungsgerichte der Länder urteilen total gegensätzlich: einige sehen kein erhöhtes Infektionsrisiko und haben so, wie letztlich in Niedersachsen, die Prostitutionsstätten-Verbote außer Kraft gesetzt, andere Obergerichte urteilen, wie aktuell in Baden-Württemberg, als wenn es faktisch darum ginge die Prostitution als solches ganz abzuschaffen! – Der Laie staunt; der Fachmann wundert sich!

    Wir stehen am Dienstag, dem 01.09.2020, bundesweit vor einem merkwürdigen wie unlogischem Flickenteppich, den man kaum noch überschauen und erst recht nicht begreifen kann!

    Ist „Corona“ in den Bundesländern unterschiedlich gefährlich? – Wie kann es sein, dass man dort ein abstraktes erhöhtes Risiko unterstellt, wo es seit Wochen kaum noch Infektionen gibt? Eine Großstadt wie Berlin als Ballungszentrum stimmt Öffnungen zu und erlaubt „Normalverkehr“, während im sehr dünn besiedelten Brandenburg nun ab 05.09. wohl Sex ohne GV erlaubt sein soll? – In Sachsen darf man jetzt „sexuelle Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr“ erbringen, während aus großen FKK-Clubs in NRW jetzt temporär „Wellness-Massage-Stätten“ werden. Aus Sexdienstleisterinnen werden nun Massage-Fachkräfte, die natürlich bei der Massage die „erogenen Zonen“ nicht berühren? – Das kann wohl nur die „Sendung mit der Maus“ erklären!

    Vielleicht sollte man auch „Aerosol-Armin“ oder „Panik-Karl“ fragen, wie es nun weitergeht. Der eine, Armin Laschet, faselt von den Aerosolen, die man nicht sieht, die aber bedrohlich durch Prostitutionsstätten ziehen „könnten“, während der andere, Karl Lauterbach, inzwischen einen staatlichen „Prostitutionsfond“ auflegen will, um die Sexarbeiterinnen damit zu „retten“ und im Nebeneffekt gleich die gesamte Prostitution abzuschaffen. Was ist „Corona“ doch ein tolles „Werkzeug“! –

    Nach „Hartz4“ jetzt demnächst „Lauterbach6“! – Olaf Scholz und Hubertus Heil werden sich freuen und die „schallenden Jubelgesänge“ der Sexarbeiterinnen werden bundesweit den Abendhimmel füllen!

    Was für ein Schwachsinn! – Wäre es nicht an der Zeit Sex in den Zeiten von Corona generell zu verbieten? – Ach nein, Sex ist ja nur gefährlich, wenn es Geld dafür gibt und Aerosole werden auch nur aktiv, wenn sich der Geruch des Geldes mit ihnen verbindet! – Bestimmt findet sich hier ein viraler „Virologe“, der dazu ein treffliches Gutachten erstellt! Freiwillige vor!

    Ich unke gerne, habe Spaß an provokanten Thesen, stelle mir aber gerade heute die Frage, wie es nun für diejenigen weitergehen kann, die eben nichts zu lachen haben, weil sie in einem Bundesland wohnen, wo die Behörden auf Ignoranz setzen und die Gerichte fast „gleichgeschaltet“ erscheinen!

    Justizia ist eben nicht „blind“ sondern besteht aus Menschen, die doch „beeinflussbar“ sind und eben in einer von Corona geprägten Umwelt leben.

    Anders kann man die unterschiedliche Sicht der Richter nicht verstehen und ich glaube, dass es in der Geschichte der Justiz kaum ähnliche Fälle gibt, wo Oberverwaltungsgerichte bei identischer Sachlage ständig zu völlig konträren Urteilen kommen! – Das kann im Ergebnis so nicht stehen bleiben und wahrscheinlich ist der Gang zum Verfassungsgericht jetzt die letzte Möglichkeit, um die Existenz zu retten! Warum? – Weil die Möglichkeiten im Verwaltungsrecht jetzt ausgeschöpft sind! – Zwar sind die meisten Entscheidungen in „Eilverfahren“ abgelehnt worden, denen in der Regel noch „Hauptsacheverfahren“ folgen, aber diese werden in diesem Jahr kaum noch stattfinden und daher muss man nun andere Wege suchen, da es sich bei den „Corona-Maßnahmen“ um Eingriffe in Grundrechte handelt und es im Ergebnis nicht mehr um Verwaltungsrecht sondern um Verfassungsrecht geht!

