Ungewöhnliche Prostituierten-Schutzkommision berufen! – Good luck!

Ungewöhnliche Prostituierten-Schutzkommision berufen! - Good luck!Ungewöhnliche Prostituierten-Schutzkommision berufen! – Good luck!

affirmanti incumbit probitas

Am Montag, dem 24. November 2025, hat Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) wie angekündigt die sogenannte „Prostituierten-Schutzkommision“ einberufen und diese hat am gleichen Tag die Arbeit aufgenommen.

Unter Vorsitz von Prof. Dr. Tillmann Bartsch, der auch für die erfolgte Evaluation des ProstSchG verantwortlich zeichnete, sind 12 Expertinnen und Experten in die Kommission berufen worden.

Mit Dr. Angelika Allgayer (Richterin am Bundesgerichtshof), Dr. Stefanie Killinger (Präsidentin des Verwaltungsgerichts Göttingen und Richterin am Niedersächsischen Staatsgerichtshof), Prof. Dr. Gregor Thüßing (Arbeits- und Sozialrechtler der Universität Bonn), Prof. Dr. Matthias C. Kettemann Professor für Innovation, Theorie und Philosophie des Rechts) und Prof. Dr. Tillmann Bartsch (Professor für Empirische Kriminologie und Strafrecht und stellvertretender Direktor des KFN) sind 5 hochkarätige forschende und lehrende Juristinnen in der Kommission tätig.

Mit der ehemaligen und jetzt pensionierten Duisburger Polizeipräsidentin Dr. Elke Bartels und dem Düsseldorfer Oberstaatsanwalt Stefan Willkomm sind zwei weitere Juristen aus dem Bereich der Strafverfolgung im Gremium vertreten, zu dem als weitere Mitglieder die Kriminaloberrätin Helga Gayer (BKA – Abteilung Menschenhandel / Zwangsprostitution), Dr. Katrin Baumholder (Gesundheitsamt der Stadt Köln), Maike van Ackern (Sozialarbeitein der Caritas Essen) und die Herren Jörg Makel und Mark Mrusek gehören, die wir nach unseren Recherchen dem Bereich der Polizei zuordnen.

Die Besetzung der Kommission sorgte in unserer Branche für Verwunderung: so sind weder die bekannten Verbände der Sexarbeit und deren Vorstände berufen worden, noch nahm man, mit Ausnahme von Frau Dr. Elke Bartels und dem Evaluationsleiter Prof. Dr. Tillmann Bartsch, Rückgriff auf die einschlägig bekannte Juristinnen und Juristen, die sich seit vielen Jahren mit dem Thema Prostitution beschäftigen und in diversen Expertenrunden und Anhörungen bereits mitgewirkt haben. Auch aus dem Lager der Sexkaufgegner wurden keine prominenten Vertreter:innen berufen.

Bundesministerin Karin Prien, die ja selbst Juristin ist, ist es offensichtlich an einer sachlichen Aufarbeitung der Evaluation gelegen, wo es um Auswertung der vorliegenden Fakten geht, und wo emotional empörte Aufrufe, wie zuletzt die „Klöckner-Warken-Initiative“, keine Rolle spielen sollen.

Aufgabe der Kommission wird es sein die in der Evaluation des KFN enthaltenen Empfehlungen zur „Verbesserung des ProstSchG“ zu behandeln und diesbezüglich weitere Details zu erforschen und danach die Empfehlungen zu präzisieren und möglicherweise zu erweitern. Es geht also quasi um „Reformvorschläge“ zum ProstSchG, um konkrete Vorschläge über die die Politik dann zukünftig entscheiden wird.

In der Arbeit der Kommission wird vermutlich die übliche 5-stufige-Juristenmethodik (Normenfindung, Normenanalyse, Normauslegung, Rechtsanwendung, Argumentation) Anwendung finden und da ist es dann sehr hilfreich, wenn fast das gesamte Gremium „vom Fach“ ist. Nur so kann eine stringente Arbeit erfolgen und bereits in 12 Monaten sollen erste Ergebnisse vorliegen.

Wenn die Kommission die vorhandenen Fakten juristisch unemotional analysiert und prüft, sehe ich persönlich dem Ergebnis gelassen entgegen. Dass die Kommission abschließend ein Sexkaufverbot nach dem „Nordischen Modell“ empfehlen wird, halte ich für sehr unwahrscheinlich, weil dies den Regeln der (juristischen) Vernunft wiedersprechen würde.

Vorhandene Missstände (neu) zu benennen und abzustellen, ist ein respektables Ziel und hier sehe ich die berufenen „unaufgeregten Juristen“ als große Chance, dass die Fakten die Dogmen schlagen.

Wir haben mit unserem „Faktenreader“ bereits zahlreiche Argumente vorgelegt und werden natürlich auch die Expertkommision mit unserm Druckwerk bestücken. Darüber hinaus sind wir zu jeglichem Dialog bereit, um unsere Standpunkte glaubwürdig zu vermitteln.

Das man „die Betroffenen“ nämlich Sexworker und Bereiber:innen in der Expertenrunde nicht berücksichtigt, ist zwar ein deutlich bitterer Wermutstropfen, aber der überaus freche Kommentar der ebenfalls nicht berücksichtigten Gegner „wer fragt denn die Frösche, wenn man einen Sumpf trockenlegen will“ hat eine gewisse Wahrheit, wobei die 12 benannten Experten natürlich jederzeit die Möglichkeit haben weitere Expertise von allen Seiten einzuholen.

In der Hoffnung, dass nun bald wieder mehr (weihnachtliche) Ruhe einkehrt, verbleibe ich für heute mit den besten Wünschen und der Hoffnung:

da mihi factum, dabo tibi ius

Ihr / Euer

Howard Chance

https://www.zukunft-rotlicht.info

https://www.kein-sexkaufverbot.de