Kurzmeldung: Swingerclubs bleiben in NRW weiter geschlossen!
Puffen ja – Swingen nein in NRW
Am 10. Februar 2022 ist die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Laut deren Inhalt sind gemäß § 5 der Verordnung der Betrieb von Swingerclubs sowie vergleichbare Angebote, insbesondere in Bordellen und Prostitutionsstätten, weiterhin verboten, während Prostitutionsstätten (Clubs und Bordelle) mit 2 G plus-Regel betrieben werden dürfen.
Swingerclubs sind nun in NRW Discotheken und (Tanz-) Clubs gleichgestellt, wo es eben, anders als im Bordell, zu vielfältigen Kontakten kommen kann. Gerade in der Karnevalszeit will man ausuferndes Feiern in Nordrhein-Westfalen vermeiden.
Die neue Verordnung läuft bis zum 9. März 2022, allerdings ist im Text der Verordnung zusätzlich angekündigt, dass man mögliche Lockerungen nach der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz (16. Februar 2022) überprüfen wird. Ob dies für Discotheken, Clubs und Swingerparties Auswirkungen haben wird, bleibt abzuwarten. Ich berichte fortlaufend.