Autor: Marcus123

  • One night in Frankfurt Bahnhofsviertel – Really shocking!

    One night in Frankfurt Bahnhofsviertel – Really shocking!

    One night in Frankfurt Bahnhofsviertel - Really shocking!
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    Frankfurt/Main: Bankenmetropole versus „The walking dead“

    Frankfurt am Main ist immer eine Reise wert, gerade wenn im Advent der weihnachtliche Glanz am Römerberg einzieht und man die Kälte mit einer Tasse Glühwein bekämpfen kann und wenn man anschließend in die „Fressgass“ weiterzieht, um die Weihnachteinkäufe zu tätigen. Soviel zur Theorie und zu den stolzen Aussagen der Gesellschaft für Stadtmarketing, die unsere hessische Metropole touristisch vermarktet und Touristen wirksam anlocken möchte, die auch ohne Appell an den Adventswochenenden gerne an den Main pilgern.

    Ich hatte am vergangenen Wochenende in Frankfurt geschäftlich zu tun und wurde dabei mit
    ganz anderen Impressionen konfrontiert, die mich dann doch recht nachdenklich gemacht haben. Nun: der erste Tag mit Beratungsgesprächen in der geschmackvollen Lounge des Steigenberger Metropolitain, das darauf folgende orientalische Abendessen mit einer lieben wie charmanten Freundin im Restaurant des Hotel Villa Oriental, wo ich dann in einem Sultanszimmer die Nacht verbrachte, waren sehr positive Momente, die einem auf Reisen die Zeit versüssen. So lässt sich Arbeit mit den schönen Dingen des Lebens verbinden: was will man(n) mehr?

    Ein Anruf zur Nacht beendete die Idylle radikal! – Ein Kollege, der schon seit vielen Jahren im
    Bahnhofsviertel aktiv ist, meldete sich und wollte mich unbedingt noch in der Nacht treffen. Da es vom Hotel nur wenige Minuten bis ins Viertel waren, sagte ich notgedrungen zu und maschierte durch die kühl-neblige Nacht Richtung Amüsiermeile.

    Schon auf dem Weg begegneten mir unzählige junge Männer mit gezückten Bier- und Schnapsflaschen, Magreb-Migranten, die mir  penetrant Betäubungsmittel anboten und Bettlerinnen in osteuropäischer Landestracht, die ein „Nein“ zur verlangten Spende mit lautstarken Flüchen kommentierten. Ja, schon sehr romantisch! Vor einer Nachtbar mit Namen „Moulin Rouge“, versperrte mir ein älterer Koberer den Weg und wollte mich zu einem Besuch des Animierschuppens nötigen, wo man dann am Tisch auf eine bereits geöffnete Sektflasche trifft, die einen mal flugs 150 Euro kostet. Kenne ich schon, brauche ich nicht und da hilft es auch nichts, dass eine Kober-Kollegin mich am Arm packt, um mich mit Gewalt in die Bude zu ziehen. Das funktioniert wohl nur bei schmächtigen Japanern, die mit solchen Attacken noch keine Erfahrungen haben.

    Nach dreimal Festhalten, Labberei und zwei eindeutigen Angeboten von Bordstein-Animateurinnen, schaffte ich es schließlich mit einigem Hakenschlagen und strammem Schritt bis zum „Leierkasten“ in der Elbestrasse, dem Puffbistro im Crazy Sexy, wo das Treffen mit dem Kollegen stattfinden sollte. Nicht nur der Kollege war im Lokal, sondern die übliche Bahnhofsmischung, die aus Puffschleichern, Bordellmanagern, Gunstgewerblerinnen und nicht näher definierbaren Nachtschwärmern besteht, für die Sex and Crime irgendwie verlockend ist. Zum Sex komme ich später noch, was den Crime anbelangt, braucht man nur wenige Minuten zu warten, bis mehrere Polizeiwagen eintreffen, um einen handfesten Streit zu beenden und die Streithähne nebst Gefolge einzusammeln. Direkt vor dem Leierkasten liegt zudem eine mittelalte Dame auf der Strasse, die eine Spritze im Arm hängen hat, wirr mit sich selbst spricht und nach wenigen Minuten von einem Rettungswagen eingesammelt wird. Klar, die umstehenden Personen grinsen und machen schnell einige Selfies, die das Geschehen dokumentieren. Ein junger Osmane bremst seinen getunten Schlitten mitten auf der Strasse, schaltet den Warnblinker ein, rennt mit schnellem Schritt ins Bordell, während eine Schlange von bestimmt 10 nachfolgenden Wagen ein wildes Hupkonzert beginnt.

    Der Kollege sitzt am Tresen, hat schon ein Bier zuviel und befindet sich im angeregten Gespräch mit 2 zwei Latina-Ladies, die im Lokal auf Kundenfang sind und sich einen Drink nach dem anderen ausgeben lassen. Sie haben kein Zimmer im Eros-Center, können aber das Hinterzimmer eines Kiosk benutzten. Aber auch ein Hotelbesuch ist kein Problem, wenn man an Ort und Stelle schon mal anzahlt. Bucht man die Damen im Duo, gibt es Prozente. Bucht man gar nicht, gibt es böse Blicke und gespielte Entrüstung. Mir total egal! – Während eine der Latinas mit ihrer Hand an meinem Knie spielt, trink ich eilig mein Bier, um das Lokal möglichst schnell zu verlassen. Sie sieht einfach zu durstig aus und wenn man nicht schnell genug aus der Anbahnungshandlung ausbricht, hat man wenig später das südamerikanische Theater kostenlos. „Mi amor“ … nein … nicht mit mir!

    Mein Kollege will mir einige umgebaute Bereiche in seinem Eros-Center zeigen. Na prima, jetzt auch noch in die steilen 5-stöckigen Treppenhäuser, wo man sich wie im Hühnerstall fühlt und wo einem die Menge durch die Flure schiebt. Trimm-dich-Pfad für Nachtgeister. Im Haus selbst geht es zu wie auch dem Hauptbahnhof. 50 Mann rauf, 50 Mann runter, Hektik pur und Einblicke in die kleinen Verrichtungszimmer, aus denen lautstarkt gerufen und vehement gewunken wird. Alles in fremdländischer Hand: ein Basar, wo um jeden 5-er gefeilscht wird und wo ich mir wirklich keine Einkehr vorstellen kann. Total unerotisch und da nützt es dann auch nichts, dass die werbenden Damen ihre Brüste auspacken und ungestüm mit dem Hintern wackeln. – 30 Euro, ficki, blasi, Position, lansam lansam! Da will man einfach nur ganz schnell wieder raus! – Ich jedenfalls!

    Beiläufig stelle ich mir die Frage, welche Folgen das neue Prostitutionsgesetz wohl 2017 im Bahnhofsviertel haben wird und ob alle angetroffenen Protagonisten darüber schon wirklich
    Bescheid wissen? – Vorstellen kann ich mir das nicht, aber meine Kundschaft besteht zum Glück aus ganz anderen Akteurinnen und Akteuren.

    Nach einer Stunde im Viertel habe ich die Nase total voll, mein Kopf dröhnt und ich zeige massive Stress-Symptome. Der Kollege ist verwundert, schließlich wollte er mit mir noch auf einen Sprung ins „Pure Platinum“, wo man so gut chillen kann. Ich grinse: in meinem Sultanszimmer geht chillen viel besser und auch viel preiswerter! – Nachdem ich leichte Kopfschmerzen angedeutet habe und zudem noch einen Beratungstermin erwähne, der am frühen Sonntagmorgen stattfinden soll, entlässt mich der Kollege aus der lästigen Pflicht.

