Lagebild Prostitution – 3. Oktober 2020 – Tag der Deutschen Einheit?
Der 3. Oktober ist in Deutschland ein gesetzlicher Feiertag, der als „Tag der Deutschen Einheit“ jährlich an den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zur Bundesrepublik Deutschland vor jetzt genau 30 Jahren erinnert. Doch das ist heute nicht das Thema: ich verwende den Begriff der „Einheit“ für eine Beschreibung dessen, was gerade im Bereich der Prostitution in Deutschland passiert.
Deutschland total uneinig Vaterland, was die Verordnungen im Bereich der Prostitution und der Prostitutionsstätten etc. anbelangt
13 von 16 Bundesländern sind „vermeintlich“ geöffnet, wobei man bereits an dieser Stelle deutlich differenzieren muss: beziehen wir „geöffnet“ auf die Ausübung der Prostitution allgemein oder auf „Prostitutionsstätten“? Waren die „Öffnungen“ freiwillig oder gerichtlich „erzwungen“? – Sind die verordneten Auflagen zu erfüllen und ermöglichen eine ertragreiche Arbeit oder wurden „Hürden“ aufgestellt, die einen Betrieb völlig unrentabel machen? Die Beantwortung dieser Fragen würde sich für eine Doktorarbeit eignen, denn man selbst mit viel Mühe kaum einen Überblick erlangen, was wo gerade genau gilt und welche speziellen Bedingungen es im Hintergrund oder auf lokaler Ebene noch gibt.
Fast alle Landesverordnungen bieten den lokalen Behörden (also den Landkreisen kreisfreien Städten und Gemeinden, wie sie beispielsweise in NRW heißen) die Möglichkeit bei begründbarem Bedarf zusätzliche Verordnungen zu erlassen, die dann eben nur regional gelten. Andererseits gibt es in einigen Bundesländern auch die „theoretische Möglichkeit“, dass sich die kleinen Einheiten über die Landesverordnungen hinweg setzen könnten. In der Praxis wird dies in der Regel höchstens „verschärfend“, aber wohl eher nicht „mildernd“ passieren.
Einige sehr prägnante Beispiele:
Das Land Rheinland-Pfalz überraschte mit der gestrigen Öffnung, für die als absolute Ausnahme kein Gerichtsbeschluss sorgte, sondern die Einsicht der Politik in die Notwendigkeit wieder geordnete Arbeit im Bereich der Prostitution zu ermöglichen! – Erstaunlich, allerdings mit dem Haken, dass man, wie schon zuvor in Niedersachsen, die notwendige Kontaktnachverfolgung mit Vorlage eines Ausweisdokuments verbindet, was einen Großteil der „Kundschaft“ nachhaltig abschreckt. Außerdem haben große Betriebe wie Laufhäuser und FKK-Clubs keine Chance ihren Betrieb auch nur in halbwegs gewohnter Weise auszuüben, da Aufenthalts- und Anbahnungsräume sowie gastronomische Bereiche in Prostitutionsstätten weiter geschlossen zu halten sind.
Was in Rheinland-Pfalz gilt, spielt hingegen in Nordrhein-Westfalen keine Rolle: hier gibt es sehr „schlanke“ Hygienevorgaben, keine Pflicht zur Ausweiskontrolle und der Umfang des Kundenzugangs ist auch nicht wirklich eingeschränkt!
Im Saarland und in Bayern sind Prostitutionsstätten laut der geltenden Verordnungen immer noch „geschlossen“! Aber wenn man hier ein 1:1-Prinzip gewährleistet und das Kundenaufkommen begrenzt, gilt man nicht als Prostitutionsstätte im Sinne der Verordnungen! Klingt seltsam und ist es auch!
In Sachsen darf bislang nur „erotische Massage ohne Geschlechtsverkehr“ angeboten werden; in einigen Bundesländern muss die Maske beim dort erlaubten Geschlechtsverkehr strikt aufgelassen werden, in anderen darf sie für den Akt kurzfristig abgenommen werden, wobei aber im Zimmer ein Schild mit der 1,5m Abstandsregel hängen muss. Absurd, aber eben eine behördliche Vorgabe!
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat in den vergangenen Tagen das bereits vor Monaten verhängte „Sexkaufverbot“ bis zum 30.11.2020 verlängert und unterstützt parallel auch die „Sexkauf-Gegner“ mit umfangreichen Finanzmitteln. Hält Stuttgart möglicherweise „lokal“ an dem Verbot fest, selbst wenn das Land Baden-Württemberg mittelfristig öffnen sollte? Wie wäre dann die Rechtslage?
In Mecklenburg-Vorpommern hat sich das eigentlich für Prostitution zuständige Wirtschaftsministerium wiederholt für die Öffnung der Bordelle ausgesprochen, aber die Staatskanzlei unter Ministerpräsidentin Schwesig ging auf „Veto“, ohne dafür eine wirklich vernünftige Begründung zu haben! Es wird nach wie vor von einer „abstrakten Gefahr“ fabuliert, für die es aber keine wissenschaftlichen Beweise gibt.
In Berlin durften „Lovemobile“, die es dort eigentlich seit Jahren schon nicht mehr gibt, erst zum „Wintereinbruch“ am 01. Oktober 2020 wieder starten, während die Mobile in Niedersachsen wohl seit Monaten hätten wieder starten können, wenn man nicht von Behördenseite falsche Auskünfte erteilt hätte.
Was den Bereich der Wohnungsprostitution und des persönlichen Escorts (Haus- und Hotelbesuche) anbelangt, wird es im Rückblick noch viel chaotischer. In vielen Bundesländern war die Wohnungsprostitution seit den Lockerungen für körpernahe Dienstleistungen nie konkret verboten, dennoch wurden „einfach“ Bußgelder verhangen. Im Saarland ist momentan Escort gänzlich verboten, während die Prostitutionsstätten mit Sonderkonzept wieder arbeiten dürfen. Wo zum Teufel ist da noch Logik zu erkennen?
