Monat: August 2020

  • Prostitution 2020 – Die finale Phase – Politik lässt Gerichten den Vortritt!

    Prostitution 2020 – Die finale Phase – Politik lässt Gerichten den Vortritt!

    Prostitution 2020 – Die finale Phase – Politik lässt Gerichten den Vortritt!

    Wir alle haben die Entwicklungen der vergangenen Monate genau beobachtet: trotz diverser freundlichen Ankündigungen der Politik (wie z.B. in Hamburg), sich um die Belange der Sexworker und Betreiber zu kümmern, wurden die jetzt zum Glück erfolgten „Öffnungen“ und „Teil-Öffnungen“ vornehmlich durch Gerichtsverfahren entschieden! – Den Grund dafür kann man ohne viel nachzudenken erahnen:

    Es ist doch sehr praktisch, wenn die Gerichte den „Schwarzen Peter“ bekommen! Gerichte sind in der Regel gesichtslose anonyme Institutionen, die nicht gewählt werden müssen und die man öffentlich auch nicht wirklich „angeht“!

    „Gerichte“ haben entschieden und nicht etwa die Bundeskanzlerin Merkel oder der Ministerpräsident Söder und auch die namentlich bekannten Fachminister bleiben so gänzlich „unbefleckt“. Die Politiker können so vortrefflich mit den Schultern zucken und darauf verweisen, dass man mit den Corona-Verordnungen bezogen auf die Prostitution nur das Beste für das Volk wollte, aber „die Gerichte“ leider etwas dagegen hatten!

    So bleibt das politische  „Sauberfrau- und Saubermann-Image“ erhalten und niemand kann den „Machthabern“ so nachsagen den Puff vor dem Kindergarten geöffnet zu haben! Sehr praktisch!

    Wenn Armin Laschet mit „Lagerfeuer-Romantik“ im Blick über die gefährlichen Aerosole referiert, die leider Lockerungen ausschließen, Ministerpräsidentin Schwesig die drängende Fragen der Erotikbranche  im Live-Chat komplett ignoriert und auch die Meinung ihrer Fachministerien nicht zur Kenntnis nimmt, sieht man, dass man mit den „Schmuddelkindern“ nicht reden und auch nicht spielen möchte. Oder doch? Ein böses Spiel kann man zumindest unterstellen, nein, man muss es sogar, wenn man die vergangenen Monate Revue passieren lässt.

    Körpernah ist nicht körpernah! Basta! – Zum Glück sahen und sehen es hohe Gerichte anders! – Man muss Beschwerde führen und klagen! Quod erat demonstrandum!

    Ich sehe uns gerade in der „finalen Phase“! – Trotz steigender Infektions-Zahlen ist die Zeit, so zeigt es das gestrige Urteil des OVG Lüneburg, noch günstig, um Öffnungsziele zu erreichen. Ein großes Problem ist dabei im Moment die Finanzierung weiterer notwendiger Klagen. Hier wird inzwischen von Kritikern angemerkt, dass es momentan in der Branche zu wenig „finanzielle Solidarität“ gibt: Einzelne klagen auf eigene Kosten; andere, die sich weder ideell und erst recht nicht finanziell beteiligen, profitieren bei positivem Ausgang der Klage! Hier wäre die Errichtung eines „Klagefonds“ eine sinnvolle Sache, die vermutlich noch mehr Dampf auf den Kessel bringen würde.

    In NRW liegen mindestens 5 Klagen beim OVG in Münster; in Hessen sind noch einige „Hauptsache-Verfahren“ anhängig, in Baden-Württemberg gab es in der vergangenen Woche neue Klagen, die nach meinem Wissen jetzt vermehrt auf verfassungsrechtliche Aspekte abzielen. Einen Überblick, was sonst noch „läuft“, hat man leider nicht und so wird es vermutlich in den kommenden Wochen immer wieder „Eilmeldungen“ wie die gestrige geben!

    „Seid bereit … der Herr kann stündlich kommen!“ – Was uns die Bibel sagt, trifft in übertragenem Sinn auf unsere Branche zu! Die Urteile haben Stringenz!

  • Die Sensation – Prostitutionsstätten in Niedersachsen dürfen sofort öffnen!

    Die Sensation – Prostitutionsstätten in Niedersachsen dürfen sofort öffnen!

    Die Sensation - Prostitutionsstätten in Niedersachsen dürfen sofort öffnen!Die Sensation – Prostitutionsstätten in Niedersachsen dürfen sofort öffnen!

    Urteil des OVG Lüneburg sorgt am 28.08.2020 für Klarheit!

    Da will man nach einer stressigen Woche mal entspannt ins Wochenende starten und dann erreicht einen um 15.30 Uhr die Nachricht, dass das Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) kurz vor dem Wochenende die Einschränkungen für Prostitutionsstätten in Niedersachsen durch die Corona-Verordnung für nicht rechtmäßig erklärt und „vorläufig aufgehoben“ hat.

    Ohne in der Kürze der Zeit jetzt auf den genauen Inhalt des Urteils eingehen zu wollen, was viel Zeit in Anspruch nehmen würde, fasse ich den Tenor, also die Grundaussage, kurz zusammen und prognostiziere dann, wie jetzt in Niedersachsen rechtskonform vorzugehen ist, wenn man kurzfristig aufmachen möchte.

    Die Grundaussagen des Urteils sind:

    Die bislang geschlossenen Prostitutionsstätten in Niedersachsen dürfen sofort wieder öffnen, da das Gericht die Beschwerde gegen den Beschluss ausgeschlossen hat! Der Beschluss ist also rechtskräftig und wird mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit begründet (Art. 12 Abs. 1 GG), einem Grundrecht mit Verfassungsrang.

    Nebenbei bemerkt: Auch Lovemobile dürfen in Niedersachsen wieder erotisch fahren! Ihnen war die Ausübung ihrer Tätigkeit nie untersagt, weil der Verordnungsgeber in der Verordnung unpräzise formuliert hat!

    Allerdings hat das Gericht ins Urteil geschrieben, dass die in der Corona-Verordnung des Landes vorgeschriebenen Hygieneschutzmaßnahmen für körpernahe Dienstleistungen  (Erstellung eines Hygienekonzepts, Einhaltung von Abstand zwischen den Kunden, Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Desinfektion nach jedem Kunden, Dokumentation der Kontaktdaten) unbedingt gewährleistet werden müssen! 

    Daher haben alle Prostitutionsstätten, die zeitnah öffnen möchten, an diesem Wochenende die Aufgabe ihre „Stätten“ mit den notwendigen Utensilien auszustatten, sie haben ein Konzept zu erstellen, dass von den „Dienstleisterinnen“ umgesetzt und zur Kenntnis genommen werden muss und dass bei einer sehr wahrscheinlichen Kontrolle den Ordnungsbehörden vorgelegt werden muss!

    Eine Absprache mit dem lokalen Ordnungsamt ist prinzipiell nicht notwendig, aber natürlich ratsam! Ebenso muss natürlich geklärt werden, ob anreisende Mieterinnen über gültige „Arbeitspapiere“ verfügen!

    Detailinformationen zum Urteil bei Juris.de:
    https://www.juris.de/jportal/portal/t/xx2/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA200803006&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp



    Das persönliche Hygiene-Schutz-Konzept in 24 Stunden! – Howard macht´s möglich!

    Wie schon in Bayern und im Saarland, streiche ich mein „Erholungs-Wochenende“ und stehe für die schnelle Erstellung von Hygiene-Schutz-Konzepten für Niedersachsen bereit. Nach über 15 erstellten Konzepten für Bayern und das Saarland bin ich „fix“ und muss in den meisten Fällen auch nicht extra anreisen, was das Handling natürlich erleichtert. Für ein Hygienekonzept mit Telefontermin von etwa 2 Stunden und einer Ausarbeitung innerhalb von 24 Stunden berechne ich eine Pauschale von 500 €, wobei die Stundung eines Teilbetrags möglich ist, bis das Geschäft dann wieder auf ist.

