Blog by Howard Chance 2027

  • Zukunft Rotlicht – Der Kongress – Frankfurt am Main – 28.10.2019

    Zukunft Rotlicht – Der Kongress – Frankfurt am Main – 28.10.2019

    Zukunft Rotlicht – Der Kongress – Frankfurt am Main – 28.10.2019

    Die zweite Auflage des deutschlandweiten Kongresses

    Knapp 2 Jahre ist das ProstSchG in Kraft – Theorie und Praxis sind oft sehr unterschiedlich! Langsam zeigt sich, wo für Betreiber, Sexworker aber auch Behörden Handlungsbedarf besteht – auch wenn das ProstSchG in der Realität regional sehr unterschiedlich gehandhabt wird!

    Auf dem Kongress „Zukunft-Rotlicht“ 2019 in Frankfurt wird es u.a. zu diesen Themen Seminare, Workshops und Diskussionsrunden mit Experten geben:

    • ProstSchG – wie entwickelt es sich in der Praxis – Nachbesserung Betriebskonzept
    • Steuerfallstricke à la Umsatzsteuerhinzurechnung der Sexworker auf die Betreiber
    • Richtiger Internet- / Werbeauftritt für Betreiber und Sexworker
    • Probleme mit dem Bauamt
    • Aufzeichnungspflichten laut ProstSchG und Hilfsprodukte hierzu, um Papierkrieg zu vermeiden
    • Sexworker und Steuer sowie Büro- und Zustellanschriftservice für Sexworker, damit die „böse Überraschung“ nicht im Heimatland wartet.

    Das Team der Rotlicht-Akademie hat in Kooperation mit MH-Consulting und den Referenten der Veranstaltung ein praxisbezogenes Programm entwickelt, das umfangreiche Informationen bietet und natürlich auch zum intensiven Erfahrungsaustausch einlädt.

    Erste Informationen zur Veranstaltung finden Sie ab sofort auf der Homepage https://www.zukunft-rotlicht.de

  • Die Besteuerung von Sexarbeit ist trotz ProstSchG und amtlicher Registrierung ineffizient und führt bisweilen ins Chaos

    Die Besteuerung von Sexarbeit ist trotz ProstSchG und amtlicher Registrierung ineffizient und führt bisweilen ins Chaos

    Prostitution und Steuer - Aktuelle ProblemstellungenDie Besteuerung von Sexarbeit ist trotz ProstSchG und amtlicher Registrierung ineffizient und führt bisweilen ins Chaos

    Prostitution und Steuer – Aktuelle Problemstellungen

    Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) bescherte und beschert den deutschen Finanzbehörden umfangreiche neue Aufgaben: sobald sich eine Sexarbeiterin bei einer Ordnungsbehörde registriert, erhält das „zuständige“ Finanzamt eine Mitteilung über die erfolgte Anmeldung. Hat die Sexarbeiterin eine deutsche Meldeadresse, ist die Zuständigkeitsfrage schnell geklärt: laut Abgabenordnung ist das Wohnsitz-Finanzamt zuständig und dieses versendet dann in der Regel einen sogenannten Erfassungsbogen, mit dem der steuerliche Status dann geklärt werden soll. Doch falls die neu registrierte Sexworkerin keinen Wohnsitz in Deutschland hat, wird die Sache sehr kompliziert. Mangels Wohnsitzes gibt es nämlich kein zuständiges Finanzamt und es werden u.U. an mehreren Orten neue Finanzamts-Akten aufgemacht, wenn eine Sexarbeiterin ihren Aufenthaltsort wechselt und in diverse Kontrollen der Finanzbehörden gerät!

    Es ist im ProstSchG vorgeschrieben, dass bei jeder Registrierung eine Meldeanschrift oder in Ermangelung einer solchen eine sogenannte „Zustellanschrift“ anzugeben ist, unter der eine Sexarbeiterin behördliche Post empfangen kann. Der Begriff der „Zustellanschrift“ ist dabei ein völlig neuer Begriff, der im ProstSchG aber nicht genau definiert ist. Eine Zustellanschrift ist, vereinfacht gesagt, eine postalische Anschrift, an der eine Person Post erhalten kann, ohne unter dieser Anschrift zu wohnen und/oder gemeldet zu sein.

    Das „Post erhalten können“ setzt aber voraus, dass die Person, die eine solche Anschrift beim Amt angibt, auch über den Eingang von Post informiert wird, wenn solche eingeht. Wird die Anschrift eines Clubs oder die eines Bekannten verwendet, muss sich die Sexarbeiterin darauf verlassen können, dass der Club oder der Bekannte sie bei Abwesenheit über Posteingänge informiert. Ist die Sympathie untereinander gestört, so landet die wichtige Post möglicherweise ungeöffnet im Altpapier. Außerdem entsteht bei solcher Vorgehensweise auch schnell eine Abhängigkeit, möglicherweise ein Verlangen nach Gegenleistungen und notwendige Vollmachten zur Brieföffnung etc. liegen zudem selten vor! Viel sicherer ist es, wenn man einen seriösen Dienstleister wie ZustellAnschrift.de bevollmächtigt, der eingehende Post zu fairen Konditionen digitalisiert, per SMS und E-Mail über neue Post benachrichtigt und dazu noch einen Büroservice zur Verfügung stellt.

    Weder die vorhandenen Registrierungsstellen der Ordnungsbehörden noch die Erfassungsstellen der Finanzämter unterscheiden zwischen einer Wohnanschrift und einer Zustellanschrift, obwohl dies dringend notwendig wäre, um den weiteren Prozess sinnvoll zu gestalten. Die Finanzbehörden versenden den steuerlichen Erfassungsbogen so auch an Adressen, an denen der Adressat überhaupt nicht mehr verweilt und wo er wichtige behördliche Post im Zweifelsfall überhaupt nicht erhält. Mangels vorgenommener Unterscheidung bzw. Prüfung betrachten die Finanzbehörden auch „private“ Zustellanschriften automatisch als Wohnsitz im Sinne der Abgabenordnung! Damit wird eine uneingeschränkte Steuerpflicht unterstellt, die womöglich gar nicht vorliegt. Wenn ich meinen dauerhaften Aufenthalt nämlich nicht in Deutschland habe, sondern mich beispielsweise einen Großteil des Jahres in meinem Heimatland außerhalb Deutschlands aufhalte, zahle ich nämlich meine Einkommensteuer, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt, was z.B. EU-weit der Fall ist, im Heimatland.

    Bei der Umsatzsteuer verhält es sich hingegen anders: hier geht man in der Regel vom Ort der Leistungserbringung aus. Wird die sexuelle Dienstleistung in Deutschland erbracht, ist der Umsatz auch in Deutschland zu versteuern. Doch hier ist im ersten Schritt erst einmal zu überprüfen, ob Umsatzsteuerpflicht entsteht. Wenn ich keinen Erfassungsbogen erhalte, weil die Zustellanschrift nicht funktioniert oder weil keine Weiterleitung erfolgt, kann weder eine Steuernummer zugeteilt werden, noch eine Beurteilung erfolgen, ob eine Umsatzsteuerpflicht vorliegt! Kommt der Erfassungsbogen, den schon der Normalbürger mit Abitur kaum versteht, nicht zum anfordernden Finanzamt zurück, sendet dieses eine Mahnung und irgendwann auch eine Bußgeld-Androhung und schließlich eine Bußgeld-Festsetzung.

    Von all dem erfahren ausländische Sexworkerinnen dann nie oder irgendwann auf sehr unangenehme Art und Weise. Wenn die Finanzbehörden nämlich nach unzähligen Briefen feststellen, dass die Person an der genannten Zustellanschrift nicht erreichbar ist, wendet man sich an die Registrierungsbehörde nach dem ProstSchG, wo ja die Heimatanschrift der jeweiligen Sexarbeiterin durch deren Registrierung bekannt ist. Im Sinne der Amtshilfe werden dann die Behörden im Ausland angeschrieben und um „Hilfe“ bei der Besteuerung gebeten! In Ländern, wo Prostitution eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat ist, eine sehr unangenehme Angelegenheit, weil damit Umstände offenbart werden, die eigentlich im Verborgenen bleiben sollten.

    Es kann sogar passieren, dass „Schätzungen“ in Deutschland mangels Einspruchs „rechtskräftig“ wurden und dann im Ausland beigetrieben werden sollen. Hier rückwirkend etwas wieder „gerade zu rücken“ ist äußerst schwierig und erfordert fundiertes juristisches Fachwissen, also einen Anwalt, der die Zusammenhänge versteht und aufklären kann. Und das dann auch noch im Ausland!

    Dass die Suche nach ausländischen Steuerschuldnern sehr aufwendig ist, ist die eine Sache! Dass die Beitreibung von Geld noch viel komplizierter ist, ist die andere Sache! Die wenigsten Sexarbeiterinnen haben verwertbares Vermögen und der deutsche Fiskus hat dann zwar einen Vollstreckungstitel, aber eben kein Geld eingenommen. Verschwendung von Ressourcen, viel Aufwand und am Ende kein Geld in der Steuerkasse, zumal die Begleichung der Schulden ja auch nur durch neuerliche „Prostitution“ erfolgen kann, was ja moralisch betrachtet auch sehr zweifelhaft erscheinen kann. Je größer die vom Fiskus eingeforderte Summe, dessen unwahrscheinlicher deren Begleichung und dies gilt gleichermaßen für einheimische wie ausländische Sexarbeiterinnen!

