Prostitution 2020 – 11.09. – Tag des Zorns – Status – Restriktionen und Co.
Ja, es hätte ein schöner positiver Tag werden können! – Für den 11.09.2020, einen Tag mit „Geschichte“ (9/11) war die Vorstellung einer neuen Landesverordnung Rheinland-Pfalz angekündigt worden und die „Gerüchteküche“ hatte schon die ganze Woche vermeldet, dass das Verbot für Prostitutionsstätten wohl endlich „fallen“ würde. – So schaute die Branche am späten Nachmittag aufmerksam nach Mainz, wo es am späten Nachmittag eine Pressekonferenz mit Vorstellung der neuen Verordnung gab. Zeitgleich wurde die neue Verordnung dann ins Netz gestellt. Die Überraschung: Flöte gepfiffen! – Rheinland-Pfalz hat nicht gelockert und denkt wohl nicht einmal darüber nach!
Ignoranz pur – Was haben aktuelle Urteile von Oberverwaltungsgerichten schon für eine Bedeutung? – Die Puffs bleiben zu und das am besten bis zum 31.10.2020 oder besser für immer!
Die hohen politischen Damen und Herren haben einfach übersehen, dass es in NRW am 08. September 2020 ein bahnbrechendes Urteil gab, mit dem das höchste Verwaltungsgericht des Nachbar-Bundeslandes feststellte, dass das Verbot von Prostitutionsstätten und Prostitution als solches nicht verhältnismäßig ist! Ähnlich hatte in den Wochen davor schon das OVG Lüneburg entschieden, wobei dort, im Gegensatz zu NRW gewisse Auflagen beinhaltet waren, von deren Auswirkungen wir später noch hören werden.
Keine Öffnung ohne Urteil! – So ist die Devise der verbleibenden geschlossenen Bundesländer und das ist ein „Spiel auf Zeit“, das wenig mit Corona zu tun hat!
Statt sich einer politischen Verantwortung zu stellen, gibt man den schwarzen Peter an die Oberverwaltungsgerichte weiter, die man natürlich „kostenpflichtig“ anrufen muss und wo man bei einer Niederlage als Klägerin oder Kläger die Kosten „an der Backe“ hat. Prima! Wenn das Land dann verliert, kommen, wie zuletzt in NRW, zynische Anmerkungen, dass „die Gerichte nun die Folgen ihres Tuns zu verantworten haben!“ – Bravo!
Das Land Rheinland-Pfalz „schreit“ nach Klagen und diese sind zum Glück auch schon in Vorbereitung, wie ich heute erfuhr! – Glück auf!
Das OVG Mainz, dass momentan den Ruf einer Bastion besitzt und bislang ähnlich „ablehnend“ wie das für Baden-Württemberg zuständige OVG Mannheim urteilt, wird sich den klaren und logischen Argumenten nicht auf alle Ewigkeit verschließen können. Oder doch? Man kann die Unabhängigkeit der Gerichte anzweifeln und kommt dabei zum Ergebnis, dass „Justizia“ doch nicht blind ist und das der herrschende „politische Wille“ schon „Effekte zwischen den Gewalten“ auslösen kann. Aber was will man machen? Wenn man keine „gnädigen Richter“ findet, haben die Länder vorerst gewonnen. Wegen? Corona! Unglaublich! – Mir wurde heute von mindestens 3 neuen Klagen in Rheinland-Pfalz berichtet, die erfahrungsgemäß in 1-2 Wochen Wirkung zeigen könnten. – Dieses Zeitfenster gilt übrigens auch für Klagen in Hessen, die in der vergangenen Woche eingereicht wurden und deren Erfolgs-Aussichten sich durch das NRW-Urteil deutlich verbessert haben. Wer sich selbst noch mit einer Klage in BaWü, Hessen oder Rheinland-Pfalz engagieren möchte, kann mich gerne ansprechen!
Niedersachsen hat auf! Aber: die Regeln wurden neu definiert und zwar auf Grundlage eines OVG-Urteils, dass zuvor für die „Öffnung“ gefeiert wurde!