    Ich bin das gesamte Wochenende über erreichbar und zwar über meine Rufnummer
    0151-71885164, über meine Mail howard.chance@t-online.de und auch über mein neues Whatsapp-Business-Account 0163-9618115.

    MH-Consulting by Howard Chance – Unternehmensberatung zum ProstSchG

  • Öffnet die Bordelle in NRW! – Erlaubt Sexarbeit! – Jetzt!

    Öffnet die Bordelle in NRW! – Erlaubt Sexarbeit! – Jetzt!

    Öffnet die Bordelle in NRW! - Erlaubt Sexarbeit! - Jetzt!Öffnet die Bordelle in NRW! – Erlaubt Sexarbeit! – Jetzt!

    Sexarbeit bundesweit wieder unter sicheren Bedingungen gewährleisten! – Große Sexwork-Demonstration in Düsseldorf am 27.08.2020 – Landtagswiese NRW


    NRW – Sexarbeit in der Grauzone statt in geschütztem und kontrolliertem Umfeld! – Das Prostitutionsverbot in Nordrhein-Westfalen setzt die Sexarbeiterinnen einem hohen Risiko aus, konterkariert das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) und schützt die Bevölkerung dabei mitnichten vor „Corona“! – Herr Laschet, Herr Laumann: ermöglichen Sie umgehend die „saubere“ Sexarbeit in NRW und stimmen Sie endlich einer Öffnung der Bordelle zu!

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Mitte März 2020 wurden die „Prostitutionsstätten“ in der Bundesrepublik Deutschland aus Gründen der „Corona-Prävention“ geschlossen. Tausende von Betreiberinnen und Betreibern sind nach wie vor in ihrer Existenz bedroht, zahllose Sexarbeiterinnen arbeiten unter hygienewidrigen Umständen und oftmals illegal, weil Ihnen staatliche Hilfen nicht zustehen und Ihnen trotz des Verbots nichts anderes übrigbleibt, als gesetzwidrig zu handeln, um zu überleben.

    Ich bin mit meinem Beratungsunternehmen für die Rotlicht-Branche seit 2019 in Düsseldorf ansässig, wohne dort in der Nähe des Worringer Platzes und kann täglich beobachten, wie sich das Verbot der Prostitution in der Landeshauptstadt auswirkt: die bekannten Prostitutionsstätten, wie beispielsweise das große Laufhaus „Am Bahndamm“ sind durch die Landesverordnung geschlossen zu halten und auch in den vielen kleinen Betrieben und Terminwohnungen ist das rote Licht aus!

    Dafür hat sich die Straßenprostitution im Sperrgebiet rund um den Bahnhof deutlich ausgeweitet. Sobald es dunkel wird, wird man als männlicher Passant alle 100 m von Damen angesprochen, die einen „Quicky“ im Auto oder in einer „Pension“ anbieten. Auch „tabulose Hotelbesuche“ sind jederzeit möglich. Entsprechende Angebote findet man in speziellen Foren und ich sehe die Damen sogar täglich in meiner Wohnanlage „einkehren“ und dies natürlich in „Begleitung“!

    Bei all diesen geschilderten „erotischen Terminen“, die so oder so ähnlich sicher in ganz NRW stattfinden werden, werden wahrscheinlich keine Schutzmasken verwendet, es gibt keine Möglichkeit der Kontaktdaten-Nachverfolgung und die Ordnungsbehörden sind nicht in der Lage dem Wildwuchs auch nur ansatzweise zu begegnen! Es ist ja schon genug zu tun bezogen auf die bekannten „Partymeilen“ und sonstige öffentliche Auswüchse, von denen wir täglich in den Medien lesen.

    Es ist inzwischen in mehreren Bundesländern von Oberverwaltungsgerichten befunden worden, dass von der Sexarbeit als solches im Vergleich zu anderen körpernahen Dienstleistungen, die bereits Mitte Mai 2020 wieder erlaubt wurden, kein höheres Infektionsrisiko ausgeht, wenn strenge Hygieneregeln eingehalten werden. Auch das Robert-Koch-Institut (RKI), der oberste Hüter der „viralen Wahrheit“, hat die These von den „Super-Spreadern“ aus dem Bereich der Sexarbeit nicht bestätigt. Aus anderen Ländern (Schweiz, Österreich, Niederlande), wo Sexarbeit bereits länger wieder erlaubt ist, gibt es bislang keinerlei Hinweise auf Infektionen in und aus sexuellen Dienstleistungen.

    Aufgrund von Normenkontrollklagen im Eilverfahren, haben der Freistaat Bayern, das Land Berlin, das Saarland und auch Thüringen Prostitutionsstätten bereits wieder zugelassen und zwar jeweils unter der Bedingung, das wirksame Hygienekonzepte erstellt werden, dass lediglich geschützter 1:1-Kontakt zwischen der Dienstleisterin und dem Gast stattfindet, dass Menschenansammlungen unbedingt vermieden werden und das eine Kontaktdaten-Nachverfolgung gewährleistet ist.

    Ich selbst war als Berater in Bayern und im Saarland an der Entwicklung von Hygieneplänen beteiligt, die in Absprache mit den örtlichen Behörden entwickelt und umgesetzt wurden. Die Betreiberinnen und Betreiber, die oftmals kurz vor dem „Aus“ waren, waren alle kooperativ und einsichtig, was den momentan „eingeschränkten Service“ anbelangt. Dies ist auch In NRW jederzeit darstellbar, zumal die Landesregierung NRW die einzige Administration war, die bereits im Mai 2020 einen Hygieneplan für den Bereich der körpernahen Dienstleistungen vorlegte.

    Wenn gerade der Freistaat Bayern, der nun einmal als sehr konservativ bekannt ist und der den Bereich der Prostitution schon vor Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes deutlich „reglementierte“ und überwachte, in einer Gerichtsverhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof, wie geschehen, bestätigt, dass unter bestimmten Umständen, nämlich bei der Einhaltung von Hygieneregeln, die Ausübung der Sexarbeit nicht gefährlicher ist als andere körpernahe Arbeit, stellt sich die Frage, warum sich die Landesregierung NRW diesen Argumenten weiterhin verschließt?

    Es entsteht täglich unwiederbringlicher Schaden, für den womöglich wegen der unbegründeten Ungleichbehandlung über Monate Schadenersatz eingefordert werden kann. Hier ist auch zu erwähnen, dass momentan eine ganze Reihe von Klagen im Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster anhängig sind, die eine Öffnung und die Gleichstellung verlangen. Sehr schnell könnte das Land NRW hier in Zugzwang geraten, wenn das Gericht erkennen sollte, dass Normen verletzt oder Rechte zu Unrecht eingeschränkt werden.

    In der Sexarbeit haben wir keine „Urlaubsrückkehrer“ aus Brennpunkten wie Mallorca und es gibt auch keine Schnittmenge mit Schlachthof-Arbeitern oder Monteuren in Massenunterkünften, die in den vergangenen Wochen im „Gerede“ waren. Recht muss Recht bleiben! Auch wenn man mit der Prostitution ein moralisches Problem haben sollte, müssen wir feststellen, dass die Maßnahmen der Landesregierung ausschließlich auf „Corona“ abzielen sollten und dass man diese Maßnahmen nicht willkürlich dazu verwenden darf, um eine ganze Branche zu ruinieren!