    Viele Finanzbehörden haben inzwischen erkannt, dass man bei der „neuen“ Besteuerung von Sexarbeiterinnen, die nicht in Deutschland wohnhaft sind, oft ins Leere läuft. An dieser Stelle wird der Ruf nach einer individuellen und effektiven Besteuerung laut, die es ja mit dem sogenannten „Düsseldorfer Verfahren“ bereits seit Jahrzehnten gibt, ein Verfahren, bei dem von einer Sexarbeiterin eine „pauschale Abgabe“ pro Arbeitstag geleistet wird, die als eine „freiwillige Vorauszahlung“ auf eine möglicherweise entstehende Steuer zu verstehen ist. Das „Düsseldorfer Verfahren“ hat dabei ein gewisses „Geschmäckle“, da es Finanzbehörden gibt, die eine Teilnahme quasi „vorschreiben“, ohne dass es dafür ein Gesetz oder eine Vorschrift gibt.

    So kommt es sogar oft vor, dass man Betreiber zu „Hilfskassierern“ macht und diesen im Extremfall sogar Mahnungen schickt. Übrigens wird das Verfahren nicht in allen Bundesländern angewendet, wobei in der Argumentation auch mit mangelnder „Steuergerechtigkeit“ argumentiert wird.

    Doch etwas abstrakter betrachtet, ist das „Düsseldorfer Verfahren“ womöglich die einzig sinnvolle Lösung, um dem Staat zu nennenswerten Erträgen aus der Sexarbeit zu verhelfen. Jeden Tag eine kleine Summe zu zahlen, ist fast allen Sexarbeiterinnen möglich, sobald es „fette Summen“ sind, erfolgt die Kapitulation! Gelebte Praxis und durchaus nachvollziehbar! Der Staat muss sich an dieser Stelle entscheiden, ob man eine pauschale „Kompromiss Summe“ akzeptiert oder ob man „alles oder nichts“ spielt, wobei das Risiko beim „nichts“ zu landen doch sehr groß ist!

    Das „Düsseldorfer Verfahren“ müsste diesbezüglich „modernisiert“ werden! Momentan gibt es keine konkrete Aussage, auf welche Steuerart die Vorauszahlung verbucht wird. Geht es nur um Einkommensteuer oder auch um Umsatzsteuer? Kann eine „Abgeltung“ überhaupt versprochen werden und können verschiedene Steuerstellen hier kooperieren? Bislang „verwalten“ die Steuerfahndungen das „Düsseldorfer Verfahren“ und die „normalen“ Finanzämter kennen das Verfahren oftmals gar nicht und fordern dementsprechend parallel zu Steuererklärungen auf, da es keine einheitlichen Datenbanken gibt und so kein Abgleich! Die Steuerhoheit liegt zwar prinzipiell beim Bund, aber die Bundesländer sind die ausführenden Organe und denen mangelt es beim vorliegenden Thema an der notwendigen Koordination.

    Wichtig: nimmt man als Betreiber momentan am „Düsseldorfer Verfahren“ teil, setzt man sich dem Risiko der „Umsatzsteuerhinzurechnung“ aus, da einige Finanzgerichte die Teilnahme als „schädliches Indiz“ bewerten und die Betreiber dadurch u.U. in die Haftung für nicht gezahlte Umsatzsteuer genommen werden. Die Betriebe müssen Umsatzsteuer für „Dritte“ begleichen und damit Gelder, die von den Betrieben überhaupt nicht vereinnahmt wurden, stellvertretend zahlen. Bei großen Betrieben mit vielen „Damen“ ist dann die Existenz auf Knopfdruck zerstört!

    Im Ergebnis wäre es auch sinnvoll das „Düsseldorfer Verfahren“ nicht an die Betriebe zu koppeln, sondern jeder Dienstleisterin die Möglichkeit zu geben als Individuum am Verfahren teilzunehmen. Dazu müssten „persönliche Steuernummern“ für das „Düsseldorfer Verfahren“ vergeben werden. Warum wäre dies sinnvoll? Weil wir es überwiegend mit reisenden Damen zu tun haben, die im Laufe eines Jahres an vielen Adressen arbeiten. Die Zuordnung zu einer „betrieblichen Düsseldorfer Steuernummer“ macht die Abwicklung intransparent, aufwendig und für den Betreiber sogar, wie schon erwähnt, gefährlich. Die Steuerbehörden sind gerade jetzt gefragt eine sinnvolle und praktikable Lösung zu finden! Nur so werden einerseits dem Staat regelmäßig verlässliche Einnahmen aus der Sexarbeit entstehen und andererseits für Sexworker klare rechtliche Regelungen geschaffen!

    Hierbei können seriöse Dienstleister, wie zum Beispiel die ZustellAnschrift.de, auch helfen den Kontakt zwischen der Sexarbeiterin und den zuständigen Finanzbehörden herzustellen und darüber hinaus bei der Erklärung und Abrechnung der „Düsseldorfer Zahlungen“ Tools zu Verfügung stellen, die sich an der Praxis orientieren. Düsseldorfer Verfahren 2.0: digital, professionell und sicher!

  • Prostitution 2019 – Baurechtsbremse wirkt – Bundesweit Frustration

    Prostitution 2019 – Baurechtsbremse wirkt – Bundesweit Frustration

    Prostitution 2019 – Baurechtsbremse wirkt – Bundesweit Frustration

    Die Ordnungsämter vereinfachen sich die Genehmigungsverfahren

    Ende des vergangenen Jahres 2018 wurde in vielen Bundesländern von einer ganz besonderen Form der ordnungsamtlichen Genehmigung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) gesprochen: Städte und Gemeinden hatten die Möglichkeit ist Auge gefasst Genehmigungen ohne bauamtliche Bewertung zu erteilen, wobei dieser Vorbehalt dann natürlich in die jeweilige Genehmigung geschrieben werden sollte. Diese Genehmigung 2. Klasse hätte dem Ordnungsamt den Tisch freigemacht, die Rechte des Bauamts ein eigenes Prüfverfahren zu eröffnen aber nicht versperrt! Ein gewaltiger Haken, denn der Vorbehalt sagt ja in der Regel schon aus, dass baurechtlich etwas im Argen liegt und wenn die Baubehörde dann wirklich „von sich aus“ oder durch Anschub vom anderen Behördenflur agiert, nützt einem die Genehmigung nach dem ProstSchG gar nichts, wenn die Baubehörde eine Untersagung aus rein baurechtlichen Gründen ausspricht!

    Inzwischen erlebe ich in NRW eine ganz andere Handhabung: in Düsseldorf und Köln, wo ich eine ganze Reihe von Kunden betreue, wird die gültige Baugenehmigung oder zumindest ein Nutzungsänderungsantrag verlangt! Ansonsten geben die Ordnungsämter keinen Genehmigungsstempel, sondernleiten im Einzelfall sogar Betriebsuntersagungen mit Eilcharakter ein, wo eine Betroffene ihren Betrieb innerhalb einer Woche schließen soll, da angeblich eine akute Gefährdung der öffentlichen Ordnung vorliegt! Durch das konstruierte Eilbedürfnis sind die vorhandenen Rechtsmittel stark eingeschränkt und der Betrieb bleibt bis zur Klärung vor dem Verwaltungsgericht geschlossen. Wenn man nun bedenkt, wie lange solche Verfahren in der Regel dauern, so weiß man wie lange man keine Einnahmen mehr hat und dass während man andererseits natürlich seine Miete und die Verfahrenskosten bei Gericht zahlen muss. Ohne vorhandenes fettes Sparschwein wird es ganz eng!

    Die Änderung der „amtlichen Meinung“ betrachte ich inzwischen nicht mehr als Zufall! Die Baurechtsbremse ist sehr effektiv und erfüllt ihren Zweck voll und ganz! Selbst mustergültig geführte Betriebe haben kaum eine Genehmigungschance, wenn sich der Betrieb im falschen „Gebiet“ befindet und ein Bauamt, aus welchem Grund auch immer, eine Akte aufmacht! Die vielen Ereignisse der vergangenen Wochen zeigen mir deutlich, welche Gefahren momentan bestehen. Mit dem Baurecht haben die Ordnungsämter einen mächtigen Trumpf im Ärmel, wenn es darum geht „Betriebe“ zu vertreiben. Man gibt die Akte über den Flur und das Unheil nimmt seinen Lauf! Ein Bordellbetrieb bzw. eine Prostitutionsstätte ohne Baugenehmigung ist immer eine Bombe und dessen muss man sich zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens bewußt sein!

