Prostitution 2017: Bordellbetreiber Jürgen Rudloff in Haft und angeklagt!
Der bekannte Stuttgarter Rotlicht-Unternehmer Jürgen Rudloff ist wenige Tage vor der Anklageerhebung wegen Menschenhandel, Zuhälterei und Millionenbetrug durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart in Untersuchungshaft genommen worden. Nach fast 3 Jahren Ermittlung, hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben und der Haftbefehl wurde wegen „dringendem Tatverdacht“ sowie „Flucht- und Verdunklungesgefahr“ erlassen.
Begonnen hatte es im November 2014 mit einer Großrazzia im „Paradise Stuttgart“, bei der Hunderte von Polizisten im Einsatz waren und bei der u.a. auch der Marketingchef des „Paradise“ festgenommen und für über 100 Tage in Untersuchungshaft genommen wurde.
In Stuttgart wird es in absehbarer Zeit nun zu einem großangelegten Prozess kommen, bei dem sich Jürgen Rudloff, der Marketingleiter und weitere Führungskräfte als Beschuldigte auf der Anklagebank wiederfinden werden. Laut einem Bericht der „Stuttgarter Nachrichten“ drohen dem Hauptangeklagten bis zu 10 Jahre Haft, wenn sich die Vorwürfe beweisen lassen und der Wahrheit entsprechen.
Neben Menschenhandel und Zuhälterei, steht auch Millionenbetrug in der Anklageschrift. Hier sollen Investoren betrogen worden sein, die Geld in das Paradise-Firmengeflecht investiert haben und deren Geld dann angeblich für „private Zwecke“ verwendet wurde. Hierüber berichtet auch die Bild-Zeitung Regionalausgabe Stuttgart.
Das Jahr 2017 und die großen Verfahren gegen bundesdeutsche „Rotlicht-Magnaten“. Erst Hermann Müller, jetzt Jürgen Rudloff. Sowas macht die Branche natürlich nervös, da ja im Rotlicht-Milieu mitunter an der Legalitätsgrenze gearbeitet wird und da erotische Großbetriebe einen enormen Bedarf an jungen unverbrauchten „Mädels“ haben, der manchmal auf illegale Weise gedeckt wird.
Auch wenn der Chef des jeweiligen „Imperiums“ davon meistens keine direkte Kenntnis hat und sich Dinge schon einmal autonom „entwickeln“, wird er dennoch in die Haftung genommen und dann eben manchmal mit der ganz prallen Gewalt des Gesetzes!
Da ich einige der beteiligten Protagonisten persönlich kenne und ihnen solche „Geschäfte“ nicht zurechnen kann, verweise ich auf die „Unschuldsvermutung“, die selbstverständlich immer gilt!
Die EMMA Team Alice Schwarzer sieht sich „bestätigt“ … sind doch deren Freunde Hermann Müller und Jürgen Rudloff nun „kaserniert“. Siehe Statement:
Düsseldorf: Urteil im Rethelstrassen-Mammut-Prozess – Hohe Strafen!
Vier Jahre Verhandlungsdauer, um die 200 Zeugenvernehmungen und 316 Prozesstagen: am vergangenen Freitag, dem 21. Juli 2017, endete einer der längsten Strafprozesse, der je vor dem Landgericht Düsseldorf stattgefunden hat. Der Hauptangeklagte Thomas M. (genannt „Tom“) wurde zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und einem Monat verurteilt, weil die Strafkammer es nun für erwiesen erachtet, dass der Angeklagte für systematisches „Ausplündern“ von Gästen unter der Verwendung sogenannter „KO-Tropfen“ verantwortlich ist! Gefährliche Körperverletzung, räuberische Erpressung, sowie gewerbs- und bandenmäßiger Betrug wurden vom Gericht attestiert, was dann in der Konsequenz eben zu der hohen Strafe führte.
Im Laufe des Verfahrens ging die Betriebsgesellschaft pleite, der frühere Betreiber Bert Wollersheim, dem man solche „Aktivitäten“ nun überhaupt nicht zutraut, weil er ein sympatischer und grundsolider Typ ist, geriet zeitweilig in Haft und in Zwielicht, die bekannten und beliebten Betriebe in der Rethelstrasse waren schließlich Geschichte! Rien ne va plus! Nichts geht mehr! Bert Wollersheims Lebenswerk von Geschäftspartnern zerstört!
Klar, auch bei Bert war es nicht „billig“, aber das sollte es ja auch nicht sein! Gute Leistung kostet nun mal Geld und die Gäste, die eben auf Nachtclub mit „Pi, Pa und vor allem Po“ stehen, waren gerne bereit, ein wenig tiefer in die Tasche zu greifen, wenn eben besonderer Service geboten wurde. Unvergessen sind die pinke Stretchlimousine, die zahlungskräftige Kunden durch die Nacht „shuttelte“ und der emsige Gastgeber, der in seinem „Wohnzimmer“ zu frivolem Verweilen inspirierte und sich um die Belange seiner Gäste rührig kümmerte.
Was nun nach dem Ende der aktiven Ära Wollersheim in den erotischen Betrieben geschehen sein soll, liest sich wirklich wie ein Revolver-Roman. Sicher gibt es in teuren Etablissements auf Wunsch und durch die Hintertür schon mal „Stimulanzen“ aus Südamerika, aber KO-Drinks vermutet man doch eher auf St. Pauli oder im finsteren Bahnhofsvierteln der Republik und nicht auf den plüschigen Sofas, die Bert einst organisierte und zelebrierte.
Entscheidend ist, was hinten rauskommt? Ja, leider, denn die Düsseldorfer Institution fehlt und hätte sich nach dem medienwirksamen Skandal wohl auch nie wieder erholt. Der Hauseigentümer hatte jedenfalls von „Rotlicht“ nachhaltig die Nase voll und seine Objekte inzwischen unerotisch anderweitig vermietet und Bert Wollersheim gibt inzwischen als „etablierte Marke“ wieder Gas, wovon wir uns auf Facebook überzeugen können!
