FAQ – Bedeutet die Pandemie das Ende der Prostitution?

FAQ – Bedeutet die Pandemie das Ende der Prostitution?

Meistens ist die Presseberichterstattung zum Thema „Bordelle, Prostitution und Corona“ relativ belanglos. Es werden immer wieder die gleichen Argumente geliefert und „das große Ganze“, was auch immer das sein mag, geht dabei häufig verloren. Razzien, Aufspürung illegaler Betriebe und sogenannte „Home-Stories“ gehören zum Handwerk des Boulevard-Journalismus. „Sex and Crime“ verkauft sich stets gut und erst recht zur Corona-Zeit, wo Nachbarn auf Nachbarn schauen und wo Denunziation schon mal zum guten Ton gehört.

Beim Thema der „Prostitution“ muss man allerdings gerade deutlich differenzieren: die Prostitution als Ausübung einer persönlichen Dienstleistung  ist nämlich in 4 von 16 Corona-Landesverordnungen (Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt)gar nicht verboten und in einem weiteren Bundesland, nämlich Niedersachsen, sind lediglich erotische Massagen und Straßenprostitution explizit untersagt. So sind in den fünf genannten Bundesländern Hausbesuche oder Empfang in der eigenen Wohnung prinzipiell möglich, wobei lokale Ordnungsbehörden dies gerne schon mal anders sehen oder „eigene Gesetze“ anwenden oder ableiten, die es in den Verordnungen aber gar nicht gibt!

Eindeutig ist die Sachlage allerdings bei den Prostitutionsstätten, deren Betrieb in allen 16 Bundesländern untersagt ist! Gleiches gilt auch für den Betrieb von Prostitutionsfahrzeugen, für die Prostitutionsvermittlung und für Prostitutionsveranstaltungen. Alle diese genannten Tätigkeiten sind Prostitutionsgewerbe, die dem Prostituiertenschutzgesetz unterliegen und die mit einer Erlaubnispflicht (Konzession) versehen sind.

Wirklich weniger Kontakte? Ich habe deutliche Zweifel!

Die Corona-Verordnungen hatten „Kontaktvermeidung“ zum Ziel, was aber dann zumindest in den 5 Bundesländern, die Prostitution als solches nicht ausdrücklich untersagten, zur Farce geriet. Wenn man nicht in der dafür geeigneten und hygienisch dafür präparierten Prostitutionsstätte arbeiten darf, ist es bezogen auf die Ansteckungsgefahr bezüglich Corona völlig unsinnig mit der staatlichen Verordnung quasi einen „Graumarkt“ zu schaffen, bei dem die gewünschte Kontaktverfolgung in keiner Weise gewährleistet werden kann und bei der der Schutzgedanke des ProstSchG zerstört wurde.

Not macht bekanntlich erfinderisch und Gier tut es auch!

Während es bundesweit sehr viele Dienstleisterinnen gibt, die keine staatliche Unterstützung erhalten und dementsprechend „weiterarbeiten“ müssen, um irgendwie „riskant“ zu überleben, gibt es andererseits auch Dienstleisterinnen, die die Gunst der Stunde nutzten, um sich mit dem Argument der „Illegalität“ und der „starken Nachfrage“ bei begrenztem Angebot in Hochpreis-Segmente bewegten, um eben mit Corona richtig Kasse zu machen. An solchen Profit-Orgien haben sich dann natürlich auch einige ruchlose Betreiber beteiligt, wobei der Schuss dann oft nach hinten los ging. Spätestens wenn die Tür des Bordells amtlich versiegelt wird, ahnt man, wo man steht. Auf Wiedersehen Konzession! Bußgeld! Feierabend!

Steht durch die Pandemie das Ende der Prostitution in Deutschland unmittelbar bevor?

Der erwähnte Artikel der FAZ stellt diese Frage und man sollte dies eher als rhetorisches Mittel verstehen. Die richtige Frage wäre an dieser Stelle, ob das Ende der Prostitution in ihrer jetzigen Form bevorsteht! Seit fast einem Jahr sind die deutschen Prostitutionsstätten durch Corona stark beeinträchtigt. Die meisten Betriebe waren zu geschätzten 75% der Tage geschlossen und in Hessen mit der Hochburg Frankfurt am Main waren es sogar 100%.

Wurde etwa in dieser Zeit in Deutschland nicht gewerblich gepimpert? Fand Prostitution etwa nicht statt?

Wer diese Frage mit „Ja“ beantworten würde, müsste mit großer Blindheit geschlagen sein. Solange die Lust existiert, wird es (gewerbliche) Angebote geben, um diese zu befriedigen. Intelligente Sexarbeiterinnen haben natürlich die Kontaktdaten der Stammkunden im Handy; die Stammkunden sind genauso organisiert und wenn man sich „kennt“ kann man geschäftliche Treffen als „privat“ deklarieren. Wenn man dann nicht offensichtlich gegen Kontaktbeschränkungen verstößt und diskrete Haus- oder Hotelbesuche vereinbart, ist das Risiko der Entdeckung minimal. Wenn solche Arrangements zustande kommen, sind beide Seiten zufrieden!

