Prostitution 2020 – Saarland, Berlin, Bayern and? – Hygiene entscheidet!
Vorübergehendes Missverständnis im Saarland – Auf oder zu? – Nanu!
Die am Samstag, dem 08. August 2020 veröffentlichte neue Corona-Verordnung für das Saarland, erhitzte die Gemüter und das bei Temperaturen, die bereits für Hitzewallungen sorgten. So wurden in der Verordnungen „Prostitutionsstätten“ erlaubt und gleichzeitig „Bordellbetriebe“ weiter verboten! Paradox, denn bis heute irritiert die Gestaltung der Verordnung, die jedoch zum Glück gestern von der Landesregierung des Saarlandes auf Anfrage präzisiert wurde:
Unter den „verbotenenen Bordellbetrieben“ versteht der saarländische Verordnungsgeber Prostitutionsstätten, bei denen ein Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen räumlich bzw. organisatorisch nicht zu verhindern ist, also beispielsweise in großen Clubs, wo es gastronomische Angebote gibt und wo zwangsläufig eine größere Personenzahl aufeinander trifft. Gewährleistet man den 1:1-Kontakt und erstellt man ein überzeugendes Hygieneschutzkonzept, darf man im Saarland den Betrieb wieder öffnen. Diese Weisheit hat sich aber noch nicht zu allen „Amtsstuben“ durchgesprochen und daher gibt es immer noch „Erlaubnis-Probleme“, obwohl die Rechtslage eigentlich „klar“ ist und keine gesonderte Genehmigung zur Öffnung erteilt werden muss!
Berlin macht Prostitutionsstätten zum 1. September 2020 wieder „komplett auf“!
Die Entwicklung in Berlin habe ich ja bereits in einem früheren Beitrag gepostet. Seit dem 08. August 2020 sind eingeschränkte Dienstleistungen (erotische Massage ohne Geschlechtsverkehr und SM-Dienste ohne sexuelle Handlung) wieder erlaubt; ab dem 1. September 2020 sind dann alle Dienstleistungen wieder möglich, aber natürlich auch mit Hygienekonzepten.
Bayern ist bereits „auf“ und bald wohl bis in die letzte Kommune
Bayern war überraschenderweise der „Vorreiter“ und inzwischen wirkt der Prozess initiert aus Kempten und von RA Michael Karthal präzise geführt, wohl (fast) bis in die letzte Kommune. Die Medien berichteten verhalten und man macht nicht viel Federlesen beim „Vollzug“. Quasi als Alibi-Funktion steht das „Bordellverbot“ aber noch in der aktuellen bayerischen Coronaschutzverordnung. Wenns schee macht!
Und sonst … in anderen 13 Bundesländern haben wir die Ruhe vor dem Sturm!
Die „Ruhe vor dem Sturm“ war ein Ausruf von RA Oliver Meyer, der, ebenso wie RA Karthal und der stets sehr emsige Kollege Holger Rettig (UEGD), pausenlos an der Front ist, um Informationen zu prüfen, Rückfragen zu stellen und eben zu „klagen“! Die humoreske Frage an den Rechtsanwalt: „Wie geht es Dir?“ – Antwort: „Schlecht!“ „Ich kann nicht klagen!“, ist im Moment sicher nicht zutreffend, aber die ständige Foren-Diskussion über Klageinhalte und die Bewertung von den bestimmt 100 Hobby-Oberlandesrichtern, ist auf Dauer etwas „nervig“, zumal „Äpfel und Birnen“ in einem „Kompott“ landen, der im Geschmack zumindest den Laien deutlich überfordert! Lassen wir die Anwälte einfach ihre Arbeit tun! In den vergangenen Wochen waren die Erfolge beachtlich und wir hoffen natürlich jetzt auf einen klaren Trend, der die „Büchse der Pandora“ nachhaltig und dauerhaft öffnet!
Hygiene ist alles – Kontaktverfolgung wichtig – Siehe Webinare und Aktivitäten!
Hier gab es in den vergangenen Tagen viel zu schmunzeln, weil einige Betreiberinnen und Betreiber der Meinung waren, man kopiert einen Standardtext, schickt ihn ungeprüft ans Amt und die Bude ist auf! – Da muss man dann nicht zwischen Großbordellen und Einzimmer-Appartements unterscheiden? Vorsicht: das Hygienekonzept, dass unter Umständen sogar mit dem bereits genehmigten Betriebskonzept kollidiert, ist kein Spassdokument, sondern sollte zumindest bei größeren Betrieben im Rahmen eines Ortstermins mit einem fachkundigen Berater besprochen werden. Ich benötige, trotz einem Erfahrungsschatz von inzwischen über 20 individuell erstellten Hygienekonzepten, vor Ort mindestens 2 Stunden, um sämtliche Aspekte abzuklären und um dem Kunden zu erklären, warum welche Maßnahme notwendig ist und wie man Mieterinnen und Angestellte mit den neuen Anforderungen vertraut macht! Manchmal entdeckt man im Betrieb Probleme, manchmal haben auch die Betreiber Ideen, die man ins Konzept aufnehmen kann. Wichtig ist es immer beim Amt bereits im ersten Anlauf zu punkten, denn die Leute auf den Ordnungs- und Gesundheitsämtern haben gerade jetzt unter „Corona“ alle Hände und Köpfe voll zu tun! Bei der Frage nach meinem Beraterhonorar, liegt die Spanne je nach Aufwand zwischen 250 und 1000 €, wobei auch entscheidend ist, wie weit die Anreise eben ist. Ich finde: überschaubar und sicherlich keine Abzocke! – Vermutlich ist es sinnvoll Hygienekonzepte bereits „vorab“ im Ansatz zu erstellen, damit man im „Fall der Fälle“ gerüstet ist. Ich berate dazu und zu anderen Fragen stets gerne! (Visitenkarte siehe unten!)
Conclusio by Howard am 11.08.2020
Die Aktivitäten und der hohe persönliche Einsatz der „Prostitutions-Fachanwälte“, der Verbände, der Portale, aber auch der vielen „Mitdenker“ in den „Gruppen“, sind zu loben und dies sage ich bewusst auch in Richtung der spärlichen „Konkurrenz“ im Bereich der Beratung: die Republik ist groß, die Anzahl der kompetenten Berater eher gering. Irgendwann werden sich auch der „Jägermeister“ und der „Brandstifter“ an einen Tisch setzen, um das „virtuelle Kriegsbeil“ zu begraben! Der Kuchen ist groß und es wird sicher niemand verhungern!
In diesem Sinne grüßt
Howard Chance
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