Energieeinsparverordnung ab 1. September ohne Kontrolle?

Energieeinsparverordnung ab 1. September ohne Kontrolle?

Auch die Rotlicht-Branche ist betroffen! – Werbelichter aus zwischen 22 und 16 Uhr? – Bußgelder nicht angedacht?

Die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Energieeinsparverordnung, mit der in den kommenden Monaten massiv Energie eingespart werden soll, gilt seit heute. Die Rotlicht-Branche ist von der Verordnung in Bezug auf Werbebeleuchtung etc. betroffen. In der Verordnung lesen wir dazu:

Leuchtreklame und Werbetafeln werden von 22.00 Uhr abends bis 16.00 Uhr am Folgetag ausgeschaltet – wenn dies nicht zur Verkehrssicherheit nötig ist wie etwa an Bahnunterführungen. 

Interessanterweise gibt es bislang keinen Bußgeld-Katalog und daher wissen die Städte und Gemeinden bundesweit auch nicht, wie die Kontrolle und die Ahndung von Verstößen aussehen soll. Also eine Verordnung, die rein auf die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger setzt und so ihr Ziel automatisch verfehlt? Wo leben wir?

Details zu diesem Thema unter nachfolgendem Link:

https://www.swr.de/swraktuell/faq-energiesparverordnung-100.html#Bussgelder