Kategorie: Allgemeine Themen

Das neue Prostitutionsgesetz für 2017 – Allgemeine Themen: Das Gesetz und seine Auswirkungen auf die Erotikbranche – Termine – Fakten – News – Herausgeber: Howard Chance

  • Prostitution 2017 – Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos

    Prostitution 2017 – Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos

    Prostitution 2017 - Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos
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    Prostitution 2017 – Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos

    Papier ist geduldig, Papier vermittelt Informationen und manchmal sorgt Papier, hier in Form einer geplanten ministeriellen Verordnung, für weiteres Chaos bei der Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes in die Praxis! Was geht da vor im Bundesfamilienministerium?

    Am 31. März 2017 wurde vom Ministerium u.a. der Entwurf einer sogenannten „Prostitutions-Anmeldeverordnung“ vorgelegt, die exakt festlegen soll, in welcher Form die Sexworker-Anmeldung konkret erfolgen soll. Ein zentraler Punkt ist dabei die Angabe der möglichen „Arbeitsorte“ im „Huren-Ausweis“: nach dem ursprünglichen Gesetzestext, war bzw. ist es möglich, in den Ausweis „pauschal“ alle Orte und Kreise im Bundgebiet einzutragen, etwa nach dem Muster „Tätigkeit in allen Kreisen und Orten des Bundesgebietes“, wie ich es schon in meinem Buch (Erstfassung September 2016) angeregt hatte. Mit dieser Formulierung wäre man recht weit vorne, aber damit soll, wenn die neue Verordnung denn wirklich beschlossen wird, Schluß sein!

    Im Hurenausweis sollen dann alle Orte, in denen man die Prostitution ausübt oder zukünftig ausüben will, „einzeln“ aufführen. Na denn, dann muß der Sachbearbeiter halt notfalls mehrere Hundert Orte eintragen, was aber auf dem vorgesehenen Dokument gar nicht möglich ist, da die beschriftbare Fläche viel zu klein ist!

    Rein rechtlich ist die „Verordnung“ recht fragwürdig, da man einer Sexworkerin ja nicht verbieten kann, in  allen Orten der Bundesrepublik, wo Prostitution erlaubt ist, zu arbeiten. Warum man den Ämtern nun recht unsinnige und verwaltungsintensive zusätzliche Pflichten auferlegt, wird mir ein Rätsel bleiben.

    Fest steht hingegen, dass ein fehlender Ort im Dokument zu einem echten Problem werden kann und zwar sowohl für die Sexworkerin wie für den Betreiber, der ja den Ausweis nun umfangreich prüfen muß. Wenn Frankfurt/Main eingetragen ist, gilt der Eintrag nicht für das angrenzende Offenbach und umgekehrt! Drückt der Betreiber hier regelmässig ein Auge zu, sind Bußgelder vorprogrammiert. Und auch die Dame wird davon nicht verschont bleiben, wenn sie die neue amtliche „Erdkunde“ nicht versteht.

    An dieser Stelle muß ich ausnahmsweise einmal die Leutchen von Dona Carmen e.V. loben, die diesen neuen ministeriellen Ergüsse auf ihrer Homepage sehr umfangreich herausgearbeitet haben. Wer also mehr über die Dokumente vom 31. März 2017 wissen möchte, der schaue doch einmal bei den Frankfurter Aktivistinnen und Aktivisten vorbei:

    Aussetzen statt umsetzen!

     

  • Prostitution 2017 – „Fremdenverkehr der besonderer Art“ in Tschechien

    Prostitution 2017 – „Fremdenverkehr der besonderer Art“ in Tschechien

    Prostitution 2017 - Die EU förderte "Fremdenverkehr der besonderer Art" in Tschechien
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    Prostitution 2017 – „Fremdenverkehr der besonderer Art“ in Tschechien

    Es gibt bekanntlich viele Fördertöpfe der EU, mit denen Strukturschwächen behoben, Arbeitsplätze geschaffen und wirtschaftliche Anreize für Neuansiedlungen von Unternehmen geschaffen werden. Ein ganzer Katalog, den auch Unternehmesberater nutzen, um solche Programme für Kunden zu „gestalten“, die dann unter Umständen in den Genuß von Talern kommen können. So weit, so gut!

    Doch hätten Sie gedacht, das die europäische Union Bordellbetriebe fördert? Ja, die Geschichte klingt merkwürdig, hat sich aber wohl so zugetragen.

    Die Pension Retro in einem 230-Seelen-Dorf kurz hinter der deutsch-tschechischen Grenze wurde in 2015 vom Bauernhaus in eine Pension umgebaut und da die EU den Tourismus dort im Niemandsland fördern wollte, gab es 40.000 € aus dem Brüsseler Topf für ein neues Dach und für Wärmedämmung.

    Eine gemütliche Pension für Wandervögel stand im Antrag, der nach Brüssel ging und dies natürlich mit dem Hinweis auf die Förderung des „Fremdenverkehrs“!

    Dass Wanderer manchmal „vögeln“, soll durchaus vorkommen und wenn man als neuer Gast im Puff verkehrt, ist man erst einmal ein Fremder, aber solches konnte der EU-Sachbearbeiter natürlich nicht vermuten, als der Antrag auf dem Schreibtisch lag. Er fördete eine Pension, die sich bei genauerer Betrachtung als „Puff“ darstellte.

