Monat: Februar 2018

  • Prostitution 2018 – Prostitution – ungeliebter Schatten der bürgerlichen Ehe

    Prostitution 2018 – Prostitution – ungeliebter Schatten der bürgerlichen Ehe

    Prostitution 2018 - Prostitution – ungeliebter Schatten der bürgerlichen EheProstitution 2018 – Prostitution – ungeliebter Schatten der bürgerlichen Ehe

    Informationsstand: 26. Februar 2018 – Autor: Howard Chance

    Mal ein ganz anderer Artikel zum Thema „Prostitution“, den ich bei Recherchen im Internet zufällig entdeckt habe. Die Journalistin Kersten Artus, die von 2008 bis 2015 Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft – Partei Die Linke war, hat sich mit Prostitution unter der Überschrift „Zur Diskussion in der Linken um Prostitution“ beschäftigt und ich finde den Artikel ebenso ungewöhnlich wie interessant!

    Die „Bebelsche Theorie“, dass Ehe und Prostitution zwei Seiten derselben Medaille sind und dass Prostitution eine „notwendige soziale Institution wie Polizei, stehendes Heer, Kirche und Unternehmerschaft sei“, klingt in unseren Ohren zunächst merkwürdig. Wer die Prostitution verbieten will, muss nach „linkem Gedankengut“ auch die Ehe verbieten? Provokant!

    Gab es da nicht mal die Frage nach der „teuersten Form“ der Prostitution? Viermal am Kopf gekratzt und dann entschlossen mit „die Ehe“ geantwortet!

    Bekannte „historische“ Linke hatten markante Zuordnungen für Prostituierte:

    „Für Clara Zetkin gehörten Prostituierte zum Lumpenproletariat. Alexandra Kollontai befand Prostitution als sittenwidrig. Sie forderte einen Arbeitszwang für Prostituierte, um sie zu befreien. Karl Marx nannte Prostituierte, Vagabunden und Verbrecher in einem Atemzug.“

    Auch die heutigen „Linken“ tun sich mit der „Prostitution“ eher schwer und eine einheitliche Position ist nicht erkennbar und dadurch, dass die Autorin dies thematisiert, hofft sie vermutlich auf eine neue Sensibilität für das Thema, dass ja durch die aktuelle Gesetzgebung ja im Fokus steht. Feministinnen sind oft „links orientiert“, Prostitution resultiert aus „Herrschaftsverhältnissen“, die man im „Klassenkampf“ aber ablehnt.

    Ohne hier weiter auf die Inhalte eingehen zu wollen, empfehle ich heute den Artikel Ihrer / Eurer Lektüre. Wir wollen ja nicht immer reißerisch arbeiten und vorwiegend Boulevard-Medien betrachten, sondern uns auch einmal ins „Bildungsbürgertum“ begeben, egal, ob wir nun links oder rechts orientiert sind! Ich hoffe, Sie stimmen mir zu! Glück auf!

    Den gesamten Artikel von Kersten Artus finden Sie zum Lesen / Download unter der URL:

    http://blog.kerstenartus.info/2018/02/20/prostitution-ungeliebter-schatten-der-buergerlichen-ehe/#_ftnref9

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Verwirrender Bericht – Stuttgarter Zeitung

    Prostitution 2018 – Verwirrender Bericht – Stuttgarter Zeitung

    Prostitution 2018 – Verwirrender Bericht – Stuttgarter Zeitung

    Informationsstand: 26. Februar 2018 – Autor: Howard Chance

    Die Stuttgarter Zeitung hat gestern (25.02.2018) unter der Headline „Rotlicht in Stuttgart – Prostituierte warten noch auf einen besseren Schutz“ einen umfangreichen Artikel zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in der Landeshauptstadt Stuttgart veröffentlicht, der bei Fachleuten nun für recht große Verwirrung sorgt.

    Die Stadt Stuttgart „plagen“ offene Rechtsfragen und daher hat man mit der „Umsetzung“ des Gesetzes noch gewartet! Im April 2018 will man starten, allerdings sind die festgelegten „Planstellen“ noch nicht besetzt bzw. beim Ordnungsamt, wo die Betriebsgenehmigungen erteilt werden müssen, noch gar nicht ausgeschrieben! Das hieraus erst einmal weiterer „Stillstand“ resultieren wird, ist zu vermuten.

    Nicht vorhandenes Personal kann ja nicht arbeiten und neues Personal, wenn es denn einmal vorhanden ist, erst für das neue Tätigkeitsgebiet geschult werden! Die „Ei-und-Henne-Frage“ stellt sich also erst einmal gar nicht! Den ein oder anderen „Betreiber“ wird dies sicher freuen! Erst mal noch ein bisschen Frieden in den erotischen Wänden.