     

  • Prostitution 2019 – Verschwörungstheorien und sonstige Gedanken

    Prostitution 2019 – Verschwörungstheorien und sonstige Gedanken

    Prostitution 2019 - Verschwörungstheorien und sonstige GedankenProstitution 2019 – Verschwörungstheorien und sonstige Gedanken

    Howard Chance denkt nach – Quo vadis Prostitution

    Wer ist für den 911-Anschlag auf das World Trade Center verantwortlich? – Warum sind die „Bilderberger“ die geheime Weltregierung? – Gibt es wirklich Ufos in der Area 51? Seit vielen Jahren gibt es Verschwörungstheorien, die wirklich vor nichts und niemandem Halt machen! Manches ist dabei sehr abenteuerlich, anderes auch sehr bedenklich. Auch beim Thema Prostitution gibt es solche Denkmuster, die man zumindest einmal „bedenken“ kann.

    Angeblich dient das „Prostituiertenschutzgesetz“ ja dem Schutz der in der Prostitution tätigen Personen, trägt aber den offiziellen Titel „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz der in der Prostitution tätigen Personen“. Wieso heißt das Gesetz dann nicht „Prostitutionsregulierungsgesetz“? Wäre in sich logisch, da das Wort „sowie“ die Rangordnung zwischen Regulierung und Schutz klar definiert: erst Regulierung, dann Schutz! Bei der Übertragung in die Abkürzung ProstSchG ist dann wohl ein Fehler passiert? Oder will man die Regulierung in der Außendarstellung nicht plakativ nach vorne bringen, um vom eigentlichen „Vorhaben“ abzulenken?

    Wenn man die aktuell vorliegende Situation bei der Umsetzung des Gesetzes betrachtet, denkt man zuerst einmal an die „Chaos-Theorie“: ein Gesetz reift über 7 Jahre, wird verabschiedet und dann schaffen es Regierung und Behörden nicht innerhalb eines Vorbereitungsjahres klare Vorgaben zu geben, weil man den Bundesländern „Anpassungen“ zugesteht, die die Umsetzung hindern. Kein einheitlicher Standard, keine frühzeitigen Schulungen und in 14 von 16 Bundesländern absolute „Ladehemmung“. Huren-Ausweise zu drucken war ein kaum zu bewältigendes Problem und auf Amtsseite kannte sich selbst nach der Vorbereitungsphase kaum jemand wirklich aus!

    Das Gesetz gilt seit fast 2 Jahren und es gibt kaum Genehmigungen, obwohl vollständige Anträge in einigen Bundesländern bereits seit über einem Jahr und länger vollständig vorliegen? Von den geschätzten über 200.000 Sexworkerinnen in Deutschland sind maximal 20% registriert? Die steuerliche Erfassung der Damen bereitet riesige Probleme, weil man reisenden Damen keinen Wohnsitz „anhängen“ kann oder weil diese postalisch einfach nicht erreichbar sind?

    Offensichtlich ist das gesetzliche Machwerk und sind die dazu gehörenden Ausführungsbestimmungen „in der Theorie“ entstanden und scheitern nun in vielen Fällen an der Praxis! Hat sich der Staat zu wenig Gedanken gemacht oder ist das vermeintliche Chaos bewusst herbeigeführt, um Sexworker und Betreiber mittel- bis langfristig in die Falle zu locken?

    Es war zunächst einhellige Meinung, dass es dem Staat primär ums Geld gehe! Endlich Steuern kassieren in einem Gewerbe, wo das Bargeld dominiert! Doch in der gelebten Realität ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Betriebe in Deutschland, nämlich die unzähligen Modell- und Terminwohnungen am Baurecht zu scheitern drohen. Was die Sexarbeiterinnen anbelangt, nimmt deren Zahl ständig ab, weil sich viele, aus welchen Gründen auch immer, nicht registrieren wollen und weil andere bereits den Atem des Finanzamts im Nacken spüren und sich für den Ausstieg entscheiden. Da die goldenen Zeiten eh längst vorbei sind, ziehen sich viele ältere Betreiber auch ohne Not zurück, da ihnen der Aufwand zu groß erscheint.

    Wenn die Branche aber stirbt oder sich zumindest merklich verkleinert, geht es dem Staat selbst auch ans Geld: wenn ich die Kühe schlachte, die ich melken will, bin ich einfach dämlich! Daher habe ich meine Zweifel, ob es beim ProstSchG wirklich um Steuern geht oder ob es darum gehen könnte eine zwangsläufige Marktbereinigung einzuläuten, die das Ausmass der Prostitution begrenzt, in dem man Rahmenbedingungen schafft, die den „Anreiz“ vernichten im Gewerbe weiter tätig zu sein. Man sagt also nicht, dass man die „Prostitution“ abschaffen will, wirkt aber indirekt darauf hin!

    Kleine Betriebe scheitern im Genehmigungsverfahren, Großbetriebe generieren mangels „Damen“ zu wenig Umsatz, um die eklatanten Fixkosten decken zu können. Wenn man 100.000 € monatliche Pacht für ein Eroscenter in bester Lage zahlt, aber nur noch 30% Mietauslastung hat, muss man schnell ans „Eingemachte“ und der laufende 10-Jahres-Mietvertrag macht da keine Freude, weil man einfach böse „in der Uhr“ ist. Wenn dann auch noch die Finanzbehörden erscheinen und über Umsatzsteuer-Hinzurechnung nachdenken, ist der „Spaß“ endgültig vorbei!

    Wer profitiert eigentlich vom neuen ProstSchG? Die bemühten Betreiber, die ihre Anträge pünktlich gestellt haben? Nein, leider nicht, da sich die Grauzone inzwischen deutlich vergrößert hat. Es gibt wieder vermehrt illegale improvisierte „Betriebe“ und jede Menge Einzelkämpfer(innen), die das Gesetz komplett ignorieren und sich in einem Bereich bewegen, der mangels Personal von den Ordnungsbehörden nicht ausreichend überwacht werden kann. Zwar wird es den „schwarzen Schafen“ irgendwann an den Kragen gehen, aber momentan sieht die Sache halt noch ganz anders aus.

  • Howard Chance – Praxistest ProstSchG – Simulation Behördenbesuch

    Howard Chance – Praxistest ProstSchG – Simulation Behördenbesuch

    Howard Chance – Praxistest ProstSchG – Simulation Behördenbesuch

    MH-Consulting und Rotlicht-Akademie arbeiten innovativ zusammen

    Das Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Theorie und Praxis: oft unterscheiden sich Theorie und gelebte betriebliche Praxis! Ich bin momentan sehr oft mit Mandanten bei behördlichen Anhörungen einbestellt, wo es leider oft um Verstösse gegen das eigene Betriebskonzept geht. Man hat im eingereichten Betriebskonzept dargelegt, wie man seinen Betrieb führt und wie man den „Papierkram“ handhabt. Was schwarz auf weiß im Konzept steht, sollte bei einer amtlichen Kontrolle dann auch genau so sein! Doch hier gibt es in der Praxis regelmäßig schwerwiegende Probleme, die zu Bußgeldern oder im Extremfall auch zu einer (vorläufigen) Betriebsschließung führen können!

    Führe ich Anwesenheitslisten, habe ich mit allen selbständigen Dienstleisterinnen schriftliche Verträge. Haben alle Damen eine gültige Gesundheitsbescheinigung und den Huren-Ausweis? Habe ich die Damen belehrt und verzichte ich auf unerlaubte Weisungen? Rechne ich täglich ab und erfüllt meine Abrechnung die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen? Sind die Personen, die die Aufzeichnungen vornehmen dazu befugt und weiß ich über Datenschutzbestimmungen und Aufzeichnungspflichten Bescheid?

    Alle diese Dinge prüfen wir im Moment bei simulierten Betriebskontrollen, bei denen wir so vorgehen, als wenn wir das zuständige Ordnungsamt wären. Es wird ein „Besuch“ mit der Geschäftsleitung vereinbart und wir prüfen dann den „Ist-Zustand“ und fertigen dazu ein ausführliches Protokoll, in dem wir alle Schwachstellen auflisten! Die ideale Vorbereitung auf einen amtlichen Besuch, der dann hoffentlich nie stattfinden wird.

    Den simulierten Behördenbesuch bieten wir momentan (April / Mai 2019) in ganz Nordrhein-Westfalen und im Rhein-Main-Gebiet an, da wir dort gerade intensiv mit Behördenmaßnahmen konfrontiert sind und die Handhabung sehr gut kennen. In den kommenden Monaten werden wir das Angebot dann auch in Baden-Württemberg und Niedersachsen praktizieren.

    Wie immer kooperieren die Rotlicht-Akademie von Christoph Rohr und MH-Consulting by Howard Chance bei diesem und vielen weiteren Projekten umfangreich. Im Hintergrund tut sich hier gerade eine ganze Menge und darüber werden wir natürlich fortlaufend berichten!

    Wer Interesse am simulierten Check hat, die oder der kann mich gerne kontaktieren … am besten per Mail an howard.chance@t-online.de oder über mein Diensthandy 0151-71885164.

  • Howard Chance wünscht Frohe Ostern – Buenos Aires und Arbeitsbericht

    Howard Chance wünscht Frohe Ostern – Buenos Aires und Arbeitsbericht

    Landet das Prostitutionswesen in Deutschland im völligen Chaos?
    Howard Chance wünscht Frohe Ostern – Buenos Aires und Arbeitsbericht

    Landet das Prostitutionswesen in Deutschland im völligen Chaos?