    Die Geschichte ist zwar skurril und lustig, taugt aber nicht zum wirklichen Skandal, da die Besitzer der Pension wohl einfach die wahren Umstände im Antrag verschwiegen hat. Auch könnte die Nutzung nach Abschluß der Baumaßnahmen „verändert“ worden sein, wovon man im fernen Brüssel sicher nicht mitbekommen konnte.

    Es ist also eine „unfreiwillige Förderung“, die da geschah und die inzwischen wohl von der EU-Kommision untersucht wird. Angeblich sind die Fördermittel ja inzwischen zurückgezahlt worden und damit wird sich die Geschichte dann wohl in Kürze in Wohlgefallen auflösen.

    Unterhaltsam ist die Story aber in jedem Fall, wobei ich aber ausdrücklich von einer Nachahmung abrate und solche Projekte nicht aktiv unterstütze? Nein! Spaß!

  • Prostitution 2017 – Brandschutz – FKK-Club Harem in Bad Lippspringe dicht!

    Prostitution 2017 – Brandschutz – FKK-Club Harem in Bad Lippspringe dicht!

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    Prostitution 2017 – Brandschutz – FKK-Club Harem in Bad Lippspringe dicht!

    Kaum schreibe ich einen Artikel über Brandschutz in Prostitutionsstätten, schon schlägt das Schicksal in der Nähe meiner letzten Behausung gnadenlos zu! Nach einer Mitteilung von Radio Hochstift, ist der über die Region OWL hinaus bekannte Saunaclub Harem in Bad Lippspringe bereits seit vergangenem Donnerstag, dem 6. April 2017, amtlich geschlossen, weil u.a. die Brandmeldeanlage defekt war.

    Dies bedeutet, dass im Falle eines Brandes womöglich die Brandmeldung per Haussirene und/oder die automatische Alarmauslösung bei der zuständigen Feuerwache ausbleibt. Auch automatische Brandschutztüren, die Brandabschnitte automatisch abriegeln, könnten den Dienst verweigern, wenn die steuernde Anlage den Dienst verweigert. Aber es würde auch schon ausreichen, wenn nur einige Brandsensoren, von denen es im Objekt sicher eine große Anzahl gibt, den Ermüdungstod gestorben sind.

    Aus eigener Erfahrung in einem großen Betrieb weiß ich, dass Brandmeldezentralen nur bei regelmässiger Wartung zuverlässig funktionieren. Da diese Wartungen bei zugelassenen Fachbetrieben recht teuer sein können, wenn man nicht zielführend verhandelt, wird hier oft am falschen Ende gespart oder sogar selbst ein wenig gebastelt, was dann im Brandfall gleich auch noch zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann, wenn nämlich ein Gutachter Manipulationen erkennen sollte!

    Was nun im „Harem“ vorlag, entzieht sich meiner Kenntnis, aber eine einwöchige Schliessung kostet richtig Taler und ist zudem noch mit einem ziemlichen Imageschaden verbunden. Zum Glück kann man Schäden an Brandmeldeanlagen in der Regel schnell reparieren und das Team vom Harem bekommt übermorgen (Donnerstag 13. April 2017) die Chance, dem untersuchenden Amt die reparierte Anlage erneut zu präsentieren. Ist alles OK, kann der Club umgehend wieder öffnen!

    Interessant war der im Pressebericht erwähnte „anonyme Hinweis“, der zur amtlichen Kontrolle führte: der Tippgeber muss ein Experte gewesen sein, der sich mit der Funktionsweise solcher Anlagen gut auskennt. Denn eine technische Störung sieht man eigentlich nur auf dem Anlagen-Display, wenn diese optisch eine Störung vermeldet. Ein defekter Senor selbst macht keine Töne und es wird wohl niemand alte Socken in die Alarm-Sirenen gesteckt haben, um akustische Signale zu unterdrücken.

    Ich tippe hier eher auf einen (ehemaligen) Mitarbeiter, der um die Probleme wußte und den Betreibern, aus welchem Grund auch immer, eins auswischen wollte, was ja nun auch eindruckvoll gelungen ist! Prost, Mahlzeit!

    Mit Bränden kenne ich mich leider sehr gut aus! Nicht, weil ich ständig Brand, also großen Durst habe, sondern vor einigen Jahren Opfer eines Brandanschlags wurde, wo eine intakte Brandmeldeanlage nichts mehr nützte, weil der Täter Brandbeschleuniger benutzte, der innerhalb von Minuten ein wahres Inferno erzeugte. Aber auch ohne kriminelle Energie und Hilfsstoffe, sind defekte Brandmeldeanlagen natürlich ein absolutes „no go“!

  • Prostitution 2017 – Erste Erotikportale fordern Kunden zu Profilanpassungen auf!

    Prostitution 2017 – Erste Erotikportale fordern Kunden zu Profilanpassungen auf!

    Prostitution 2017 - Erste Erotikportale fordern Kunden zu Profilanpassungen auf!
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    Prostitution 2017 – Erste Erotikportale fordern Kunden zu Profilanpassungen auf!

    Noch knapp 80 Tage bis zum 1. Juli 2017, dem Tag, an dem das neue Prostitutionsgesetz Inkrafttreten wird! Große deutsche Erotikportale hatten ja schon Ende vergangenen Jahres bei einer Sitzung in Berlin, an der ich selbst auch teilgenommen habe, verabredet, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei den Werbeverboten zu kontrollieren und die Werbekunden explizit darauf hinzuweisen.