    Die derzeitige „Ungleichbehandlung“ ist nicht hinzunehmen! – So muss das Grundrecht der Berufsfreiheit (Artikel 12 Absatz 1 GG) bundesweit ebenso  gleich gegeben sein wie das Gleichbehandlungsgebot (Artikel 3 Absatz 1 GG).

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bislang mehrfach gesträubt bezogen auf die Corona-Verordnungen der Bundesländer Klagen zur Entscheidung anzunehmen. Es wurde wiederholt verlangt erst alle anderen Rechtswege vor den Verwaltungsgerichten „auszuschöpfen“. Dies dürfte nun bei vielen Klägerinnen und Klägern der Fall sein! Daher laufen nun in dieser Woche Vorbereitungen für den Gang zum Verfassungsgericht. Wahrscheinlich ist es sinnvoll die Intentionen zu bündeln und aus den Einzelbegehren eine „Gesamtklage“ zu machen. Hier sind nun die Anwälte gefragt, die vor den Obergerichten gescheitert sind und wo neue Eilverfahren keinen Sinn mehr machen. Ich habe entsprechende Signale vernommen und werde diese nun gerne „kanalisieren“!

    Wir geben nicht auf, sondern kämpfen mit Nachdruck weiter! Die Branche lebt und wird sich weiter wehren! Möglichst „kollektiv“!

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Die Sensation – Prostitutionsstätten in Niedersachsen dürfen sofort öffnen!

    Die Sensation – Prostitutionsstätten in Niedersachsen dürfen sofort öffnen!

    Die Sensation - Prostitutionsstätten in Niedersachsen dürfen sofort öffnen!Die Sensation – Prostitutionsstätten in Niedersachsen dürfen sofort öffnen!

    Urteil des OVG Lüneburg sorgt am 28.08.2020 für Klarheit!

    Da will man nach einer stressigen Woche mal entspannt ins Wochenende starten und dann erreicht einen um 15.30 Uhr die Nachricht, dass das Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) kurz vor dem Wochenende die Einschränkungen für Prostitutionsstätten in Niedersachsen durch die Corona-Verordnung für nicht rechtmäßig erklärt und „vorläufig aufgehoben“ hat.

    Ohne in der Kürze der Zeit jetzt auf den genauen Inhalt des Urteils eingehen zu wollen, was viel Zeit in Anspruch nehmen würde, fasse ich den Tenor, also die Grundaussage, kurz zusammen und prognostiziere dann, wie jetzt in Niedersachsen rechtskonform vorzugehen ist, wenn man kurzfristig aufmachen möchte.

    Die Grundaussagen des Urteils sind:

    Die bislang geschlossenen Prostitutionsstätten in Niedersachsen dürfen sofort wieder öffnen, da das Gericht die Beschwerde gegen den Beschluss ausgeschlossen hat! Der Beschluss ist also rechtskräftig und wird mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit begründet (Art. 12 Abs. 1 GG), einem Grundrecht mit Verfassungsrang.

    Nebenbei bemerkt: Auch Lovemobile dürfen in Niedersachsen wieder erotisch fahren! Ihnen war die Ausübung ihrer Tätigkeit nie untersagt, weil der Verordnungsgeber in der Verordnung unpräzise formuliert hat!

    Allerdings hat das Gericht ins Urteil geschrieben, dass die in der Corona-Verordnung des Landes vorgeschriebenen Hygieneschutzmaßnahmen für körpernahe Dienstleistungen  (Erstellung eines Hygienekonzepts, Einhaltung von Abstand zwischen den Kunden, Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Desinfektion nach jedem Kunden, Dokumentation der Kontaktdaten) unbedingt gewährleistet werden müssen! 

    Daher haben alle Prostitutionsstätten, die zeitnah öffnen möchten, an diesem Wochenende die Aufgabe ihre „Stätten“ mit den notwendigen Utensilien auszustatten, sie haben ein Konzept zu erstellen, dass von den „Dienstleisterinnen“ umgesetzt und zur Kenntnis genommen werden muss und dass bei einer sehr wahrscheinlichen Kontrolle den Ordnungsbehörden vorgelegt werden muss!

    Eine Absprache mit dem lokalen Ordnungsamt ist prinzipiell nicht notwendig, aber natürlich ratsam! Ebenso muss natürlich geklärt werden, ob anreisende Mieterinnen über gültige „Arbeitspapiere“ verfügen!

    Detailinformationen zum Urteil bei Juris.de:
    https://www.juris.de/jportal/portal/t/xx2/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA200803006&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp



    Das persönliche Hygiene-Schutz-Konzept in 24 Stunden! – Howard macht´s möglich!