    Nix wie weg! – Ich glaube ich bin inzwischen zu alt für solches Chaos! – Auf dem Rückweg fühle ich mich ein bisschen wie in „The walking dead“. Nachdem ich die roten Lichter im Rücken habe, fallen mir in allen Nebenstrassen Bordstein-Camper auf, die auf Pappen ihr Bettzeug ausgebreitet haben, um dort zu schlafen. Ein älterer Mann jongliert mit seinen Turnschuhen und bittet um eine Spende für seine Vorführung, während sich im benachbarten Hofeingang eine junge Dame provokant in den Schritt greift und mir etwas unverständliches zuruft. Sie hat sich wahrscheinlich verlaufen? Jedenfalls folgt sie mir, als ich um die Ecke biege. Um nicht kurz vor der Nachtruhe noch einmal in ein sinnloses Gespräch verwickelt zu werden, gebe ich Gas, wechsle die Straßenseite und verschwinde dann schnell im Nachteingang meines Hotels, wo mich der Nachtportier feierlich angrinst.

    „Na, haben Sie noch was schönes erlebt?“, fragt er süffisant. Was soll ich jetzt dazu sagen?Wenn er die letzten 2 Stunden im Viertel meint, würde meine Antwort negativ ausfallen, denn hier hat sich Frankfurt am Main von einer Seite gezeigt, die den Normalbürger nur abschrecken kann. Ein solches Irrenhaus habe ich bei meinen diesjährigen Reisen durch die Republik noch nicht erlebt. Das ist keine Subkultur, sondern der Untergang in Reinkultur! Keine große weite mondäne Welt, sondern ein fast selbstverwaltetes Ghetto mit hohem Gefährdungspotential, das man mit Erotik und Lust überhaupt nicht in Verbindung bringen kann. Obwohl ich schon einiges gewöhnt bin, hat mir der Abend eher Angst gemacht und ich habe mir fest vorgenommen, den Distrikt zukünftig zu meiden und es dann doch eher am Römerberg zu probieren, wenn ich in einigen Wochen wieder in der Stadt sein werde!

    Um den Nachtportier nicht zu verunsichern, antwortete ich auf seine genannte Frage schnell mit einem „Aber sicher! – Gute Nacht“, bezog dies für mich selbst aber auf den frühen Abend, wo ich in angenehmster Gesellschaft war und die roten Lichter meinen Blick noch nicht getrübt hatten!


    Hotel- und Restaurant-Empfehlung für Frankfurt/Main:

    Villa Oriental / Restaurant Hafez

  • China-Schleuser im Visier … Verhaftungen, Prozessauftakte … aber …

    China-Schleuser im Visier … Verhaftungen, Prozessauftakte … aber …

    Bildquelle: Pixabay
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    Chinesische Sexarbeiterinnen erobern den deutschen Erotikmarkt

    Made in China: eine der größten Volkswirtschaften der Welt expandiert seit vielen Jahren in fast allen Segmenten der Weltwirtschaft und versorgt auch den heimischen deutschen Markt mit günstig hergestellten Produkten. Waren es vor einigen Jahren noch hauptsächlich Billig-Produkte, so sind es heute auch hochwertige Industriegüter und Unterhaltungsektronik, deren Fertigung im fernen Reich der Mitte einfach viel günstiger ist als bei uns. Ein kaum vorhandener Arbeitsschutz, geringe Umweltauflagen und niedrige Löhne bei massenhaft verfügbaren Arbeitskräften, sind die wesentlichen Gründe für die günstigen Angebote.

    Auch der weltweite Menschenhandel ist eine Branche, die seit einigen Jahren die Fühler nach China ausgestreckt hat: in ganz Europa findet man erotische Massagesalons, die mit jungen attraktiven Damen aus China werben, die Massagen und „viel mehr“ anbieten und für die etablierten Thai-Massage-Salons eine ernst zunehmende Konkurrenz darstellen. Während man die Thai-Massage weltweit kennt und indisches Tantra auch als transzendentale Form der Sexualität versteht, hat die scheinbar hippe „China-Massage“ bei uns inzwischen ein besonderes „Geschmäckle“ bekommen, wenn man den Internetforen und den eigenen Beobachtungen denn trauen kann.

    Im gesamten Bundesgebiet findet man inzwischen Institute, in denen junge Chinesinnen mit sehr eingeschränkten Sprachkenntnissen für Pauschalpreise von 70 Euro für die halbe und 130 Euro für die ganze Stunde weitreichende erotische Dienstleistungen anbieten. Schon die telefonische Terminvereinbarung wird zu Abenteuer, weil die Betreiber der Studios oft die deutschsprechende Telefondame einsparen und bei Fragen lediglich „du kann kommen“ oder „mache gut“ nebst Adresse durch den Hörer geflötet wird. Wenn der Straßenname dann kompliziert ist, sind die verbalen Kostproben durchaus unterhaltsam. Nun ja, wenn ich am Telefon chinesische Adressen in Peking durchgeben würde, wäre es natürlich genauso seltsam, aber ich würde mir dies sicher im Sinne des Geschäfts ersparen.

    Wenn man schließlich die Adresse doch gefunden hat und in diesen besonderen Instituten vorspricht, geht das Chaos oft weiter. Der „Siri-Übersetzer“ auf dem IPhone oder der beliebte
    „Google-Translater“ auf dem Android-Handy sind notwendig, um mehr über Preise und Service zu erfahren. Die meist sehr freundlichen jungen Damen haben die Smartphones stets zur Hand und halten einem das Ding schon zur Begrüßung vor die Nase! – Sehr ungewöhnlich, aber eben doch sehr hilfreich, wenn man über keine Sprachkenntnisse verfügt!

    Die Massage-Angebote sind in vielen Fällen sehr weitreichend und beinhalten neben der klassischen Körpermassage oft alle denkbaren erotischen Spielarten, die gegen Zahlung einer Zusatzgebühr auch sehr tabulos ausfallen können. Dumping und Lockangebote sind unüblich: fester Preis und weitreichender Service, wobei man dennoch nicht das Gefühl hat, sich in einem Bordell-Betrieb zu befinden, weil die Damen eben branchenuntypisch erscheinen und es auch sind!

    Im Rahmen einer journalistischen Recherche kam ich im vergangenen Jahr mit der China-Branche etwas näher in Kontakt und stieß dabei auf erstaunliche Dinge:

    Während mir bekannte Thai-Damen schon seit vielen Jahren in Deutschland leben, im Schnitt um die 40 Jahre alt sind, mit deutschen Staatsbürgern verheiratet sind und ihre Massagesalons offiziell angemeldet haben, trifft man im China-Institut vermehrt auf Touristinnen, die mit einem 3-Monat-Visum ausgestattet sind oder aber auf Anraten eines „Beraters“ vorsorglich einen Asyl-Antrag gestellt haben! – Da in China verschiedene Volksgruppen politisch verfolgt werden, soll die behauptete Zugehörigkeit zu einer solchen Gruppe geradezu Gold wert sein, da der Asyl-Antrag dadurch angenommen wird und man mit diversen Rechtsmitteln dann gut und gerne 3 – 4 Jahre in Deutschland geduldet wird. In diesen Jahren, wo das Verfahren läuft, geht man dann einfach unangemeldet der Prostitution nach und spart sich dabei auch jegliche Steuerzahlung!

    Dieses Geschäftsmodell haben sich die Damen natürlich nicht selbst ausgedacht! – Dafür wären weitreichende Kenntnisse im deutschen Asylrecht nötig, die man nicht so einfach im chinesischen Internet findet. Es muss also davon ausgegangen werden, dass es im Hintergrund eine Organisation gibt, die sich im „menschlichen Export“ auskennt und für die nötigen Papiere sorgt. Auch wenn die Damen stets behaupten, irgendwie vom Himmel gefallen zu sein, ist dies natürlich wenig glaubwürdig!

