Regierung hat neue Corona-Hilfe beschlossen – Koalitionsausschuss

Regierung hat neue Corona-Hilfe beschlossen – Koalitionsausschuss

Der Koalitionsausschuss, der am gestrigen Mittwoch, den 03.06.2020, in Berlin tagte, hat umfangreiche Konjunktur-Programme gestartet, die nun durch Beschluss des Bundestags und des Bundesrats genehmigt werden müssen.

Für Betriebe, die in Not geraten sind und sich im Juni 2020 immer noch in Not befinden, soll es jetzt eine neue „Corona-Überbrückungshilfe“ geben. Im aktuellen Koalitionspapier lesen wir dazu folgendes:

Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen.

Erstattet werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate.

Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen. Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten. Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.8.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020.

Die Vorgaben haben sich also gegenüber der „Corona-Soforthilfe“ deutlich geändert. Die fixen Betriebskosten werden auch bei „0 Umsatz“, der in unserer Branche ja die Regel ist, nur bis zu 80% übernommen. Dies ist dann nicht kostendeckend und man stellt sich die Frage, woher die fehlenden 20% kommen sollen. Außerdem sind ja jetzt Testate von Steuerberater oder Wirtschaftsprüfern erforderlich, was einerseits weiterem Missbrauch vorbeugt, andererseits aber noch mehr Aufwand erfordert!

Wie schon am Anfang erwähnt, ist das „Überbrückungsgeld“ noch nicht vom Bundestag und Bundesrat abgesegnet. Das dies geschehen wird, ist aber recht sicher!

Das Koalitionspapier 03.06.2020 finden Sie als PDF hier:
Ergebnis Koalitionsausschuss 3 Juni 2020 _bn-208888701