    Wie schon in Bayern und im Saarland, streiche ich mein „Erholungs-Wochenende“ und stehe für die schnelle Erstellung von Hygiene-Schutz-Konzepten für Niedersachsen bereit. Nach über 15 erstellten Konzepten für Bayern und das Saarland bin ich „fix“ und muss in den meisten Fällen auch nicht extra anreisen, was das Handling natürlich erleichtert. Für ein Hygienekonzept mit Telefontermin von etwa 2 Stunden und einer Ausarbeitung innerhalb von 24 Stunden berechne ich eine Pauschale von 500 €, wobei die Stundung eines Teilbetrags möglich ist, bis das Geschäft dann wieder auf ist.

    Ich bin das gesamte Wochenende über erreichbar und zwar über meine Rufnummer
    0151-71885164, über meine Mail howard.chance@t-online.de und auch über mein neues Whatsapp-Business-Account 0163-9618115.

    MH-Consulting by Howard Chance – Unternehmensberatung zum ProstSchG

  • Prostitution 2020 – Die „Causa Bayern“ – Bordellöffnungen möglich?

    Prostitution 2020 – Die „Causa Bayern“ – Bordellöffnungen möglich?

    Prostitution 2020 - Die "Causa Bayern" - Bordellöffnungen rechtmäßig?Prostitution 2020 – Die „Causa Bayern“ – Bordellöffnungen rechtmäßig?

    Die in Frankfurt am Main versammelte Branche, lauschte am vergangenen Donnerstag, 16.07.2020, anlässlich des Kampagnentags „RedlightON“, gebannt den Ausführungen von Rechtsanwalt Michael Karthal, der bei der Pressekonferenz im „My Way“ eine „Sensation“ verkündete: ein von ihm im Rahmen eines sogenannten „Normenkontrollverfahrens“ vertretenes Bordell in Bayern hatte am Abend zuvor offiziell wieder geöffnet! Wie kann bzw. wie konnte das sein?

    Nach der Veröffentlichung in unserer Facebook-Gruppe und in diversen Portalen, glühten die Drähte und der Internet-Verkehr nahm erheblich zu. Der Kollege Christoph Rohr und ich wurden beim „After Work“ ständig angerufen, da wir ja mit Michael Karthal bei der Pressekonferenz gewesen waren und die „Angelegenheit“ auch kurz erörtert hatten. Dass die Zusammenhänge durchaus als sehr komplex zu bezeichnen sind, stellte sich erst später heraus. Mein dazu eilig veröffentlichtes „Quick-Video“ brachte die Gemüter noch weiter in Wallung und es wurde wild spekuliert. Rechtsanwälte aus der ganzen Republik „verlangten“ nach „belastbaren Schriftstücken“ und die „Armee der Hobby-Juristen“ warf dann natürlich öffentlich Äpfel und Birnen in die große Kiste; Clubs in der gesamten Republik wollten durch den bayerischen „Beschluss“, den es in dieser Form gar nicht gab, in völlig anderen Bundesland sofort öffnen. Am besten „rückwirkend“!

    Die „Causa Bayern“ in ganz groben Zügen

    Im bereits erwähnten „Normenkontrollverfahren“, das ein Betrieb in Kempten (Bayern) beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof angeschoben hatte, wurde von der Bayerischen Staatsregierung auf Nachfrage des Gerichts „mitgeteilt“, das man in Bayern nicht die Prostitution als solches untersagt hätte, sondern lediglich die Prostitutionsstätten und zwar aus Gründen des Infektionsschutzes, wenn es zu Ansammlungen von mehreren Personen komme. Gegen die Prostitutionsausübung in einer 1:1-Konstellation (1 Prostituierte: 1 Gast) beständen keine Bedenken und hier gäbe es zwischen den in Bayern nicht untersagten Haus-Hotel-Besuchen und der Erbringung von Dienstleistungen in Prostitutionsstätten keine Unterschiede. Resultat: wenn ein Betrieb gewährleistet, dass es nur zu den 1:1-Konstellationen kommt, fällt er nicht unter die Untersagungs-Verfügung! Prostitutionsstätte ist folglich nicht gleich Prostitutionsstätte, wobei sich die Hygienemaßnahmen natürlich in Klein(st)betrieben sicher einfacher umsetzen lassen, als im Laufhaus oder Großbordell!

    Durch diese möglicherweise wegweisende Stellungsnahme des Verordnungsgebers wurde die Normenkontrollklage somit quasi „gegenstandslos“, da die angestrebte Öffnung ja nun erfolgen konnte und die „Erledigung“ der Klage im Eilverfahren zumindest von der Klägerin erklärt werden konnte. Allerdings war gestern noch offen, ob die Beklagte den Rechtsstreit ebenfalls für „erledigt“ erklären wird oder ob es doch noch zu einem Beschluss des Gerichts kommen muss.