    Nun hat es, wie nicht anders zu erwarten war, in diesem Jahr eine Vielzahl von Razzien im chinesischen Massage-Milieu gegeben, bei denen eben die Touristinnen und Asylantinnen entdeckt wurden, die bei den Überprüfungen natürlich kein Wort deutsch sprachen und sehr überrascht wirken, als man sie mit dem deutschen Recht konfrontierte. Bei den Touristinnen war die Handhabe einfach: man untersagte die weitere gewerbliche Tätigkeit oder sorgte bei abgelaufenem Visum für die umgehende Heimreise. Bei den Asylbewerbern war uns ist es deutlich schwieriger, da der Schutzgedanke des Verfahrens eine Abschiebung verhindert. Selbst bei mehrfachen Aufgriffen, sind den Behörden die Hände gebunden! Wer kann auch sympatischen und hilflos wirkenden jungen Damen wirklich böse sein?

    Haben wir es in diesem Bereich mit selbstbestimmter Sexarbeit zu tun oder ist es Menschenhandel in krasser Form?

    Eine chinesische Dame, die sich gut auskennt und die schon lange legal in Deutschland lebt, hat mir das Modell recht anschaulich erklärt: die chinesische Mentalität ist nach ihren Aussagen sehr geschäftsorientiert und sexuelle Dienstleistungen, die in der Volksrepublik offiziell gänzlich verboten sind, werden nicht unter moralischen Aspekten gewertet, sondern sind eine Ware, die man dort auf den Markt bringt, wo der Ertrag am besten ist. Mit 3 Jahren illegaler Prostitution in Europa sollen sich mit angewandter Tabulosigkeit mehrere Hundertausend Euro steuer- und abgabenfrei erwirtschaften lassen, die in China für den einfachen Bürger ein unglaubliches Vermögen sind. Dass man von angenommenen 300.000 Euro etwa ein Drittel an die „Organisation“ abgeben muss, bleibt bei der Rückkehr nach China ein schöner Batzen Geld übrig, der dort später für ein gutes Leben reichen soll.

    Verschleppung oder die Anlockung mit falschen Versprechungen mag es zwar auch geben, aber in vielen Fällen soll das Geschäft schon in China sehr konkret abgesprochen worden sein. Die Organisation tritt in Vorleistung, organisiert und zahlt die Anreise, stellt vor Ort „Gewerberäume“ zur Verfügung und hält einen geheimen Leitfaden für den Umgang mit deutschen Behörden bereit und sorgt auch für den Personalaustausch im europäischen Binnenmarkt, wenn irgendwo mal etwas anbrennt! – Durch „Schengen“ ist man ja flexibel und kann den Arbeitsort jederzeit schnell wechseln, wenn irgendwo Unannehmlichkeiten drohen. Zwar ist das dann möglicherweise auch ein Verstoß gegen Asylbestimmungen, aber man hofft auch hier nicht wirklich behelligt zu werden.

    Für die Behörden ist es jedenfalls fast unmöglich, erfolgreich am Ball zu bleiben, da sich Zuständigkeiten ändern, Personen abtauchen, Papiere verschwinden und man außer einem freundlichen Lächeln kaum verwertbare Informationen bekommt!

    Wenn dann mal ein „Schlag“ gelingt, wovon wir in den vergangenen Tagen in der österreichischen Presse lesen konnten, fliegen vielleicht 100 illegale Einwanderinnen nach Hause und einige Hintermänner landen im Gefängnis, aber im nächsten Flieger sitzt schon die gleiche Zahl neuer Touristinnen mit Leitfaden.

    Markteroberung um jeden Preis? – Darin sind die Chinesen gut und die deutschen Behörden können da nicht kontern. Wie auch? – Man kann ja nicht allen chinesischen Touristinnen die Einreise verweigern und jeder Fall ist eben ein Einzelfall für den es immer auch Rechtsmittel gibt. Rechtsstaat ist Rechtsstaat und da kommt oft das Recht vor der Pflicht!

    Das neue Prostitutionsgesetz wird ab Mitte 2017 erweiterte Möglichkeiten bieten, um illegale
    Massagesalons zu eliminieren. Touristinnen und Asylbewerber können nach den neuen Bestimmungen nämlich keinen Huren-Ausweis erhalten und Salon-Betreiber dürfen Leute ohne Ausweis nicht beschäftigen.

    Was hört man dazu aus dem chinesischen Milieu in Deutschland? – Man lese Konfuzius:

    Die Freude ist überall. Es gilt nur, sie zu entdecken.

    Übersetzt könnte dies bedeuten: Die Karawane zieht weiter und sucht eine neue Oase an einem Ort, wo es ein solches Gesetz nicht gibt!


    Aktuelle Presse-Themen im Kontext:

    Rundschau-Online: Bordellbande soll Chinesinnen eingeschleust haben!

    Augsburger Allgemeine: Zuhälter zwingen 150 Chinesinnen zur Prostitution

  • Spendenaufruf für Verfassungsbeschwerde – Dona Carmen e.V. – Frankfurt

    Spendenaufruf für Verfassungsbeschwerde – Dona Carmen e.V. – Frankfurt

    Bildquelle: Pixabay
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    Dona Carmen e.V., der Verein für soziale und politische Rechte von Sexworkern aus Frankfurt am Main hat in den vergangenen Tagen auf seiner Webseite einen Spendenaufruf zur Finanzierung der geplanten Verfassungsbeschwerde gegen das neue Prostitutionsgesetz veröffentlicht.

    Wer sich finanziell beteiligen möchte, kann dies tun, indem sie oder er Geld auf folgendes Konto überweist:

    Solidaritätskonto Verfassungsklage gegen das „Prostituiertenschutzgesetz“

    Doña Carmen e.V.
    IBAN:  DE44 5005 0201 1245 8863 61  BIC:  HELADEF1822  
    Frankfurter Sparkasse

    Ich veröffentliche diese Information unter Vorbehalt, da ich mir parallel zum Spendenaufruf auch eine Kostendarstellung gewünscht hätte: Wieviel Geld wir konkret benötigt und wofür genau? – Was geschieht mit eventuell überschüssigen Geldern? – Gibt es für die Spender auf Wunsch Spendenquittungen etc.? – Ist man nur ideeller Unterstützer oder kann man sich namentlich an dem Verfahren beteiligen.

    Nur Geld einzusammeln, erscheint mir persönlich schwierig, zumal das Beschwerdeverfahren beim Bundesverfassungsgericht erst mal kostenfrei ist. Lediglich für die anwaltliche Vertretung und die Ausarbeitung der Beschwerde entstehen Kosten.

    Doch wem dies nicht wichtig erscheint, möge einfach spenden. Ich werde in jedem Fall in den kommenden Tagen einmal Dona Carmen anschreiben und um Aufklärung bitten.

     

  • Prostitution 2017- Glossar – Werbeverbote Prostitution

    Prostitution 2017 - Glossar
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    Das Verbot spezieller sexueller Praktiken

    Beitragsdatum: 15. November 2016 – Autor: Howard Chance (Publizist)

    Neben dem „Sex ohne Gummi“ und dem bald ebenfalls untersagten „Sex mit Schwangeren“, hat der Gesetzgeber noch weitere bislang üblichen „sexuellen Dienstleistungen“ indiziert. Diese „Tabus“ findet man in den Bestimmungen für Betreiber von Prostitutionsstätten und für Partyveranstalter. Darin werden u.a. „Flat-Rate-Sex“, „Gangbang“ und „Rape“ als „Themen“ im gewerblichen Bereich untersagt. In „FKK-Clubs“ soll „FKK“ nicht mehr zulässig sein, da die „Anordnung von Nacktheit“ eine unzulässige Weisung gegenüber den Prostituierten darstellt und deren Persönlichkeitsrechte massiv verletzt. Bei „Flat-Rate“ und „Gangbang“ sieht die Politik die sexuelle Selbstbestimmung gefährdet und stellt klar, dass solche Geschäftsmodelle zukünftig amtlich nicht mehr geduldet werden.