In einigen Orten, wo wieder „ganz offen“ ist, schließen die Ämter, die für die Hurenpässe und die Gesundheitsbescheinigungen zuständig sind und lassen die angereisten Damen im Regen stehen. Einige größere Städte in NRW erkennen abgelaufene Papiere an, bis die Verwaltung wieder in der Lage ist Dokumente auszustellen, während die Nachbarstadt, deren Ordnungsamt nicht wirklich im Dienst ist, zu keinem Kompromiss bereit ist!
Lustig wird es auch, wenn im gebeutelten Freistaat Sachsen einen Tag nach der Eröffnung die „Einarmigen“ von der Steuerbehörde erscheinen, um einen ersten Abschlag nach dem „Düsseldorfer Verfahren“ zu holen. Gerade Werbung geschaltet, erotisch nur „Handjob“ erlaubt, so gut wie keine Kunden. Aber was interessiert das die Beamten, die ihr Geld ja monatlich automatisch überwiesen bekommen?
Was ist eigentlich mit Hessen? Da hört man ja nun überhaupt nichts hilfreiches von der Landesregierung! Liegt es am Symbolcharakter der Prostitutions-Metropole Frankfurt am Main, die ja an Prostitutionsdichte kaum zu überbieten ist? Aber die Dichte hat ja gar nicht abgenommen: die Straßenprostitution steht in voller Blüte und das auch noch im Sperrgebiet! – Verrückt! – Alle Proteste fruchten bislang nicht und der Verwaltungsgerichtshof Kassel legt die eingehenden „Eilanträge“ scheinbar regelmäßig auf Eis, um nicht „zu früh“ entscheiden zu müssen? Die Landesregierung wirkt im Bereich Prostitution wie tot und ignoriert dabei, dass von der momentanen illegalen Praxis auf Corona bezogen viel mehr Gefahr ausgeht, als vom regulären Betrieb in kontrollierbaren Bordellen und Laufhäusern.
An dieser Stelle beende ich erst einmal meine „einschlägigen Beispiele“, deren es noch sehr viele mehr gibt. Aber wir wollen schließlich nicht nachhaltig dem Wahnsinn verfallen! Darum gehe ich jetzt nicht noch auf die gegenwärtigen „Corona-Kurven“ und die „Wellen“ ein, die Angela Merkel gerade wieder stark beunruhigen. Das Virus kann man zwar nicht weg diskutieren, aber wenn man die allgemeine „Handhabung“ betrachtet, bekommt man schon wieder Kopfschmerzen:
Am Bahnsteig der Straßenbahn muss man 1,5 m Abstand halten, in der überfüllten Bahn sitzt man sich dann radikal im Knick, gleiches gilt auf Flughäfen, wo man in ausgebuchte Maschinen steigt, wo es keinen Mindestabstand gibt. Im Laufhaus dürfen sich nur maximal 2 Personen mit Masken begegnen, während im Super- oder Baumarkt am Wochenende Hunderte Bürger durcheinander laufen. Kontaktsportarten mit massivem Aerosol-Ausstoß sind kein Thema, nur beim bezahlten Sex steigt das Risiko schlagartig ins Unermessliche?
Scheinbar darf man nicht mehr die Gesetze der Logik verwenden, denn eine solche gibt es wohl bei „Corona“ nicht mehr! – Aber „Querdenken“ ist ohnehin gerade sehr gefährlich und unerwünscht! – Das Volk will gelenkt werden und dies geht am besten mit einem Haufen von Vorschriften, die es nicht mehr durchblickt!
Auch wir „Rotlichter“ neigen im Moment dann und wann dazu in unnötige Kontroversen zu verfallen. Viele Sexworker und Betreiber haben im Moment eine gewisse Diskrepanz entwickelt: so stellt sich bei vielen Sexworkern die Frage, ob man auf den „Zwischenhandel“ nicht verzichten kann. Braucht man Bordelle, um Umsätze zu generieren oder geht es auch, wie während der Corona-Sperre, auf andere Art und Weise? Ein nicht kleiner Teil der Sexworkerinnen hat sich inzwischen quasi zwangsweise „emanzipiert“ und arbeitet auf eigene Rechnung.
Aus fast allen Regionen des Landes hört man von Mangel an erotischem Personal! Die osteuropäischen Dienstleisterinnen zögern scheinbar noch und verweilen noch in der Heimat oder haben eben neue „Geschäftsmodelle“ entdeckt, die nebenbei auch noch das Prostituiertenschutzgesetz aushebeln und dabei auch noch den Vorteil haben einiges an Steuern zu sparen! Im Corona-Chaos kommen die Behörden eh zu nichts und das kann man natürlich nutzen.
Und mal ehrlich: wer heuert in Regionen an, wo die Verordnungen restriktiv sind? Da sind niedrige Umsätze garantiert! Wichsen in Sachsen wird weniger einspielen als das Vollprogramm in NRW! – Eine Marktverzerrung sondergleichen!
Wie lange wird es dauern, bis wir überall in Deutschland wieder annähernd gleiche Verhältnisse haben? … Vermutlich recht lange!
Mit dieser Frage nebst Feststellung beende ich heute meine Betrachtung zum Feiertag! – Es gäbe noch vieles zu sagen … aber dafür ist vermutlich in den kommenden Wochen noch ausreichend Zeit! – Zuviel Input tut niemals gut!
In diesem Sinne „Alles Gute“ und wie immer „Glück auf!“
Ihr / Euer Howard Chance