Schlagwort: Werbeverbote

  • JOYclub-Aufforderung schlägt hohe Wellen – Die Konkurrenz lächelt!

    JOYclub-Aufforderung schlägt hohe Wellen – Die Konkurrenz lächelt!

    JOYclub-Aufforderung schlägt hohe Wellen - Die Konkurrenz lächelt!JOYclub-Aufforderung schlägt hohe Wellen – Die Konkurrenz lächelt!

    Die Aufforderung des JOYclubs an seine „käuflichen Mitglieder, die Profile bis Jahresende freiwillig zu löschen, wovon ich gestern in einem Tagesartikel berichtet habe, schlägt inzwischen u.a. bei Facebook hohe Wellen: zahlreiche „nicht käufliche“ Mitglieder solidarisieren sich inzwischen und es hat sich bereits eine kräftige „Schimpfkultur“ entwickelt, die zum Teil schon sehr markante Worte findet.

    Ausgerechnet der verfuckte Joyclub hält sich für was besseres …

    Auweia, Säuberungsaktionen gab es schon häufiger in der Geschichte. Gut, dann hat sich Joyclub erledigt.

    Der Joyclub als Verteidiger christlicher Werte und gesellschaftlicher Moralvorstellungen. Kannst dir nicht ausdenken.

    Der JoyClub mutiert aus meiner Sicht immer mehr zum PainClub.

    Das Niveau beim JC belustigt mich immer, wenn ich dieses Sammelsorium unaesthetischer und primitivster Profile sehe

    Will Joyclub sich jetzt komplett ins Knie schießen? Die leben von schönen Fotos. Davon sind die meisten von (mehr oder weniger offiziell) kommerzielle interessierten Mitgliedern. Viel Spaß im Club der nackten Rentner mit Socken im Swingerclub unter sich!

    Ich gebe diese kritischen Kommentare an dieser Stelle einfach mal so weiter, muß allerdings betonen, dass ich dem JOYclub-Team seit vielen Jahren sehr freundschaftlich verbunden bin und auch die Gruppe „Käufliche Lust“ im JOYclub, die natürlich von der Maßnahme erheblich betroffen ist, als Gruppenleiter moderiere.

    Klar, wenn spontane Emotionen im Spiel sind, wird der Ton schon mal etwas rauher. Die Prügel erscheint mir persönlich verbal überzogen und das Leipziger Team war sich sicher bewußt, das es „dafür“ keine Blumen gibt!

    Den Gedanken, Prostitution und Prostitutionsveranstaltungen (z.B. gewerbliche Gangbangs) aus dem Portal fern zu halten, gibt es schon lange und für FKK- und Partyclubs, in denen gewerbliche Damen tätig sind, wurden Profile schon oft abgelehnt, da man sich hier abgrenzen wollte. Bei Escort und Massage hat man die Augen zugedrückt, da es hier vermeintlich „edler“ zugeht. Doch richtig geschmeckt hat das der JOYclub-Geschäftsleitung eher nicht! Dass zeigte sich bei persönlichen Begegnungen, aber auch bei den großen „JOYclub-Konferenzen“ (Club- und Veranstaltertreffen in Leipzig), an denen ich auch regelmäßig teilgenommen habe.

    Bei der letzten Zusammenkunft Anfang des Jahres, kam das Thema „Prostitutionsgesetz“ nicht auf die Agenda und Nachfragen im Plenum wurden nicht beantwortet, was bei einigen Teilnehmern für große Verwunderung sorgte! Ob die Gedanken der Aufforderung zur Profillöschung da schon diskutiert wurden, kann ich nicht sagen.

    Fest steht aber, dass die Entscheidung wohl „Chefsache“ war und sicher nicht vorab öffentlich diskutiert werden sollte.

    JOYclub steht für Qualität, „saubere Erotik“ und möchte als „Community“ mit Niveau wahrgenommen werden und die Mitglieder teilen sich in die, die mit Prostitution kein Problem haben und die, die auf „private Kontakte“ stehen und die die gewerblichen Damen und die gewerblichen Gangbang-Veranstalter noch nie so richtig „mochten“! Offensichtlich hat JOYclub hier den eigenen „Lifestyle“ neu definiert, auch wenn dies sicherlich zu Umsatzeinbußen führen wird. Klare Flagge, die natürlich unpopulär sein mag und deren Auswirkungen nicht abschätzbar sind!

    Ich glaube, dass die Angst vor „Abmahnungen“ nicht die vordergründige Rolle spielte, sondern dass man sich mehr „politisch“ für einen neuen Weg entschieden hat, für den der aktuelle Anlaß (Inkrafttreten des Gesetzes) den letzten Ausschlag gab.

