Prostitution 2021 – NRW: PCR-Test-Vorschrift – Grund zur Klage!

Prostitution 2021 – NRW: PCR-Test-Vorschrift – Grund zur Klage!

Neue Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen behandelt Bordellbetriebe und Prostitution erneut „sehr ungleich“ – Eine Normenkontrollklage ist jetzt möglich für Dienstleisterinnen und Betreiber(innen)

Die Veröffentlichung der neuen Coronaschutzverordnung in NRW sorgt für sehr gemischte Gefühle. Zwar können die Betriebe in NRW ab kommenden Freitag, den 20.08.2021, ohne Beachtung hoher Inzidenzen wieder öffnen, aber die neue PCR-Test-Vorschrift, die für alle nicht geimpften und nicht genesenen Kunden und Dienstleisterinnen gilt, ist eine hohe und auch teure Hürde.

Ein PCR-Test kostet im Schnitt 50 € und hält nur 48 Stunden vor, bevor er erneut vorgenommen werden muss. Innerhalb einer Woche sind so für Dienstleisterinnen ohne Impfung/Genesung rechnerisch 3,5 Tests pro Woche notwendig, um den Vorschriften der Verordnung zu entsprechen. Kostet im Schnitt also 175 € pro Woche. Eine stolze Summe! Auch Gäste werden die 50 € für einen PCR-Test eher selten investieren, zumal man ja auch noch 24 Stunden auf das Ergebnis warten muss. Für spontane Bordellbesuche ungeeignet!

Was wird in NRW am Freitag passieren? Ladies, die weder geimpft noch genesen sind, müssen heute oder morgen zum PCR-Test, um Freitag arbeiten zu können. Wer sich als Dienstleisterin heute mit Johnson & Johnson impfen lässt, gilt erst am 15. Tag nach der einmaligen Impfung als immunisiert. Das ist dann der 2. September, bei zweimaliger Impfung mit anderen Impfstoffen sind es zwischen 6 und 8 Wochen bis zur Immunisierung. Bis dahin sind PCR-Tests zu machen!

Vermutlich wird es, sobald dies bei den Damen realisiert wird, eine „Flucht“ aus NRW oder eben in illegale Tätigkeit erfolgen. Und da die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz in alle 16 Landesverordnungen eingehen sollen, wird es in den kommenden Tagen zahlreiche Verordnungs-Updates geben, bei den das „NRW-Modell“ vermutlich wiedergefunden werden kann.

Der BSD e.V. hat bereits gegen die „PCR-Pflicht“ protestiert und in der Tat ist die „Ungleichbehandlung“ mal wieder eindeutig zu belegen: während bei allen anderen körpernahen Dienstleistungen in NRW der Schnell- oder sogar Selbsttest ausreicht, ist bei Prostitution „PCR“ Pflicht. Das Risiko von Infektionen nimmt bei Menschenansammlungen zu, bei Prostitution ist aber der 1:1-Kontakt die Regel und daher ist die Vorschrift völlig unverhältnismäßig. Eine Normenkontrollklage hat also keine schlechten Aussichten und die in der letzten Woche entstandene „Klagegemeinschaft“ muss nun entscheiden, ob man die notwendigen 5.000 € gemeinsam in den Topf wirft, um die Landesverordnung anzugreifen.

Ich rechne bis Freitag mit einem Ergebnis, dass wie eine „Ur-Abstimmung“ entstehen soll, bei der ich alle in NRW anschreibe, die eine Beteiligung grundsätzlich angedeutet haben. Wer zusätzlich noch mitwirken möchte, sende mir bitte eine Mail unter maxen2205@live.de oder kontaktiere mich über WhatsApp unter Verwendung der Rufnummer 0151-71885164.

Herzliche Grüße von

Howard Chance