Eilmeldung: Verfassungsbeschwerden gegen ProstSchG gescheitert!

Eilmeldung: Verfassungsbeschwerden gegen ProstSchG gescheitert!Eilmeldung: Verfassungsbeschwerden gegen ProstSchG gescheitert!

Bundesverfassungsgericht nimmt die Beschwerden nicht zur Entscheidung an!

Eine Hammernachricht, mit der so nicht unbedingt zu rechnen war! Wie Dona Carmen e.V. soeben berichtet, hat die zuständige Kammer des Bundesverfassungsgerichts unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1534/17 mit Beschluss vom 26.07.2018 die „Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen“! Kurz zusammengefasst: es wird nicht verhandelt! Das Ende! Die Entscheidung von Deutschlands höchstem Gericht ist zudem nicht anfechtbar!

Die heutige Nachricht ist sehr ernüchternd und führt nun dazu, dass über die Inhalte nicht verhandelt wird! Das Gericht hat es sich recht einfach gemacht und hatte vermutlich auch überhaupt keine Lust die Sache wirklich zu verhandeln.

Im Prinzip haben Verstösse gegen „Formalien“ zum Beschluss geführt! Indirekt wird der inzwischen verstorbene Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwalt Starostik sozusagen posthum gerügt, weil:

1. Zwei Beschwerden unzulässig sind, weil der Nachweis der Bevollmächtigung nicht erbracht wurde!

Nicht ganz so schlimm, weil es ja 26 Beschwerdeführer(innen) waren! – Aber:

2. Die weiteren zulässigen Beschwerden nach Auffassung des Gerichts nicht genügend begründet wurden!

Dem Gericht waren die Darstellungen zu abstrakt und es wurde nicht exakt dargelegt, welche Beschwerdeführerin / welcher Beschwerdeführer durch welche Vorschriften des ProstSchG wie genau in ihren bzw. seinen Grundrechten eingeschränkt wird. Den Beschwerdeführern wird zudem unterstellt, die angegriffenen Vorschriften und deren Zielsetzung nicht ausreichend in den Blick genommen zu haben und eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit nicht vorgenommen zu haben. Dies ist für Laien überhaupt nicht zu leisten! Also auch eher ein Angriff auf den Bevollmächtigten, der sich ja nicht mehr wehren kann!

Dona Carmen hat den Beschluss als PDF zum genauen Nachlesen veröffentlicht:
https://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/BeschlussverfasssungsB.pdf

und diesen natürlich auch ausführlich kommentiert:
https://www.donacarmen.de/pressemitteilung-bundesverfassungsgericht-verweigert-pruefung-der-verfassungsbeschwerde-zum-prostituiertenschutzgesetz/#more-2046

Das Bundesverfassungsgericht hat es sich in der Angelegenheit ziemlich leicht gemacht und stellt in der Begründung des Beschlusses sogar fast provokant fest:

„Offen bleiben muss daher insbesondere die Frage, ob die §§ 29, 31 ProstSchG mit verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind.“

Hurra, genau darum ging es ja! Das Bundesverfassungsgericht sollte eben genau darüber befinden, hat sich nun aber, aus welchen Gründen auch immer hinter „Formalien“ versteckt! Eine fast schon zynische Bemerkung!

Fazit: Ein Verfahren weniger, Arbeit gespart! Was wollen diese Rotlicht-Leute überhaupt von uns?

Nachtrag:

http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/08/15/the-day-after-verfassungsbeschwerden-prostschg-wurden-abgelehnt/