Gangbang und das neue Prostitutionsgesetz für 2017:
Wenn man sich mal etwas schlüpfrig im Internet bewegt, findet man schnell zahlreiche bunte Bilder und diverse Einladungen zu Gangbang-Events in nahezu allen Regionen der Republik, wo naturgeile Damen gegen Zahlung einer preiswerten Pauschalgebühr auf möglichst viele willige Befruchtungsstachel warten, um in einer hemmungslosen Orgie der Lust zu frönen.
Als eine große deutsche Boulevard-Zeitung vor einigen Jahren mit dem schönen Begriff „Gangbang-Republik-Deutschland” titelte, ist sicher einigen Politikern in Berlin nachhaltig die hornige Brille beschlagen, denn so hatte man es dort noch nicht betrachtet. Zwar hatte man mit dem ersten deutschen Prostitutionsgesetz von 2002 in der deutschen Erotikbranche für ein liberales Klima gesorgt, aber mit solchen Folgen hatte wohl niemand gerechnet.
Flat-Rate-Sex hier, Gangbang da: jawoll, die ganze Republik ist Porno und wirft die alten Konventionen in den Mülleimer der Geschichte!
Was den Freunden der deftigen Lust gefiel und auch in der Sexbranche für neue Umsätze sorgte, wird nun durch das neue Prostitutionsgesetz für 2017 zum besonderen Ziel der staatlichen Regulierung:
Gangbang darf ab 1. Juli 2017 in der gewerblichen Form in Deutschland nicht mehr stattfinden! – Betonung auf „gewerblich”!
OK, wenn Gangbang-Babsi in ihrer Hostessenwohnung 10 Herren zum Bangen einlädt, sie alleine zu Werke geht und den Preis selbst festlegt, gibt es natürlich keine staatliche Handhabe. Aber wenn ein Club oder ein Veranstalter dazu aufruft und gewerbliche Damen gegen Pauschalpreis offeriert, ist dies ein klarer Verstoß gegen die neuen Regeln!
Zwar finden wir au den ersten Blick im Gesetzestext nur das Werbeverbot für Sex ohne Kondom und das Werbeverbot von Sex mit Schwangeren, doch dabei wird übersehen, dass die Veranstaltung von Gangbangs durch Clubbetreiber und Veranstalter zum einen der amtlichen Genehmigung bedarf und es Clubbetreibern und Veranstaltern zudem verboten ist
Preise und Ausmaß für die sexuellen Dienstleistungen ihrer „Mitarbeiterinnen” festzulegen.
Der Gesetzgeber bezeichnet dies als Weisungsverbote und geht sogar noch einen Schritt weiter: auch wenn sich Sexworkerinnen zu einem Gangbang bereiterklären und auch den Tarif vorab akzeptieren, ist dies dennoch unzulässig! – Warum? – Weil es das Recht der Sexworkerinnen ist, im Rahmen ihrer sexuellen Selbstbestimmung die Vereinbarung jederzeit aufzukündigen. Da dies in einem laufenden Gangbang nicht zu gewährleisten ist, wird man solche Veranstaltungen nicht genehmigen. Ohne Genehmigung kein gewerblicher Gangbang! Klingt kompliziert? – Ist es auch …
Warum kommt der Begriff „gewerblich” so oft vor? – Weil es natürlich jeder Bürgerin und jedem Bürger erlaubt ist, aus privater Neigung oder Überzeugung einen privaten Gangbang zu zelebrieren. Dies ist erlaubt, wenn eben kein Geld genommen wird und die Akteure nicht
als Gruppe von Sexworkern unterwegs sind.
So wird es in 2017 wohl in Deutschland zum großen „Gangbang-Sterben” kommen und die Republik kann dann endlich wieder ihren Namen wechseln .. orakelt Schwerenöter Howard Chance, der die Angelegenheit natürlich weiter im Blick haben wird.
Autor: Howard Chance – Publizist – 08.11.2016
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