    Andere Erotikportale wie poppen.de, kaufmich.com und erotik.quoka.de jubilieren natürlich und bieten den „verprellten“ JOYclub-Membern gerne eine „neue erotische Heimat“. Den JOYclub wird das nicht stören! Ganz im Gegenteil: man dürfte die Verlagerung begrüßen, da man ja nicht will, dass den „Alt-Membern“ wirtschaftlicher Schaden entsteht. Daher wohl auch die halbjährige Übergangsfrist, den das Portal zur „Profilabmeldung“ vorsieht!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/04/joyclub-saeuberung/

  • Prostitution 2017 – Erste Erotikportale fordern Kunden zu Profilanpassungen auf!

    Prostitution 2017 – Erste Erotikportale fordern Kunden zu Profilanpassungen auf!

    Prostitution 2017 - Erste Erotikportale fordern Kunden zu Profilanpassungen auf!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Erste Erotikportale fordern Kunden zu Profilanpassungen auf!

    Noch knapp 80 Tage bis zum 1. Juli 2017, dem Tag, an dem das neue Prostitutionsgesetz Inkrafttreten wird! Große deutsche Erotikportale hatten ja schon Ende vergangenen Jahres bei einer Sitzung in Berlin, an der ich selbst auch teilgenommen habe, verabredet, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei den Werbeverboten zu kontrollieren und die Werbekunden explizit darauf hinzuweisen.

    Nun gibt es einen ersten „Vorreiter“, der mir gestern einen entsprechenden Flyer zu Prüfung geschickt hat: Berlin Intim (Team Meyer) wird seine Kunden in naher Zukunft informieren und bittet die Kunden, bestehende Profile bis Ende Mai 2017 zu ändern, falls dort Hinweise auf französisch ohne, Geschlechtsverkehr ohne oder Sex mit Schwangeren enthalten sein sollten.

    Auch wenn die Portale generell nicht in jedem Fall für die von Kunden verfassten Texte haften, besteht dennoch ein berechtigtes Eigeninteresse, um Probleme zu vermeiden. Wenn die Behörden im Juli eventuell Portale durchforsten, um „Werbeverstösse“ zu ermitteln, kann es schnell zu amtlichen Anfragen kommen, die beispielsweise die Identität und die Anschrift des Werbekunden betreffen könnten.

    Außerdem hilft „Berlin Intim“ seinen Kunden ja mit der vorsorgenden Maßnahme, gesetzeskonform zu bleiben und nicht durch irgendeine Nachlässigkeit in den Fokus zu geraten. Quasi ein sehr sinnvoller Service des Hauses, der zeigt, dass die intimen Berliner ihrer Verantwortung nachkommen und Kunden vor Schaden schützen möchten.

    Ich gehe davon aus, dass weitere Portale dem Muster folgen werden, bin mir aber auch sicher, dass es einige Mitbewerbern mit Firmensitz im Ausland nicht so genau nehmen werden. Hier muß die Kundin oder der Kunde dann ohne Hinweis handeln, wenn Ungemach ausgeschlossen werden soll!

    Denn, was viele scheinbar (noch) nicht wissen:

    Die Werbeverbote des neuen Prostitutionsgesetzes gelten ab dem „Stichtag“ 1. Juli 2017! – Es gibt absolut keine Übergangsfristen!

    Wenn ich an die Zehntausende von „privaten“ Homepages denke, auf denen momentan „blasen ohne“ angeboten wird, bin ich mir sicher, dass Abmahner am 1. Juli 2017 in echte „El Dorado“-Stimmung kommen werden, weil die Homepage-Betreiber die rechtzeitige Anpassung vergessen haben! Wetten, dass?

    Genauso spannend wird es bei den Homepage-Inhalten mit „Unser Team“, wo das besitzergreifende Fürwort für Zunder sorgen kann, wenn man dieses nur richtig interpretiert.
    „Unser“ deutet sehr stark auf Abhängkeit oder ein Beschäftigungsverhältnis hin, was für den finanziellen Ruin eines Betreibers führen kann, wenn plötzlich rückwirkend Sozialversicherungsabgaben in Rechnung gestellt werden! – Also: Obacht!

    Neue Werbeverbote ab 1. Juli 2017 durch das Prostitutionsgesetz!

  • Neue Werbeverbote ab 1. Juli 2017 durch das Prostitutionsgesetz!

    Neue Werbeverbote ab 1. Juli 2017 durch das Prostitutionsgesetz!