    So findet eine Prostituierte, die zwar persönlich kein Problem mit dem „Gangbang“ oder der „Flat-Rate“ hat, demnächst in dem Bereich einfach kein solches Beschäftigungsfeld mehr vor, da niemand solche Dinge zukünftig gewerblich anbieten darf. Wenn eine Prostituierte die „Gewerblichkeit“ umgeht, indem sie selbst, ohne Hinzuziehung weiterer bezahlter Kolleginnen, in ihrer Wohnung zu einem kleinen Gangbang einlädt, dürfte dies rechtlich wohl nicht zu rügen oder gar zu verbieten sein. Hier tun sich wahrscheinlich diverse „Gestaltungsmöglichkeiten“ auf, wenn man nur ein wenig intensiver darüber nachdenkt! – Es ist ein bisschen wie beim Schach: die Strategie entscheidet und es dauert, bevor man „matt“ steht!

    Man sollte die „Sache“ aber unbedingt beachten, da empfindliche Bußgelder drohen und Betreiber bei wiederholten Verstössen auch ihre „Erlaubnis“ verlieren können!

    Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/13/neue-werbeverbote-ab-1-juli-2017-durch-das-prostitutionsgesetz/

  • Beratungstermine Frankfurt/Main … 18. bis 20. November 2016

    Beratungstermine Frankfurt/Main … 18. bis 20. November 2016

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    Frankfurt am Main – Eine Metropole der käuflichen Lust

    Frankfurt am Main ist deutschlandweit bekannt für sein Bahnhofsviertel, wo eines der größten Rotlicht-Viertel der Republik beheimatet ist. Wieviele Sexworkerinnen dort in den verschiedenen Laufhäusern, Bars und Clubs aktuell tätig sind, lässt sich nur schwer schätzen. In den 90er-Jahren, wo ich im dortigen Bezirk freundschaftliche Kontakte pflegte, war das Bahnhofsviertel fast jede Nacht ein Rummelplatz und es waren in wechselnen Schichten täglich über 1.000 Dienstleisterinnen in den Bordellbetrieben anzutreffen. Die größten Laufhäuser hatten Hunderte von Zimmern, wovon heute wegen diversen baurechtlichen Auflagen wohl nur noch die Hälfte in Betrieb sind. Einige Eros-Center wurden sogar geschlossen und Genehmigungen für neue Betriebe erteilt die Stadt Frankfurt in diesem Distrikt schon seit längerem nicht mehr.

    Auch wenn die Blütezeit, die u.a. mit den Brüdern Beker verbunden war, schon lange vorbei ist, wird am Bahnhof immer noch gutes Geld mit dem käuflichen Sex verdient. 300.000 € monatliche Mieteinnahmen sind in einem großen Eroscenter keine Seltenheit und der Kampf um die Marktanteile ist hart. Diverse Revierkämpfe sorgen immer wieder für Schlagzeilen und wer nach Sex and Crime sucht, ist am Frankfurter Hauptbahnhof nie verkehrt. Rustikale Verhältnisse, die man mögen muss oder eben auch nicht.

    Als internationale Banken- und Messestadt, hat Frankfurt aber nicht nur die einschlägigen Laufhäuser mit den vorwiegend osteuropäischen, asiatischen und lateinamerikanischen Damen zu bieten. In keiner deutschen Stadt gibt es mehr Escort-Agenturen, die um die Gunst betuchter Kundschaft buhlen und auch bei den hochwertigen „Massage-Salons“ ist die Main-Metropole führend. Hier sind die Preise z. B. deutlich höher als in Berlin oder Köln, da das bevorzugte Klientel aus der Finanzwelt nicht so auf den Groschen schaut und die internationalen Messegäste auch höhere Preise zahlen können.

    Am kommenden Wochenende (18. bis 20.11.) bin ich zu Kundenterminen in der Stadt, um über das neue Prostitutionsgesetz zu informieren und um Konzepte anzudenken, die bei den zum 1. Juli 2017 kommenden Konzessionierungspflichten notwendig sein werden.

    Die Frankfurter Behörden arbeiten schon seit Jahren sehr intensiv im „Rotlicht“ und verfügen über weitreichende Erfahrung mit dem Milieu. In Sachen „Erotik“ ist man Weltstadt und die Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes kann mit der bestehenden amtlichen Infrastruktur sicher bewältigt werden! Schon heute hat die Stadt Frankfurt Sexworker und Betreiber fest im Blick und duldet keine Unregelmäßigkeiten! – Regelmäßige Razzien und sonstige Kontrollen durch Ordnungsamt, Stadtpolizei und Sittendezernat sind üblich und orientieren sich an einer recht strikten „Law and order“-Politk. Wenn man dies weiß, ist man gut beraten, sich frühzeitig rechtsicher aufzustellen, um seinem Gewerbe auch zukünftig „ordnungsgemäß“ und natürlich gewinnbringend nachzugehen.

  • Neue Werbeverbote ab 1. Juli 2017 durch das Prostitutionsgesetz!

    Neue Werbeverbote ab 1. Juli 2017 durch das Prostitutionsgesetz!

    Neue Werbeverbote ab 1. Juli 2017 durch das Prostitutionsgesetz!
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    Prostitutions-Reglementierung schwarz/weiß – Erlaubt versus verboten

    Wer nicht wirbt, der stirbt! – Eine Weisheit, die man in fast jedem Marketing-Seminar hört und die in unserer multi-medialen Zeit natürlich nach wie vor stimmt. Facebook, Twitter und Co. fluten uns täglich mit persönlichen Statements und Werbebotschaften, wobei die Festplatte in unserem Stammhirn nur einen sehr geringen Teil davon speichern kann und die meisten Informationen schon nach kurzer Zeit nicht mehr in unserer Erinnerung sind.

    Die Erotik-Branche hat es im Vergleich zur Saftpresse oder zum praktischen Gemüsehobel etwa leichter, Informationen zu lancieren, die im vorwiegend männlichen Gehirn durch diverse optische Anreize in Form von aufreizenden Fotos automatisch ein längeres Mindesthaltbarkeitsdatum haben. Dies hat die Natur so eingerichtet, damit unsere Vermehrung immer in Schwung bleibt. Objekte der Begierde sollen Begehrlichkeiten wecken und tun es ja meistens auch!

    Zum werbewirksamen Bild, das natürlich dem deutschen Jugendschutz entsprechen sollte, gehört dann noch der Werbetext, mit dem man seine Dienstleistungen und Vorzüge anpreist, um einen letzten werbenden Impuls zu setzen.

    Bei diesem Text wird es ab dem 1. Juli 2017 nun schwierig und zwar besonders schwierig, wenn man erweiterte sexuelle Dienstleistungen anbietet oder angeboten hat. Denn im neuen Prostitutionsgesetz gibt es sowohl klar formulierte wie leicht verschleierte Werbeverbote, die
    unbedingt, weil mit Bußgeld bewährt, zu beachten sind.