    Nun gibt es einen ersten „Vorreiter“, der mir gestern einen entsprechenden Flyer zu Prüfung geschickt hat: Berlin Intim (Team Meyer) wird seine Kunden in naher Zukunft informieren und bittet die Kunden, bestehende Profile bis Ende Mai 2017 zu ändern, falls dort Hinweise auf französisch ohne, Geschlechtsverkehr ohne oder Sex mit Schwangeren enthalten sein sollten.

    Auch wenn die Portale generell nicht in jedem Fall für die von Kunden verfassten Texte haften, besteht dennoch ein berechtigtes Eigeninteresse, um Probleme zu vermeiden. Wenn die Behörden im Juli eventuell Portale durchforsten, um „Werbeverstösse“ zu ermitteln, kann es schnell zu amtlichen Anfragen kommen, die beispielsweise die Identität und die Anschrift des Werbekunden betreffen könnten.

    Außerdem hilft „Berlin Intim“ seinen Kunden ja mit der vorsorgenden Maßnahme, gesetzeskonform zu bleiben und nicht durch irgendeine Nachlässigkeit in den Fokus zu geraten. Quasi ein sehr sinnvoller Service des Hauses, der zeigt, dass die intimen Berliner ihrer Verantwortung nachkommen und Kunden vor Schaden schützen möchten.

    Ich gehe davon aus, dass weitere Portale dem Muster folgen werden, bin mir aber auch sicher, dass es einige Mitbewerbern mit Firmensitz im Ausland nicht so genau nehmen werden. Hier muß die Kundin oder der Kunde dann ohne Hinweis handeln, wenn Ungemach ausgeschlossen werden soll!

    Denn, was viele scheinbar (noch) nicht wissen:

    Die Werbeverbote des neuen Prostitutionsgesetzes gelten ab dem „Stichtag“ 1. Juli 2017! – Es gibt absolut keine Übergangsfristen!

    Wenn ich an die Zehntausende von „privaten“ Homepages denke, auf denen momentan „blasen ohne“ angeboten wird, bin ich mir sicher, dass Abmahner am 1. Juli 2017 in echte „El Dorado“-Stimmung kommen werden, weil die Homepage-Betreiber die rechtzeitige Anpassung vergessen haben! Wetten, dass?

    Genauso spannend wird es bei den Homepage-Inhalten mit „Unser Team“, wo das besitzergreifende Fürwort für Zunder sorgen kann, wenn man dieses nur richtig interpretiert.
    „Unser“ deutet sehr stark auf Abhängkeit oder ein Beschäftigungsverhältnis hin, was für den finanziellen Ruin eines Betreibers führen kann, wenn plötzlich rückwirkend Sozialversicherungsabgaben in Rechnung gestellt werden! – Also: Obacht!

    Neue Werbeverbote ab 1. Juli 2017 durch das Prostitutionsgesetz!

  • Prostitution 2017 – Baurechts-Offensive – Frühjahr 2017 – MH-Consulting

    Prostitution 2017 – Baurechts-Offensive – Frühjahr 2017 – MH-Consulting

    Prostitution 2017 - Baurechts-Offensive - Frühjahr 2017 - MH-Consulting
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    Prostitution 2017 – Baurechts-Offensive – Frühjahr 2017 – MH-Consulting

    Da sich die „Baurechts-Krise“ im Bereich der Prostitution immer weiter zuspitzt, wird MH-Consulting das Experten-Netzwerk in diesem Kontext in den kommenden Wochen erweitern und eine „zur Vorlage berechtigte“ Architektin ins Team integrieren, die im Fall eines Falles auch aktiv mit Ämtern und Behörden verhandeln kann.

    Bezüglich des Baurechts gelten folgende Grundsätze:

    Wird eine Wohnung wirklich hauptsächlich als Wohnung genutzt und liegt dort eine (dauerhafte) Anmeldung einer Person vor, die alleine (oder womöglich als 2-er-WG) dort „auch“ der Prostitution nachgeht, gilt dies nicht als „gewerbliche Wohnung“!

    Erweiterter Brandschutz und zusätzliche Rettungswege sind hier nicht vorgeschrieben!

    Liegt eine sogenannte „Hostessen- oder Modellwohnung“ vor, die konkret zur Ausübung der Prostitution „gewerblich“ vermietet wird, kann das Bauamt eine sogenannte „Ertüchtigung“ verlangen!

    Hier kann es dann sehr teuer oder sogar unmöglich werden, die Räume und Zugänge entsprechend baulich zu verändern!

    Alle Kunden von MH-Consulting werden über diese Grundsätze und deren Anwendung fortlaufend informiert und unsere Baufachleute sind für Beurteilungen bereits bundesweit unterwegs.

    Vor diesbezügliche Anfragen beim Bauamt raten wir ab, da man dadurch Fakten und Notwendigkeiten schafft, die den Sachbearbeiter zum Handeln zwingen können! Ist die „Büchse der Pandora“ erst einmal geöffnet, gibt es meistens kein zurück. Der Ist-Zustand ist dann plötzlich ein fraglicher Zustand, bei dem es keine Rechtssicherheit geben kann.

    Unsere Experten arbeiten ähnlich wie das Amt und sprechen auch unangenehme Wahrheiten aus, ohne dabei aber den Block für Nutzungsuntersagungen und ähnliche behördliche Maßnahmen zu zücken! Warum auch? Solang eine situative Analyse „privat“ bleibt, besteht keine Gefahr! Ein Amt arbeitet aber eben immer „amtlich“ und kann gewonnene Erkenntnisse nicht ignorieren! Handeln „von Amts wegen“ ist Pflicht, Nichthandeln ein Dienstvergehen!

