Kategorie: FAQ

  • FAQ – Werden Sperrgebietsverordnungen etc. durch das neue Prostitutionsgesetz aufgehoben?

    FAQ - Werden Sperrgebietsverordnungen etc. durch das neue Prostitutionsgesetz aufgehoben?
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    FAQ – Werden Sperrgebietsverordnungen etc. durch das neue Prostitutionsgesetz aufgehoben?

    Mich erreichte in den vergangenen Tagen eine Frage, die möglicherweise für einige Blogbesucher von Interesses sein dürfte und zu der ich darum Stellung nehme.

    Durch das neue Gesetz bleiben die Sperrgebietsverordnung, aber auch andere Gesetze (z.B. Baugesetz, Gaststättengesetz, Ordnungswidrigkeitengesetz) in der Regel „unberührt“!

    Dies bedeutet, dass das neue Gesetz andere bereits geltende Gesetze nicht verändert oder aufhebt. In der Praxis ergänzen sich so die Gesetze, wobei der Gesetzgeber dann eben schon im Gesetzgebungsverfahren darauf achten muss, das hier keine Konflikte entstehen.

  • FAQ – Prostitutionsgesetz – Ist Beratung auch in Fremdsprachen möglich?

    FAQ – Prostitutionsgesetz – Ist Beratung auch in Fremdsprachen möglich?

    Prostitutionsgesetz - Ist Beratung auch in Fremdsprachen möglich?
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    Prostitutionsgesetz – Ist Beratung auch in Fremdsprachen möglich?

    Beitragsdatum: 8. Dezember 2017 – Autor: Howard Chance (Publizist)

    Deutsche Gesetze werden in deutscher Sprache verfasst. Klar! Und die deutsche Juristen-Sprache ist nun einmal recht kompliziert und viele Sexworkerinnen in Deutschland haben Probleme, den Gesetzestext im Detail zu verstehen, da Deutsch für sie eben eine Fremdsprache ist. Nach statistischen Erhebungen sollen ja 75% der Sexworkerinnen nicht in Deutschland geboren worden sein und so sind gravierende kommunikative Probleme absolut vorprogrammiert.

    Auch in der Beratung kam es schon vor, dass man mich nicht ausreichend verstand, was nicht auf Dummheit zurückzuführen war, sondern einfach an der vorhandenen Sprachbarriere lag. Deutsch ist meine Muttersprache, Englisch spreche ich verhandlungssicher und französisch funktioniert auch recht gut, aber in osteuropäischen und asiatischen Sprachen bin ich leider (nach wie vor oder noch) eine völlige Niete!

    So sind dann und wann Übersetzer gefragt, die mir durch glückliche Umstände nach vorheriger Absprache zur Verfügung stehen. Wer also in seiner Landessprache beraten werden möchte, kann mir dies gerne mitteilen und ich werde mich kreativ um Lösungen bemühen!

    Für Bürgerinnen und Bürger aus russischsprachigen Gefilden gibt es Möglichkeiten, ebenso für Menschen aus dem ehemaligen Jugoslawien, aus Ungarn, Bulgarien, Tschechien, Slowakei und Rumänien. Hier ist lediglich ein gewisser Vorlauf zu beachten, da entsprechende Übersetzer organisiert werden müssen.

    Eine lustige Frage war in der vergangenen Woche, ob es mein Buch auch auf thailändisch übersetzt gibt! Leider nein, denn der Aufwand wäre viel zu beträchtlich und die Zielgruppe einfach viel zu klein! Aber wenn es jemanden gibt, der eine solche Übersetzung kostenneutral übernehmen will, der möge mich bitte ansprechen.


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  • FAQ – Prostitutionsgesetz – Wer bekommt Zugriff auf meine Daten?

    FAQ – Prostitutionsgesetz – Wer bekommt Zugriff auf meine Daten?

    Prostitutionsgesetz - Wer bekommt Zugriff auf meine Daten
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    Prostitutionsgesetz – Wer bekommt Zugriff auf meine Daten

    Datenerhebung, Datenweitergabe, Datenauswertung: 3 Begriffe, die eng mit dem neuen Prostitutionsgesetz verbunden sind und die bei vielen in der Branche Ängste schüren. Die digitale Welt, in der wir leben, produziert minütlich Daten über uns, über unser Verhalten und lässt sich mit Hilfe von Computern analysieren und auswerten.

