Monat: August 2018

  • Schreckgespenst Finanzamt Chemnitz-Süd! – Sexworker aufgepasst!

    Schreckgespenst Finanzamt Chemnitz-Süd! – Sexworker aufgepasst!

    Schreckgespenst Finanzamt Chemnitz-Süd! - Sexworker aufgepasst!Schreckgespenst Finanzamt Chemnitz-Süd! – Sexworker aufgepasst!

    Entdeckungen bei einer Geschäftsreise – ProstSchG und Besteuerung

    Karl-Marx-Stadt? Gibt es nicht mehr! Seit der „Wende“ heißt die drittgrößte Stadt wieder „Chemnitz“! So weit, so gut! Aber was hat es mit „Chemnitz“ bzw. dem „Finanzamt Chemnitz-Süd“ auf sich und warum ist mir das hier einen Bericht wert?

    Nun, wir haben ja von stetigen Bemühungen der Finanzbehörden gehört, Gelder von Sexworkerinnen einzutreiben und das neue Gesetz bietet ja durch die erhobenen Anmeldedaten der Ordnungsämter nun weitreichende Möglichkeiten, „Bürgerinnen“ aus dem „Rotlicht“ zur Kasse zu bitten, wie ein Fall verdeutlichen mag, dem ich bei einem Besuch bei einem guten Freund im Süddeutschen auf die Spur kam.

    Bei einem „Umtrunk“ in einem badischen Vorzeigebetrieb sprach mich eine Sexworkerin aus Rumänien an, die seit einigen Jahren in Deutschland tätig ist und nun seit etwa einem halben Jahr massive Probleme mit dem Finanzamt Chemnitz-Süd hat. Sie bekam in ihrer rumänischen Heimat Post aus Chemnitz, obwohl sie noch nie im dortigen Bereich tätig war, sondern vornehmlich in München ihrer Arbeit nachgegangen war. Chemnitz ist Sachsen und warum bekommt man die Aufforderung Umsatzsteuer an das Finanzamt Chemnitz zu zahlen? Merkwürdig! Ich dachte zunächst an eine Verwechslung, eine Namensgleichheit oder
    aber an eine Identitäts-Verwendung durch eine Kollegin.

    Doch was war wirklich passiert? Die junge Dame, nennen wir sie einmal Maria, hatte sich im Jahr 2015 in München beim Amt gemeldet, um mitzuteilen, dass Sie in der bayerischen Metropole der Sexarbeit nachgehen möchte und sie hatte dort ihren rumänischen Pass vorgelegt und eine deutsche „Postadresse“ angegeben, nämlich die Privatanschrift eines älteren „väterlichen Freunds“, den sie in einem Nachtclub kennengelernt hatte. Die gekaufte Freundschaft hatte sich dann im Laufe der Jahre aufgelöst und so wurden amtliche Schreiben
    und auch eine Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen vermutlich galant im Mülleimer entsorgt, ohne das Maria überhaupt von der Existenz solcher Schreiben erfuhr!

    Wenn man nun trotz Aufforderung nichts erklärt, nimmt das Finanzamt Schätzungen vor und
    erstellt Bescheide, die dann wieder im papierfressenden Briefkasten landen! Das Resultat: die Bescheide werden rechtskräftig, da kein Widerspruch erfolgt und korrigierende Erklärungen ausbleiben! Wird nicht gezahlt, schickt das Finanzamt Vollstreckungsbeamte raus und stellt Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse für existierende Bankkonten aus, wobei sich solche Konten für Finanzbehörden quasi auf Knopfdruck ermitteln lassen!

    Beim Münchener Freund, der keiner mehr war, wurde der Vollstrecker vom Finanzamt nicht fündig, das deutsche Bankkonto hatte keine Deckung für die offenen 20.000 € geschätzter Umsatzsteuer und das Unglück nahm seinen Lauf. Die Akte landete nämlich nun beim Finanzamt Chemnitz-Süd, wo die deutsche Finanzverwaltung eine Zentralstelle für die Beitreibung von Umsatzsteuer osteuropäischer Unternehmer geschaffen hat! Und in Chemnitz ist man nicht zimperlich, was die Bescheide zeigen, die bei Marias Familie in Rumänien landeten! Es war die Adresse, die im Pass stand und die von den Münchener Ordnungsbehörden erfasst worden war!

    Mit einem deutlichen Hinweis bei Nichtzahlung der Steuer die rumänischen Behörden um Amthilfe zu ersuchen, sollte Maria innerhalb von 4 Wochen die offene Umsatzsteuer von 20.000 € zahlen, worauf diese dann einen Münchener Rechtsanwalt einschaltete, der für gutes Geld lediglich die Rechtmäßigkeit des Anspruchs bestätigte und ansonsten nur mit den Achseln zuckte. Pech gehabt! Bitte zahlen! Sonst in Heimat Ärger!

    Da Maria unter keinen Umständen Probleme mit den Finanzbehörden in Rumänien haben wollte und will, da man dort angeblich sogar Erzwingungshaft verhängen kann, kratzte sie alles gesparte Geld zusammen und zahlte innerhalb weniger Wochen die Hälfte der Forderung nach Chemnitz, bekam aber über den Rechtsanwalt in München, der nun als Postempfangsbevollmächtigter benannt war, gleich neue Bescheide für Zeiträume, die vorher noch nicht erfasst worden waren. Nochmals 10.000 € Umsatzsteuer! Woher nehmen, wenn nicht stehlen oder anschaffen?

    Die Schätzung unterstellt einen Umsatz von 50.000 € pro Jahr = 10.000 € Umsatzsteuer pro Jahr (gerundet), wobei abzugsfähige Vorsteuer gänzlich ignoriert wird. Wird die Umsatzsteuer mangels Widerspruch rechtskräftig, kann die Einkommensteuerstelle, die bislang noch gar nicht involviert ist, die Zahlen übernehmen und einen Gewinn von 40.000 € pro Jahr unterstellen! Für diesen Gewinn muss dann natürlich ebenfalls Steuer bezahlt werden, wobei dann zu prüfen ist, ob dies in Deutschland oder Rumänien erfolgen muss!

    Im von mir geschätzten günstigsten Fall, werden so pro Jahr 25.000 € Steuern fällig. Für die vergangenen letzten 3 Jahre also insgesamt 75.000 €! Eine gewaltige Summe, die Maria natürlich nicht (mehr) besitzt! Also wird es ohnehin zu einer Konfrontation mit den rumänischen Behörden kommen. Unvermeidbar!

