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Monat: Oktober 2016
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BundesJustizPortal – 25.09.16 – Ministerin Steffen kritisiert neues Prostitutionsgesetz
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Merkurist – 10.10.16 – Mit dem Sex-Taxi durch Mainz
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Express – 23.09.16 – Warum Escort-Damen jetzt als Huren gelten
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LP – 10.10.216 – Der mobile Puff verschwindet
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FAZ – 12.09.16 – Prostitution: Das kälteste Gewerbe der Welt
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TZ – 05.10.16 – Prostitution in München: Was sich in der Rotlichtszene verändert hat
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Seminare für die Rotlicht-Branche sind in Planung

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Neues Prostitutionsgesetz : Seminare für Prostituierte und Bordellbetreiber
In Gesprächen und im Mail-Austausch mit mehreren Erotikportal-Betreibern, erhielt ich in den vergangenen Tagen die Information, dass zur Vorbereitung auf die neue Situation im Frühjahr diverse Info-Veranstaltungen und Seminare für Sexworker(innen) und Betreiber von Prostitutionsbetrieben geplant sind. Konkrete Termine stehen zwar noch exakt fest, aber ich halte diese Angebote für sehr wichtig und hilfreich.
Es ist ja klar, dass nicht jede Sexworkerin und nicht jeder Sexworker direkt einen Anwalt oder Unternehmensberater beauftragen wird, nur um Grundinformationen zu erhalten: da würde man ja auch mit Kanonen auf Spatzen schießen und wahrscheinlich jede Menge mühsam erarbeitetes Geld verplempern. Das muss nur sein, wenn es wirklich sein muss!
In den Veranstaltungen sollen die neuen Rahmenbedingungen und die gesetzlichen Auflagen dargestellt, erläutert und diskutiert werden. Dabei können natürlich nur Beispielsituationen durchgespielt werden und ein Großteil der Zeit wird sicher für Fragerunden verwendet werden müssen, da die Thematik ja doch sehr komplex ist und die Grundinteressen von Sexworkern und Betreibern zudem auch recht unterschiedlich sind.
Das Thema „Neues Prostitutionsgesetz 2017“ in ein paar wenigen Stunden „befriedigend“ zu behandeln, ist einfach gar nicht möglich, aber man kann Denkansätze liefern und miteinander ins konstruktive Gespräch kommen.
Ich werde mich bei einigen dieser Veranstaltungen selbst aktiv einbringen und habe mich diesbezüglich auch bereits mit einigen Veranstaltern ausgetauscht. Nun ist Deutschland ja nicht gerade klein und für eine informative Tournee durch die gesamte Republik wird der Terminkalender kein grünes Licht geben. Doch bei frühen Terminankündigung kann man sich ja auch auf eine kleine Reise einstellen und vorbereiten.
Nach meinem momentanen Informationsstand, wird es in Berlin ein Seminar im Rahmen einer bereits gut eingeführten und beliebten Veranstaltungsreihe geben und auch im Raum Köln/Düsseldorf/Ruhrgebiet gibt es bereits Planungen. Ich selbst stehe zusätzlich auch mit Partnern im Raum Frankfurt/Main und Hannover im Gespräch, wo die Rotlicht-Dichte eben auch sehr hoch ist und das Thema natürlich in 2017 auch „brandaktuell“ sein wird!
Dies schon einmal als allgemeine Information, der dann in Kürze (wohl noch im diesem Jahr) explizite Veranstaltungs-Ankündigungen folgen werden. Ich bin hier, wie auch bei allen anderen Fragen mit Schwung am Ball! – Hurra!
Lesen Sie in diesem Kontext auch:http://prostitution2017.de/schutzgesetz/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/
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Howard @ Huffington Post: Verbotene Vereine und das Prostitutionsgesetz

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Huffington Post: Verbotene Vereine und das Prostitutionsgesetz
Howard Chance ist Gastautor bei der „Huffington Post“ und hat in der vergangenen Woche dort wieder einen neuen Artikel veröffentlicht:
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Beratung für die Rotlicht-Branche in Deutschland