    Der Staat hat eine Fürsorgepflicht für jede seiner Bürgerinnen und jeden seiner Bürger und sollte sich bei unangenehmen Fragen und Forderungen nicht verstecken. Wo ist der Dialog in NRW? – Wer spricht mit der Branche? Es ist der Eindruck entstanden, dass man mit „Schmuddelkindern“ nicht sprechen möchte und dass man diese sich selbst überlässt! Darin erkenne ich, mit Verlaub, eine gewisse „Unanständigkeit“. Gleiche Rechte, gleiche Pflichten! Hier muss dringend gehandelt werden!

    Eine Neubewertung der Lage in infektionstechnischer Sicht, wie sie eigentlich stetig stattfinden sollte, hat in NRW scheinbar bezogen auf den Bereich der Prostitution seit Mai nicht wirklich stattgefunden zu haben. Die Verfügungen wurden einfach „fortgeschrieben“ und das Resultat scheint egal zu sein.

    Spätestens seit Mai 2020, wo die Prostitution in NRW gänzlich verboten wurde, sind Tausende Sexarbeiterinnen in die Illegalität gedrängt worden und müssen sich quasi als „Straftäterinnen“ fühlen, wenn sie ihr täglich Brot „grenzwertig“ und „ungeschützt“ verdienen! Ein untragbarer und unnötiger Zustand, den man jetzt dringend beenden muss!

    Die Branche will nachhaltig und zielorientiert ins Gespräch kommen und lädt daher für kommenden Donnerstag zu einer Sexworker-Demonstration in die Landeshauptstadt Düsseldorf ein:

    Die große Sexworker-Demonstration in der Landeshauptstadt Düsseldorf- „Öffnet die Bordelle in NRW! – Erlaubt Sexarbeit! – Jetzt!“

    Landtagswiese Düsseldorf, am Donnerstag, dem 27.08.20, von 11.00 – 18.00 Uhr, Zusammenkunft ab 11 Uhr – Pressekonferenz um 11:30 Uhr

    Anfahrt / Anreise Google Maps: https://goo.gl/maps/bJzpfRYt5ud7bd467

    Redebeiträge von: Stephanie Klee (BSD e.V.), Nicole Schulze, Straßen-Sexarbeiterin (BesD e.V.), Harriet Langanke (gssg, Fachjournalistin sexuelle Gesundheit/ Sexualwissenschaften) u.a.

    Kulturelle Beiträge von: Bibi Drall, reisende Rubens-Sexarbeiterin, Mechthild Hexengeige alias MadameKALI uvm.

    Beteiligt sind u.a. Mitglieder des BSD e.V., des BesD e.V., Betreiberinnen und Betreiber aus der ganzen Republik und Mitglieder der Aktionsgemeinschaft „Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise“.

    Es handelt sich bei der Veranstaltung um eine polizeilich angemeldete Demonstration nach dem Versammlungsgesetz (VersG). Weitere stets aktualisierte Infos finden Sie unter: https://zukunft-rotlicht.info

    Alle an der Versammlung beteiligten Institutionen und Personen sind gerne zum Gespräch bereit und bedanken uns an dieser Stelle für Ihr Interesse und Ihr Verständnis für unser Anliegen. Möge ein konstruktiver Dialog entstehen, der Corona nicht aus dem Blick lässt, der aber eine „geschützte“ wie „sichere“ Sexarbeit bald wieder ermöglicht!

    Mit freundlichen Grüßen

    Marcus Heinbach – UnternehmensberaterKoordinator Aktionsgemeinschaft Zukunft Rotlicht

    MH-Consulting – Kurfürstenstr. 30 – 40211 Düsseldorf – Phone 0151-71885164
    heinbach@mhconsulting.online   www.mhconsulting.online


    Download des Appells als PDF: ddorfbriefbrief


  • Düsseldorf – 27.08.2020 – Sexwork-Demo – Öffnet die Bordelle!

    Düsseldorf – 27.08.2020 – Sexwork-Demo – Öffnet die Bordelle!

    Düsseldorf - 27.08.2020 - Sexwork-Demo - Öffnet die Bordelle!Düsseldorf – 27.08.2020 – Sexwork-Demo – Öffnet die Bordelle!

    Am kommenden Donnerstag, dem 27. August 2020, ist es soweit: ein breit aufgestelltes Aktionsbündnis der Sexarbeit demonstriert vor dem Düsseldorfer Landtag für eine sofortige Öffnung der Bordellbetriebe in NRW und bundesweit und für eine umgehende Aufhebung der staatlichen Restriktionen gegen Sexarbeiter und deren Gäste!

    Man muss sich bewegen, damit sich etwas bewegt! – Nachdem es in einigen wenigen Bundesländern (Bayern, Berlin, Saarland, Thüringen) zu positiven Entwicklungen kam, sind 12 Bundesländer noch „dicht“ und es ist bei den momentan steigenden Corona-Zahlen alles andere als sicher, dass der 1. September 2020 der „Stichtag“ für eventuelle offizielle Bordell-Öffnungen ist!


    Das „Gerücht“, das am 1. September 2020 ein „geheimer Stufenplan“ greift, hält sich zwar stetig, wird aber nirgendwo offiziell bestätigt. Es gibt nach meinen Recherchen in NRW eine seit Juni 2020 anhängige Klage im Eilverfahren vor dem OVG Münster und aktuell mindestens 3 neue Klageerhebungen im Eilverfahren, aber wenn man auf den Kalender schaut, ist der September nicht mehr weit, es sind nur noch Tage!

    Die Situation ist in Deutschlands bevölkerungsreistem Bundesland besonders kritisch: im Bereich der Prostitution sind gerade zahllose Existenzen massiv bedroht, da in NRW jegliche Form der Prostitution untersagt ist und sich nun „alles“ im Graubereich abspielt, wo es für die Protagonisten keinen Schutz und keine Sicherheit gibt! Statt die Sexarbeiterinnen gezielt vor „Corona“ zu schützen, drängt sie der Staat in die ungewollte Illegalität. In genehmigten und ständig überprüften Prostitutions-Betrieben, wo Hygienekonzepte gezielt realisiert werden könnten, ist Prostitution verboten! Auf der Strasse und in Hotels, die für diese Art der „Geschäftsausübung“ keine Erlaubnis besitzen, wird täglich gegen das Gesetz verstossen, weil staatlich Hilfen nicht greifen und in vielen Fällen das Überleben nur mit illegalem Handeln gesichert werden kann!

    Das Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) wird zur Farce, da der Staat seinen Pflichten nicht nachkommt und eine missliebige Branche in die Enge drängt! Obwohl in 3 Bundesländern höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt, die im Tenor besagt, dass bei der Einhaltung von strengen Hygieneregeln und dem vorgeschriebenen 1:1-Kontakt von der Ausübung der Prostitution kein wirklich höheres Corona-Infektions-Risiko ausgeht, dass der Dienstleistungsbereich Prostitution den sonstigen „körpernahen Dienstleistungen“ gleichzustellen ist, reagieren 12 von 16 Bundesländern nicht und verschärfen damit die Situation zunehmend!

    Um auf diese unsinnigen Auswirkungen des „Föderalismus“ aufmerksam zu machen, gehen an vorderster Front die Lovemobile-Aktivistinnen Bibi und Nicole, sowie der BesD e.V., der BSD e.V. und Mitglieder des Aktionsbündnisses „Zukunft Rotlicht“ am kommenden Donnerstag erneut auf die Straße, um Politik und Öffentlichkeit über den eklatanten Missstand zu informieren und um gleichzeitig den Appell „Öffnet die Bordelle! – Jetzt“ zu propagieren! Nach Berlin, Hamburg, Köln und Stuttgart, geht es nun in die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf, wo Landesfürst Armin Laschet m.E. ein wenig zuviel Ruhe walten lässt und wo Gesundheitsminister Laumann ebenfalls den „abwartenden Helmut Kohl“ gibt, während Sexarbeiterinnen und Betreibern nachhaltig die Luft ausgeht!