    Das vorgestellte Beispiel ist nur einer von vielen aktuellen Fällen! Der angenommene Jahresumsatz von 50.000 € pro Jahr scheint eine „Standardzahl“ der deutschen Finanzbehörden zu sein, da ich mit diesem Wert in den vergangenen Wochen in verschiedenen Regionen der Republik mehrfach konfrontiert wurde! Auf den Tag umgerechnet würde dies einem Tagesumsatz von 137 € entsprechen und da würden die häufig üblichen Tageszahlungen von 25 € nach dem „Düsseldorfer Verfahren“ auch in etwa den 19 % entsprechen, obwohl die „Düsseldorfer Zahlungen“ eigentlich als Vorauszahlungen auf die EInkommensteuer betrachtet werden.

    Wenn man als Sexworkerin nun weiß, womit das Finanzamt „rechnet“, dann weiß man, welche Schätzung man in etwa kassiert, wenn man nicht sorgfältig Buch führt, Quittungen sammelt und Erklärungen abgibt! An dieser Stelle ist eine geeignete „Zustellanschrift“ unbedingt erforderlich! Man muss amtliche Post bekommen können! Die Angabe einer Clubanschrift ist total kontraproduktiv, wenn man dort gar nicht ansässig ist und der Chef die eingehende Post für ehemalige Mitarbeiterinnen regelmäßig ins Altpapier entsorgt. Genauso gefährlich ist der „väterliche Freund“, der, weil er keine kostenlose erotische Dienstleistung mehr bekommt, die Post böswillig verschwinden lässt und sich dabei kräftig begrinst!

    Aus diesem und aus vielen weiteren Gründen ist die Zustellanschrift.de das Mittel der Wahl, um teure Überraschungen zu vermeiden! Für 99 € im Jahr wird man über eingehende Post informiert und die Zustellanschrift.de kann auch weitere Hilfsangebote und Steuerberater benennen, die im Ernstfall tätig werden können! Wer es auf Schätzungen ankommen lässt und sich postalisch nicht erreichbar macht, darf sich über horrende Forderungen nicht wundern! Man muss sich kümmern und die Zustellanschrift.de ist dabei sehr hilfreich!

  • Interessengemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ bei Venus Erotikmesse Berlin

    Interessengemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ bei Venus Erotikmesse Berlin

    Interessengemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ bei Venus Erotikmesse BerlinInteressengemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ bei Venus Erotikmesse Berlin

    Gemeinschaftsstand zum Thema Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG und Seminar „Rotlicht trifft Blaulicht“

    Die Interessengemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, Verbänden, Autoren, Beratern und Organen der öffentlichen Rechtspflege, die sich mit der bundesweiten Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) befassen und die zu diesem Thema Seminare, Fortbildungen und Schulungen anbieten.

    Im April 2018 fand in Frankfurt am Main der vielbeachtete Kongress „Zukunft Rotlicht“ statt: eine vielbeachtete Veranstaltung, die Maßstäbe setzte und die Besucherinnen und Besucher aus dem gesamten Republik in die Finanzmetropole zog.

    Nun ist unter der bewährten Federführung der Rotlicht-Akademie von Christoph Rohr und in Kooperation mit der von BerlinIntim konzipierten Veranstaltungsreihe „Rotlicht trifft Blaulicht“ eine weitere Großveranstaltung in Vorbereitung. Am Venus-Wochenende 2018 gibt es bald die „6. Ausgabe von Rotlicht trifft Blaulicht“ in Berlin und zudem wird die Interessengemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ mit einem Informationsstand in den Messehallen unter dem Funkturm vertreten sein.

    Dozentinnen und Dozenten:

    Stephanie Klee (Berlin)
    Diplom-Verwaltungswirtin, Sexarbeiterin, Dozentin ProstSchG / Sexarbeit und 1. Vorstandsvorsitzende des Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e.V.

    Guntram Knop (Frankfurt)
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Dozent ProstSchG

    Andreas Ramisch (Forchheim)
    Jurist, Diplom-Verwaltungswirt, Dozent Gewerbe- und Ordnungsrecht

    Christoph Rohr (Ulm)
    Berater Rotlicht-AkademieZustellanschrift.de

    Howard Chance (Köln)
    Unternehmensberatung ProstSchG / MH-Consulting


    Unser Messestand auf der Venus Berlin 2018

    Wir bieten umfangreiche Informationen und konkrete Hilfestellungen zum „neuen“ Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG). Dieses Gesetz fordert und bedroht die deutsche „Rotlicht-Branche“ gerade sehr intensiv: Betreiber von Rotlicht-Unternehmen benötigen eine amtliche Betriebserlaubnis, Sexworkerinnen und Sexworker müssen sich amtlich registrieren und Dienstleisterinnen sowie Kunden haben eine „Kondompflicht“ auferlegt bekommen. Zudem sind die Finanzbehörden aktiv, um Steuerhinterziehungs-Delikte mit Hilfe der neu gewonnenen amtlichen Daten zu ermitteln. Nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im August 2018 die Annahme mehrerer Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des ProstSchG abgelehnt hat, bestehen nun keine Zweifel mehr an der flächendeckenden Umsetzung und Sexworker(innen) und Betreiber(innen) müssen nun einfach reagieren, um nicht die Existenz durch amtliche Maßnahmen zu verlieren!

    Die kooperierenden Unternehmensberatungen Rotlicht-Akademie und MH-Consulting sind am Stand vertreten und präsentieren gangbare Wege für die Branche: Praxiserprobte Hilfestellungen bei der Erstellung von Betriebskonzepten und bei deren Nachbesserung, erfolgreiche Betriebsführung im Bereich Rotlicht und Schulungen. Zudem stehen Informationen zu Alarmsystemen zur Verfügung sowie Network-Tipps zu Rechtsanwälten, Steuerberatern und Bauingenieuren / Architekten, die oftmals notwendig werden.

    Die Zustellanschrift.de ist mit einem Premium-Angebot vertreten, auf das viele Sexworker(innen) nicht mehr verzichten können! Amtliche Post, wie zum Bespiel vom Finanzamt, sollte ankommen und wenn man in Deutschland keinen Wohnsitz hat oder aber zu Hause keine aufschlussreiche Post erhalten möchte, ist die Zustellanschrift als virtuelles Postfach eine einfache und preiswerte Lösung eines großen Problems!