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Guter Rat ist sehr gefragt beim neuen Prostitutionsgesetz für 2017
Wie bereits beim Start dieses Webprojekts angekündigt, habe ich in den vergangenen Tagen die projektbezogene Beratungsgesellschaft gegründet, die unter „MH-Consulting“ firmieren wird und die Unternehmensberatungs-Dienstleistungen für die Erotik-Branche anbieten wird. Dabei steht natürlich das neue Prostitutionsgesetz im Mittelpunkt, das vielen Menschen in der Branche schon jetzt merklich Kopfschmerzen bereitet.
Qualifizierte Beratung für die Rotlicht-Branche in Deutschland gestartet!
Viele werden denken, dass wir mit dem Projekt ein wenig früh am Start sind, aber ein Jahr ist bekanntlich schnell vergangen und spätestens Mitte 2017, wenn das Gesetz dann in Kraft tritt, wird es dann plötzlich eilig und alles muss dann im „Holter-die-Polter-Verfahren“ erledigt werden. Aber das muss ja nicht sein: man kann sich entspannt frühzeitig vorbereiten und kommt dann überhaupt nicht in Stress und Hektik und man vermeidet zudem Flüchtigkeits-Fehler, die bei „Eilverfahren“ schnell entstehen.
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben! – Wer zu früh kommt, hat einfach erheblich mehr Zeit!
Wir bieten unsere Beratung also bereits jetzt an und haben zur Venus-Erotikmesse in Berlin, die in der kommenden Woche (vom 13. bis 16. Oktober 2016) in den Messehallen unter dem Funkturm stattfinden wird, bereits zahlreiche informative Gespräche in der Hauptstadt vereinbart, wo das Thema auch schon allgegenwärtig ist. Am Rande der Messe und an den Abenden gibt es dann diverse Zusammenkünfte und auch die Möglichkeit zu Gesprächen mit dem lieben Howard Chance. Wer mit mir in Berlin sprechen möchte, möge mir bitte eine kurze Mail schreiben: howard.chance@t-online.de oder mich einfach anrufen.
Auch im Großraum Köln/Düsseldorf gab es Anfragen, ebenso aus dem Rhein-Main-Gebiet und aus Hannover. Dabei handelt es sich vornehmlich um informative Gespräche, da es für konkrete Massnahmen einfach noch etwas zu früh ist. Aber die Uhr läut stetig weiter und das Jahr 2017 kommt schneller herbei, als man gerade noch denkt! Aber auch die Vorbereitung der Beratungsleistungen muss ja noch intensiv geplant werden, um ab 2017 schlagkräftig auftreten zu können.
Zu den Beratungsangeboten gibt es ja auch eine gesonderte Seite innerhalb der Webpräsenz,
wo Konzept, Preise und Leistungen aufgeführt sind und wo wir über unsere Aktivitäten fortlaufend berichten werden:http://prostitution2017.de/schutzgesetz/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/
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Rechtsgutachten: Erotikmassage und Tantra fallen unter Prostitution!

Rechtsgutachten: Erotikmassage und Tantra fallen unter Prostitution!
Was „Happy End“ und „Sexerlebnis“ für erotische Massageanbieter bedeutet …
Mit dem neuen Prostitutionsschutzgesetz für 2017 definiert der Gesetzgeber genau, was als geschäftsmäßige sexuelle Dienstleistung zu betrachten ist und was damit unter den erweiterten Begriff der Prostitution fällt:
„Dem Gesetz liegt grundsätzlich ein weites Verständnis von Prostitution zugrunde, das möglichst alle Angebotsformen entgeltlicher sexueller Kontakte und deren gewerbsmäßige Organisation dem Bereich der Prostitution zurechnet. Entsprechend seinem Schutzzweck wird damit das Ziel verfolgt, den Anwendungsbereich auf eine möglichst große Bandbreite an Geschäftsmodellen im Bereich der sexuellen Dienstleistung zu erstrecken.“
Bereits 2014 stufte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Tantra-Massagen nicht bloß als Wellness ein, sondern erkannte darin auch ein „Sexerlebnis“, für das im vorliegenden Fall die Stuttgarter Sexsteuer Anwendung findet. Die Besitzerin eines Massage-Salons hatte gegen die Stadt Stuttgart geklagt, hatte damit jedoch keinen Erfolg. Die Richter stellten fest, dass die Kunden des Salons gegen Geld eine Massage am ganzen Körper inklusive Intimbereich buchen können und dass diese besondere Form der Massage eine „Zerstreuung und Entspannung mit erotischem Bezug“ biete. Nach Auffassung der Richter bietet die Klägerin in ihrem Betrieb gezielt die „Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen“. Entscheidend sei, dass die Kunden gegen Geld eine Massage am ganzen Körper inklusive Intimbereich buchen könnten und hier durchaus sexuelle Absichten vorliegen können.
Neu! – Aktuelles Gutachten von Prof. Dr. Maria Wersig von der Fachhochschule Dortmund:
Die Professorin für Sozialrecht hat am 28.09.2016 zum Thema ein Gutachten erstellt, das auf der Webseite des Berufsverbands Sexarbeit veröffentlicht und verlinkt wurde. Darin wird nochmal ausführlich dargelegt, warum Tantra und erotische Massagedienstleistungen vom neuen Gesetz wie Prostitution betrachtet werden. Dies war in der Branche sehr umstritten und ich habe für meine „frühe These“ auch wieder Kritik geerntet. Daher ist es wichtig, dass eine Professorin, die eng mit den Sexworker-Verbänden verbunden ist, zur gleichen Einschätzung kommt. Das Gutachten finden Sie als PDF-Dokument unter folgendem Link:
Rechtsgutachten von Prof. Dr. Wersig bei Berufsverband Sexarbeit
Massagen mit der Möglichkeit des „Happy Ends“ sind nach der neuen gesetzlichen Definition eindeutig als sexuelle Dienstleistungen zu verstehen sein. Schon das Angebot der erweiterten Entspannung reicht aus, um aus der Massage-Anbieterin damit eine Art Prostituierte zu machen, die selbstverständlich der neuen gesetzlichen Anmeldepflicht nachzukommen hat. Tantra-Masseurinnen bekommen also den berüchtigten „Huren-Ausweis“ und werden darüber sicher hoch erfreut sein!
Den Betreibern von Massagestudios mit erotischen Massage-Angeboten droht sogar mittelbar die Einstufung als „Prostitutionsstätte“, für die es eine gesetzlich klar bestimmte Genehmigungspflicht und zahlreiche gesetzliche Auflagen geben wird.
Weitere umfangreiche Informationen zu diesem und zu weiteren damit verbundenen Themen finden Sie auf der Webseite von Howard Chance:
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Neues Gesetz: Prostitutions-Konzessionen werden kostenpflichtig!