    Daten, die einmal erhoben sind, bleiben immer irgendwo in Verzeichnissen und man erfährt nie genau, was mit der „Sammlung“ geschieht!

    Im neuen Prostitutionsgesetz werden einige der „Datenverwendungszwecke“ aufgeführt, die sich auf die anmeldepflichtigen Sexworker beziehen:

    • Die Anmeldedaten der Sexworker werden in einer Datenbank gespeichert, auf die Ordnungsämter und Polizeibehörden Zugriff haben!
    • Die Anmeldedaten der Sexworker werden automatisch und „umgehend“ an die zuständigen Finanzämter weitergeleitet!
    • Die Anmeldedaten der Sexworker werden anonym zu statistischen Zwecken an
      dafür zuständige Behörden weitergeleitet.

    Hieraus ergibt sich, dass der „Beruf Sexworker(in)“ in den verschiedensten Computern mit Personenzuordnung erscheint und diese Information dann zukünftig mit den behördlichen Daten verknüpft sein wird. Bei allem, was ich auf dem Ordnungsamt zu erledigen habe, kann dementsprechend dem jeweiligen Sachbearbeiter das „Stigma“ automatisch ins Auge springen. Wenn ich als Zeuge, Beschuldigter oder Anzeigenerstatter(in) zur Polizei gehe, liegt dort ebenfalls der Hinweis auf „Prostitution“ vor, weil der Computer diese Information liefert. Beim Finanzamt wird meine Tätigkeit ebenfalls bekannt und ich habe zukünftig durchaus mit Nachfragen zu rechnen, wenn ich keine Steuererklärung einreiche oder meine eingereichte Steuererklärung keine Umsätze aus „Prostitution“ enthält.

    Auch die Prostitutionsstätten und deren Betreiber werden natürlich amtlich erfasst. Zwar liegen die Basisdaten und die Steueranmeldung hier bereits in fast allen Fällen vor, weil man ja (hoffentlich) ein Gewerbe angemeldet hat, aber da Zuverlässigkeitsprüfungen stattfinden, wird es natürlich auch hierzu eine neue Datenbank geben, die Anträge und Prüfergebnisse dokumentieren wird. Auch die Beantragung der Erlaubnis und das diesbezügliche Ergebnis wird von Behördenseite gespeichert werden, zumal nach dem Gesetz regelmäßige Nachprüfungen vorgesehen sind!

    Als logische Folge entsteht so eine sehr umfangreiche Datensammlung, die im Ergebnis die gesamte deutsche Rotlicht-Branche und deren Akteure lokalisierbar macht! Und aus einer solchen Datei kommt man, wenn man einmal darin aufgenommen wurde, so schnell nicht wieder heraus. Zwar gibt es angebliche automatische Löschungen, doch das diese nicht immer funktionieren, konnte ich selbst vor einigen Wochen feststellen, als ich im Rahmen einer Verkehrskontrolle von den Beamten auf meine „einschlägige Rotlicht-Vergangenheit“ angesprochen wurde: in der Polizei-Datenbank war „erhöhte Eigensicherung“ hinterlegt, weil
    ich „Opfer“ einer schweren Straftat war, die ganz entfernt mit dem Rotlicht zu tun hatte.

    Dass man dann einen Geschädigten trotzdem als Milieu-Person im Polizei-Computer erfasst, und die Beamten auf eine mögliche erhöhte Gefährdung hinweist, fand ich schon sehr erschreckend! Polizeikontrolle mit Hand an der Dienstwaffe! Soviel zum Thema Daten und Datenverwendung im Alltag!


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  • FAQ – Prostitutionsgesetz – Ich möchte lieber von einer Frau beraten werden!

    FAQ – Prostitutionsgesetz – Ich möchte lieber von einer Frau beraten werden!

    Prostitutionsgesetz - Ich möchte lieber von einer Frau beraten werden!
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    Prostitutionsgesetz – Ich möchte lieber von einer Frau beraten werden!

    Das Patriarchat in der Beratung? … Howard Chance bietet Alternativen!

    Es kommt vor, dass Sexworkerinnen Probleme mit „männlicher Beratung“ haben! – Schlechte Erfahrungen im Job sind oftmals die Ursache und diese übertragen sich manchmal sehr massiv ins Unterbewusstsein.

