Prostitution 2021 – Lockdown-Fortsetzung Februar – Prognose

Prostitution 2021 – Lockdown-Fortsetzung Februar – Prognose

Am morgigen Mittwoch, dem 10. Februar 2021, findet der nächste „Bund-Länder-Gipfel“ statt, bei dem über die weiteren „Corona-Maßnahmen“ nach dem 15. Februar 2021 beraten werden soll.

Stand heute (09. Februar 2021) haben wir einen deutschlandweiten Inzidenz-Wert von etwas unter 75 und der R-Wert liegt bei etwa 0,94. Da es am gestrigen Montag wieder einmal zu „Übermittlungsfehlern“ kam, werden erst die morgigen Werte wieder korrekt sein!

Dennoch ist die Trendwende seit Jahresbeginn deutlich erkennbar, die eine Grafik des RKI verdeutlichen mag, bei der die täglichen Neuinfektionen in eine Kurve übertragen wurden:

Die Werte stiegen Ende September / Anfang Oktober 2020 stark an, erreichten Mitte Dezember Höchstwerte und dann flachte das Infektionsgeschehen „fast linear“ ab. Bis Mitte März 2021 kann, sofern sich die Mutationen nicht ausbreiten, ein bundesweiter Durchschnittwert von unter 50 Neuinfektionen entstehen.

Also noch weitere 4 Wochen Geduld? Die strengeren Lockdown-Maßnahmen haben, wie das Bild zeigt, Wirkung gezeigt und dies kann durchaus als Erfolg gewertet werden, auch wenn viele Bürger natürlich stetig kritisieren und relativieren.

Die morgigen Beratungen von Bund und Ländern werden den Lockdown jetzt nicht sofort beenden, da der festgeschriebene Zielwert von „7 Tage unter 50“ noch nicht erreicht wurde und bis zum 15. Februar 2021 auch nicht erreicht werden kann. Ob man den Lockdown für weitere 2 oder sogar 4 Wochen festschreibt, wird sich morgen zeigen. Der Weg führt dann vermutlich zu „Stufenplänen“ und man wird versuchen die Bevölkerung mit diesen für eine hoffentlich letzte Durststrecke zu motivieren!

Was diese Entwicklung für die Prostitutionsbranche bedeuten wird, ist noch nicht abzusehen. Schließlich haben wir 2020 erlebt, dass die Bundesländer im Bereich der Prostitution völlig unterschiedlich agierten und dass die meisten „Öffnungen“ erst nach Gerichtsurteilen erfolgten. In den Bundesländern, wo Gerichte unter dem Aspekt der „Gleichbehandlung mit körpernahen Dienstleistungen“ entschieden haben, dürften die „Sprüche“ einen gewissen Bestand haben, zumal ja auch noch „Hauptsache-Verhandlungen“ anhängig sind, die die erfolgten „einstweiligen Entscheidungen“ nochmals auf die Richtertische bringen können. Vermeintlich schlecht sieht es lediglich in den Bundesländern aus, wo es bislang (wie z.B. in Hessen) nur ablehnende Beschlüsse gab.

Sobald körpernahe Dienstleistungen in einem Bundesland wieder erlaubt werden, sind die Betreiberinnen und Betreiber, aber auch die Interessenverbände wieder gefragt, um klare Appelle an die Landesregierungen zu stellen und dabei auch auf die Urteile aus 2020 zu verweisen. Die Rechtsauffassung der Gerichte dürfte sich kaum geändert haben und Nachweise, dass Prostitution „Superspreading“ ist, es in diesem Bereich vermehrte Risiken gibt, können nicht erbracht werden und dies auch, weil überwachte Prostitutionsstätten seit einem Jahr überwiegend geschlossen waren und sich die Sexarbeit im Verborgenen entfaltete. Das Verborgene wurde nicht überwacht und daher gibt es weder positive noch negative Zahlen, mit denen man argumentieren könnte. Wenn man „der Prostitution“ aber keine „Wirkung“ nachweisen kann, müsste die „Gleichbehandlung“ gerichtlich durchsetzbar sein!

Was sollte die Branche nun tun? Es ist an der Zeit Vorbereitungen zu treffen und die lokale Lage zu analysieren! Im Gegensatz zu den „Pessimisten“ der Branche, gehe ich nicht von einer „generellen Willkür“ aus, sondern sehe mittelfristig, also spätestens zu Ostern gewisse Öffnungsperspektiven!

Man muss jetzt raus aus der eingetretenen Lethargie und gemeinsam perspektivisch denken. Jammern hilft nicht! Es gilt aktiv zu bleiben oder aktiv zu werden! Warum warten? Starten!

Ihr / Euer

Howard Chance