    Ok, es gibt nach wie vor nicht wenige Neuinfektionen, aber diese entstehen nachweislich in anderen Bereichen, nämlich bei Reiserückkehrern und bei den „Partyfreunden“, die sämtliche Regeln missachten und die Umwelt so massiv gefährden! Beim geschützten „Nümmerchen“ ist das Risiko eklantant geringer und selbst das Robert-Koch-Institut (RKI) sieht das Infektionsrisiko deutlich geringer, als einige „panische Politiker“, die Corona mit „Moral“ kombinieren und im Sinne der Volksgesundheit nun ein „Sexkaufverbot“ propagieren! Was für ein Etikettenschwindel!

    Zur NRW-Kampagne werde ich am kommenden Montag ein intensives „Positionspapier“ veröffentlichen und dies zusammen mit der Veranstaltungeinladung an die 199 Landes-Parlamentarier versenden. Hierfür sind auf meinem Paypal-Konto Spenden eingegangen, die die Kosten decken werden und für die ich an dieser Stelle herzlich danke!

    Hier der vorläufige Ablaufplan für die Demonstration am kommenden Donnerstag, 27.08.2020:

    Sexwork-Demonstration auf der Landtagswiese der Landeshauptstadt Düsseldorf von 11 – 18 Uhr


    Adresse: Landtag NRW, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
    https://goo.gl/maps/bJzpfRYt5ud7bd467

    Zusammenkunft ab 11 Uhr, Pressekonferenz um 11:30 Uhr

    Redebeiträge von: Stephanie Klee (BSD e.V. ), Nicole Schulze, Straßen-Sexarbeiterin (BesD e.V.), Harriet Langanke, (GSSG Stiftung, Fachjournalistin sexuelle Gesundheit/ Sexualwissenschaften)  u.a.

    Kulturelle Beiträge von: Bibbi Drall, reisende Rubens Sexarbeiterin (14:00 & 15:45 Uhr), Mechthild Hexengeige alias MadameKALI (15:00 Uhr) uvm.

    Die Anmeldelinks bei Facebook:

    Bibbi & Nicole:
    https://www.facebook.com/events/299095914703516/

    BesD – Veranstaltungslink: https://www.facebook.com/events/3706944732668811

    BSD – Veranstaltungslink:
    https://www.facebook.com/events/621906005430280



    Abschließender Spendenaufruf:

    Bibbi und Nicole sind seit vielen Wochen für die Branche auf der „erotischen Walz“ durch die Republik. Dabei sind inzwischen die „Dienstfahrzeuge“ (Demo-Lovemobil und das Bibbi-Mobil) arg in Mitleidenschaft gezogen worden und auch die sonstigen entstandenen Kosten sind nicht unerheblich! – Während mancherorts Tausende von Euro in Klagen etc. fließen, müssen die engagierten Sexworkerinnen ihr eigenes kaum vorhandenes Geld investieren. Ich rufe an dieser Stelle zu „Solidarität“ im Sinne der Sache auf! Gebt was Ihr könnt! Auch Kleinvieh macht Mist!

    Jeder Taler per Paypal an Nina19983@icloud.com hilft den beiden unermüdlichen Aktivistinnen und wer kein Paypal hat, kann die Beiden natürlich auch über die Mailadresse kontaktieren.

    Infos zu den Aktionen der Aktivistinnen immer aktuell unter:
    https://www.facebook.com/Bibiundnicole/?hc_location=group


     

    https://zukunft-rotlicht.info

    Infos gibt es natürlich auch in den bekannten Facebook-Gruppen der Betreiber: https://www.facebook.com/groups/1781551198651477/ und in der Offenen Gruppe https://www.facebook.com/groups/zukunftrotlicht/ fortlaufend veröffentlicht.

    Liebe Grüße von Howard Chance

  • Düsseldorf – 27.08.2020 – Sexwork-Demo – Öffnet die Bordelle!

    Düsseldorf – 27.08.2020 – Sexwork-Demo – Öffnet die Bordelle!

    Düsseldorf – 27.08.2020 – Sexwork-Demo – Öffnet die Bordelle!

    Am kommenden Donnerstag, dem 27. August 2020, ist es soweit: ein breit aufgestelltes Aktionsbündnis der Sexarbeit demonstriert vor dem Düsseldorfer Landtag für eine sofortige Öffnung der Bordellbetriebe in NRW und bundesweit und für eine umgehende Aufhebung der staatlichen Restriktionen gegen Sexarbeiter und deren Gäste!

    Man muss sich bewegen, damit sich etwas bewegt! – Nachdem es in einigen wenigen Bundesländern (Bayern, Berlin, Saarland, Thüringen) zu positiven Entwicklungen kam, sind 12 Bundesländer noch „dicht“ und es ist bei den momentan steigenden Corona-Zahlen alles andere als sicher, dass der 1. September 2020 der „Stichtag“ für eventuelle offizielle Bordell-Öffnungen ist!


    Das „Gerücht“, das am 1. September 2020 ein „geheimer Stufenplan“ greift, hält sich zwar stetig, wird aber nirgendwo offiziell bestätigt. Es gibt nach meinen Recherchen in NRW eine seit Juni 2020 anhängige Klage im Eilverfahren vor dem OVG Münster und aktuell mindestens 3 neue Klageerhebungen im Eilverfahren, aber wenn man auf den Kalender schaut, ist der September nicht mehr weit, es sind nur noch Tage!

    Die Situation ist in Deutschlands bevölkerungsreistem Bundesland besonders kritisch: im Bereich der Prostitution sind gerade zahllose Existenzen massiv bedroht, da in NRW jegliche Form der Prostitution untersagt ist und sich nun „alles“ im Graubereich abspielt, wo es für die Protagonisten keinen Schutz und keine Sicherheit gibt! Statt die Sexarbeiterinnen gezielt vor „Corona“ zu schützen, drängt sie der Staat in die ungewollte Illegalität. In genehmigten und ständig überprüften Prostitutions-Betrieben, wo Hygienekonzepte gezielt realisiert werden könnten, ist Prostitution verboten! Auf der Strasse und in Hotels, die für diese Art der „Geschäftsausübung“ keine Erlaubnis besitzen, wird täglich gegen das Gesetz verstossen, weil staatlich Hilfen nicht greifen und in vielen Fällen das Überleben nur mit illegalem Handeln gesichert werden kann!

    Das Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) wird zur Farce, da der Staat seinen Pflichten nicht nachkommt und eine missliebige Branche in die Enge drängt! Obwohl in 3 Bundesländern höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt, die im Tenor besagt, dass bei der Einhaltung von strengen Hygieneregeln und dem vorgeschriebenen 1:1-Kontakt von der Ausübung der Prostitution kein wirklich höheres Corona-Infektions-Risiko ausgeht, dass der Dienstleistungsbereich Prostitution den sonstigen „körpernahen Dienstleistungen“ gleichzustellen ist, reagieren 12 von 16 Bundesländern nicht und verschärfen damit die Situation zunehmend!

    Um auf diese unsinnigen Auswirkungen des „Föderalismus“ aufmerksam zu machen, gehen an vorderster Front die Lovemobile-Aktivistinnen Bibi und Nicole, sowie der BesD e.V., der BSD e.V. und Mitglieder des Aktionsbündnisses „Zukunft Rotlicht“ am kommenden Donnerstag erneut auf die Straße, um Politik und Öffentlichkeit über den eklatanten Missstand zu informieren und um gleichzeitig den Appell „Öffnet die Bordelle! – Jetzt“ zu propagieren! Nach Berlin, Hamburg, Köln und Stuttgart, geht es nun in die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf, wo Landesfürst Armin Laschet m.E. ein wenig zuviel Ruhe walten lässt und wo Gesundheitsminister Laumann ebenfalls den „abwartenden Helmut Kohl“ gibt, während Sexarbeiterinnen und Betreibern nachhaltig die Luft ausgeht!

