Prostitution 2021 – Bayerische Corona-Ampel – Aufgemerkt!
Seit gestern (Sonntag, den 08.11.2021) steht die Corona-Klinik-Ampel für den gesamten Freistaat Bayern auf „gelb“, am heutigen Montag erwartet man sogar bayernweit die Ausrufung der „roten Stufe“, da wohl über 600 Intensivbetten belegt sein werden.
Zusätzlich gibt es sogenannte lokale Hotspots, in denen die „rote Stufe“ bereits lokal ausgerufen wurde. Dies sind nach jetzigem Kenntnisstand die Landkreise Oberallgäu, Lindau, Neu-Ulm, Augsburg, Straubing-Bogen, Deggendorf, Cham, Regen, Regensburg, Mühldorf am Inn, Berchtesgadener Land sowie die Städte Rosenheim, Kaufbeuren, Regensburg und Schweinfurt. Vergleiche Infos im „Portal Nordbayern“
Ab der „gelben Stufe“ gilt für Bordellbetriebe in Bayern die „2-G-Regel“, allerdings wird diese von den regionalen Behörden unterschiedlich „interpretiert“, wie Rückfragen bei Kunden ergaben:
Das KVR München hat am Freitag einer Kundin mitgeteilt, dass die „2-G-Regel“ nur für Kunden gilt, während beispielsweise das Ordnungsamt Nürnberg alle im Betrieb befindlichen Personen und damit natürlich auch die Dienstleisterinnen unter der „2-G-Regel“ sieht.
Hinzu kommt, dass die Definition „Bordellbetrieb“ in Bayern ja in der Corona-Zeit nicht eindeutig war: bei Betrieben mit reinem 1:1-Kontakt galten Schliessungsverfügungen mitunter nicht, da nicht jeder Bordellbetrieb ein Bordellbetrieb im Sinne der Verordnung war.
Allen Betrieben in Bayern, die von „2-G“ betroffen sind, also Personen im Haus haben, die nicht nachweislich geimpft oder genesen sind, empfehle ich heute dringend Rücksprache mit den lokalen Behörden zu halten, um Ungemach zu vermeiden.
Die Fragestellungen lauten dabei konkret:
- Fällt mein Betrieb als „Bordellbetrieb“ unter die aktuelle bayerische Verordnung oder wird erneut eine Differenzierung bei 1:1-Kontakten vorgenommen?
- Fallen die selbständigen Dienstleisterinnen, die definitiv keine Angestellten sind, unter die „2-G-Regel“?
- Was gilt momentan diesbezüglich für meine sonstigen Angestellten (Hausmeister, Wirtschafter, Manager etc.)?
Das KVR München als größte Verwaltungseinheit in Bayern wird diese Fragen sicher schlüssig beantworten können, in den anderen Regionen wird dies wie gewohnt schwieriger sein.
Ob die Antworten der lokalen Behörden rechtskonform sein werden, ist nicht abzuschätzen, da die Verordnung wie immer sehr abstrakt verfasst ist. Dies wird aber von mehreren Anwälten bereits im Hintergrund geprüft. Wichtig ist es, die Behörden umgehend anzusprechen und um möglichst schriftliche Auskunft zu ersuchen. Bußgelder braucht in der jetzigen Zeit wirklich niemand.
Für Hilfestellungen stehe ich gerne bereit und auch der Rechtsanwalt unserer Interessengemeinschaft ist bereits aktiv.
Rückmeldung zum Thema sind unbedingt erwünscht: maxen2205@live.de
Herzliche Grüße von
Howard Chance
Phone 0151-71885164