Prostitution 2017 – Behörden-Aktionismus in Krefeld und Düsseldorf – Vorsicht!
Ich war in dieser Woche wieder zu diversen Beratungsterminen unterwegs und bin dabei mehr oder weniger zwangsläufig mit „Behörden-Aktionismus“ konfrontiert gewesen, der u.a. auch Kundinnen und Kunden meiner Beratungsgesellschaft betroffen hat!
Krefeld … auf dem Weg zu Recht und Ordnung? – Vorsätzliche Nötigung durch amtliche Diener?
Aus Krefeld wurde mir von einem „Überfall“ der Ordnungsbehörden berichtet, bei denen sich um die 10 amtliche Personen fast gewaltsam Zutritt zu einer Hostessen-Wohnung verschafften, um der dort angemeldeten (!) Mieterin richtig Druck zu machen: neben der Aufforderung, die Wohnung umgehend zu verlassen, wurde jegliche Form der Prostitution mit mündlicher Androhung von Bußgeld verboten und als Krönung wurde mit Einsatz eines Drogenspürhundes gedroht und abschließend Zwangsprostitution unterstellt!
Wenn eine „Meldeadresse“ vorliegt, kann man unmöglich der eigenen Wohnung verwiesen werden, da Wohnraum grundgesätzlich hohen Schutz genießt. Auch die Prostitution kann in der eigenen Wohnung nicht untersagt werden, wenn nicht Jugendgefährdung oder konkrete abzuwendende Gefahren für die öffentliche Ordnung vorliegen. Ein Skandal, wenn Leute vom Amt sich nicht ausweisen und sich wie üble Bahnhofs-Zuhälter benehmen! Willkür im Amt ohne jegliche rechtliche Grundlage!
Sollte sich die „Routine-Kontrolle“ wirklich so gestaltet haben, muß man von schwerer Nötigung, Hausfriedensbruch und schwerem dienstlichen Fehlverhalten sprechen und die zuständige Staatsanwaltschaft sollte unbedingt eingeschaltet werden! Doch: unabhängige Zeugen sind leider Mangelware und so muss ich die Angelegenheit natürlich mit dem Fragezeichen versehen!
Düsseldorf macht mobil … Einbestellungen und Hausbesuche!
Die Landeshauptstadt gibt bereits Gas und eine emsige Mitarbeiterin des Düsseldorfer Ordnungsamtes mit spanischem Namen, hat bereits Dutzende von Wohnungsbordellen besucht und Betreiberinnen zum Teil bereits ins Amt einbestellt, um auf das neue Prostitutionsgesetz hinzuweisen und die möglichen Auswirkungen zu skizzieren.
Zwar waren die mir zugetragenen Gesprächsinhalte mitunter etwas einseitig angelegt, in wichtigen Details auch durchaus strittig hinterfragbar, aber zumindest gab es keine wirklich negative Tendenz, die auf besonderen „politischen Willen“ hindeuten könnte, aber es wurde deutlich, dass Düsseldorf baurechtliche Mängel mit einfach weiter dulden wird, sondern dass
die Genehmigungsfähigkeit von Prostitutionsstätten hier ganz sicher auch durch die bauamtliche Brille gesehen werden wird!
Mögliche Kompromisse wurden durchaus angedeutet, ob man dies aber im Zweifelsfall schriftlich bestätigt bekommt, zweifle ich stark an, weil dies als dienstliches Vergehen gewertet werden dürfte! Düsseldorf hat der Prostitution nicht den Kampf angesagt, wird aber in jedem Fall mit dem neuen Gesetz regulierend eingreifen! Besonderr Nachlässigkeit ist nicht zu erwarten! Düsseldorfer Betreiber: aufgepasst!
Prostitution 2017 – ZDL – Der Zentralrat der Luden – Manifest & Thesen
Ende vergangenen Jahres, hat sich in einer konzertierten Aktion eine unheilige Allianz aus Jungluden, Altstenzen, Koberern und Wirtschaftern zusammengefunden, die es sich zum Ziel gesetzt hat, den politischen Willen in Deutschland zu beeinflussen und geschaffene gesetzliche Fakten wirksam zu hinterfragen. Es handelt es sich um Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Rotlicht, die sich nicht einfach alles gefallen lassen, sondern mit vermeintlich sinnlosen Aktionen zum Widerstand gegen das neue Prostitutionsgesetz 2017 aufrufen. Dabei geht e natürlich nicht um Krawall, sondern um symbolische Handlungen, die an Kreativität kaum zu überbieten sein dürften!
Während in den 80er und 90er Jahren fast ausschließlich Männer als „Ansager im Milieu“ fungierten, findet man heute auch jede Menge „Power Damen“, die das Geschäft erfolgreich betreiben und dabei Goldkette und Miniplie mit Strapsen und Stöckelschuh kontern. Diese Mädels sind im „Rat“ herzlich willkommen und der „Zentralrat der Luden“ ist damit der erste „Stenzer-Verband“, der sich gesellschaftlich in dieser Richtung völlig öffnet! Hurra!
In den kommenden Tagen findet in Castrop-Rauxel eine große Ostertagung statt, bei der das schlagfertige „Luden-Manifest 2017″ erarbeitet werden soll. Aus Teilnehmerkreisen sind inzwischen einige der politischen Thesen bekannt geworden, die wohl maßgeblichen Einfluß auf das politische Programm haben werden. So sollen die etablierten Ludinnen und Luden u.a. folgendes fordern:
Der Zentralrat der Luden fordert die symbolische Besetzung der Nordseeinsel Helgoland durch Luden aus ganz Deutschland mit Verlesung des Luden-Manifest 2017
Der Zentralrat der Luden fordert „Freien Sex für freie Bürger“!
Der Zentralrat der Luden fordert den Druck von 1000 € – Scheinen für die zukünftige „Archivierung“ des Schwarzgelds.
Der Zentralrat der Luden fordert die Einführung von staatlich garantierten Entsperrgebieten, damit es an bestimmen Orten noch verbürgte Rechtssicherheit gibt!