    Die Portale BERLINintim.de, Rotlicht.de und Quoka.de, die in ihren Online-Portalen Anzeigenwerbung für die Erotikbranche schalten und ihre Kunden auch im Bereich der Umsetzung des ProstSchG betreuen, sind ebenfalls am Stand vertreten und klären auch über die jetzt zu beachtenden Werbeverbote des ProstSchG auf! Zur Venus-Erotikmesse erscheint ein Hochglanz-Messemagazin, dass am Stand an die Messebesucherinnen und Messebesucher kostenlos ausgegeben wird. Zudem präsentiert der Unternehmensberater und Autor Howard Chance am Messe-Wochenende sein neues Buch zum Thema „Zukunft Rotlicht – Prostitution im Jahr 2018“.


    Unsere Partnerunternehmen:

    London-Kondome
    Hochwertige Qualitäts-Kondome für die Erotikbranche in unterschiedlichen Ausführungen. Der Marktführer unterstützt „Rotlicht trifft Blaulicht“ und „Zukunft Rotlicht“und präsentiert die Angebote regelmässig. Unser Premium-Partner!

    BERLINintim.de – https://www.berlinintim.de/
    Das bekannte Berliner Erotikportal ist Erfinder der Seminarreihe „Rotlicht trifft Blaulicht“ und präsentiert sich in diesem Jahr sowohl beim Seminar wie auch am Messestand!

    Klingelanzeigen.de – https://www.klingelanzeigen.de/
    Ein neues Dating-Portal für Leutchen, die den erotischen Kick suchen und Online daten möchten. Neue Funktionen und ein neues Angebot für schnelle eindeutige Kontakte!

    Rotlicht-Akademie – https://www.rotlicht-akademie.de
    Seminarveranstalter, Rotlicht-Beratungen, Alarmsysteme für Bordellbetriebe, Networking! Der Akademie-Inhaber Christoph Rohr gibt wie immer Gas und hält die Fäden in der Hand!

    MH-Consulting – http://mhconsulting.online
    Unternehmensberatung für die Rotlicht-Branche bundesweit! Betriebskonzepte/Schulungen. Vor-Ort-Termine, Analysen, Publikation by Howard Chance

    Zustellanschrift.de – https://zustellanschrift.de/
    Die innovative Lösung für Sexworkerinnen und Sexworker, die in Deutschland eine Anschrift
    benötigen, um amtliche Post zu erhalten. Sicher – geprüft – zuverlässig.

    Rotlicht.de – https://rotlicht.de/
    Das Rotlicht-Portal von Thomas Schiller aus Schwerin. Bislang als lokaler Anbieter tätig, ist nun eine Expansion in Arbeit. Die Angebote werden bei Seminar und Messe präsentiert!

    Quoka.de – https://erotik.quoka.de
    Bundesweites Anzeigenportal mit einem großen Erotik-Kontakt-Bereich. Im Bereich ProstSchG im Sinne der Kundschaft stark engagiert und bei Messen und Seminaren vertreten!

    Shishacloud – https://www.shishacloud.de
    Der Spezialanbieter für Shisha und Zubehör unterstützt unsere Projekte regelmäßig als Sponsor und bietet zur Venus Berlin attraktive Messerabatte an!



    Facebook-Seite „Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht“:

    https://www.facebook.com/zukunftrotlichtberlin/

  • Presseschau Express.de: Hermann Müller endlich in Freiheit!

    Presseschau Express.de: Hermann Müller endlich in Freiheit!

    Presseschau Express.de: Hermann Müller endlich in Freiheit!Presseschau Express.de: Hermann Müller endlich in Freiheit!

    Freilassung hatte sich erneut verzögert – Entlassung am 21. August 2018 erfolgt!

    Hermann Pascha Müller ist endlich wieder auf freiem Fuß! Der Kölner Express zeigt nun das
    erste „offizielle“ Pressefoto von Hermann und hat dazu natürlich einen Bericht veröffentlicht:

    https://www.express.de/koeln/das-erste-foto-hier-lacht-koelns-bordell-koenig-in-freiheit-31145044

  • Prostitution 2018: Ich habe noch einen Koffer in Berlin!

    Prostitution 2018: Ich habe noch einen Koffer in Berlin!

    Prostitution 2018: Ich habe noch einen Koffer in Berlin!
    Bildquelle: Bild-Online – Screenshot

    Prostitution 2018: Ich habe noch einen Koffer in Berlin!

    Sexworker-Aufklärung wie Sexualkunde in den 1980-er Jahren?

    Die Bild-Zeitung ist ja durchaus auch für unterhaltsame Beiträge bekannt und ich kam heute morgen bei meiner täglichen Presseschau schon in „schmunzeln“, als ich den „neuen“ Aufklärungskoffer der Berliner Gesundheitsbehörde (siehe Screenshot oben) entdeckte!

    Pflichtberatung in Berlin – Mit diesem Koffer lernen Prostituierte sicheren Verkehr

    Mit einem Koffer gefüllt mit Vaginalringen, Kondomen, Antibabypillen und Cremes gehen die
    Prostituiertenberater(innen) auf Tour oder beraten damit in den Räumen der Behörde! Der große Holzdildo zum testweisen „Überstülpen“ von Kondomen, den ich vor einiger Zeit in einem Auslandsreport zum Thema „AIDS in Afrika“ sah. Ein Großteil der Sexworkerinnen in der Hauptstadt wird sich sicher total „verarscht“ vorkommen, wenn die Berater(innen) in den Zauberkoffer greifen, allerdings gab es kürzlich auch Presseberichte, in denen bezogen auf die bayerische Landeshauptstadt München davon berichtet wurde, dass es dort osteuropäische Sexworkerinnen gibt, die noch nie von „Verhütungsmitteln“ gehört haben und bei denen der Koffer vermutlich Sinn macht! Keine Frage!

    Antibabypillen kann man nun keinesfalls als „Probepackung“ verteilen, da diese natürlich verschreibungspflichtig sind und Vaginalringe kann man selbst auch nur schwerlich „einführen“. Das „Abrollen“ auf dem harten Holz ist natürlich auch viel einfacher, als die sichere „Montage“ auf einer halbweichen und wackelnden Morgenlatte. Egal! Der gute Wille zählt und dementsprechend grinsen die Berater(innen) auf dem Bild-Pressebild auch wie die „Honigkuchenpferde“! Viel Spaß bei der „Basisberatung“! Ein „Hoch“ auf den sicheren gewerblichen Verkehr!

    Dass es in Berlin jetzt endlich diesen oder womöglich sogar mehrere „Prostitutions-Koffer“ gibt, scheint eine echte Sensation zu sein? Die Frage, ob man diesen neu beschafft hat, ob er von der Industrie gesponsort wurde oder ob er aus alten Beständen des Gesundheitsamts stammt, bleibt leider offen! Hier hätten wir uns einfach mehr Details gewünscht, um die Information intensiver bewerten zu können. Ein wenig Spaß muss sein! Sonst wird aus Spaß am Ende noch „Ernst“, der inzwischen 5 Jahre ist und in einen Berliner Kindergarten geht!

