Prostitution 2020 – Lockdown light – Fortsetzung und Folgen
Am heutigen Montag, 30.11.2020, endet der von der Regierung verordnete „Lockdown light“. Wer aber nun mit Lockerungen gerechnet hatte, wurde bereits in der vergangenen Woche eines besseren belehrt: der Lockdown wird nun ab morgen bis mindestens 20. Dezember 2020 verlängert und sogar in Bezug auf Kontakte deutlich verschärft, um die immer noch massiv hohen Neuinfektionszahlen wirksam zu bekämpfen.
So hat es die „Bund-Länder-Runde“ beschlossen, wobei sich bereits wieder „Sonderwege“ abzeichnen, da einige „Landesfürsten“ in Teilbereichen ihre „Autonomie“ wahren möchten. Die Lage ist verwirrend und unübersichtlich! Besonders die angekündigte temporäre „Weihnachtsöffnung“, die in der Weihnachtswoche erfolgen soll, wird inzwischen von vielen Bürgern als „wenig sinnvoll“ betrachtet, da diese „Vergünstigung“ eine weitere „Welle“ im Januar auslösen kann, was sicher nicht sinnvoll ist und die Situation dann unnötigerweise weiter verschärfen würde! Wo bleibt hier die Logik? So fragt man sich gerade öfters.
Es ist nun natürlich nicht meine Aufgabe, hier den gesamten Maßnahmen-Katalog zu listen. Ich habe mich mit meinem „Online-Lehrstuhl der Puffologie“ darauf spezialisiert die Folgen der neuen Verordnungen für das Berufsfeld der Bordellbetreiberinnen und -betreiber und der Sexarbeiter(innen) zu analysieren, liefere aber nachfolgend erst einmal die Links zu allen Landesverordnungen, die mir zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorliegen und die ich bereits soweit möglich am Wochenende analysiert habe.
Bei Besonderheiten, die etwas mit „körpernah“ zu tun haben, habe ich jeweils einen Kurzkommentar hinzugefügt, wobei aber völlig offen ist, was nach Ablauf der jetzt geltenden Verordnungen geschieht: werden die Verordnungen nach dem 20.12.2020 bezüglich „körpernah“ und „Prostitution“ verlängert oder nicht? Wird anhand der dann existenten Inzidenzwerte entschieden oder muss sich unsere Branche auf einen „langen Winter“ einstellen? – Wir wissen es leider nicht!
Die 16 Landesverordnungen mit Stand vom 30.11.2020
Baden-Württemberg
Beschränkung zum Betrieb von Prostitutionsstätten etc. endet am 20.12.2020.
Bayern
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-683/
Beschränkung zum Betrieb von Prostitutionsstätten etc. endet am 20.12.2020.
Berlin
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
Verbot des Betreibens von Prostitutionsstätten etc. und das Verbot der persönlichen Prostitution tritt am 22. Dezember 2020 außer Kraft!
Brandenburg
https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8913
Beschränkung zum Betrieb von Prostitutionsstätten etc. endet am 21.12.2020.
Bremen
https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/832/2020_11_30_GBl_Nr_0134_signed.pdf
Beschränkung zum Betrieb von Prostitutionsstätten etc. endet am 20.12.2020.
Hamburg
https://www.hamburg.de/verordnung/14687880/2020-11-27-rechtsverordnung/
Verbot für Prostitutionsgewerbe und Ausübung der persönlichen Prostitution endet am 20.12.2020.
Hessen
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/20-11-26-auslegungshinweise_cokobev_korrektur2_0.pdf
In Hessen wurde die Öffnung von Prostitutionsstätten vor dem 2. Lockdown nicht wieder erlaubt. Zwar läuft die Verordnung für die 2. Phase des 2. Lockdowns am 20.12.2020 ab, es gibt aber noch eine weitere Verordnung die bis 31. Januar 2021 gilt und in der die Öffnung von Prostitutionsstätten untersagt ist! Spezialfall!
Mecklenburg-Vorpommern
Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurde die Prostitution und der Betrieb von Prostitutionsstätten seit dem 1. Lockdown im März nicht wieder erlaubt. Was nach dem Ablauf der Verordnung am 20.12.2020 passiert ist ungewiss!
Niedersachsen
https://www.niedersachsen.de/download/161342
Die Verordnung läuft am 20.12.2020 ab.
Nordrhein-Westfalen
Die Verordnung läuft am 20.12.2020 ab.
Rheinland-Pfalz
Die Verordnung läuft am 20.12.2020 ab.
Saarland
https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/verordnung-stand-2020-11-27.html
Achtung: Im Saarland sind körpernahen Dienstleistungen mit Ausnahme der Prostitution laut Verordnung wieder erlaubt! Eine Klage könnte erfolgreich sein! Dies kann erst recht der Fall sein, wenn die Inzidenzzahlen niedrig sind!
Sachsen
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-8223
Die Verordnung des Freistaats Sachsen läuft bis zum 28.12.2020!
Sachsen-Anhalt
Verordnung momentan nur als „Entwurf“ veröffentlicht!
Schleswig-Holstein
Achtung: In Schleswig-Holstein sind körpernahen Dienstleistungen mit Ausnahme der Prostitution laut Verordnung wieder erlaubt! Eine Klage könnte erfolgreich sein! Dies kann erst recht der Fall sein, wenn die Inzidenzzahlen niedrig sind! Verordnung läuft am 20.12.2020 ab!
Thüringen
https://corona.thueringen.de/verordnungen
Verordnung gilt bis 20.12.2020.
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