    Der klagende Betrieb in Kempten hatte in der vergangenen Woche für 2 Tage geöffnet, wurde dann aber von der örtlichen Polizei wieder geschlossen! Ob diese Schließung rechtmäßig war, wird nun juristisch zu klären sein. Die polizeiliche Anordnung kann nun vor dem örtlichen Verwaltungsgericht im Eilverfahren angegriffen werden, wobei natürlich mit dem Tenor der Normenkontrollklage argumentiert werden kann. Dabei ist zu beachten, dass es momentan keinen Beschluss des Gerichts gibt und man ja „nur“ mit der Stellungnahme der Staatsregierung arbeiten kann. Welches Gewicht dieses Dokument hat, ist noch nicht abzuschätzen!

    Umso verwunderlicher ist es, dass Ordnungsbehörden in anderen Regionen Bayerns Betrieben mit Hinweis auf die Stellungnahme der Staatsregierung nun eine zeitnahe Öffnung in Aussicht gestellt haben sollen, wenn geeignete Hygiene-Konzepte vorgelegt werden. Der „Präzedenzfall Kempten“, der noch gar keiner ist und wo die „Schließung“ gerade noch anhält, wirkt in anderen Orten und veranlasst zu Zusagen? Merkwürdig und daher bei mir unter ständiger Beobachtung!

    Angeblich haben heute diverse Locations, u.a. auch große Laufhäuser wieder geöffnet. Ich werde das fortlaufend prüfen und dazu immer wieder berichten!

    Vorsicht! –  Bitte keine eigenmächtigen Schnellschüsse! – Gefahr!

    Wie schon in der Facebook-Gruppe geschehen, möchte ich nochmals davor warnen in Bayern ohne Rücksprache mit den Behörden einfach so zu öffnen. Das Kempten-Verfahren ist, zumal es ja keinen anwendbaren Beschluss gibt, ein „Einzelfall“, der durch die wieder erfolgte Schließung von Amts wegen, höchst wackelig ist und für andere Fälle in anderen bayerischen Regionen womöglich nicht den Signalcharakter hat, der forsch unterstellt wurde.

    Egal wie die örtlichen Behörden reagieren, es bleibt festzustellen, dass das vorhandene Betriebskonzept nach dem ProstSchG zu den jetzigen Eröffnungserfordernissen passen muss und dass es in jedem Fall ein Hygienekonzept geben muss, das den Vorgaben entspricht! Hier sind wir, nämlich die Rotlicht-Akademie und MH-Consulting gerne Ansprechpartner in Detailfragen. Wir stellen natürlich auch gerne Kontakt zu den Anwälten her, die sich in die Materie eingearbeitet haben und weitere Hilfestellungen geben können.

    Howard Chance – 21.07.2020

     

     

  • Prostitution – Aktuelle Lage Juli 2020 – RedlightON und weitere Aktionen

    Prostitution – Aktuelle Lage Juli 2020 – RedlightON und weitere Aktionen

    Prostitution – Aktuelle Lage Juli 2020 – RedlightON und weitere AktionenProstitution – Aktuelle Lage Juli 2020 – RedlightON und weitere Aktionen

    Die vergangenen Wochen waren im Rotlicht-Gewerbe sehr strapaziös! Es gab seit März 2020 bundesweit zahlreiche Klagen im Eilverfahren, mit denen die sofortige Öffnung der Bordell-Betriebe eingefordert wurde. Bis zum heutigen Tag hatte keins dieser Eilverfahren Erfolg, obwohl die Corona-Infektionszahlen immer weiter gefallen sind und wir in einigen Regionen des Landes sogar keine neuen Fälle mehr haben!

    Die Ausübung der Prostitution und hier muss man „drastisch formulieren“: die Ausübung der Prostitution in dafür vorgesehenen Räumen (Prostitutionsstätten) ist unerwünscht, während man die prostitutive Arbeit im Graubereich (Straße, Haus, Hotel) in mindestens 10 von 16 Bundesländern duldet oder sogar indirekt „fördert“ und damit nach meinem Empfinden das Infektionsrisiko erhöht, da Hygienemaßnahmen und Kontakt-Nachverfolgung in der Grauzone kaum möglich erscheinen. Selbst in den Bundesländern, wo es momentan eindeutige Prostitutionsverbote gibt, wird „gearbeitet“, weil es für Sexworker(innen) einfach dringend notwendig ist, Umsätze zu erzielen!