    Das erste Quartal 2019 ist schon wieder Geschichte und ich hatte in den vergangenen Monaten den Schreibtisch voll mit umfangreichen Akten, die aufzeigen, welch komplizierte Prozesse durch das Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Gang gesetzt wurden. Hier einige akute Problemstellungen, die sich momentan bei meiner Arbeit häufen:

    1. Vergessene Anträge nach dem ProstSchG / Kooperative Behörden

    Obwohl das „neue“ Gesetz nun fast schon seit 2 Jahren „umgesetzt“ wird, hat sich in nicht wenigen Gegenden des Landes nur wenig getan. In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen habe ich momentan mit „Nachgenehmigungen“ zu tun, wo tolerante Behörden Betrieben, die bislang keinen Erlaubnisantrag gestellt haben, Nachfristen einräumen, um Schließungen, die mangels Antrag problemlos möglich wären, zu vermeiden. Bei diesen Fällen ist natürlich eine gewisse Eile geboten, da man die Geduld der Amtsleute ja nicht überstrapazieren möchte. Wer hier zeitnah Hilfe benötigt, die oder der kann mich gerne kontaktieren.

    2. Baurecht mit Nutzungsänderungen / Baugenehmigungen

    Obwohl in mehreren Bundesländern überlegt worden war die Genehmigungen nach dem ProstSchG ohne baurechtliche Würdigung zu erteilen, ist die Handhabung momentan wieder eine andere: Baugenehmigungen werden in den meisten Fällen wieder eingefordert und der „Zwang“ zur Nutzungsänderung ist auch wieder klar erkennbar. Die Behörden machen dabei zum Teil sehr abenteuerliche Vorschläge oder hoffen in vielen Fällen das Betreiber „aufgeben“ ohne in Verwaltungsklagen einzusteigen. Die Tendenz geht zur Klagewelle und ich betreue in dieser Richtung eine ganze Reihe von Betrieben, die sich entsprechend vorbereiten. Wer Informationen zu diesem Thema benötigt, die oder der kann mich gerne ansprechen!

    3. Dokumentationspflichten / Aufzeichnungen

    Das neue Gesetz bringt ja eine ganze Reihe von Dokumentationspflichten mit sich, die im Betriebskonzept erläutert und dann im betrieblichen Alltag auch „gelebt“ werden müssen. Dazu gehört die Prüfung der Hurenausweise, die tägliche korrekte Abrechnung gegen Quittung / Rechnung, das Vertragswesen und viele weitere Dinge mehr! Inzwischen führen die Behörden diesbezüglich bereits Prüfungen durch und dabei werden regelmäßig erhebliche Mängel festgestellt, die dann mindestens zu einer nachdrücklichen Ermahnung, manchmal aber auch direkt zu Bußgeldern führen! Hier bin ich momentan umfangreich beratend tätig, um Schaden für Betreiberinnen und Betreiber zu vermeiden. Da es den von mir erfundenen „Bordellfachwirt“ als Ausbildungsgang immer noch nicht gibt, ist es kein Wunder, dass Probleme entstehen. Ich biete hier betriebliche Schulungen an und habe auch eine Reihe von Muster-Vorlagen vorrätig, die den Arbeitsalltag deutlich erleichtern! Howard hilft gerne … bundesweit!

    4. Steuer-Angelegenheiten / Aktivismus der Finanzbehörden

    Böse Zungen haben gehauptet, dass eigentlich der Bundesfinanzminister hinter dem ProstSchG steht, um in der Bargeld-Domäne Rotlicht das „Schwarzgeld“ weitestgehend auszumerzen! Besonders den Liebesdamen unterstellt man ja ein sehr gestörtes Verhältnis zum Fiskus und durch Registrierung erhobenen „Huren-Daten“, die den Finanzbehörden laut Gesetzestext unmittelbar zugehen, sind ein treffliches Instrument, um intensive Nachforschungen zu starten. Wer keine Steuernummer hat, aber schon seit Jahren in der Branche arbeitet, ist sehr verdächtig und wenn auch keine Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren zu erkennen ist, ist der Gedanke an „steuerfreie Arbeit“ schwer zu widerlegen. Wir reden in diesem Zusammenhang von Umsatzsteuer, Einkommensteuer, aber auch von lokalen Vergnügungssteuern, die unter bestimmten Umständen alle in Ansatz gebracht werden können und die den „Hurenlohn“ schnell schmälern. Leider sind die momentan vorhandenen Steuerformulare und -gesetze so kompliziert, dass die einfache Dame sie einfach nicht versteht und wie der Ochs vorm Berg steht. Wenn man auf Erfassungsbögen der Behörden nicht reagiert, kann es irgendwann ein böses Erwachen geben. Es wäre Zeit ein für die Branche taugliches Besteuerungsverfahren zu entwickeln, das auch in der Praxis taugt. Die Behörden machen sich sicher viel Mühe, es gelingt ihnen aber kaum „Erfolge“ zu erzielen und der Aufwand ist oft grösser als der Ertrag, denn die meisten Sünderinnen in der Branche haben eben keinen Sparstrumpf mit dem man alte Steuerschulden begleichen könnte! Zu allem Überfluss gibt es in der Republik auch nur sehr wenige Steuerberater, die mit Mandantinnen aus dem Milieu arbeiten möchten, weil dies immer mit Aufwand verbunden ist, den man sich gerne spart!

    5. Immobilien-Angelegenheiten … gesucht und gefunden?

    Nach wie vor gestaltet sich der erotische Immobilienmarkt als sehr „statisch“. Entnervte Betreiber möchten verkaufen, scheitern dann aber oft daran, dass Betriebe noch nicht genehmigt sind und so quasi unverkäuflich sind! Ein Puff ohne Genehmigung ist wie eine Katze im Sack und die Investitionsfreude ist merklich gehemmt! Doch selbst wenn bereits eine Genehmigung vorliegt, tut sich gerade wenig. Für Investoren ist Rotlicht gerade nicht sonderlich „hipp“ und ob sich diese Situation bald ändern wird, wage ich hier zu bezweifeln. Ich nehme zwar gerne nach wie vor Anfragen entgegen, muss aber vor Euphorie warnen: selbst Schnäppchen verkaufen sich nicht schnell, sondern manchmal gar nicht! Als mutiger Käufer hat man aber gerade jetzt eine große Auswahl und ich vermittle gerne entsprechende Kontakte, zumal ein Kollege von mir auch eine Geschäftsbank besorgt hat, die im Rotlicht-Bereich Geschäfte tätigt.

    6. Howard Chance – In eigener Sache – Das Buch Prostitution 2019

    Als Buch-Autor und Blogger war ich in den vergangenen Jahren recht emsig unterwegs, was allerdings durch diverse Ereignisse und Notwendigkeiten in den letzten Monaten etwas ins Hintertreffen kam. Mein Buch „Prostitution 2018“ wurde in 2018 nicht fertig und soll nun Ende Mai mit dem Titel „Prostitution 2019“ erscheinen. Ich werde mich im Mai 2019 daher zu einer verlängerten schöpferischen Schreibwoche zurückziehen, um mein „Werk“ zu vollenden! Darüber hinaus wird es weitere neue geschäftliche Projekte geben, über die ich in meinem nächsten Newsletter ausführlich berichten werde.

    Für heute grüsse ich österlich wie kollegial von Haus zu Haus als

    Howard Chance

    howard.chance@t-online.de

     

  • Howard hat den Jahresstart 2019 verschlafen! – Irrtum: Arbeit satt!

    Howard hat den Jahresstart 2019 verschlafen! – Irrtum: Arbeit satt!

    Ein Bericht zum Jahresbeginn 2019 – Prostitution 2019 – Entwicklungen

    Am 17. Januar 2019 einen Neujahrsgruss zu schreiben, erscheint relativ sinnlos und komisch! Aber in der Tat habe ich meinen Webblog in den vergangenen Wochen stark vernachlässigt, da ich mit unterschiedlichen Projekten befasst war, die meinen vollen Einsatz forderten: Termine mit Ämtern und Behörden, umfangreiche Büroarbeit und auch die Arbeit an meinem Buch, dass durch die verspätete Erscheinung nun den Titel „Prostitution 2019“ erhalten wird! Zwangsläufig! Zwinker!

    Ich danke allen, die sich in den vergangenen Wochen telefonisch und per Mail nach meinem Wohlbefinden erkundigt haben! Soweit alles OK und der Januar steckt bereits wieder voller Arbeit mit und am ProstSchG, was sich in der Zwischenzeit wirklich zu einem Monster entwickelt hat. Die einzelnen „Erlebnisse“ und Erfahrungen werde ich wieder fortlaufend hier kommunizieren.

    Immobilienverkäufe, Projektierung und mehr

    Was läuft gerade bei Howard & Kollegen? Ich bin mit einer Reihe von Nach-Konzessionierungen und Neugründungen beschäftigt und habe auch intensiv mit dem An- und Verkauf von Rotlicht-Immobilien zu tunt, eine Arbeit, die ein befreundeter Makler-Kollege gemeinsam mit mir in Angriff genommen hat. Viele ältere Betreiber haben keinen Lust mehr auf den Stress mit dem neuen Gesetz und wollen ihre Betriebe in jüngere Hände abgeben. Ein Generationswechsel steht an! Daneben gibt es natürlich auf dem Markt auch „Schnäppchensucher“, die an kränkelnden Betrieben interessiert sind oder aber einfach in Immobilien investieren möchten. Die Liste der „Verkaufswilligen“ ist dabei deutlich länger, als die der Suchenden. Wer mehr über diesen besonderen Immobilienmarkt wissen möchte, die oder der kann mich jederzeit gerne kontaktieren.