Der Zentralrat der Luden fordert die Einführung einer staatlichen Ludenabgabe für die auferlegte nervige Bürokratie!
Der Zentralrat der Luden fordert: Grundausbildung im Fach Prostitution für deutsche Ämter und Behörden!
Der Zentralrat der Luden fordert den Bundesfinanzminister wegen seines einnehmenden Wesens zur Mitgliedschaft im Verband auf!
Der Zentralrat der Luden fordert eine Berufsqualifikation für staatlich geprüfte Bordellwirte und entsprechende Ausbildungsstätten!
Wir werden zum Thema satirisch weiter berichten und freuen uns dabei auf einen stets konstruktiven Meinungsaustausch, der uns alle „weiterbringt“ … wohin auch immer! Wir wünschen „Buenos Aires“ … Frohe Ostern!
Prostitution 2017 – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – Unerlaubte Prostitution!
Deutsche Gerichte verstehen bei unerlaubter Prostitution keinen Spaß, wie eine 50-jährige Sexworkerin jetzt feststellen musste. Sie war ihrer Tätigkeit in einem ländlichen Gebiet Bayerns nachgegangen, wo Prostitution in Orten mit weniger als 30.000 Einwohnern gesetzlich verboten ist! 3 Monate ohne Bewährung war das Resultat, wobei eine Bewährung durch vorhandene Vorstrafen nicht gewährt werden konnte! Ein recht tragischer Einzelfall, der sicher nicht zum Exempel taugt, aber eben deutlich macht, dass die Regulierung des Prostitutionsgewerbes bereits begonnen hat!
Der leichte liberale Umgang mit Damen an öffentlichen Laternen, Sexarbeit in Räumen, die mutwillig zweckentfremdet werden und ähnliche Dinge, haben jetzt und vor allem in Zukunft ein relativ hohes Gefahrenpotential: erlaubt ist eben nicht, was gefällt, sondern erlaubt ist, was gesetzlich zulässig ist. Wenn ich in einer Berliner Nähstube (so steht es im amtlichen Nutzungsplan) mein Lotterbett aufstelle oder in einem stillgelegten Blumenladen einen Partytreff errichte, sollte ich mich nicht wundern, wenn bei einer amtlichen Kontrolle statt mahnendem Zeigefinger eine Ordnungsverfügung erhoben wird, die meinem Geschäft den Garaus bereitet. Die Ämter können ja nicht anders, wenn schwerwiegende Missstände vorliegen oder die öffentliche Ordnung massiv gefährdet ist.
Wenn ich dann, wie gerade gestern, in einem Telefonat höre, dass ausländische Mitbürgerinnen dazu animiert werden, Pauschalclubs zu übernehmen, deren Betrieb ab Mitte des Jahres mehr als problematisch werden wird, und man den neuen Inhaberinnen dabei aktuelle gesetzliche Gefahren bewusst verschweigt, weiß ich doch, wo die Reise hingeht: Risikovermeidung und persönliche Schadensbegrenzung, in dem man gefährdete Objekte noch schnell vor Toresschluss an die unwissende Frau bringt! Abstandszahlung natürlich inklusive! Ein bisschen Kasse machen kann nur nutzen und danach eben die Sintflut!
Wer nun denkt, dass sich das neue Gesetz inzwischen in der gesamten Branche herumgesprochen hat, der irrt gewaltig! Immer wieder sehe ich ganz erstaunte Gesichter, wenn ich bei Exkursionen nachfrage. Nie gehört, gehört und vergessen! Auch wenn man wahrgenommen hat, das ein neues Gesetz kurz vor der Einführung steht, ist dies für viele dennoch kein Grund, sich die Inhalte einmal anzusehen. Wird schon nichts wirklich wichtiges drinstehen! Und wenn, sind die Behörden doch verpflichtet, mich darauf hinzuweisen!
Leider tun die Behörden dies bislang aber nicht, denn ich habe noch nirgendwo Infobroschüren zum neuen Prostitutionsgesetz gesehen, die eventuell auch fremdsprachlich informieren sollten, weil in der Sexarbeit ja der Anteil von Migrantinnen sehr hoch ist. Da die neuen Regeln nun einmal sehr einschneidend sind, wäre eine frühzeitige Informationskampagne notwendig, damit sich die Sexworker auf die neuen Regeln einstellen könnten. In HIV-Prävention und diesbezügliche Infokampagnen fließen nach wie vor erhebliche staatliche Gelder, Prostitutionsinformation ist scheinbar nicht vorgesehen oder kommt dann womöglich zu einem Zeitpunkt, wo das Kind schon im Brunnen liegt.
Was machen wir? Was mache ich? Fahren wir demnächst mit einem bunten Infomobil von Bordell zu Bordell und verteilen bunte Flyer oder warten wir ab, bis örtliche Gesundheitsbehörden und Ordnungshüter mit Material am Start sind? Fragen wir bei den möglichen indirekten Nutznießern der neuen Gesetzgebung nach und bitten dabei namhafte Kondom-Hersteller um Unterstützung? Oder lassen wir die Dinge einfach laufen und hegen ganz simpel die Hoffnung, dass sich Umstände irgendwie von selbst regeln?
Die Karte der „Unwissenheit“ können ab Mitte des Jahres weder Sexworker noch Bordellbetreiber ziehen. Zwar wird man den Mädels noch mit Zugeständnissen begegnen und sicher nicht alles sofort bestrafen, aber zumindest von den Betreibern erwartet man, dass sie sich mit den Rahmenbedingungen selbst auseinandersetzen, ohne dass Hinweise darauf erfolgen müssen. Da ist es gut, dass dies alle täglich die Presse verfolgen und sich stetig umfassend informieren! Wenn sie denn überhaupt das finden, was sie suchen. Denn: amtliche Information ist flächendeckend nicht verfügbar und wenn man bei Ämtern nachfragt, zucken oft nur die Schultern!
Zucken wir mit oder sorgen wir dafür, dass endlich etwas mehr Bewegung in die Sache kommt?