    Der stellvertretende Leiter der Gewerbe- und Gaststättenbehörde der Stadt Stuttgart stellt sich nach dem Zeitungsbericht die Frage, ob das Ordnungsamt Stuttgart die Landesverordnung Baden-Württemberg zum ProstSchGesetz umsetzen muss, nach  der eine Baugenehmigung für eine „Prostitutionsstätte“ im Land obligatorisch, also notwendig, ist oder ob man es nicht wie in anderen Großstädten außerhalb des „Ländles“ handhaben kann, wo man die „Baugenehmigung“ angeblich ingnoriert.

    Tja, die Umsetzung des Bundesgesetzes ist, so steht es nun mal im ProstSchGesetz „Ländersache“ und die Verordnungen, die das Land trifft, hat der kommunale Beamte, der in diesem Land tätig ist, umzusetzen. Er ist die „Exekutive“ und hat mit dem „legislativen Prozess“ überhaupt nichts zu tun! Setzt er die Verordnung nicht um, begeht er sogar Rechtsbeugung und kann dafür richtig eins auf´s Dach bekommen!

    Daher kann auch eine scheinbar geplante „Zusammenkunft“ von „Landeshauptstädten“ aus der gesamten Republik in Düsseldorf, zu der ich leider noch keine Informationen habe, lediglich dem „Austausch“ von Meinungen dienen. Es steht der Versammlung nämlich nicht zu „Landesverordnungen“ zu verändern oder von einem Bundesland ins andere zu übertragen.

    Auch wenn es der Stuttgarter Beamte womöglich „gut“ für das Gewerbe gemeint hat, kann er die Gesetze seines Bundeslandes nicht ignorieren und das Verhältnis zwischen „Prostituiertenschutzgesetz“ und dem „Baurecht“ ist klar geregelt, denn im ProstSchGesetz ist eindeutig zu lesen, dass das Baurecht „unberührt“ bleibt! Wo also liegt bei der Stadt Stuttgart die Unklarheit? Ich sehe keine!

    Rotlicht in Stuttgart Prostituierte warten noch auf einen besseren Schutz



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Verfassungsbeschwerde ProstSchGesetz auf Gerichts-Agenda

    Prostitution 2018 – Verfassungsbeschwerde ProstSchGesetz auf Gerichts-Agenda

    Prostitution 2018 - Verfassungsbeschwerde ProstSchGesetz auf Gerichts-AgendaProstitution 2018 – Verfassungsbeschwerde ProstSchGesetz auf Gerichts-Agenda

    Informationsstand: 24. Februar 2018 – Autor: Howard Chance

    Soeben hat mich die Mitteilung erreicht, dass die vom Verein Dona Carmen e.V. initiierte Verfassungsbeschwerde, die im Sommer vergangenen Jahres beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht wurde, inzwischen bei Gericht auf der „Agenda 2018“ steht!

    Das Verfahren hat die Nr. 1 BvR 1534/17 und trägt die Ordnungsnummer 28 in der Berichterstattung der BVRin Dr. Ott. Damit steht fest, dass die Beschwerde angenommen wurde und nun vom 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes bearbeitet wird:

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2018/vorausschau_2018_node.html

    Die „kühne These“, die im Forum sexworker.at verbreitet wurde, dass über die Beschwerde noch im Jahr 2018 entschieden würde, ist aber reine Spekulation, da sich Verfahren ja ziehen können und noch nicht feststeht, welche Verfahrensschritte stattfinden und wie groß die Intervalle zwischen möglichen Terminen sein werden. In der Vorschau des 1. Senats stehen momentan 32 Verfahren für 2018 und ich gehe davon aus, dass die Chronologie eingehalten wird. Das Verfahren ProstSchGesetz landet also, wenn chronologisch vorgegangen wird, mit Nr. 28 am Jahresende?

    Wie auch immer: die Annahme an sich ist schon einmal ein erster Erfolg, an dem aber auch kaum gezweifelt werden konnte, da der beauftragte Rechtsanwalt Starostik ja ein juristisches Schwergewicht ist und die Unterlagen sicher „konform“ eingereicht hat.

    Leider werden bis Ende des Jahres zahlreiche Existenzen bereits vernichtet sein, Zehntausende von Sexworkerinnen werden dann bereits „registriert“ und steuerlich „erfasst“ sein und der dann entstandene „Schaden“ wird nicht reversibel sein, selbst wenn dass Bundesverfassungsgericht einige oder auch mehrere Paragraphen des angegriffenen Prostituiertenschutzgesetzes rügen oder aufheben sollte!