    Zu viele „Ansager“ im Leben und man entwickelt eine Aversion gegen männliche Selbstdarsteller, die einem die Dinge erklären wollen!

    Außerdem gibt es in der Tat Themen, wo ein Gespräch unter Frauen einfach besser läuft, weil ein Mann nun eben mal wie ein Mann denkt und eine Frau wie eine Frau. Kein Problem und auch in der persönlichen Beratung durchaus lösbar!

    Da ich diesen Umstand recht früh erkannt habe, stehen ab Anfang 2017 auch weibliche und branchenerfahrene Ladies für Basis-Beratungen zur Verfügung. Bei der Auswahl dieser Kolleginnen war es mir wichtig, dass man das Thema „Sexworking“ aus eigener Erfahrung gut kennt, aber auch einen gewissen Abstand zur aktiven Sexarbeit gewonnen hat. Als „Mitbewerberin“ auf dem erotischen Markt, ist man nämlich gedanklich nicht unabhängig, was aber für eine objektive Beratung immens wichtig ist!

    Auch wenn MH-Consulting eher Rotlicht-Unternehmen berät, halte ich es für wichtig, auch Ansprechpartnerinnen für einzelne Sexworker zu haben, die ja durch das neue Gesetz in 2017 womöglich automatisch zu Betreiberinnen von „Prostitutionsstätten“ werden. Hier kann aus einer personenbezogenen Beratung auch eine Unternehmensberatung werden, die das Ziel hat, sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen.

    Wenn Sie also lieber von einer Lady beraten werden möchten: teilen Sie mir dies einfach mit und ich werde es gerne arrangieren!

    Die neuen freiberuflichen Mitarbeiterinnen, werde ich Ihnen im kommenden Jahr in dieser Webpräsenz vorstellen. Bereits aktiv tätig ist „Ariane“ aus Berlin, die zum Thema umfangreich publizistisch tätig ist, selbst viele Jahre im Erotikbereich gearbeitet hat und mit allen Problemen der Sexworker intensivste Erfahrungen besitzt.

    Ariane wird zukünftig auch bei Seminaren und Workshops dabei sein und mit ihren Erfahrungen zur Verfügung stehen, was für mich als „Nicht-Sexworker“ eine große Bereicherung ist, da ich mich ja nur sehr spärlich in die weibliche Denkweise hinein versetzen kann und hier oft auf die zweite Meinung angewiesen bin.


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  • FAQ – Prostitutionsgesetz – Was kostet denn eine Basisberatung bei Ihnen?

    FAQ – Prostitutionsgesetz – Was kostet denn eine Basisberatung bei Ihnen?

    Prostitution 2017: Was kostet die persönliche Beratung von Howard Chance?
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    Prostitution 2017: Was kostet die persönliche Beratung von Howard Chance?

    Da diese Frage immer wieder gestellt wird, möchte ich im Rahmen meiner FAQ-Rubrik darauf nochmal eingehen:  Kurze allgemein gehaltene Fragen beantworte ich gerne kostenfrei in einem kurzen Telefonat, wobei dabei natürlich nicht ins Detail gegangen werden kann. Typische Kurzfragen sind beispielsweise:

    • Gilt das neue Prostitutionsgesetz für mich überhaupt?
    • Muss ich mich als Sexworker(in) registrieren?
    • Werde ich durch das Gesetz automatisch Betreiber einer Prostitutionsstätte?
    • Sind Probleme mit dem Bauamt zu erwarten?
    • Welche Möglichkeiten gibt es, sich auf das neue Gesetz vorzubereiten?

    Diese und ähnliche Fragen kann ich in der Regel sofort beantworten oder zumindest eine Tendenz entdecken, die aber in den meisten Fällen einer Detailprüfung und der Sichtung von diversen Unterlagen bedarf, die nur im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs vor Ort erfolgen kann. Wer etwas anderes behauptet, arbeitet meiner Meinung nach nicht seriös, da eine Vielzahl von Aspekten  bei der fachlichen Beurteilung eine Rolle spielen kann und man bei der Komplexität des Themas keine Falschauskünfte geben sollte.

