Prostitution 2021 – Klage-Allianz NRW? – Aussichten nicht schlecht!

Prostitution 2021 – Klage-Allianz NRW? – Aussichten nicht schlecht!

Im Gegensatz zu fast allen anderen Bundesländern, sind nach der derzeit geltenden Landesverordnung, die bis zum 19. August 2021 gilt und die sehr wahrscheinlich ohne maßgebliche Änderungen „fortgeschrieben“ wird, bei einer über 8 Tage andauernden 7-Tage-Inzidenz von über 35 Prostitutionsstätten zu schließen und Prostitution als solches ist auch untersagt. Die Betrachtung erfolgt jeweils auf Ebene der kreisfreien Städte und der Kreise.

In Düsseldorf und Solingen sind die Betriebe bereits seit 14 Tagen geschlossen, am morgigen Donnerstag folgt Köln und auch in anderen Großstädten und Kreisen stehen in den kommenden Tagen und Wochen Schließungen an, deren Rücknahme bei weiter steigenden Inzidenzen zeitnah sehr unwahrscheinlich erscheint.

Diese Maßnahmen erscheinen unverhältnismäßig und die Chancen zumindest die Handhabung der Prostitution im sogenannten 1:1-Kontakt durch neuerliche Klage zu erreichen, sind recht gut. Infektionen finden nach jetzigem Wissensstand bei dem Zusammentreffen von vielen Personen (Parties, Events etc.) statt. Prostitution findet in der Regel zwischen 2 Personen statt und daher sind die Maßnahmen in NRW m.E. völlig unverhältnismäßig.

Einige Betreiberinnen und Betreiber haben die Gründung einer „Klage-Allianz“ angeregt und ich bin gerne bereit eine solche Aktion zu koordinieren. Eine Klage im Eilverfahren wird um die 3.500 € plus Gerichtskosten zuzüglich Umsatzsteuer kosten und wenn man zusammenlegt, ist dieser Betrag sicher schnell erreicht.

Momentan werden die Möglichkeiten sondiert und es finden den ganzen Tag über entsprechende Konsultationen statt um ein adäquates Angebot zu schaffen.

Wer bei einer solchen Gemeinschafts-Klage mitwirken möchte, kann mich gerne über die üblichen Kanäle kontaktieren: maxen2205@live.de oder Phone (WhatsApp) 0151-71885164.

Übrigens gibt es jetzt auch eine Sexarbeiterin, die bezogen auf die Stadt Köln, wo seit 12.08.2021 ein Prostitutionsverbot besteht, gegen die Verordnung klagen möchte.

Bei Bedarf kann am Wochenende jederzeit ein kurzfristiges Treffen in NRW einberufen werden oder eine Zoom-Konferenz! – Ich berichte fortlaufend!

Grüße von Howard Chance