    Unter diesem gewichtigen Aspekt, hat die Entscheidung des Gerichtes dann rückwirkend keinen praktischen oder entlastenden Nutzen, sondern kann lediglich die Weichen für eine Zukunft des „Milieus“ in 2019 eventuell neu stellen. In der Konsequenz nutzt den aktuellen Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern die gerichtliche Entscheidung selbst nur sehr wenig, der Nutzen haben aber eventuelle nachfolgende Generationen!

    Durch die nicht vorliegende „Eilbedürftigkeit“ in 2017 war klar, dass diese Situation entstehen würde und meine „Prophetie“, die vielmals angegriffen wurde, war einfach nur Logik, deren Stichhaltigkeit sich nun bestätigt. Sorry!

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

    Meine 2017er-Artikel zum Thema finden Sie zur Lektüre unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/01/text-verfassungsbeschwerde-prostitution/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/26/prostitutionsgesetz-wie-funktioniert-denn-eine-verfassungsbeschwerde/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/19/prostitution-2017-jahr-der-verfassungsbeschwerden-update/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/30/verfassungsbeschwerde-keine-einladung-zum-kindergeburtstag/


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  • Prostitution 2018 – Frühjahrs-Offensive – Howard: in eigener Sache!

    Prostitution 2018 – Frühjahrs-Offensive – Howard: in eigener Sache!

    Prostitution 2018 – Frühjahrs-Offensive – Howard: in eigener Sache!

    Informationsstand: 22. Februar 2018 – Autor: Howard Chance

    Im Märzen der Bauer die Rösslein einspannt! So verkündet es ein altes deutsches Volkslied und leitet damit den Übergang vom Winterschlaf zur Frühjahrsmüdigkeit ein! Kicher! Alle die mit Prostitution und deren Genehmigung zu tun haben, können sich diesen Luxus nicht leisten! Wir müssen am Ball bleiben und uns durch die Unterlagen quälen und das in der Hoffnung, dass notwendige Genehmigungen auch erteilt werden.

    Meine Autorentätigkeit musste ich in den vergangenen Wochen etwas ruhen lassen, da einfach zu viele Erörterungstermine bei Ämtern und Behörden stattfanden und ich zudem Material aufbereiten musste. Auch die Planung eines Rotlicht-Kongresses nahm Zeit in Anspruch und daher war die Anzahl der neuen Artikel in meinem Blog nicht so groß wie sonst üblich! Prioritäten setzen war wichtig!

    Da die Umsetzung des „neuen“ Gesetzes, das ja nun gar nicht mehr so neu ist, in weiteren Bundesländern startet, gibt es ab März die „Howard-Frühjahrs-Offensive“, die besonders auf Berlin und die neuen Bundesländer abzielt. Neben der Mandanten-Betreuung in NRW, Niedersachsen, Baden und Hessen warten hier viele neue Aufgaben, denen ich mich natürlich mit der üblichen Energie widmen werde!

    Die aktuell geplanten Regionen und Termine finden Sie in meinem Terminkalender:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/27/termine-howard-chance/

    Das neue „Handbuch Prostitution 2018“ ist noch immer in der Entwicklungsphase, da sich ja ständig neue Aspekte ergeben und ich daher den „Redaktionsschluss“ immer wieder nach hinten verschoben habe. Nun ist die Präsentation für Ende April 2018 in Frankfurt am Main geplant und ich hoffe diesen Termin auch „endlich“ einhalten zu können!

    Übrigens interessiere ich mich nach wie vor für aktuelle Entwicklungen und freue mich, wenn ich Nachrichten aus der „ganzen Republik“ bekomme. Egal ob es sich um merkwürdige amtliche Entscheidungen, Behördenwillkür oder aber allgemeine Beobachtungen handelt: ich berichte gerne im Blog und mein „Wissen“ nimmt natürlich dabei stetig zu! Besonders würde mich auch interessieren, wer von Ihnen / Euch bereits eine amtlich Erlaubnis erhalten hat!