    Für die persönliche 2 – 3 stündige Erst-Beratung vor Ort, der dann immer meine schriftliche Kurzbeurteilung der Situation folgt, berechne ich eine pauschale Gebühr von 300 €. Wir besuchen Sie in Ihrem Unternehmen, Ihrem Betrieb, Ihrer Wohnung oder einem Ort nach Wahl und analysieren mit Ihnen gemeinsam die aktuelle Situation und die Bedeutung des neuen rechtlichen Rahmens für Ihr vorhandenes Betriebskonzept. Wir beantworten grundsätzliche Fragen und weisen auf mögliche Problemstellungen hin. Zudem erhalten Sie unsere umfangreiche Informationsmappe mit dem kompletten Gesetzestext und meinen dazugehörigen Erläuterungen zur weiteren persönlichen inhaltlichen Vertiefung.

    Durch starke Nachfrage und begrenztes Zeitkontingent, empfehle ich, Termine frühzeitig zu vereinbaren: meine derzeitigen Termin-Planungen laufen bereits bis April 2017, da ich ja bundesweit unterwegs bin und zeitliche Schwerpunkte in verschiedenen Regionen lege.

    Informationen zu den Beratungsleistungen von MH-Consulting finden Sie unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

    Meine Termine werden auf der dafür vorgesehenen Terminseite wöchentlich aktualisiert:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/termine-howard-chance/


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  • FAQ – Prostitutionsgesetz – Warum weiß auf dem Amt niemand Bescheid?

    FAQ – Prostitutionsgesetz – Warum weiß auf dem Amt niemand Bescheid?

    Prostitutionsgesetz - Warum weiß auf dem Amt niemand Bescheid?
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    Prostitutionsgesetz – Warum weiß auf dem Amt niemand Bescheid?

    Ja, es gibt sie wirklich: die frühen Vögel, die den Wurm schon suchen, bevor er überhaupt aus der Erde gekrochen ist. Das soll jetzt nicht respektlos klingen, ganz im Gegenteil, denn schließlich gilt ja auch das alte deutsche Sprichwort „Was Du heute kannst besorgen, dass verschiebe nicht auf morgen!“

    In der Erotikbranche kommt das frühe Kümmern nicht so oft vor, wie ich aus jahrelanger persönlicher Erfahrung weiß. Umso überraschter war ich, dass sich einige Leute aus der Branche schon im Oktober 2016 an lokale Ordnungs- und Bauämter gewendet haben, um dort ihren Betrieb noch 2016 konzessionieren zu lassen. Auch einige Damen hatten scheinbar keine Ruhe und sprachen mit 2 Passbildern bei Behörden vor, um möglichst schnell einen Huren-Ausweis zu bekommen. Alles nach dem Motto: erledigt ist erledigt und wir haben Ruhe!

    Leider gab es jedoch für alle Beteiligten keine regulierenden Erfolgserlebnisse! – Amtmann Müller vom städtischen Ordnungsamt staunte nicht schlecht, als er den Konzessionsantrag aushändigen sollte und Frau Schneider vom Bürgerbüro konnte mit den Huren-Passbildern auch nicht anfangen! Beide Amtspersonen hatten zwar durch Presse-Meldungen und Dienstpost von „einem“ neuen Prostitutionsgesetz gehört, konnten aber zur geplanten Umsetzung vor Ort keine Angaben machen.

    Zwar kommt das Bundesgesetzblatt automatisch in fast jedes deutsches Amt, aber zur Bewältigung neuer Aufgaben benötigt man nun mal konkrete Vorgaben, Formulare und Verwaltungs-Datenbanken, bevor man überhaupt zu Werke gehen kann. Dass die demnächst zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch erst ins neue Gesetz eingeführt und entsprechend geschult werden müssen, steht auch völlig außer Frage!

    Durch Stellenabbau und Straffung der Verwaltungen geht sowas nicht von heute auf morgen und nach der üblichen Hierarchie kommen Informationen vom Bund zu den Ländern und die
    Länder informieren dann die Städte und Kommunen in ihrem Zuständigkeitsbereich. So etwas dauert und so sind die momentan vorherrschenden verwunderten Blicke auf den Amtsstuben überhaupt nicht verwunderlich, sondern völlig normal!