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Ämter arbeiten grundsätzlich nicht kostenlos … es werden Gebühren fällig
Posting vom 06.10.2016 by Howard Chance:
Die Konzessionspflicht für Prostitutionsstätten aller Art wird Mitte 2017 Realität und da stellt sich einfach die Frage, wie dieses Verfahren abläuft und vor allem, ob es für die Betreiber solcher Betriebe auch wieder mit zusätzlchen Kosten verbunden ist.
Zum Thema „Was sind Prostitutionsstätten?“ habe ich ja bereits eine längere Information gepostet, die man gerne unter folgendem Link nachlesen mag:
Gesetz 2017: Betreiben eines Prostitutionsgewerbe
Wie das genaue Verfahren ablaufen wird, werde ich gerne zu einem späteren Zeitpunkt erläutern, wenn es von Seiten der damit befassten Ämter genaue Informationen gibt. Damit ist in der jetzigen Frühphase aber nicht zu rechnen und ich will ja nicht irgendeinen Unsinn
posten, der nicht weiterhilft.Was die Kostenpflicht der Konzessionen (Genehmigungen) anbelangt, kann ich aber schon etwas grundsätzliches sagen: hier wird es ähnlich gehandhabt, wie es auch bei den Gastronomie-Konzessionen üblich ist. Die Genehmigung wird also Geld kosten, da die lokalen Ämter zum einen ihre Eigenkosten decken müssen und sich zudem der jeweilige Kämmerer auch über Überschüsse freut.
Die Höhe der Gebühren kann dabei von Ort zu Ort differieren, weil die Verwaltungskosten nicht bundesweit einheitlich festgelegt sind. Wenn man mich nach einem Mittelwert fragt, kann ich nur auf meine persönlichen Erfahrungen mit Gastronomie-Genehmigungen zurückgreifen, wo es für einen kleinen Betrieb um die 1.000 Euro waren, während für die große Erotikdiscothek etwa 5.000 Euro verlangt wurden. Entscheidend ist wohl die zu konzessionierende Fläche und jeder qm wurde in den genannten Beispielen mit einem bestimmten Faktor multipliziert.
Ohne es aber genau zu wissen, denke ich, dass man bei Prostitutionstätten ähnlich verfahren wird. Wie man mit dieser Methode allerdings den Konzessions-Preis für einen Escort-Service ohne vorhandene Gewerbeflächen berechnen will, dazu habe ich momentan keine Idee. Aber ich werde dann einmal nachfragen, wenn man sich auf den deutschen Ämtern dazu Gedanken gemacht hat.
Fest steht: ohne schöne Taler gibt es in Deutschland keine amtliche Leistung und keine Genehmigung. Ob auch die Sexworker für ihren „Huren-Ausweis“ zur Kassen gebeten werden? – Auch das halte ich für denkbar, kann es aber (noch) nicht beweisen!
Kontext-Artikel:
http://prostitution2017.de/schutzgesetz/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/