    Flächenbrand im Baurecht – Merkwürdige amtliche Methoden und deren Folgen

    Im Bereich der Genehmigungsverfahren zeichnet sich eine sehr merkwürdige Praxis ab und dies fast bundesweit. Die Ordnungsämter „treiben“ die Betreiberinnen und Betreiber nahezu flächendeckend in „Nutzungsänderungen“, die rein formell „eigene“ Verfahren sind! Wenn ich eine solche Nutzungsänderung (Änderung oder Erweiterung der vorhandenen oder auch gar nicht vorhandenen Bau- und Nutzungsgenehmigung) beantrage, habe ich ein Verfahren geschaffen, über welches von der zuständigen Baubehörde entschieden wird. Selbst wenn das Ordnungsamt für eine Genehmigung nach dem ProstSchG keine Hemmnisse sieht, kann die Nutzungsänderung zum Stein des Anstosses werden! Es gab in den vergangenen Wochen zahlreiche ordnungsamtliche Genehmigungen „ohne baurechtliche Würdigung“, wo Tage oder auch nur Stunden später ein Brief der Baubehörde ein Schliessungsverfahren wegen schwerer baurechtlicher Mängel androhte! Nein, die Behörden haben sich nicht abgesprochen … oder etwa doch?

    Finanzbehörden auf Abwegen – Hausbesuche

    Eine mir bekannte Escortdame, die sich neu angemeldet hatte, erhielt früh morgens während ihrer Abwesenheit einen „Hausbesuch“ bei ihren Eltern, wo sie ihren Wohnsitz unterhält. Zwei Herren von der Steuerfahndung wollten nachschauen, ob die Dame zu Hause „arbeitet“ und dabei einige Fragen zur steuerlichen Erfassung stellen, was sich dann auf dem Papier als Umsatzsteuersonderschau darstellte! Die Eltern waren sehr überrascht, da sie natürlich nichts vom Escortgewerbe der Tochter wussten. Die Beamten sprachen zwar nicht direkt von „Prostitution“, aber die Tochter hatte am Abend erhebliche Erklärungsnot!

  • Prostitution 2018 – Die Behörden werden emsig in vielen Regionen!

    Prostitution 2018 – Die Behörden werden emsig in vielen Regionen!

    Prostitution 2018 – Die Behörden werden emsig in vielen Regionen!

    Howard Chance auf Reisen und im Büro – Anstrengende Phase

    Die vergangene Woche war nach langer Zeit mal wieder eine umfangreiche Reisewoche, die mich nach Freiburg und nach Stuttgart führte. Diverse Betriebsbegehungen mit dem Amt, Nachbesserung von Betriebskonzepten und parallel ständiger Alarm aus NRW, wo es in dieser Woche wieder zu „amtlichen Maßnahmen“ kam. Von Vorweihnachtsstimmung kann absolut keine Rede sein: die Behörden nehmen in vielen Regionen des Landes ihren Auftrag inzwischen ernst und wollen bei der Umsetzung des ProstSchG Fortschritte erzielen.

    Auffallend ist, dass es nach wie vor keine einheitlichen „Pflichtenhefte“ gibt und dass sich die zuständigen Sachbearbeiter in der Regel ihren eigenen „Katalog“ erarbeiten. Manchmal wird der Schwerpunkt auf „Hygiene“ gelegt, ein anderes Mal sind den Ämtern die betrieblichen Aufzeichnungen wichtig oder man konzentriert sich auf das Baurecht, das eigentlich gar nicht zum ordnungsamtlichen Verfahren gehört. Da einige Landesverordnungen dies anders sehen, kommt es nach wie vor zu Missverständnissen, die sich nicht so einfach klären lassen und wo im kommenden Jahr sicher gerichtliche Entscheidungen notwendig werden!

    Auffallend ist auch, dass im Moment eine starke Bewegung in den „erotischen Immobilienmarkt“ kommt: viele genervte Betreiber wollen sich von ihren Besitztümern trennen. Die Geschäfte laufen vielenorts mässig und parallel kosten notwendige Umbauten gutes Geld. Auch die Auseinandersetzungen mit den Behörden sind kräfteraubend und gerade für „Leute der alten Schule“ oft belastend. Verkaufen? OK, wenn man denn in der gegenwärtigen Situation Käufer findet! Auch Investoren verhalten sich zurückhaltend und Betriebe, die bislang keine amtliche Erlaubnis beantragt haben, sind relativ unverkäuflich! Die berühmte „Katze im Sack“ will halt niemand haben! MH-Consulting ist natürlich gerne behilflich und hat zu diesem Zweck auch eine Kooperation mit einem Frankfurter Makler begonnen, der über branchenspezifischen Fachwissen verfügt und zudem eine Makler-Erlaubnis besitzt.

    Büro, Büro … Howard Chance als Schreibtisch-Täter!

    Einige aufmerksame Blog-Besucherinnen und -Besucher wundern sich wahrscheinlich, dass die Anzahl meiner Berichte deutlich abgenommen hat. Dies liegt, daran, dass ich momentan über 30 Akten „akut“ in Bearbeitung habe: Stellungnahmen, neue Konzepte, umfangreiche Materialzusammenstellung und vieles mehr; Maßnahmen, die keinen Aufschub dulden und einfach erledigt werden müssen. Fristen, Korrespondenz mit Behörden und Anwälten, die mich zum „Büromann“ machen. Disziplin ist angesagt und meine „Schreib-Leidenschaft“ bleibt dann leider etwas auf der Strecke!

    In den kommenden Wochen werde ich daher als Autor zwangsläufig etwas zurückhaltend sein, zumal neben meinen Arbeitswochen in NRW (Großraum Düsseldorf) auch noch einige wichtige Konferenzen anstehen, bei denen ich mit meinem Kollegen Christoph Rohr unterwegs sein werde. Fachtagung, Brain-Storming, Projektentwicklung im Team, bevor das Jahr zu Ende geht und man womöglich ein wenig „Romantik“ genießen kann.

  • Prostitution 2018 – Lage November 2018 – Baurecht – Genehmigungen

    Prostitution 2018 – Lage November 2018 – Baurecht – Genehmigungen

    Prostitution 2018 - Lage November 2018 - Baurecht - Genehmigungen

    Prostitution 2018 – Lage November 2018 – Baurecht – Genehmigungen

    Howard Chance berichtet zum Prostituiertenschutzgesetz

    Nach Herbst kommt der Winter und wir befinden uns nach einem goldenen Oktober nun in der grauen November-Zeit, die uns zu schaffen macht! Nun gut, in dieser Zeit sind die Umsätze in den meisten Betrieben besser als im Sommer, aber in diesem Jahr ist dieser Trend noch nicht wirklich zu erkennen. Es gibt scheinbar wirklich eine Krise durch das gar nicht mehr neue Prostituiertenschutzgesetz und diese macht sich in den Kassen der Sexworker und Betreiber bemerkbar! Ausnahmen bestätigen die Regel, aber der generelle Trend steht eher auf „minus“!

    Besonders seltsam ist zudem die Betrachtung der „Genehmigungssituationen“, die ich in meinem Stammland Nordrhein-Westfalen beobachte: in den Großstädten Köln und Düsseldorf gibt es, soweit ich weiß, nicht eine einzige amtliche Betriebserlaubnis nach dem ProstSchG. Obwohl inzwischen eigentlich klar ist, dass die Vorlage einer Baugenehmigung im
    Antragsverfahren nach dem ProstSchG gar nicht notwendig und nicht gesetzeskonform ist, verlangen die Behörden in NRW nach wie vor solche Dokumente, die es oftmals nicht gibt! Klar, man folgt der Landesverordnung NRW, die wahrscheinlich in diesem Punkt ebenfalls nicht rechtens ist? Wir haben jetzt jedenfalls unter Hinzuziehung eines Baurechtsanwalts Möglichkeiten gefunden gegenüber den Bau- und Ordnungsämtern schlagkräftig zu argumentieren! Wissen Sie, was eine „aktive Duldung“ ist und welche Konsequenzen und Möglichkeiten sich daraus ergeben? Das unkonventionelle Lösungen „gehen“, haben gelebte Fallbeispiele in den vergangenen Wochen verdeutlicht, bei denen sogar richterliche Begehungen stattgefunden haben! Die Chance um verlangte Nutzungsänderungen herum zu kommen sind gegeben und ich biete Ihnen die Prüfung in Ihrem speziellen Fall an, wobei im Folgeschritt der spezialisierte Fachanwalt für Bau- und Verwaltungsrecht der Schlüssel zum Erfolg werden kann!