    Vor März/April 2017, so das Ergebnis meiner diesbezüglichen Nachfrage, wird man wohl keine konkreten amtlichen Auskünfte bekommen und daher lohnt sich die Nachfrage im Moment auch nicht wirklich. Ein Gesetz, was noch nicht Inkraft getreten ist, kann man ja auch gar nicht umsetzen, selbst wenn man wollte. Vor dem 1. Juli 2017 wird man keinen Huren-Ausweis beantragen können und keine Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe erhalten können und nach unterschwelligen Aussagen ist auch nach dem Stichtag mit diversem „Stau“ zu rechnen, da die öffentlichen Verwaltungen auch ohne das neue Gesetz vielerorts überlastet sind.

    Wenn man momentan in Berlin ein Auto um- oder anmelden möchte, kann es passieren, dass man erst nach Wochen einen Termin dafür bekommt; Bauanträge dauern Monate und Verwaltungsverfahren schleppen sich über Jahre, weil Personal fehlt. Auf dem Land hingegen
    bekommt man womöglich auf dem Bürgerbüro fast alles innerhalb von Stunden, weil der Personalschlüssel stimmt.

    Es ist davon auszugehen, dass viele Städte und Gemeinden die Umsetzung des neues Prostitutionsgesetzes nicht zu einer Aufgabe mit besonderer Priorität erheben werden, es sei denn, dass der lokale Kämmerer in der Umsetzung eine zusätzliche Einnahmequelle erkennt und der Verwaltung klare Vorgaben macht.

    Wichtig: in Orten, wo schon jetzt eine städtische oder kommunale Sexsteuer erhoben wird, haben die Behörden deutlich weniger Probleme mit dem neuen Gesetz, da die zur Anmeldung verpflichteten Personen zumindest teilweise bekannt sind und auch die diversen Prostituionsstätten zumindest bei den lokalen Steuerämtern bereits erfasst sind!


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  • FAQ – Prostitutionsgesetz – Werden große FKK-Saunaclubs gesetzlich begünstigt?

    FAQ – Prostitutionsgesetz – Werden große FKK-Saunaclubs gesetzlich begünstigt?

    Prostitutionsgesetz - Werden große FKK-Saunaclubs gesetzlich begünstigt?
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    Prostitutionsgesetz – Werden große FKK-Saunaclubs gesetzlich begünstigt?

    Mit dieser Frage wurde ich in der Beratung kürzlich konfrontiert. Ein Bordellbetreiber, der einen etwas grösseren Wohnzimmer-Club betreibt, hatte Kontakt zu den Inhabern eines großen Saunaclubs gehabt und er hatte diese nach ihrer Einschätzung zum neuen Gesetz befragt. Es hatte ihn überrascht, dass die „FKKler“ ganz entspannt waren und mit der Gesetzeseinführung im Gegensatz zu ihm keine wirklichen Probleme befürchten.

    Daher stellte sich der Herr die Frage, was er denn mit seinem recht kleinen Club falsch macht und ob der Gesetzgeber womöglich erotische Großbetriebe schlichtweg irgendwie begünstigt. Kann das sein oder versteht es da etwas falsch?

    Prostitutionsgesetz – Werden große FKK-Saunaclubs gesetzlich begünstigt?

    Die Antwort auf diese Frage ist recht einfach: die großen FKK- und Saunaclubs werden amtlich bereits als Bordellbetriebe oder bordellartige Betriebe geführt und sind baurechtlich entsprechend abgenommen. Da in vielen dieser Clubs auch Alkohol ausgeschenkt wird, gibt es in der Regel auch Gaststättenkonzessionen, bei denen die Zuverlässigkeit der Betreiber schon immer geprüft wurde. Daher ist die ab Mitte 2017 notwendige Erlaubnis zum Betreiben einer Prostitutionsstätte eher nur eine Formsache, die in den meisten Fällen zu keinen größeren Problemen führen wird.

    Das übliche Geschäftsprinzip mit den  „weiblichen Gäste“, die genau wie die männlichen Kunden einen Tageseintritt bezahlen, dürfte absolut gesetzeskonform sein und kann auch nicht unter „Ausbeutung“ oder „Wucherei“ fallen. Zwar muss man explizit auf die Kondompflicht hinweisen und bei der Werbung etwas zurückhaltend sein, aber im großen Ganzen arbeiten die „FKKler“ bereits jetzt so, dass es den neuen Regeln entspricht.