Prostitution 2017 – Hamburg – Auf dem Hansaplatz nachts um halb eins
In den vergangenen Tagen hatte ich mehrere geschäftliche und private Termine in der alten Hansestadt Hamburg und so buchte ich mich für einige Tage in einem Hotel in der Nähe des Hamburger Hauptbahnhofs ein, was sich in letzter Konsequenz als örtlich schwerwiegender Fehler erweisen sollte. Denn: im Viertel St. Georg, rund um den Hansaplatz, spielt das pralle kriminelle Leben, was mich noch persönlich beschäftigen sollte und auch tat.
Mit Hamburg verbindet man zunächst einmal den Hafen und die Reeperbahn, den Dom und nun auch die vielgerühmte Elbphilharmonie, wo inzwischen die Kultur eingezogen ist und wo es vieles zu bestaunen gibt. Leider war mein Zeitplan mal wieder zu eng und ich habe von der Stadt mal wieder nur wenig gesehen, da die Termine zeitintensiv waren und ich am Abend dann viel zu müde war, um noch etwas „sinnvolles“ zu unternehmen.
Am Sonntag war die Welt noch in Ordnung: ich besuchte eine alte Bekannte, die in Hamburg-Mitte eine frivole Bar betreibt, wo sich am Sonntagabend ein schicker SM-Play-Kreis zu gemeinsamen Spielen einfand. Angenehme Leute, ein gelungenes Ambiente und eine überaus charmante Gastgeberin, die sich um das Wohl ihrer Gäste kümmerte. Im „Kow 2″,Luisenweg 119, 20537 Hamburg, lohnt sich der Besuch, wenn man als Paar oder Single einmal frivol ausgehen möchte! Unter http://www.kow2.de/findet man vielfältige Informationen zum Konzept und zum aktuellen Programm. Schön war es … bei Gudrun!
Da ich schon am Montagvormittag einen wichtigen Termin hatte, konnte ich nicht lange im Kow verweilen. Mein Heimweg führte mich über den Hauptbahnhof zum Hansaplatz, wo zu später Stunde noch ein asiatischer Imbiß geöffnet war, der mit leckeren Hähnchen und mit Currywurst warb. Nun ja, eben echt asiatisch. Lach! Egal, eine Currywurst zur Nacht geht immer und ich huschte aus dem abendlichen Schneetreiben hinein in die gute Asia-Stube, wo sich eine Vielvölker-Versammlung eingestellt hatte. Außer „echten Hamburgern“, die man vergeblich suchte, waren nahezu alle Kontinente der Welt vertreten, wobei die Schwarzafrikaner die stärkste Fraktion stellten.
Der berühmte „Griff Royal“ … es gibt ihn noch!
Essen und Getränke gibt es in dieser Gegend nur gegen Vorkasse. Die Wirte sind Leid gewöhnt und ohnehin ist das ganze Viertel recht „rustikal“: trotz Prostitutionsverbot mit drastischen Strafen für Anbieterinnen und Freier, sind die Gunstgewerblerinnen stark vertreten und schrecken auch vor dem „Griff Royal“ nicht zurück, wo man männlichen Passanten einfach mal schnell kräftig in den Schritt greift und dabei einige unanständige Angebote offeriert. Sex für vermeintlich kleines Geld, wobei man dann entweder auf dem WC einer Kneipe oder aber in den Zimmern einer Absteige verarztet wird. Die einen finden das wahrscheinlich nostalgisch erotisch, die anderen bekommen schon beim Gedanken daran Pickel. Mir egal, ich hatte nur ein wenig Hunger und bin immer ein aufmerksamer Beobachter von Szenerien.
Die Currywurst war OK und an meinem Tisch saß ein Paar von der Elfenbeinküste, das sich zur Nacht ein halbes Huhn gönnte und dabei in heftige Wortwechsel verstrickt war. Die dunkle Dame schimpfte in französischer Sprache, der dazu gehörende Herr zuckte mit den Schultern und deutete auf die Strasse, wo zwei Streifenwagen der Hamburger Polizei geparkt waren. Irgendein Tumult. Normal! Da ich der französischen Sprache mächtig bin, konnte ich einigen Wortfetzen entnehmen, dass die Polizei wohl gerade das Geschäft der Dame störte und sie sich deshalb in den Asia-Grill verzogen hatte. Der Herr, der wohl Manager und Nutzniesser ist, war darüber verärgert, weil ihm wohl die Taler ausgingen, die er nur zu gerne in den nächsten Spielautomaten stecken wollte! Die letzten Reserven waren gerade für das halbe Huhn draufgegangen und Nachschub tat nun Not. So war es nicht verwunderlich, dass man den netten Herrn am Tisch, nämlich mich, umgehend anzwinkerte.
„Baby, wan´t to have some fun?“
So kam es mir entgegen und dabei landete sofort eine Hand auf meinem verlängerten Knie. Sehr merkwürdig, an diesem Ort aber scheinbar normal. Der Manager verzog keine Miene und tat so, als wenn er gar nicht anwesend wäre. Hauptsache es kommen neue Penunzen in die Kasse … in seine Kasse, denn man kann der Dame ja nicht die Kohle in der Tasche lassen. Ortstypische Arbeitsteilung: sie schafft an, er gibt aus!
Das „Baby“, also ich, hatte aber keine Lust auf „Fun“ und sagte höflich aber entschieden ab, was die Dame aber nicht weiter kümmerte. Sie wollte mir den Rest von ihrem Huhn anbieten und argumentierte mit „gut machen“ und „sehr billig“! Während ich ersteres nachdenkend sofort in Frage stellte, war ich mir beim zweiteren absolut sicher: sehr billig, die ganze Sache! Ohne am angebotenen Huhn zu knabbern, verließ ich das Lokal und machte mich auf den Weg zu meinem nahe gelegenen Hotel. Noch zwei weitere osteuropäische Damen im fortgeschrittenen Alter versuchten ihr spätes Glück und folgten mir bis zum Hoteleingang, wo der Nachtportier schon den Finger hob und die Damen sofort verscheuchte. Man kannte sich und da war auf beiden Seiten keinerlei Sympathie.