    Gleiches gilt auch für das „Steuerrecht“, wo unser Frankfurter Partner bundesweit die Fäden spinnt und gemeinsam mit Christoph Rohr und mir an weiteren innovativen Lösungen arbeitet. Die Endzeit des Jahres wird spannend für uns alle und die Arbeit lässt nicht nach, weil täglich neue „Probleme“ entstehen und wirklich niemand weiß, welche Eigendynamik das
    Gesetz und dessen Umsetzung noch erzeugen wird. Ein Rätsel! Das berühmte Buch mit den 7 Siegeln! Für die Berater und die Fachanwälte eine Zeit der anspruchsvollen Ideenfindung! Wir sind täglich an der Arbeit und arbeiten viel im Hintergrund, was auch erklärt, dass ich momentan weniger als „normal“ in meinem Blog poste! Facharbeit im Einzelfall!

    Meine Arbeitsschwerpunkte liegen momentan und wohl auch zukünftig in Düsseldorf und in Frankfurt/Main, wobei die zukünftige Homebase in Düsseldorf angedacht ist. Die Landeshauptstadt ist in NRW, was das ProstSchG anbelangt, der Dreh- und Angelpunkt und auch die zuständige Gerichtsbarkeit höherer Instanz ist dort beheimatet. Als ehemaliger „Wahl-Kölner“ gar nicht so einfach die „verbotene Stadt“ zu erwählen! Zwinker! „MH-Consulting“ betreut den Norden und die „Rotlicht-Akademie“ den Süden! So war und ist der Plan und die Zusammenarbeit mit Christoph Rohr wird täglich besser! Ideen bündeln, Strategien entwickeln und gemeinsam handeln: ein absolutes Erfolgsmodell! Wir freuen uns auf den Dialog und die Arbeit an fordernden Projekten!

    Abschließend wünsche ich Ihnen und Euch einen erfolgreichen November und verbleibe mit den besten Wünschen

    Ihr / Euer Howard Chance

    howard.chance@t-online.de

  • Prostitution 2018 – Howard Chance im Interview bei Frontal 21

    Prostitution 2018 – Howard Chance im Interview bei Frontal 21

    Prostitution 2018 – Howard Chance im Interview bei Frontal 21

    Venus Berlin 2018 – Zukunft Rotlicht – Das ZDF zu Besuch an unserem Stand

    Schöne Fernsehwelt? Oje! Wer rechnet als Interviewpartner damit mit „rumänischer Zwangsprostitution“ indirekt in Verbindung gebracht zu werden? Ein Reporterteam des ZDF hatte unseren Stand auf der Venus aufgesucht und mich spontan um ein Interview zum Thema „Prostitution“ gebeten.

    Was haben Pornodarsteller und Prostituierte gemeinsam? Ist Porno eine Form der Prostitution oder etwas ganz anderes? Was hat es mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz auf sich? Wie arbeiten Rotlicht-Berater? Warum ist eine Unternehmensberatung für Prostitution auf der Messe? Wie ist die Situation in der Branche momentan?

    So lauteten die Fragen, die ich gerne und ausführlich beantwortete. Geschätzte 10 Minuten lief die Kamera! Wann der „Report“ ausgestrahlt wird? Konnte man noch nicht sagen! Auch das „Format“ wurde nicht genannt! Der Kollege Christoph Rohr runzelte die Stirn und er hatte so seine Befürchtungen, die er dem Team auch mitteilte! Hoffentlich kein Film mit fragwürdigem Titel und Zuordnung zum „Goldkettchen-AMG-Klischee“?

    OK … der Kontext war „Zwangsprostitution Rumänien“ und der „Venus-Report“ wurde als Einstieg ins „Thema“ gewählt. Wir, bzw. ich,  kam glimpflich weg, wobei die traurigen Bilder im „Nachspann“ natürlich wirkten. Dass wir in unserer täglichen Arbeit mit dem Thema überhaupt nichts zu tun haben und nichts zu tun haben wollen, kam nicht zum Ausdruck und daher ist der Kontext natürlich unglücklich. Das Fernsehteam wusste genau wie die Reportage „titeln“ würde und dass wir unter diesem „Motto“ nicht mitwirken würden! Also sprach man wertneutral von dem Gesetz und der Venus, um Beitragsschnipsel zu bekommen, die man dann „anderweitig“ verwenden kann. Nicht nett, aber branchenüblich!

    Sei es drum: ich wurde nicht verunglimpft, bekam keinen fragwürdigen Untertitel und nur ein wenige Sekunden „Sendezeit“ als Experte, der Zahlen und Fakten nannte. Dass tat nicht weh, war und ist aber dennoch sehr fragwürdig. Klar, die Klickzahlen auf meiner Präsenz stiegen und es riefen alle möglichen Leute an, die mich bei „Frontal 21“ und im „Morgenmagazin“ erspäht hatten. Winki-Winki und weiter mit dem Tageswerk! Beim nächsten „Report“ werden wir vorsichtiger sein und uns nicht wieder täuschen lassen!

    Kurzvideo:


     

    Langversion bei Youtube:

  • Messe- und Seminarbericht – Venus Berlin 2018 – News Zukunft Rotlicht

    Messe- und Seminarbericht – Venus Berlin 2018 – News Zukunft Rotlicht

    Messe- und Seminarbericht – Venus Berlin 2018 – News Zukunft Rotlicht

    Die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht präsentierte sich in Berlin

    Die Venus Erotikmesse Berlin rief und die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht reiste in die Hauptstadt, um sich dem Publikum zu präsentieren! Unter der bewährten Projektleitung von Christoph Rohr waren die Hauptstadt-Erotiker von BERLINintim, das aufstrebende Erotikportal Rotlicht.de, die Kleinanzeigen-Experten von Quoka.de, die Zustellanschrift.de sowie MH-Consulting by Howard Chance nebst der Rotlicht-Akademie aus Ulm gemeinsam am Start. Unter dem innovativen Label „Zukunft Rotlicht“ und sponsored by „London – The Condom“ wurde ein umfangreiches Angebot für die Rotlicht-Branche präsentiert.

    Messeaktivitäten auf der Venus Berlin 2018

    Kondome, GV-Energie-Brause und Erotikwerbung by Rotlicht.de aus Schwerin

    Der emsige wie sympathische Kollege Thomas Schiller von Rotlicht.de hatte Feuerzeuge, hochwertige Kugelschreiber, GV-Energie-Brause und sehr wandstarke Präservative im Gepäck, Lustwaren, die bei den Besucherinnen und Besuchern reißenden Absatz fanden. Howard Chance betätigte sich auch als aktiver Kondomtester, brachte Schillers Hardcore-Tüten  aber selbst mit dem gesponsorten Teppichmesser von BERLINintim nicht zum bersten. Ganz harte Ware für den Wüsten-Nahkampf-Einsatz, die den Vergleichstest mit einem neuen No-Name-Produkt unter dem Label „das dünnste Kondom der Welt“ ganz klar für sich entschied. Denn das dünnhäutige Produkt platzte prompt, nachdem ich nur ganz leicht hinein gepustet hatte! Qualitätsurteil: Mangelhaft! – Die „Schiller-Tüte“ hielt hingegen sogar im erweiterten Praxistest, wobei das wahrgenommene „Feeling am Glied“ jedoch den Eindruck vermittelte einen LKW-Reifen montiert zu haben. Ein absolut „Safe-Produkt“, aber mit den bewährten gefühlsechten Kondomen unseres Sponsors „London“ eben überhaupt nicht zu vergleichen! „Einmal London, immer London“, war das Fazit des emsigen Testers! Doch Rotlicht.de war ja nicht gekommen, um Kondome zu promoten, sondern präsentierte ein Rotlicht-Portal, dass von Schwerin aus agiert, dort „Platzhirsch“ ist, und nun deutlich auf Expansionskurs ist. Von Schwerin aus in die gesamte Republik! Der Start ist geglückt!

    Geräucheter Hasenrücken à la Meyer und das BERLINIntim-Magazin zur Messe

    Der Berliner Erotikpionier Thomas Meyer, Gründer des Portals BERLINIntim, erfreute die Standgemeinschaft mit frischem Kaffee, hausgemachter Gourmet-Leberwurst und selbstgeräuchertem Hasenrücken (womöglich aus der Berliner Hasenheide?) mit markantem Buchenholz-Finish und war ein stets gefragter Gesprächspartner zu technischen und ideologischen Themen der Erotikwerbung in Berlin. Ein „alter Hase“, was ja wieder zum Räuchern passt! Thomas und auch seine liebe Frau bringt man so schnell nicht aus der Ruhe, zumal diese auch bei der „schärfsten Party der Stadt“ mitwirkten, bei der die Branche im „Carlitos“ den Messestart beging! Am Gemeinschaftsstand auf der Venus wurde auch eine kostenfreie Messezeitung ausgegeben, die sich mit dem Sonderteil „Rotlicht-Fibel“ mit dem ProstSchG und seiner Umsetzung befasste! Natürlich haben wir das Magazin auch in einer PDF-Version produziert! Es steht unter folgender Adresse zum Anschauen für Sie / für Euch bereit: https://www.yumpu.com/xx/document/view/62142387/venusmagazin2018

    Zustellanschrift.de für Sexworker(innen) / Rotlicht-Akademie / MH-Consulting

    Die starke bundesweite Allianz von Christoph Rohr und Howard Chance (icke) informierte Bordellbetreiber, Escort-Agenturen und Sex-Dienstleisterinnen am Stand über die Notwendigkeiten nach dem neuen Prostitutiertenschutzgesetz und über damit verbundene Schwierigkeiten bei der rechtssicheren Zustellung von amtlichen Dokumenten! Wie stelle ich meinen Betrieb auf, wie kooperiere ich mit Behörden, wie bekomme ich eine „Konzession“. Wie stellt eine reisende Dienstleisterin ihren „Postverkehr“ sicher, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt? Themen, die auch beim Seminar „Rotlicht trifft Blaulicht“ intensiv behandelt wurden, wovon später noch die Rede sein wird!