    Weil dies so ist, hält sich in diesem Bereich auch der Beratungsbedarf sehr in Grenzen. Obwohl FKK- und Saunaclubs sehr hohe Fixkosten haben, viel Personal benötigen und auch bei der Werbung nicht sparen, betrachte ich das Konzept als solches als ein Erfolgsmodell für die Zukunft. Solange ausreichend Kunden kommen und solange sich die Club-Dichte nicht weiter massiv erhöht, kann in diesem Marktsegment zumindest rechtlich wenig anbrennen, wenn man denn das Geschäft seriös betreibt und seine Steuern brav und pünktlich entrichtet.


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  • FAQ – Prostitutionsgesetz – Können sich Ausländerinnen als Sexworker registrieren?

    FAQ – Prostitutionsgesetz – Können sich Ausländerinnen als Sexworker registrieren?

    Prostitutionsgesetz - Können sich Ausländerinnen als Sexworker registrieren?
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    Prostitutionsgesetz – Können sich Ausländerinnen als Sexworker registrieren?

    Eine Frage, mit der ich mich schon in meinem Buch beschäftigt habe und die auch bei einigen Telefonanrufen bereits nachfragend thematisiert wurde.

    Bei der amtlichen Sexworker-Anmeldung nach dem neuen Prostitutionsgesetz müssen wir zwischen 3 Personengruppen unterscheiden:

    • Deutsche Staatsangehörige
    • EU-Bürger(innen)
    • Bürger(innen) aus Drittstaaten

    Deutsche haben natürlich keine formalen Probleme, wenn sie sich als Sexworker registrieren und EU-Bürger haben nach der EU-Freizügigkeits-Regelung praktisch die gleichen Möglichkeiten, da in der EU Arbeits- und Niederlassungsfreiheit gilt. Sexworker aus dem EU-Ausland können sich also problemlos registrieren und dürfen in Deutschland der Prostitution nachgehen. Sie sind den deutschen Sexworkern gesetzlich gleichgestellt.

    Schwieriger wird es bei Bürgerinnen und Bürgern aus den sogenannten „Drittstaaten“, worunter man alle Länder versteht, die nicht zur Europäischen Union gehören. Leute aus diesen Staaten benötigen eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, um den berüchtigten „Huren-Ausweis“ erhalten zu können!

    Ein Touristenvisum ist in keinem Fall ausreichend! – Wenn man bedenkt, dass eine nicht zu unterschätzende Anzahl von Sexworkerinnen aus Russland, Thailand, China und Kolumbien (rein exemplarisch gewählt) für einige Monate nach Deutschland einreist, um hier der Prostitution nachzugehen, sind aufkommende Probleme bereits erkennbar: während diese Tätigkeiten , wenn sie mehr oder weniger „selbständig“ erfolgten, bislang durchaus schon mal geduldet wurden, gibt es nach dem neuen Gesetz hierzu keine Möglichkeiten mehr, da ja eben der „Huren-Pass“ erforderlich wird, der dem genannten Personenkreis aber absolut nicht ausgestellt werden kann!


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  • FAQ – Prostitutionsgesetz – Howard, was halten Sie von den Sexworker-Verbänden?

    FAQ – Prostitutionsgesetz – Howard, was halten Sie von den Sexworker-Verbänden?

    Howard, was halten Sie von den Sexworker-Verbänden?
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    Howard, was halten Sie von den Sexworker-Verbänden?

    Im Rahmen meiner publizistischen und beratenden Arbeit, bin ich in den vergangenen Monaten mehrfach mit Mitgliedern von Sexworker-Verbänden in verschiedenen Foren, Portalen und auch im direkten Meinungsaustausch bis zum Totalschaden kollidiert. Das hat sich automatisch hochgeschaukelt, ohne das ich es wollte. Warum auch? – Aus diesen Umtrieben heraus, ist jedenfalls im Oktober eine Situation entstanden, die geeignet war, meinem Image und damit auch meiner Arbeit nachhaltig zu schaden.

    Howard Chance: Clubbetreiber, Zuhälter, möglicherweise Brandstifter? – Einer, der mit bösen Rockern rummacht und sich nun auf den Weg gemacht hat, Geld von Sexworkern für seine schlauen Sprüche zu nehmen. Howard Chance: einer, der sein Buch abgeschrieben hat und Mädels bedroht, die nicht seiner Meinung sind!

