NRW-Aktionsprogramm – Warten oder Klagen? – Status 17.08. – Update
Am 11.08.2021 habe ich zur Gründung einer „Klagegemeinschaft NRW“ aufgerufen, da die noch geltende Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen dazu führt, dass Prostitution und die Betreibung von Prostitutionsstätten durch steigende Inzidenzen in immer mehr NRW-Städten und Landkreisen ins Prostitutions-Verbot rutschten. Seit diesem Wochenende sind 8 Städte und Kreise betroffen, darunter jetzt auch die größte Stadt in NRW Köln. Düsseldorf und Köln nähern sich gerade dem Inzidenzwert von 75 und das ganze Bundesland gehört leider zu den bundesweiten Werte-Spitzenreitern. In der kommenden Woche werden ein Großteil der Städte und Kreise garantiert 8 Tage über dem Grenzwert von 35 liegen. Eine sehr unerfreuliche Entwicklung und das zu einem Zeitpunkt, wo eine neue Landesverordnung erlassen werden muss.
Stichtag 19.08. in NRW – Was wird verordnet?
Man hätte bereits in der letzten Woche Klage einreichen können, da die Prostitution in NRW absolut ungleich zu allen anderen Branchen behandelt wird. Es haben sich bereits über 10 Klägerinnen und Kläger gefunden, die wegen vorgenommenen und bald kommenden Schließungen, dem Ansinnen juristisch begegnen möchten. Auch die „Klagekasse“ hat Zuspruch gefunden. Das Verfahren wird um die 3.000 € zuzüglich Gerichtskosten und Umsatzsteuer kosten, summiert etwa 5.500 €. Ein Großteil der Summe wurde bereits zugesagt.
Da man von Seiten der Landesregierung signalisiert hat das „Stufenmodell“ auch für unsere Branche „positiv“ zu verändern, haben wir unserer IG-Anwalt Guntram Knop schon mit der Vorbereitung einer sogenannten „Normenkontrollklage“ beauftragt.
Diese wird dann, falls notwendig, nicht gegen die alte, sondern gegen die neue Landesverordnung gehen, die am 19.08.2021 in Kraft treten muss. In einem Telefonat hat mir die Landesregierung mitgeteilt, den Inhalt der neuen Verordnung am Montag, den 16.08.2021, vorab bekannt zu geben. Dies ist nicht geschehen und so warten wir gespannt auf die angekündigte Pressekonferenz von Karl-Josef Laumann, die am Dienstag, 17.08.2021, um 13 Uhr stattfinden wird.
Sobald ich den Inhalt kenne und diesen analysiert habe, werde ich die „Klage-Gemeinschaft“ informieren und zu einer Zoom-Konferenz einladen, bei der dann die Details besprochen werden. Die Einladung erfolgt dann per WhatsApp, Newsletter und über Facebook.
Am Donnerstag, 12.08., habe ich die Landesregierung (Gesundheitsminister Laumann und Staatskanzlei“ bereits per Fax angeschrieben und den Standpunkt der Interessengemeinschaft übermittelt:
Brief-Landesregierung-Nrw als PDF herunterladen
Für die jetzige Klagevorbereitung und die bitte ich an dieser Stelle um eine projektbezogene Donation per PayPal: https://www.paypal.com/donate?hosted_button_id=XN9DNC8ZHYP2S
Für heute herzliche Grüße von
Howard Chance