Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Sexkaufverbot in Frankreich

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Sexkaufverbot in Frankreich

Rückenwind für deutsche Sexkaufgegner(innen)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in der vergangenen Woche ein Urteil gefällt, dass Rechtsexperten der deutschen Sexkaufgegner(innen) für bahnbrechend halten:

Das in Frankreich geltende Sexkaufverbot und die Freierbestrafung verstossen nach Auffassung des Gerichts nicht gegen die Menschenrechtskonvention, wobei es hier um die Rechte von Sexarbeiterinnen und Freiern auf sexuelle Selbstbestimmung ging.

Die Ausübung von Prostitution und der Kauf von sexuellen Dienstleistungen ist also in Frankreich und damit zwangsläufig auch in den anderen Ländern der EU kein Menschenrecht und die Staaten der EU können Sexkauf grundsätzlich unter Strafe stellen.

Im Detail ist die juristische Betrachtung und Wertung des Urteils äußerst kompliziert und den Experten vorbehalten, da es ja um Entscheidungen von „Rechtsgütern mit Verfassungsrang“ geht, aber man kann zumindest folgendes sehr vereinfacht postulieren:

Für das von der CDU/CSU geforderte Sexkaufverbot in Deutschland bedeutet das Urteil, dass eine zukünftigte Verfassungsbeschwerde gegen eine Einführung des Nordischen Modells nach dem Urteil des EGMR quasi sinnlos erscheint und für die Gesetzgebung keine Hürde darstellen dürfte.

Interessant ist dabei zudem, dass die Strassburger Richter das französische Gesetzgebungsverfahren – also das Verbot – als „demokratisch und ausgewogen würdigten“.

Allerdings würde sich eine Verfassungsbeschwerde in Deutschland wohl eher gegen das „Berufsverbot“ richten, dass Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes betreffen würde.

Das Urteil ist ein neuer „Stolperstein“, der den Sexkaufgegnern als Steilvorlage erscheint und das man besonders bei der CDU/CSU sehr begrüßen wird.

Ohne böse unken zu wollen, nimmt die Gefahr der Einführung eines Nordischen Modells nach der nächsten Bundestagswahl weiter zu und die neuen Gesetzgeber werden durch Urteile, wie das nun vorliegende, deutlich ermutigt!

Was tut die Branche? – Was tun wir? – Von „Kampf“ ist momentan definitiv nichts zu spüren!

Kontext-Artikel:

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/egmr-urteil-sexkauf-100.html