    Na, eine Empfehlung klingt anders und ich konnte gar nicht verstehen, aufgrund welcher Informationen ein solch wirres Bild entstehen konnte. Selbst bei Geschäftsterminen wurde ich darauf angesprochen, dass Sexwork-Aktivistinnen vor mir warnen würden und dass ich nur üble Dinge im Schilde führen würde. Oh, das tat nicht gut, aber im Internet lässt sich schnell alles verbreiten, was irgendwie interessant klingt.

    Dass ich statt „Zuhälter“ eher „Abhälter“ war, können Insider jederzeit bestätigen; statt Brandstifter war ich Opfer eines Mordversuchs und bin dem gelegten Feuer in letzter Minute in Unterhose entkommen. Der Täter hat zumindest die Brandstiftung gestanden und wurde
    wegen versuchtem Mord rechtkräftig verurteilt. Mein Buch habe ich natürlich selbst geschrieben und wie soll ich Damen abzocken, die ich überhaupt nicht berate? – Ich kann ja vieles ab, aber hier wurden Grenzen deutlich überschritten!

    Vom Saulus zum Paulus? … Der Weg ist das Ziel?

    Im konstruktiven Dialog habe ich dann Kontakt zu führenden Aktivistinnen aufgenommen, habe fachlich zum Teil hart diskutiert und inzwischen hat sich überraschenderweise der Umgang miteinander deutlich gebessert. Schon die Tatsache, dass sich ein Mann massiv in Sexworker-Themen einbringt, war vielen der Damen schon ausreichend verdächtig und da ich mitunter scharf und manchmal auch zotig formuliere, muss ich mich über Kritik nicht wundern, da ich diese ja auch gerne provoziere. Stattgegeben!

    Mit Ausnahme des schon erwähnten österreichischen Portals, wo mich ein männlicher Moderator, der einigen Mädels wohl gefallen wollte, völlig unwirsch abbügelte und mit plumpen Verleumdungen meinen Foren-Ausschluß zwergenhaft verkündete, bin ich mit vielen Aktivistinnen inzwischen absolut im Reinen und unterstütze deren Anliegen ausdrücklich. Schließlich bin ich auch überhaupt keine Konkurrenz für die Verbände, da ich in Bereichen berate, für die bei den Verbänden überhaupt keine Angebote bestehen und die diese auch auch gar nicht leisten können und wollen. Ich bin kein politischer Aktivist, sondern besonnener Berater, der ganz pragmatisch an existenten Problemlösungen arbeitet.

    Sowohl der BesD wie auch Dona Carmen leisten seit Jahren eine unverzichtbare wertvolle Arbeit und haben sich zum unerfreulichen Kampf gegen Windmühlen aufgestellt. Sie haben sich aktiv in Beratungsprozesse eingebracht und sind für die Sexworker in Deutschland unverzichtbare Ansprechpartner. Dies habe ich nie in Frage gestellt und ich hatte auch nie die Absicht, in diesem Bereich in beratende Konkurrenz zu treten.

    Von meinem sonnigen Stuhl aus, ist es ja leicht, Kritik zu üben, da ich ja von der neuen Gesetzgebung nicht direkt betroffen bin, sondern – zugegeben – sogar wirtschaftlich davon profitiere. Dass dies nicht gefallen muss, dürfte klar sein, hat aber sicher nichts mit Abzocke zu tun! – Faire Dienstleistung, fairer Preis und ständige mentale Weiterentwicklung.

    Den Aufruf von Dona Carmen e.V. zu einer Verfassungsbeschwerde, habe ich durch diverse Veröffentlichungen bereits unterstützt und werde dies auch weiter tun. Eine Teilnahme an der Konsilidierungsversammlung am 16.12.2016 in Frankfurt/Main ist fest eingeplant.

    Ich suche nach wie vor das Gespräch mit allen Betroffenen, bin gerne bereit inhaltlich und moralisch zu unterstützen, liebe es konstruktiv zu streiten und würde mir wünschen, dass der Respekt, den ich den Verbänden gewähre, auch irgendwann zu mir zurückkommt. Ein sehr positives Zeichen war, dass mich inzwischen einige Kritikerinnen in Facebook sogar als „Freund“ geaddet haben und auch Beiträge von mir bei Twitter teilen. Dass eine bekannte deutsche Aktivistin bei mir neuerdings „mit im Boot“ ist, möchte ich an dieser Stelle nicht verschweigen. Dass würde sie sicher nicht tun, wenn ich aus der Hölle käme … oder?