    Den Bild-Artikel mit den schönen Bildern können Sie unter folgendem Link nachlesen:

    Bild-Artikel: Mit diesem Koffer lernen Prostituierte sicheren Verkehr

  • Berliner Verwaltung blamiert sich: Erst 87 Sexworkerinnen korrekt registriert!

    Berliner Verwaltung blamiert sich: Erst 87 Sexworkerinnen korrekt registriert!

    Berliner Verwaltung blamiert sich: Erst 87 Sexworkerinnen korrekt registriert!Berliner Verwaltung blamiert sich: Erst 87 Sexworkerinnen korrekt registriert!

    ProstSchG gilt seit über einem Jahr – Berlin trödelt vor sich hin – Beobachtungen

    Das öffentlich-rechtliche Nachrichten-Protal RBB24.de vermeldet, dass die „Prostituiertenberatung“ in der Bundeshauptstadt „endlich“ am Start ist und dass seit Juli 2018, also exakt ein Jahr nach Inkrafttreten des „neuen“ Prostituiertenschutzgesetzes“ (ProstSchG) nun die Möglichkeit besteht einen „richtigen Huren-Ausweis“ zu erhalten! 87 von diesen amtlichen Registrierungsbescheinigungen wurden inzwischen ausgestellt, womit nun
    etwas über 1 % der angenommenen 8.000 Sexarbeiterinnen in Berlin mit dem Dokument ausgerüstet sind, was eigentlich schon seit einem Jahr „an der Frau“ bzw. „am Mann“ sein müsste!

    Die zentrale Beratungsstelle in Schöneberg gab es zwar schon Mitte letzten Jahres, diese musste dann aber in andere Räume umziehen und Personal musste man dann noch über eine Ausschreibung suchen. Es wurden mehrere Hunderte „Übergangsbescheininungen“ ausgestellt, die dann bescheinigten, dass es den richtigen Ausweis noch nicht gibt. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen also mehrfach zum Amt und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zentralen Beratungsstelle macht dies natürlich auch doppelte Arbeit! Aber Berlin ist, was die Verwaltungsorganisation anbelangt, ja ohnehin in Verruf!

    Ähnlich verzwickt sieht es bei der Bearbeitung der „Erlaubnisanträge“ für erotische Betriebe aus, wo es keine zentrale Verwaltungsstelle gibt! Die Anträge werden von den Ordnungsämtern der Bezirksämter bearbeitet und „Synergien“ werden vermieden! Während das ein oder andere Bezirksamt bevorzugt „Neuanträge“ bearbeitet und „Altakten“ erst mal ablegt, fehlt es anderen Ämtern an „Experten“ und wieder andere Dienststellen erteilen eine amtliche Erlaubnis, ohne überhaupt gründlich zu prüfen! Noch Fragen? Je nachdem, in welchem Bezirk man seinen erotischen Betrieb hat, kann man dementsprechend Glück oder Pech haben!

    Die Schuld an der offensichtlichen Misere darf man natürlich nicht bei den Ämtern suchen, die ja ohnehin nur ausführende Organe sind! Die Landespolitik hat es schlicht und ergreifend versäumt, dass Thema ProstSchG früh genug auf die Agenda zu setzen. Ein Jahr Vorlauf hat nicht gereicht und auch im 2. Jahr passierte recht wenig! Im nun begonnenen 3. Jahr seit Verabschiedung des Gesetzes tut sich „etwas“. Applaus?

    Zum Artikel von RBB24.de:

    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/08/neue-anmeldestelle-fuer-prostituierte-nimmt-arbeit-auf.html

  • Eilmeldung Bild.de: Hermann Pascha Müller wird heute aus JVA entlassen!

    Eilmeldung Bild.de: Hermann Pascha Müller wird heute aus JVA entlassen!

    Eilmeldung Bild.de: Hermann Pascha Müller wird heute aus JVA entlassen!Eilmeldung Bild.de: Hermann Pascha Müller wird heute aus JVA entlassen!

    Der Bundesgerichtshof hob jetzt Urteil des Landgerichts Augsburg auf!

    Endlich gute Nachrichten für Hermann „Pascha“ Müller: Nach einem Bericht der Bild-Zeitung hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Augsburg, das Müller im September 2017 wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt hatte, jetzt auf! Müller soll am heutigen Donnerstag, 16.08.2018, auf freien Fuß kommen und die JVA Augsburg-Gablingen nach gut 22 Monaten Haft verlassen.

    Der Fall selbst muss jedoch nach der Aufhebung des Urteils vor einer anderen Kammer des Landgerichts Augsburg neu verhandelt werden. Da das Finanzgericht München erhebliche Zweifel „an der strafrechtlichen Täterschaft Müllers“ hat und die Haftungsbescheide im Steuerverfahren aufgehoben hat, könnte der neue Prozess mit einem Freispruch enden und u.U. eine reine Formsache sein.

    Es war für den engagierten Anwalt Dr. Sebastian Korts ein harter Kampf, da sich besonders das Landgericht Augsburg quer stellte und eine frühere Entlassung verhindert bzw. womöglich behindert wurde. Müller wurde wohl als eine Art „Symbolfigur“ betrachtet, mit dem der Staat sein entschiedenes Vorgehen gegen „Steuerhinterziehung im Rotlicht“ belegen wollte! Nun ist die Rede von Unterlagenfälschung seitens der Steuerfahndung und von einem
    „Richter Gnadenlos“, bei dem der Zweck die Mittel heiligt?

    Der Spuck hat nun erst einmal ein Ende! Hermann Müller, der in der Haft ernsthaft erkrankt sein soll, kann es sicher kaum erwarten den „Häfen“ (so heißt die freiheitberaubende Ummauerung in Österreich) am heutigen Tag umgehend zu verlassen! Hipp, hipp, lieber Hermann! Lass es Dir erst mal gut gehen und erhole Dich von den letzten 2 Jahren!

    Den Bild-Artikel nachlesen unter:
    https://www.bild.de/regional/koeln/bordell/pascha-gruender-kommt-aus-dem-knast-56688928.bild.html

  • The Day After – Verfassungsbeschwerden ProstSchG wurden abgelehnt!

    The Day After – Verfassungsbeschwerden ProstSchG wurden abgelehnt!

    The Day After - Verfassungsbeschwerden ProstSchG wurden abgelehnt!The Day After – Verfassungsbeschwerden ProstSchG wurden abgelehnt!

