Rheinland-Pfalz: Bordelle und Blasorchester wieder erlaubt! – Achtung!

Rheinland-Pfalz: Bordelle und Blasorcheser wieder erlaubt! – Achtung!

Die Meldung, dass in Rheinland-Pfalz Bordellbetriebe ab Mittwoch, den 10. Juni 2020 wieder öffnen dürfen, verbreitete sich am heutigen Vormittag wie ein Lauffeuer! Betreiber vor Ort waren verblüfft und konnten es kaum glauben!

In der neuesten Version der Landesverordnung Rheinland-Pfalz, die am 10. Juni 2020 in Kraft treten soll, werden Bordellbetriebe den “körpernahen Dienstleistungen” vermeintlich gleichgestellt.

Also ist “Ficken und Blasen” unter Einhaltung von Hygienevorschriften erlaubt? Dass klang so, entspricht aber leider nicht der Realität, wie Nachfragen bei der Landesregierung inzwischen ergeben haben. Dort hat man “Prostitutionsstätten” zwar “erlaubt”, aber eben nicht zum Erbringen von “sexuellen Dienstleistungen”! Erlaubt sollen lediglich “Massagen” sein, wie es ein “Hygienekonzept” des UEGD in einem “Stufenplan” vorschlägt!

Nach den Rückfragen ist das “Hygiene-Dokument” inzwischen von der Webseite des Landes verschwunden! In den kommenden Tagen wird es zum Thema neue Infos geben.

Mein Appell an alle Betreiberinnen und Betreiber in Rheinland-Pfalz: achten Sie bitte unbedingt auf die amtlichen Verlautbarungen der kommenden Tage!