    Warum sollte sich aber ein Beamter strafbar machen? Er hat keinen Vorteil, wenn er Dinge übersieht oder überhört und muss im schlimmsten Fall auch mit einschneidenen dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn aus seiner wohlwollenden Ignoranz „Schäden“ entstehen, die „nur“ materiell oder sogar im Extremfall „tödlich“ sein können!

    Eine Checkliste zum „Baurecht“ ist momentan in Vorbereitung und wird unseren Consulting-Kunden in den nächsten Wochen dann auch automatisch zur Verfügung gestellt!

  • Prostitution 2017 – Finanzgericht Hamburg – Urteil Hurenbuchführung

    Prostitution 2017 – Finanzgericht Hamburg – Urteil Hurenbuchführung

    Prostitution 2017 - Finanzgericht Hamburg - Urteil zur Hurenbuchführung - April 2017
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    Prostitution 2017 – Finanzgericht Hamburg – Urteil Hurenbuchführung

    Der 2. Senat des Finanzgerichts Hamburg hat jetzt gerichtlich festgestellt, in welcher Art und Weise Sexworker bei ihre Einnahmen-Überschuß-Rechnung die „Geschäftsvorgänge“ aufzeichnen müssen: es ist ein Kassenbuch zu führen, bei dem die einzelnen Kundenzahlungen aufgeführt werden müssen. Dieter 50 €, Horst 35 €, Egon 80 € ist das regelmässig anzuwendende Muster, um einer Verwerfung der Buchführung und einer Schätzung zu entgehen.

    Eine Befreiung von der Einzelaufzeichnungspflicht, wie sie bei Bargeschäften im Einzelhandel üblich ist, kommt im Bereich der Eigenprostitution nach Meinung des Gerichts nicht in Frage, da der Kundenkreis begrenzt und individuell bestimmt sei.

    Der korrekte Name des Kunden muss zum Glück nicht festgehalten werden und über korrekte Quittungen, die sicher kaum ein Kunde haben möchte, wurde im Verfahren auch nicht gesprochen. Ein Narr, wer die Einführung einer amtlich zugelassenen Registrierkasse fordert, woraus dann ein Beleg mit Art der Dienstleistung (Blasen intensiv zu 55 € mit nachfolgender analer Fingerstimulation für 35 € = Total 90 € inkl. 19% Umsatzsteuer) rattert und wo der Ausdruck den Künstlerinnen-Namen (Chantal Lamore) und die Steuernummer der Unternehmerin benennt. Nur noch eine Frage der (modernen) Zeit?

    Lasst unseren Spott mal nicht den „Schräuble“ hören: ein Schwabe versteht da womöglich keinen Spaß und greift unsere Idee beim nächsten Steuerfindungskongreß der Finanzbehörden auf! Dies wäre dann der nächste wirksame Schritt zu Hure 4.0, einem System, wo Sexworkern dann jeglicher „Spaß“ genommen würde!

    Nach Hurenpass und neuer Sexsteuer-Nummer die umhängbare Registrierkasse für die schmale Handtasche mit Terminal für bargeldlose Zahlung, weil Bargeld in der Prostitution ab 2020 gänzlich verboten wird?

    Ja, das klingt nach Utopie, doch viele Utopien wurden bereits Realität und wenn man in der Prostitution das Bargeld abschafft, hat man endlich die Kontrolle, die man wirklich haben will! Wenn alles auf deutschen registrierten Konten landet, ist mogeln unmöglich und die Steuererklärungen entstehen quasi automatisch. Wir werden sehen, wo wir hier mittelfristig landen!

    Das oben genannte Urteil des Finanzgerichts Hamburg Aktenzeichen X S 2/17 ist noch nicht rechtskräftig und liegt momentan beim Bundesfinanzhof. Einen ausführlichen Bericht zu diesem Verfahren finden Sie unter:

    https://www.jurion.de/news/357281/FG-Hamburg-Geltung-der-allgemeinen-Aufzeichnungspflichten-auch-fuer-gewerbliche-Prostitution/

    Kontext-Artikel:

    Nachgefragt: Die Besteuerung von Sexworkern in Deutschland

  • Prostitution 2017 – Flüchtlingsprostitution in Berlin – Presseschau

    Prostitution 2017 – Flüchtlingsprostitution in Berlin – Presseschau

    Prostitution 2017 - Flüchtlingsprostitution in Berlin - Presseschau
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    Prostitution 2017 – Flüchtlingsprostitution in Berlin – Presseschau

    Ein Thema, was ich und wahrscheinlich viele andere Prostitutionsportale bislang nicht auf dem berühmten „Schirm“ haben: nach einem aktuellen Bericht der „Berliner Zeitung“ hat sich in Berlin ein neue „Szene“ gebildet, in der sich junge Männer aus Afghanistan, Pakistan und Iran, die bei uns als Flüchtlinge registriert sind, als „Stricher“ anbieten. Schöne neue Welt? Wohl eher nicht! Not macht erfinderisch, auch wenn es diese eigentlich nicht geben sollte!

