Prostitution 2020 – Wichtige Corona-Woche im Deutschen Bundestag
Die Infektionszahlen steigen kräftig – Corona-Maßnahmen enden am 19. März 2021? – Bundestag muß Infektionsschutzgesetz noch in dieser Woche updaten!
Durch den Krieg in der Ukraine sind viele wichtige innenpolitische Themen in den vergangenen Wochen zumindest medial vernachlässigt worden. Dies betrifft auch die Corona-Politik, wo nach dem verienbarten Zeitplan der Bundesregierung ab dem 19. März 2022 fast alle Corona-Schutzmaßnahmen enden sollen.
Würde es beim jetzigen Plan bleiben, gäbe es ab kommenden Sonntag, 20. März 2022, nur noch eine Maskenpflicht in Zügen und Bahnen und in sensiblen Bereichen wie Alten- und Pflegeheimen. Für alle anderen “normalen” Bereiche würde die Maskenpflicht entfallen und auch die 2- und 3-G-Regeln sowie die diversen Testpflichten wären vermutlich hinfällig.
Nun beobachten wir seit einigen Wochen wieder einen sehr deutlichen Anstieg der Corona-Infektionszahlen: tagesaktuell (14.03.2022) wird mit 1.543 ein absoluter Inzidenz-Höchstwert vermeldet und da wirkt die gänzliche Öffnung halt etwas paradox. Gesundheitsminister Karl Lauterbach fühlt sich ebenso unwohl wie das RKI und so folgen die Mahnungen prompt. Wir haben in Deutschland nun den höchsten Inzidenz-Wert in ganz Europa, allerdings hält sich die Hospitalisierung zum Glück sehr in Grenzen!
Der Deutsche Bundestag muss in dieser Woche nun neue Fakten schaffen: das auslaufende Infektionsschutzgesetz muss bis Ende der Woche upgedatet werden, am Donnerstag, dem 17.03.2020, findet zudem eine Ministerpräsidenten-Konferenz statt. Nach dem jetzigen Update-Entwurf soll die Pandemie-Verantwortung hauptsächlich auf die Bundesländer übertragen werden, die die Möglichkeit bekommen sollen in lokal entstehenden Hotspots geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Hier ist immer von einem notwendigen “Instrumentenkasten” die Rede, der eben gesetzlich definiert werden soll.
Der Update-Entwurf zum Infektionsschutzgesetz, der von Gesundheits- und Justizministerium formuliert wurde, kann unter folgendem Link nachgelesen werden: https://dserver.bundestag.de/btd/20/009/2000958.pdf
Es ist sicher, dass mehrere Details noch geändert werden. Die Abstimmung über das Gesetzes-Update soll bereits am Freitag, 18.03.2022, erfolgen und dann müssen die Bundesländer ihre Verordnungen umgehend anpassen, damit am 20. März kein rechtliches Vakkum entsteht. Es steht also eine hektische Woche bevor!
Auswirkungen des Gesetzes-Updates auf die Erotikbranche
Unsere Branche ist durch die Coronaschutzverordnungen der Bundesländer momentan noch stark reglementiert. Es gab in einigen Bundesländern bereits Lockerungen auf 3 G, die Kontaktnachverfolgung ist fast überall entfallen, aber in einigen Ländern gelten noch 2 G und 2 G plus-Regeln. “Tiefgreifende Regeln” sollen mit Ablauf des 19. März 2022 entfallen, welche dies genau sind, wurde im Beschlusspapier vom 16. Februar 2022 aber nicht exakt definiert! Daher müssen wir abwarten, was der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber beschlies und wie die Bundesländer das Gesetz in die Landesverordnungen umsetzen werden. Möglicherweise wird es eine Übergangsfrist zur Umsetzung bis Anfang April geben, da sich die Landesparlamente noch mit der landesspezifischen Umsetzung befassen müssen.
Zudem wird im Deutschen Bundestag in dieser Woche auch über die “Allgemeine Impfpflicht” debattiert, die nach wie vor sehr umstritten ist und wo auch mit zeitlichen Verzögerungen zu rechnen ist. Ich werde die Sitzungen des Bundestages wie immer live verfolgen, dann auch die Verlautbarungen der Bundesländer intensiv berachten und dazu zeitnah berichten.
Da die meisten Entscheidungen am kommenden Freitag, 18. März 2022, gefallen sein werden, rege ich ein “Zoom-Sondermeeting” an, um Dinge dann sehr aktuell zu besprechen!
Update 15.03.2022:
Ihr / Euer
Howard Chance