Falls man sich als Dienstleisterin natürlich im Sperrgebiet auf die Straße stellt oder in einem Hotel 10 Herren am Tag empfängt , ist dies nur möglich, wenn die Behörden die Brille nachhaltig beschlagen haben oder wenn sich das Hotel nicht über den Dauerbesuch wundert, bei dem täglich 10 Sätze Handtücher und Bettwäsche verbraucht werden. Dass nicht wenige Hotels inoffiziell „umschulten“ und aus dem Übernachtungsbetrieb flugs eine Absteige machten, ist bei fehlenden sonstigen Gästen auch kein Wunder.

Sexkaufverbot! Das passt ja gerade gut!

Im Prinzip findet die Prostitution in der Corona-Zeit ähnlich statt, wie in den europäischen Ländern, wo Prostitution offiziell verboten ist! Man „schafft“ im Verborgenen, man verzichtet (zwangsläufig) auf die grellen Lichter, wird genügsamer oder gierig und passt das persönliche Angebot den Erfordernissen an. Wenn der Sexverkauf verboten ist, erwartet der Staat natürlich auch keine Steuern und die eingesammelte „Pauschalabgabe“ (Düsseldorfer Verfahren) entfällt unter Corona natürlich auch völlig! Im Bereich der Prostitutionsbetriebe und der persönlichen Prostitution sind für 2020 und mindestens das erste Halbjahr 2021 keine Steuereinnahmen zu erwarten. Was die Betriebe anbelangt, wird es wohl massive Verlustvorträge geben oder es kommt sogar zur Insolvenz, da die Überbrückungshilfen ja nur einen Teil der Fixkosten decken. Wenn man 90% bekommt, fehlen immer noch 10%, die man zusammensammeln muss und von einem Gewinn kann man ja gar nicht reden.

Auch wenn viele Bordellbetreiber dies vehement bestreiten, haben sich viele Sexarbeiterinnen in der Not deutlich „emanzipiert“ und neue „Geschäftsmodelle“ entwickelt, um weiter arbeiten zu können. So stellt sich die Frage, wie viele Damen nach Ende des Lockdowns wirklich in ihre „Stammhäuser“ zurückkehren. Diesbezüglich fehlt uns die notwendige Glaskugel! Dass Prostitution auch ohne „offizielle Betriebe“ funktioniert, zeigt sich eben in den Ländern, wo der Sexkauf und Sexverkauf verboten sind. Meine Lieblings-Metapher: Das Wasser sucht sich seinen Weg!

Nicht von ungefähr, fahren die Prostitutionsgegner(innen) gerade in dieser Zeit die großen Kanonen auf, um „die Prostitution abzuschaffen“ inklusiv Verweis auf das „Nordische Modell“, wo man den Kunden an den Kragen geht und wo es natürlich keine offiziellen „Lusthäuser“ gibt! „Was zu ist, kann gleich zu bleiben!“, lautet die abgefahrene Botschaft. Man wird nicht müde alte Behauptungen zu extremieren und eine gesamte regulierte Branche als „Verbrecher“ zu charakterisieren. Der Zweck heiligt schon die Mittel! Zum Glück finden die Forderungen nicht das erwünschte Gehör, aber das Thema als solches ist noch lange nicht vom Tisch!

Haben die Bordellbetreiber und die Sexarbeiter in Deutschland wirklich die gleichen Interessen?

Diese Frage zu stellen, kommt möglicherweise der „Blasphemie“ nah, doch auch unangenehme Aspekte müssen dann und wann einmal angesprochen werden. Ein Kollege, mit dem ich neulich abstrakt diskutierte, äußerte einen interessanten Vergleich: in der Corona-Zeit ging es zwangsläufig dem Einzelhandel an den Kragen. Die Kunden bevorzugten den Online-Handel und die Big Player wie Amazon und Ebay haben jetzt noch das Lachen im Gesicht. Ohnehin wird die Einkaufswelt seit Jahren immer digitaler und dieser Umbruch ist nicht aufzuhalten. Immer mehr „Zwischenhandel“ verschwindet und damit werden auch attraktivere Preise für den Endkunden möglich.

Auch im „Sex-Business“ gibt es nun Entwicklungen, die Betreiberinnen und Betreiber beunruhigen dürften. Die schon beschriebenen „emanzipierten Damen“ stellen sich mitunter die Frage, ob es notwendig ist „teure Zimmer“ in Bordellbetrieben anzumieten, wenn es, wie in der Corona-Phase aufgezeigt, auch „private Möglichkeiten“ gibt, um gewerblich zu „verkehren“! Die „Preis-Leistungs-Analyse“ ist schnell gemacht. Waren „gut eingelaufene Adressen“ vor Corona ein sicherer Ort für einen guten Verdienst, ist dies nach dem Lockdown erst einmal nicht mehr so, zumal der Staat für die offiziellen Betriebe Auflagen wie Kontaktnachverfolgung vorschreibt, was den meisten Gästen nicht schmecken dürfte!