    Die klaren Werbeverbote für gewerbliche Sex-Dienstleistungen:

    Sex ohne Kondom darf ab 1. Juli 2017 nicht mehr angeboten und nicht mehr beworben werden. Dabei ist es egal ob es sich um orale, vaginale oder anale Praktiken handelt. Auch branchentypische Umschreibungen (FO, FT, AO) sind dann nicht mehr zulässig!

    Ebenso darf Sex mit Schwangeren nicht mehr angeboten und beworben werden. Auch hier sind umschreibende Begriffe, die eine solche Praktik unterschwellig erkennbar machen, gesetzlich untersagt!

    Die verschleierten Werbeverbote:

    Hier geht um „Flat-Rate-Sex“ und gewerblichen „Gangbang“, die durch ganz besondere Umstände nicht mehr möglich sind, weil der Gesetzgeber Weisungsverbote erlassen hat, die es unmöglich machen, solche Dinge weiter anzubieten.

    Eine Sexworkerin muss nämlich jederzeit die Kontrolle über ihren Körper haben und kann die Einwilligung zum Vollzug einer sexuellen Leitung von jetzt auf gleich (also auch mitten im Geschehen) zurückziehen oder aber den Preis hierfür ändern. Ein Clubbetreiber oder Gangbangveranstalter kann so unmöglich einen wirksamen Vertrag abschließen, zumal dieser auch im Rahmen eines Betriebskonzept amtlich genehmigt werden müsste. Welches deutsche Amt würde einen bereits im Ansatz erkennbaren Rechtsbruch genehmigen?

    Wenn „Flat-Rate-Sex“ und „Gangbang“ in der gewerblichen Form (Club, Party) nicht angeboten werden darf, ist Werbung mit diesem Inhalt folglich auch nicht gestattet!

    Keine Regel ohne Ausnahme: wenn eine einzelne Sexworkerin in ihrer eigenen Wohnung zu einem Gangbang einlädt und keine weiteren gewerblichen Damen aktiv mitwirken, dürfte der Gangbang möglich sein. Und wenn eine einzelne Dienstleisterin „soviel Sex wie möglich“ innerhalb eines bestimmten Zeitraums anbietet, ist kein Gesetzesverstoß erkennbar.

    Mit den aufgeführten Werbeverboten hat sich übrigens vor 14 Tagen bei einer Tagung großer deutscher Erotikportale in Berlin eine Expertenrunde intensiv befasst, weil die deutsche Erotikwerbe-Branche ja auch an die entsprechende Gesetzgebung gebunden ist und ganz sicher keine Beihilfe zu Ordnungwidrigkeiten leisten möchte! – Zu den Ergebnissen
    des Treffens gibt es in Kürze hier und auch an anderer Stelle noch diverse Berichte und Einschätzungen.

  • Coco macht es für 80 € ohne … Freierforen machen das Geschäft transparent!

    Coco macht es für 80 € ohne … Freierforen machen das Geschäft transparent!

    Prostitution: Mitteilungsfreudige Freier erfreuen Branche und Behörden!
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    Prostitution: Mitteilungsfreudige Freier erfreuen Branche und Behörden!

    Wenn mir ausnahmsweise einmal langweilig ist, schaue ich gerne mal in den bekannten Freierforen vorbei, um mir einen jeweils aktuellen Überblick über den lokalen Markt in NRW zu verschaffen und um allgemeine Trends der käuflichen Lust zu erkennen. Wie entwickeln sich die Dienstleistungen und die Preise? – Wie ist die Nachfrage und welche Highlights haben die „Einkäufer“ in den letzten Wochen entdeckt?

    Platzhirsch bei den Freierforen ist in Nordrhein-Westfalen eindeutig das „Rheinforum“ mit Tausenden von Berichten, Bewertungen und Hinweisen zu Clubs und Dienstleisterinnen. Täglich gibt es neue Beiträge und Kommentare der „Gemeinde“, die darauf geeicht ist, neue Damen zu lokalisieren, aufzusuchen und dann anschließend über die Besuche zu berichten.

    „Neu: Coco (21) aus China. Mönchengladbach. Für 80 € gibt es die schöne halbe Stunde ohne! – Die Kleine ist hammergeil und bietet alles, was das Männerherz begehrt!“

    OK. Um niemanden hier zu kompromitieren, habe ich den Namen und den Ort leicht verändert, aber im Originalbericht eines zufriedenen Kunden, gibt es einen Link zum Werbeprofil der asiatischen Massagekünstlerin, wo es neben Hochglanzbildern direkt auch die Adresse des Massageinstituts und eine Kontakt-Telefonnummer gibt. Den Bericht des Kunden haben innerhalb weniger Tage mehrere Hundert Forenmitglieder gelesen und dabei die mehr als klare Botschaft vernommen: wer auf junge Chinesinnen steht und eine Abneigung gegen Latex hat, ist bei Coco absolut richtig. Und wenn „Asia Klausi“ nun noch verkündet, dass die Coco „hammergeil“ ist und ein weiterer Poster dies gerne bestätigt und noch den günstigen Preis hervorhebt , ist in Mönchengladbach für Konjunktur gesorgt!

    Auch Sauna- und FKK-Clubs werden natürlich im Forum geführt: Stammgäste posten gerne, wer dort wann anzutreffen ist, welche Preisaktionen es gibt und welche Damen für welchen Service bekannt sind:

    Saunaclub Lust. Wuppertal. Französisch-Total-Abend jeden Freitag. Daisy und Sonja  aus Venezuela sind aus dem Urlaub zurück! – Wer kennt die beiden heißen Schluckluder und kommt nächsten Freitag mit ins Tal? – Sandwich?

    Auch hier sind jegliche Missverständnisse ausgeschlossen und nach dem Aufruf zum gemeinsamen Clubbesuch, folgt dann nach wenigen Tagen der authentische (weil nicht gefakte) Bericht eines Herrn, der mit vor Ort war und detailliert vom geilen Abend berichtet:

    Daisy (35), geil gemachte Titten und praller Latina-Arsch, bläst was das Zeug hält und macht einen nach dem andern leer! – Ein geiler Abend mit viel Sahne. Lohnt sich!

    Schön oder eben auch nicht. Momentan ist dies nur eine Frage des Geschmacks, aber unter dem Eindruck des neues Prostitutionsgesetzes für 2017 doch schon sehr bedenklich, weil die hier beispielhaft aufgeführten Threads in einem Jahr klare Verstöße gegen das Gesetz dokumentieren würden:

    Die Freier, von denen man zwar nur den Nicknamen kennt, hätten eindeutig gegen die neue Kondompflicht verstossen; die Dienstleisterinnen natürlich auch. Und zweitere wären durch die Verlinkungen zur Homepage und durch die Kontaktdaten genauso leicht zu identifizieren wie der Betreiber des fiktiven Clubs in Wuppertal, der in seinem sündigen Haus Dinge dulden oder anpreisen würde, die dann verboten sind und sogar seine Konzession gefährden!

    Nun gibt es ja nicht nur das umfangreiche „Rheinforum“, sondern bestimmt 50 weitere größere Freier-Portale, wo man mit wenig Suchaufwand zu fast jeder Dienstleisterin und zu jedem Club relativ aktuelle Informationen findet. Es reicht oft schon aus, die Handynummer einer Dame zu googeln und schwupps findet man Berichte zu Preisen und Service, die dem erfahrenen Freier nützliche Hinweise liefern. Ficken 2.0!

    Oder man bewegt sich direkt in „AO-Foren“, wo Freunde der tabulosen Lust eine Auflistung von bestimmt 500 Damen finden, die für „unseren Service“, also Sex ohne Kondom, ebenso bekannt wie berüchtigt sind. Und für den ganz schlechten Geschmack gibt es sogar weitere „Speziallisten“, wo man sogar unverblümt verraten bekommt, welche Drogen-Bedürftigen abends in der Taunusanlage zu Frankfurt am Main für 20 € ohne Gummi blasen und sich für nur 10 € mehr auch schnell mal ungewaschen besamen lassen.