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    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Deutsches Baurecht und Wohnungsprostitution aktuell

    Prostitution 2018 – Deutsches Baurecht und Wohnungsprostitution aktuell

    Prostitution 2018 - Deutsches Baurecht und Wohnungsprostitution aktuell
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2018 – Deutsches Baurecht und Wohnungsprostitution aktuell

    Informationsstand: 21. Februar 2018 – Autor: Howard Chance

    „Ein-Personen-Prostitution“ in der eigenen Mietwohnung liegt momentan im Trend, da diese besondere Form der Sexarbeit nach dem neuen „Prostituiertenschutzgesetz“ nicht als „Prostitutionsstätte“ gewertet wird und somit keine „amtliche Konzession“ notwendig wird! Ist doch super, wenn es kein „Baurecht“ gäbe, dass hier einen mehr als engen Rahmen vorgibt:

    Wenn sich meine Wohnung nämlich in einem „reinen Wohngebiet“ befindet, gibt es baurechtliche Möglichkeiten die Nutzung zu verbieten, auch wenn diese nur gelegentlich stattfindet! Hierzu gibt es eine völlig eindeutige Rechtsprechung, die sich rein am Baurecht orientiert und nach meiner Recherche im Bereich „Wohngebiet“ keine Ausnahme zulässt.

    Oftmals wird mit dem Berliner „Salon Prestige-Urteil“ argumentiert, wo ein Berliner Gericht einen Bordellbetrieb in einem Wohnhaus als ausnahmsweise zulässig „genehmigte“. Doch dieses Haus befand sich in einem sogenannten „Mischgebiet“, wo eben die Zulässigkeit nach dem Gesetzbuch in Ausnahmefällen möglich ist!

    Selbst wenn die Wohnung vornehmlich zum „Wohnen“ genutzt wird, gibt es keine Ausnahme und eine nicht geringe Anzahl von Damen wurde in den letzten Wochen hier eiskalt erwischt!

    Viele „Wohnungs-Sexworkerinnen“ haben gedacht unter dem prüfenden Radar der Ämter unentdeckt und unbehelligt zu bleiben, was sich nun aber mehr und mehr als „Trugschluss“ erweist: immer mehr Vermieterinnen und Vermieter erhalten amtliche Schreiben, mit denen Missstände in den Mietobjekten aufgezeigt werden! Oftmals stecken auch Nachbarn dahinter, denen die „freizügige Nachbarin“ nicht passt und die dann anonyme Anzeigen erstatten, denen die Behörden natürlich nachgehen müssen!

    Sich dann gegen einen „Verwaltungsakt“ juristisch zu wehren, kann unter dem Aspekt des „Zeitschindens“ eventuell Sinn machen, löst aber das Problem gar nicht! Ob Kosten und Aufwand sich lohnen, muss jede und jeder selbst entscheiden!

    Natürlich ist eine „Einzelfall-Prüfung“ womöglich sinnvoll, wenn sich das gerügte Objekt aber eindeutig in einem „reinen Wohngebiet“ befindet, so stehen die Chancen leider äußerst schlecht! Bedaure, dass ich hier wieder eine schlechte Nachricht überbringe!

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Huch – Gewaltsamer Tod in Essen Privatbordell

    Prostitution 2018 – Huch – Gewaltsamer Tod in Essen Privatbordell

    Screenshot Bild Online

    Prostitution 2018 – Huch – Gewaltsamer Tod in Essener Privatbordell

    Auch wenn ich kein großer Freund von reißerischen Geschichten bin, kann ich heute einfach nicht verschweigen, dass es im Ruhrgebiet einen weiteren gewaltsamen Todesfall im Rotlicht-Milieu gegeben hat. Ende vergangenen Jahres war es der Tod von zwei chinesischen Masseurinnen in Essen, wo der mutmaßliche Täter, ein Landsmann, inzwischen gefasst werden konnte. Heute berichtet Bild und Im Westen vom Tod einer bekannten 62-jährigen Domina, die in einem „privaten“ Bordell in Essen-Frohnhausen tägig gewesen sein soll.

    Die inzwischen erfolgte Obduktion legt den Todeszeitpunkt auf Samstag, den 17.02.2018 fest und attestiert „gewaltsamen Tod“. Hinter dieser Amtssprache können sich sowohl schwere Körperverletzung mit Todesfolge, wie auch Totschlag oder Mord verbergen. Was es war, weiß man erst, wenn man den oder die Täter und das Motiv kennt und bewertet hat.

    Wer bringt eine ältere Domina um, während sich im gleichen Haus noch eine Reihe von asiatischen und afrikanischen Sexworkerinnen befindet? Fragen, die sich sich eine Essener Mordkommision nun stellt; Fragen, die einmal mehr das amtliche Auge auf besondere „Prostitutionsformen“ richtet! Die Anwohner, die von der Presse befragt wurden, wussten angeblich nichts von der Existenz des Bordells in einem Reihenhaus. Ungewöhnlich! Aber vielleicht hat man nur Leute befragt, denen sämtliche Antennen fehlen oder die sich generell nicht für Umstände in ihrem Wohnviertel interessieren.