    Reaktionen – Kurzanalysen – Auswirkungen für die Branche – Wie geht es weiter?

    Die Aufregung war gestern groß, nachdem Dona Carmen e.V. das vorläufige Scheitern der Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des ProstSchG bekannt gegeben hatte. Die Nachricht verbreitete sich in Foren und auf Facebook wie ein Lauffeuer und ich selbst habe gestern sowohl von Juristen, wie auch von interessierten Laien, Rückmeldungen erhalten, die manchmal zotig, manchmal aber auch fundiert erschienen:

    Neben denen, die schon vor der Lektüre des Beschlusses und dessen Begründung gewusst hatten, wie die Sache ausgeht, gab es auch einige, die im ablehnenden Beschluss die „Anleitung“ für eine möglicherweise erfolgreiche neue Beschwerde sahen.

    Der immerhin 62-seitige „Vortrag“ der Beschwerdeführer wurde als zu „abstrakt“ gesehen und in einer Linkbeschreibung auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichte mit „mangels hinreichender Substantiierung“ bezeichnet (siehe Screenshot vom 15.08.18):


    Dem Bundesverfassungsgericht ist es wohl wichtig, dass die Einschränkung der Grundrechte
    und der grundrechtsgleichen Rechte im Einzelfall sehr detailliert dargelegt werden muss!

    Person X wird durch Vorschrift XY des ProstSchG in ihren persönlichen Rechten unzulässig beeinträchtigt, weil … eine kollektive Betrachtung ist scheinbar nicht ausreichend!

    Zudem wird eine „Abwägung“ bezogen auf „Verhältnismäßigkeiten“ gefordert! Die Frage könnte hier lauten: „Ist die (teilweise) Einschränkung von Grundrechten Einzelner zulässig, wenn diese Einschränkung der Gesellschaft auf der anderen Seite „Vorteile“ bringt?“ Unter diesem Aspekt hätten die Beschwerdeführer darlegen müssen, zu welchem Ergebnis sie gekommen sind und das Gericht hätte dann geprüft, ob es sich der vorgetragenen „Meinung“ anschließt?

    Und … zur Erinnerung: mit einer Verfassungsbeschwerde kann „nur“ gegen die Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten vorgegangen werden. In der vorliegenden Beschwerde werden aber nach Meinung von Fachleuten ergänzend auch „materielle Rechte“ angegriffen, die in den Zuständigkeitsbereich von Verwaltungsgerichten fallen, die man parallel „anrufen“ könnte. Doch die zuständige Kammer hat es sich gar nicht so kompliziert gemacht hier in die Detailprüfung einzusteigen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich einmal mehr als „sehr hohe Hürde“ erwiesen, was ja die Gerichtsstatistik auch beweist: von jährlich etwa 6.000 Beschwerden, haben 99 % keine grundsätzlich verfassungsrechtliche Bedeutung! In totaler Zahl werden also nur 60 Verfahren überhaupt vor den Senaten verhandelt und die anderen von 3-köpfigen Kammern „erledigt“?
    Und dieses „erledigt“ ist dann wohl fast immer eine „Ablehnung“? Die Aufgabe der Kammern wird es also sein, die „Spreu vom Weizen“ zu trennen und eben nur „Beschwerden“ zuzulassen, die bis ins letzte Detail schlüssig begründet sind. Fazit: Wenn die „Munition“ nicht ausreicht, wird die Angelegenheit überhaupt nicht verhandelt!

    Nach „internen“ Informationen wird Dona Carmen e.V. nicht aufgeben, sondern prüft bereits
    mit dem neuen Verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalt Percy MacLean (Berlin), was nun zu tun ist bzw. getan werden kann! Gegen die Ablehnung gibt es keine Rechtsmittel, es gibt aber natürlich jederzeit die Möglichkeit zu neuen „Beschwerden“.

    Die Branche muss nun reagieren und hier vor allem die Betreiberinnen und Betreiber, die bislang den „Schutz der Verfassungsbeschwerde“ fühlten, aber (noch) keine Vorbereitungen getroffen haben, dies im Dialog mit den Behörden umzusetzen! Hier wird es nun gefährlich, da wir im Bereich Prostitution und Prostitutionsgewerbe geltende Gesetze haben!

     

  • Eilmeldung: Verfassungsbeschwerden gegen ProstSchG gescheitert!

    Eilmeldung: Verfassungsbeschwerden gegen ProstSchG gescheitert!

    Eilmeldung: Verfassungsbeschwerden gegen ProstSchG gescheitert!Eilmeldung: Verfassungsbeschwerden gegen ProstSchG gescheitert!

    Bundesverfassungsgericht nimmt die Beschwerden nicht zur Entscheidung an!

    Eine Hammernachricht, mit der so nicht unbedingt zu rechnen war! Wie Dona Carmen e.V. soeben berichtet, hat die zuständige Kammer des Bundesverfassungsgerichts unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1534/17 mit Beschluss vom 26.07.2018 die „Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen“! Kurz zusammengefasst: es wird nicht verhandelt! Das Ende! Die Entscheidung von Deutschlands höchstem Gericht ist zudem nicht anfechtbar!

    Die heutige Nachricht ist sehr ernüchternd und führt nun dazu, dass über die Inhalte nicht verhandelt wird! Das Gericht hat es sich recht einfach gemacht und hatte vermutlich auch überhaupt keine Lust die Sache wirklich zu verhandeln.

    Im Prinzip haben Verstösse gegen „Formalien“ zum Beschluss geführt! Indirekt wird der inzwischen verstorbene Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwalt Starostik sozusagen posthum gerügt, weil:

    1. Zwei Beschwerden unzulässig sind, weil der Nachweis der Bevollmächtigung nicht erbracht wurde!

    Nicht ganz so schlimm, weil es ja 26 Beschwerdeführer(innen) waren! – Aber:

    2. Die weiteren zulässigen Beschwerden nach Auffassung des Gerichts nicht genügend begründet wurden!

    Dem Gericht waren die Darstellungen zu abstrakt und es wurde nicht exakt dargelegt, welche Beschwerdeführerin / welcher Beschwerdeführer durch welche Vorschriften des ProstSchG wie genau in ihren bzw. seinen Grundrechten eingeschränkt wird. Den Beschwerdeführern wird zudem unterstellt, die angegriffenen Vorschriften und deren Zielsetzung nicht ausreichend in den Blick genommen zu haben und eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit nicht vorgenommen zu haben. Dies ist für Laien überhaupt nicht zu leisten! Also auch eher ein Angriff auf den Bevollmächtigten, der sich ja nicht mehr wehren kann!