    Klar, es stehen mitunter Bußgelder im Raum, aber die wirtschaftliche Not zwingt zu „flexiblem Handeln“. Wenn man kein Geld zum Leben hat, wird man erfinderisch und geht dabei schon mal ein hohes persönliches Risiko ein! Weil? Ja, weil es nicht anders geht und schlimmer noch: der Staat verursacht dieses Risiko, da er die geprüften und überwachbaren Prostitutionsstätten geschlossen hält, dabei das Prostituiertenschutzgesetz quasi ad absurdum führt und zudem im Blick auf Corona völlig kontraproduktiv agiert! Wie lange soll das so weitergehen? Ich schütze die Bevölkerung vor Corona, indem ich Sexarbeiter(innen) einem deutlich erhöhten Risiko aussetze und die Betriebe der Branche in ihrer Existenz gefährde? Zutiefst unlogisch und womöglich gar nicht durch „Corona“ motiviert?

    Fazit: Ich treibe den Teufel durch Belzebub aus oder fördere das riskante Schwimmen im offenen Meer, weil geschützte Schwimmbäder mit Bademeister zu gefährlich sind? Grotesk!

    Die momentan vorliegenden „Corona-Verordnungen“ der 16 Bundesländer beinhalten nach wie vor bundesweit das Verbot zum Betreiben von Prostitutionsstätten, wobei die Verordnungen sehr unterschiedliche Laufzeiten haben und immer wieder „erneuert“ werden. Im Monat Juli erwarten wir in 7 Bundesländern „neue“ Verordnungen: Bremen (Ablauf alte Verordnung 10.7.), Niedersachsen und Saarland (12.7.), NRW und Thüringen (15.7.), Sachsen (17.7.) und Bayern (19.7.). Im August enden in weiteren 7 Bundesländern die Verordnungen und zwar in Schleswig-Holstein (9.8.), Meck-Pom (10.8.), Hessen und Brandenburg (16.8.) und in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hamburg (31.8.). Dass Schlusslicht machen Sachsen-Anhalt (Ablauf 16.9.) und Berlin, wo die Verordnung tatsächlich bis zum 24.10.2020 gilt!

    Prinzipiell soll in allen Bundesländern eine „ständige Evaluierung“ stattfinden, wobei Lockerungen und die schrittweise Rückkehr zum „Normalzustand“ das Ziel sein müssen, um der Bevölkerung die gewohnte Lebensqualität zurück zu geben. In vielen Bereichen erleben wir das bereits, nicht aber im Bereich der Sexarbeit. Bis jetzt!

    Wenn man bedenkt, dass sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierungen und natürlich auch die Parlamente jetzt in die parlamentarische Sommerpause gehen, dass die Gerichte bis September wegen „Gerichtsferien“ auch nur eingeschränkt arbeiten, so muss man kein Prophet sein, um zu erkennen, dass man sehr wahrscheinlich im Bereich der Prostitution noch Geduld brauchen wird, bis maßgebliche Änderungen eintreten werden! Zwar ist der Umgangston nicht mehr so rau, aber es fehlt an einem „Durchbruch“, der „Steine ins Rollen“ bringen würde. Sobald ein größeres Bundesland „Prostitutionsstätten“ wieder erlaubt, werden die anderen nachziehen müssen; sobald ein Oberverwaltungsgericht die „Verhältnismäßigkeit“ neu bewertet, würden wir uns in einer hoffnungsvolleren Position befinden!

    Kein Bundesland und kein Gericht will „Vorreiter“ sein! Klar zu erkennen, wenn man die vorliegenden Dokumente auswertet. Abwarten bis zum „Sankt-Nimmerleins-Tag“? Anwendung des „Prinzips Helmut Kohl“, wo „Aussitzen“ oft zum Erfolg führte? Nein! Es reicht! Wir müssen aktiv werden und den Druck im Kessel gerade jetzt deutlich erhöhen!

    Die Fraktion der „Abwartenden“, die in unserer Facebook-Gruppe ja auch vorhanden ist, unterstützt letztendlich unsere Gegner und beim Nachdenken, wie genau man handeln könnte, bleibt die Energie auf der Strecke! Man kann die Art und Weise von Demonstrationen, Kundgebungen und Postings eigentlich nur dann kritisieren, wenn man selbst aktiv ist und Alternativen am Start hat. Meckern um des Meckerns willen, ist eine zutiefst nervige Praktik, mit der man aber keinen Schritt vorankommt! Auch das „Unken“ und die Veröffentlichung von Falschmeldungen, macht keinen Sinn! Dann hält man besser mal die „Klappe“, um sich nicht gänzlich unglaubwürdig zu machen!