    Quoka.de – Der Schlüssel(anhänger) zum Erfolg! – Clevere Ideen für die Branche

    Das Portal gehört zu den klickstärksten Online-Kleinanzeigen-Märkten der Republik und unterhält auch einen umfangreichen Erotik-Bereich, in welchem regelmäßig über 75.000 Inserate zu finden sind! Die Produktmanagerin und Prokuristin engagiert sich seit Jahren für die Erotikbranche und für die rechtskonforme Arbeit nach dem ProstSchG und empfand es auch in diesem Jahr als wichtig in Berlin die Quoka-Flagge zu zeigen. Mit einem 4-er-Team war man zur Werbeberatung vor Ort, verteilte schicke Schlüsselanhänger und Kennenlern-Gutscheine und war auch beim Fachseminar unterstützend tätig, wofür wir uns herzlich bedanken! Es lebe die Kooperation: jetzt und natürlich in Zukunft!

    Rotlicht trifft Blaulicht – Das Fachseminar am Venus-Wochenende in Berlin!

    Nach dem großen Erfolg des Seminars „Zukunft Rotlicht“ im April 2018 (Saalbau Gallus Frankfurt am Main) hatte sich Kollege Christoph entschieden, mal wieder „volles Rohr Gas zu geben“ (Zitat), um eine weitere Großveranstaltung im Rahmen der Venus zu präsentieren. Schließlich gibt es bei der Umsetzung des ProstSchG spätestens seit Sommer 2018 bundesweit verstärkte Aktivitäten der Behörden, die den „Dornröschen-Schlaf“ wohl langsam beendet haben. Es geht vielen Betrieben gerade an den baurechtlichen „Kragen“ und die Finanzbehörden sind fleißig dabei neue „Steuerbürgerinnen“ zu erfassen und zu taxieren! Kein Tag ohne hilfesuchende Anrufe bei den Hotlines von Rotlicht-Akademie und MH-Consulting! Täglich neue verunsichernde Presseberichte mit teils fragwürdigem Wahrheitsgehalt! Nach wie vor ein ziemliches Chaos an der deutschen Prostitutions-Front!

    ProstSchG, ProstG, Abgabenordnung, Verwaltungs- und Ordnungsrecht

    Der Verwaltungsjurist Andreas Ramisch und der Frankfurter Rechtsanwalt Guntram Knop hatten für Berlin den Auftrag Licht in manches Dunkel zu bringen und die Beiden waren wie immer trefflich vorbereitet. Ramisch befasste sich intensiv mit Fragen des Bau- und Ordnungsrechts und stellte klar, dass eine baurechtliche Prüfung und die Vorlage baurechtlicher Dokumente grundsätzlich nicht zu den Pflichten eines Betreibers im ordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren gehören. Entsprechende Anforderungen, wie sie z.B. in NRW gestellt wurden, sind bezogen auf das ProstSchG nicht gesetzeskonform, was die umsetzenden Verwaltungen inzwischen „eingesehen“ haben. Das Baurecht bleibt „unberührt“, was dem Antragsteller aber keinen Vorteil bringt: ein Ordnungsamt kann einen Betrieb ohne baurechtliche Prüfung genehmigen, muss diese Prüfung sogar unterlassen! Aber: das Bauamt kann jederzeit in einem getrennten Verfahren Prüfmaßnahmen ergreifen und trotz vorhandener „Konzession“ Nutzungen untersagen, wenn das Baurecht verletzt wird! Ja, kompliziert, schon vom Grundsatz her! Ich verwende zur Verdeutlichung hier gerne ein Beispiel aus der automobilen Welt: wenn ich einen Führerschein erwerbe, darf ich zwar Autofahren, aber eben nur ein Fahrzeug, was eine Zulassung und Betriebserlaubnis besitzt! Im Bereich Prostitution und Baurecht sind Konflikte vorprogrammiert und dabei könnte eine „aktive Duldung“ eines eigentlich rechtswidrigen Umstands durchaus von Bedeutung sein, wie Rechtsanwalt Knop verdeutlichte, der aktuell umfangreich mandantiert ist und neben finanzrechtlichen Verfahren auch in Verwaltungsverfahren involviert ist. Eine Stadt kassiert jahrelang Vergnügungssteuer für einen Betrieb und untersagt diesen dann aus baurechtlichen Gründen? In einer Stadt werden Bordelle in Mischgebieten (ausnahmsweise) erlaubt, in der anderen wird eine solche Nutzung kategorisch ausgeschlossen? Es gibt zu diesen Themengebieten bislang nur wenig Urteile und wenn, sind diese oft nicht allgemein übertragbar und niedriginstanzlich. Die Klagewelle steht erst noch bevor, da es eben an Normen fehlt, die sich erst ergeben werden!

    Die beiden Experten, die keine Berührungsängste mit der Branche haben, zeigten Problemstellungen exakt und anschaulich auf: Ramisch aus strenger Behördensicht und Knop mit dem klaren Blick auf mögliche Kompromisse und Rechtsmittel, die den Experten erfordern. Wer meint, selbst „werkeln“ zu können, wird schnell feststellen, dass es in der juristischen Welt nicht immer nach den Regeln der „allgemeinen Logik“ geht, sondern dass es erforderlich ist, sich im rechtlichen „Kanon“ zu bewegen, der mit einer „besonderen Logik“ arbeitet, die den Laien vor unlösbare Probleme stellen kann. Wer kennt sich schon mit materiellem und formellem Recht aus und der Bedeutung dieser Antipoden? Und was ist, wenn die antipodische Definition so nicht ganz stimmt? Hurra, Zeit für eine juristische Doktorarbeit! Fest steht: das ProstSchG an sich ist ein recht einfaches Gesetz, dessen Brisanz erst durch die Koexistenz mit anderen Rechtsnormen entsteht. Es gibt deutliche Widersprüche zur Abgabenordnung und deren Vorschriften, aber auch Konfrontationen mit Bauordnungen, die zu allem Überfluss auch nicht bundesweit einheitlich sind. Fragen über Fragen und eben noch keine explizite Rechtsprechung!

    Nach dem ausführlichen Vortrag von Andreas Ramisch zum Ordnungsrecht, kamen die „Spezialitäten des Steuerrechts“ zur Sprache: Hinzurechnung von Umsatzsteuer, steuerliche Pflichten von selbständigen Unternehmerinnen. Vermeintlich innovative Geschäftsmodelle, der Scheinselbständigkeit zugrunde liegen könnte! Warum werde ich möglicherweise zum Arbeitgeber ohne es zu wollen? Was ist mit Altlasten, die bei der „steuerlichen Erfassung“ von Sexworkerinnen entstehen können? Warum ermittelt die Steuerfahndung im europäischen Ausland? Viel komplexer geht es kaum und Guntram Knop bemühte sich die vielfältigen Fragen des Publikums zu beantworten, wobei diese oft auf sehr speziellen Einzelfällen beruhen, die im Detail bewertet werden müssen! Nur: wenn einen das Finanzamt packt, ist schnell Schluss mit lustig, gerade wenn bei Hinzurechnungen und Schätzungen unglaublich hohe Zahlen im Bescheid stehen, die den Ruin zur Folge haben können! Da passt dann in vielen Fällen die makabere Beschreibung: „Schönes Kind, leider tot!“

    Die Köpfe rauchten und nicht wenige Seminar-Teilnehmer hatten Sorgenfalten auf der Stirn und natürlich das Bedürfnis den Wissensstand weiter zu vertiefen! Guntram Knop wird in den
    kommenden Wochen sicher gut zu tun haben und ist bestens informiert und präpariert. An dieser Stelle muss auch einmal die hervorragende Zusammenarbeit in der „Akademie“ hervorgehoben werden: Christoph Rohr und ich sind an der Front unterwegs, wir erledigen die Basisarbeit, können dies aber natürlich nur bis zu einem Punkt bewältigen. Spätestens wenn es in die Rechtsberatung und vor Gericht geht, muss der Experte Knop mit der schwarzen Robe ran. Die Tiefen des deutschen Verwaltungsrechts bleiben dem Nicht-Verwaltungsrechtler auf ewig verschlossen. Gut, dass es dann den Andreas Ramisch gibt, der geduldig zuhört und präzise Analysen liefert! Ohne das Expertenteam wären wir als Unternehmensberater aufgeschmissen und überfordert!