    Für weitere „Wohnungsbordelle“, die es in Essen ja reichlich gibt, ist die Sache besonders kontraproduktiv, man entschuldige angesichts eines tragischen Todesfalles den Begriff. Ich kann mir jedenfalls vorstellen, dass die Genehmigungsbehörden damit weitere starke Argumente haben, ähnlichen Betrieben keine Erlaubnis zu erteilen! Ob Notrufsysteme, wenn sie denn vorhanden gewesen wären, geholfen hätten? Schwer zu sagen! Wenn man eine Frau in einem privaten Raum urplötzlich attackiert, stehen die Chancen für eine Alarmauslösung sehr schlecht! Das Überraschungsmoment ist einfach zu spontan!

    Dass die verbliebenen Sexworkerinnen im Tat-Haus nun Angst haben ist völlig klar, obwohl es sehr unwahrscheinlich ist, dass ein Täter am selben Ort erneut zuschlägt! Ich denke die gesamte Rotlicht-Gemeinde im Ruhrgebiet sollte gewarnt sein und gewarnt werden! Ein Serientäter kann nach jetzigem Ermittlungsstand nicht ausgeschlossen werden! Passt auf Euch auf!

    Abschließend verbleibe ich mit einem „RIP“ als letztem Gruß an das Opfer und meinem Beileid für die Angehörigen von „Angelique“.

    Weitere fortlaufende Berichterstattung gibt es unter:

    https://www.derwesten.de/staedte/essen/tote-frau-62-in-essener-bordell-aufgefunden-prostituierte-haben-angst-vor-weiterer-gewalt-id213494509.html

  • Prostitution 2018 – Frankfurt am Main – Beobachtungen aktuell

    Prostitution 2018 – Frankfurt am Main – Beobachtungen aktuell

    Prostitution 2018 - Frankfurt am Main - Beobachtungen aktuellProstitution 2018 – Frankfurt am Main – Beobachtungen aktuell

    Howard Chance recherchiert in der Rotlicht-Metropole am Main

    Blasen ohne für 20 €, tabuloser Service für einen kleinen Aufpreis, die Hochzeitsnacht für 250 €. Tarife, die in der Prostitutions-Metropole am Main nach wie vor gängig sind! Zwar findet man in allen Laufhäusern die Plakate der RTO-Gruppe (ladies.de, kollegin.de), mit denen auf die längst bestehende „Kondompflicht“ und das „Prostituiertenschutzgesetz“ hingewiesen wird, aber in der „Praxis“ (dem Dienst am Gast) trifft leider das plakative Alibi die gelebte Realität.

    Im „Rotlicht-Moloch“, wo sich Tausende von Dienstleisterinnen zum Großteil noch unerkannt und auch noch „unregistriert“ tummeln, ist eine flächendeckende Kontrolle ohnehin nicht zu leisten. Dafür würden Ordnungsamt und Stadtpolizei bestimmt 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur für „Prostitutionsbelange“ beschäftigen, um die „akute Gefahrenabwehr“ (so nennt sich die zuständige Dienstgruppe) zu gewährleisten.

    Razzien mit unterschiedlichen Ansätzen sind im „Bahnhofsviertel“ üblich. Drogenhandel und Beschaffungskriminalität stehen im Fokus: schwere Straftaten, die natürlich bei der Strafverfolgung deutlich mehr Gewicht haben als Ordnungswidrigkeiten nach dem neuen Prostitutionsgesetz! Wenn man schon den „schweren Delikten“ kaum Herr wird, bleibt wenig Möglichkeit „Bagatellen“ zu verfolgen! Logisch, oder? Der Moloch hat seine eigene Gesetze, eine Art von Selbstregulierung und eine unglaublich hohe Fluktuation der „Akteurinnen“: heute noch im Laufhaus A, morgen im Laufhaus B und übermorgen schon in einem Saunaclub C oder „privat“ über ein Kontaktportal zu daten. Der „Ortswechsel“ ist die Regel und für Kontrollen sind solche Umstände natürlich ein Greuel!

    Eine Großstadt bietet eine weitreichende Anonymität, die gerade die Dienstleisterinnen schätzen, die eben am Rande der Legalität arbeiten und dafür auch gerne auf den „staatlichen Schutz“ verzichten, den das neue Gesetz angeblich gewährleisten soll. Man spielt mit der „Unwissenheit“, zeigt sich bei Kontrollen „reumütig“, findet aber dennoch selten den Weg zur „Registrierungsstelle“. Klar, ein Spiel auf Zeit, dass aber im Moment noch gut funktioniert. Die mahnenden Worte bei einer Kontrolle nimmt man gelassen hingegen, aber die „praktische Arbeit“ und die üblichen sexuellen Praktiken bleiben meist unverändert!