    Elvira (45) Rumänien. Schwarze Leggins. Ab 22 Uhr Ecke Pontoplatz. Junkie bläst für 20 FT. Geht mehr wenn drauf… aber Vorsicht: Pilze!

    Wenn man letzteres liest, kann man den „Schutzgedanken“ des neuen Gesetzes womöglich nachvollziehen, allerdings werden sich Damen und auch Herren, die ihre Sucht irgendwie finanzieren müssen, sicher nicht als Prostituierte registrieren und die mehr als schmutzige Sache wird weiter im Untergrund stattfinden.

    Doch die gegenwärtige Foren-Kultur zeigt einfach, wie transparent die Branche durch das Internet geworden ist!

    Viele Clubs und Sexworker „leben“ ja von den guten Berichten oder haben Umsatzeinbrüche durch negative „Schlagzeilen“: eine noch so tolle Homepage hilft nichts, wenn in einschlägigen Foren vor dem Club gewarnt wird oder eine einzelne Liebeskünstlerin als „Abzockerin“ gebrandmarkt wird. Die positiven Berichte sind geradezu Pflicht, wenn man auf dem umkämpften Markt bestehen will.

    Der großen Haken an der Sache wird nun das neue Prostitutionsgesetz sein, wo dann in den Foren neben potentiellen Freiern auch amtliche Ermittler aufschlussreiche Dinge aus Vergangenheit und Gegenwart erfahren können.

    Pontius Pilatus sagte: Was ich geschrieben habe, das habe ich geschrieben!

    Wer bis 30. Juni 2017 im Internet mit umfangreichen Berichten als „AO-Queen“ gepriesen wurde, steht doch automatisch im Verdacht den gleichen Service auch weiterhin irgendwie verdeckt anzubieten: die Kunden haben sich doch an diesen Service gewöhnt und werden als Stammkunden sicher davon ausgehen, weiterhin tabulos bedient zu werden. Wie sich der Service dann verändert, wird ganz sicher in den Foren stehen!

    Der Pauschalclub, den die schon erwähnte Freier-Gemeinde für die „99 € all inclusive“ lobte, zieht sein Angebot sicher aus der Werbung zurück, aber die Kunden werden doch dann sicher berichten, wie es dann weitergeht und wie die Anpassung nun aussieht.

    Der berichtende Freier, der sich ja in der Anonymität wähnt, wird weiter selbstvrliebt posten und stellt dabei eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar!

    Denn bei Konzessionierungsverfahren für Prostitutionsstätten, die ja ab 2017 Pflicht werden, können sich durch einfache Suchmaschinen-Anwendung schnell Verdachtsmomente ergeben, die eine Erlaubnis fraglich machen. Auch wenn ein anonymer Internet-Bericht kein direkt verwertbarer Beweis ist, können Ämter dadurch doch auf mögliche Umgehungs-Tatbestände aufmerksam werden und dadurch durch eine viel stärkere Lupe schauen!

    Die digitale Vernetzung hat große Vorteile für diverse Branchen, aber im bald zu regulierenden deutschen Rotlicht-Gewerbe, hat man leider die ermittelnden Internet-Agenten (nämlich die Freier) bereits an Bord und diese liefern und speichern täglich Tausende von verwertbaren Informationen! – Man ist als Sexworker und Betreiber also immer „im Netz“, wobei ich bei dieser Begrifflichkeit gleichermaßen an das Internet und an die Fischerei denke!

  • Howard Chance – Kostenloses PDF für Sexworker – Update November 16

    Howard Chance – Kostenloses PDF für Sexworker – Update November 16

    Howard Chance - Kostenloses PDF für Sexworker - Update November 16Howard Chance – Kostenloses PDF für Sexworker – Update November 16

    In den vergangenen Tagen habe ich den kostenlosen Extrakt für Sexworker in leicht veränderter Form neu als PDF-Dokument zum Download bereitgestellt. Darin finden Sie die Regeln des neuen Prostitutionsgesetzes für die Sexworker, insbesondere eine exakte Vorstellung der Anmeldeprozedur und der vorgeschriebenen Gesundheitsberatung, Details zum „Huren-Ausweis“ und Hinweise auf die steuerrechtlichen Aspekte des neuen Gesetzes, was zum 1. Juli 2017 Inkrafttreten wird.

    Die Links zum Download des absolut kostenfreien PDF-Dokument, das Sie gerne auch an Kolleginnen und Kollegen weitergeben können, finden Sie hier:

    Kostenfreies PDF-Dokument für Sexworker

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/03/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/


     

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/das-buch/

  • Gelten auch Dominas und Sklavinnen demnächst als Prostituierte?

    Gelten auch Dominas und Sklavinnen demnächst als Prostituierte?

    Bildquelle: Pixabay
    Bildquelle: Pixabay

    BDSM – Was sind die Dienstleisterinnen der dunklen Lust nach dem neuen Gesetz?

    Mit dieser Fragestellung wurde ich vor einigen Tagen bei einer Beratung konfrontiert, wo mich eine Dame aus dem hohen Norden fragte, ob sie sich als Betreiberin eines Domina-Studios im kommenden Jahr einen Huren-Ausweis holen muss und ob sie wirklich zu amtlicher Anmeldung und Gesundheitsberatung verpflichtet sein wird.

    Domina-Studios hat man schon immer irgendwie zum Rotlicht-Gewerbe gezählt, obwohl die angebotenen Dienstleistungen oft überhaupt nichts mit Sex und Geschlechtsverkehr zu tun haben. Erziehungsspiele, Züchtigung und ähnliches, beinhalten zwar durchaus körperliche Berührung, aber die direkte sexuelle Komponente fehlt meistens.

    Bei den Beschreibungen „öft kein Sex und Geschlechtsverkehr“ sowie „sexuelle Komponente fehlt meistens“, ist aber schon zu erkennen, dass sexuelle Handlungen zwar nicht im Vordergrund stehen, aber hin und wieder durchaus vorkommen können. Wenn im Portfolio des Studios Zwangsentsamungen oder Hoden-Abbindung angeboten werden, sind dies nach dem aktuellen Gesetzestext eindeutig „sexuelle Handlungen“. Das Berühren der Geschlechtsteile (und sei es auch mit der Peitsche) ist nun mal völlig ausreichend; eine Ejakulation ist, wie auch bei dem massierenden Happy End im Tantrastudio, nicht notwendig. Und die Vornahme einer Handlung muss auch nur einseitig erfolgen: da ist es dann eben nicht entscheidend, ob die Domina berührbar ist oder nur selbst berührt.

    Wie will man in 2017 einem Amt verkaufen, dass man als Domina den Genitalbereich des Klienten grundsätzlich auslässt?

    Dies kann man zwar behaupten, aber wirklich glaubwürdig klingt das erst mal nicht! Außerdem müsste man den Umstand, dass man keine Geschlechtsteile berührt, auch auf der eigenen Homepage und bei jeglicher Werbung ausdrücklich betonen, um auf der sicheren Seite zu sein.

    Wenn SM-Sklavinnen mit im Spiel sind, wäre es Pflicht, den Kunden wirksam daran zu hindern deren Geschlechtsteile zu berühren und hier wird die ganze Angelegenheit dann völlig absurd. Man müsste das Angebot einschränken, nur um eine Registrierung zu vermeiden, würde damit einen Teil der Kundschaft verlieren und würde dennoch stets unter dem Generalverdacht stehen, vor Ort doch anders zu arbeiten.