    Zeit für „RedlightON“ und viele weitere Aktionen! Es ist Zeit und wir haben viel zu verlieren! Die Branche wir aktiv und diese Aktivitäten müssen wir intensivieren!

    In der vergangenen Woche gab es die Aktion des Liberty Berlin in Zusammenarbeit mit dem UEGD, wobei es die Betreiberin Kerstin sogar mit einem Live-Interview in Bild-TV schaffte, was einem breiten Publikum die Problematik vor Augen führte. Einige Tage später dann die von Stephanie Klee organisierte gemeinsame Aktion von BSD und BesD vor dem Bundesrat in Berlin, eine Aktion, die im DPA-Ticker landete und damit von von allen führenden Medien der Republik veröffentlicht wurde. Im RBB-Fernsehen dann ein Video-Bericht von der Demonstration und ein Interview mit Johanna Weber, dass hohe Aufmerksamkeit erregte!

    Ob man nun einen Stufenplan über Massagen und dann späteren Verkehr propagiert oder ob man mit markanten Sprüchen wie „Der Staat fickt uns, aber zahlt uns nicht“ auftritt und dabei nicht in Kostüm und Anzug auftritt, ist erst einmal völlig egal! Es geht in erster Linie darum aus dem Schatten zu treten und eben Aufmerksamkeit zu erregen! Das Rotlicht ist ein breites Feld und es geht dabei von Armut bis Luxus, von rudimentärer Existenz bis Lifestyle, wobei die gemeinsame Botschaft lautet:

    Wir wollen arbeiten; wir wollen aufmachen! Nicht mehr, aber auch nicht weniger!“

    Die Aktionen werden jetzt über die neue Plattform „RedlightON“ gebündelt, wo als nächste Aktion der bundesweite „Tag der Offenen Türe“ am 16.07.2020 propagiert wird. Bitte nehmt an dieser wichtigen Aktion teil! Die Zeit drängt nun natürlich und die Liste der teilnehmenden Betriebe sollte sich unbedingt noch weiter füllen, um ein deutliches politisches Signal zu setzen!

    https://www.redlight-on.de/

    Zusätzlich wird gerade noch eine „Sternfahrt nach Berlin“ für den 25. Juli 2020 geplant, wo an diesem Tag der reale und virtuelle „CSD“ stattfinden wird. Die Sternfahrt wird in Kooperation mit den Berliner Betreibern und über unsere Facebook-Gruppe organisiert! Wir stehen hier noch am Anfang, aber im Laufe der Woche werde ich hierzu noch intensiv berichten und posten! Den Termin bitte schon einmal vormerken!

    Für heute erst einmal „genug“ … ich wünsche frohes und konstruktiven „Schaffen“!

    Euer Howard Chance

    https://www.facebook.com/groups/zukunftrotlicht/

    https://www.mhconsulting.online

    https://prostitution2017.de

  • Update – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht? – Leider Irrtum!

    Update – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht? – Leider Irrtum!

    Update - Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht? - Leider Irrtum!
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    Update – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht? – Leider Irrtum!

    Vor einigen Wochen habe ich mit „Prostitution: Überraschung – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht!“ getitelt, nachdem ich ein Rundschreiben der Polizeiinspektion Regensburg erhalten hatte, das inzwischen als „Postwurfsendung“ von einem 3-7 köpfigen Polizei-Einsatzteam in Regensburger „Prostitutions-“ und Massage-Wohnungen zugestellt wurde.

    Nach meinen Informationen fand dies „zufällig“ im Rahmen eines Aktionstags gegen den Menschhandel statt, bei dem in Bayern wohl auch „leicht ruppige Fachkräfte“ eingesetzt wurden, die örtlich unbekannt waren. Bisschen Show kann ja nicht schaden! Oder? – Schön ist sicher anders!

    Aber zurück zum eigentlichen Thema: das Rundschreiben der Polizei klang freundlich und verbindlich und der zuständige wie verfassende Beamte wird von den Regensburger Betreibern als „sympathisch“ charakterisiert. Die Polizei empfiehlt eine frühzeitige Kooperation und es entstand der Eindruck, dass man „alles“ irgendwie mit den Behörden regeln kann. In der Folge fragten einige Betreiber bei der Stadt Regensburg nach, um zu erfahren welche Vorgaben es gibt und welche Unterlagen für die Konzessionierung notwendig werden.