    Die Freierberichte in den bekannten „AO-Foren“ sprechen eine deutliche Sprache: Kondomverweigerer berichten nach wie vor von „tabulosen Streifzügen“ und präsentieren die zuverlässigen „katholischen Damen“ mit Name, Anschrift, Rufnummer und aktuellem Tarif! Dokumentation von dramatischen „Vergehen“ und „Stigmatisierung“ von Damen mit ermittelbarem Aufenthaltsort. Geht es noch?

    Solange kein solcher „Medien-Freier“ ermittelt, überführt und verurteilt wurde, wird das munter so weitergehen. Wer sollte auch Einhalt gebieten? Es scheint ein Sport zu sein, sich mit Rechtsverstössen zu brüsten, da man ja nicht mit Strafverfolgung rechnen muss und die Foren haben durch die scheinbare „Authentizität“ einen mehr als großen Zulauf! Bedenklich!

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

     

     

  • Prostitution 2018 – Eine Woche Amtstermine in NRW und Niedersachsen

    Prostitution 2018 – Eine Woche Amtstermine in NRW und Niedersachsen

    Prostitution 2018 - Eine Woche Amtstermine in NRW und NiedersachsenProstitution 2018 – Eine Woche Amtstermine in NRW und Niedersachsen

    Konzepte schreiben ist die eine Sache, Konzepte beim Amt „verteidigen“ die oftmals viel kompliziertere Angelegenheit. Statt mit der „Pappnase“ am Zug zu stehen und „Allaf“ und „Helau“ zu rufen, wälze ich in dieser Woche Akten und habe zum Teil sehr anstrengende Amtstermine, bei denen es manchmal „um die Wurst“ geht: Sein oder Nichtsein!

    Mal sind es „schiefe Konzepte“, die natürlich nicht von mir erarbeitet wurden, mal ist es lediglich der Wunsch nach einem amtlichen „Kennenlernen“ der Prostitutionsstätten-Betreiber. Man will wissen, mit wem man es zu tun hat! Kein Problem!

    Schwerwiegend sind die Fälle, wo man in einem selbst gefertigten Betriebskonzept offensichtliche Rechtsverstösse „dokumentiert“ und natürlich auch unterschrieben hat! Oder die Fälle, wo das „offizielle Konzept“ (also das beim Amt eingereichte Papier) nicht das widerspiegelt, was dann im Betrieb wirklich stattfindet! Eine einfache „Kontrolle“ kann hier schnell zu behördlichen „Anordnungen“ führen, bei denen in schwerwiegenden Fällen auch der „sofortige Vollzug“ (u.a. die sofortige Schließung) verfügt werden kann!

    Rechtsmittel, die es dann natürlich gibt, haben dann wenig Chancen, wenn man die Behörden vorsätzlich getäuscht hat und „Eilverfahren“ gegen Schließungen sind wahrscheinlich dann nutzlos! Eine „Bude“, die aus triftigem Grund erst einmal geschlossen ist, hat wenig Chancen auf baldige „Neueröffnung“, zumal die „Zuverlässigkeit“ des Betreibers mehr als in Frage steht! Ohne zu schwarz malen zu wollen, kann hier schnell ein „Berufsverbot“ entstehen, da die „Schließung“ und deren Gründe bundesweit bekannt werden (können).

    Ich rate der Mandantschaft immer wieder keine offene Konfrontation mit den Behörden zu suchen! Zwar sind die Fachkenntnisse auch auf amtlicher Seite (noch) recht beschränkt, Gerichtsurteile zum neuen Gesetz gibt es noch nicht, aber der längere Hebel liegt in den Händen der Ämter! Es ist grundsätzlich erst einmal zu befürchten, dass man als „Betreiber“ der zweite Sieger sein könnte und Rechtsstreitigkeiten können sich sehr lange ziehen, während der Betrieb gleichzeitig geschlossen bleibt.

    „Prostitutions-Roulette“ kann also einer teuren oder sogar existenzvernichtenden Angelegenheit werden!

  • Prostitution 2018 – Kurznotizen der Woche by Howard Chance

    Prostitution 2018 – Kurznotizen der Woche by Howard Chance

    Prostitution 2018 - Kurznotizen der Woche by Howard Chance

    Prostitution 2018 – Kurznotizen der Woche by Howard Chance

    Ich war in dieser Woche in „Klausur“, um Akten zu bearbeiten und um neue Projekte für 2018 zu planen. Dabei hat mich eine heftige Erkältung erwischt, die aber jetzt wieder am abklingen ist. Also wieder mit (fast) Vollgas in den neuen Monat Februar! Heute einige meiner „Wahrnehmungen“ der Woche unter der Überschrift „kurz notiert“:

    Ruhe oder Sturm? Fast täglich klingelt das Telefon!

