Update NRW: Antigen-Schnelltest ab 01.10. ausreichend!
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Lockerungen für Discotheken, Clubs, Swingerclubs und Bordelle.
Die Ausübung der Prostitution war in den vergangenen Wochen in NRW erheblich erschwert: wenn man nicht geimpft und getestet war, musste beim Bordellbesuch ein aktueller PCR-Test vorgelegt werden, der privat bezahlt werden musste und dabei Kosten von bis zu 80 € verursachte. Diese Regelung führte dazu, dass der nicht-geimpfte Teil der Kundschaft auf Besuche verzichtete oder eben auf dem „Graumarkt“ unterwegs war, was die seriösen Betreiberinnen und Betreiber erheblich benachteiligte. Auch wenn man den Dienstleisterinnen eine „Brücke baute“ und „normale Tests“ alle 48 Stunden akzeptierte, waren die Geschäfte im August / September 2021 schlecht und es kam zu einer erkennbaren „Dienstleisterinnen-Abwanderungen“ in andere Regionen, wo es die „PCR-Regel“ nicht gab und wo man entspannter arbeiten konnte.
Ab dem heutigen 01. Oktober 2021 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung, die bezogen auf die Testpflicht im Bereich der Bordelle und Swingerclubs in § 4 Absatz 3 nachfolgendes verordnet:
Bei folgenden Angeboten müssen nicht immunisierte Personen unter den sonstigen Voraussetzungen des Absatzes 2 abweichend von § 2 Absatz 8 Satz 2 über einen PCR-Test oder einen höchstens sechs Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltest verfügen:
1. Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie Tanzveranstaltungen einschließlich privater Feiern mit Tanz,
2. Bordellen, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen sowie bei der Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen außerhalb von Einrichtungen.
Für Personen, die an den in Satz 1 genannten Angeboten nur im Rahmen ihrer Berufsausübung teilnehmen und während der gesamten Dauer ihrer Teilnahme mindestens eine medizinische Maske tragen, gilt abweichend von Satz 1 auch für diese Angebote die Testpflicht nach Absatz 2.
Momentan sind die mindestens verlangten Schnelltest als „Bürgertests“ noch kostenlos, dies wird sich aber zum 10.10.2021 ändern, da der Staat die Kosten nur noch in wenigen Ausnahmefällen übernimmt. Die Tests sollen zwischen 15 und 25 Euro kosten.
Ob es „lokal“ und in Absprache mit den Ordnungsbehörden die Möglichkeit gibt Schnelltests in den Betrieben durchzuführen, muss geprüft werden. Ich bin hier für einige Kunden in NRW bereits aktiv und hoffe auf für die Branche brauchbare Ergebnisse. Nach meiner Auffassung gibt es nach der derzeitig gültigen Coronatestverordnung NRW diese Möglichkeit und die Kosten sind dann erheblich günstiger. Über Ergebnisse der Gespräche werde ich zeitnah berichten.
Endlich einmal „etwas positive Nachrichten“ für die Branche aus NRW!
Herzliche Grüße von Howard Chance