Bordellbetreiber auf der Suche nach geeigneten „Ersatz-Immobilien“
Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) entfaltet immer mehr Wirkung. Inzwischen gibt es nahezu bundesweit unzählige Anfragen nach geeigneten „Ersatz-Immobilien“, da die „Baurechts-Falle“ immer mehr „zuschnappt“.
Genehmigungen für Bordellbetriebe in Wohngebieten werden nicht erteilt und auch in „Mischgebieten“ ist die Genehmigungslage, wie ich bereits berichtete, viel komplizierter und in vielen Fällen recht aussichtslos geworden. Oft gibt es von Seiten der Behörden „Karenzzeiten“: Betriebe, die nicht genehmigungsfähig erscheinen, werden nicht direkt geschlossen! Man bietet „Duldungen“ für eine gewisse Zeit an, damit die Betreiberinnen und Betreiber nach „Ersatz“ Ausschau halten können. Mal sind es einige Monate, manchmal sogar ein ganzes Jahr. Nicht selten gibt es aber auch „baurechtliche Verfügungen“, die zur sofortigen Aufgabe des Gewerbes auffordern und mit kräftigen Bußgeldern drohen.
Von den vielen anhängigen Verwaltungsverfahren,die es momentan bundesweit gibt, habe ich bereits berichtet und die Zahl der Verfahren nimmt stetig zu, wobei es durch aktuell vorliegende Rechtssprechung eine insgesamt eher negative Tendenz gibt, was den Ausgang dieser Verfahren anbelangt. Es wird zwar gerne mit der „Einzelfall-Entscheidung“ argumentiert, doch ob dies im Ergebnis dann für die Klägerinnen und Kläger „positiv“ ausgeht, steht in den berühmten „Sternen“.
Fast täglich bekomme ich Anfragen nach geeigneten und genehmigten „Ersatz-Locations“, also nach Betrieben, die baurechtlich als „Bordell“ genehmigt sind und die zudem noch „abzugeben“ sind! Gibt es solche Betriebe überhaupt?
Ja, einige wenige sind mir bekannt und diese sind angesichts der momentanen Lage sehr wertvoll! „Baurechtlich genehmigt“ ist mehr als die halbe Miete, wenn man bedenkt, dass „Arbeitsräume für Prostituierte“ stetig abnehmen und das sich dieser Trend immer weiter beschleunigt.
Gerade in meinem „Kerngebiet“ NRW, dem grössten Bundesland, ist der Bedarf immens, das Angebot aber mehr als dürftig. Im Rahmen eines umfangreichen „Projektauftrags“ bin ich momentan mit der Vermarktung mehrerer Immobilien befasst, die sich für die gewerbliche prostitutive Nutzung sofort oder aber in Kürze eignen und wo aus baurechtlicher Sicht mit keinerlei Problemen zu rechnen ist!
Bei den vorhandenen Objekten gibt es sowohl Miet- wie Kaufoptionen, wobei momentan noch Gespräche mit den Eigentümern geführt werden, in welcher Art und Weise eine Übergabe erfolgen kann oder soll. Alle, die mich diesbezüglich bereits angesprochen bzw. angeschrieben haben, bitte ich noch um etwas Geduld, da die „Offerten“ noch einer gewissen Vorbereitung bedürfen. Spätestens Ende des Monats werde ich hierzu ausführlich berichten und alle Anfragenden informieren.
Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung und bitte bei Interesse um schriftliche Nachricht unter howard.chance@t-online.de