    Ok, es gibt nach wie vor nicht wenige Neuinfektionen, aber diese entstehen nachweislich in anderen Bereichen, nämlich bei Reiserückkehrern und bei den „Partyfreunden“, die sämtliche Regeln missachten und die Umwelt so massiv gefährden! Beim geschützten „Nümmerchen“ ist das Risiko eklantant geringer und selbst das Robert-Koch-Institut (RKI) sieht das Infektionsrisiko deutlich geringer, als einige „panische Politiker“, die Corona mit „Moral“ kombinieren und im Sinne der Volksgesundheit nun ein „Sexkaufverbot“ propagieren! Was für ein Etikettenschwindel!

    Zur NRW-Kampagne werde ich am kommenden Montag ein intensives „Positionspapier“ veröffentlichen und dies zusammen mit der Veranstaltungeinladung an die 199 Landes-Parlamentarier versenden. Hierfür sind auf meinem Paypal-Konto Spenden eingegangen, die die Kosten decken werden und für die ich an dieser Stelle herzlich danke!

    Hier der vorläufige Ablaufplan für die Demonstration am kommenden Donnerstag, 27.08.2020:

    Sexwork-Demonstration auf der Landtagswiese der Landeshauptstadt Düsseldorf von 11 – 18 Uhr


    Adresse: Landtag NRW, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
    https://goo.gl/maps/bJzpfRYt5ud7bd467

    Zusammenkunft ab 11 Uhr, Pressekonferenz um 11:30 Uhr

    Redebeiträge von: Stephanie Klee (BSD e.V. ), Nicole Schulze, Straßen-Sexarbeiterin (BesD e.V.), Harriet Langanke, (GSSG Stiftung, Fachjournalistin sexuelle Gesundheit/ Sexualwissenschaften)  u.a.

    Kulturelle Beiträge von: Bibbi Drall, reisende Rubens Sexarbeiterin (14:00 & 15:45Uhr), Mechthild Hexengeige alias MadameKALI (15:00 Uhr) uvm.

    Die Anmeldelinks bei Facebook:

    BesD – Veranstaltungslink: https://www.facebook.com/events/3706944732668811

    BSD – Veranstaltungslink:
    https://www.facebook.com/events/621906005430280



    Abschließender Spendenaufruf:

    Bibbi und Nicole sind seit vielen Wochen für die Branche auf der „erotischen Walz“ durch die Republik. Dabei sind inzwischen die „Dienstfahrzeuge“ (Demo-Lovemobil und das Bibbi-Mobil) arg in Mitleidenschaft gezogen worden und auch die sonstigen entstandenen Kosten sind nicht unerheblich! – Während mancherorts Tausende von Euro in Klagen etc. fließen, müssen die engagierten Sexworkerinnen ihr eigenes kaum vorhandenes Geld investieren. Ich rufe an dieser Stelle zu „Solidarität“ im Sinne der Sache auf! Gebt was Ihr könnt! Auch Kleinvieh macht Mist!

    Jeder Taler per Paypal an Nina19983@icloud.com hilft den beiden unermüdlichen Aktivistinnen und wer kein Paypal hat, kann die Beiden natürlich auch über die Mailadresse kontaktieren.


    Infos gibt es natürlich auch in den bekannten Facebook-Gruppen der Betreiber: https://www.facebook.com/groups/1781551198651477/ und in der Offenen Gruppe https://www.facebook.com/groups/zukunftrotlicht/ fortlaufend veröffentlicht.

    Liebe Grüße von Howard Chance

  • Prostitution 2020 – Saarland, Berlin, Bayern? – Hygiene entscheidet!

    Prostitution 2020 – Saarland, Berlin, Bayern? – Hygiene entscheidet!

    Prostitution 2020 – Saarland, Berlin, Bayern and? – Hygiene entscheidet!

    Vorübergehendes Missverständnis im Saarland – Auf oder zu? – Nanu!

    Die am Samstag, dem 08. August 2020 veröffentlichte neue Corona-Verordnung für das Saarland, erhitzte die Gemüter und das bei Temperaturen, die bereits für Hitzewallungen sorgten. So wurden in der Verordnungen „Prostitutionsstätten“ erlaubt und gleichzeitig „Bordellbetriebe“ weiter verboten! Paradox, denn bis heute irritiert die Gestaltung der Verordnung, die jedoch zum Glück gestern von der Landesregierung des Saarlandes auf Anfrage präzisiert wurde:

    Unter den „verbotenenen Bordellbetrieben“ versteht der saarländische Verordnungsgeber Prostitutionsstätten, bei denen ein Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen räumlich bzw. organisatorisch nicht zu verhindern ist, also beispielsweise in großen Clubs, wo es gastronomische Angebote gibt und wo zwangsläufig eine größere Personenzahl aufeinander trifft. Gewährleistet man den 1:1-Kontakt und erstellt man ein überzeugendes Hygieneschutzkonzept, darf man im Saarland den Betrieb wieder öffnen. Diese Weisheit hat sich aber noch nicht zu allen „Amtsstuben“ durchgesprochen und daher gibt es immer noch „Erlaubnis-Probleme“, obwohl die Rechtslage eigentlich „klar“ ist und keine gesonderte Genehmigung zur Öffnung erteilt werden muss!

    Berlin macht Prostitutionsstätten zum 1. September 2020 wieder „komplett auf“!

    Die Entwicklung in Berlin habe ich ja bereits in einem früheren Beitrag gepostet. Seit dem 08. August 2020 sind eingeschränkte Dienstleistungen (erotische Massage ohne Geschlechtsverkehr und SM-Dienste ohne sexuelle Handlung) wieder erlaubt; ab dem 1. September 2020 sind dann alle Dienstleistungen wieder möglich, aber natürlich auch mit Hygienekonzepten.

    Bayern ist bereits „auf“ und bald wohl bis in die letzte Kommune

    Bayern war überraschenderweise der „Vorreiter“ und inzwischen wirkt der Prozess initiert aus Kempten und von RA Michael Karthal präzise geführt, wohl (fast) bis in die letzte Kommune. Die Medien berichteten verhalten und man macht nicht viel Federlesen beim „Vollzug“. Quasi als Alibi-Funktion steht das „Bordellverbot“ aber noch in der aktuellen bayerischen Coronaschutzverordnung. Wenns schee macht!

    Und sonst … in anderen 13 Bundesländern haben wir die Ruhe vor dem Sturm!

    Die „Ruhe vor dem Sturm“ war ein Ausruf von RA Oliver Meyer, der, ebenso wie RA Karthal und der stets sehr emsige Kollege Holger Rettig (UEGD), pausenlos an der Front ist, um Informationen zu prüfen, Rückfragen zu stellen und eben zu „klagen“! Die humoreske Frage an den Rechtsanwalt: „Wie geht es Dir?“ – Antwort: „Schlecht!“ „Ich kann nicht klagen!“, ist im Moment sicher nicht zutreffend, aber die ständige Foren-Diskussion über Klageinhalte und die Bewertung von den bestimmt 100 Hobby-Oberlandesrichtern, ist auf Dauer etwas „nervig“, zumal „Äpfel und Birnen“ in einem „Kompott“ landen, der im Geschmack zumindest den Laien deutlich überfordert! Lassen wir die Anwälte einfach ihre Arbeit tun! In den vergangenen Wochen waren die Erfolge beachtlich und wir hoffen natürlich jetzt auf einen klaren Trend, der die „Büchse der Pandora“ nachhaltig und dauerhaft öffnet!

    Hygiene ist alles – Kontaktverfolgung wichtig – Siehe Webinare und Aktivitäten!

