DSGVO – Last-Minute-Info – Datenschutzerklärung für Webseiten!
Datenschutz-Grundverordnung! Neuer europäischer Wahnsinn!
Informationsstand: 26. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de
Seit Freitag, 25. Mai 2018, gilt in Deutschland die sogenannte DSGVO (Europäische Datenschutz-Grundverordnung) unmittelbar!. Sie war bereits vor 2 Jahren in Kraft getreten, allerdings hatten die Mitgliedstaaten eben 2 Jahre Zeit um die nationale Umsetzung zu regeln. Die Verordnung, die eben keine Richtlinie ist, sondern konkrete Maßnahmen verlangt, ist ein ziemliches bürokratisches Monster, wie man diversen Fernsehberichten der vergangenen Wochen und Tage entnehmen kann! Auch Facebook ist voll mit Kritik, Kommentaren, Tipps und Anleitungen. Es gibt Online-Generatoren für die wichtige Datenschutzerklärung, die jede gewerbliche Webseite nun haben muss und jede Menge „Experten“ melden sich zu Wort! Natürlich alles mehr oder weniger auf letzte Minute und mit Panikmache inklusive! Im Fernsehen wird von Sportvereinen berichtet, die durch die DSGVO kurz vor dem organisatorischen Zusammenbruch sind und es wird immer wieder von Millionenstrafen gesprochen, die scheinbar jeder und jedem drohen, der das Thema auf die leichte Schulter nimmt! Es wird dabei so getan, als wenn jede und jeder sofort mit Konsequenzen zu rechnen hat und eine Herde von Abmahnanwälten bereits „Gewehr bei Fuß“ steht, um morgen die erste Post in den Kasten zu befördern. Theoretisch denkbar ist dies sicherlich und daher sollten zumindest die „Basics“ ab heute abend auf der Webseite vorhanden sein!
An meinem eigenen Beispiel werde ich erläutern, welche Gefahren drohen und was man unbedingt schnell erstellen oder beseitigen sollte! Ich beschränke mich dabei wirklich auf die essentiellen Basics und auf die Dinge, die beim Bloggen und bei der Präsentation von erotischen Dienstleistungsangeboten eklatant wichtig sind:
Impressum und Datenschutzerklärung
Bereits vor dem 25. Mai 2018 war ein ordnungsgemäßes Impressum gemäß § 5 TMG (Telemediengesetz) Pflicht, ebenso die Verantwortlichkeitserklärung gemäß § 55 Abs. 2 RStV
(Rundfunkstaatsvertrag). Erklärungen des Seitenbetreibers zu den Themen Haftung für Inhalte, Haftung für Links und zum Urheberrecht waren obligatorisch und auch das Thema Datenschutz wurde durch „Drag & Drop“ (Kopieren vorformulierter Floskeln) geregelt. Mit dem Inhalt der Floskel hat man sich dann aber nur selten auseinander gesetzt! Hauptsache da steht irgendwas und der Pflicht ist genügt!
Nun ist, was die Webseite anbelangt, aber eine ausführliche und nachvollziehbare Datenschutzerklärung Pflicht! Nicht kopiertes „Wische-Waschi“, sondern klare Facts, die sowohl der User, als auch eine prüfende Behörde jederzeit nachvollziehen können!
Sobald meine Internet-Präsenz persönliche Daten sammelt, ermittelt oder ausliest, muss ich die Userin oder den User hierüber informieren! Das beginnt schon bei „Cookies“ oder mit der erfolgten Installation von Google-Analytics-Tools, die IP-Adressen protokollieren und eine Rückverfolgung zum User ermöglichen. Wenn ich Kontaktformulare auf der Webseite habe, muss ich komplizierte „Opt-In“-Verfahren anwenden, um der Verordnung zu genügen und auch mein Newsletter-System ist vom Datenschutz betroffen, selbst wenn ich nur Mailadressen gesammelt habe, die keiner Person direkt zuzuordnen sind!
Ich selbst habe die Google-Analytics-Tools schon seit längerem deaktiviert, da Verstösse durch die Nutzung der Tools sehr wahrscheinlich erscheinen und auch mein Kontaktfomular werde ich vorsorglich entfernen. Alle Abonnenten meines Newsletters werde ich heute über die „Opt-Out-Funktion“ informieren und dabei auch den Zweck der Datenspeicherung erläutern, wie es die DSGVO eben vorschreibt! Auch die Kommentier-Funktion von WordPress werde ich heute abschalten!
Sehr hilfreich erscheint in diesem Zusammenhang der vorhandene Online-Generator von MeinDatenschutzbeauftrager.de, mit dessen Hilfe man „auf die Schnelle“ eine einstweilen verträgliche Datenschutzerklärung erstellen kann. Klar liegt die Tücke dann im Detail, aber ich kann und will schon aus rechtlichen Gründen keine Einzelfallbetrachtungen vornehmen! Dazu bin ich auf das Detail bezogen einfach zu wenig im sehr komplexen Thema! Glück auf!