Achtung Corona-Regeln! – Neue Arbeitsschutzverordnung seit 1. Oktober!

Achtung Corona-Regeln! – Neue Arbeitsschutz-verordnung seit 1. Oktober!

Bundesarbeitsministerium hat bereits eine Verordnung erlassen – Die Bundesländer arbeiten bereits an Landesverordnungen – Inzidenz ist sehr hoch

Der Krieg in der Ukraine und daraus resultierenden Energie- und Kostenprobleme überschatten das Thema Corona seit Februar 2022. Aber das Virus interessiert sich nicht für diese Themen, sondern versucht seine Existenz weiter viral zu sichern.

Ich selbst war auch trotz oder wegen komplettem Impfschutz 3 Tage “positiv”, allerdings mit einem recht milden Verlauf, der einer Erkältung ähnelte. Auch im Bekanntenkreis gab es zahlreiche Infektionen von mild bis mittelschwer. Unser Freund Karl Lauterbach kommt medial nur noch sehr selten vor und auch die wöchentlichen Konferenzen des Robert-Koch-Instituts finden nur noch wenige Zuschauer. Das Schreckgespenst Corona wurde durch das Gespenst Krieg ersetzt!

Dennoch ist die Corona-Lage gerade nicht sehr erfreulich. Auch wenn große Lockdowns nicht mehr vorgesehen sind und das neue Infektionsschutzgesetz die Verantwortung nahezu gänzlich auf die Bundesländer übertragen hat, berichten die Krankenhäuser und Ärzteverbände gerade über eine stark zunehmende Hospitalisierung, die dann nötig wird, wenn es zu schweren Verläufen kommt.

Zwar ist ein neuerlicher großer Lockdown nicht mehr zu erwarten, aber im Sinne der Volksgesundheit sollte der Spruch “Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste” unbedingt beherzigt werden. Wie die Auswertung des Münchener Oktoberfestes zeigte, sorgen Menschenansammlungen und massenhafte Kontakte zwangsläufig zu Infektionen und auch wenn es sich im vergangenen Jahr so anfühlte: Corona ist nicht zu Ende und man sollte weiter eine gewisse Vorsicht walten lassen.

Gerade in größeren Erotikclubs ist es verheerend, wenn plötzlich das halbe “Personal” hustet und man den Betrieb nicht wegen eines Lockdowns, sondern wegen “kranken Damen” vorläufig einstellen muss. Wer wie ich viel Zug fährt, kennt die Personal- und Zugausfälle der vergangenen Wochen. Der allgemeine Krankenstand ist hoch und verursacht in Wirtschaft und Gesellschaft vielfältige Schwierigkeiten.

In mehreren Bundesländern sind nun die Planungen zum Coronaschutz wieder angelaufen. Neben den bereits bundesweit geltenden Regeln im Personenverkehr der Busse und Bahnen, spricht man bereits wieder über Maskenpflicht in Innenräumen und von der Notwendigkeit von Testungen. Eine genaue Benchmark gibt es zwar nicht, aber eine solche wird sicher in den nächsten Wochen kommen.

Wie wir wissen, sind die körpernahen Dienstleistungen dann schnell wieder im Fokus und auch bei größeren Zusammenkünften wird es sicher wieder einige Auflagen geben, um dem Virus ein wenig Einhalt zu gebieten.

Völlig überrascht wurde ich gestern bei der Internet-Lektüre von einer sehr aktuellen Corona-Arbeitsschutz-Verordnung des Bundesarbeitsministeriums, die am 28. September 2022 verkündet wurde und die ab 1. Oktober 2022 verbindlich gilt. Mit dieser Verordnung werden Arbeitsgeber verpflichtet für ihren Betrieb neuerlich ein Hygienekonzept für Beschäftige zu erstellen, bei dem Abstandsregeln wieder eingeführt werden, wo es u.a. um Kontaktvermeidung, Homeoffice und Bereitstellung von Masken, Desinfektionsmitteln, Corona-Schnelltests und entsprechende Information der Belegschaft geht.

Die Pflicht gilt natürlich auch im Erotikbereich für alle Betriebe, die Servicekräfte, Wirtschafter, Hausmeister und Reinigungskräfte oder aber auch Bürokräfte und ähnliches beschäftigen. Für die Damen, die in der Regel als selbständige Dienstleisterinnen arbeiten, gilt die Regel formaljuristisch nicht, da eben kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt und auch die Kundschaft ist von der Verordnung nicht betroffen. Klingt merkwürdig … ist aber so!

Die Verordnung von Minister Heil verursacht erst einmal kein Unheil, aber dennoch kann man die “Pflicht” durch ein kleines überschaubares Konzept erfüllen. Von Bußgeldern ist zwar in der Verordnung keine Rede, aber sicher besteht grundsätzlich die Möglichkeit diese doch irgendwie zu verhängen.

Alle Kundinnen und Kunden von MH-Consulting habe das präventive “Light Konzept” bereits am Wochenbeginn verschickt. Das entsprechende Muster kann unter nachfolgendem Link angesehen werden und ich personalisiere dieses gerne individuell für den jeweiligen Betrieb. Einfach kurze Nachricht an mich oder WhatsApp an 0176-77080604:

Musterdatei PDF laden

Allgemeine Informationen zur Verordnung gibt es unter:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/corona-arbeitsschutzverordnung-1744496

Verkündung und Verordnung im Wortlaut:

https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/bq1LW6ThhoX92kKSbKq/content/bq1LW6ThhoX92kKSbKq/BAnz%20AT%2028.09.2022%20V1.pdf?inline

Beste Grüße von Howard Chance

https://zukunft-rotlicht.info