    Deswegen wird es aus meiner Sicht überhaupt keinen Sinn machen, den Versuch zu unternehmen den gesetzlichen Vorschriften zu entgehen. Zum Glück heißt die amtliche Anmeldebestätigung ja nicht wirklich „Huren-Ausweis“ und trägt keine entsprechende Beschriftung.

    Problem: SM-Studios mit mehreren Damen werden zur „Prostitutionsstätte“

    SM- und Dominastudios benötigen als logische Konsequenz der vorherigen Ausführungen eine amtliche Erlaubnis (Konzession), wenn dort außer der Inhaberin auch nur eine weitere Person gewerblich tätig wird. Dabei geht es nicht darum, ob bereits ein Gewerbe angemeldet wurde, was sicher in den meisten Fällen so sein wird. Es geht um die Erlaubnis eine Prostitutionsstätte betreiben zu dürfen! – Da haben wir es dann wieder mit den ähnlichen Problemen wie bei den Wohnungsbordellen zu tun, wo sich baurechtliche Fragen stellen und man vorab nicht genau wissen kann, ob die Zulässigkeit örtlich gegeben ist! Zudem muss die Betreiberin ihre persönliche Zuverlässigkeit unter die Lupe nehmen lassen und vielen weiteren Pflichten nachkommen!

    Welche Pflichten es gibt, entnehmen Sie bitte meinen Artikeln zu „Prostitutionsgewerbe“ und zu den „Prostitutionsstätten“:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/29/definition-prostitutionsgewerbe/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/09/02/mindestanforderungen-an-prostitutionsstaetten/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/09/29/erlaubnispflicht-und-konzessionen/

  • Gangbang-Republik-Deutschland? – Aus und vorbei?

    Gangbang-Republik-Deutschland? – Aus und vorbei?

    wpgangbnagGangbang und das neue Prostitutionsgesetz für 2017:

    Wenn man sich mal etwas schlüpfrig im Internet bewegt, findet man schnell zahlreiche bunte Bilder und diverse Einladungen zu Gangbang-Events in nahezu allen Regionen der Republik, wo naturgeile Damen gegen Zahlung einer preiswerten Pauschalgebühr auf möglichst viele willige Befruchtungsstachel warten, um in einer hemmungslosen Orgie der Lust zu frönen.

    Als eine große deutsche Boulevard-Zeitung vor einigen Jahren mit dem schönen Begriff „Gangbang-Republik-Deutschland“ titelte, ist sicher einigen Politikern in Berlin nachhaltig die hornige Brille beschlagen, denn so hatte man es dort noch nicht betrachtet. Zwar hatte man mit dem ersten deutschen Prostitutionsgesetz von 2002 in der deutschen Erotikbranche für ein liberales Klima gesorgt, aber mit solchen Folgen hatte wohl niemand gerechnet.

    Flat-Rate-Sex hier, Gangbang da: jawoll, die ganze Republik ist Porno und wirft die alten Konventionen in den Mülleimer der Geschichte!

    Was den Freunden der deftigen Lust gefiel und auch in der Sexbranche für neue Umsätze sorgte, wird nun durch das neue Prostitutionsgesetz für 2017 zum besonderen Ziel der staatlichen Regulierung:

    Gangbang darf ab 1. Juli 2017 in der gewerblichen Form in Deutschland nicht mehr stattfinden! – Betonung auf „gewerblich“!

    OK, wenn Gangbang-Babsi in ihrer Hostessenwohnung 10 Herren zum Bangen einlädt, sie alleine zu Werke geht und den Preis selbst festlegt, gibt es natürlich keine staatliche Handhabe. Aber wenn ein Club oder ein Veranstalter dazu aufruft und gewerbliche Damen gegen Pauschalpreis offeriert, ist dies ein klarer Verstoß gegen die neuen Regeln!

    Zwar finden wir au den ersten Blick im Gesetzestext nur das Werbeverbot für Sex ohne Kondom und das Werbeverbot von Sex mit Schwangeren, doch dabei wird übersehen, dass die Veranstaltung von Gangbangs durch Clubbetreiber und Veranstalter zum einen der amtlichen Genehmigung bedarf und es Clubbetreibern und Veranstaltern zudem verboten ist
    Preise und Ausmaß für die sexuellen Dienstleistungen ihrer „Mitarbeiterinnen“ festzulegen.

    Der Gesetzgeber bezeichnet dies als Weisungsverbote und geht sogar noch einen Schritt weiter: auch wenn sich Sexworkerinnen zu einem Gangbang bereiterklären und auch den Tarif vorab akzeptieren, ist dies dennoch unzulässig! – Warum? – Weil es das Recht der Sexworkerinnen ist, im Rahmen ihrer sexuellen Selbstbestimmung die Vereinbarung jederzeit aufzukündigen. Da dies in einem laufenden Gangbang nicht zu gewährleisten ist, wird man solche Veranstaltungen nicht genehmigen. Ohne Genehmigung kein gewerblicher Gangbang! Klingt kompliziert? – Ist es auch …

    Warum kommt der Begriff „gewerblich“ so oft vor? – Weil es natürlich jeder Bürgerin und jedem Bürger erlaubt ist, aus privater Neigung oder Überzeugung einen privaten Gangbang zu zelebrieren. Dies ist erlaubt, wenn eben kein Geld genommen wird und die Akteure nicht
    als Gruppe von Sexworkern unterwegs sind.

    So wird es in 2017 wohl in Deutschland zum großen „Gangbang-Sterben“ kommen und die Republik kann dann endlich wieder ihren Namen wechseln .. orakelt Schwerenöter Howard Chance, der die Angelegenheit natürlich weiter im Blick haben wird.

    Autor: Howard Chance – Publizist – 08.11.2016


    Kontext:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/06/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/

  • Wohnungsprostitution und das neue Prostitutionsgesetz

    Wohnungsprostitution und das neue Prostitutionsgesetz

    Bildquelle: Pixabay

    Droht den Wohnungsbordellen in Deutschland in 2017 das Ende?

    In diversen Presse-Artikeln aus der vergangenen Woche, wurde berichtet, dass es im kommenden Jahr besonders den weit verbreiteten Wohnungsbordellen und den sogenannten Hostessen-Wohnungen bundesweit an den Kragen gehen soll, weil diese nach dem neuen Prostitutionsgesetz nicht mehr zulässig sein sollen. Stimmt das oder ist es nur eine weitere Panikmache, die Sexworker verunsichern soll?

    Pauschal kann man die Frage so nicht beantworten, aber es gibt einige Merksätze, die ich zu diesem Thema hier einmal in den Raum stelle:

    1. Wenn eine Sexworkerin in ihrer eigenen Wohnung alleine arbeitet und Gäste empfängt, gilt die Wohnung nicht als Prostitutionsstätte und benötigt dementsprechend keine Konzession, also kein Betriebskonzept und keine amtliche Erlaubnis!

    2. Arbeiten mehr als eine Person als Prostituierte in einer Wohnung, wird diese Wohnung, auch wenn sie nur zum Teil für die Prostituion genutzt wird, durch das neue Gesetz automatisch zur Prostitutionsstätte und wird damit genehmigungspflichtig.

    Obwohl die einzelne Sexworkerin in ihrer eigenen Wohnung auch Gelder einnimmt, wird die Wohnung dadurch nicht zu einem Gewerbebetrieb; bei mehreren Prostituierten (also einfach mehr als eine) entsteht ein Bordellbetrieb, der umfangreiche amtliche Auflagen zu erfüllen hat. Hier lauern diverse baurechtliche Vorschriften und Zuverlässigkeitsprüfungen. Zudem muss ein Betriebskonzept zur Genehmigung eingereicht werden!