    Dona Carmen hat den Beschluss als PDF zum genauen Nachlesen veröffentlicht:
    https://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/BeschlussverfasssungsB.pdf

    und diesen natürlich auch ausführlich kommentiert:
    https://www.donacarmen.de/pressemitteilung-bundesverfassungsgericht-verweigert-pruefung-der-verfassungsbeschwerde-zum-prostituiertenschutzgesetz/#more-2046

    Das Bundesverfassungsgericht hat es sich in der Angelegenheit ziemlich leicht gemacht und stellt in der Begründung des Beschlusses sogar fast provokant fest:

    „Offen bleiben muss daher insbesondere die Frage, ob die §§ 29, 31 ProstSchG mit verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind.“

    Hurra, genau darum ging es ja! Das Bundesverfassungsgericht sollte eben genau darüber befinden, hat sich nun aber, aus welchen Gründen auch immer hinter „Formalien“ versteckt! Eine fast schon zynische Bemerkung!

    Fazit: Ein Verfahren weniger, Arbeit gespart! Was wollen diese Rotlicht-Leute überhaupt von uns?

    Nachtrag:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/08/15/the-day-after-verfassungsbeschwerden-prostschg-wurden-abgelehnt/

  • Prostitution 2018 – Tag der offenen Tür in Hagener Bordellstrasse am 25.08.2018

    Prostitution 2018 – Tag der offenen Tür in Hagener Bordellstrasse am 25.08.2018

    Prostitution 2018 - Tag der offenen Tür in Hagener Bordellstrasse am 25.08.2018
    Bildquelle: Screenshot Westfalenpost.de

    Prostitution 2018 – Tag der offenen Tür in Hagener Bordellstrasse am 25.08.2018

    Ein bekannter Betreiber kooperiert mit der Stadt und hilft bei Suche nach illegalen Wohnungen

    Die Frankfurter „Bahnhofsviertelnacht“, die am kommenden Donnerstag, den 16.08.2018 wieder stattfindet, ist inzwischen ein kulturelles Event, das mit Rotlicht und Rotlicht-Themen nicht mehr viel gemein hat. Die leicht bis schwer morbide Kulisse ist nur die hippe Staffage für Kunst, Kultur und Gastronomie. Zwischen Bettlern, Drogensüchtigen und Sexworkerinnen lässt es sich mit Bier oder gar Schampus in der Hand trefflich bis dekadent „feiern“.

    Viel größer können die Kontraste kaum sein, aber genau darin liegt wohl der Reiz der Veranstaltung, der ich auch in diesem Jahr bewusst fern bleibe! Die bekannten „Bordell-Führungen“ von Dona Carmen e.V., um die es im vergangenen Jahr reichlich Streitereien zwischen dem Verein und der Stadt Frankfurt gab, finden wohl in diesem Jahr nicht statt! Stattdessen hat Dona Carmen e.V. eine Vortragsveranstaltung im Programm.

    Also „Rotlicht“ ohne „zuviel Rotlicht“ am Main! Ist ja wie ein Bierfest ohne Pils! Doch es gibt mindestens eine „Alternative“, bei der man demnächst pure „Rotlicht-Luft“ schnuppern kann, wenn auch in der Provinz:

    Prostitution 2018 – Tag der offenen Tür in Hagener Bordellstrasse am 25.08.2018

    Das Hagener Rotlicht-Milieu gewährt tiefe Einblicke? Nun ja, die Amüsiermeile ist in Hagen sehr überschaubar (siehe Screenshot aus der Westfalenpost“, aber das wird wahre „Rotlicht-Freunde“ nicht schrecken! Die  bunten Häuser in der „Düppenbeckerstrasse“ freuen sich auf wissbegierige Besucherinnen und Besucher und das, wie schon erwähnt am Samstag, dem 25. August 2018!

    Leider ist ein Großteil des zitierten Westfalenpost-Artikels nur in der „Plus Version“ (also mit einem Test- oder Bezahlabo) lesbar, denn neben dem charmanten Veranstaltungshinweis werden konkrete Einblicke in die Umsetzung des ProstSchG (Prostituiertenschutzgesetzes) in der Stadt Hagen gegeben.

    Besonders interessant finde ich dabei die Initiative eines bekanntes Hagener Bordeliers, der mit der Stadt kooperiert und diese, natürlich nicht ohne Eigennutz, über illegale Bordellbetriebe im Einzugsbereich informiert! Klar, warum sollen die einen korrekt arbeiten, Geld in ihre Betriebserlaubnis investieren und dann dabei zusehen, wie andere sich einen Dreck um das neue Gesetz scheren! Unlauterer Wettbewerb zum einen und ein Verstoß gegen die Vorschriften des ProstSchG, das für das Betreiben eines illegalen Bordells eine Ordnungsstrafe von bis zu 10.000 € vorsieht!

    Dem Beispiel des Hagener „Kollegen“, der eindeutig über die nötige „Dickfelligkeit“ verfügt, werden vermutlich weitere Betreiberinnen und Betreiber folgen, nämlich die, die sich auch darüber aufregen, dass gewisse Zeitgenossen das Gesetz trefflich boykottieren! Glück auf!

  • Memo Buchprojekt „Zukunft Rotlicht“ – Prostitution 2018 by Howard Chance

    Memo Buchprojekt „Zukunft Rotlicht“ – Prostitution 2018 by Howard Chance

    Memo Buchprojekt „Zukunft Rotlicht“ – Prostitution 2018 by Howard ChanceMemo Buchprojekt „Zukunft Rotlicht“ – Prostitution 2018 by Howard Chance

    Info für Partner, Sponsoren und Interview-Partner(innen) – 13. August 2018

    Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Freundinnen und Freunde!

    Das Thema „Prostitution“ ist momentan medial sehr populär: das Prostituiertenschutzgesetz und seine Umsetzung, Razzien im Rotlicht-Milieu, spektakuläre Rotlicht-Prozesse und nun auch noch der Radsportler Jan Ullrich und sein Frankfurter „Escort-Drama“! Dazu diverse „Lebensbeichten“ und „Memoiren“ von mehr oder weniger bekannten „Sexarbeiterinnen“ im Buchhandel, „Streitgespräche“ in der Zeit und „Blogging“ bei Facebook, Podcasts bei YouTube. Eine Fülle von Information!

