Monat: September 2021

  • Prostitution 2021 – Skandal im Sperrbezirk – Howard und die Betreiber-Mafia

    Prostitution 2021 – Skandal im Sperrbezirk – Howard und die Betreiber-Mafia

    Manches ist amüsant, manches aber eben auch nicht! – Üble Gerüchte machen die Runde, nachdem ein wohl verwirrter Geist zu fiesen Waffen gerufen hat! Üble Nachrede, Verleumdung in vermeintlich geheimen Foren, die zu Rückfragen führten, die mich vom Stuhl warfen. Die Frage nach Freunden und Feinden.

    Grundsätzlich besitze ich bedingt durch meine langjährige Tätigkeit in einem nicht ganz so einfachen Milieu, die Festigkeit einer deutschen Eiche, die sich nicht allzu sehr daran stört, dass sich eine Wildsau an ihr reibt. Auch solche Tierchen haben ihre Daseinsberechtigung, wenn denn bestimmte „Spielregeln“ eingehalten werden. Im jetzt aktuell vorliegenden Fall wurde ich von einer langjährigen Freundin geradezu aufgeregt angerufen:

    „Du, im Internet stehen komische Dinge über Dich! Du sollst im Auftrag von dunklen Gestalten gegen Sexworkerinnen und illegale Betriebe vorgehen!“

    Was die „Quelle“ anbelangt, hielt sich die Freundin zunächst zurück, aber allein ihre Verunsicherung reichte aus, um mich nachdenklich zu stimmen. Schließlich kam heraus, dass die kühne Behauptung in einem geschlossenen Forum gemacht wurde, zu dem nur Sexarbeiterinnen Zutritt haben und wo man registriert sein muss, um die dort veröffentlichen „Thesen“ zu lesen.

    Neben meiner Person und dem Stuttgarter Betreiber John Heer wurde auch der Betreiberverband UEGD e.V. als eine Art „Verschwörungspartner“ erwähnt. Eine „Achse des Bösen“, die explizit die Sexworkerinnen ins Visier genommen hat und natürlich aus Eigeninteresse zu harten Bandagen greift. Zwischen mir und dem UEGD gibt es, obwohl ich dessen Präsidenten fachlich schätze, aus privaten Gründen seit Jahren keine Kooperation und keinen direkten Austausch und dies ist der Branche auch hinreichend bekannt. Dass John Heer, der kürzlich einen Verband der deutschen Laufhäuser gegründet hat, gleich mit diffamiert wird, ist abscheulich, zumal die Autor(in) der Behauptung noch nicht einmal davor zurückscheut dies unter eigenem Namen zu tun.

    Die Forenbeiträge liegen mir inzwischen inhaltlich vor und ich werde die erwähnten Kollegen auch darüber informieren, welch absurde Beschuldigungen dort halböffentlich aufgestellte werden. Wer sich wie eine WIldsau gebärdet, wird auch wie eine solche behandelt. Natürlich mit den Mitteln des Rechtsstaates! Ich lasse mir das von dieser Person jedenfalls nicht gefallen! Glück auf!

     

  • Prostitution 2021 – Herbstprognose: 2 G wird der bundesweite Standard!

    Prostitution 2021 – Herbstprognose: 2 G wird der bundesweite Standard!

    Prostitution 2021 – Herbstprognose: 2 G wird der bundesweite Standard!

    Ohne eine hohe Impfquote wird sich die Lage im Bereich der Prostitution kaum normalisieren. Es steht uns ein heißer Herbst bevor, der unsere Branche noch vor große Herausforderungen stellen wird. Normalität? – Fehlanzeige!

    Wenn man, wie ich, durch die Republik reist und viel mit Kundinnen und Kunden telefoniert, erfährt man zwangsläufig viel über den gegenwärtigen „Zustand“ der Prostitutionsbranche. Neben dem persönlichen Augenschein gibt es regelmäßige ausführliche Berichte in den Zoom-Konferenzen der Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht, die nach wie vor wöchentlich stattfinden.

