Prostitution 2020 – Lockdown light – Fortsetzung und Folgen

Prostitution 2020 - Lockdown light - Fortsetzung und FolgenProstitution 2020 – Lockdown light – Fortsetzung und Folgen

Am heutigen Montag, 30.11.2020, endet der von der Regierung verordnete „Lockdown light“. Wer aber nun mit Lockerungen gerechnet hatte, wurde bereits in der vergangenen Woche eines besseren belehrt: der Lockdown wird nun ab morgen bis mindestens 20. Dezember 2020 verlängert und sogar in Bezug auf Kontakte deutlich verschärft, um die immer noch massiv hohen Neuinfektionszahlen wirksam zu bekämpfen.

So hat es die „Bund-Länder-Runde“ beschlossen, wobei sich bereits wieder „Sonderwege“ abzeichnen, da einige „Landesfürsten“ in Teilbereichen ihre „Autonomie“ wahren möchten. Die Lage ist verwirrend und unübersichtlich! Besonders die angekündigte temporäre „Weihnachtsöffnung“, die in der Weihnachtswoche erfolgen soll, wird inzwischen von vielen Bürgern als „wenig sinnvoll“ betrachtet, da diese „Vergünstigung“ eine weitere „Welle“ im Januar auslösen kann, was sicher nicht sinnvoll ist und die Situation dann unnötigerweise weiter verschärfen würde! Wo bleibt hier die Logik? So fragt man sich gerade öfters.

Es ist nun natürlich nicht meine Aufgabe, hier den gesamten Maßnahmen-Katalog zu listen. Ich habe mich mit meinem „Online-Lehrstuhl der Puffologie“ darauf spezialisiert die Folgen der neuen Verordnungen für das Berufsfeld der Bordellbetreiberinnen und -betreiber und der Sexarbeiter(innen) zu analysieren, liefere aber nachfolgend erst einmal die Links zu allen Landesverordnungen, die mir zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorliegen und die ich bereits soweit möglich am Wochenende analysiert habe.

Bei Besonderheiten, die etwas mit „körpernah“ zu tun haben, habe ich jeweils einen Kurzkommentar hinzugefügt, wobei aber völlig offen ist, was nach Ablauf der jetzt geltenden Verordnungen geschieht: werden die Verordnungen nach dem 20.12.2020 bezüglich „körpernah“ und „Prostitution“ verlängert oder nicht? Wird anhand der dann existenten Inzidenzwerte entschieden oder muss sich unsere Branche auf einen „langen Winter“ einstellen? – Wir wissen es leider nicht!

Die 16 Landesverordnungen mit Stand vom 30.11.2020

Baden-Württemberg

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Beschränkung zum Betrieb von Prostitutionsstätten etc. endet am 20.12.2020.


Bayern

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-683/

Beschränkung zum Betrieb von Prostitutionsstätten etc. endet am 20.12.2020.


Berlin

https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

Verbot des Betreibens von Prostitutionsstätten etc. und das Verbot der persönlichen Prostitution tritt am 22. Dezember 2020 außer Kraft!


Brandenburg

https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8913

Beschränkung zum Betrieb von Prostitutionsstätten etc. endet am 21.12.2020.


Bremen

https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/832/2020_11_30_GBl_Nr_0134_signed.pdf

Beschränkung zum Betrieb von Prostitutionsstätten etc. endet am 20.12.2020.


Hamburg

https://www.hamburg.de/verordnung/14687880/2020-11-27-rechtsverordnung/

Verbot für Prostitutionsgewerbe und Ausübung der persönlichen Prostitution endet am 20.12.2020.


Hessen

https://www.hessen.de/sites/default/files/media/20-11-26-auslegungshinweise_cokobev_korrektur2_0.pdf

In Hessen wurde die Öffnung von Prostitutionsstätten vor dem 2. Lockdown nicht wieder erlaubt. Zwar läuft die Verordnung für die 2. Phase des 2. Lockdowns am 20.12.2020 ab, es gibt aber noch eine weitere Verordnung die bis 31. Januar 2021 gilt und in der die Öffnung von Prostitutionsstätten untersagt ist! Spezialfall!


Mecklenburg-Vorpommern

https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Portalredaktion/Inhalte/Corona/Corona-Verordnung.pdf

Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurde die Prostitution und der Betrieb von Prostitutionsstätten seit dem 1. Lockdown im März nicht wieder erlaubt. Was nach dem Ablauf der Verordnung am 20.12.2020 passiert ist ungewiss!


Niedersachsen

https://www.niedersachsen.de/download/161342

Die Verordnung läuft am 20.12.2020 ab.


Nordrhein-Westfalen

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/coronaschutzverordnung_-_coronaschvo_vom_30.11.2020.pdf

Die Verordnung läuft am 20.12.2020 ab.


Rheinland-Pfalz

https://corona.rlp.de/fileadmin/msagd/Gesundheit_und_Pflege/GP_Dokumente/Informationen_zum_Coronavirus/13._CoBeLVO.pdf

Die Verordnung läuft am 20.12.2020 ab.


Saarland

https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/verordnung-stand-2020-11-27.html

Achtung: Im Saarland sind körpernahen Dienstleistungen mit Ausnahme der Prostitution laut Verordnung wieder erlaubt! Eine Klage könnte erfolgreich sein! Dies kann erst recht der Fall sein, wenn die Inzidenzzahlen niedrig sind!


Sachsen

https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-8223

Die Verordnung des Freistaats Sachsen läuft bis zum 28.12.2020!


Sachsen-Anhalt

https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/3_AEVO_Achte_SARS-CoV-2-EindV-Lesefassung_27112020_nachKabinett.pdf

Verordnung momentan nur als „Entwurf“ veröffentlicht!


Schleswig-Holstein

https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/201129_Landesverordnung_Corona.html

Achtung: In Schleswig-Holstein sind körpernahen Dienstleistungen mit Ausnahme der Prostitution laut Verordnung wieder erlaubt! Eine Klage könnte erfolgreich sein! Dies kann erst recht der Fall sein, wenn die Inzidenzzahlen niedrig sind! Verordnung läuft am 20.12.2020 ab!


Thüringen

https://corona.thueringen.de/verordnungen

Verordnung gilt bis 20.12.2020.


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