    Die Kontaktaufnahme erfolgt zumeist über Internetforen, aber im Bezirk Tiergarten findet auch immer mehr männliche Strassenprostitution statt. Hilfsorganisationen sind alarmiert und wollen in diesem Bereich aufklären und den Blick der Öffentlichkeit wecken. Viele der jungen Männer sind noch minderjährig oder gerade 18 Jahre alt und damit aus der staatlichen Intensivbetreuung heraus gefallen.

    Während weibliche Sexworkerinnen aus Flüchtlingsregionen auf dem heimischen „Sexmarkt“ nicht vorhanden sind, sieht es in der Stricherszene scheinbar völlig anders aus. Entlang den üblichen Flüchtlingsrouten sind sexuelle Dienstleistungen nicht ungewöhnlich, aber in den Zielländern hat man offensichtlich nicht damit gerechnet, dass gerade Männer trotz staatlicher Unterstützung in Form von Wohnung und Flüchtlingsgeld auf die Strasse gehen und sich eben „prostituieren“.

    Ob man diesen neuen „Mitbürgern“ mit warmen Worten und dem Aufzeigen von irgendwelchen beruflichen Perspektiven wirklich „helfen“ kann, stelle ich einmal generell in Frage: ich erkenne hier eher einen handelnden Pragmatismus, der das schnelle Geld im Auge hat und sich völlig abseits jeglicher westlicher Moralvorstellungen bewegt!

    In Urlaubsregionen wie Tunesien und Marroko kennt man das Phänomen schon seit Jahren: nicht wenige männliche Hotelangestellte (weibliche gibt es sehr selten) bieten sexuelle Dienstleistungen für Männer und Frauen an, um das Einkommen erheblich zu steigern. Die Gesundheit wird auf´s Spiel gesetzt und die Sextouristen wissen, dass eine tabulose „Nummer“ lediglich eine Frage des Preises ist!

    Geschlechtskrankheiten gehören einfach dazu, können aber ja in den meisten Fällen mit antibitotischen Hämmern wirksam bekämpft werden, wenn es eben nicht HIV oder Hepatitis C ist! Man kann ja auch mal Glück haben und die Geilheit besiegt regelmässig die Vernunft! Gerade im homoerotischen Bereich sind die Risiken, durch die besonderen Praktiken, recht hoch, aber dies wird dann gerne nicht gesehen oder wirksam verdrängt.

    „Erlaubt ist, was gefällt?“

    So ist es in den benannten Urlaubsregionen, aber in der deutschen Hauptstadt wird man das so sicher nicht akzeptieren! Aber was will man tun? Wenn ein Flüchtling der Sexarbeit nachgehen will, wird ihn auch ein „Hurenpass“ nicht stoppen, den er ja demnächst benötigen wird? Ja, ich gebe zu: da wird es leicht absurd!

    Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen

  • Prostitution 2017 – Büro, Büro – Howard diese Woche am österlichen Schreibtisch!

    Prostitution 2017 – Büro, Büro – Howard diese Woche am österlichen Schreibtisch!

    Prostitution 2017 - Büro, Büro - Howard diese Woche am österlichen Schreibtisch!
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    Prostitution 2017 – Büro, Büro – Howard diese Woche am österlichen Schreibtisch!

    Heute geht es nach Münster zu Terminen, ab morgen steht dann eine Bürowoche auf dem Programm, wo ich mal wieder Akten aufarbeiten muss! Momentan gehen jede Menge amtliche Verlautbarungen ein, was die Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes anbelangt. Da ich ja bundesweit arbeite und regionale Besonderheiten beachten muss, habe ich sehr viel zu lesen! Das Back-Office darf man momentan nicht vernachlässigen!

    Alle Kunden von MH-Consulting erhalten in dieser Woche Post (natürlich modern per Email) und einen Zugang zum internen Monitoring-Bereich, wo zukünftig Musterverträge und Dokumentationen hinterlegt werden. Auch hier sind umfangreiche Vorbereitungen notwendig. Der eigentlich geplante Osterurlaub fällt in diesem Jahr leider aus!

    In der Woche nach Ostern geht es dann zu Terminen nach Südwestfalen, Köln, Düsseldorf und weiter in den ganz hohen Norden, wo dann auch wieder Ortstermine anstehen. Der Beratungsbedarf ist groß, aber mein Netzwerk ist inzwischen sehr gut aufgestellt und wird Mitte April um Baurechtsexperten erweitert, da Baurecht eines der prägenden Themen des „Sommers“ werden wird und hier die größten Probleme absehbar sind.

    Ich bitte heute um Verständnis, dass persönliche Termine momentan eine etwas längere Vorlaufphase haben, da eben sehr viele Projekte bereits in Bearbeitung sind und es einiger Denkarbeit bedarf, um die richtigen Strategien zu entwickeln. Aber noch haben wir ja ein wenig Zeit und Panik ist noch immer das völlig falsche Rezept!

    Die wirkliche Arbeitsphase, bei der die Konzepte entstehen, beginnt „erst“ im Mai 2017, wo dann sicher auch zuverlässige amtliche Dokumente vorliegen werden, wenn denn die Ämter und Behörden „endlich“ wissen, was sie wollen und wenn die angedachten „runden Tische“ stattgefunden haben. Ich bin jedenfalls sehr gespannt!

    Ich wünsche jedenfalls allen Kundinnen und Kunden, allen Interessentinnen und Interessenten, sowie dem „gemeinen Surfvolk“ schon heute ein schönen und hoffentlich sonniges Osterfest und verbleibe mit dem bekannten argentinischen Ostergruß:

    „Buenos Aires … Frohe Ostern! … Glück auf!“

    Machen wir das Beste aus der Situation! Etwas anderes bleibt uns ja auch nicht übrig!