    Der Januar 2018 war für mich eher ruhig! Die meisten Betriebskonzepte wurden im Kundenauftrag „pünktlich“ eingereicht und landeten in der Regel auf großen Stapeln, zu deren geplanter Bearbeitungszeit ich im nächsten Absatz noch etwas schreiben werde. Es gab die „Kolleginnen“ und „Kollegen“, die dann im Januar festgestellt haben, dass die notwendigen Unterlagen noch nicht erstellt wurden, was in den meisten Bundesländern (außer Bayern und NRW) nicht zum Problem wurde, da die Behörden noch „Kulanz“ zeigen und selbst noch nicht wissen, was sie mit den Unterlagen anfangen sollen! Auch die Kontrolle der „Huren-Ausweise“ findet, wenn überhaupt, nur sehr „rudimentär“ statt, da die flächendeckende Ausstattung noch nicht gegeben ist.

    Lediglich bei den Finanzbehörden in NRW ist schnelles Handeln zu erkennen: nur wenige Wochen nach der „Registrierung“ beim Amt tauchen „Erhebungsbeamtinnen und -beamten“ auf, die neue „Steuerbürgerinnen“ suchen und gerne deren „Steuerhistorie“ hinterfragen. Wenn es ums Geld geht, hat es der Staat bekanntlich immer eilig und man will zumindest die „Düsseldorfer Taler“ (nach dem gleichnamigen „Düsseldorfer Verfahren“ haben, wobei man sich lokal noch uneinig ist, ob dieses „Modell“ langfristig noch eine Zukunft haben wird. Im Moment will aber in NRW niemand wirklich daran rütteln. Mal abwarten, ob es da irgendwann einmal eine bundesweit einheitliche Lösung geben wird?

    Bearbeitungsfristen „Betriebskonzepte“ / „Huren-Ausweise“ in NRW

    Momentan bin ich fast täglich mit Behörden vornehmlich in NRW in Kontakt, da ich dort die meisten Kundinnen und Kunden habe und weil ich die „Konzessionierungen“ natürlich immer bis zum „Ende“ begleite und dabei auch direkt im Auftrag „verhandle“. Die Ämter in den Großstädten sind arg belastet: für die „Huren-Ausweise“ und die notwendigen Beratungen sind Termine bis in den Mai 2018 vergeben und die „Betriebskonzepte“ existenter Betriebe liegen oft „auf Halde“, da die „Huren-Ausweise“ Priorität haben. Gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfristen gibt es wohl nicht und die „Genehmigungsfiktion“ wir wahrscheinlich nicht greifen, da der Fortbestand der Betriebe bis zur abschließenden Würdigung garantiert ist. Die „Nervosität“ der Betreiber bleibt natürlich bestehen, weil man eben nicht weiß, was noch kommt und wie die „Sache“ ausgeht!

    Erste Bearbeitungsergebnisse / Probleme und Auflagen in NRW

    Bei den Konzepten, die momentan schon in amtlicher Bearbeitung sind, deuten sich, wie schon erwartet, erhebliche Probleme mit dem „Baurecht“ an. Ordnungsämter verlangen Nutzungsänderungen oder gar neue Baugenehmigungen und die Kolleginnen und Kollegen auf den Bauämtern verstehen nicht warum und wie, da „Prostitutionsstätten“ baurechtlich nicht eindeutig definiert sind. Dass „bordellartige Betriebe“ nach der Rechtsprechung keine „Vergnügungsstätten“ mehr sind, sondern „normale Gewerbebetriebe“, ist vielen Ämtern nicht bekannt und so fehlt es fast überall an einer einheitlichen Linie! Muss ein Gewerberaum bis ins letzte Detail definiert sein, um genehmigt zu werden? Gibt es baurechtlich einen Unterschied zwischen einem Massagestudio und einem thailändischen Massagestudio oder gibt es baurechtlich Unterschiede zwischen freiberuflich und gewerblich genutzten Flächen? Fragen über Fragen, die momentan der Klärung bedürfen!

    Nachbesserungen bei Betriebskonzepten / Unvollständige Unterlagen

    Einige Zeitgenossen (und hier spreche ich nicht nur von NRW!) haben ihre Betriebskonzepte scheinbar flugs beim Bier ausgefüllt und handschriftlich schnell mal Angaben gemacht, die das Amt nicht lesen kann und die in einigen Fällen überhaupt nicht dem entsprechen, was der Gesetzgeber fordert. Oder man hat ein Konzept eingereicht, was in der Theorie allen Anforderungen entspricht, aber vor Ort überhaupt nicht „gelebt“ wird!