    Eine persönliche Situationsbeschreibung in Stichworten:

    • Die Anzahl der derzeit anwesenden Dienstleisterinnen ist seit Wochen sehr gering! Gerade große Laufhäuser und Clubs können den durchaus vorhandenen Bedarf nicht decken. Kunden bleiben zwangsläufig aus, wenn in Internet-Foren von „gähnender Leere“ berichtet wird. Diese Lage wird aus fast allen Regionen des Landes gemeldet, Ausnahmen bestätigen die Regel, ändern aber wenig am Gesamteindruck.
    • Die Damen haben die Wahl: wegen unterschiedlichster Vorgaben der Bundesländer und unterschiedlicher Konjunktur. Man arbeitet dort, wo die Umsätze garantiert hoch sind und wo die Landesverordnungen möglichst moderaten Charakter haben. Durch Social-Media ist man als Dienstleisterin stets up to date und kann seinen Koffer jederzeit in „die richtige Region“ schieben. Marktwirtschaft: Angebot und Nachfrage!
    • Die Impfquote der Dienstleisterinnen ist noch ungenügend! In Deutschlands größtem Bundesland NRW werden für ungeimpfte und nicht genesene Kunden kostspielige PCR-Tests vorgeschrieben und auch in den Bundesländern, wo Schnelltests ausreichen, wird es teuer, wenn im Oktober die Bürgertests nicht mehr kostenlos sein werden.
    • Wer sich als Dienstleisterin oder Kunde nicht impfen lassen möchte, hat es zukünftig schwer der Prostitution nachzugehen bzw. die Prostitution in legaler Form in Anspruch zu nehmen. Ich sehe gerade bei zu erwartenden steigenden Corona-Werten im nahen Herbst die hohe Wahrscheinlichkeit, dass „2G“ zum Standard wird und dass man dann nur noch als Geimpfte(r) und Genesene(r) verkehren kann. Die Betreiberinnen und Betreiber sollten dies im Blick haben und generell über „2G“ als allgemeines Geschäftsprinzip nachdenken.
    • Das „0G“-Geschäftsprinzip hat im Bereich der „inoffiziellen“ Prostitution Konjunktur! Ohne Test-, Geimpften- oder Genesennachweis und auch ohne Maske wird überall im Land gewerblich gesexelt! Der sogenannte „private Bereich“ boomt und ist für die konzessionierten Betriebe, die sich an die staatlichen Regeln halten müssen, zur echten Katastrophe geworden. Eine „Corona-Emanzipation“ der rechtswidrigen Art, der man kaum Einhalt gebieten kann und wo die Ordnungsbehörden oft nur mit Schulterzucken und dem stetigen Verweis auf Überlastung argumentieren. Umsetzung des ProstSchG? – Findet unter Corona mehr als unzureichend oder sogar gar nicht statt. Geschützt wird niemand!
    • Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) von 2017 sollte ja u.a. zu einer „gründlichen Marktbereinigung“ führen. Man wollte dem „Graumarkt“ zusetzen, illegale Betreibung unterbinden und eine ständige Reglementierung des Gewerbes gewährleisten. Durch die „zufällige Hilfe“ von Corona ist der „Graumarkt“ nun absoluter „Marktführer“ und die Finanzbehörden gucken zudem auch noch in die Röhre, da man graue Geschäfte in der Regel nicht versteuert oder nicht versteuern kann, ohne unangenehm aufzufallen und Interesse der Behörden zu wecken.
    • Die Trendumkehr? Unter Corona unwahrscheinlich! Zwar wurden die Überbrückungshilfen bis zum Jahresende verlängert und dies wird für viele Betriebe auch notwendig sein, da man momentan kaum Gewinne realisieren kann und eigentlich nur „Geld wechselt“. Kein Wunder, dass viele Betriebe über Aufgabe oder Verkauf nachdenken. Doch: wer kauft strauchelnde Betriebe mit stark eingeschränkten Zukunftsaussichten? Auch im Jahr 2022 wird die Pandemie vermutlich nicht verschwunden sein und die gegenwärtigen „grauen Zustände“ können sich so vermutlich weiter manifestieren.
    • Die Prostitutionsgegner(innen) frohlocken: ohne besonderes Zutun schwächelt die Betreiberbranche, die das Hauptziel der Kampagnen ist. Selbst ohne ein „Sexkaufverbot“, dass gerade im Wahlkampf wieder gerne instrumentalisiert wird, sind die Betriebe angeschossen und sehr weit von den Zeiten entfernt, wo man die Taler mit der Schubkarre aus den Häusern fuhr. Die Schubkarre wurde längst abgeschafft und die Renditen sind schon seit Jahren im freien Fall.