Der Portier sprach von „Schmeißfliegen“ und warnte mich vor solchen Kontakten. Es sollen 5.000 Euro fällig werden, wenn man sich auf ein solches Date einlässt und dabei von den Ordnungsmächten erwischt wird. Keine Gefahr für Howard, der auf solchen Trash nicht steht und sicher nicht in irgendwelche Absteigen einrückt, wo hinter der Tür womöglich weitere unangenehme Überraschungen lauern.
„Nimm mich jetzt, auch wenn ich stinke!“, kam es mir spontan in den Sinn.
Ich zog mich dann in meine Gemächer zurück, wo alles wohlig warm und sauber war. Hinter der Hotelmauer war die Welt in Ordnung und mehr braucht man ja auch nicht. Oder?
Am nächsten Morgen ging es zum Termin, wo ich eine der interessantesten Locations Hamburgs kennenlernte und wo ich ein sehr gutes wie konstruktives Gespräch hatte, dem ein weiteres am Abend folgte. 12 Stunden Prostitutionsgesetz als Tagesziel mit guten Ergebnissen und mit zu wenig Zeit für Nahrungsaufnahme. Zurück am Hansaplatz: trotz wieder später Stunde hektische Betriebsamkeit, statt Currywurst war diesmal ein türkischer Spieß angesagt, der sehr gut schmeckte, aber dabei auch für einigen Durst sorgte. Durch das „Halal-Konzept“ im Sinne Mohammeds, gab es beim türkischen Wirt kein Bier und ich mußte mich noch in eine Kneipe begeben, die direkt gegenüber meines Hotel lag.
Dieses hieß „Tallyman“ und war wiederum eine Versammlungsstätte von Kulturen der Welt. Vom Syrer bis zum Chinesen waren alle vertreten und auch an losen Mädchen war kein Mangel. Die Spielautomaten glühten, der Geräuschpegel war immens und die Wirtin stark im Stress. Ohne Vorkasse kein Getränk. Zigarettenstangen werden als Zahlungsmittel akzeptiert und auch bunte Drogen-Kügelchen sind hier und da zu sehen. Einige Herren schauten unentwegt aus dem Fenster und immer wenn ein Streifenwagen vorbeifuhr, was hier sehr oft vorkommt, wurde der Kopf reuig gesenkt. Wahrscheinlich ein besondere Ausdruck von akuter Blaulicht-Allergie!
Eine junge Bulgarin erzählte mir von ihrem großem Durst und wollte ein Schluck Bier aus meiner Flasche nehmen. Auch interessant. Dass Sie außerdem total „geil auf mich“ ist, verwunderte nicht wirklich. Nachdem sie durch einen mutigen Griff geprüft hatte, dass ich keine Transe bin, folgte auch hier das übliche Abendgebet: nur 30, gut, langsam. Schon klar, aber sicher kein Deal!
Während ich in irgendwelche sinnlosen Gespräche verwickelt wurde, hatte sich ein sehr gut gekleideter Herr auf den Barhocker neben mir gesetzt. Ein Glück, so gab es nun eine natürliche Mauer zur Bulgarin und deren Kolleginnen, die dringend noch Umsatz machen wollten und ständig aus fremden Gläsern und Bierflaschen „naschten“. Mein Sitznachbar hatte mächtig einen im Tee und entschuldigte sich für seinen bedenklichen Zustand. Er schwankte und fiel dabei fast vom Hocker. Im letzten Moment konnte ich ihn fangen und er rappelte sich mühsam wieder auf. Schuldigung! Er bestellte eine neue Pulle Bier, stabilisierte sich auf dem Hocker und rutschte wieder zu mir rüber. Das ging noch zweimal so und ich hatte inzwischen mächtig die Nase voll. Irgendwelche Mädels, die an fremden Bieren sabbern und ein Trunkenbold, dem es an Haltung fehlt!
Plötzlich stand der Wackler auf, steckte sich sein Flensburger in die Tasche und stürmte mit strammem Schritt aus der Pinte. Ist der schlagartig wieder nüchtern geworden? Geht doch überhaupt nicht!
Und wie! Sekunden später bemerkte ich, dass mein Handy „abwesend“ war. Der Kollege hatte den bekannten Antänzer-Trick verbessert und bei seinem Schwanken meine Jackentasche durchsucht. Hotelkarte, Notizblock, Handy einfach weg! Ich hatte den Vogel noch im Blick und war fest entschlossen, sofort die Verfolgung aufzunehmen. Jedoch waren da plötzlich eine Reihe von fremden Mitbürgern, die sich so geschickt vor die Tür stellten, dass ich nicht durchkam. Natürlich reiner Zufall! – Mit Ärger und Schwung rammte ich mich durch, konnte aber den Übeltäter nirgendwo mehr sehen. Verschwunden, irgendwo in der Gasse!
Da war es auch nur ein ganz schwacher Trost, dass mich ein weiterer Herr geheimnisvoll von der Seite ansprach. Er sei Polizist und im Undercover-Einsatz! Seine Tarnung war perfekt und er wusste, wie mein Problem zu lösen ist. 100 € für ihn als Vorkasse und das Telefon ist in 24 Stunden wieder da! – Klar: ich gebe ihm 100 € und ich höre nie wieder von ihm. Dass er mir gewissermaßen als Kombipaket noch ein Date mit seiner heißen Schwester anbietet, bringt das Fass nun zum überlaufen: als ich einen Passanten bitte, die „richtige“ Polizei zu rufen, ist der emsige Agent plötzlich verschwunden. Dringende Ermittlungen, vermutlich!