    Der Schock folgte dann auf den Fuß und zwar in den letzten Tagen: Regensburg hat umfangreiches Material vorbereitet und fordert sehr wohl qualifizierte baurechtliche Dokumente.

    Die „vorsichtige Entwarnung“ muss ich zurücknehmen. Bayern bleibt eben Bayern und überlässt nichts dem Zufall oder der amtlichen Schludrigkeit.

    Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, so es denn überhaupt möglich ist, sollen Baubegehungen erfolgen und die Frage nach „genehmigt“ oder „nicht genehmigt“ wird schon auf Seite 1 des Antrags gestellt. Kein Unterschied zu NRW, eher noch eine kleine Steigerung, bei der die Bayern sogar Nachweise fordern, dass das genutzte Wasser im Haus frei von Legionellen ist! Liest sich relativ unentspannt und hat bereits einige Betreiber geschockt, weil das alles nach erweitertem Formalismus klingt.

    Ob wirklich so heiß gegessen wie gekocht wird, ist hier eher nicht die Frage, sondern ein frommer Wunsch, der sich womöglich nicht erfüllt!

    Sorry für meine Fehlinterpretation! Kann im schnellen Informationsfluß leider passieren! Daher ist mir die heutige Richtigstellung auch sehr wichtig! Ich bleibe am Ball und werde die Regensburger Freundinnen und Freunde natürlich weiterhin intensiv unterstützen!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/27/polizeiinformation-regensburg/

  • Prostitution: Überraschung – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht!

    Prostitution: Überraschung – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht!

    Prostitution: Überraschung - Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht!
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    Prostitution: Überraschung – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht!

    Achtung: Informations-Update – Bayern vernachlässigt doch nichts! – Stand: 02.07.17:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/02/prostitution-bayern-2/

    Nach und nach trudeln in meinem Postfach amtliche Merkblätter ein, die bisweilen jede Stadt und jede Kommune selbst verfasst. Da wird dann aus dem Gesetz zitiert, aber auch bisweilen eine eigene Auslegung vorgelegt, die man dann durchaus kritisch prüfen sollte.

    Heute habe ich ein solches Informations-Dokument aus dem schönen Bayern erhalten, wo ja angeblich alles so streng reglementiert ist und wo Behörden in der Regel keinen Spaß verstehen sollen? So sagt es die bekannte Legende nun einmal!

    Die vorliegende selbstgegebene Verordnung, ist jedoch viel harmloser, als die, die man aus NRW bereits kennt. Überraschung! In der bayerischen Stadt will man nämlich keine Bau- oder Nutzungsgenehmigung vorgelegt bekommen und dies deutet auf eine Fortsetzung der
    Duldung hin, die z.B. in NRW ausgeschlossen erscheint.

    Bayern ist also liberaler als NRW? Will man ja kaum glauben … ist aber zumindest bislang so.
    Dass dürfte die Betreiber freuen, die schon mit dem unangenehmen Besuch des Bauamts gerechnet hatten, der nun wohl eher nicht erfolgen wird? Klingt zumindest so!

    Damit niemand bei der Stadt, deren Verordnung ich aufmerksam gelesen habe, durch meine Kommentierung verwirrt oder inspiriert wird, nenne ich den Ortsnamen wohlweislich nicht, damit ein Dokument, mit dem man gut leben kann, nicht doch noch neu überdacht wird.

    „Gott mit Dir, Du Land der Bayern!“

    Es muß nicht immer schlecht sein, was das Team Seehofer fabriziert und manchmal sind lokale Behörden wohl doch in der Lage, eine Situation zu überblicken und eben einen gewissen Weitblick zu bewahren.

    „Geht doch, mit einem gewissen guten Willen!“

    Nun wollen wir nicht voreilig jubeln, aber wir können hier durchaus eine positiv Tendenz erkennen und harren einfach mal den Dingen, die da noch kommen. Vorsichtige Entwarnung!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/27/polizeiinformation-regensburg/

  • Prostitution – Sachsen kann Prostitutionsgesetz nicht rechtzeitig umsetzen!

    Prostitution – Sachsen kann Prostitutionsgesetz nicht rechtzeitig umsetzen!

    Prostitution - Sachsen kann Prostitutionsgesetz nicht rechtzeitig umsetzen!
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    Prostitution – Sachsen kann Prostitutionsgesetz nicht rechtzeitig umsetzen!

    Oh Wunder: jede Menge Meldungen von überlasteten und nicht vorbereiteten Behörden und das fast bundesweit. Nun kam auch zeitnah die Meldung aus Sachsen, wo vorläufig das Handtuch geworfen und die weiße Flagge vorsorglich gehisst wird. Ahoi!