    Hier gab es in den vergangenen Tagen viel zu schmunzeln, weil einige Betreiberinnen und Betreiber der Meinung waren, man kopiert einen Standardtext, schickt ihn ungeprüft ans Amt und die Bude ist auf! – Da muss man dann nicht zwischen Großbordellen und Einzimmer-Appartements unterscheiden? Vorsicht: das Hygienekonzept, dass unter Umständen sogar mit dem bereits genehmigten Betriebskonzept kollidiert, ist kein Spassdokument, sondern sollte zumindest bei größeren Betrieben im Rahmen eines Ortstermins mit einem fachkundigen Berater besprochen werden. Ich benötige, trotz einem Erfahrungsschatz von inzwischen über 20 individuell erstellten Hygienekonzepten, vor Ort mindestens 2 Stunden, um sämtliche Aspekte abzuklären und um dem Kunden zu erklären, warum welche Maßnahme notwendig ist und wie man Mieterinnen und Angestellte mit den neuen Anforderungen vertraut macht! Manchmal entdeckt man im Betrieb Probleme, manchmal haben auch die Betreiber Ideen, die man ins Konzept aufnehmen kann. Wichtig ist es immer beim Amt bereits im ersten Anlauf zu punkten, denn die Leute auf den Ordnungs- und Gesundheitsämtern haben gerade jetzt unter „Corona“ alle Hände und Köpfe voll zu tun!  Bei der Frage nach meinem Beraterhonorar, liegt die Spanne je nach Aufwand zwischen 250 und 1000 €, wobei auch entscheidend ist, wie weit die Anreise eben ist. Ich finde: überschaubar und sicherlich keine Abzocke! – Vermutlich ist es sinnvoll Hygienekonzepte bereits „vorab“ im Ansatz zu erstellen, damit man im „Fall der Fälle“ gerüstet ist. Ich berate dazu und zu anderen Fragen stets gerne! (Visitenkarte siehe unten!)

    Conclusio by Howard am 11.08.2020

    Die Aktivitäten und der hohe persönliche Einsatz  der „Prostitutions-Fachanwälte“, der Verbände, der Portale, aber auch der vielen „Mitdenker“ in den „Gruppen“, sind zu loben und dies sage ich bewusst auch in Richtung der spärlichen „Konkurrenz“ im Bereich der Beratung: die Republik ist groß, die Anzahl der kompetenten Berater eher gering. Irgendwann werden sich auch der „Jägermeister“ und der „Brandstifter“ an einen Tisch setzen, um das „virtuelle Kriegsbeil“ zu begraben! Der Kuchen ist groß und es wird sicher niemand verhungern!

    In diesem Sinne grüßt

    Howard Chance

     

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  • Prostitution 2020 – Lagebericht – Öffnungen, Klagen, Aktionen and more

    Prostitution 2020 – Lagebericht – Öffnungen, Klagen, Aktionen and more

    Prostitution 2020 – Lagebericht – Öffnungen, Klagen, Aktionen and more

    Bayern ist „auf“! – Berlin erste Stufe „offen“ und am 1.9. „komplett offen“ – Prostitutionsverbot im Saarland aufgehoben – Stufenplan oder „Feuer frei?“

    Die vergangene Woche inhaltlich zusammenzufassen, fällt dem Autor heute besonders schwer: zuviel Ereignisse, zuviel Input und dazu ein Haufen offener Fragen. Aufgrund der ständigen Nachfragen heute, ausnahmsweise am Wochenende Stand 08.08.2020 13.00 Uhr der aktuelle Statusbericht, der aber wie immer innerhalb von wenigen Stunden teilweise „überholt“ sein kann. Fangen wir mit der aktuell spannendsten Frage an:

    Öffnet das Saarland den Bereich Prostitution und Prostitutionsstätten „komplett“ oder „nur“ mit „eingeschränktem Service“?

    Wir warten seit Donnerstagabend auf die neue Corona-Verordnung des Saarlandes. Die alte Verordnung läuft am Sonntag, 09.08.2020, 23:59 Uhr ab und bislang wurde auf dem Landesserver des Saarlandes noch keine neue Version veröffentlicht. Eigentlich ein Unding, denn der Bereich „Prostitution“ muss nach dem Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis unbedingt angepasst werden. Das „Prostitutionsverbot“ ist am heutigen Samstag und morgigen Sonntag durch den Gerichtsbeschluss vom Donnerstag, der nicht „anfechtbar“ ist, aufgehoben und wie es mit der Prostitution weiter gehen soll, muss in der neuen Verordnung zwingend geregelt werden, es sei denn man beschließt keinerlei „neue“ Einschränkungen, was aber abwegig erscheint. Spätestens morgen Abend werden wir es wohl wissen. Alle saarländischen Kunden sind jetzt jedenfalls in Alarmbereitschaft und haben Vorbereitungen getroffen und beispielsweise Masken, Desinfektionsmittel und auch Fieberthermometer organisiert. Ob man dann am Montag mit „erotischen Massagen“ oder mit „Fullservice“ startet, liegt Stand jetzt noch in den Sternen!

    Berlin öffnet heute am 08.08.2020 mit „erotischen Massagen“ – Stufenplan! – Ab 01. September dann „Vollprogramm“

    Tätä: Es ist soweit: am heutigen Samstag gehen in Berlin die Türen in vielen Prostitutionsstätten wieder auf! Hurra! Allerdings sind bis zum 01. September 2020 lediglich „erotische Massagen“ und „Popoklopfen“ erlaubt, also Praktiken, bei denen es nicht zum „Geschlechtsverkehr“ kommt. Ob „Blas-Massage“ erlaubt ist, kann man nicht genau sagen und ich will darüber auch nicht nachhaltig „unken“, weil das wieder nur zu „Missverständnissen“ führt! – Ab dem 01. September ist dann in Berlin wieder der „komplette Verkehr“ vorgesehen, wobei hierfür natürlich auch besondere „Hygieneregeln“ gelten werden, ab 01. Oktober 2020 werden dann auch die „Lovemobile“ wieder starten dürfen! – Berlin hat bis jetzt die einzige „offizielle Öffnung“ bundesweit. Warum das so ist, erfahrt Ihr im nächsten Absatz:

    Bayern ist „auf“, obwohl die Verordnung der Bayerischen Landesverordnung prinzipiell etwas anderes besagt!

    Seit 14 Tage sind Betriebe, die eine 1:1-Konstellation und Hygieneschutzkonzepte verwirklichen können, wieder in der Lage zu arbeiten. Einige Städte und Gemeinden sperren sich zwar noch immer, die erfolgte „Stellungnahme“, bzw. den Hinweis-Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu akzeptieren, aber seit die Landeshauptstadt München weitreichend „grünes Licht“ für die Sonderregelung gegeben hat, haben viele Betriebe ihre Arbeit wieder aufgenommen. Interessanterweise hängt man dies medial und von Seiten der Politik nicht an die berühmte „große Glocke“, ganz im Gegenteil: man tut so, als wäre nichts passiert und man hat zu allem Überfluss das „generelle“ Verbot von Prostitutionsstätten in der Landesverordnung zeitgleich „verlängert“. Komische Welt? Allerdings! So kann niemand der Staatsregierung die Schuld geben! Passt! Keine Erklärungsnot für Herrn Söder, Kanzlerschaft nicht gefährdet und überhaupt …

    Klagen und Aktionen aktuell – Die Strategie für die kommenden Wochen, um die Republik trotz steigender RKI-Zahlen erotisch zu öffnen.

