Prostitution 2021 – Hygiene und Digitalisierung – Überbrückungshilfe III
Überbrückungshilfe III – Ein Chaos ohne Ende
Nach wie vor sind die “Regeln” der erweiterten “Überbrückungshilfe III” mehr als schwammig und selbst gewiefte Steuerberater sind momentan oft “überfragt”, welche Bestimmungen für welche Gruppen gedacht sind und was die EU-Beihilfen-Regelungen bewirken oder verhindern. Dazu gibt es das Problem mit sich ständig änderten FAQs auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums. Transparenz? Fehlanzeige: schlecht kanalisierte Information, die das Gegenteil von dem bewirkt, was man eigentlich erwarteten kann. Meisterleistung!
100% statt 90% Fixkosten-Erstattung? Kapitalzuschuss? Nach allem was ich jetzt oberflächlich gelesen habe, gibt es dies nur im Ausnahmefall. EU-Deckelungen verhindern Erweiterungen. 1 Schritt vor, 2 zurück? Für ein Großteil unserer Betriebe sehe ich diese Mittel gerade nicht, werde dies aber in dieser Woche in “Klausur” noch ausarbeiten. Ende der Woche dazu mehr.
Erfreulich: Liste Hygienemaßnahmen und Digitalisierung liegt vor
Schon seit einigen Wochen haben wir uns gefragt, welche Maßnahmen und Investitionen bei den Hygienemaßnahmen und bei der Digitalisierung berücksichtigt werden können. Hierzu habe ich nun über Umwege eine Auflistung erhalten, die dies näher erläutert und die weitestgehend von der DEHOGA ermittelt wurden. Ich habe die Auflistung für unsere Branche adaptiert und hoffe damit eine Hilfestellung leisten zu können:
Ich bleibe natürlich am Thema und stehe für Rückfragen gerne jederzeit zur Verfügung! Ständige “Weiterbildung” ist unbedingt notwendig!
Grüße von Howard Chance