Prostitution 2021 – Der Situationsbericht – 18.06.2021
Sommer, Sonne, Kaktus im Juni 2021 – Es geht vorwärts!
Öffnungen, Öffnungsankündigungen, Sorgenkinder
Die vergangene Woche hatte es in sich: fast jeden Tag gab es neue Öffnungsmeldungen und inzwischen haben wir die Situation, dass ab kommenden Montag, den 21.06.2021, Prostitutionsstätten in 12 von 16 Bundesländern wieder geöffnet sein dürfen. Am heutigen Freitag, 18.06., öffnet Berlin „freiwillig“ allerdings erst einmal ohne Geschlechtsverkehr, in Bremen geht es ebenso wie in Baden-Württemberg, wo die Öffnung „gerichtlich eingeklagt“ wurde, am Montag, dem 21.06.2021 wieder los.
Die absoluten Sorgenkinder sind in diesem Jahr Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. In allen diesen Bundesländern wurden „Eilanträge“ platziert, die vermutlich von den angerufenen Gerichten kurz- bis mittelfristig entschieden werden.
In Bayern hat die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht gestern eine unterstützende Kampagne gestartet, mit der Betreiberinnen und Betreiber an die Bayerische Staatskanzlei, das verordnungsgebende Gesundheitsministerium und an die lokalen Ordnungsbehörden herantreten, um kurzfristig eine Anpassung der vorliegenden Verordnung zu erreichen. Wer als bayerischer Betreiber daran jetzt noch teilnehmen möchte, kann mir gerne schreiben: maxen2205@live.de. Ähnliche Initiativen wurden auch von Rechtsanwalt Guntram Knop und dem BSD e.V. gestartet. Je mehr Post und Anfragen eingehen, desto besser! Vorwärts!
Von den gelisteten Sorgenkindern ist Rheinland-Pfalz übrigens das einzige Bundesland, das einen „denkbaren“ Öffnungstermin genannt hat: wenn sich nicht wieder kurzfristige Probleme ergeben, soll zum 2. Juli 2021 geöffnet werden. Malu´s Ankündigung also in Gottes Ohr!
FAQ – Öffnung in Baden-Württemberg mit Auflagen – Update?
Die Landesregierung in Stuttgart wurde von dem Gerichtsentscheid des VHG Mannheim auf dem kalten Fuß erwischt. Das Obergericht macht in seinem Beschluss klar, dass Öffnungen bei der existenten Inzidenzlage „nicht zu vermeiden sind“, räumt dem Verordnungsgeber aber ein auch Reglementierungen vorzunehmen. Also kein freier Wildwuchs ohne Pflichten, sondern eine neue Verordnung für den Bereich Prostitution / Prostitutionsstätten, die wohl zu Beginn kommender Woche vorliegen wird und dabei Elemente enthalten wird, wie wir sie aus anderen Wirtschaftsbereichen kennen. Kontaktnachverfolgung, Testpflicht, Vermeidung von Ansammlungen etc. Wir werden das natürlich analysieren, sobald aus Stuttgart etwas verwertbares vorliegt!