    Man verzeihe mir an dieser Stelle die recht düstere Prognose, doch Gründe für ein Jubilieren sehe ich im Moment einfach nicht. Ich erlebe angespannte Betreiberinnen und Betreiber, die ihr Bestes geben, um den Geschäften wieder Schwung zu verleihen und dabei feststellen, dass die Rahmenbedingungen dazu einfach nicht passen. Corona war und ist verherrend für unsere Branche und wir werden viele weitere Anstrengungen darauf verwenden müssen, um wieder zu halbwegs normalen Verhältnissen zu kommen.

    Ziel der „legalen Branche“ muss es jetzt unbedingt sein mittel- und langfristig wieder die „Marktführerschaft“ zu übernehmen und für die Wiederherstellung von Recht und Ordnung einzutreten. Es kann einfach nicht sein, dass Unrecht durch Unterlassung zur Regel wird und sich Politik und Behörden nicht klar positionieren. Die „Abschaffung des Zwischenhandels“ kann politisch ein Ziel sein, entspricht aber nicht den gesetzlichen Regelungen. Auch hier gilt es, nach dem Wahlkampf, klare Kante zu zeigen!

    In diesem Sinne herzliche Grüße von

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

     

     

     

  • Prostitution 2021 – PCR-Testpflicht in NRW? – Irrungen und Wirrungen

    Prostitution 2021 – PCR-Testpflicht in NRW? – Irrungen und Wirrungen

    Prostitution 2021 – PCR-Testpflicht in NRW? – Irrungen und Wirrungen

    Stabsstelle Rechtsfragen und Rechtsetzung Pandemiebewältigung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Servicestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigen Entbehrlichkeit des PCR-Tests für Sexworker in NRW.

    Die vergangene Woche war in Nordrhein-Westfalen und Hessen bezogen auf die PCR-Testpflicht für Sexworker und Kunden recht ereignisreich und im Falle von NRW auch sehr verwirrend.

    Ab einem Inzidenzwert von 35 hatte NRW eine PCR-Testpflicht für die Ausübung von Prostitution und für Kunden von Prostitutionsbetrieben verordnet, sofern die agierenden Personen nicht geimpft oder genesen sind. Das dies zu sehr schlechten Geschäften und zu einer Abwanderung von Dienstleisterinnen und Kunden in andere Bundesländer führte, ist offensichtlich.

    Die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht ist hier früh in die Offensive gegangen und hat sich an das Land gewandt, nur wenig später wurden dann zwei sogenannte „Normenkontrollklagen“ im Eilverfahren beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht, die leider noch nicht entschieden sind.

    Allerdings haben die zuständige Stabsstelle Rechtsfragen und Rechtsetzung Pandemiebewältigung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Servicestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen inzwischen die Entbehrlichkeit eines PCR-Tests für Sexworker in NRW mehrfach auf Anfrage schriftlich bestätigt.

    Tenor: Der PCR-Test ist in NRW (angeblich) entbehrlich und kann durch einen Schnelltest ersetzt werden, wenn die jeweilige Sexworkerin, die weder impft noch genesen ist, während der Erbringung der sexuellen Dienstleistung durchgängig Maske trägt und wenn die Schnelltestung im jeweiligen Betrieb ordentlich dokumentiert wird! Sehr wichtig: Kunden müssen allerdings nach wie vor einen aktuellen PCR-Test vorlegen, wenn sie weder geimpft noch genesen sind!

    Leider wurden die lokalen Ordnungsämter von der Landesregierung NRW nicht informiert, da man vermutlich das „Schlupfloch“ nicht öffentlich machen wollte. Unsere Nachfragen waren effizient und man kann den neuen Informationsstand gerne an die Ordnungsämter weitergeben, wobei die Rechtsverbindlichkeit der Information ausdrücklich als „sehr vage“ zu bezeichnen ist.  Man lese dazu bitte selbst die derzeit gültige Corona-Schutzverordnung NRW.

    In diesem Sinne wünsche ich eine gute Woche!

    Ihr / Euer Howard Chance