    Das Motto der Woche: „Keine Feier ohne Eier!“


    Kontext:

    Terminkalender aktuell – Howard Chance

  • Prostitution 2017 – Seminar in Herford – Das Baurecht bereitet große Sorgen

    Prostitution 2017 – Seminar in Herford – Das Baurecht bereitet große Sorgen

    Prostitution 2017 - Seminar in Herford - Das Baurecht bereitet große Sorgen
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    Prostitution 2017 – Seminar in Herford – Das Baurecht bereitet große Sorgen

    Am gestrigen Samstag, dem 8. April 2017, fand im Hotel am Waldesrand in Herford das Informationsseminar von OWL Erotik in Kooperation mit MH-Consulting statt, zu dem sich etwa 20 Betreiberinnen und Betreiber aus der erweiterten Region eingefunden hatten, um aktuelle Informationen zum neuen Prostitutionsgesetz zu erhalten.

    Fast alle Anwesenden sind in der „erotischen Zimmervermietung“ aktiv und beschrieben die allgemeine wirtschaftliche Situation im Prostituionsgewerbe als deutlich rückläufig: große Gewinne, wie in früheren Jahren, werden nicht mehr erzielt und das neue Gesetz wird als neue Bürde verstanden, als eine Bürde, die womöglich zu Investitionen führen wird.

    Während man sich bei Zuverlässigkeitsprüfungen und neuen organisatorischen Notwendigkeiten nur wenig Sorgen macht, wurde das Thema „Baurecht“, mit dem sich das Seminar umfangreich befasste, als durchaus existenzbedrohend betrachtet, schließlich müssen gewerbliche betriebene „Prostitutionsstätten“ besondere baurechtliche Bestimmungen erfüllen: der 2. Fluchtweg, solide Treppenhäuser und der Brandschutz müssen, völlig unabhängig vom neuen Prostitutionsgesetz, bereits jetzt eingehalten werden.

    Holztreppenhäuser sind nicht zulässig, aber vielerorts noch vorhanden. Ausgewiesene Fluchtwege und Brandschutz-Elemente wie T 30-Brandschutztüren und schützende Wände in F 90, gibt es in vielen Objekten nicht und offensichtlich hat auch selten jemand vom Amt danach gefragt. Klar, ohne Antrag auf Nutzungsänderung oder allgemeine bauliche Maßnahmen, finden Ortstermine und Überprüfungen nur sehr selten statt, was sich nun aber durch die Erlaubnispflicht für Bordellgewerbe schlagartig ändert.

    Wenn man nämlich im Herbst 2017 seine Genehmigung beantragt, sieht das Gesetz eine automatische baurechtliche Bewertung vor. Die Bauakte, die durchaus schon mal Jahrzehnte im amtlichen Keller schlummerte, kommt auf den Tisch und wird für Überraschungen sorgen und möglicherweise intensive Nachprüfungen auslösen!

    Nun kann es ja durchaus sein, dass der Bauamts-Mitarbeiter es nicht so genau nimmt und kleine Mängel wohlwollend übersieht, zumal er ja auch in Erklärungsnot könnte und alte Versäumnisse einräumen müsste. Aber spätestens, wenn erhebliche Mängel im Bezug auf Brandschutz erkennbar werden, ist ganz sicher Schluß mit lustig, da sich erhebliche Haftungsrisiken ergeben können.

    Wenn man am Brandschutz scheitert, sollte man vorerst keine baurechtlichen Anträge stellen!

    Das war die Feststellung, die wir gestern beim Herforder Seminar treffen konnten. Denn wenn man schlafende Hunde oder Schimmel weckt, verursacht man Verwaltungsakte, die dann nicht mehr zu stoppen sind. Wehe, wer unvorbereitet in diese Mühle gerät!

    Auch wenn der Baurechtsexperte von MH-Consulting sehr klare Worte fand und die Anwesenden dazu aufforderte „auf das allgemeine Jammern zu verzichten“, zeichnete er dennoch kein Untergangsszenario, sondern appellierte an die Vernunft und beschwor das Gesetz des Handelns:

    „Lassen Sie das Jammern, werden Sie aktiv, lassen Sie sich von Experten beraten, nehmen Sie ein bisschen Geld in die Hand und regeln Sie die Dinge, die seit Jahren vernachlässigt wurden!“

    Klare Worte, die die Anwesenden zunächst überraschten, die aber dann zu einer lebhaften kontruktiven Diskussion führten. Baurecht war bei vielen überhaupt nicht im Focus, da es ja im neuen Gesetz nur ganz am Rande vorkommt. Die wirklich Bedrohung wurde und wird, nach wie vor, verkannt oder wohlwollend übersehen.

    Ich werde meine Kunden auf diese Problematik in den kommenden Wochen ansprechen und habe mit meinem Baurechts-Kollegen bereits die weiteren Maßnahmen in diesem Bereich besprochen: wir werden einen im Rotlicht erfahrenen Architekten mit ins Boot nehmen, der diesen wichtigen Bereich ab Mai 2017 abdecken wird!

    Da Seminar war sehr positiv, wobei sich die Anwesenden jedoch wunderten, dass bestimmt 75 % der Betreiber aus der Region nicht anwesend waren und damit womöglich wichtige Impulse verpasst haben! Aber. man kann ja niemanden zur Teilnahme zwingen!