    Nach einem Bericht der Sächsischen Zeitung (nicht zu verwechseln mit der Sexischen Zeitung), werden die ergänzenden Ausführungsbestimmungen des Landes nicht rechtzeitig fertig. Das Land hält aber dennoch die Städte und Kommunen zur Umsetzung ab dem 1. Juli 2017 an, da diese bereit informiert sein!

    Das Land hat alo noch nicht festgelegt, wie man vorgehen will, aber die Städte und Gemeinde wissen bereits Bescheid? Dann könnten diese doch dem Land helfend zur Seite stehen, damit es noch gelingt?

    Eine solch alberne Argumentation liest man selten und ich frage mich an dieser Stelle, ob das zuständige Dresdner Ministerium von ausgebildeten Schildbürgern unterwandert ist, die ihre wirren Gedanken verkünden und wahrscheinlich auch ausleben.

    Was heisst das nun für die sächsische Praxis bei der Umsetzung des neuen Gesetzes: jede Stadt macht was sie will und das Land segnet es dann später irgendwie ab? Oder schiebt man bei den Städten und Gemeinden einfach den schwarzen Peter zurück und wartet, bis sich auf höherer Ebene etwas tut?

    Freie Fahrt für städtische Beamte, die eben so handeln, wie sie denken, das es richtig wäre oder zumindest richtig sein könnte? Na hoffentlich wissen die, was sie tun?

    Wenn man dann im Artikel liest: „Wir streben deshalb ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 1. Juli 2017 an.“, fällt man doch rückwärts um. Man will also die Gegenwart in der Zukunft entscheiden, muß dann nur noch ein Rechtssystem finden, was dazu passt. Das wird Verwaltungsgerichte dann sicher total beeindrucken, anderenfalls lachen sich die Herren in den schwarzen und roten Roben sicherlich trefflich kaputt! Wollen wir wetten, liebe Leser?

    Freistaat Sachsen: Setzen, Note 6 = sitzengeblieben!

  • Prostitution – Verordnung Schleswig-Holstein – Zentralstelle in Neumünster

    Prostitution – Verordnung Schleswig-Holstein – Zentralstelle in Neumünster

    Prostitution - Verordnung Schleswig-Holstein - Zentralstelle in Neumünster
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    Prostitution – Verordnung Schleswig-Holstein – Zentralstelle in Neumünster

    Der BSD e.V. (Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen) hat kürzlich eine Stellungnahme zur Landesverordnung zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes Schleswig-Holstein veröffentlicht und zu den dortigen Plänen Stellung bezogen.

    Schleswig-Holstein will in Neumünster eine Zentralstelle für die Sexworker-Registrierung einrichten, was für die betroffenen Damen und Herren natürlich nicht optimal ist, da Reisen notwendig werden und so der „betriebliche Alltag“ unterbrochen werden muss. Dafür soll der ungeliebte Ausweis aber kostenlos sein.

    Offensichtlich handelt es sich bei dem Erlaß des Landes Schleswig-Holstein noch um ein Geheimpapier, da ich es trotz intensiver Google-Recherche und mit Dokument-Suche auf dem Server der Landesregierung bislang nicht finden konnte. Aber ich vertraue hier dem Team des BSD um Stephanie Klee, die für seriöse Arbeit bekannt ist und ja keine Stellungnahme hätte verfassen können, wenn das Dokument nicht vorgelegen hätte!

    So lassen wir diese Information einfach einmal als Kurzmeldung so stehen und ergänzen diese dann zu einem späteren Zeitpunkt um weitere Informationen und um einen Download des Dokuments, sobald dieses für die Öffentlichkeit verfügbar ist.

    Also haben jetzt Nordrhein-Westfalen, Bayern und Schleswig-Holstein konkrete Pläne beschlossen und vorgelegt. Der Rest (also 13 weitere!) üben scih in selbstgewählter Geduld, bei der man eben nicht so schnell ins schwitzen gerät. Runde Tische und Arbeitskreise sind ja eine schöne Sache, aber die Betroffenen wollen und müssen langsam wissen, was wann, wie und wo zu tun ist. Es gibt nämlich nichts schlimmers, als Ungewißheit und das erst recht, wenn es möglicherweise um die eigene Existenz geht.

    Diejenigen, die ohnehin mit dem neuen Gesetz kollidieren werden, freuen sich natürlich über jegliche Verzögerung; die anderen, die sich vorbereiten möchten, werden vertröstet und wissen einfach immer noch nicht, was auf sie zukommt. Das ist sehr unerfreulich und nicht typisch deutsch!