Prostitution 2021 – Die G-Beschlüsse – Infektionsschutzgesetz – Corona-Lage
Die Hospitalisierungsrate entscheidet jetzt Umfang der Maßnahmen – Neues Infektionsschutzgesetz wurde vom Bundestag beschlossen – Wachsende Dynamik – Hohes Tempo ist nun erforderlich
Der gestrige Donnerstag, 18.11.2021, hatte es in sich: gegen Mittag hat der Bundestag ein geändertes Infektionsschutzgesetz beschlossen, der Bundesrat hat heute dem Gesetz zustimmt, es kann nun in wenigen Tagen in Kraft treten; am Abend gab es dann die neuen „G-Beschlüsse“ der Ministerpräsidenten-Konferenz, bei der bundeseinheitliche Maßnahmen beschlossen wurden, die aber noch durch die Landesregierungen bestätigt und in Verordnungen gefasst werden müssen.
Neues Infektionsschutzgesetz – Bund gibt Macht an Länder ab
Bundesweite, also flächendeckende Lockdowns für die gesamte Republik und generelle Ausgangssperren, wie sie im letzten Jahr noch möglich waren, sieht das neue Infektionsschutzgesetz nicht mehr vor. Die zukünftige Bundesregierung hat sich ihre Rechte ein Stück weit selbst beschnitten und die Verantwortung für notwendige Maßnahmen auf die Länderebene verlagert.
Hospitalisierungsrate ersetzt bisherige Inzidenzen
Während bislang in den 16 Landesverordnungen die Inzidenzwerte für die Maßnahmen-Kataloge primär verantwortlich waren, soll nun nach Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz eine 3-stufige Hospitalisierungsrate die weiteren Maßnahmen bestimmen.
Liegt in einem Bundesland der landesweite Wert über 3 (mehr als 3 von 100.000 Menschen sind wegen Corona in den vergangenen 7 Tagen ins Krankenhaus eingewiesen worden), gilt für das jeweilige Bundesland flächendeckend 2G. Freizeitveranstaltungen, Gastronomie in Innenräumen etc. und der Zugang zu körpernahen Dienstleistungen ist dann nur noch für geimpfte und genesene Personen möglich. Eine alternative Testung (selbst mit PCR) hebt die Regel nämlich nicht auf.
Ab einem Hospitalisierungswert von über 6 sind weitere Verschärfungen möglich: so können die Bundesländer 2G plus verordnen, wo selbst Geimpte und Genesene einen zusätzlichen Test benötigen, um Vernastaltungen und Gastronomie im Innenraum oder eben körpernahe Dienstleistungen besuchen zu können.
Ab einem Wert von über 9 sollen die Länder weitere Maßnahmen ergreifen, wobei diese aber gestern noch nicht abschließend definiert wurden.
Diese neuen 3 Stufen müssen in neue Landesverordnungen eingearbeitet, beschlossen und verkündet werden. Der gestrige Beschluss der Ministerpräsidenten ist eine „Absichtserklärung“ und kann in den Landesverordnungen 1:1 aber auch „abweichend“ verordnet werden. Hier sind der „Kleinstaaterei“ wieder Türen und Tore geöffnet und man darf gespannt sein, was regional wie und wann umgesetzt wird. In der nächsten Woche werden wir es im Detail wissen.
Aktuelles Lagebild – 18.11.2021
Das obige Titelbild beinhaltet die Zahlen des RKI vom gestrigen Donnerstag: lediglich Hamburg, Niedersachsen, das Saarland und Schleswig-Holstein liegen unter dem Hospitalisierungs-Wert von 3, Berlin ist exakt auf der Grenze und in Sachsen-Anhalt und Thüringen ist man mit Werten deutlich über 9 schon jenseits von gut und böse. Da sich die Krankenhäuser gerade weiter füllen, stehen Bundesländer wie Bayern kurz vor der 9-er-Grenze, Baden-Württemberg vor der 6-er-Grenze. Der tägliche Blick aufs Tableau wird empfohlen und dieses Tableau kann man, leicht umständlich, über die Seite „Aktuelle Situationsberichte des RKI“ aufrufen.
Auswirkungen auf den Bereich der Prostitutionsstätten
Das „2-G-Modell“ wird in vielen Betrieben bereits „verordnet“ oder auch „freiwillig“ praktiziert. Manche Betriebe kommen damit klar, da die Kundschaft überwiegend geimpft oder genesen ist und nur Dienstlerinnen Zimmer erhalten, die den gleichen Status haben. Andere Betriebe haben unter „2G“ erheblichen Besucherschwund, da die „Freitestung“ nicht mehr möglich ist, bzw. nun sehr bald nicht mehr möglich sein wird.
Sobald in einem Bundesland „2Gplus“ gilt, ist aber vermutlich mit einem deutlichen Geschäftseinbruch zu rechnen. Wer testet sich zusätzlich vor einem Bordellbesuch, wenn der Test, was wir aber noch nicht wissen, nicht direkt im Betrieb selbst vorgenommen werden kann? Reicht der örtliche Selbsttest, muss ich in ein Testzentrum oder wird womöglich sogar PCR verlangt? Alles Fragen, die wir erst beantworten können, wenn die Landesverordnungen vorliegen.
Neben den neuen „Umständlichkeiten“ ist vielen Bürgern die Lust auf den Puff-Besuch ohnehin vergangen. Der ständige „Medien-Overkill“ mit Titeln wie „Sterben unterm Tannenbaum“ statt „Heimelige Weihnachten“ führt eher zu Ungeilheit und temporärer Impotenz. Wer ängstlich ist, bleibt momentan lieber zu Hause, da die abstrakte Gefahr unterschwellig wahrgenommen wird. Die Grenzen zwischen rationaler Lage und dem „unguten Gefühl“ verschwimmen. „Lasst uns feiern, denn morgen sind wir tot“, entspricht nicht unbedingt der deutschen Mentalität.
Wichtige Schlussbemerkung
Alle meine heutigen Feststellungen sind unbedingt als „vorläufig“ zu betrachten und bedürfen womöglich der einen oder anderen Korrektur. Gerade bei den Details muss man abwarten, was abschliessend in den jeweiligen Verordnungen stehen wird. Fest steht: zu „Entlastungen“ wird es vorerst nicht kommen! Die Zeichen stehen mittelfristig und sicher bis ins neue Jahr leider auf „Verschärfung“!
Wir werden die Situation am heutigen Freitagsabend auch in unserem regulären „Zoom-Konferenz“ besprechen, wobei wir auch dort noch „im Nebel stochern“ werden, da die notwendigen Verordnungen noch nicht vorliegen werden.
Ich bin natürlich wie immer am Ball und werde zu den Themen tagaktuell analysieren und berichten!
Herzliche Grüße von
Howard Chance