    Das Motto von Dona Carmen „Lasst uns gemeinsam an einem Strang ziehen!“ nehme ich somit im positiven Sinn auf und schaue, was mögliche Kooperationen anbelangt, sehr positiv
    in die arbeitsreiche Zukunft!


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  • FAQ – Prostitutionsgesetz – Howard, kann ich auch in Naturalien bezahlen?

    FAQ – Prostitutionsgesetz – Howard, kann ich auch in Naturalien bezahlen?

    FAQ - Prostitutionsgesetz - Howard, kann ich auch in Naturalien bezahlen?
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    FAQ – Prostitutionsgesetz – Howard, kann ich auch in Naturalien bezahlen?

    Tja, auch skurille Dinge kommen im Beratungsalltag schon mal vor und es gibt in der Tat fast nichts, was es nicht gibt, stelle ich immer wieder fest. Es gab in einem Erotikportal mal eine Rubrik „Sex gegen Arbeit“, wo man für Handwerksleistungen gegen Erotik anbieten konnte und wo man eine Dienstleisterin auch mit Brennholz für den Winter oder mit einem neuen Auspuff-Topf bezahlen konnte. Auch (geklaute) Smartphones gelten in manchem Eros-Center und auf dem Straßenstrich durchaus als Bargeld-Ersatz.

    Eine Massage-Künstlerin aus dem norddeutschen Raum, die über eine Konzessionierung ihrer Räume in 2017 intensiv nachdenken muss, weil sie dort mit mehreren Damen sehr erotische Dienstleistungen anbietet und auch noch nach dem 1. Juli 2017 anbieten will, stutzte bei meinem Angebot: 250 € für eine etwa 3-stündige Beratung, bewegten sich für sie in einem Bereich, der geradezu utopisch erschien.

    Obwohl in ihrem Institut 150 € für eine einstündige Massage üblich sind und das Geschäft nach eigenen Angaben auch sehr gut läuft, hatte die Dame nicht die Absicht meine Beratung mit Talern oder per Überweisung zu zahlen. Ich vermutete gleich einen Igel in ihrer Tasche, der durch seine Stacheln stechenden Schmerz verursacht, wenn man hineingreift.

    So wurde mir bei der telefonischen Terminvereinbarung statt eines Honorars eine 2-stündige Luxus-Massage angeboten, bei der ich sicher meinen Spaß haben würde! Und das tollste daran wäre, dass ich ja sogar noch 50 € sparen würde, weil die vorgeschlagene Massage ja sogar 300 € kosten würde. Und falls in 2017 weitere Maßnahmen erforderlich sein sollten, könnten wir doch ähnlich verfahren und einfach Dienstleistung gegen Dienstleistung tauschen. Hurra!

    Die Idee fand ich durchaus lustig, dennoch willigte ich nicht ein: mein Benzin an der Tankstelle und die oft notwendigen Hotel-Übernachtungen kann ich schließlich nicht zahlen, indem ich dem Tankwart einen runterhole oder das Hotel-Zimmermädchen verwöhne und zudem sollte man solche geschäftlichen „Verschmelzungen“ grundsätzlich vermeiden. Wenn mal etwas hakt oder man später einmal Probleme in der Zusammenarbeit bekommt, ist es ganz schlecht, wenn man sich zuvor als Lustmolch gebärdet hat. Außerdem mache ich mich eher ungern zum Freier, weil dies nicht meinem üblichen Selbstverständnis entspricht.

    Aber: Überraschung! – Nachdem ich das Tauschgeschäft freundlich aber bestimmt abgelehnt
    hatte, muss dann schlagartig der Igel gestorben sein! -Denn: der Termin wurde zu meinen Konditionen vereinbart und plötzlich waren auch normale Euros im Gespräch, was gerade in
    der teuren Weihnachtszeit mein Gemüt erfreut.

    Übrigens gehe ich nach einigen negativen Erfahrungen auch nicht mehr auf „Raten-Zahlung“ ein. Ein Schlaumeier aus dem Süden hatte nämlich im Lexikon etwas falsch interpretiert: er war und ist der Meinung, das man bei dieser Zahlungsart als Dienstleister raten muss, wann der Kunde zahlt! – Nochmal ein Hurra!


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