Prostitution 2021 – Körpernahe Dienstleistungen – Wichtig!

Prostitution 2021 - Körpernahe Dienstleistungen - Wichtig!Prostitution 2021 – Körpernahe Dienstleistungen – Wichtig!

Nicht wenige Erotikbetriebe in Deutschland haben in der Zeit, wo Prostitution in Prostitutionsstätten verboten ist (und dies ist momentan bundesweit der Fall), vorübergehend auf „Wellness-Massagen“ umgeschwenkt und diese sind in vielen Bundesländern seit Anfang März wieder erlaubt.

Nun haben mich gestern Anrufe erreicht, bei denen sich „Wellness-Betreiber“ erfreut zeigten, dass „Mama Merkel“ die Osterruhe abgesagt hat. Der Rückschluss, das mit diesem „zurückrudern“ alles bleibt, wie es gerade ist, stimmt allerdings nicht! Hier werden Äpfel mit Birnen verwechselt!

Die Bundesländer werden in den kommenden Tagen neue Verordnungen erlassen und dabei vielfach auch die „100-er Bremsregel“ anwenden. In Kreisen und Städten, wo die Inzidenz über 100 liegt, sollen „Öffnungsschritte“ zurück genommen werden und davon werden dann wohl auch die „körpernahen Dienstleistungen“ betroffen sein.

Ich habe soeben versucht beim NRW-Ministerium eine Vorab-Info zu erhalten, ob man regional verordnet oder auf das gesamte Bundesland bezogen. Weder die „Corona-Hotline“ noch das zuständige Ministerium konnte mir eine Auskunft geben, wann die neue Verordnung, die ab kommenden Montag notwendig wird, geschrieben und veröffentlicht sein wird. Große Ratlosigkeit!

Da ich in NRW, aber auch in anderen Regionen einige „Wellness-Kunden“ habe, bleibe ich natürlich am Ball, um die schwierige Frage bereits vor dem Wochenende zu klären. Überall wo man „über 100“ liegt, halte ich die „Bremsung am Montag“ im Bereich körpernah für sehr wahrscheinlich. Wenn ich morgen meinen regulären Newsletter am Freitag schreibe, hoffe ich auf neue Erkenntnisse.

Ihr / Euer Howard Chance

https://zukunft-rotlicht.info