    Im Rahmen meiner Unternehmensberatung zum ProstSchG betreue ich momentan eine nicht unerhebliche Anzahl von „Rotlicht-Betrieben“ im Erlaubnisverfahren, als langjähriger Marketing-Manager von Deutschlands größter „Erotikdiscothek“, als „Objekt-Verwalter“ erotischer Immobilien und als „Projektentwickler“ einer sehr speziellen Escort-Agentur, war und bin ich in den letzten 20 Jahren ständig mit Prostitution konfrontiert worden. Als Autor habe ich für diverse „Medien-Formate“ gearbeitet: zum Teil sehr plakativ, zum anderen Teil beratend im Hintergrund.

    Nun werde ich im August / September ein neues Buch erstellen, das den Arbeitstitel „Zukunft Rotlicht – Prostitution 2018“ trägt: ein aktuelles „Sittengemälde“ mit einer Beschreibung der vielfältigen Formen der Prostitution, bei der Protagonistinnen und Protagonisten zu Wort kommen werden.

    • Welche Formen von Prostitution gibt es?
    • Welche Menschen prostituieren sich und warum?
    • Wie hat sich Prostitution in den vergangenen Jahrzehnten verändert?
    • Ist Prostitution noch „zeitgemäß“ oder wird Sexualität jetzt anders ausgelebt?
    • Wie steht die Gesellschaft zum Thema Prostitution?
    • Prostitution als Wirtschaftsfaktor und der Staat als „Zuhälter“?
    • Das vermeintliche „Schutzgesetz“: Schutz oder absolute Kontrolle?
    • Selbstbestimmte Prostitution versus Zwangsprostitution. Was überwiegt?
    • Hat das Rotlicht in Deutschland noch eine Zukunft? Visionen 2.0?

    Diese und viele weitere Detailfragen wird das Buch stellen! Die Antworten kommen nicht etwa nur von mir selbst, sondern auch von Interview-Partnerinnen und – Partner, die ich momentan befrage oder in den kommenden Wochen noch befragen werde. Befürworter von Prostitution kommen ebenso zu Wort, wie Prostitutions-Gegner. Betreiberinnen und Betreiber beschreiben Entwicklungen und blicken womöglich wehmütig auf die „gute alte Zeit“, Sexworkerinnen reflektieren und protestieren, innovative Anbieter berichten von ihren „Visionen“ für die jetzt stark gebeutelte Branche. Vermeintliche „Steuersünder“ stehen Rede und Antwort, Milieu-Größen und Freier kommen ebenfalls zu Wort!

    Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt sind in einer gelebten Demokratie wichtig und daher wird mein Buch primär dokumentieren und weniger werten! Ich schreibe ja keine Bibel und kein „Glaubensmanifest“ und überlasse es in der Regel der Leserin und dem Leser, sich anhand von fundierten Informationen eine eigene Meinung zu bilden! Das ich dennoch eine „Intention“ verfolge, steht natürlich außer Frage! Doch erwarten Sie an dieser Stelle bitte nicht die „Kampfschrift“ eines „Revoluzzers“! Die „Wahrheit“ ist ja bekanntlich „relativ“ und unterscheidet sich von Person zu Person und hat damit keine „Allgemeingültigkeit“!

    Selbst Gesetze und Verordnungen haben nichts mit „Wahrheit“ zu tun, sondern sind lediglich in Form gebrachte „Meinungen“, die eine Mehrheit von Volksvertretern stellvertretend für das Volk beschlossen hat. Ob jedes Gesetz dem „Volkswillen“ entspricht, lassen wir einmal offen! Direkte Demokratie gibt es ja nicht und diese würde bei komplexen Staatsgebilden auch überhaupt nicht funktionieren! Unmöglich!

    Das alles spielt bei einem „Sittengemälde“ aber auch keine dominante Rolle! Es geht, wie schon erwähnt, um Information und Meinungsbildung und auch darum mit existenten Vorurteilen ein Stück weit aufzuräumen!

    Wer sich als Interview-Partnerin oder -Partner kurzfristig noch „einbringen“ möchte, die oder der ist herzlich eingeladen, mich zu kontaktieren. Dies gilt natürlich auch für alle „Sponsorinnen“ und „Sponsoren“, die das Projekt fördern / unterstützen möchten!

    Die Fakten zum Buchprojekt „Zukunft Rotlicht“ – Prostitution 2018

    Umfang: ca. 300 Seiten im Eigenverlag by Howard Chance / Druck über BoD GmbH. Erscheint am 10. Oktober 2018 und ist online und über jede Buchhandlung zu beziehen. Das Buch wird per „Print-on-Demand“ veröffentlicht, wobei vom Autor eine Erstauflage geordet wird, die dann zur Bemusterung / Präsentation verwendet wird. Die Präsentation findet im ersten Schritt auf der „Venus Erotikmesse“ Mitte Oktober 2018 in Berlin statt, später ist eine umfangreiche Präsentation für den Buchhandel angedacht. Ergänzend wird es natürlich im Sinne der „Digitalisierung 2.0“ auch ein Ebook geben, dessen Vermarktung auf den üblichen Online-Kanälen stattfinden wird.

    Kontakt zum Autor gerne jederzeit unter der Mailadresse howard.chance@t-online.de oder unter der Rufnummer 0151-71885164.

    Projektpage bei Facebook: https://www.facebook.com/buchprojektzukunftrotlicht/

  • Express Köln berichtet: Hermann Pascha Müller immer noch in Haft!

    Express Köln berichtet: Hermann Pascha Müller immer noch in Haft!

    Express Köln berichtet: Hermann Pascha Müller immer noch in Haft!
    Bildquelle: Screenshot Express.de

    Express Köln berichtet: Hermann Pascha Müller immer noch in Haft!

    Haftbeschwerde liegt beim Oberlandesgericht München – Absprachen im Hintergrund?

    Das Thema „Hermann Pascha Müller“ beschäftigt noch immer die Gerichte, die Medien und erzürnt Freunde und Familie, wie der „Express“ heute berichtet:

    Anfang Juni wurden „Steuerbescheide“, die Grundlage der Verurteilung im Strafverfahren waren, vom zuständigen Finanzgericht gerügt und die Finanzverwaltung angewiesen, diese aufzuheben. Wenn die „Beweismittel“ unwirksam werden, sollte einer Freilassung nichts im Wege stehen! Denkt zumindest der Laie!