    Wir räumen jetzt den Tempel aus, und machen draus ein Freudenhaus?

    Die Annahme, dass im kommenden Jahr das „große Sterben“ der Wohnungsbordelle einsetzt, setzt dabei wohl vorwiegend am „Baurecht“ an, wo in den meisten Bundesländern Bordellbetriebe in reinen Wohnbezirken nicht zulässig sind. Da die genannten Wohnungen mit mehr als einer Sexworkerin bislang amtlich nicht als Bordellbetriebe gelten, gibt es momentan eigentlich nur dann Probleme, wenn die Nachbarschaft belästigt oder die Jugend direkt gefährdet wird.

    Reicht man aber nun im kommenden Jahr ein Konzept für eine solche Wohnung ein, die dann nach dem neuen Gesetz als Bordellbetrieb gilt, ist grundsätzlich auch mit einer neuen baurechtlichen Prüfung zu rechnen, bei der das Amt dann unter Umständen aus rein baurechtlichen Gründen eine Genehmigung verweigert. Ein Bestandschutz ist natürlich nicht vorgesehen und ohne vorliegende Genehmigung ist die Ausübung des Gewerbes dann nicht mehr möglich!

    Ob das Baurecht entsprechend streng angewendet wird, ist sicher von Ort zu Ort verschieden, außerdem differieren die Bauordnungen von Bundesland zu Bundesland, da es keine bundeseinheitliche Regelung dazu gibt. Außerdem sind die Wohnungsbordelle in nicht wenigen Städten Sexsteuer-Zahler, die den städtischen Kassen Einnahmen bescheren.

    Tötet man die Kuh, die man noch melken will?

    Bitte verstehen Sie diesen Artikel nur als sehr reduzierte Basis-Betrachtung, denn es gibt noch eine Menge weiterer gesetzlicher Aspekte, die beim Wohnungsbordell Anwendung finden und mit denen man sich als Betreiber beschäftigen sollte.

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/02/11/prostitution2017-baurecht-prostitutionsstaetten-vergnuegungsstaetten/

    Wer davon betroffen ist, dem empfehle ich dazu die Lektüre meiner umfangreichen Fachpublikation zum Thema und verweise zudem auf meine Beratungsangebote:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/das-buch/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

  • Nachgefragt: Was hat es mit dem „Düsseldorfer Verfahren“ auf sich?

    Nachgefragt: Was hat es mit dem „Düsseldorfer Verfahren“ auf sich?

    Bildquelle: Pixabay
    Bildquelle: Pixabay

    Das „Düsseldorfer Verfahren“ oder „Düsseldorfer Modell“ für Sexworker:

    Wenn man sich mit der Besteuerung von Sexworkern beschäftigt, hört man sehr oft die Begriffe „Düsseldorfer Verfahren“ oder auch „Düsseldorfer Modell“. Was es aber genau damit auf sich hat, wissen nur die wenigsten in der Branche und selbst diejenigen, die Steuern nach diesem „Verfahren“ seit Jahren entrichten, können meistens nicht genau erklären, was da genau passiert und wie die rechtlichen Regelungen diesbezüglich sind. Also schauen wir uns doch einmal an, was sich dahinter verbirgt:

    Das „Düsseldorfer Verfahren“ wurde in den 1970er Jahren von der Oberfinanzdirektion Düsseldorf entwickelt, da es kaum gelang Prostituierte steuerlich zu erfassen. Die Damen waren einen Tag in Düsseldorf, in der nächsten Woche in Köln und dann plötzlich im Raum München tätig und man konnte quasi nie festmachen, wo und wann die Steuer entrichtet werden würde. Welches Finanzamt ist zuständig, gibt es einen Wohnsitz oder lebt die Sexworkerin mal hier und mal da und hat keinen Briefkasten für amtliche Zustellungen?

    Aus dieser Situation entstand die Idee, die Sexworkerinnen zur freiwilligen Zahlung einer täglichen Pauschale zu bewegen, mit der sie eine Vorauszahlung auf die später entstehende Einkommensteuer entrichten. Dabei ist das Wort „freiwillig“ sehr entscheidend, da das Verfahren nicht gesetzlich verankert ist und sich dementsprechend auch niemand daran beteiligen muss. Dass dies in den Orten, wo das Verfahren praktiziert wird, aus amtlichem Mund ganz anders anhört, ist nicht verwunderlich: der Staat will zumindest ein wenig Geld einnehmen und unterstellt daher gerne die Pflicht zu den pauschalen Vorauszahlungen, die es aber rechtlich gar nicht gibt!

    Wenn mich ein Finanzbeamter bei einer Kontrolle in einem Bordellbetrieb zur Vorauszahlung auffordert und den Eindruck erweckt, dass dies meine gesetzliche Pflicht wäre, ist das durchaus als Rechtsbeugung zu verstehen, denn ich kann gegen kein Gesetz oder gegen keine Verordnung verstoßen, die es gar nicht gibt!

    Allerdings fürchten sowohl die Sexworker wie auch die Bordellbetreiber natürlich mögliche Repressalien in Form von häufigen Kontrollen und regelmäßigen Betriebsprüfungen, die sich aus einer Weigerung zur Mitwirkung am „Düsseldorfer Verfahren“ womöglich „zufällig“ ergeben können. Schließlich kann die Finanzbehörde bei einer Weigerung vermuten, dass man die Absicht hat seine Einnahmen auch später nicht zu erklären. Die reine Vermutung kann ausreichen, um immer wieder ein wenig genauer hinzuschauen. Keine Frage!

    Übrigens sind die meisten Sexworker der Meinung, dass sie mit der täglichen Pauschale, die wohl zwischen 20 und 30 Euro pro Arbeittag liegt und zwischen den Bundesländern, wo das Modell Anwendung findet, leicht differiert, ihrer Steuerpflicht Genüge getan haben.

    Das ist völlig falsch! – Die selbständige Sexworkerin (davon sprechen wir in der Regel) ist wie jeder andere selbständige deutsche Steuerbürger natürlich dazu verpflichtet, ein jährliche Einkommensteuer-Erklärung abzugeben, aus der sich die real zu zahlende Steuer ergibt. Dabei werden dann die bereits geleisteten Vorauszahlungen angerechnet.

    Dazu mal ein einfacher Rechenexempel: Bei angenommenen 300 Arbeitstagen im Jahr zahlt eine Sexworkerin fiktiv 20 Euro Vorauszahlung pro Tag. So entstehen 6.000 Euro in der Summe. Wenn die Gute täglich im Schnitt 150 Euro „verdient“, sind das auf der Einnahmenseite 45.000. Dafür wären nach Steuertabelle überschläglich etwas mehr als 25% Steuer fällig (abweichend je nach Steuerklasse), was gerundeten 10.000 Euro entsprechen würde. Es müssten also 4.000 Euro nachgezahlt werden. Dies alles, wie schon erwähnt, alles stark vereinfacht dargestellt, wobei ich eventuell fällige Umsatzsteuer und ähnliches überhaupt nicht berücksichtigt habe.

    Nach meinen derzeitigen Informationen wird das „Düsseldorfer Verfahren“ momentan in Baden-Württemberg, Berlin und Nordrhein-Westfalen angewendet.


    Wer detaillierte Informationen wünscht, dem empfehle ich einen Besuch auf der Webseite einer Kanzlei meines Vertrauens, auf der es einen umfangreichen Artikel eines Kölner Fachanwalts für Steuerrecht gibt, der sehr ausführlich ins Thema eingestiegen ist:

    LHP – Rechtsanwälte Köln – Dr. Peter Steinberg zum Thema


    Kontext-Thema:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/