    Wo es Freud gibt, da gibt es leider auch Leid! – In 3 Bundesländern wird gejubelt, aber in den 13 anderen Gemarkungen gibt es leider noch keinen Anlass zu irgendwelcher Freude. Zwar gab es aus Hamburg anlässlich einer dortigen Demo mal eine Andeutung, dass der „Norden“ (bestehend aus den Ländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen und Hamburg) eine Öffnung zum 01. September 2020 erwäge, aber der Beweis, dass sich hier wirklich etwas tut, wurde nicht erbracht, sondern vom Land Schleswig-Holstein sogar massiv in Frage gestellt! Von Einigkeit, wenn man den Medien glauben kann, keine Spur. Die Sprache der Verordnungen ist eine andere! Der Blick auf die Großländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg erfreut das Gemüt ebenfalls nicht: in NRW schloss die Landesregierung eine Öffnung zum 01. September 2020 aus. Alles andere muss erst auf sein, bevor man über Bordellbetriebe nachdenken kann. NRW ist der letzte verbliebene große Hardliner, denn in NRW ist die Prostitutionsausübung in jeglicher Hinsicht verboten. Zwar gibt es in einigen Städten Baden-Württembergs sogar lokale „Sexkaufverbote“, aber eben nicht flächendeckend.

    Erst wenn die Groß-Bastionen „NRW“ und „BaWü“ fallen, wird die „Öffnung“ nicht mehr aufzuhalten sein! Darum wird momentan auch mit allen Kräften daran gearbeitet weitere Klagen im Eilverfahren zu platzieren, wobei es im Moment in Nordrhein-Westfalen wohl an „Klagewillen“ fehlt. Dies ist ja auch bezogen auf die jüngste Vergangenheit sehr auffällig: keine Berichte über Verfahren in NRW, wenn ich mich nicht irre! Das Land NRW ist also scheinbar nicht unter Druck. Man möge mich korrigieren, aber wir brauchen jetzt gerade in NRW energische Ansätze. In Baden-Württemberg sind neue Klagen am Laufen, auch in Rheinland-Pfalz sind Verfahren am Gang, wobei man ja nicht immer unbedingt erfährt, was wo läuft, da es für Klagen ja keine „Meldepflicht“ gibt.

    Ich werde in den kommenden Tagen auch noch eine eigene preiswerte Zusatzaktion starten, bei der es darum geht die lokalen Ordnungsbehörden zum Handeln aufzufordern! Zur Vorbereitung benötige aber noch ein wenig Zeit!

    Lasst uns gemeinsam noch einmal „Gas geben“ … Jetzt gilt es „Öffnungen“ mit allen vorhandenen „Brechstangen“ zu erwirken, bevor die angekündigte oder sogar heraufbeschworene „2. Welle“ womöglich einen Strich durch die Rechnung macht! Alles Unwägbarkeiten, die das Hirn belasten und keinerlei Planungssicherheit bieten.

    Unsere Informationsstränge laufen nach wie vor in der Facebook-Gruppe „Zukunft Rotlicht“ zusammen und werden dann natürlich auch regelmäßig in anderen Foren gespiegelt. Trotz der gerade anhaltenden Hitze, muss man informiert bleiben und daran arbeiten wir alle mit Hochdruck! – Auch diese Webseite wird momentan mehrmals täglich aktualisiert!

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    https://www.facebook.com/groups/zukunftrotlicht/

  • Prostitution 2020 – Bordell-Öffnungen jetzt – Strategiewechsel notwendig!

    Prostitution 2020 – Bordell-Öffnungen jetzt – Strategiewechsel notwendig!

    Prostitution 2020 – Bordell-Öffnungen jetzt – Strategiewechsel notwendig!

    Die Ereignisse überschlagen sich momentan! Nach den Öffnungen in Bayern, die für die Öffentlichkeit quasi heimlich, still und leise erfolgten und wo man der Bayerischen Landesregierung keine Schuld geben kann (die Richter waren es, die böse waren), gab es gestern (Dienstag 04.08.2020) eine „Überraschung“ aus Berlin, wo der dortige Senat (die Landesregierung) die Öffnung der Berliner Prostitutionsstätten in einem „Stufenplan“ ankündigte:

    Ab Samstag, dem 8. August 2020, dürfen in Berlin  „sexuelle Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr“ angeboten werden, ab dem 1. September 2020 ist auch „Geschlechtsverkehr“ unter „strengen Auflagen“ wieder erlaubt und im Oktober, wo es dann schon frisch bis kalt ist, dürfen auch „Prostitutionsfahrzeuge“ wieder an den Start. Da wir in Berlin momentan noch ein komplettes Verbot der Prostitution haben, stellt sich die Frage wann dieses Verbot an sich aufgehoben wird. Bislang gibt es nur die kurze Pressemitteilung, am Verordnungstext wird wohl noch gearbeitet.

    Wir sind nun, was unsere Kampagnen anbelangt, an einem Punkt, wo ein Strategiewechsel erforderlich wird. Nachdem in den vergangenen Monaten in diversen Bundesländern haufenweise erfolglos geklagt wurde, hat sich die Situation nun stark verändert: die Corona-Verordnungen sind in einigen Bundesländern bezogen auf Prostitution nicht ständig neu überprüft worden! In Hessen gilt das Verbot von Prostitutionsstätten beispielsweise bereits seit Mai und jetzt weiter mit Wirkung bis zum 31.10.2020! Mit der gegenwärtigen plakativen Situation in Frankfurt am Main (totales Chaos) kann weder Stadt noch Land zufrieden sein. Oder etwa doch? Dann müsste man den Narrenhut an den Main senden!

    War die Argumentation des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs lediglich als sachlich und vernünftig zu verstehen, klingen in der Berliner Senats-Entscheidung von gestern eher Sorgen durch, weil man befürchtet, dass Prostitution in der gefährlichen Grauzone landet und es zu gänzlicher Unordnung und Not kommt!

    Die Strategie muss nun sein, den Druck in den anderen Bundesländern, die noch unentschlossen sind, noch einmal zu erhöhen! Ganz schwer wird es sicher morgen in der Hauptstadt der Prostitutionsgegner(innen), nämlich in Stuttgart, wo man allen Formen der Prostitution den Kampf angesagt hat und sogar ein lokales Sexkaufverbot ausgesprochen hat. Ziemlich einmalig und an Destruktivität kaum zu überbieten! Aufgepasst: die Abolitionistinnen werden uns morgen sicher in Mannschaftsstärke erwarten und uns den Kampf ansagen! Pudelmütze auf!

    In jedem Bundesland, wo die Regierungen noch „wankelmütig“ oder „ablehnend“ sind, müssen in den kommenden Wochen Aktionen stattfinden und man muss weiter „Überzeugungsarbeit“ leisten, bis auch die letzten „Bastionen fallen“!

    Wir brauchen wirksame Aktionspläne und mehr Koordination! Es ist noch nicht alles aus einem Guss und daran müssen wir dringend arbeiten. Alle Verbände sollten sich noch mehr vernetzen, alle Betreiber sollten den lokalen Ordnungsämtern in den Ohren liegen und man muss die Landesregierungen mit den „neuen Fakten“ konfrontieren! Zurücklehnen gilt nicht, weil der 1.9. als Eröffnungstermin zwar „im Raum schwebt“, aber alles andere als „sicher“ ist!

    Ich halte daher auch an dem 15.08.2020 für eine große (Online)-Rotlicht-Konferenz fest, da wir bis dahin auch genug Zeit haben neue Aktionen zu initiieren. Verbände, Betreiberinnen und Betreiber und deren Anwälte haben jetzt die Chance den letzten Tropfen in das Fass zu schaffen! Der „Überlauf“ ist möglich! Jetzt!

    Es gilt natürlich auch die Daumen zu drücken, dass die förmlich heraufbeschworene „2. Corona-Welle“ doch ausbleibt und es nicht zu massiven Ausbrüchen kommt, die wieder alles „relativieren“. Fallt nicht in Lethargie! Wir müssen weiter kämpfen! Als erstes morgen in Stuttgart … und dann an vielen weiteren Orten der Republik! Glück Auf!