Während ich auf der Strasse stehe und auf die Polizei warte, kamen einige Assistenten aus dem „Tallyman“ gekrochen, die aussahen, als wenn sie mit mir noch ein Hühnchen zu rupfen hätten. 3 zu 1 ist unfair, aber hier auf der Strasse gibt es nun mal andere Regeln. Sie wollen Freibier und haben selbiges bereits bestellt. Ein wenig Geschubse, ein freundlicher Tritt in einen Hintern: ich gab mir alle Mühe, die Leute auf Abstand zu halten und musste final auch zur bekannten Kongo-Schelle greifen, um deutlich zu machen, dass ich nicht als Opfer tauge! Bevor die Sache weiter eskalierte, traf zum Glück der Peterwagen ein und plötzlich herrschte vor Ort die reinste Freundlichkeit. Alle wollten nur helfen und ich sei doch „gute Mann“!
Selbst die Mädels von der Strasse mischten sich ein und brachten ihre Entrüstung zum Ausdruck. Zuviel Theater und die Polizei bat mich in den Streifenwagen, um die Situation zu entschärfen. Strassendiskussion machte keinen Sinn und wir fuhren auf die Wache, wo ich mir die lokale Verbrecherkartei zu Gemüte führte. Leider ergebnislos. Was sonst? Bei über 50 Trickdiebstählen am Tag in dieser Gegend, hat die Polizei den Kampf längst aufgegeben. Handyortung in der Großstadt? Nahezu unmöglich. Und welcher Dieb lässt schon das Handy an? Also wurde ein Protokoll gefertigt und um 3 Uhr nachts war ich wieder bei meinem Hotel, wo schon wieder eine Dienstleisterin im Gebüsch lauerte:
„Wolle Spaß?“ – Nee, Spaß hatte ich nun wirklich schon genug und die ganze Gegend ist beim nächsten Hamburg-Besuch ganz sicher gestrichen!
Resultat: sehr gute Termine und Gespräche in Hamburg, denen weitere folgen werden. Die Gestaltung des Rahmenprogramms ist deutlich verbesserungswürdig und die Wiederherstellung der mobilen Kommunikation wird noch einige Tage in Anspruch nehmen. Darum hier abschließend meine neue Rufnummer, die ich mir zusammen mit einem neuen Handy flugs organisieren musste:
0177-2727897 – Howard´s Nummer nach dem Kummer
So war ich schnell wieder erreichbar, zumindest theoretisch, weil ja niemand die neue Rufnummer kannte, hat das Telefon natürlich nicht geklingelt. Aber: wir arbeiten daran!
Grossprozess um illegale Chinabordelle vor dem Landgericht Kleve
Mitte November begann vor dem Landgericht Kleve (NRW) der Strafprozess gegen 5 chinesische Staatsbürger (4 Frauen und 1 Mann), denen vorgeworfen wird bundesweit illegale Bordellbetriebe unter dem bekannten Label „China Club“ betrieben zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten banden- und gewerbsmäßige Einschleusen von Ausländern, die Vorenthaltung / Veruntreuung von Arbeitsentgelt sowie Steuerhinterziehung im sechsstelligen Bereich vor.
Im März 2016 hatten unter Federführung des Bundeskriminalamtes umfangreiche Razzien stattgefunden und die Bordelle waren dann in der Folge amtlich geschlossen worden. Chinesische Sexworkerinnen, die bei den Razzien angetroffen worden waren und die nun als Zeuginnen vor dem Landgericht stehen, tragen bislang zur Aufklärung des Sachverhalts nur wenig bei: die bei der Polizei bereits getätigten Aussagen seien falsch übersetzt worden, mit Prostitution wollen die Damen nichts zu tun gehabt haben, obwohl sie mit recht freizügigen Bildern in bekannten Erotikportalen abgebildet waren und in ähnlichem Outfit auch von der Polizei vor Ort angetroffen wurden.
An den bisherigen Verhandlungstagen wurde deutlich, dass es eine „chinesische Mauer des Schweigens“ gibt und dass „man“ die Ladies wohl auf Razzien und Zeugenbefragungen vorbereitet hat. Ist es organisierter Menschenhandel oder ein einvernehmliches Agreement zwischen „Geschäftspartnern“, was da in recht mafiöser Manier ersonnen wurde? Wenn eine fremde Kultur auf den deutschen Rechtsstaat trifft, Sprachbarrieren die Verhandlung prägen und Zeugen mit Vergesslichkeit und falschen Aussagen glänzen, kommt man in der Verhandlung kaum weiter. Wenn dann zusätzlich wichtige Zeuginnen trotz Ladung nicht erscheinen und deren Aufenthaltsort nicht zu ermitteln ist, wird es sehr schwer auch nur ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen!
Über 100 Zeuginnen und Zeugen sind in Kleve geladen und das Gericht hat insgesamt 21 Verhandlungstage angesetzt, wobei auch „Aussentermine“ in den geschlossenen Etablissements stattfinden. Während die Zeuginnen durch die Bank weg schweigen und verschleiern, hat eine der chinesischen Angeklagten die Vorwürfe bereits weitestgehend eingeräumt und den mitangeklagten einzigen Mann als „Drahtzieher“ belastet. Da der Vorwurf der Staatsanwaltschaft auf „bandenmässiges Handeln“ abzielt, sind die zu erwartenden Strafen deutlich höher als bei Einzeltätern, wobei es nur eine untergeordnete Rolle spielt, wer die Bande anführt und wer nur mitläuft.
Ohnehin ist davon auszugehen, dass es sich im Fall Kleve nur um die Spitze eines chinesischen Eisbergs handelt und das es deutschlandweit eine Art „Franchise-System“ gibt, das nahezu identisch vorgeht. Viele chinesische Banden, die statt „Schweinefleisch süss-sauer“ nun eben „knusprige Masseusen“ anbieten und nach einem vorgegebenen Konzept handeln. Prost, Mahlzeit!
Zum Thema „Chinasex in Deutschland“ habe ich übrigens vor einigen Wochen bereits einen längeren Artikel verfasst, der durch eigene Recherchen im erotischen China-Mileu entstanden ist und denen ich Ihnen nicht vorenthalten möchte:
Prostitutionsgesetz – Ich möchte lieber von einer Frau beraten werden!
Das Patriarchat in der Beratung? … Howard Chance bietet Alternativen!