    In Wirklichkeit ist es nicht so einfach mit den Gesetzen der Logik zu argumentieren, denn die
    Jurisprudenz hat so ihre Tücken und das erst recht, wenn es verschiedene Gerichte sind, die
    sich mit einem Fall befassen bzw. befassen müssen. Die „Strafkammer“ hat die Akte erst mal geschlossen  und muss diese erst wieder öffnen? Die Haftbeschwerde wird aktuell vom Oberlandesgericht München geprüft. Die Mühlen mahlen langsam und zudem gibt es ja unter Umständen auch noch ein Ermittlungsverfahren in ähnlicher Sache in Köln, von dem man bislang auch nichts mehr gehört hat. Gibt es möglicherweise Absprachen im Hintergrund, die eine Entlassung Hermann Müllers behindern? Dies vermutet laut Express der Bruder Harald Müller.

    Solange das Oberlandesgericht in München über die Haftbeschwerde nicht entschieden hat, bleiben die Tore der JVA verschlossen, aber es ist ja auch möglich, dass die Haftbeschwerde, aus welchen Gründen auch immer, verworfen wird! Das bewährte Zitat von „Gericht und hoher See“ passt hier wie die sprichwörtliche „Faust auf´s Auge“.

    Freigeist Hermann Müller ist für die Behörden scheinbar ein „Symbol-Häftling“, dessen „Unschuld“ man als unangenehm empfindet! Sollte es zu einem „Hornberger Schießen“ wie bei Bert Wollersheim kommen, der inzwischen auf Staatshaftung hoffen darf, weil er in seinem ähnlich gelagerten Verfahren einen „Freispruch 1. Klasse“ bekam, müsste man sich nämlich die Frage stellen, ob die „Ermittlungsmethoden“ wirklich rechtsstaatlich sind oder ob wir uns Richtung „Bananistan“ entwickeln!

    Recht muss Recht bleiben und das auch, wenn man Prostitution und Prostitutionsgewerbe gesellschaftlich und behördlich nicht mag! Wenn man daran „dreht“, ist der Rechtsstaat in Gefahr und das ist bedenklich! Rotlicht hin, Rotlicht her! Hermann, halt durch!

    Zum vollständigen Bericht des Express Köln:
    https://www.express.de/koeln/pascha-gruender-koelns-bordell-koenig-weiter-im-knast—dabei-koennte-er-laengst-frei-sein-31098120

  • Risiken im Escort? Der Fall Jan Ullrich – Ausraster in Frankfurter Luxus-Hotel

    Risiken im Escort? Der Fall Jan Ullrich – Ausraster in Frankfurter Luxus-Hotel

    Risiken im Escort? Der Fall Jan Ullrich - Ausraster in Frankfurter Luxus-HotelRisiken im Escort? Der Fall Jan Ullrich – Ausraster in Frankfurter Luxus-Hotel

    Unter Alkohol und Drogen würgte das Radsport-Idol eine Sexworkerin

    Jan Ullrich, der ehemalige Tour-de-France-Sieger, schafft es in den vergangenen Wochen immer wieder in die Schlagzeilen zu geraten. Erst ein „Angriff“ auf dem Finca-Gelände von Kinostar Til Schweiger auf Mallorca, wo Ullrich vorübergehend im Gefängnis landete, dann die vollmundige Ankündigung sich umgehend einer Entziehungskur zu unterziehen und nun am heutigen Morgen die Verhaftung in der mondänen „Villa Kennedy“, wo Ullrich, so berichtet die „Bild“-Zeitung, unter „massivem Einfluss von Alkohol und Drogen“ eine Escort-Dame attackiert zu haben. Angeblich würgte Ullrich die 31-jährige Lady bis dieser „schwarz vor Augen“ wurde. Die Dame musste ärztlich versorgt werden! Ullrich leistete angeblich auch noch Widerstand bei seiner Festnahme durch die Frankfurter Polizei.

    Schon die Abreise im Privatjet von Mallorca, von der es ein Video gibt, wirkt äußerst bizarr: ein tänzelnder Ullrich, der gleich zwei Zigaretten auf einmal raucht und nicht wirklich zurechnungsfähig wirkt. Seine Begleiter haben offensichtlich nicht gut auf ihn aufgepasst. Wie kann man es zulassen, dass Ullrich in diesem Zustand eine Escort-Dame bucht? Die Lady hatte jedenfalls Glück, dass sie aus dem Zimmer entkam und das Hotel-Personal umgehend Hilfe leistete. Gefährliche Körperverletzung! Versuchter Totschlag?

    Die Staatsanwaltschaft belässt es bei gefährlicher Körperverletzung und Jan Ullrich kommt wieder auf freien Fuß! Kein Haftbefehl und der Radler ist dann heute wieder unterwegs! Auf dem Weg zum nächsten Vollrausch? Prost Mahlzeit! Eventuell hätte man ja einen Amtsarzt anfordern können, um festzustellen, ob nicht eine Einweisung in eine Psychiatrie ein Mittel der Wahl wäre? Aber bei „Promis“ tut man sich da wohl etwas schwer?

    Der heutige Fall zeigt, dass die Arbeit als Escort-Dame durchaus Risiken birgt, wenn man Gäste besucht, die unter Alkohol und Drogen stehen. Unter dem Einfluss „gefährlicher Stoffe“ können Situationen kippen und beim „Hausbesuch“ ist das alles andere als lustig! Ein Hotel ist deutlich sicherer, aber natürlich auch kein Garant für absolute Sicherheit.

    Besonders merkwürdig ist auch der Aufruf der „Bild“ unter der Überschrift: „Wer weiß mehr! Bitte melden!“ – Für die Skandalpresse wäre es toll die Escort-Dame zu identifizieren und mehr über die „Nacht mit Ulle“ zu erfahren! Wie ist Ullrich im Bett? Welche Spezialitäten fordert er ein? Warum kam es zum Streit? Hurra!

    Natürlich sind die privaten Fernsehanstalten längst vor dem Polizei-Präsidium in Frankfurt, Medizin-Journalisten bewerten die Lage und bei n-tv läuft die „Ullrich-Story“ seit Stunden im „Breaking-News-Ticker“. Ja: Ullrich ist krank! OK! Aber ihm muss wohl irgendwie Einhalt geboten werden, bevor womöglich die nächste „Überraschungsmeldung“ ansteht. Die „Villa Kennedy“ kann auf solche Gäste vermutlich gut verzichten und hat wahrscheinlich schon Ullrichs Koffer vor die Tür gestellt! Ein Glück, dass ich diesmal nicht in der „Villa“ eingecheckt habe!

    +++ Update Samstag 11.08.2018 +++

    Jan Ullrich wurde nach diversen Medienberichten noch am Freitagabend in eine psychiatrische Klinik zwangseingewiesen! Ihn weiter in bedenklichem Zustand durch die Gegend laufen zu lassen, erschien wohl doch zu riskant und zwar für ihn selbst wie auch die Öffentlichkeit!