Auch an der Leine und auf dem niederen Land ist man sauer! Prostitutionsausübung nur nach zuvor stattgefundener Terminvereinbarung und Abgleich der Kontaktdaten-Nachverfolgung durch Vorlage eines Ausweises mit Lichtbild. Der Betreiber wird nun zum Kontrolleur im Staatsauftrag. Weigert er sich, kann eine Schließung verfügt werden. Alkoholkonsum in Verbindung mit Prostitution ist auch verboten und so können die Nachtclubs ihren Schampus-Verkauf vergessen. Auch in Hamburg soll das so oder so ähnlich ein, wenn es dort am 15.09. wieder losgehen soll. Alle Beteiligten freuen sich mindestens ein Ohr ab!
Die „neue“ Niedersachsen-Verordnung kann hier als PDF abgerufen werden.
Die Branche schaut nach Nordrhein-Westfalen! – Prostitutionsstätten und Prostitution momentan „ohne besondere Auflagen“ erlaubt? Bis Dienstag?
In NRW haben wir am heutigen Tag (12.09.2020) einen „Zwischenzustand“, der aus Sicht des Landes einer Neuregelung bedarf! Die Ordnungsbehörden haben gerade keinen Grund und keine Verordnung um einem prostitutiven Betrieb die Aufnahme der Tätigkeit zu untersagen! Die diesbezügliche Verbots-Verordnung ist ersatzlos vom OVG „kassiert“ worden. Alles was man braucht: ein Hygiene-Konzept für körpernahe Dienstleistungen, das man gezielt umsetzt. Dennoch sind noch viele Betriebe „vorsichtshalber“ geschlossen, da nicht wenige Ordnungsämter immer noch behaupten, dass die OVG-Entscheidung vom 08.09.2020 „nichts zu bedeuten habe, solange es keine neue Verordnung gäbe!“ Das ist schlichtweg Unsinn, aber wer will schon in Konflikt mit der Ordnungsmacht geraten? Für Dienstag, 15.09.2020 ist vom Land eine „Verordnung“ angekündigt, deren Inhalt man nicht abschätzen kann. Aber: ein erneutes Verbot kann es durch die vom OVG Münster festgestellte „allgemeine Rechtslage“ nicht geben. Unangenehme und schwer zu praktizierende Umsetzungs-Auflagen sind aber nicht auszuschließen!
Das Schlusslicht – Mecklenburg-Vorpommern – Am Waldesgrün kein Licht zu sehn! – Statt schwerer Geburt … gar keine Geburt!
In Meck-Pomm, wo auch unsere „Mutti“ Angela Merkel zu Hause ist, scheint es den geheim gehaltenen flächendeckenden Super-Corona-Hot-Spot zu geben. Die Menschen fallen um wie die Fliegen und auch das Fleckvieh scheint pausenlos blutig zu husten! Anders ist es nicht zu erklären, dass alle roten Laternen unbenutzt bleiben müssen und das erotische Kleinbetriebe nach wie vor so gefährlich sind, das man sie am besten niederbrennt oder mit einem Tschernobyl-Deckel versieht! Aber Spaß zur Seite: die Ministerpräsidentin weigert sich den Gesetzen der Logik zu folgen. Zudem ist auf Betreiberseite die Klagefreudigkeit sehr eingeschränkt! Aber: ohne OVG wird wohl auch in Schwerin nichts passieren! Auch hier wären jetzt Klagen dringend notwendig und der liebe Kollege Thomas Schiller von www.rotlicht.de könnte hier ein geeigneter Koordinator sein. Talk to him! – Er ist seit Monaten am Ackern, wird aber im letzten Zug immer wieder vom Platz gestellt, wenn er bei den Ministerien „nachbohrt“. Bevor dort oben die „Gehirn-Grippe“ weitere grassiert, sollte man handeln.
Soviel für heute zur „Lage der erotischen Nation“ … State of the art … mein Aufruf „zu den legalen Waffen“ folgt in Kürze
Ihr / Euer
Howard Chance