Es kommt vor, dass Sexworkerinnen Probleme mit „männlicher Beratung“ haben! – Schlechte Erfahrungen im Job sind oftmals die Ursache und diese übertragen sich manchmal sehr massiv ins Unterbewusstsein.
Zu viele „Ansager“ im Leben und man entwickelt eine Aversion gegen männliche Selbstdarsteller, die einem die Dinge erklären wollen!
Außerdem gibt es in der Tat Themen, wo ein Gespräch unter Frauen einfach besser läuft, weil ein Mann nun eben mal wie ein Mann denkt und eine Frau wie eine Frau. Kein Problem und auch in der persönlichen Beratung durchaus lösbar!
Da ich diesen Umstand recht früh erkannt habe, stehen ab Anfang 2017 auch weibliche und branchenerfahrene Ladies für Basis-Beratungen zur Verfügung. Bei der Auswahl dieser Kolleginnen war es mir wichtig, dass man das Thema „Sexworking“ aus eigener Erfahrung gut kennt, aber auch einen gewissen Abstand zur aktiven Sexarbeit gewonnen hat. Als „Mitbewerberin“ auf dem erotischen Markt, ist man nämlich gedanklich nicht unabhängig, was aber für eine objektive Beratung immens wichtig ist!
Auch wenn MH-Consulting eher Rotlicht-Unternehmen berät, halte ich es für wichtig, auch Ansprechpartnerinnen für einzelne Sexworker zu haben, die ja durch das neue Gesetz in 2017 womöglich automatisch zu Betreiberinnen von „Prostitutionsstätten“ werden. Hier kann aus einer personenbezogenen Beratung auch eine Unternehmensberatung werden, die das Ziel hat, sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen.
Wenn Sie also lieber von einer Lady beraten werden möchten: teilen Sie mir dies einfach mit und ich werde es gerne arrangieren!
Die neuen freiberuflichen Mitarbeiterinnen, werde ich Ihnen im kommenden Jahr in dieser Webpräsenz vorstellen. Bereits aktiv tätig ist „Ariane“ aus Berlin, die zum Thema umfangreich publizistisch tätig ist, selbst viele Jahre im Erotikbereich gearbeitet hat und mit allen Problemen der Sexworker intensivste Erfahrungen besitzt.
Ariane wird zukünftig auch bei Seminaren und Workshops dabei sein und mit ihren Erfahrungen zur Verfügung stehen, was für mich als „Nicht-Sexworker“ eine große Bereicherung ist, da ich mich ja nur sehr spärlich in die weibliche Denkweise hinein versetzen kann und hier oft auf die zweite Meinung angewiesen bin.
Neues Prostitutionsgesetz verlangt Zuverlässigkeitsprüfungen im Milieu
Ja: in vielen Rotlicht-Vierteln der Republik sind die muskelbepackten tätowierten Herren, die gerne gemeinschaftlich Motorrad fahren, fester Bestandteil des Milieus und dort mit vielfältigen Aufgaben betraut. Das Steintor in Hannover, der Kiez in Hamburg, das Bahnhofsviertel in Frankfurt am Main oder der Duisburger Eroscenter-Distrikt: ohne Motorradbruderschaften kaum denkbar und dies sehr zum Leidwesen der Politik, die diesen Herren einfach überhaupt nicht über den Weg traut und immer neue Chancen sucht, deren Aktivitäten wirksam zu unterbinden. Daher hat man sich auch im neue Prostitutionsgesetz für 2017 etwas ganz besonderes einfallen lassen, um die vermeintlich bösen Buben, die manchmal gar keine sind, nachhaltig aus den roten Quartieren der Republik zu vertreiben.
Auskünfte aus dem Bundeszentralregister werden demnächst im Rahmen einer intensiven amtlichen Zuverlässigkeitsprüfung für Betreiber, Stellvertreter und auch für die Beschäftigten in den Bordellbetrieben und sonstigen Prostitutionsstätten obligatorisch. Zusätzlich sollen die erlaubniserteilenden Ämter auch weitreichende Auskünfte bei den Polizeidienststellen einholen, um die angeblich grauen und schwarzen Schafe im Gewerbe sicher zu entlarven. Doch der Gesetzgeber geht noch einen Schritt weiter, indem er folgendes ins Gesetz aufnahm:
Wer Mitglied eines unanfechtbar verbotenen Vereins ist oder war, bei dem gilt die Zuverlässigkeit als nicht gegeben. Dies gilt in der Regel auch, wenn die Mitgliedschaft nicht seit mindestens 10 Jahren erloschen ist.
Verbotene Vereine? – Das Bundesinnenministerium listet dazu auf seiner Webseite diverse links- und rechtsextreme Vereinigungen und Gruppen von Salafisten oder Islamisten auf, die durch gesetzliche Erlasse (Verbotsverfügung nach § 3 Abs. I Vereinsgesetz) in Deutschland verboten sind. Doch diese haben nach meiner Auffassung überhaupt keinen Bezug zum Rotlicht-Gewerbe und können daher wohl nicht das Ziel der gesetzlichen Botschaft sein.
Doch es gibt weitere „besondere“ Vereine, die durch den Bundesinnenminister oder durch die Innenminister der Bundesländer ebenfalls durch Verbotsverfügung nach dem Vereinsgesetz verboten wurden: laut Wikipedia handelt es sich dabei um 15 Motorradclubs, deren regionale Niederlassungen unanfechtbar verboten wurden. Darunter befinden sich gleich 12 Charter der deutschen Hells Angels, 7 Divisionen des Gremium MC, die Bandidos Aachen und der komplette deutsche Ableger der niederländischen Satudarah. Die komplette Liste kann unter folgendem Link bei Wikipedia betrachtet werden: Verbotene Motorradclubs in Deutschland
Wenn man die Erläuterungen zum neuen Gesetz aufmerksam studiert, stellt man fest, dass sich hinter den „unanfechtbar verbotene Vereine“ wohl verklausuliert Hinweise auf Rocker und rockerähnliche Organisationen verbergen, die sich über diese Neuregelung sicher nicht freuen werden! – Es riecht gewaltig nach weitreichenden Beschäftigungsverboten, die dann wohl ausgesprochen werden können und sollen. Aber: nicht alle Charter der Rockerclubs sind verboten und innerhalb der jeweiligen „Rocker-Familien“ wird man sicher Mitglieder oder „Hangarounds“ finden, die nicht einschlägig vorbestraft sind und eben auch zu keiner verbotenen Abteilung gehören oder gehört haben. Aber einige führende „Wirtschafter“, die eben über „abweichende Lebensläufe“ verfügen, müssen sich schon ihre Gedanken machen, wenn im kommenden Jahr die Zuverlässigkeitsprüfungen zur lästigen Pflicht werden.