    Dirk Niederkleine wird, als lokales „Ohr“, Ansprechparnter für die Region sein und wichtige Informationen jederzeit an die Branche weitergeben. Möglicherweise wird es im Frühsommer ein weiteres Seminar geben und MH-Consulting steht bei Beratungsbedarf jederzeit bereit und das mit ständig erweitertem Experten-Netzwerk.

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/04/11/baurechts-offensive-fruehjhr-2017-mh-consulting/

  • Prostitution 2017 – Razzia in Krefeld – 12 Sexwork-Wohnungen baurechtlich geschlossen!

    Prostitution 2017 – Razzia in Krefeld – 12 Sexwork-Wohnungen baurechtlich geschlossen!

    Prostitution 2017 - Razzia in Krefeld - 12 Sexwork-Wohnungen baurechtlich geschlossen!
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    Prostitution 2017 – Razzia in Krefeld – 12 Sexwork-Wohnungen baurechtlich geschlossen!

    Wie hilfreich und wirksam das geltende Baurecht sein kann, erlebten in der vergangenen Woche 14 Liebesdamen, die in der Oppumer Straße in Krefeld ihrem Gewerbe nachgingen. „Nachgingen“ ist dabei die grammatikalisch richtige Zeitform, da in den untersuchten Objekten nun „absolut Sense“ ist. 12 Hostessen-Wohnungen in 3 Gebäuden wurden von Stadtverwaltung und Zoll in Augenschein genommen, wobei festgestellt wurde, dass in „reinem Wohnraum“ der gewerblichen Prostitution nachgegangen wurde.

    Eine Nutzungsänderung lag nicht vor und wahrscheinlich war auch keine Dame dort mit Wohnsitz gemeldet. Die Stadt untersagte jedenfalls die weitere „illegale Nutzung“ und verfügte, das in den Wohnungen keine Prostitution mehr stattfinden darf! 3 Damen mußten sogar die Wohnungen umgehend verlassen, da es keinen vorgeschriebenen zweiten Fluchtweg im Gebäude gab und hier „Gefahr im Verzug“ vorlag. Koffer packen und ganz unromantisch raus!

    Ein sehr eindrückliches Beispiel, um einmal zu verdeutlichen, was bei baurechtlicher Betrachtung von jetzt auf gleich möglich ist, wenn der berühmte „politische Wille“ Ämter und
    Behörden in Gang setzt. Die Umstände in der Oppumer Strasse waren den Ämtern jahrelang bekannt und bei den Objekten handelt es sich um „Traditionsbetriebe“, die zum Teil schon in den 1980-er Jahren dort zu finden waren. Wer erinnert sich nicht an die „Mitfickzentrale“ und die ziemlich tabulosen Wohnungen ums Eck, in denen jetzt mit dem eisernen Besen gekehrt wurde.

    Krefeld ist erotisch im Gerede: während das Eroscenter keine Sexsteuer zahlte und amtlich als Hotel Garni genehmigt wurde, schießt man sich auf die Kleinbetriebe ein und zeigt eindrücklich, wer der Herr in der Stadt ist. Was beim „Garni“ ansteht, bleibt in den Sternen verborgen und wird wohl diplomatisch im Stadtrat diskutiert und irgendwann einmal entschieden. In der Oppumer Strasse hatte man weder Zeit noch Mitleid: hier mußte wohl schnell und klar ein Exempel statuiert werden. In Krefeld herrscht nun (teilweise) Ordnung!

    Ein Lob auf die städtische Verwaltung und den Bürgermeister! Alle drei Daumen hoch!

    Einen ausführlichen Bericht finden Sie unter Mein Krefeld und unter RP-Online.

  • Prostitution 2017 – Presseschau – Stadt Frankfurt plant Sexworker-Beratung

    Prostitution 2017 – Presseschau – Stadt Frankfurt plant Sexworker-Beratung

    Prostitution 2017 - Presseschau - Stadt Frankfurt plant Sexworker-Beratung
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    Prostitution 2017 – Presseschau – Stadt Frankfurt plant Sexworker-Beratung

    Die Stadt Frankfurt am Main plant nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 30.03.2017 momentan die notwendige Sexworker-Beratung im Rahmen des neuen Prostitutionsgesetzes, das zum 1. Juli 2017 Inkrafttreten wird.

    Dazu soll ein Beirat geschaffen werden, der aus Vertreter von Gesundheitsamt, Sozialverwaltung, Frauenreferat, Ordnungsamt und Polizei bestehen wird.  Die Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grünen möchte mit dieser fachlich breit aufgestellten Arbeitsgruppe das neue Gesetz in Frankfurt umsetzen.

    Der „weltoffenen Umgang mit freiwillig erbrachter, selbstbestimmter Sexarbeit“ ist dabei in Balance mit humanen Arbeitsbedingungen zu bringen, verlautete aus dem Frankfurter Römer, wo der Gesundheitsdezernent Stefan Majer (Grüne) die Koordination verantwortlich übernehmen soll.

    Man macht sich in Frankfurt, wo es eine Vielzahl von Sexworkern und Bordellen gibt, intensive Gedanken, wobei die Zeit natürlich gegen die Stadt arbeitet. Es sind nur noch 3 Monate Zeit, bis das Gesetz seine Kraft entfaltet und bis dahin sollte die Stadt Frankfurt ein tragfähiges Konzept haben, damit nicht auf den amtlichen Fluren das Chaos ausbricht!