    Ihr / Euer Howard Chance

    https://prostitution2020.de

  • Prostitution 2020 – Die Gedanken sind frei – Statusbericht August 2020

    Prostitution 2020 – Die Gedanken sind frei – Statusbericht August 2020

    Prostitution 2020 – Die Gedanken sind frei – Statusbericht August 2020

    Bayern öffnet die Bordelle? – Berlin ermöglicht Erotikmassagen und SM! – Die Nordstaaten denken über Öffnung der Bordellbetriebe zum 1. September nach?Verbände der Erotikbranche auf Demo-Marathon! – Deutschland bereitet sich auf die 2. Welle vor? – Mega-Anti-Corona Demo in Berlin – Die Infektionszahlen steigen deutlich! – Bürgerinnen und Bürger verzweifeln langsam aber sicher!

    Die Themen der vergangenen Woche kurz zusammenzufassen, fällt in dieser Woche schwer! Ich bin erst einmal froh, dass ich meine Webseite und hier speziell den WordPress-Blog wieder in Betrieb nehmen konnte. Eine abgelaufene Domain, die nur über einen komplizierten Rettungs-Prozess in den USA zurückzuholen sein wird, führte zu Chaos. Nur durch Änderung der DNS-Zuweisungen auf eine andere Domain, konnte der Blog gestern wieder in Betrieb genommen werden. Meine aktiven Website-Adressen lauten jetzt ab sofort https://zukunft-rotlicht.info und https://prostitution2020.de, meine Unternehmensberatung ist unter der Domain https://mhconsulting.online wieder erreichbar.

    Bayern macht die Bordelle auf? – Die Sensationsmeldung der Woche!

    Schon seit der RedlightON-Aktion am 16. August 2020, wo Rechtsanwalt Michael Karthal auf der Pressekonferenz in Frankfurt am Main von eine „eingeklagten Öffnung“ in Kempten (Allgäu) berichtete, liefen die Drähte heiß: Kempten öffnet? Öffnet dann Bayern komplett? Die zweite Frage konnte man vor 14 Tagen so nicht  beantworten und die Ordnungsbehörden in Bayern waren auch überfordert, als die Fragen der Betreiberinnen und Betreiber eingingen. Gab es wirklich ein Urteil? Was war dessen Inhalt? Waren die Feststellungen und der Beschluss allgemeingültig oder nur auf den berühmten Einzelfall anwendbar? Komischerweise interessierten sich zunächst Betreiberinnen und Betreiber, die gar nicht in Bayern beheimatet sind, für die Ergebnisse. Trotz diverser Webinare und pausenlosen Nachfragen in der Facebook-Gruppe, konnte man sich keinen Reim machen, was da nun genau passiert war und noch weniger war zu einem zweiten Verfahren zu erfahren, das ebenfalls in ähnlicher Sache vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erfolgreich geführt wurde. Es war chaotisch und der Kollege Christoph Rohr und ich benötigten auch gut eine Woche, um halbwegs Durchblick zu erhalten.

    Im Ergebnis ist es Stand heute jetzt so, dass diverse Städte und Gemeinden aufgrund der gerichtlichen „Erörterungen“ die nach wie vor geltende und gerade auch wieder verlängerte Infektionsschutzverordnung differenziert anwenden und Prostitutionsstätten, die einen strikten 1:1-Kontakt zwischen Dienstleisterinnen und Kunden gewährleisten, nun nicht mehr als Prostitutionsstätte im Sinn der Verordnung betrachten. Kann ich also in Bayern in meinem Betrieb absolut sicherstellen, dass nie mehr als 2 Personen aufeinander treffen, falle ich nicht unter die Verbotsverordnung! Aber: ich muss Hygienepläne aufstellen und diese natürlich streng einhalten, denn sonst kann man meinen Betrieb wegen „Hygienemängeln“ schließen und das womöglich dauerhaft. Die gesamten Hintergründe der Normenkontrollklage möchte ich heute nicht weiter erläutern; das jetzige Ergebnis zählt und die Zeit für „warum“ und „wieso“ fehlt gerade! Ich bin in der Angelegenheit „Bordell-Öffnung“ bereits seit Mitte der Woche in Augsburg, Schweinfurt, Ingolstadt und Nürnberg und ab heute auch in der Landeshauptstadt München im Einsatz, um zu prüfen, ob sich bestimmte Betriebe unmittelbar oder aber mit weiteren Vorkehrungen und Konzeptanpassungen öffnen lassen. Bei 5 von mir betreuten bayerischen Betrieben wird in den kommenden Tagen zu 99% eine Öffnung erfolgen und dies natürlich im Einvernehmen mit den lokalen Behörden, die in der Regel durchaus kooperativ sind. Wer in Bayern noch Unterstützung benötigt, kann mich oder auch den Kollegen Rohr gerne auch kurzfristig kontaktieren!

    In Berlin darf wieder erotisch massiert werden / SM auch wieder möglich

    Auch Berlin vermeldet zumindest „Teilerfolge“, die aber mit denen von Bayern nicht vergleichbar sind. In Berlin darf in zwei Massagestudios wieder „erotisch massiert“ werden, wobei aber „Body-to-Body“ ebenso verboten ist wie Geschlechtsverkehr und zudem darf der branchenübliche „Handjob“ nur mit Kondom oder Handschuh angeboten werden. Ob dass einen Kunden wirklich inspiriert? Ich habe da starke Zweifel. Auch SM, was unter das ProstSchG, ist in einem Berliner Studio wieder erlaubt, wobei im veröffentlichten Urteil aber steht, das keine erotischen Dienstleistungen stattfinden dürfen! Popo voll ja; Beutel leer nein! Auch ein Kompromiss, der am Bedarf der Kundschaft vorbei gehen dürfte. Aber immerhin erste kleine Schritte, über die man sich ja in der Gemarkung, wo Prostitution gänzlich verboten ist, schon freut.

    „Nordländer“ haben sich angeblich auf 1. September verständigt

    Der Leiter des Bezirksamts Hamburg Mitte, Falko Droßmann (SPD), hat auf einer beeindruckenden Demonstrationsveranstaltung, die am vergangenen Dienstag, 28. Juli 2020, auf der Reeperbahn in Hamburg stattfand, angedeutet, dass sich die sogenannten „Nordländer“ (bestehend aus Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen und Hamburg) auf das Öffnungsdatum 1. September 2020 für Prostitutionsstätten geeinigt haben oder zumindest einigen wollen. Offizielle Bestätigungen gab es aus den anderen Bundesländern dazu leider nicht und so ist die vorliegende Meldung noch sehr mit Vorsicht zu genießen!

    Rotlicht-Demonstrationen Hamburg – Köln – Stuttgart

    Die Demonstrationen der Sexarbeiter- und Betreiberverbände BSD und BesD in Hamburg und Köln waren beeindruckend und haben in jedem Fall „Bewegung“ gebracht, Bewegung, die man nun politisch nutzen muss und darum ist es wichtig jetzt „Druck auf dem Kessel“ zu halten. Darum heißt die Devise „nach der Demo ist vor der Demo“ und ich weise daher heute auf die nächste Demonstration in Stuttgart hin, die am Donnerstag, dem 6. August 2020 stattfinden wird. Stuttgart ist die Hauptstadt der Prostitutionsgegner und eine der wenigen Städte, die sogar ein „Sexkaufverbot“ verhangen haben und damit unglaublich polarisiert! Demonstrieren in Stuttgart ist unbedingt notwendig und ich werde selbst auch dort sein und mit den Freundinnen und Freunden die Fahne hoch halten! Informationen zur Veranstaltung gibt es auf der BesD-Infopage zur Demonstration.

    Am morgigen Montag erfolgt ein ausführlicher Newsletter … ich mache mich jetzt eilig auf den Weg nach München! „Glück Auf“ für die Branche!

    Ihr / Euer Howard Chance


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