Gleichzeitig stellt sich die Frage, welche Nachfrage es nach dem Lockdown geben wird! Kurzarbeit oder gar Jobverlust sind allgegenwärtig und dies dürfte sich auf die Kaufkraft auswirken. Außerdem hat es der Staat geschafft beim Bürger ein „allgemeines Unwohlsein“ nachhaltig zu implementieren. Corona macht zur Zeit wenig Lust auf käufliche Lust! Schon bei den Öffnungen nach dem 1. Lockdown wurde „verhaltener Besuch“ festgestellt und viele Großbetriebe hatten durch die gerichtlich erlaubte „1:1-Konstellation“ im Vergleich zu früheren Zeiten kaum Gäste.

Der „große Verkehr“ blieb aus und ich vermute, dass es auch nach diesem Lockdown nicht anders sein wird! Momentan wissen wir ja auch gar nicht, welche behördlichen Auflagen in der „ersten Zeit“ kommen werden: wird ein Schnelltest pflichten, müssen Sexarbeiterinnen unter Umständen eine „Impfung“ nachweisen, um arbeiten zu dürfen?  Wir wissen es nicht!

Verbände, Allianzen, Aktionen & Co.

Die Corona-Zeit ist eine Zeit der „Online-Zoom-Konferenzen“! Wir arbeiten viel virtuell, tauschen uns aus und versuchen so das Beste aus der öden Zeit zu machen! Die bekannten Verbände der Sexarbeit sind aktiv, Interessengemeinschaften entwickeln Öffnungsstrategien oder arbeiten an einer Erweiterung des ProstSchG und dies in der Hoffnung dem Staat Angebote zu machen, die dieser kaum ablehnen kann.

Im Kampf gegen das „Sexkaufverbot“ lehnt man sich hier manchmal ein wenig zu weit aus dem Fenster. Wenn man dem Staat „Angebote“ macht, um ein möglichst baldige Öffnung zu erreichen, kann es nämlich passieren, dass man sich als Branche „Auflagen“ erteilt, die man dann schlimmstenfalls nie wieder los wird!

Zu diesen „Selbstgeißelungen“ gehören Auflagen, die die Sexarbeit erschweren und die die Arbeitsbedingungen im Milieu verkomplizieren. Sexarbeitserlaubnis nur für Damen, die Deutsch oder Englisch sprechen, die einen deutschen Wohnsitz haben, steuerlich gemeldet sind und mindestens 21 Jahre alt sind? Würde es von staatlicher Seite solche Anforderungen geben, wäre der „Markt der Sexdienstleisterinnen“, der ja stark migrantisch geprägt ist, schlagartig „leergefegt“. Man würde mit einem solchen rigiden Vorgehen die Branche „schrumpfen“, das Preisgefüge nach dem Prinzip „Angebot und Nachfrage“ anheben und letztendlich eine „Marktbereinigung“ erzielen, die viele Betriebe die Existenz kosten würde! Die Sexkaufgegner(innen) würden dies vermutlich als „Etappensieg“ feiern oder sogar Zugeständnisse machen!

Wenn man „Corona“ und „Sexkaufverbot“ thematisch zu sehr vermischt, geht man den Gegnern auf den ausgeschmierten Leim und erzeugt sogar „Rechtfertigungsmomente“, für die es gar keinen Grund gibt! Man darf die Prostitutionsverbote unter Corona nicht als generellen Angriff auf die Branche werten und sich nicht selbst schwächen! Es bedarf der Vernunft, um sich nicht selbst eine Falle zu stellen!

Öffnungsstrategien sind das eine, eine generelle Neuausrichtung der Branche ist das andere. „Step by step“ sollte die Maxime sein. Das „Nordische Modell“ wird weder bei den anstehenden Landtagswahlen noch bei der Bundestagswahl ein Thema sein. Vor der Evaluierung des ProstSchG gibt es keine Notwendigkeit zum Handeln, auch wenn es in der Presse mitunter anders dargestellt wurde.

Nur 16 von über 700 Bundestagsabgeordneten fordern das Verbotsmodell, der Landtag von NRW, vom dem Bundesland in dem jeder 4. Bundesbürger lebt, wird ein „Nein“ zum „Nordischen Modell“ beschließen und selbst die Bundes-SPD, deren Vorstand die Vorzeige-Gegnerin Leni Breymaier angehört, hat sich gegen die „Verbots-Initiative“ positioniert. Die Fakten sprechen für sich! Lassen wir uns also nicht zu sehr auf ein Nebengleis führen, was uns unnötig Energie raubt!

Das jetzige Ziel muss es eindeutig sein „Öffnungen“ zu erreichen, wenn andere körpernahen Dienstleistungen wieder erlaubt werden! Die „Gleichbehandlung“ muss rechtzeitig eingefordert und notfalls auch wieder eingeklagt werden! Wir müssen den Kontakt zur Politik halten, intensivieren oder neu aufbauen! Das ist das Gebot der Stunde, um keine Zeit zu verlieren und um Existenzen zu sichern!

Pragmatische Arbeit statt Jammerei und Selbstaufgabe!

In diesem Sinne „Glück auf!“

Howard Chance

https://zukunft-rotlicht.info