    ProstSchG – Berichte aus der Praxis by Stephanie Klee, Christoph Rohr und Howard Chance

    Kein Theorie ohne Berichte aus der Praxis! Stephanie Klee vom BSD e.V. ist eine Ikone der Branche, die „man“ kennt und die ihre umfangreiche Arbeit „politisch“ versteht. Sie lehnt das ProstSchG persönlich gänzlich ab, machte aber deutlich, dass es für Betreiberinnen und Betreiber in der praktischen Arbeit nichts bringt in Opposition zum Staat und dessen Organen zu gehen! Die gescheiterte „Verfassungsbeschwerde“ war ein Signal, dass man nicht überhören darf! Ja: das ProstSchG gilt ohne wenn und aber! Der Staat und die Staatsdiener handeln auf gesetzlich eindeutiger Grundlage. Berufsverbände wie der BSD e.V. opponieren politisch weiter, sind aber durch das Gesetz, im Gegensatz zu den Betreiberinnen und Betreibern, nicht in der Existenz gefährdet! Man kann als Betreiberin / Betreiber und Sexworker(in) durchaus auch weiter politischen Prostest üben, muss aber in der Praxis die staatlichen Regeln einhalten. Ohne wenn und aber! Stephanie Klee erlebt das ProstSchG als „Prostitutionsverhinderungsgesetz“ und wer will ihr da widersprechen? Je mehr Unannehmlichkeiten entstehen und je mehr es auch an den Geldbeutel geht, desto uninteressanter wird der Beruf der Sexarbeiterin und das Betreiben eines Bordells. Der Staat will Prostitution auf ein Minimum zurückdrängen und die Gesetzgebung ebnet den Weg dazu! Der Umgang mit Sexarbeitenden ist dabei ziemlich rücksichtslos und unnachgiebig. Viele der Damen und Herren in der Branche fühlen sich wie Menschen 2. Klasse, die man scheinbar bevormunden muss! Liberalität: Fehlanzeige!

    Christoph Rohr liegen die praktischen Hilfen für Sexarbeiterinnen am Herzen: er präsentierte neuerlich seine „Zustellanschrift.de„, die für die Branche ein Segen ist! Gerade wenn man als Sexarbeiterin viel reist und in Deutschland keinen Wohnsitz hat, geht wichtige Post schnell verloren! Befinden sich unter den Fehlläufern Steuerbescheide und ähnliche wichtige Dokumente, kann man seine Recht nicht wahren und hat plötzlich mörderische Schulden, die inzwischen auch im Ausland beigetrieben werden. Das Produkt „Zustellanschrift“ löst dieses Problem wirksam und man wird per E-Mail oder SMS informiert, wenn Post in der Ulmer Postzentrale eingegangen ist und die Post selber wird gescannt und digital zur Verfügung gestellt.

    Ich selbst, Onkel Howard, hielt zum Abschluss der Veranstaltung eine „Kurzandacht“, bei der ich auf einige Probleme in der Umsetzungspraxis hinwies und einige wichtige Aspekte des Tages noch einmal zusammenfasste. Natürlich waren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu diesem Zeitpunkt schon deutlich geschafft und sicherlich froh, dass ich mich hier, entgegen meiner sonstigen Gewohnheit, kurz hielt. Nach dem Schluss-Dank von Christoph Rohr an die Referenten und ans Publikum, endete ein interessanter und aufschlussreicher Seminar-Tag! Fortsetzung folgt, denn das Thema entwickelt sich zum „Dauerbrenner“ und wir bleiben als Interessen- und Arbeitsgemeinschaft wie immer am Ball! Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, so sprechen Sie uns jederzeit gerne an!

    Ihr / Euer Howard Chance

    MH-Consulting by Howard Chance
    http://mhconsulting.online
    howard.chance@t-online.de

    Rotlicht-Akademie by Christoph Rohr
    https://www.rotlicht-akademie.de
    info@rotlicht-akademie.de


     

    Kontext-Artikel zum Thema im „Kaufmich-Magazin“:

    https://www.kaufmich.com/magazin/rotlicht-trifft-blaulicht-betreiber-diskutierten-in-berlin-ueber-die-zukunft-des-rotlichts/

  • Berlin ruft! – Venus Erotikmesse – Seminar Zukunft Rotlicht – Consulting

    Berlin ruft! – Venus Erotikmesse – Seminar Zukunft Rotlicht – Consulting

    Berlin ruft! – Venus Erotikmesse – Seminar Zukunft Rotlicht – Consulting

    News by Howard Chance – Dienstag 09. Oktober 2018

    Nach fast einem Monat der schöpferischer Blog-Pause, die einfach meinem Buch-Projekt geschuldet waren, bereite ich mich heute auf eine lange „Venus-Woche“ in Berlin vor! 6 Tage in der Hauptstadt mit jeder Menge Aktivitäten, nämlich:

    Messestand der Interessengemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ auf der „Venus“

    Die vom Kollegen Christoph Rohr und mir gegründete Interessengemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ präsentiert sich von Donnerstag, 11. Oktober, bis Sonntag, 14. Oktober 2018 an einem Gemeinschaftsstand in der Business-Halle 20 / Standnummer 20 der Venus-Erotikmesse. Mit dabei sind BERLINIntim, MH-Consulting by Howard Chance, Quoka.de, Rotlicht-Akademie.de, Rotlicht.de und Zustellanschrift.de. Umfangreiche Informationen zum neuen Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), kompetente Ansprechpartner zum Thema und Gedankenaustausch zu einer komplexen Materie, die die Rotlicht-Branche fordert. Was gibt es Neues? Was muss man tun? Wer kann mir bei Genehmigungsantrag und Betriebskonzept helfen? Wo und wie kann ich erfolgreich werben und welche Hilfsprodukte sind lohnenswert oder sogar dringend notwendig. Besuchen Sie uns am Stand, kommen Sie mit uns persönlich ins Gespräch! Am Stand erhalten Sie auch unser kostenloses Messe-Magazin mit wertvollen Infos und Tipps! Die Öffnungszeiten der Business-Halle 20: Donnerstag, 11. Oktober 11:00 – 20:00 Uhr, Freitag, 12. Oktober 11:00 – 20:30 Uhr, Samstag, 13. Oktober 11:00 – 20:30 Uhr und Sonntag, 14. Oktober 11:00 – 19:00 Uhr. Wir freuen uns auf Sie! Informationen zur „Venus“ finden Sie unter: https://www.venus-berlin.com/


    Rotlicht trifft Blaulicht – Seminar Samstag, dem 13. Oktober 2018, in Berlin

    Am Samstag, dem 13. Oktober 2018 präsentieren wir die „Sexte Ausgabe“ der Seminarreihe „Rotlicht trifft Blaulicht“ im Mercure-Hotel Berlin City West.  Das Fachseminar richtet sich an Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter und an besonders an die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsbetrieben, die ihren Betrieb neu aufstellen und/oder einen Erlaubnisantrag stellen müssen. Ein bundesweites Team von Experten und Beratern ist beim Seminar am Start, um wertvolle Tipps zu geben und die Fragen des Auditoriums zu beantworten. Rechtsanwalt Guntram Knop referiert zu Fragestellungen des Steuerrechts und hat viele neue Informationen zum Umgang der Finanzbehörden mit dem „Rotlicht“, Verwaltungsjurist Andreas Ramisch kennt die Vorgehensweisen der Verwaltungsbehörden aus der eigenen täglichen Praxis und ist ein gefragter Experte, der genau weiß, worauf die Ämter Wert legen und wie Recht in der Praxis angewendet wird! Stephanie Klee, Christoph Rohr und Howard Chance sind als erfahrene Berater tätig und begleiten Unternehmen und Dienstleisterinnen in Konzessionierungsverfahren nach dem ProstSchG. Das Fachseminar bietet geballte aktuelle Informationen und verschafft eine Wissensvorteil, den man nicht unterschätzten sollte! Alle Informationen zum Fachseminar finden Sie im aktuellen Flyer der veranstaltenden Rotlicht-Akademie by Christoph Rohr. Restkarten für die Veranstaltung können noch zum Preis von 80 € pro teilnehmende Person noch über die Seite der Rotlicht-Akademie bestellt werden, sind aber auch am Stand der Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht erhältlich.


    Consulting-Termine Howard Chance vom 10. bis 15. Oktober in Berlin

    Ich habe als Consultant bundesweit eine umfangreiche Anzahl von Kunden, von denen einige auch zur Venus nach Berlin anreisen. Neben temporärer Standpräsenz und meiner Teilnahme am Fachseminar, werde ich in Berlin eine ganze Reihe von persönlichen Beratungsterminen „am Rand der Venus“ führen, die natürlich nicht mitten im Messetrubel stattfinden werden. Am Mittwoch, dem 10. Oktober 2018, bin ich bereits exklusiv und ganztägig von einem Großkunden gebucht. An anderen Tagen, außer Samstag, stehe ich nach Absprache für „Rendezvous“ zur Verfügung und dies auch noch am Montag nach der Messe. Ich bitte um möglichst frühzeitige Terminvereinbarungen, falls ein Gesprächswunsch besteht. Mein Messe-Hotel befindet sich am Kurfürstendamm und damit nicht wirklich weit vom Messegelände entfernt! Kontakt per Phone: 0151-71885164 oder gerne auch per E-Mail: howard.chance@t-online.de