Wie kommentierte es jemand aus der Rockerszene kürzlich:
„Der Frankfurter Walter wird ganz sicher weiter entspannt sein Schnitzel essen und der lange Frank hat ja in Hannover schon vor Jahren die richtigen Weichen gestellt, als er sein Charter auflöste, bevor es verboten wurde!“
Neben dem neuen Prostitutionsgesetz, wurde am vergangenen Freitag, dem 23.09.2016, auch das vom Deutschen Bundestag ebenfalls verabschiedete Gesetz zur besseren Bekämpfung des Menschenhandels im Bundesrat abschließend behandelt und gebilligt. Ziel dieses Gesetzes ist es unter anderem, gegen die Zwangsprostitution in Deutschland entschlossen vorzugehen: Menschenhändler und Zuhälter von Zwangsprostituierten müssen künftig mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen, wenn sie ihren kriminellen Handlungen weiter nachgehen. Auch Freier machen sich zukünftig strafbar, wenn sie bewusst die Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen, obwohl sie deren Lage erkennen konnten.
Das Gesetz, das sofort nach seiner Verabschiedung in Kraft getreten ist, ist in Kombination mit dem neuen Prostitutionsgesetz eine besonders schwere Waffe im Kampf gegen die besonders schweren Formen der Milieu-Kriminalität, da Verstösse gegen StGB § 232 und folgende keine Ordnungswidrigkeiten sind, sondern schwere Straftaten, die grundsätzlich mit Freiheitsstrafen bedroht sind. Hier gilt im Gegensatz zum neuen Prostitutionsgesetz uneingeschränkt das sogenannte „Legalitäts-Prinzip“, was besagt, dass Straftaten generell von Amts wegen verfolgt müssen, sobald die zuständigen Behörden Kenntnis von diesen erlangen: es bedarf dazu keiner Anzeige und es gibt keinen Ermessensspielraum wie im Ordnungswidrigkeiten-Recht (hier: „Opportunitäts-Prinzip“).
Wenn also z.B. im Rahmen der zukünftigen amtlichen Prostitutionsanmeldung und in den Beratungsgesprächen, Hinweise auf Menschenhandel oder Zwangsprostitution auftauchen, sind die Behörden verpflichtet diesen Verdachtsmomenten nachzugehen und entsprechende Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die Bundesregierung setzt mit dem neuen Gesetz eine EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels um.
Dass der Staat mit den strafrechtlichen Ergänzungen nicht nur die Menschenhändler und Zuhälter ins Visier nimmt, sondern auch die Kunden (Freier) von Zwangsprostitutierten, kommentierte Bundesjustizminister Heiko Maas folgendermaßen:
„Wir treffen als Staat eine Grundentscheidung, dass wir so was nicht akzeptieren und auch nicht tolerieren, und dass wir mit den strafrechtlichen Möglichkeiten, die wir haben, dagegen vorgehen. Das muss jeder wissen, der sich darauf einlässt.“
Prostitution 2017 – Glossar – Howard Chance – Zwangsprostituierte
Zwangsprostitution bezeichnet die illegale Praxis, Menschen zur Arbeit als Prostituierte zu zwingen. Davon betroffen sind überwiegend Frauen und Kinder. Zwangsprostitution ist Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. Dieser Zwang kann durch physische und psychische Gewalt, Täuschung, Erpressung, Ausnutzung einer Zwangslage oder Ausnutzung der Hilflosigkeit des Opfers ausgeübt werden.
Umfangreiche Informationen zu diesem Thema und Statistiken findet man bei:
Im Gegensatz zum Tatbestand des Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung, ist Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung sowohl in Medien und der Gesellschaft, als auch in der internationalen Rechtschreibung schon seit vielen Jahren ein sensibles und oft diskutiertes Thema. Betroffen sind von dieser Form der Ausbeutung vor allem Frauen und Mädchen.
Laut des Bundeslagebildes Menschenhandel des Bundeskriminalamtes (BKA) werden Betroffene von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung häufig durch Täuschung zur Prostitutionsausübung verleitet. Angeworben über Zeitungsinserate oder Modelagenturen, werden die Betroffenen über die Art der Tätigkeit oder die Höhe des Verdiensts getäuscht. Darüber hinaus kommt es ebenfalls nicht selten vor, dass die Betroffenen sich freiwillig zur Prostitutionsausübung entscheiden, dann aber mit Arbeitsbedingungen konfrontiert sind, denen sie vorher nicht zugestimmt haben und die zu ändern oder verlassen sie von den Tätern gehindert werden. Laut des BKA wird nur ein geringer Anteil von Betroffenen gewaltsam in die Prostitution gezwungen.[9] Durch hohe fiktive Schuldenbeträge für Einreise, Passbeschaffung etc. werden vor allem ausländische Betroffene in ein Abhängigkeitsverhältnis gedrängt und müssen einen Großteil des erwirtschafteten Verdienstes an die Täter abführen. In manchen Fällen werden Mädchen und junge Frauen durch die sog. „Loverboy-Methode“ angeworben. Die Täter täuschen den Betroffenen eine Beziehung vor um sie anschließend über emotionale Abhängigkeit in die Prostitution zu drängen und auszubeuten.
(Quelle: Wikipedia)
Der Deutsche Bundestag hat in 2016 die Gesetzgebung gegen Menschenhandel deutlich verschärft und neue Regelungen gesetzlich verankert.