    Kritik kam erneut von der Organisation Dona Carmen e.V. aus dem Frankfurter Bahnhofsviertel. Hier spricht man von „polizeilicher Reglementierung von Prostitution“ und von „Stigmatisierung“ und verweist auf eine noch einzulegende Verfassungsbeschwerde, der
    aber in Fachkreisen nur wenig Erfolgsaussichten beigemessen werden. Bis zum 1. Juli 2017 wird da sicher nichts passieren und die Stadt Frankfurt muß handeln.

    Die von der Frankfurter Rundschau angedeutete möglicherweise „vorherige Prüfung der Rechtsvorschriften“ (also vor Inkrafttreten des Gesetzes) wird nicht stattfinden, da dazu erst einmal eine Verfassungsbeschwerde eingereicht werden müßte. Dies geht im normalen Verfahren aber erst, wenn das Gesetz bereits praktiziert wird!

    Vor dem Ernten kommt das sähen, kann man da nur erfürchtig munkeln. Seit Herbst 2016 warten wir nun auf die „Verfassungsbeschwerde“ und inzwischen ist viel Wasser den Main hinunter geflossen und die Zeit verrinnt zunehmens …

    Die einen vertrauen auf Gott, andere auf Allah und wiederum andere auf „Dona Carmen“. Welche Strategie nun die richtige sein wird, lasse ich mal unbeantwortet. Machen Sie sich selbst ein Bild, liebe Leserin und lieber Leser!

     

  • Prostitution 2017 – Agenda und Ablauf Tagesseminar in Herford – Samstag, 8. April

    Prostitution 2017 – Agenda und Ablauf Tagesseminar in Herford – Samstag, 8. April

    Das neue Prostitutionsgesetz in Theorie und Praxis
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Agenda und Ablauf Tagesseminar in Herford – Samstag, 8. April

    Ergänzend zur bereits vorliegenden Veranstaltungsinformation, möchte ich heute die Inhalte des Seminars und den ungefähren Tagesablauf meines Seminars in Herford kurz skizzieren, damit man(n) und frau sich entsprechend vorbereiten kann. Je nach Zusammensetzung der Teilnehmerrunde, können natürlich spontan Anpassungen vorgenommen werden, die sich aus dem „Work Flow“ automatisch ergeben.

    „Das neue Prostitutionsgesetz in Theorie und Praxis“

    lautet das Motto des Seminars und wir wollen dabei eine Brücke schlagen, zwischen dem, was im Gesetz steht und dem, was in der betrieblichen Praxis vorbereitend zu tun ist, um den Anforderungen des Gesetzgebers gerecht zu werden.

    Wahrscheinlich haben die meisten der Seminar-Teilnehmer das Gesetz bereits gelesen und daher werden wir nicht jeden Paragraphen verlesen und erörtern: das ist einfach zu langwierig und kostet zu viel Zeit, die wir lieber für die wesentlichen Inhalte und für die Diskussion darüber verwenden werden. Der Zeitablauf ist folgendermaßen geplant:

    12.00  – 12.15 Uhr
    Begrüßung, Vorstellung der Referenten und organisatorische Hinweise
    Hello World – Wer sitzt am Tisch und warum? – Vorstellungsrunde?

    12.15  – 12.30 Uhr
    Einführung ins Thema: Der aktuelle Status des Prostitutionsgesetzes
    Fristen – Inkrafttreten – Verfassungsbeschwerde – Rechtsverordnungen

    12.30  – 13.00 Uhr
    Wie ist Prostitution definiert und was haben Sexworker zu beachten?
    Prostitutionsbegriff – Gewerbliche sexuelle Dienstleistung – Huren-Ausweis

    13.00  – 13.30 Uhr
    Betreiben eines Prostitutionsgewerbes I – Baurecht, Duldung, Ungemach
    Exkurs Baurecht – Rechtsanpruch auf Duldung – Nutzungsänderung?

    13.45  – 14.30 Uhr
    Betreiben eines Prostitutionsgewerbes II – Betriebskonzept und Pflichten
    Wer benötigt ein Betriebskonzept? – Welche Betreiberpflichten gibt es?

    14.30 – 15.15 Uhr
    Betreiben eines Prostitutionsgewerbes III – Praktische Arbeit und Organisation
    Wie bereite ich mich auf das neue Gesetz vor? – Wo gibt es Rat und Hilfe?

    15.30 – 16.30 Uhr
    Offene Fragerunde und Gedankenaustausch – Spezialthemen – Anfragen
    Die Fragestunde zu Themen aus dem Publikum – Fragen über Fragen?

    Nach jedem Themenblock können Sie Fragen stellen, Diskussionen anregen oder Ihre Meinung kundtun. Wir wünschen uns einen lebendigen Dialog, der uns gemeinsam in der Sache weiterbringt!

    Im Anschluß an das Seminar werden die Experten von MH-Consulting für weitere persönliche Gespräche anwesend sein. Je nach Bedarf, ist auch ein gemeinsames Abendessen im Hotel denkbar.

    Wenn Sie vorab bestimmte Themen auf die Tages-Agenda bringen möchten, können Sie mir (Howard) gerne diesbezüglich eine E-Mail senden: howard.chance@t-online.de

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/02/prostitution2017-infoseminar-neues-prostitutionsgesetz-april-2017-herford/