    Neue Werbeverbote ab 1. Juli 2017 durch das Prostitutionsgesetz!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitutions-Reglementierung schwarz/weiß – Erlaubt versus verboten

    Wer nicht wirbt, der stirbt! – Eine Weisheit, die man in fast jedem Marketing-Seminar hört und die in unserer multi-medialen Zeit natürlich nach wie vor stimmt. Facebook, Twitter und Co. fluten uns täglich mit persönlichen Statements und Werbebotschaften, wobei die Festplatte in unserem Stammhirn nur einen sehr geringen Teil davon speichern kann und die meisten Informationen schon nach kurzer Zeit nicht mehr in unserer Erinnerung sind.

    Die Erotik-Branche hat es im Vergleich zur Saftpresse oder zum praktischen Gemüsehobel etwa leichter, Informationen zu lancieren, die im vorwiegend männlichen Gehirn durch diverse optische Anreize in Form von aufreizenden Fotos automatisch ein längeres Mindesthaltbarkeitsdatum haben. Dies hat die Natur so eingerichtet, damit unsere Vermehrung immer in Schwung bleibt. Objekte der Begierde sollen Begehrlichkeiten wecken und tun es ja meistens auch!

    Zum werbewirksamen Bild, das natürlich dem deutschen Jugendschutz entsprechen sollte, gehört dann noch der Werbetext, mit dem man seine Dienstleistungen und Vorzüge anpreist, um einen letzten werbenden Impuls zu setzen.

    Bei diesem Text wird es ab dem 1. Juli 2017 nun schwierig und zwar besonders schwierig, wenn man erweiterte sexuelle Dienstleistungen anbietet oder angeboten hat. Denn im neuen Prostitutionsgesetz gibt es sowohl klar formulierte wie leicht verschleierte Werbeverbote, die
    unbedingt, weil mit Bußgeld bewährt, zu beachten sind.

    Die klaren Werbeverbote für gewerbliche Sex-Dienstleistungen:

    Sex ohne Kondom darf ab 1. Juli 2017 nicht mehr angeboten und nicht mehr beworben werden. Dabei ist es egal ob es sich um orale, vaginale oder anale Praktiken handelt. Auch branchentypische Umschreibungen (FO, FT, AO) sind dann nicht mehr zulässig!

    Ebenso darf Sex mit Schwangeren nicht mehr angeboten und beworben werden. Auch hier sind umschreibende Begriffe, die eine solche Praktik unterschwellig erkennbar machen, gesetzlich untersagt!

    Die verschleierten Werbeverbote:

    Hier geht um „Flat-Rate-Sex“ und gewerblichen „Gangbang“, die durch ganz besondere Umstände nicht mehr möglich sind, weil der Gesetzgeber Weisungsverbote erlassen hat, die es unmöglich machen, solche Dinge weiter anzubieten.

    Eine Sexworkerin muss nämlich jederzeit die Kontrolle über ihren Körper haben und kann die Einwilligung zum Vollzug einer sexuellen Leitung von jetzt auf gleich (also auch mitten im Geschehen) zurückziehen oder aber den Preis hierfür ändern. Ein Clubbetreiber oder Gangbangveranstalter kann so unmöglich einen wirksamen Vertrag abschließen, zumal dieser auch im Rahmen eines Betriebskonzept amtlich genehmigt werden müsste. Welches deutsche Amt würde einen bereits im Ansatz erkennbaren Rechtsbruch genehmigen?

    Wenn „Flat-Rate-Sex“ und „Gangbang“ in der gewerblichen Form (Club, Party) nicht angeboten werden darf, ist Werbung mit diesem Inhalt folglich auch nicht gestattet!

    Keine Regel ohne Ausnahme: wenn eine einzelne Sexworkerin in ihrer eigenen Wohnung zu einem Gangbang einlädt und keine weiteren gewerblichen Damen aktiv mitwirken, dürfte der Gangbang möglich sein. Und wenn eine einzelne Dienstleisterin „soviel Sex wie möglich“ innerhalb eines bestimmten Zeitraums anbietet, ist kein Gesetzesverstoß erkennbar.

    Mit den aufgeführten Werbeverboten hat sich übrigens vor 14 Tagen bei einer Tagung großer deutscher Erotikportale in Berlin eine Expertenrunde intensiv befasst, weil die deutsche Erotikwerbe-Branche ja auch an die entsprechende Gesetzgebung gebunden ist und ganz sicher keine Beihilfe zu Ordnungwidrigkeiten leisten möchte! – Zu den Ergebnissen
    des Treffens gibt es in Kürze hier und auch an anderer Stelle noch diverse Berichte und Einschätzungen.