Prostitution 2021 – Newsletter Howard Chance – 19.06.2021

Prostitution 2021 – Newsletter Howard Chance – 19.06.2021

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde, verehrte Kundinnen und Kunden,

die vergangene Woche war auf- und anstrengend. Fast jeden Tag gab es neue Entwicklungen, Öffnungen, Öffnungsankündigungen und Absichtserklärungen, die teilweise sehr verwirrend waren.

Aktueller Stand und aktuelle Entwicklungen

Ab kommenden Montag, den 21.06.2021, sind Prostitutionsstätten in 12 von 16 Bundesländern wieder erlaubt.

Das bis zur letzten Patrone kämpfende Bundesland Baden-Württemberg wurde Mitte vergangener Woche vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim zur Öffnung der Betriebe gezwungen; Bremen öffnet freiwillig, Berlin hat dies (ohne Geschlechtsverkehr) gestern bereit getan.

Blockaden gibt es aktuell noch in Bayern, Hessen, in Rheinland-Pfalz und im Saarland, wobei Malu Dreyer Öffnungen für den 28.06.2021 halbwegs verbindlich angekündigt hat.

Eine tagaktuelle Übersicht steht unter folgendem Link zur Verfügung:

Prostitution 2021 – Status der Öffnungen bundesweit – 23.06.2021

Öffnungen in Baden-Württemberg und die Auflagen

Hurra! So dachte man in Baden-Württemberg, als sich die frohe Kunde vom VGH Mannheim in den vergangenen Tagen verbreitete. Die Ernüchterung kam, als gestern Abend eine neue Änderungsverordnung notverkündet wurde. Das Land hat die Zeit seit dem Urteil genutzt, um sich für den Bereich der Prostitutionsstätten neue Bedingungen auszudenken, die es nun für große Betriebe nahezu unmöglich machen betriebswirtschaftlich sinnvoll zu öffnen. Personenbeschränkungen auf 1 Person pro 10 qm, Dokumentationspflichten, strikter 1:1-Kontakt und vieles mehr ist zu gewährleisten, dazu auch ein Hygienekonzept. Die einzelnen Inhalte der Verordnung und meine Erläuterungen dazu finden sich unter:

Prostitution 2021 – Verordnung Baden-Württemberg – 21.06.2021

Sonderfall Freistaat Bayern – Merkwürdige Zustände

Ein Ministerium, unterschiedliche Meinungen, Verwirrung pur. Wann ist eine Prostitutionsstätte ein Bordellbetrieb, wann fallen einer oder beide Begriffe unter die aktuelle Verordnung? Das verordnungsgebende Bayerische Gesundheitsministerium bekundet über die Servicestelle, dass Öffnungen bei einer Inzidenz von unter 100 bereits seit 10.05. möglich seien, wenn lokale Behörden dem zustimmen würden. Diese Behörden sehen aber keinen Grund gegen eine eindeutige Verordnung zu handeln. Schilda! Nun läuft eine Initiative von BSD e.V. und der Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht, um nun politisch etwas zu bewirken. Beide Initiativen laufen getrennt, verfolgen aber ein gemeinsames Ziel: baldige Öffnungen in Bayern! Wer sich aus Bayern kurzfristig noch an meiner Kampagne beteiligen möchte, kann mir gerne schreiben oder aber eine WhatsApp senden. maxen2205@live.de oder 01517 1885164.

Weitere Themen kurz notiert

  • Im Herbst 2021 wird es einen „Zukunft Rotlicht-Kongress“ in Frankfurt am Main geben. Infos hierzu Ende des Monats, sobald es die Zeit organisatorisch zulässt.
  • Überbrückungshilfe III wird bis Ende September 2021 fortgesetzt. Neustarthilfe wird erweitert.
  • Soforthilfe 2020 soll bis Ende Oktober 2021 abgerechnet werden. Rückzahlungsfrist bis Oktober 2022.
  • Peter Altmaier schnallt den Gürtel weiter. Zwinker!

Für heute wünsche ich eine schöne Zeit! Ich bin in den kommenden Tagen natürlich dienstbereit und erreichbar, auch wenn ich ein wenig durch die Gegend reise.

Es gibt viel zu tun … keine Frage!

Liebe Grüße von Howard Chance

https://www.prostitution2020.de

Telefon 0151-71885164