    Dafür gibt es schon den Begriff des „Alibi-Konzepts“, was dann aber leider keiner Überprüfung standhält! Die Leute, die Konzepte prüfen, sind meistens keine „Greenhorns“ und erst recht keine „Sonderschüler“, denen man ein salzige Hühnersuppe als süßen Pudding verkaufen kann! OK, man kann es versuchen, man wird aber damit recht schnell auf die Nase fallen und hat dann das Problem umfangreiche „Nachbesserungen“ vorzunehmen.

    In fast jedem Konzept wird von den „selbständigen Dienstleisterinnen“ gesprochen, die auf eigene Rechnung eigenverantwortlich arbeiten und die eigentlich mit dem Betreiber nichts zu tun haben! Gleichzeitig findet man dann die Homepage des Unternehmens, wo dann von „unseren Damen“ gesprochen wird, deren Anwesenheit garantiert wird und die natürlich alle den gleichen „Festpreis“ bieten, weil die Damen sich als „WG“ darauf verbindlich geeinigt haben! Hat man das Gesetz womöglich nicht gelesen? Der Verdacht liegt nah!

    Wenn Behörden dann intensiv nachfragen, bricht das auf dem Bierdeckel virtuell produzierte Kartenhaus schnell zusammen und „Nachbesserungen“ sind mal wieder vorprogrammiert! Ich habe inzwischen eine ganze Reihe von solchen „Akten“ auf dem Tisch!

    Auch die „Anpassung der Betriebsabläufe“ wird zukünftig ein wichtiges Thema werden und unser Ausbildungsinitiative  „Fachwirt(in) für Erotikbetriebe“ (Bordellfachwirt(in) BRD) soll hier zu einer wirklichen Hilfe werden! Die Informationen dazu werden auch im Laufe des Monats zur Verfügung gestellt!

    Rotlicht-Kongress Frühjahr 2018 in Vorbereitung

    Was war, was ist, was kommt! Der Markt ist in Bewegung und das Jahr 2018 wird einschneidend sein! Wir stehen erst am Anfang der Umstellungen und treffende Prognosen sind schwierig! Die Seminare, die von der Rotlicht-Akademie, von MH-Consulting und den Berufsverbänden in 2017 angeboten wurden, hatten vornehmlich informativen Charakter.

    Das Gesetz wurde vorgestellt, Anforderungen und mögliche Auswirkungen wurden diskutiert. Während sich die Verbände primär auf den „Protest“ spezialisierten und eher „politisch“ aktiv wurden, setzten die Rotlicht-Akademie, Berlin Intim, MH-Consulting und weitere „gewerbliche“ Anbieter eher auf die „Praxis-Arbeit“. Beide Aspekte sind wichtig und wir wollen im Rahmen einer „überparteilichen Arbeitsgemeinschaft“ im April 2018 einen „Rotlicht-Tag“ im Rhein-Main-Gebiet ins Leben rufen, wo die Branche miteinander ins Gespräch kommen kann und soll.

    Aktuelle Entwicklungen, Berichte aus verschiedenen Bundesländern und Gesetzes-Initiativen sollen vorgestellt werden. Welche Erfahrungen gibt es? Wohin geht die Reise? Neben Vorträgen von Experten aus unterschiedlichen Bereichen, soll es verschiedene thematische Arbeitsgruppen geben. Ganz wichtig ist der Interessengemeinschaft der direkte Austausch der Branchenvertreterinnen und Branchenvertreter! Auch polarisierende und prägend „Bewegungen“ wie „Dona Carmen e.V.“ sind uns herzlich willkommen. Kontroversen sind durchaus erwünscht und wichtig! Man kann nicht immer einer Meinung sein, sitzt aber im selben Boot und rudert „eigentlich“ in die gleiche Richtung!

    Die gegründete Arbeitsgemeinschaft wird den „Rotlicht-Tag 2018“ wohl noch in diesem Monat ausschreiben und ich werde die Ergebnisse dann gerne hier präsentieren!

    https://zukunft-rotlicht.de

    Termine / Reisen Howard im Februar 2018

    Nach meiner Klausurwoche bin ich in den kommenden Tagen wieder auf Tour und zwar am 02. und 03. Februar nach Frankfurt/Main, am 05. Februar nach Düsseldorf und Hannover, dann am 06. Februar zur JOYclub-Tagung nach Leipzig. Berlin steht vom 07. bis 10. Februar auf dem Plan. Wer kurzfristig noch einen Termin vereinbaren möchte, schreibe mir bitte per Mail: howard.chance@t-online.de

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de